— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 59 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 3. August 2015 Ende der Nutzung der Deponie Grauer Wall Die Deponie Grauer Wall in Bremerhaven liegt mitten im Wohngebiet Speckenbüttel und neben dem „Wellnesspark“ Speckenbüttel. Auf ihr lagern giftige und gesundheitsgefährdende Abfallstoffe. Trotzdem soll sie weiter ausgebaut und genutzt werden. Dabei gibt es aus der Bevölkerung massiven Widerstand gegen die Ausbaupläne. Zudem gab es in der Vergangenheit immer wieder Brände, die oft erst verspätet gemeldet wurden. Zum Teil mussten die Anwohner wegen drohender Gesundheitsgefahren gewarnt werden. Wir fragen den Senat: 1. Welche Abfallkategorien wurden in der Vergangenheit auf der Deponie Grauer Wall Bremerhaven eingelagert? Welche Abfallkategorien werden derzeit noch auf der Deponie eingelagert? Für welche Abfallkategorien ist die Deponie derzeit zugelassen? 2. Welche Abfallmengen wurden seit Inbetriebnahme auf der Deponie abgelagert? Welche Zusammensetzung hat der Abfall? Wurde und wird Asbest auf der Deponie abgelagert, wenn ja, in welchen Mengen? 3. Ist geplant, auch in Zukunft Filterstäube aus der MBA Bremerhaven (Müllbeseitigungsanlage ) auf der Deponie abzulagern? Ist geplant, auch in Zukunft dort Rückstände aus der thermischen Verwertung abzulagern, und gegebenenfalls welche, und in welchen Mengen? 4. Wird die Deponie von Abfallproduzenten außerhalb Bremerhaven genutzt, und in welchem Umfang? 5. Welche Bedeutung hat die Deponie für welche Wirtschaftszweige in Bremerhaven ? 6. Wie wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen? 7. Wie wird dafür gesorgt, dass Gift- und Schadstoffe nicht in die Luft respektive Deponie in die Umwelt gelangen? 8. An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit hat es auf der Grauwalldeponie in den vergangenen drei Jahren gebrannt? Wie lange dauerte es an diesen Tagen vom Erkennen des Brandes bis zur Löschung? 9. An welchen dieser Tage wurden die Anwohner informiert? Wie zeitnah nach Erkennen des Brandes erfolgte eine Warnung der Anwohner? 10. Bestand eine Gesundheitsgefahr durch die Brände? Wie wurde festgestellt, ob es eine Gesundheitsgefahr gab? Wurden Luftschadstoffe gemessen, und gegebenenfalls welche? 11. Welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Stellen ergriffen, um Brände früher zu erkennen und zu löschen? Was hat der Senat diesbezüglich unternommen ? 12. Um welches Volumen soll die Deponie erweitert werden? Welche Höhe über Normalnull (NN) und über dem Gelände der Umgebung hat sie dann? — 2 — 13. Über welches genehmigte Restvolumen verfügt die Deponie? Wann wird dies voraussichtlich erschöpft sein? 14. Wie weit ist die Rekultivierung der bisherigen Deponie vorangeschritten? 15. Welche Vereinbarungen oder dergleichen bestehen zwischen Betreiber und Genehmigungsbehörde hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens, und was haben sie zum Inhalt? 16. Welchen Status hat das Genehmigungsverfahren zur Deponieerweiterung, und bis wann ist geplant, es zu beenden? 17. Wie beurteilt der Senat den Bedarf nach Deponiefläche bzw. -volumen in Bremerhaven ? Prof. Dr. Hauke Hilz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP D a z u Antwort des Senats vom 8. September 2015 Vorbemerkung Die Deponie Grauer Wall wird seit 1958 zur Ablagerung von unterschiedlichen Abfällen betrieben. Die Genehmigungssituation musste im Jahr 2008, insbesondere wegen der sich im Umbruch befindenden Rechtslage im Deponierecht, aktualisiert und angepasst werden. Ziel dieser Anpassungen war ein gegenüber dem bisherigen Zustand erhöhtes Umweltschutzniveau, das dem aktuellen Deponierecht und damit dem Stand der Technik entspricht. Dies vorangestellt, beantwortet der Senat die Fragen der Fraktion der FDP wie folgt: 1. Welche Abfallkategorien wurden in der Vergangenheit auf der Deponie Grauer Wall Bremerhaven eingelagert? Welche Abfallkategorien werden derzeit noch auf der Deponie eingelagert? Für welche Abfallkategorien ist die Deponie derzeit zugelassen? Die Deponie Grauer Wall ist für die Annahme von mehr als 100 unterschiedlichen Abfallarten zugelassen. Eine Aufstellung lässt sich dem anliegenden Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss entnehmen (Anlage). 2. Welche Abfallmengen wurden seit Inbetriebnahme auf der Deponie abgelagert? Welche Zusammensetzung hat der Abfall? Wurde und wird Asbest auf der Deponie abgelagert, wenn ja, in welchen Mengen? Da die Deponie bereits seit 1958 betrieben wird, liegen keine lückenlosen Daten über die abgelagerten Mengen vor, sodass die Gesamtmenge nur geschätzt werden kann. Sie beträgt ca. 2,9 Mio m³. Die Zusammensetzung des Abfalls ist je nach Abfallart sehr unterschiedlich. Es wurde und wird Asbest abgelagert, zurzeit in einer Menge von ca. 1 200 Mg/a. 3. Ist geplant, auch in Zukunft Filterstäube aus der MBA Bremerhaven (Müllbeseitigungsanlage ) auf der Deponie abzulagern? Ist geplant, auch in Zukunft dort Rückstände aus der thermischen Verwertung abzulagern, und gegebenenfalls welche, und in welchen Mengen? Die Ablagerung der Rückstände aus der MBA Bremerhaven ist nach dem Planfeststellungsbeschluss der Deponieverordnung zugelassen. Die Abfallarten müssen die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung einhalten, wenn sie abgelagert werden. Zurzeit werden die Filterstäube nicht auf der Deponie Grauer Wall abgelagert. Die Filterkuchen aus der Rauchgasreinigung werden weiterhin abgelagert. Die Nutzung der in der Planfeststellung eingeräumten Rechte obliegt der Betreiberin . 4. Wird die Deponie von Abfallproduzenten außerhalb Bremerhaven genutzt, und in welchem Umfang? — 3 — Der angenommene Abfall stammt zu 95 % aus Bremerhaven, zu 4 % aus dem umliegenden Landkreis Cuxhaven und zu 1 % aus Gemeinden, die maximal 70 km entfernt sind. 5. Welche Bedeutung hat die Deponie für welche Wirtschaftszweige in Bremerhaven ? Die Deponie Grauer Wall hat insbesondere für die Bremerhavener Werftindustrie, das Straßenbaugewerbe, das allgemeine Gewerbe, die Hafenindustrie, die Fischindustrie , die Bauindustrie und die Windkraftanlagenproduzenten eine große Bedeutung als ortsnahe Abfallentsorgungsanlage. 6. Wie wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen? Die Deponieverordnung gibt die zu treffenden Maßnahmen vor, die geeignet sind, den Schutz des Grundwassers nach menschlichem Ermessen zu gewährleisten . Die Dichtungssysteme der Deponie sind nach den Standards dieser Verordnung errichtet worden. Das Grundwasser im Bereich der Deponie wird durch mehrere Beobachtungsbrunnen kontinuierlich seit 1982 untersucht. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. 7. Wie wird dafür gesorgt, dass Gift- und Schadstoffe nicht in die Luft respektive Deponie in die Umwelt gelangen? In dem Planfeststellungsbeschluss der Deponie Grauer Wall werden die Anforderungen an die Luftreinhaltung durch Auflagen geregelt. Die Einhaltung dieser Auflagen wird durch die Behörden überwacht. 8. An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit hat es auf der Grauwalldeponie in den vergangenen drei Jahren gebrannt? Wie lange dauerte es an diesen Tagen vom Erkennen des Brandes bis zur Löschung? Der Feuerwehr sind nachstehende Brandereignisse auf der Deponie Grauer Wall im Zeitraum von Oktober 2012 bis Juli 2015 bekannt: Hinweis Die Dauer der Einsätze bezieht sich auf den Zeitraum von der Eingangsmeldung bis zum Einsatzende. 9. An welchen dieser Tage wurden die Anwohner informiert? Wie zeitnah nach Erkennen des Brandes erfolgte eine Warnung der Anwohner? 10. Bestand eine Gesundheitsgefahr durch die Brände? Wie wurde festgestellt, ob es eine Gesundheitsgefahr gab? Wurden Luftschadstoffe gemessen, und gegebenenfalls welche? Eine Warnung der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgte nur am 30. Juli 2014. Hierbei wurde über die Polizeileitstelle der vorsorgliche Hinweis „Bitte Türen Datum Brandumfang Eingesetztes Personal der Fw Bremerhaven Uhrzeit Dauer 27.10.2012 Großbrand 36 01:52 – 07:25 Uhr 5 Std. 33 Min. 18.12.2012 Mittelbrand 28 01:37 – 04:51 Uhr 3 Std. 14 Min. 09.05.2014 Kleinbrand 7 22:13 – 04:05 Uhr 5 Std. 52 Min. 30.07.2014 Großbrand 29 23:39 – 07:17 Uhr 7 Std. 38 Min. 31.07.2014 Brandnachschau 1 2 14:42 – 18:59 Uhr 4 Std. 17 Min. 22.09.2014 Fehleinsatz 2 22:55 – 00:13 Uhr 1 Std. 18 Min. 17.10.2014 Brandnachschau 1 8 12:55 – 16:18 Uhr 3 Std. 23 Min. 26.03.2015 Brandnachschau 1 1 16:35 – 17:53 Uhr 1 Std. 18 Min. 1 ) Als Brandnachschau sind Einsätze anzusehen, bei denen Einsatzkräfte ausgerückt sind, ohne dass es zu Löscharbeiten durch die Feuerwehr kommt, weil beispielsweise der Brand bereits mit Eigenmitteln gelöscht werden konnte. — 4 — und Fenster geschlossen halten“ an die lokalen Radiosender und als Information per Streifenwagen weitergegeben. Es gab zu keinem Zeitpunkt ein auffälliges Messergebnis oder einen Schadstoffnachweis. Somit wurden auch keine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Zum Zeitpunkt der Messung konnten an allen Messpunkten mit der zur Verfügung stehenden Mess- und Nachweistechnik keine luftgetragenen Schadstoffe in der Atmosphäre nachgewiesen werden. 11. Welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Stellen ergriffen, um Brände früher zu erkennen und zu löschen? Was hat der Senat diesbezüglich unternommen ? Zur Erkennung und Bekämpfung von Bränden stehen folgende Einrichtungen zur Verfügung, die ein schnelles Erkennen und Eingreifen gewährleisten sollen: Feuerwehrplan Zugänglichkeiten/Feuerwehraufstellflächen Zugang zum Gelände besteht über zwei Zufahrten des BEG-Geländes. Beide Tore verfügen über ein FSD (Feuerwehrschlüsseldepot für den gewaltfreien Zugang zur Deponie). Die Durchfahrtswege münden in eine Ringstraße, die das Zwischenlager einfasst . Längs der östlichen Ringstraße (Breite 3,5 m) befinden sich Ausweichbuchten mit einer Breite von 2,5 m und 18 m Länge, damit für entgegenkommende Fahrzeuge ein Ausweichen möglich ist. Weiterhin sind diese Buchten als Feuerwehraufstellflächen vorgesehen. Löschwasserversorgung Für die Löschwasserversorgung stehen zwei Überflurhydranten auf einer 200- mm-Leitung zur Verfügung. Druckerhöhungsanlage mit zwei Überflurhydranten (je 1-A- und 3-B-Anschlüssen ). Auf der Fahrbahn Grauwallring, im Bereich zwischen den beiden Zufahrtstoren , befindet sich darüber hinaus eine Löschwasserzisterne. Hier kann Löschwasser mittels Saugschläuchen aus dem Kanalschacht gesaugt werden. Sonstiges Die Mieten im Zwischenlager sind durch befahrbare Wege mit einer Breite von 5 m voneinander getrennt. Die Wege dienen als Feuerschneisen und bilden somit auch die Begrenzung der einzelnen Brandabschnitte. Videoüberwachung des Geländes mit einer Aufschaltung auf die Schaltwarte (BEG). Darüber hinaus wird ständig an einer Optimierung des Brandschutzes gearbeitet . 12. Um welches Volumen soll die Deponie erweitert werden? Welche Höhe über Normalnull (NN) und über dem Gelände der Umgebung hat sie dann? Im Rahmen der Erweiterung wurde ein Volumen von ca. 1,5 Mio. m³ genehmigt. Das Deponievolumen wird gemäß Planfeststellungsbeschluss im Endzustand ca. 5,1 Mio. m³ inklusive der Oberflächenabdichtungssysteme betragen. Das entspricht einer Endhöhe von ca. 52 m. 13. Über welches genehmigte Restvolumen verfügt die Deponie? Wann wird dies voraussichtlich erschöpft sein? Von dem genehmigten Restvolumen von etwa 1,5 Mio. m³ wurden seit der Genehmigungserteilung ca. 100 000 m³ bis 150 000 m³ bereits genutzt. Je nach dem jährlichen Ablagerungsvolumen wird das Restvolumen noch für einige Jahrzehnte ausreichen. 14. Wie weit ist die Rekultivierung der bisherigen Deponie vorangeschritten? Für die betriebenen Deponieabschnitte ist eine Rekultivierung erst im Rahmen der Stilllegungsphase umzusetzen. Mit Landesmitteln ist die Ostflanke mit Bäumen begrünt worden. — 5 — 15. Welche Vereinbarungen oder dergleichen bestehen zwischen Betreiber und Genehmigungsbehörde hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens, und was haben sie zum Inhalt? Es wurde 2009 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 Satz 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz zwischen der Genehmigungsbehörde und der Betreiberin geschlossen, der der Anpassung der Deponie an das novellierte Deponierecht diente und die inhaltliche Grundlage für das Planfeststellungsverfahren darstellt. Wesentliche Inhalte sind u. a. die Art der Anpassungen an den Stand der Technik hinsichtlich der Dichtungssysteme und die Aufteilung in die Deponieklassen. 16. Welchen Status hat das Genehmigungsverfahren zur Deponieerweiterung, und bis wann ist geplant, es zu beenden? Der Planfeststellungsbeschluss ist am 8. Mai 2012 ergangen und nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom Mai 2014 bestandskräftig geworden . 17. Wie beurteilt der Senat den Bedarf nach Deponiefläche bzw. -volumen in Bremerhaven ? Es besteht sowohl für private als auch für gewerbliche Anlieferer Bedarf an Deponiekapazitäten. Die Entsorgungssituation hat sich durch die Schließung diverser niedersächsischer Deponiestandorte in den letzten Jahren verschärft. Die Deponie Grauer Wall bietet den Anlieferern eine standortnahe Entsorgungsmöglichkeit für ablagerungsfähige Abfälle. Mit der Planfeststellung ist insbesondere eine erforderliche Anpassung der Deponie an die Anforderungen des aktuellen Deponierechts erfolgt. Diese Entwicklung ist aus der Sicht des Umweltschutzes und der Standortsicherung als Fortschritt anzusehen. — 6 — ANLAGE — 7 — — 8 — — 9 — Druck: Anker-Druck Bremen