BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/623 Landtag (zu Drs. 19/423) 19. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Organisierte Ausbeutung mittels Scheinarbeitsverträgen in Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 31. Mai 2016 „Organisierte Ausbeutung mittels Scheinarbeitsverträgen in Bremerhaven“ (Große Anfrage der Fraktion vom 10.05.2016) Die Fraktion Die Linke hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Im März 2016 wurde eine großangelegte kriminelle Struktur in Bremerhaven mit dem Zweck illegaler Ausbeutung mittels Sozialleistungsbetrug bekannt. Mehr als 1000 Menschen aus Bulgarien wurden von einem Netzwerk aus Vereinen in Bremerhaven mit Scheinarbeitsverträgen versorgt und in unbekanntem Ausmaß irregulären Ausbeutungsverhältnissen zugeführt. Zusätzlich wurden leistungslose Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erschlichen. Meldungen über diesen Sachverhalt gingen spätestens seit Sommer 2014 beim Bremerhavener Magistrat ein. Eine offizielle Strafanzeige gegen die OrganisatorInnen wurde erst ein volles Jahr später gestellt. Die politische Aufklärung in der Stadtverordnetenversammlung verläuft bislang äußerst unbefriedigend. Radio Bremen schrieb in diesem Zusammenhang zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zutreffend von „Grantz‘ Schweigestunde“; der zuständige Dezernent war im Urlaub. Die organisierte Ausbeutung von Migrant*innen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ist kein neues Phänomen. Schon Anfang 2014 erklärte der Senat: „Zugleich geben Beobachtungen der Polizei Anlass zur Annahme, dass Arbeitssuchende sich als Tagelöhner auf Baustellen etc. anbieten. Es ist zu vermuten, dass im Hintergrund Vermittler und Auftraggeber an der allgemeinen Lebenssituation der Menschen verdienen, indem sie sie in ausbeuterischer Weise beschäftigen bzw. dieser Beschäftigung zuführen“ (Seite 21 der Vorlage 95/14 für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 13.03.2014). Es ist davon auszugehen, dass der aktuelle Sachverhalt groß angelegt und entsprechend aufwendig vorbereitet und organisiert wurde. Umso fragwürdiger ist es, auch angesichts der eben zitierten Kenntnislage des Senats von 2014, dass diese Struktur in Bremerhaven offensichtlich unbehelligt tätig sein konnte. Häufig stehen ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse auch im Zusammenhang mit ausbeuterischen Wohnungsvermittlungen, wo Menschen auf engstem Raum zu sittenwidrigen Mieten untergebracht werden. Sprachliche Hürden und die Unkenntnis der Ausgebeuteten über die Rechtslage in Deutschland machen es häufig schwierig, gegen Organisationen wie im aktuellen Fall vorzugehen. Eine Säule des Geschäftsmodells besteht darin, dass sich die Betroffenen nur selten wehren können. Profitiert haben von diesem kriminellen Geschäft nicht nur die beiden Vereine und Einzelpersonen, die derzeit im Fokus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stehen. Profitiert haben von der Notlage dieser Menschen auch Unternehmen, die Arbeitskräfte weit unter Mindestlohn und ohne Gesundheits- bzw. Arbeitsschutz ausgebeutet haben sollen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat ist nach §147 Landesverfassung zuständig für die Kommunalaufsicht. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Landesbehörden, denen ein solch drastischer Missstand hätte auffallen müssen bzw. die schneller hätten reagieren müssen, nachdem sie davon Kenntnis hatten. Es gilt politisch aufzuklären, an welchen Stellen Behörden versagt haben. Aktuellen Veröffentlichungen und Berichten ist außerdem zu entnehmen, dass imm Zuge der Enthüllungen pauschal allen Menschen, die sich in den Akten der Vereine finden, die Leistungen nach SGB II gestrichen wurden. Viele sind bereits aus ihren Wohnungen verdrängt worden, halten sich aber nach wie vor in Bremerhaven auf. Es handelt sich hierbei zumeist nicht um Alleinstehende, sondern um größere Familien, die nun auf der Straße leben müssen. Die Not dieser Menschen ist eklatant und erfordert staatliches Eingreifen, insbesondere mit Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdung. Auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses und der sich bereits abzeichnenden prekären humanitären Lage der Betroffenen (drohende Obdachlosigkeit, Kindeswohlgefährdung), beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft. Wir fragen den Senat: Chronologie der Abläufe und Informationsflüsse 1. Welche Landesbehörde war zu welchem Zeitpunkt über welchen Sachverhalt im Zusammenhang mit der organisierten Ausbeutung mittels Scheinarbeitsverträgen in Bremerhaven informiert? Ab wann waren die jeweils zuständigen SenatorInnen über die Vorgänge informiert? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden von welcher Behörde zu welchem Zeitpunkt getroffen? 3. Zu welchem Zeitpunkt lagen beim Senator für Arbeit Hinweise vor, dass Zuwanderer aus Südosteuropa in ungesicherten, informellen und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen in Bremerhaven tätig sind, und welche konkreten Maßnahmen wurden mit welchem Ergebnis daraufhin eingeleitet? 4. Wurde im Senat erörtert, im Rahmen der Kommunalaufsicht nach §147 Landesverfassung die Rechtmäßigkeit des im Zusammenhang stehenden Verwaltungshandels in Bremerhaven zu kontrollieren? Falls es zu solchen Erörterungen gekommen ist: mit welchem Ergebnis? Zuständigkeiten und beteiligte Stellen 5. Ist es zutreffend, dass sich der Zoll ursprünglich für nicht zuständig erklärt hat? Sind dem Senat die Gründe hierfür bekannt, und teilt der Senat diese Begründung? In welchem Umfang bringt sich der Zoll gegenwärtig in die Ermittlungen ein? 6. Wurde zur Aufklärung des Sachverhalts eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe o.Ä. eingerichtet, um mögliche gewerbeaufsichtsrechtliche, ordnungsrechtliche polizeirechtliche und strafprozessuale Maßnahmen gegen die Auftraggeber zu Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 koordinieren? Welche Ressorts und Behörden sind an dieser Koordinierung beteiligt, und wie oft tagt diese Runde? 7. Teilt der Senat die rechtliche Auffassung des Bremerhavener Sozialamtes, für die betroffenen Menschen nicht mehr zuständig zu sein, sobald der Leistungsbezug nach SGB II beendet wurde? Wie lässt sich diese Haltung des Bremerhavener Sozialamtes mit der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren? 8. In welchem Umfang erhielten die Vereine ‚Agentur für Beschäftigung und Integration‘ und ‚Gesellschaft für Familie und Gender Mainstreaming‘ öffentliche Gelder und für welche Projekte? 9. Seit dem 13.03.2014 wurden ‚Studienreisen‘ in die bulgarische Stadt Varna geplant, mit dem Ziel, ein ‚Beratungsbüro‘ im Zusammenhang mit der Akquise von ESF-Mitteln aufzubauen. Welche Institutionen waren an diesen Reisen konkret beteiligt? Wurden im Rahmen dieser ‚Studienreisen‘ tatsächlich ESF- Projekte oder vom Bund geförderte Programme realisiert oder akquiriert und wenn ja: welche Projekte unter wessen Trägerschaft (vgl. Seite 18 der Vorlage 95/14 für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 13.03.2014)? Humanitäre Lage der Betroffenen, drohende Obdachlosigkeit und Kindeswohlgefährdung und behördliches Handeln und Unterlassen 10. Für mittellose Zugewanderte ist die Gewährung von unabweisbaren Hilfen als Ermessensleistung nach dem SGB XII auch dann zu prüfen, wenn die Ausschlusstatbestände in § 23 Abs. 3 SGB XII erfüllt sind. Ist dem Senat bekannt, ob diese unabweisbaren Hilfen – etwa im Fall drohender oder bestehender Obdachlosigkeit und einhergehender Kindeswohlgefährdung – in Bremerhaven im Einzelfall geprüft und gewährt werden? Steht der Senat hierüber in einem Dialog mit den zuständigen Stellen in Bremerhaven, und wenn ja: mit welcher Zielsetzung? 11. Liegen dem Senat Informationen vor, wonach Beratungsstellen und Lehrkräfte bereits Erscheinungen von Mangelernährung bei Kindern festgestellt haben? 12. Werden die gesetzlichen Vorgaben der Jugendhilfe – insbesondere Schutz des Kindeswohls in §8a und Hilfen zur Erziehung in §§27 des SGB VIII – bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen nach Kenntnis des Senats eingehalten und inwiefern wird der Senat im Sinne des Kindeswohls in diesem Sachverhalt ggf. unterstützend oder proaktiv tätig? 13. Teilt der Senat die öffentlich geäußerte Absicht des Magistrats, dass die von der kriminellen Ausbeutung Betroffenen möglichst schnell ausreisen oder sogar ausgewiesen werden sollen (Pressemitteilung des Magistrats vom 7. März 2016)? Welche Auswirkungen erwartet der Senat für das Ermittlungsverfahren, wenn die beteiligten Ämter systematisch Anreize zur Ausreise von möglichen (Belastungs-)ZeugInnen setzen? Entsteht aus diesem Vorgehen ein Verfahrenshindernis für die laufenden Ermittlungen, etwa im Sinne der Verdunkelungsgefahr? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 14. Sieht der Senat die Notwendigkeit, vor allem im stark betroffenen Stadtteil Lehe bei der Bereitstellung sozialer Infrastruktur, Dienstleistungen und Beratungen zu unterstützen, wo eine mit Obdachlosigkeit einhergehende besonders prekäre humanitäre Notlage drohen könnte? 15. Wie viele Räumungsklagen sind durch das Gericht dem Sozialamt oder dem Jobcenter seit Anfang 2015 gemäß „Mitteilungen über Klagen auf Räumung von Wohnraum bei Zahlungsverzug des Mieters“ (Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen) in Bremerhaven monatlich mitgeteilt worden? 16. Sind dem Senat Fälle von illegaler ‚Entmietung‘ bekannt, d.h. von Versuchen, Betroffene zum Auszug zu drängen, z.B. indem Strom/Wasser/Gas abgestellt werden oder der Zugang zur Wohnung unterbunden wird? 17. Kann ein faktisches Arbeitsverhältnis, auch wenn dies ohne formales Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb oder ohne Verleihberechtigung des Unternehmens erfolgte, mit dem der Arbeitsvertrag bestand, einen Anspruch auf Entlohnung durch den Betrieb, einen Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld und/oder ein Aufenthaltsrecht begründen? Ist dies in den Fällen geprüft worden, wo Betroffenen durch das Jobcenter Bremerhaven Leistungen gestrichen und/oder zurückgefordert wurden? Stand des Ermittlungsverfahrens und strafprozessuale Maßnahmen 18. Mit welchen personellen Kapazitäten arbeiten jeweils die Ortspolizeibehörde, das LKA (Direktion Kriminalpolizei) und die Staatsanwaltschaft an dem Ermittlungsverfahren? Werden diese Kapazitäten angesichts der absehbar zeitaufwendigen und personalintensiven weiteren Ermittlungsschritte als ausreichend bewertet? 19. Wann wurden die Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft beantragt, wann vom Gericht beschlossen und wann vollstreckt? 20. Ist es zutreffend, dass eine hohe sechsstellige Summe, die mutmaßlich im Zusammenhang mit dem Sachverhalt steht, ins Ausland transferiert werden konnte? Wurde versucht, eine Vermögenssicherung und -abschöpfung wie bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität durchzuführen? Was hat eine Vermögenssicherung und -abschöpfung verhindert? 21. Ist es zutreffend, dass sich der Hauptbeschuldigte im Ermittlungsverfahren aktuell im Ausland aufhält? Warum wurden keine (z.B. wöchentlichen) Meldeauflagen gegen den Beschuldigten verhängt? 22. Kommt nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen auch ein Verfahren wegen § 233 StGB ‚Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft‘ in Betracht? Arbeitsverhältnisse und Gewerbeaufsicht 23. Was genau sind die Zuständigkeiten der verschiedenen Landes- und Kommunalbehörden im Land Bremen, die mit der Beaufsichtigung von Unternehmen befasst sind (Gewerbeaufsicht, Ordnungsämter, Gewerbeämter)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Welche personellen Ressourcen stehen dafür auf Landes- und Kommunalebene zur Verfügung? 24. Mit welcher Häufigkeit und in welcher Weise werden Betriebe in Bremerhaven und in Bremen durch Organe der Gewerbeaufsicht oder das Gesundheitsamt kontrolliert? 25. Welche gewerblichen Kontrollen sind in den letzten fünf Jahren beim ABI und den anderen beteiligten Vereinen durchgeführt worden? Mit welchem Ergebnis? 26. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Risikoeinstufung der Betriebe? Als wie kontrollintensiv werden dabei Betriebe der Hafen- und Werftwirtschaft eingestuft, wie die Betriebe der Bauwirtschaft? 27. Welche Maßnahmen sind aus der Feststellung im Bericht von März 2014 (Deputationsvorlage 95/14) gefolgt, wonach es „Anlass zur Annahme“ gebe, dass „im Hintergrund Vermittler und Auftraggeber an der allgemeinen Lebenssituation der Menschen verdienen, indem sie sie in ausbeuterischer Weise beschäftigen bzw. dieser Beschäftigung zuführen“? Welche Ergebnisse hatten diese Maßnahmen? 28. Gibt es für Betroffene, die „in ausbeuterischer Weise beschäftigt bzw. dieser Beschäftigung zugeführt“ werden, staatliche Stellen, an die sie sich wenden können? In welcher Weise (und in welchen Sprachen) wird dies öffentlich bekannt gemacht? Sind Dolmetscherdienste gewährleistet? Welcher Schutz wird Betroffenen dabei gewährleistet, insbesondere angesichts der persönlich negativen Folgen, die sich aus der Aufdeckung der illegalen Beschäftigung ergeben können? 29. Haben sich HinweisgeberInnen in den Jahren 2014-2016 an staatliche Stellen in Bremerhaven oder im Land Bremen gewandt mit Informationen zu ausbeuterischer Beschäftigung oder Arbeitszuführung durch das ABI oder andere Vereine, gegen die jetzt ermittelt wird?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit von drei Wochen musste eine Vielzahl von Behörden befasst und eine Vielzahl von Informationen ausgewertet werden, um diese für den gegenwärtigen Zeitpunkt umfassende Beantwortung der Großen Anfrage zu ermöglichen. Fragen 1, 2 und 3: 1. Welche Landesbehörde war zu welchem Zeitpunkt über welchen Sachverhalt im Zusammenhang mit der organisierten Ausbeutung mittels Scheinarbeitsverträgen in Bremerhaven informiert? Ab wann waren die jeweils zuständigen SenatorInnen über die Vorgänge informiert? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden von welcher Behörde zu welchem Zeitpunkt getroffen? 3. Zu welchem Zeitpunkt lagen beim Senator für Arbeit Hinweise vor, dass Zuwanderer aus Südosteuropa in ungesicherten, informellen und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen in Bremerhaven tätig sind, und welche konkreten Maßnahmen wurden mit welchem Ergebnis daraufhin eingeleitet? Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Wegen der inhaltlichen Nähe werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet. a) Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH): Die gestiegene Zahl der Leistungsbeziehenden mit bulgarischer Staatsangehörigkeit im Jobcenter Bremerhaven wurde am Rande eines Termins zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit von Vertretern der Arbeitsabteilung mit der Hausspitze am 02.06.2015 angesprochen. Hierbei handelte es sich um eine Betrachtung rein statistischer Befunde, Erkenntnisse über mögliche organisierte Strukturen im Zusammenhang mit der Ausbeutung von EU-Ausländern in Bremerhaven lagen zu diesem Zeitpunkt in der Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nicht vor. Seitens der Hausleitung wurde darum gebeten, die Hintergründe des Anstieges der Zahl der Leistungsbeziehenden intensiv zu überprüfen. Im halbjährlich stattfindenden Fachgespräch der Abteilung Arbeit mit dem Geschäftsführer des Jobcenter Bremerhaven am 11.06.2015 wurden den Vertretern des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Ref. 21) unbestimmte Hinweise auf Unregelmäßigkeiten (insb. Scheinselbständigkeit, Scheinbeschäftigung) bei Leistungsbeziehenden mit bulgarischer Staatsangehörigkeit mitgeteilt. Auf Einladung der Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Ref. 21) fand am 01.07.2015 ein Termin mit Vertretern des Hauptzollamtes Bremen sowie Mitarbeitern der beiden Jobcenter statt, wobei die Zuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten des Zolls erörtert wurden. In diesem Termin erhielt die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erstmalig Informationen über mögliche organisierte Strukturen in Bremerhaven. Am 09.07.2015 berichtete ein Vertreter des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Ref. 21) auf dem vom Finanzressort ausgerichteten ressortübergreifenden Termin „Bekämpfung der Schwarzarbeit im Lande Bremen“ über aktuelle Probleme des Jobcenters Bremerhaven mit starkem Zugang bulgarischer Staatsangehöriger in den Leistungsbezug nach SGB II sowie über den Verdacht organisierter Strukturen der Scheinselbständigkeit bzw. Scheinbeschäftigung in Bremerhaven. Mit Vermerk vom 21.07.2015 wurde der Senator in aufbereiteter Form über den Stand der Erkenntnisse informiert. Zwischenzeitlich wurden weitere Informationen (z.B. Umfang der Beschäftigung in den beiden Vereinen, Vereinsregisterauszüge, Berichte des Jobcenters Bremerhaven über Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis) beschafft, diese Inhalte flossen in den vorgenannten Vermerk ein. Anschließend leitete die Hausspitze Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 07.08.2015 den vorgenannten Vermerk an das Justizressort weiter, dies war schließlich der Auslöser für die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Aufgrund eines Auskunftsersuchens vom 23.07.2015 überließ der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 30.07.2015 dem Referat 13 bei der Senatorin für Finanzen Unterlagen mit den aktuellen Erkenntnissen der Behörde zum Zwecke weiterer Ermittlungen. Am 03.08.2015 fand ein von Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen initiierter Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Gesprächstermin mit Vertreter/-innen des Jobcenters Bremerhaven, der Stadt Bremerhaven als kommunalem Träger des Jobcenters sowie einem Vertreter des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Ref. 21) statt. Inhalt dieses Termins war ein Austausch über Möglichkeiten interner Gegensteuerung im Jobcenter Bremerhaven, Unterstützungsmöglichkeiten des kommunalen Trägers sowie Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie andere Dienststellen des Landes. Wie im Termin vom 03.08.2015 angeboten, organisierte die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nach Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen eine Hospitation von Vertreter/-innen der beiden bremischen Jobcenter im Jobcenter Duisburg, welches in der Vergangenheit ebenfalls mit starken Zugängen Leistungsbeziehender aus Süd-Ost-Europa konfrontiert war und inzwischen wirksame Kontrollsysteme des Leistungszuganges entwickelt hat. Die Hospitation fand am 17.09.2015 statt. Die Entwicklungen der Zahl der Leistungsbeziehenden EU-Ausländer in Bremerhaven wurden durch die Behörde des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen laufend nachverfolgt, aufbereitet und an die Hausleitung übermittelt (Vermerke vom 5.10.2015 und 03.02.2016). Am 16.03.2016 fand auf Einladung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Abteilung Arbeit) und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit ein Termin (“Zugänge von EU-Ausländern ins Leistungssystem SGB II – Situation im Land Bremen“) mit Vertreter/-innen der bremischen Behörden (inhaltlich beteiligte Senatorische Dienststellen, Magistrat, Polizei), Vertreter/-innen der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter Bremen und Bremerhaven) sowie Vertreter/-innen ebenfalls betroffener Jobcenter der Regionaldirektion (Osnabrück, Hannover, Hameln- Pyrmont) statt. Im Rahmen dieses Termins wurden die aktuellen Entwicklungen in den bremischen und niedersächsischen Jobcentern, der aktuelle rechtliche Rahmen des Leistungszuganges für EU-Bürger, Erfahrungen guter Praxis aus der Region sowie weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Behörden erörtert, um Leistungsmissbrauch zu verhindern. b) Der Senator für Inneres (SI): Am 25.06.2015 erfolgte ein Hinweis des Sozialdezernenten des Magistrats der Stadt Bremerhaven auf möglichen Leistungsbetrug durch Leistungsbeziehende im Jobcenter Bremerhaven gegenüber der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Im Rahmen des ressortübergreifenden Termins "Bekämpfung der Schwarzarbeit im Land Bremen" am 09.07.2015 erfuhr das Innenressort aus dem Bericht eines Vertreters des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen von einem möglichen System der Scheinbeschäftigung bzw. der Scheinselbständigkeit in Bremerhaven. Nach Einleitung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft aufgrund der Informationen des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 07.08.2015 sowie der Erstattung einer Anzeige wegen gewerbsmäßigen Sozialleistungsbetruges durch das Jobcenter Bremerhaven am 26.08.2015 wurden die erforderlichen Ermittlungen im K 23 der Ortspolizeibehörde Bremerhaven eingeleitet. Im November 2015 wurde zwischen der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Staatsanwaltschaft Bremen und der Kriminalpolizei Bremerhaven die weitere Vorgehensweise abgesprochen. Daraufhin erfolgte die Einrichtung der Ermittlungsgruppe „Beschäftigung“. Der Senator erlangte über den Komplex im Rahmen der anlaufenden Ermittlungen Kenntnis. c) Die Senatorin für Finanzen Die Senatorin für Finanzen (Ref. 13) wurde am 09.07.2015 über den Verdacht des Vorliegens organisierter Strukturen zum Zweck des Leistungsmissbrauchs informiert. Zu diesem Zeitpunkt fand die turnusmäßige ressortübergreifende Besprechung "Bekämpfung der Schwarzarbeit im Lande Bremen" statt. Diese wird zuständigkeitshalber von Referat 13 bei der Senatorin für Finanzen regelmäßig einmal im Jahr organisiert. Teilnehmer sind dabei Vertreter von Behörden des Landes Bremen und teilweise Niedersachsens sowie des Zolls (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS), die mit dem Thema Schwarzarbeit in Berührung kommen. Inhalt dieser Besprechung ist der Austausch und die Information über aktuelle Themen, die die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung betreffen. An der Besprechung am 09.07.2015 nahmen Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Behörden Teil: Senatorin für Finanzen, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Senator für Inneres, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Staatsanwaltschaft Bremen, Hauptzollamt Bremen (FKS), Kriminalpolizei Bremen und Bremerhaven, Landeskriminalamt, Magistrat Bremerhaven, Sozialamt Bremerhaven, Jobcenter Bremen und Bremerhaven, Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle, Deutsche Rentenversicherung Bund Prüfbezirk Bremen, Deutsche Rentenversicherung Oldenburg/ Bremen, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Nord, Landkreis Osterholz- Scharmbeck, Landkreis Cuxhaven, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Für den Bereich der Senatorin für Finanzen nahmen eine Vertreterin und ein Vertreter des Referats 13 sowie zwei Vertreterinnen der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle an dieser Besprechung teil. Ausweislich des Protokolls berichtete ein Vertreter des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen über aktuelle Probleme des Jobcenters Bremerhaven mit starkem Zugang bulgarischer Staatsangehöriger zu Leistungen nach SGB II. In diesem Zusammenhang wurde von einem möglichen System der Scheinbeschäftigung bzw. der Scheinselbständigkeit anonymisiert berichtet. Nach Kenntniserlangung der Steuerbehörde über den Verdacht des Vorliegens organisierter Strukturen zum Zweck des Leistungsmissbrauchs anlässlich der Besprechung „Bekämpfung der Schwarzarbeit im Lande Bremen“ am 09.07.2015 wurde seitens des Referats 13 am 23.07.2015 per E-Mail eine Anfrage bezüglich der Einzelheiten zu diesen Sachverhalten an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie an den Magistrat der Stadt Bremerhaven gestellt, um alle Erkenntnisse zu sammeln und anhand der Antworten die steuerlichen Konsequenzen zu prüfen. Die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle fragte zuständigkeitshalber bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die dort vorliegenden Informationen an. Bevor es zu weiteren Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Maßnahmen seitens der Finanzverwaltung kommen konnte, teilte die Polizei Bremerhaven am 12.08.2015 mit, dass seitens der Finanzverwaltung keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Erfolg von geplanten strafprozessualen Maßnahmen nicht zu gefährden. Im Anschluss an die im Januar 2016 erfolgten Durchsuchungen seitens der Polizei Bremerhaven wurde in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle und der Polizei vereinbart, dass die Polizei den zuständigen Mitarbeiterinnen der Steuerfahndung im Fortgang der Ermittlungen alle Erkenntnisse zur Verfügung stellt, damit gegebenenfalls eigene steuerliche bzw. steuerstrafrechtliche Ermittlungen geführt werden können. In der Neuaufnahmestelle des Finanzamts Bremerhaven gingen in 2014 und 2015 vermehrt Anträge von Bulgaren und teilweise Rumänen zur Erteilung einer gewerblichen Steuernummer ein. Eine erste mündliche Kontaktaufnahme seitens des Finanzamts Bremerhaven zwecks Erörterung der Problematik mit dem Jobcenter Bremerhaven erfolgte am 23.10.2014. Die in der Neuaufnahmestelle eingereichten Fragebögen zur steuerlichen Erfassung waren nahezu identisch ausgefüllt und zum Teil nummeriert. Aus diesem Grund wurden sie einer genaueren Überprüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde im weitaus größten Teil der Anträge die Erteilung einer gewerblichen Steuernummer versagt. Die Vergabe scheiterte letztendlich, weil die Betroffenen angeforderte Unterlagen nicht beibrachten und notwendige Angaben in den Anträgen fehlten. Am 08.02.2016 kam es zu einem Erfahrungsaustausch zwischen dem Finanzamt Bremerhaven und dem Jobcenter Bremen. Auskünfte über konkrete steuerliche Maßnahmen in Bezug auf einzelne Steuerpflichtige bzw. Vereine unterliegen dem Steuergeheimnis gemäß § 30 Abgabenordnung. d) Der Senator für Justiz und Verfassung (SJV): Am 07.08.2015 erhielt der Senator für Justiz und Verfassung erstmals Hinweise auf den Sachverhalt, die sich aus einem Vermerk des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 21.07.2015 ergaben. Diesen Vermerk leitete der Senator für Justiz und Verfassung am 07.08.2015 per E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bremen weiter, welche durch ihre Teilnahme an der ressortübergreifenden Besprechung "Bekämpfung der Schwarzarbeit im Lande Bremen" am 09.07.2015 bereits über die Grundzüge der Problematik informiert war. Für die Staatsanwaltschaft ergaben sich Hinweise auf eine Vielzahl von Betrugstaten. Ferner war zu klären, ob darüber hinaus weitere Delikte in Betracht kamen. Der äußerst komplexe Sachverhalt wurde daher zunächst einer umfassenden rechtlichen Überprüfung unterzogen. Hierbei stellte sich auch die Frage, ob bereits hinreichende Hinweise auf Schwarzarbeit vorlagen, die eine spezialisierte Bearbeitung in der Wirtschaftsabteilung erfordert hätten. Zwar gab es Hinweise, dass auch Schwarzarbeit in Betracht kommen könnte; ein Anfangsverdacht bestand jedoch noch nicht, so dass ein Ermittlungsverfahren insoweit nicht eingeleitet werden konnte. Gleichwohl war Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 bei der weiteren Planung der Ermittlungen zu berücksichtigen, dass solche Ermittlungen ggf. zukünftig durchzuführen sein würden. Hierfür wurden strategische Vorkehrungen getroffen. Weiterhin wurde offenbar, dass insbesondere zwei Tatkomplexe besonders umfangreiche Ermittlungen erfordern würden. Zum einen handelt es sich dabei um die Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Vereine und eine weitere Person wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug. Zum anderen handelt es sich um die Tatvorwürfe gegen die einzelnen Empfänger der Sozialleistungen wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs. Allein aufgrund der sehr großen Anzahl an Leistungsempfängern war ein besonders sorgfältiges und gut abgestimmtes Konzept zu entwickeln, wie diese Verfahren bearbeitet werden sollten. Ferner mussten die Ermittlungen in den beiden Tatkomplexen gut miteinander koordiniert werden. Da sich der Sachverhalt überdies im Rahmen einer aufwändigen rechtlichen Prüfung als äußerst vielschichtig darstellte und eine hohe rechtliche Komplexität aufwies, wurde letztlich entschieden, ihn von einer Staatsanwältin der Task Force der Staatsanwaltschaft Bremen bearbeiten zu lassen. In der weiteren Folge wurden vorbereitende Gespräche mit der Polizei geführt, in denen die ersten Ermittlungsschritte besprochen und das weitere Vorgehen koordiniert wurden. Mit Datum vom 18.11.2015 wurde die Ortspolizeibehörde Bremerhaven von der Staatsanwaltschaft Bremen mit der Aufnahme der Ermittlungen beauftragt. Daraufhin wurde die weitere Vorgehensweise zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei abgesprochen und bei der Polizei die Ermittlungsgruppe „Beschäftigung“ eingerichtet. Weiterhin wurde die Ortspolizeibehörde gebeten, die beabsichtigten Durchsuchungen vorzubereiten und zu diesem Zwecke Durchsuchungsorte und eventuell weitere Beschuldigte zu ermitteln. Mit Datum vom 27.11.2015 sowie vom 10.12.2015 teilte die Polizei die entsprechenden Ermittlungsergebnisse mit. Daraufhin wurden noch am 10.12.2015 die Durchsuchungsbeschlüsse beantragt, die am 14.12.2015 erlassen wurden. Am 07.01.2016 wurde die Korrektur eines Beschlusses beantragt und ein entsprechender Beschluss am 08.01.2016 erlassen. Die Durchsuchungen fanden am 27.01.2016 statt. Nachdem sich im Laufe der weiteren Ermittlungen darüber hinaus ein Anfangsverdacht wegen des gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von Nachhilfetätigkeiten und außerschulischer Förderung gegenüber dem Jobcenter Bremerhaven ergeben hatte, wurden mit Datum vom 25.04.2016 erneut Durchsuchungsbeschlüsse beantragt, die am 26.04.2016 erlassen wurden. Diese Durchsuchungen fanden am 28.04.2016 statt. e) Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport (SJFIS): Ein Vertreter der Abteilung Soziales hat an der vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen organisierten Besprechung „Zugänge von EU-Ausländern ins Leistungssystem SGB II – Situation im Land Bremen“ am 16.03.2016 teilgenommen. In diesem Termin wurde umfassend über die in Rede stehende Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Problematik in Bremerhaven informiert. Eine überschlägige Darstellung des Ermittlungsstandes wurde seitens der Polizei berichtet. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung der Leistungen liegt bei den Trägern des Jobcenters Bremerhaven (Agentur für Arbeit und Magistrat Bremerhaven). Weiter wurde durch die Behörde der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport geprüft, inwieweit es Förderungen für die im Fokus der Ermittlungen stehenden Vereine gegeben hat. Die Prüfung ergab Vorgänge aus den Jahren 2010 und 2011 (hierzu auch Antwort auf Frage 8). 4. Wurde im Senat erörtert, im Rahmen der Kommunalaufsicht nach §147 Landesverfassung die Rechtmäßigkeit des im Zusammenhang stehenden Verwaltungshandels in Bremerhaven zu kontrollieren? Falls es zu solchen Erörterungen gekommen ist: mit welchem Ergebnis? Antwort auf Frage 4: Nein. Dies wurde im Senat nicht erörtert. Nach Art. 147 Bremer Landesverfassung hat der Senats als Kollegialorgan die Aufsicht über die beiden Stadtgemeinden; es handelt sich um eine reine Rechtsaufsicht, die ihrem Wesen nach auf die Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadtgemeinden beschränkt ist. Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten zählen die eigenen Angelegenheiten der Gemeinde (z.B. die Verfassung der Stadtgemeinde Bremerhaven). Bei dem vorliegenden Verwaltungshandeln Bremerhavens sind keine Selbstverwaltungsangelegenheiten betroffen. Zuständigkeiten und beteiligte Stellen 5. Ist es zutreffend, dass sich der Zoll ursprünglich für nicht zuständig erklärt hat? Sind dem Senat die Gründe hierfür bekannt, und teilt der Senat diese Begründung? In welchem Umfang bringt sich der Zoll gegenwärtig in die Ermittlungen ein? Antwort auf Frage 5: In einem Vermerk des Hauptzollamtes Bremen vom 24.07.2015, welcher dem Finanzressort vorliegt, kommt der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zu dem Ergebnis, dass in den in Rede stehenden Fällen Täuschungshandlungen und Irrtumserregungen vorliegen, die zur Schädigung des Vermögens der Leistungsträger führen. Es handele sich somit um klassische Betrugsdelikte nach § 263 Strafgesetzbuch außerhalb des Prüfbereichs nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, für die eine Ermittlungsbefugnis der Zollverwaltung nicht bestehe (§ 14 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Die Steuerbehörde beurteilt diese Haltung des Zolls als vertretbar. Eine aktive Beteiligung an dem Ermittlungsverfahren der Ermittlungsgruppe Beschäftigung bei der Kriminalpolizei Bremerhaven besteht seitens des Zolls derzeit nicht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 6. Wurde zur Aufklärung des Sachverhalts eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe o.Ä. eingerichtet, um mögliche gewerbeaufsichtsrechtliche, ordnungsrechtliche polizeirechtliche und strafprozessuale Maßnahmen gegen die Auftraggeber zu koordinieren? Welche Ressorts und Behörden sind an dieser Koordinierung beteiligt, und wie oft tagt diese Runde? Antwort auf Frage 6: Über die in den Antworten zu den Fragen 1-3 dargestellten ressortübergreifenden Aktivitäten hinaus war nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens die Einrichtung weiterer Arbeitsgruppen nicht erforderlich. 7. Teilt der Senat die rechtliche Auffassung des Bremerhavener Sozialamtes, für die betroffenen Menschen nicht mehr zuständig zu sein, sobald der Leistungsbezug nach SGB II beendet wurde? Wie lässt sich diese Haltung des Bremerhavener Sozialamtes mit der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren? Antwort auf Frage 7: Das Sozialamt Bremerhaven hat sich nach Einschätzung der Behörde der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport nicht dahingehend geäußert, für den betroffenen Personenkreis nach Beendigung des SGB II Leistungsbezuges nicht zuständig zu sein. EU-Bürger/-innen mit einer fehlenden materiellen Freizügigkeitsberechtigung haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II. Die zuständigen Behörden haben aber im Einzelfall zu prüfen, ob Sozialhilfe (SGB XII) als Ermessensleistung zu gewähren ist. Diese auch in Bremerhaven praktizierte Vorgehensweise korrespondiert mit der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts. 8. In welchem Umfang erhielten die Vereine ‚Agentur für Beschäftigung und Integration‘ und ‚Gesellschaft für Familie und Gender Mainstreaming‘ öffentliche Gelder und für welche Projekte? Antwort auf Frage 8: Förderung durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Im Rahmen des LOS-Programms ("Lokales Kapital für Soziale Zwecke") in 2007/2008 erfolgte bei dem Träger „Agentur für Beschäftigung und Integration e.V.“ eine Förderung für das Projekt „Aktive Gestaltung der Suche von Beschäftigung, Schulung, Ausbildung und Praktikum“ (Az. 3370 LL 296/07) in Höhe von 6.034,24 €. Förderung durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven: a) Im Bereich des WIN-Programms („Wohnen in Nachbarschaften“) wurden für die „Agentur für Beschäftigung und Integration e.V.“ im Jahr 2009 für das Projekt „Ausstattung Büro“ 3.000 € bewilligt. Als Begründung hierfür wurde angeführt, dass die ABI seit dem 01.03.08 die Arbeit aufgenommen hat und damals neun sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigte, die Sozialberatung und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 Betreuung, Bewerbungstraining, außerschulische Förderung und Integrationsmaßnahmen durchführten. Die WIN-Förderung wurde für die Anschaffung von Unterrichtstischen und Stühlen sowie die PC-Ausstattung beantragt. b) Im Bereich des WIN-Programms wurden für die „Gesellschaft für Familie und Gender Mainstreaming“ im Jahr 2009 für das Projekt „Frühstückskaffee und Treffpunkt für Frauen“ 3.600 € bewilligt. c) Im Bereich des WIN-Programms wurde beim gleichen Träger das Projekt „Erziehungskompetenz für Alleinerziehende Männer“ mit 1.000 € finanziert. d) An den Verein ABI (Agentur für Beschäftigung und Integration) wurden vom Jobcenter Bremerhaven seit 2013 insgesamt 642.123,77 € an Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für die Lernförderung ausgezahlt. e) An den Verein ABI wurden vom Jobcenter Bremerhaven für ein „Sonderprogramm des Landes Bremen AMP Plus“ insgesamt 10.656,-- € ausgezahlt, sowie ein Förderfall FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) mit einer Förderung von insgesamt 7.892,10 €. f) Seit 2013 wurden durch das Sozialamt der Stadt Bremerhaven finanzielle Leistungen an den Verein ABI für die BuT-Lernförderung in Höhe von insgesamt 23.396,-- € gezahlt. Förderung durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport: Der Verein „ Agentur für Beschäftigung und Integration“ hat in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen der Förderung von interkulturellen Integrationsprojekten eine Zuwendung erhalten für das Projekt „Nachhilfe und außerschulische Förderung von Jugendlichen“ in Höhe von je 1250,- €. Der Verein „Gesellschaft für Familie und Gender Mainstreaming“ hat keine Förderung durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport erhalten. 9. Seit dem 13.03.2014 wurden ‚Studienreisen‘ in die bulgarische Stadt Varna geplant, mit dem Ziel, ein ‚Beratungsbüro‘ im Zusammenhang mit der Akquise von ESF-Mitteln aufzubauen. Welche Institutionen waren an diesen Reisen konkret beteiligt? Wurden im Rahmen dieser ‚Studienreisen‘ tatsächlich ESF-Projekte oder vom Bund geförderte Programme realisiert oder akquiriert und wenn ja: welche Projekte unter wessen Trägerschaft (vgl. Seite 18 der Vorlage 95/14 für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 13.03.2014)? Antwort auf Frage 9: Dem Senat ist nicht bekannt, dass eine solche Reise stattgefunden hat. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Humanitäre Lage der Betroffenen, drohende Obdachlosigkeit und Kindeswohlgefährdung und behördliches Handeln und Unterlassen 10. Für mittellose Zugewanderte ist die Gewährung von unabweisbaren Hilfen als Ermessensleistung nach dem SGB XII auch dann zu prüfen, wenn die Ausschlusstatbestände in § 23 Abs. 3 SGB XII erfüllt sind. Ist dem Senat bekannt, ob diese unabweisbaren Hilfen – etwa im Fall drohender oder bestehender Obdachlosigkeit und einhergehender Kindeswohlgefährdung – in Bremerhaven im Einzelfall geprüft und gewährt werden? Steht der Senat hierüber in einem Dialog mit den zuständigen Stellen in Bremerhaven, und wenn ja: mit welcher Zielsetzung? Antwort auf Frage 10: Die Aufgabe des Kinderschutzes liegt in der kommunalen Zuständigkeit des Magistrats Bremerhaven, hier beim Amt für Jugend, Familie und Frauen. Laut Mitteilung des Magistrats wurden in Einzelfällen, in denen mögliche Kindeswohlgefährdungen durch Kindertagesstätten, Schulen oder andere Einrichtungen oder Personen dem Amt bekannt wurden, Prüfungen im Rahmen des SGB VIII eingeleitet. Im Jahr 2015 erfolgten 15 Meldungen für bulgarische und eine Meldung für ein rumänisches Kind. In 2016 erfolgten bis zum 30.04. elf Meldungen bezogen auf bulgarische Kinder. Die Prüfungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes erfolgten nach dem Vier-Augen-Prinzip und leiteten in 2015 neun Hilfen für bulgarische und eine Hilfe für ein rumänisches Kind ein. Bis zum 30.04.2016 wurden sechs Hilfen für bulgarische und eine Hilfe für ein rumänisches Kind eingeleitet. Die Stadtgemeinde Bremerhaven entscheidet über die erforderlichen Maßnahmen der Jugend- und Sozialhilfe in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Wenn erforderlich, erfolgt zu bestimmten Sachverhalten und Verfahren eine Abstimmung mit der Dienststelle der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. 11. Liegen dem Senat Informationen vor, wonach Beratungsstellen und Lehrkräfte bereits Erscheinungen von Mangelernährung bei Kindern festgestellt haben? Antwort auf Frage 11: Laut Magistrat Bremerhaven wurden dem Amt für Jugend, Familie und Frauen im Rahmen von Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen auch Einschätzungen hinsichtlich einer mangelhaften Ernährungslage berichtet. Diese sind überprüft worden. Im Bedarfsfall wurden Hilfen zur Erziehung eingerichtet. Auch wurde dafür Sorge getragen, dass der Besuch von Einrichtungen mit regelmäßiger Verpflegung wie Kindertagesstätten oder Horten sichergestellt ist. An den Bremerhavener Grund- und Oberschulen sind bei Kindern und Jugendlichen aus zugewanderten Familien keine Anzeichen von Mangelernährung festgestellt worden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 12. Werden die gesetzlichen Vorgaben der Jugendhilfe – insbesondere Schutz des Kindeswohls in §8a und Hilfen zur Erziehung in §§27 des SGB VIII – bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen nach Kenntnis des Senats eingehalten und inwiefern wird der Senat im Sinne des Kindeswohls in diesem Sachverhalt ggf. unterstützend oder proaktiv tätig? Antwort auf Frage 12: Dem Senat ist nicht bekannt, dass in der kommunalen Zuständigkeit Bremerhavens für Kindeswohlsicherung und Hilfen zur Erziehung gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden oder wurden. Darum hat es bisher keine Veranlassung gegeben, das Amt für Jugend, Familie und Frauen in Bremerhaven bei der Erfüllung dieser Aufgaben speziell oder im Einzelfall zu unterstützen. 13. Teilt der Senat die öffentlich geäußerte Absicht des Magistrats, dass die von der kriminellen Ausbeutung Betroffenen möglichst schnell ausreisen oder sogar ausgewiesen werden sollen (Pressemitteilung des Magistrats vom 7. März 2016)? Welche Auswirkungen erwartet der Senat für das Ermittlungsverfahren, wenn die beteiligten Ämter systematisch Anreize zur Ausreise von möglichen (Belastungs-)ZeugInnen setzen? Entsteht aus diesem Vorgehen ein Verfahrenshindernis für die laufenden Ermittlungen, etwa im Sinne der Verdunkelungsgefahr? Antwort auf Frage 13: Für den Senat ist aus der genannten Pressemitteilung keine Absicht des Magistrats erkennbar, dass der betreffende Personenkreis möglichst schnell ausreisen oder ausgewiesen werden soll. Vielmehr wird die Rechtslage dargestellt. Die Ausländerbehörden prüfen bei vorliegenden Anhaltspunkten das Nichtbestehen oder den Verlust der Freizügigkeitsberechtigung im Einzelfall. Sollte kein Freizügigkeitsrecht bestehen, so sind die Betroffenen ausreisepflichtig, soweit keine anderen Aufenthaltsrechte bestehen. Soweit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, ist eine Abschiebung nur nach vorheriger Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Die Folgen einer Ausreise potentieller Zeugen sind derzeit noch nicht absehbar. Die Pressemitteilung des Magistrats Bremerhaven vom 07.03.2016 gibt aus Sicht des Senats keinen Hinweis auf systematische Anreize zur Ausreise. 14. Sieht der Senat die Notwendigkeit, vor allem im stark betroffenen Stadtteil Lehe bei der Bereitstellung sozialer Infrastruktur, Dienstleistungen und Beratungen zu unterstützen, wo eine mit Obdachlosigkeit einhergehende besonders prekäre humanitäre Notlage drohen könnte? Antwort auf Frage 14 Der Senat kann gegenwärtig nicht erkennen, dass angesichts der vorhandenen Infrastruktur im Stadtteil Lehe zusätzliche, vom Senat initiierte Unterstützungsangebote erforderlich sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 15. Wie viele Räumungsklagen sind durch das Gericht dem Sozialamt oder dem Jobcenter seit Anfang 2015 gemäß „Mitteilungen über Klagen auf Räumung von Wohnraum bei Zahlungsverzug des Mieters“ (Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen) in Bremerhaven monatlich mitgeteilt worden? Antwort auf Frage 15: In 2015 sind in Bremerhaven durch das Amtsgericht insgesamt 274 Räumungsklagen mitgeteilt worden. 16. Sind dem Senat Fälle von illegaler ‚Entmietung‘ bekannt, d.h. von Versuchen, Betroffene zum Auszug zu drängen, z.B. indem Strom/Wasser/Gas abgestellt werden oder der Zugang zur Wohnung unterbunden wird? Antwort auf Frage 16: Dem Magistrat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Über darüber hinausgehende Kenntnisse verfügt der Senat nicht. 17. Kann ein faktisches Arbeitsverhältnis, auch wenn dies ohne formales Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb oder ohne Verleihberechtigung des Unternehmens erfolgte, mit dem der Arbeitsvertrag bestand, einen Anspruch auf Entlohnung durch den Betrieb, einen Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld und/oder ein Aufenthaltsrecht begründen? Ist dies in den Fällen geprüft worden, wo Betroffenen durch das Jobcenter Bremerhaven Leistungen gestrichen und/oder zurückgefordert wurden? Antwort auf Frage 17: Ob ein faktisches Arbeitsverhältnis vorliegt und daraus ein Leistungsanspruch nach SGB XII oder ein Freizügigkeitsrecht begründen werden kann, muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden. Eine pauschale Bewertung ist dem Senat daher nicht möglich. Stand des Ermittlungsverfahrens und strafprozessuale Maßnahmen 18. Mit welchen personellen Kapazitäten arbeiten jeweils die Ortspolizeibehörde, das LKA (Direktion Kriminalpolizei) und die Staatsanwaltschaft an dem Ermittlungsverfahren? Werden diese Kapazitäten angesichts der absehbar zeitaufwendigen und personalintensiven weiteren Ermittlungsschritte als ausreichend bewertet? Antwort auf Frage 18: Bei der Staatsanwaltschaft Bremen wird das Verfahren derzeit von zwei Staatsanwälten bearbeitet. Eine Dezernentin ist für das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug und eine weitere Dezernentin für die Vermögensabschöpfung zuständig. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, in der zurzeit acht Polizeibeamte arbeiten. Darüber hinaus ist dort ein Polizeibeamter mit der Vermögensabschöpfung befasst. Der Senat hält diese Personalausstattung für ausreichend. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 19. Wann wurden die Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft beantragt, wann vom Gericht beschlossen und wann vollstreckt? Antwort auf Frage 19: Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 10.12.2015 beantragt und am 14.12.2015 erlassen. Am 07.01.2016 wurde die Korrektur eines Beschlusses beantragt, ein entsprechender Beschluss wurde am 08.01.2015 erlassen. Die Durchsuchungen erfolgten am 27.01.16 Im Laufe der weiteren Ermittlungen ergab sich ein Anfangsverdacht wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Hinblick auf die Abrechnung von Nachhilfetätigkeiten und der außerschulischen Förderung gegenüber dem Jobcenter Bremerhaven. Am 25.04.2016 wurden erneut Durchsuchungsbeschlüsse beantragt, diese wurden am 26.04.2016 erlassen. Die Durchsuchungen erfolgten am 28.04.2016. 20. Ist es zutreffend, dass eine hohe sechsstellige Summe, die mutmaßlich im Zusammenhang mit dem Sachverhalt steht, ins Ausland transferiert werden konnte? Wurde versucht, eine Vermögenssicherung und -abschöpfung wie bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität durchzuführen? Was hat eine Vermögenssicherung und -abschöpfung verhindert? Antwort auf Frage 20: Es ist dem Senat nicht bekannt, dass eine hohe sechsstellige Summe ins Ausland überwiesen wurde, die im Zusammenhang mit den Vorwürfen aus dem Ermittlungsverfahren steht. Vermögensabschöpfende Maßnahmen werden gegenwärtig durchgeführt. 21. Ist es zutreffend, dass sich der Hauptbeschuldigte im Ermittlungsverfahren aktuell im Ausland aufhält? Warum wurden keine (z.B. wöchentlichen) Meldeauflagen gegen den Beschuldigten verhängt? Antwort auf Frage 21: Dem Senat ist nicht bekannt, dass sich der Beschuldigte aktuell im Ausland aufhalten soll. Meldeauflagen können lediglich im Rahmen der Haftverschonung nach § 116 StPO verhängt werden. Da ein Haftbefehl nicht erlassen wurde, scheiden solche Maßnahmen aus. 22. Kommt nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen auch ein Verfahren wegen § 233 StGB ‚Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft‘ in Betracht? Antwort auf Frage 22: Ein Anfangsverdacht wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB liegt derzeit nicht vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Arbeitsverhältnisse und Gewerbeaufsicht 23. Was genau sind die Zuständigkeiten der verschiedenen Landes- und Kommunalbehörden im Land Bremen, die mit der Beaufsichtigung von Unternehmen befasst sind (Gewerbeaufsicht, Ordnungsämter, Gewerbeämter)? Welche personellen Ressourcen stehen dafür auf Landesund Kommunalebene zur Verfügung? Antwort auf Frage 23: Zuständig für den Vollzug des Gewerberechts, also der Gewerbeordnung, des Bremischen Gaststättengesetzes und des Bremischen Spielhallengesetzes nebst dazu ergangener Verordnungen sind in Bremen das Stadtamt Bremen und in Bremerhaven der Oberbürgermeister als allgemeiner Vertreter des Magistrats. Aufgabe der Gewerbebehörden ist es, unzuverlässigen Gewerbetreibenden die Gewerbeausübung zu untersagen. Die Gewerbebehörden in Bremen und Bremerhaven verfügen derzeit über insgesamt 13,72 Vollzeitäquivalente. Die Gewerbeaufsicht ist im Ressort der Senatorin für Gesundheit, Wissenschaft und Verbraucherschutz angesiedelt. Sie ist für den technischen und sozialen Arbeitsschutz in Betrieben zuständig. Für die Bremerhavener Betriebe stehen dort insgesamt 5 Außendienstmitarbeiter/-innen zur Verfügung. 24. Mit welcher Häufigkeit und in welcher Weise werden Betriebe in Bremerhaven und in Bremen durch Organe der Gewerbeaufsicht oder das Gesundheitsamt kontrolliert? Antwort auf Frage 24: Im Jahr 2015 war die Gewerbeaufsicht landesweit 1.330 Mal in 890 Betrieben zur Überprüfung des Arbeitsschutzes. Auf Bremen entfielen 861 Überprüfungen in 560 Betrieben. Auf Bremerhaven entfielen 469 Überprüfungen in 330 Betrieben. Darüber hinaus wurden 277 Mal Baustellen hinsichtlich des dort praktizierten Arbeitsschutzes kontrolliert (davon 175 Baustellen-Überprüfungen in Bremen und 102 Baustellen-Überprüfungen in Bremerhaven). In diesem Zusammenhang wurden keine Erkenntnisse bezüglich der Fragestellung gewonnen. Das Gesundheitsamt Bremerhaven ist auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Bremen für die Überwachung hygienisch relevanter Einrichtungen zuständig. Eine flächendeckende Kontrolle sonstiger Betriebe und Einrichtungen findet nicht statt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 25. Welche gewerblichen Kontrollen sind in den letzten fünf Jahren beim ABI und den anderen beteiligten Vereinen durchgeführt worden? Mit welchem Ergebnis? Antwort auf Frage 25: Seitens der Gewerbebehörde Bremerhaven erfolgten keine Kontrollen der in Rede stehenden Vereine. 26. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Risikoeinstufung der Betriebe? Als wie kontrollintensiv werden dabei Betriebe der Hafen- und Werftwirtschaft eingestuft, wie die Betriebe der Bauwirtschaft? Antwort auf Frage 26: Es erfolgt eine risikoorientierte Überwachung durch die bei der Senatorin für Gesundheit, Wissenschaft und Verbraucherschutz angesiedelte Gewerbeaufsicht. Für die risikoorientierte Überwachung wird die vierstellige Wirtschaftsklassensystematik (NACE) zu Grunde gelegt. Die Betriebe in einer Wirtschaftsklasse werden auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse zur Entwicklung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen in Verbindung mit branchenspezifischen Erfahrungen aus der Überwachungspraxis in drei unterschiedlichen Gefährdungsklassen bewertet: 1. geringe Gefährdung 2. mittlere Gefährdung 3. hohe Gefährdung Die Bewertung ermöglicht es der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Prioritäten zur Auswahl von Betrieben zu setzen. Dabei können sowohl spezifische Risiken in einzelnen Wirtschaftsklassen als auch eine hohe Gesamtbelastung durch Mehrfachwirkungen berücksichtigt werden. Zusätzlich zum Gefährdungspotential der Branchen wird die Beschäftigtenzahl berücksichtigt. Die Erfahrungen zeigen, dass kleine Betriebe (KMU) im Arbeitsschutz größere Defizite haben als große Betriebe. Die Gewerbeaufsicht fügt dann die vorliegenden spezifischen Kenntnisse zum Betrieb aufgrund von Besichtigungen, Unfällen oder Beschwerden (individuelle Arbeitsschutzsituation) hinzu. Bei der Anwendung der risikoorientierten Auswahl der Betriebe wird die Überwachungstätigkeit durch die bevorzugte Auswahl von Betrieben mit hohem Gefährdungspotential optimiert und effektiv gestaltet. Die Betriebe der Hafen- und Werftwirtschaft sind in die Gefährdungsklasse 3 (hohe Gefährdung) eingestuft. Die Betriebe der Bauwirtschaft sind größtenteils ebenfalls in diese Gefährdungsklasse eingestuft. Einige Branchen des Baunebengewerbes (z.B. Heizungsbauer, Maler) sind in die Gefährdungsklasse 2 eingestuft. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 27. Welche Maßnahmen sind aus der Feststellung im Bericht von März 2014 (Deputationsvorlage 95/14) gefolgt, wonach es „Anlass zur Annahme“ gebe, dass „im Hintergrund Vermittler und Auftraggeber an der allgemeinen Lebenssituation der Menschen verdienen, indem sie sie in ausbeuterischer Weise beschäftigen bzw. dieser Beschäftigung zuführen“? Welche Ergebnisse hatten diese Maßnahmen? Antwort auf Frage 27: In der zitierten Passage aus der Deputationsvorlage 95/14 für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 13.03.2014 wird auf das Teilkonzept „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (Pkt. 5.2 der Vorlage) verwiesen. Dort werden Maßnahmen aufgeführt, die insbesondere die Bereiche Kriminalität und illegale Beschäftigung betreffen. Maßnahmen im Bereich Illegale Beschäftigung: Die Senatorin für Finanzen ist für die Aufgabe der Koordinierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zuständig. Hierunter fällt auch die Planung und Koordination von präventiven Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. In diesem Zusammenhang werden turnusmäßig die ressortübergreifenden Besprechungen und der Arbeitskreis der operativen Kräfte organisiert (vgl. auch Antwort des Finanzressorts zu Fragen 1 bis 3). Ferner organisiert die Steuerbehörde seit 2015 die Aktionstage zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Dabei werden koordinierte verdachtslose Prüfungen in verschiedenen Branchen durch die Prüfdienste der zuständigen Behörden durchgeführt. Teilnehmende Behörden sind der Zoll durch die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), das Stadtamt, die Ausländerbehörden, der Magistrat Bremerhaven, die Polizei, die Jobcenter Bremen und Bremerhaven. Die Senatorin für Finanzen organisiert im Rahmen des Bündnisses gegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung am Bau – geschlossen zwischen dem Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen, dem Verband Baugewerblicher Unternehmer im Land Bremen (VBU), der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar- Umwelt (IG BAU), der Generalzolldirektion und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Finanzen – regelmäßig Treffen zum Austausch. Die Senatorin für Finanzen wird dabei durch das Referat 13 vertreten. Gemeinsames Info- Material wurde durch das Finanzressort abgestimmt, erstellt, gedruckt und in Umlauf gegeben. Hierbei handelt es sich um das „Merkblatt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in der bremischen Bauwirtschaft“, das für die Allgemeinheit unter Anderem in den Finanzämtern und bei den Bündnispartnern ausliegt und auch im Internet auf der Homepage der Senatorin für Finanzen zu finden ist. Zentral zuständig für die Bearbeitung von konkreten Fällen, in denen Schwarzarbeit mit der Hinterziehung von Steuern einhergeht ist die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle. Dort ist ein sog. Single-Point-Of-Contact eingerichtet, der zentraler Ansprechpartner für die FKS ist. Die Tätigkeit der auf die besonderen "FKS-Problematiken" spezialisierten Kolleginnen und Kollegen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 gewährleistet eine – sowohl in steuerlicher als auch steuerstrafrechtlicher Hinsicht – fachkundige Einschätzung der Vorgänge. Die Bearbeitung gemeinsamer Fälle mit der FKS, auch und gerade unter Einbeziehung strafprozessualer Maßnahmen, kann heute als gängige Praxis bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang werden auch ggf. „im Hintergrund lenkende Vermittler und Auftraggeber“ verfolgt. Maßnahmen im Bereich Kriminalitätsbekämpfung: Aus polizeilicher Sicht wurden insbesondere in den Hauptverantwortungsfeldern Menschenhandel/Prostitution geeignete Maßnahmen ergriffen: a. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit - Joint Investigation Team mit Bulgarien In Zusammenarbeit mit bulgarischen Behörden wurde das in der Deputationsvorlage Nr. 95/14 der Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 13.03.2014 genannte Verfahren zum Abschluss gebracht. Nach Abschluss des gemeinsamen Ermittlungsverfahrens ist aus polizeilicher Sicht festzustellen, dass die Anzahl der bulgarischen Prostituierten und Zuhälter / Menschenhändler in Bremen, insbesondere aus dem Bereich Pleven, stark abgenommen hat. Als wahrscheinliche Begründung für den Rückgang ist die gute internationale Zusammenarbeit mit den Behörden in Pleven zu benennen. b. Clearingstelle “Rotlichtmilieu“ / Runder Tisch der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ) Die Sitzungen der Clearingstelle “Rotlichtmilieu“ finden, ebenso wie der “Runde Tisch“ der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ), jeweils halbjährlich statt. In beiden Gremien findet behördenübergreifend ein regelmäßiger Austausch unter Beteiligung weiterer Institutionen statt, die vom Rotlichtmilieu im Land Bremen tangiert sind. Der Austausch wird auch über die turnusmäßigen Sitzungen hinaus betrieben. Die Anzahl der Menschenhandelsfälle ist aktuell auf einem niedrigen Niveau. c. Polizeiliche Milieukontrollen Die Polizei Bremen führt direktionsübergreifende Milieukontrollen durch. Die letzte Maßnahme fand am 28.04.2016 im Rahmen eines europaweiten Kontrolltages statt. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven führt die erforderlichen Maßnahmen in den genannten Bereichen Menschenhandel/Prostitution durch. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 28. Gibt es für Betroffene, die „in ausbeuterischer Weise beschäftigt bzw. dieser Beschäftigung zugeführt“ werden, staatliche Stellen, an die sie sich wenden können? In welcher Weise (und in welchen Sprachen) wird dies öffentlich bekannt gemacht? Sind Dolmetscherdienste gewährleistet? Welcher Schutz wird Betroffenen dabei gewährleistet, insbesondere angesichts der persönlich negativen Folgen, die sich aus der Aufdeckung der illegalen Beschäftigung ergeben können? Antwort auf Frage 28: Für Fragen der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, des Missbrauches von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und der Einhaltung des Mindestlohngesetzes haben sowohl der Zoll und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Auskunftsstellen für Privatpersonen eingerichtet (Zoll: Tel. 0351 44834-510 und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn-Hotline, Tel. 030/60 28 00 28). Anonyme Anzeigen sind unter beiden Service-Nummern möglich. Daneben bestehen im Land Bremen verschiedene z.T. öffentlich unterstützte Beratungsstellen und Selbsthilfeeinrichtungen. In der Stadtgemeinde Bremen sind insbesondere folgende Einrichtungen zu nennen: Migrationsberatung Erwachsene und Jugendmigrationsdienst (verschiedene Träger der LAG Bremen), „Binnen“ Beratungsstelle zur Inklusion neuzugewanderter EU-Nachbarn (Verein für Innere Mission Bremen). Das Projekt „Binnen“ der Inneren Mission wird mit Mitteln aus dem Europäischen Hilfsfonds für von Armut am stärksten betroffene Personen (EHAP) gefördert und ist seit dem 01.03.2016 mit fünf Beratungsstellen im Stadtgebiet vertreten. Der Verein für Innere Mission beschäftigt im Projekt mehrsprachige Beraterinnen und Berater. In Bremerhaven wurde vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2016 das Projekt „Beratungsstelle für Menschen aus den neuen EU-Ländern“ von der AWO durchgeführt und vom Sozialamt der Stadt Bremerhaven finanziert. Ein Projektflyer in Deutsch, Rumänisch und Bulgarisch war Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit. Ab Oktober 2015 wurde in Bremerhaven mit den Vorbereitungen des sich anschließenden neuen und drittmittelgeförderten Projekts „dalbe“ begonnen, welches die AWO in Kooperation mit dem Magistrat Bremerhaven durchführt. Seit Projektstart im Januar 2016 soll den neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hilfe von leicht zugänglichen Angeboten der Zugang zu den zuständigen sozialen Hilfseinrichtungen erleichtert und ihnen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse geholfen werden, Zugang zu bestehenden Angeboten zu finden. Ziel des Projekts ist es, die soziale Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu erleichtern und ihre Lebenssituation zu verbessern. Insbesondere stehen dabei Eltern mit Kindern bis 6 Jahren im Fokus. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 Auch neuzugewanderte erwachsene Unionsbürger/-innen insbesondere mit unzureichenden oder fehlenden Sprachkenntnissen und ohne angemessene Wohnung sind Zielgruppe des Projekts. In Ergänzung zu den bestehenden Servicestellen arbeitet der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen intensiv an der Einrichtung einer Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen. Diese soll als zentrale Anlaufstelle für ausländische Arbeitnehmer dienen. Eine mehrsprachige arbeitsrechtliche Beratung soll ebenso gewährleistet sein wie die Anonymität der Ratsuchenden. Jeder Arbeitnehmer hat überdies die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an die bei der Senatorin für Gesundheit, Wissenschaft und Verbraucherschutz angesiedelte Gewerbeaufsicht zu wenden. Diese Beschwerden werden dort anonym behandelt. 29. Haben sich HinweisgeberInnen in den Jahren 2014-2016 an staatliche Stellen in Bremerhaven oder im Land Bremen gewandt mit Informationen zu ausbeuterischer Beschäftigung oder Arbeitszuführung durch das ABI oder andere Vereine, gegen die jetzt ermittelt wird? Antwort auf Frage 29: Dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist aus einem anonymisierten Aktenvermerk des Jobcenters Bremerhaven vom 26.06.2015, welcher der Behörde am 04.08.2015 übermittelt wurde, bekannt, dass mindestens ein Kunde deutliche Ungereimtheiten bezüglich seiner Beschäftigung bei dem Verein „Gesellschaft für Familie und Gender Mainstreaming“ gegenüber dem Jobcenter Bremerhaven berichtet hat. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-623 VB Organisierte Ausbeutung mittels Scheinarbeitsverträgen in Bremerhaven 20160531_1_GA Organisierte Ausbeutung