BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/624 Landtag 19. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Flüchtlinge und Asylbewerber im Bundesfreiwilligendienst (BFD) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 30. März 2016 "Flüchtlinge und Asylbewerber im Bundesfreiwilligendienst" Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Durch die Ergänzung des BFD-Gesetzes stehen in den kommenden drei Jahren bis zu 10.000 zusätzliche Stellen in der Flüchtlingshilfe zur Verfügung. Das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ wurde Ende 2015 mit dem Ziel aufgelegt, Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft zu unterstützen. Es ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Die Plätze werden zur Hälfte von der Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und zur anderen Hälfte von den verbandlichen Zentralstellen vergeben und verwaltet. Es soll zum einen die Willkommenskultur stärken und zum anderen den vielen gemeinnützigen Organisationen helfen, die bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den Flüchtlingszuzug auf freiwillige und ehrenamtliche Unterstützung angewiesen sind. Auch Flüchtlinge und Asylbegehrende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können in anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst machen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Nach welchem Schlüssel erfolgt die Verteilung der Plätze auf die verschiedenen Bundesländer und welche Kontingente erhält das Land Bremen durch das BAFzA sowie die verbandlichen Zentralstellen? 2. In welchen Einsatzstellen können Flüchtlinge im Land Bremen einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren und in welchen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen erfolgt der Einsatz der Freiwilligen? 3. Inwiefern und in welchen Einrichtungen wurden für das Sonderprogramm neben den bereits anerkannten Einsatzplätzen neue Einsatzstellen genehmigt, Einsatzbereiche erweitert und/oder Platzzahlerhöhungen vorgenommen? 4. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen werden Flüchtlinge, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, pädagogisch besonders begleitet? 5. Wie viele Bewerbungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern um BFD-Stellen im Land Bremen sind bei den Trägern bzw. Einsatzstellen eingegangen? 6. Wie viele BFD-Stellen wurden zwischenzeitlich mit Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern besetzt? 7. Wie alt sind die teilnehmenden Flüchtlinge bzw. Asylbewerber, in welchem Stundenumfang erfolgt ihre Beschäftigung und wie lange dauert ihr Bundesfreiwilligendienst? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 8. Wie bewertet der Senat die Bedeutung des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ und die Resonanz von Freiwilligen, Trägern und Initiativen nach den neuen Plätzen? 9. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Senat, die Bekanntheit des Sonderprogramms zu steigern und die Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu erhöhen? 10. Inwiefern wurde und wird zur stärkeren Integration junger Zuwanderer auf Bundesebene auf eine Ausweitung der Jugendfreiwilligendienste hingewirkt? 11. Mit welchen weiteren Maßnahmen beabsichtigt der Senat, die Integration zugewanderter junger Menschen, die im Land Bremen ein neues Zuhause finden wollen, zu fördern?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 erfolgt aufgrund der vom zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemachten Angaben und Erläuterungen und werden daher wörtlich wiedergegeben, da Angaben hierzu hier nicht vorliegen. 1. Nach welchem Schlüssel erfolgt die Verteilung der Plätze auf die verschiedenen Bundesländer und welche Kontingente erhält das Land Bremen durch das BAFzA sowie die verbandlichen Zentralstellen? Antwort auf Frage 1: Die Verteilung der Vereinbarungen für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug durch die Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Danach können im Bundesland Bremen im Jahr 2016 48 Vereinbarungen für einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug abgeschlossen werden. Auch die verbandlichen Zentralstellen sind angehalten, die Verteilung der Kontingente auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel vorzunehmen. Angaben zu deren Verteilung liegen hier nicht vor. 2. In welchen Einsatzstellen können Flüchtlinge im Land Bremen einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren und in welchen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen erfolgt der Einsatz der Freiwilligen? Antwort auf Frage 2: Flüchtlinge können in allen anerkannten Einsatzstellen einen BFD mit Flüchtlingsbezug ableisten, es muss sich nicht um eine Einrichtung mit Flüchtlingsbezug handeln. Dabei können sie grundsätzlich zu allen in der anerkannten Einsatzstelle genehmigten Tätigkeiten eingesetzt werden. 3. Inwiefern und in welchen Einrichtungen wurden für das Sonderprogramm neben den bereits anerkannten Einsatzplätzen neue Einsatzstellen genehmigt, Einsatzbereiche erweitert und/oder Platzzahlerhöhungen vorgenommen? Antwort auf Frage 3: Im Bundesland Bremen sind derzeit 16 Einsatzstellen mit insgesamt 84 Plätzen im Bereich der Betreuung von Asylbegehrenden bzw. Flüchtlingen anerkannt. Davon Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 sind 9 Einsatzstellen mit 68 Plätzen direkt im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe anerkannt worden. Bei 1 Einsatzstelle mit 2 Plätzen erfolgte eine entsprechende Einsatzerweiterung und bei 6 Einsatzstellen erfolgten entsprechende Platzzahlerhöhungen um insgesamt 14 Plätze. 4. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen werden Flüchtlinge, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, pädagogisch besonders begleitet? Antwort auf Frage 4: Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug leisten, benötigen eine besondere pädagogische Begleitung während ihres Bundesfreiwilligendienstes, um die Erfahrungen und Erlebnisse reflektieren und verorten zu können. § 18 Absatz 3 BFDG eröffnet die Möglichkeit, diese pädagogische Begleitung abweichend von § 4 Absatz 3 bis 5 zu gestalten. Die hierzu erfolgte Ergänzung der „Rahmenrichtlinie für die pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst (BFD) unter besonderer Berücksichtigung der Seminararbeit und des dabei eingesetzten pädagogischen Personals“ formuliert Grundgedanken zur Ausgestaltung der Bildungs- und Begleitangebote. Im BFD mit Flüchtlingsbezug ist zu gewährleisten, dass Qualität und Umfang der pädagogischen Begleitung den hohen Ansprüchen der im Regel-BFD vorgesehenen Bildungstage entsprechen. Die pädagogischen Bildungs- und Begleitangebote gem. § 18 Absatz 3 BFDG können – bis auf das verpflichtende Reflexionsseminar – außer durch Seminare auch in Form von einzelnen Bildungs- und Begleittagen oder einer durchgängigen, intensiven Betreuung erfolgen. Eine Kombination von Formaten ist im Sinne der Teilnehmerinnen- und Teilnehmerorientierung und der Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bundesfreiwilligen ausdrücklich möglich. Deutschkurse Abhängig von den individuellen Deutschkenntnissen ist für Freiwillige, die Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einem zu erwartenden rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt sind, zu Dienstbeginn und vor dem Einsatz in der Einsatzstelle ein Intensivsprachkurs von bis zu vier Wochen möglich. Sprachkurse gelten als Teil der pädagogischen Begleitung und als „besondere Förderung“. Auch einsatzbegleitende Angebote zur Erlangung bzw. Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse sowie eine Kombination von Intensiv- und einsatzbegleitenden Deutschkursen sind alternativ zulässig. Einsatzorientierte Begleitung Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen muss dem Einsatz im BFD mit Flüchtlingsbezug gerecht werden. Hierzu gehören regelmäßige Feedbackgespräche sowie Reflexionsgespräche zu einsatzspezifischen Themen des Sonderprogramms. Freiwillige jedweden Alters müssen durch qualifiziertes Personal umfassend betreut werden. Reflexionsseminar Freiwillige unter 27 Jahren nehmen an einem verpflichtenden fünftägigen Reflexionsseminar teil. Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 absolvieren ein verpflichtendes zweitägiges Reflexionsseminar. Diese sollten ab der Mitte des vereinbarten Zeitraums des Bundesfreiwilligendienstes stattfinden. Das Reflexionsseminar bietet eine Plattform zum Erfahrungsaustausch der Freiwilligen. Es ermöglicht ihnen eine Reflexion ihres bürgerschaftlichen Engagements sowie eine vertiefende Auseinandersetzung mit den gemachten Erfahrungen und Erlebnissen, die in gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen verortet werden. 5. Wie viele Bewerbungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern um BFD-Stellen im Land Bremen sind bei den Trägern bzw. Einsatzstellen eingegangen? Antwort auf Frage 5: Entsprechende Daten werden nicht erhoben. 6. Wie viele BFD-Stellen wurden zwischenzeitlich mit Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern besetzt? Antwort auf Frage 6: Insgesamt wurden im BFD mit Flüchtlingsbezug bundesweit bislang 2310 Vereinbarungen abgeschlossen, darunter 565 mit Asylberwerberinnen oder Asylbewerbern. Von den 565 Vereinbarungen, die bisher mit Asylbewerbern oder Asylbewerberinnen bzw. asylberechtigten Personen abgeschlossen wurden, entfallen 6 auf das Bundesland Bremen. 7. Wie alt sind die teilnehmenden Flüchtlinge bzw. Asylbewerber, in welchem Stundenumfang erfolgt ihre Beschäftigung und wie lange dauert ihr Bundesfreiwilligendienst? Antwort auf Frage 7: Von den 6 Asylbewerbern bzw. asylberechtigten Personen mit einer BFD- Vereinbarung in Bremen gehören 5 der Altersgruppe 18-26 Jahre und 1 der Altersgruppe 27-50 Jahre an. 4 dieser Freiwilligen haben eine Vereinbarung mit 12-monatiger Dienstdauer, 2 Freiwillige eine Vereinbarung mit 18-monatiger Dienstdauer abgeschlossen. 5 der Freiwilligen leisten den BFD in Vollzeit und eine Freiwillige den BFD in Teilzeit mit wöchentlichen 20,1 Stunden. 8. Wie bewertet der Senat die Bedeutung des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ und die Resonanz von Freiwilligen, Trägern und Initiativen nach den neuen Plätzen? Antwort auf Frage 8: Die Resonanz ist positiv. Die Vorgabe der Erarbeitung von Konzepten für die o.g. Zielgruppe im Bereich der verbandlichen Träger und die Angleichung an die grundsätzlich im September beginnenden neuen Durchgänge des FSJ bei den Trägern werden eine Steigerung im Rahmen des o.g. Sonderprogramms bewirken. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 9. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Senat, die Bekanntheit des Sonderprogramms zu steigern und die Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu erhöhen? Antwort auf Frage 9: Über Online-Portale (z.B. www.bremen.de), über die Service-Telefonnummer für die Arbeit mit Geflüchteten (Sondernummer des Bürgertelefons) sowie im Wege der Öffentlichkeitsarbeit u.a. der verbandlichen Träger in den Jugendfreiwilligendiensten soll die Bekanntheit des Sonderprogramms erhöht werden. Im Übrigen obliegt Umsetzung des BFD allein dem BMFSFJ und dem BAFzA. 10. Inwiefern wurde und wird zur stärkeren Integration junger Zuwanderer auf Bundesebene auf eine Ausweitung der Jugendfreiwilligendienste hingewirkt? Antwort auf Frage 10: Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich in den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst. Anders als im Bundesfreiwilligendienst beschränkt sich eine Ausweitung der Haushaltsmittel des Bundes für die Jugendfreiwilligendienste auf die pädagogische Begleitung. Im Rahmen einer Länderabfrage zum FSJ in der Flüchtlingsarbeit durch das BMFSFJ wurde eine zweckgebundene Aufstockung des BMFSFJ-HH-Titels für das FSJ begrüßt. Für ein Sonderprogramm in diesem Bereich (so wie dies in einigen Bundesländern der Fall ist) stehen keine Landesmittel (wie generell im FSJ) zur Verfügung. 11. Mit welchen weiteren Maßnahmen beabsichtigt der Senat, die Integration zugewanderter junger Menschen, die im Land Bremen ein neues Zuhause finden wollen, zu fördern? Antwort auf Frage 11: Auf der Basis des am 12.01.2016 vom Senat beschlossenen Integrationskonzeptes (Drs. 19/242 vom 13.01.2016, u. a. in den Kapiteln 6-10) beabsichtigt der Senat die Integration zugewanderter junger Menschen zu fördern. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-624 VB Flüchtlinge und Asylbewerber im Bundesfreiwilligendienst (BFD) 20160531_1_Flüchtlinge und Asybewerber im Bundesfreiwilligendienst