BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/625 Landtag 19. Wahlperiode 31.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Was ist aus dem Integrationsplan für ausländische Roma geworden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU. vom 12. April 2016 " Was ist aus dem Integrationsplan für ausländische Roma geworden?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Seit dem EU-Beitritt Bulgarien und Rumäniens im Jahr 2007 und Kroatiens im Jahr 2013 hat die Zuwanderung aus diesen Ländern nach Deutschland erheblich zugenommen. 2013 waren nach Angaben des Senats 4223 Menschen aus Bulgarien und 1653 Menschen aus Rumänien in Bremen und Bremerhaven gemeldet. Darüber hinaus ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Im Zuge des starken Zuzugs von Flüchtlingen sind 2014 und 2015 zudem viele Menschen aus den Nicht-EU-Westbalkanstaaten nach Deutschland eingewandert, die hier keine Bleiberechtsperspektive haben und in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Wie der Bericht des Senats vom 11.3.2014 deutlich macht (Drs. 18/1302) kommen viele Bulgaren und Rumänen wegen der Chancen- und Perspektivlosigkeit in den Heimatländern, wegen Diskriminierung auf Grund ethnischer und sozialer Herkunft oder rassistischen Übergriffen nach Bremen und Bremerhaven. Viele der Zuwanderer sind Roma, die in Südosteuropa in Armut leben. Sie haben in den Herkunftsländern häufig keinen Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem und sind von Arbeits- und Wohnungslosigkeit betroffen. Etliche Angehörige der Volksgruppe der Roma, die inzwischen in Bremen und Bremerhaven leben, weisen trotz des 2014 beschlossenen Maßnahmenpaketes des Senats (Drs. 18/1302) erhebliche soziale Problemlagen auf. Obwohl die Gefahr besteht durch eine verallgemeinernde Situationsbeschreibung stereotype Zuschreibungen zu festigen, bedarf es dennoch nach wie vor geeigneter Maßnahmen, die der Zielgruppe der ausländischen Roma gerecht werden. Diese besonderen Bedarfe bestehen nicht für alle ausländischen Roma und auch nicht für alle ausländischen Roma in gleicher Weise. Vor dem Hintergrund der momentanen Situation in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist zweifelhaft, ob das Maßnahmenpaket des Senats bisher den gewünschten Erfolg gezeigt hat. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Bürger Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens, sind seit 2013 neu ins Land Bremen neu eingereist? Wie viele Staatsangehörige anderer Westbalkanstaaten halten sich derzeit mit welchem Aufenthaltsstatus in Bremen auf? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Nationalitäten) 2. Wie viele dieser Zuwanderer sind im Besitz einer EU-Arbeitsgenehmigung? Wie viele sind Selbstständige? Wie viele erhalten welche Transferleistungen? Wie viele wurden wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung seit 2013 auffällig? Welche Maßnahmen hat der Senat, wie im Bürgerschaftsantrag Drs.18/1407 gefordert, seit 2013 konkret in diesem Bereich eingeleitet? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Jahren darstellen)? 3. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien, deren Eltern nach dem EU-Beitritt ihres Landes neu ins Land Bremen eingereist sind, leben derzeit im Land Bremen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) 4. Wie viele Kinder und Jugendlichen aus den neuen EU-Staaten bzw. anderen Westbalkanstaaten besuchen derzeit eine Schule oder einen Kindergarten? Wie stellt der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Senat die Einhaltung der Schulpflicht sicher? Welche Erkenntnisse hat der Senat über Gefährdungen des Kindeswohls und welche konkreten Maßnahmen hat er seit 2013 getroffen, um dieser entgegenzuwirken? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) 8. Welche (der in Drs. 18/1302 angekündigten) Beratungsangebote und Selbsthilfeeinrichtungen hat der Senat seit 2014 speziell für ausländische Roma in Bremen und Bremerhaven geschaffen? Wie oft wurden diese jährlich in Anspruch genommen? Wie wurden bestehende Beratungsangebote neu ausgerichtet? Welche und wie viele externen Fachleute und Sprachmittler wurden, wie im Bürgerschafsantrag Drs. 18/1407 gefordert, hinzugezogen? Welche Flyer und mehrsprachigen Informationsmaterialien wurden seit 2014 für die Zielgruppe entwickelt? Welche Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Beratungsangeboten (für Männer und für Frauen) darstellen) 9. Wie viele bulgarische, rumänische und kroatische Staatsbürger waren seit 2013 tatverdächtige einer Straftat? Wie viele von ihnen wurden seit 2013 wegen welcher Delikte verurteilt? Welche (der in Drs. 18/1302 angekündigten) Maßnahmen hat der Senat im Bereich Innere Sicherheit und bei der Bekämpfung von Menschenhandel seit 2014 konkret umgesetzt)? Welche Maßnahmen wurden insbesondere in den Bereich Prostitution, Melderecht, Fahrzeugzulassung, Vermüllung und Gebäudenutzung/Brandschutz umgesetzt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) 10. Welche Probleme bestehen derzeit im Bereich der gesundheitlichen Versorgung von Zuwanderern aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien? Zu welchen Ergebnissen ist der Senat bei der (in Drs. 18/1302 angekündigten) Prüfung der befristeten Erweiterung der Clearingstellen gekommen? Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wurden seit 2014 umgesetzt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) 11. In wie vielen Fällen ist die kommunale Wohnaufsicht nach dem Inkrafttreten des Wohnaufsichtsgesetzes mit jeweils welchen Konsequenzen aktiv geworden? In wie vielen Fällen handelte es sich bei den Bewohnern um Menschen aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien? Plant der Senat vor dem Hintergrund des aktuellen Zuzuges das Wohnaufsichtsgesetz zu modifizieren? (bitte aufgeschlüsselt ach Stadtgemeinden) 12. Wie wird in Bremen und Bremerhaven derzeit mit im Freien campierenden Zuwanderern aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien umgegangen? An welchen Orten campieren diese Menschen hauptsächlich und wie hoch schätzt der Senat ihre Zahl? Wie viele Menschen aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien werden regelmäßig im Bereich Wohnungslosenhilfe vorstellig und welche Möglichkeiten gibt es dort für den Umgang mit dieser Gruppe? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) 13. Welche im Bürgerschaftsantrag Drs. 18/1407 geforderten Projekte im Bereich Antiziganismus haben seit 2014 in Bremen wo stattgefunden? Welche Projekte im Bereich Antiziganismus finden derzeit in bremischen Schulen statt? Welche weitern Projekte sind ggf. geplant? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat hatte im März 2014 ein Konzept mit Maßnahmen zur Aufnahme und Integration von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus Bulgarien und Rumänien im Land Bremen verabschiedet. Mit dem Konzept reagierte der Senat auf die vielen verschiedenen Facetten, die sich durch die Freizügigkeitsrechte, die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus beiden EU- Ländern aus verschiedensten Gründen in Anspruch genommen haben, ergaben. Das Konzept bezog hierbei auch mit ein, dass unter den Zuwandernden auch Angehörige der ethnischen Minderheit der Roma waren und sind. Eine Erfassung ethnischer Zugehörigkeit erfolgt in Deutschland nicht. Somit wird weder bei Migration im Sinne der Freizügigkeit innerhalb der EU eine ethnische Zugehörigkeit erfasst, noch bei Zuwanderung aus Drittstaaten wie z.B. Albanien, Serbien oder Mazedonien. Angehörige der Roma befinden sich erfahrungsgemäß unter den Zuwandernden aus allen diesen Herkunftsländern sowie weiteren Staaten des Westbalkans. 1. Wie viele Bürger Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens, sind seit 2013 neu ins Land Bremen neu eingereist? Wie viele Staatsangehörige anderer Westbalkanstaaten halten sich derzeit mit welchem Aufenthaltsstatus in Bremen auf? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Nationalitäten) Antwort auf Frage 1: Die Zuzüge 1 nach Bremen und Bremerhaven stellen sich wie folgt dar: Jahr und Gebietseinheit (31.12.) Zuzüge bulgarischer Staatsangehöriger Zuzüge rumänischer Staatsangehöriger Zuzüge kroatischer Staatsangehöriger Stadtgemeinde Bremen 2013 944 446 110 2014 1.248 636 296 Stadtgemeinde Bremerhaven 2013 535 118 9 2014 1.053 264 33 Freie Hansestadt Bremen 2 2013 1.479 564 119 2014 2.301 900 329 Die Anzahl der Menschen aus den Westbalkanstaaten, die in Bremen und Bremerhaven leben, stellt sich mit Stand Februar 2016 folgendermaßen dar: 1 Quelle: Stat. Landesamt Bremen, Bremer Infosystem, Tabelle 182-83, abgefragt am 28.04.2016 2 Eigene Berechnung, Summe aus den beiden Stadtgemeinden, ohne Berücksichtigung von Zu-/Fortzügen zwischen den beiden Stadtgemeinden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Männlich Weiblich Unbek. Gesamt Albanien 489 375 - 864 Bosnien 453 453 1 907 Bulgarien 2.427 2.272 31 4.730 Kosovo 755 648 2 1.405 Kroatien 669 480 6 1.155 Mazedonien 558 503 1 1.062 Montenegro 221 164 - 385 Rumänien 1.217 871 20 2.108 Serbien 1.145 1.169 5 2.319 Jugoslawien (ehem.) 208 191 1 400 29.02.2016 Quelle: Ausländerzentralregister Stadtgemeinde Bremen Männlich Weiblich Unbek. Gesamt Albanien 101 85 - 186 Bosnien 112 96 - 208 Bulgarien 1.573 1.207 28 2.808 Kosovo 235 203 - 438 Kroatien 115 79 1 195 Mazedonien 139 127 1 267 Montenegro 43 48 1 92 Rumänien 453 212 1 666 Serbien 259 251 1 511 Jugoslawien (ehem.) 107 106 - 213 29.02.2016 Quelle: Ausländerzentralregister Stadtgemeinde Bremerhaven Eine Ermittlung des jeweiligen Aufenthaltsstatus ist innerhalb des Beantwortungszeitraums nicht möglich. 2. Wie viele dieser Zuwanderer sind im Besitz einer EU-Arbeitsgenehmigung? Wie viele sind Selbstständige? Wie viele erhalten welche Transferleistungen? Wie viele wurden wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung seit 2013 auffällig? Welche Maßnahmen hat der Senat, wie im Bürgerschaftsantrag Drs.18/1407 gefordert, seit 2013 konkret in diesem Bereich eingeleitet? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Jahren darstellen)? Antwort auf Frage 2: Personen aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien verfügen als EU-Bürgerinnen und EU- Bürger über das Recht der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie benötigen keine EU- Arbeitsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Zu der Anzahl Selbstständiger, Personen, die Transferleistungen erhalten oder die wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung auffällig geworden sind, kann keine Aussage getroffen werden. Eine Verknüpfung des Einreisezeitpunkts mit den anderen nachgefragten Sachverhalten liegt nicht vor und kann daher nicht berichtet werden. Im Bereich der Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen werden nach Eingang entsprechender Hinweise im Rahmen des Strafverfolgungsauftrages und im Bereich der Gefahrenabwehr die notwendigen Maßnahmen und Benachrichtigungen unter Beachtung der gesetzlichen Zulässigkeitsschranken eingeleitet. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit, Häfen wird im Sommer ein Konzept für die Einrichtung einer Beratungsstelle für mobile Beschäftigte vorlegen. Dieses Beratungsangebot soll sich an Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa wenden und im Schwerpunkt zum Thema Arbeitsausbeutung Hilfestellung leisten. 3. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien, deren Eltern nach dem EU-Beitritt ihres Landes neu ins Land Bremen eingereist sind, leben derzeit im Land Bremen? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) Antwort auf Frage 3: Die Daten werden in der nachgefragten Form nicht erhoben. 4. Wie viele Kinder und Jugendlichen aus den neuen EU-Staaten bzw. anderen Westbalkanstaaten besuchen derzeit eine Schule oder einen Kindergarten? Wie stellt der Senat die Einhaltung der Schulpflicht sicher? Welche Erkenntnisse hat der Senat über Gefährdungen des Kindeswohls und welche konkreten Maßnahmen hat er seit 2013 getroffen, um dieser entgegenzuwirken? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) Antwort auf Frage 4: Die Anzahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler wird von den Ländern der Kultusministerkonferenz zum Stichtag 15.10. eines Jahres übermittelt. Übersicht: Schülerinnen und Schüler aus den neuen EU-Staaten bzw. anderen Westbalkanstaaten an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Lande Bremen im Jahre 2015: Land Bremen Bremerhaven Land Bremen Davon w Albanien 74 20 94 45 Bosnien/ Herzegowina 41 20 61 29 Bulgarien 492 275 767 385 Kosovo 147 29 176 96 Kroatien 40 6 46 18 Mazedonien 87 36 123 66 Rumänien 115 26 141 71 Serbien und Montenegro 546 177 723 341 Gesamt 1542 589 2131 1061 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Übersicht: Schülerinnen und Schüler aus den neuen EU-Staaten bzw. anderen Westbalkanstaaten im Lande Bremen an öffentlichen berufsbildenden Schulen im Jahre 2015: Land Bremen Bremerhaven Land Bremen Davon w Albanien 31 17 48 21 Bosnien/ Herzegowina 26 4 30 13 Bulgarien 63 42 105 52 Kosovo 30 15 45 14 Kroatien 13 2 15 8 Mazedonien 40 7 47 14 Rumänien 15 5 20 13 Serbien und Montenegro 133 27 160 77 Gesamt 351 119 470 212 Eine Aufstellung von Kindern im Elementarbereich aus den neuen EU-Staaten bzw. anderen Westbalkanstaaten kann für die Stadtgemeinde Bremen nicht angefertigt werden, hierzu liegen keine Daten vor. Für Bremerhaven liegen folgende Daten zum Besuch von Kindertagesstätten vor: Kinder in Kindertagesstätten in Bremerhaven nach Alter und Staatsangehörigkeit, Stand Februar 2016 3-6 Jahre 0-3 Jahre (Krippe) Alterserweiterte Gruppe GESAMT Bulgarische Staatsangehörige 34 9 1 44 Rumänische Staatsangehörige 13 1 - 14 GESAMT 47 10 1 58 Wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern stellt die Senatorin für Kinder und Bildung über die Schulaufsicht beider Stadtgemeinden die Schulpflicht sicher. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die in Bremen gemeldet und keine Schule besuchen, können über den Einwohnermeldeamt (EMA) – Datenabgleich identifiziert werden. Die Erziehungsberechtigten werden angeschrieben und auf die notwendige Anmeldung an eine Schule hingewiesen. Der Senat hat aktuell keine Erkenntnisse über Häufungen von Gefährdungen des Kindeswohls bei zugewanderten Kindern aus Rumänien, Bulgarien, Kroatien und den anderen Westbalkanstaaten. Die Jugendämter in Bremen und Bremerhaven bearbeiten die Fälle nach den allgemein geltenden Regelungen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 8. Welche (der in Drs. 18/1302 angekündigten) Beratungsangebote und Selbsthilfeeinrichtungen hat der Senat seit 2014 speziell für ausländische Roma in Bremen und Bremerhaven geschaffen? Wie oft wurden diese jährlich in Anspruch genommen? Wie wurden bestehende Beratungsangebote neu ausgerichtet? Welche und wie viele externen Fachleute und Sprachmittler wurden, wie im Bürgerschafsantrag Drs. 18/1407 gefordert, hinzugezogen? Welche Flyer und mehrsprachigen Informationsmaterialien wurden seit 2014 für die Zielgruppe entwickelt? Welche Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Beratungsangeboten (für Männer und für Frauen) darstellen) Antwort auf Frage 8: Stadtgemeinde Bremen In der Stadtgemeinde Bremen sind Beratungsangebote folgender Beratungsstellen und Selbsthilfeeinrichtungen vorhanden: Migrationsberatung Erwachsene und Jugendmigrationsdienst (verschiedene Träger der LAG Bremen) Bremer Sinti-Verein, Landesverband Bremen des Verbandes der Deutsche Sinti und Roma AWO Selbsthilfegruppe für bulgarische Frauen Sozialberatung Mosaik Gröpelingen Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bremen ChancenRaum Gröpelingen AWO Bremen „Binnen“ Beratungsstelle zur Inklusion neuzugewanderter EU-Nachbarn (Verein für Innere Mission Bremen) Zur Inanspruchnahme der Beratungsstellen konnten innerhalb des vorgegebenen Beantwortungszeitraums für die Anfrage keine validen Daten erhoben werden. Die Migrationsberatung Erwachsene sowie die Jugendmigrationsdienste wurden nicht neu ausgerichtet. Wegen der geringen Anzahl von Beratungssuchenden aus der Zielgruppe erfolgt in der Migrationsberatung Erwachsene eine Verweisberatung zur Sozialberatung und zum Projekt Chancenraum. Eine weitere Verweisberatung erfolgt auf das Projekt „Binnen“ der Inneren Mission. Dieses Projekt wird mit Mitteln aus dem Europäischen Hilfsfonds für von Armut am stärksten betroffene Personen (EHAP) gefördert und ist seit dem 01.03.2016 mit fünf Beratungsstellen im Stadtgebiet vertreten. Die Beratungsangebote des Bremer Sinti-Vereins stehen auch ausländischen Roma zur Verfügung, im Wesentlichen wird die Beratung von Roma aus den Westbalkan-Staaten nachgefragt. Die AWO beschäftigt in ihren Projekten bulgarischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Beratungssuchende werden durch den Bremer Sinti-Verein bei Sprachbarrieren ehrenamtliche Dolmetscher oder auch Vereinsmitglieder zur Verfügung gestellt. Der Verein für Innere Mission beschäftigt im Projekt mehrsprachige Beraterinnen und Berater (bulgarisch, italienisch und russisch, rumänisch und romanes werden noch gesucht). Im Rahmen des EHAP-Projekts werden auch Anti-Diskriminierungs-Workshops gefördert. Eine Beteiligung der Projekte aus dem Land Bremen in Kooperation mit Projekten aus Niedersachsen wird derzeit geprüft. Die Migrationsberatung Erwachsene sowie der Jugendmigrationsdienst der AWO haben keine eigenen Flyer. Die Projekte der AWO verfügen über Flyer, finanziert über die jeweiligen Mittelgeber. Der Jugendmigrationsdienst der Caritas verfügt über mehrsprachige Flyer für alle jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer. Das EHAP-Projekt der Inneren Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Mission gibt Flyer heraus, diese sind z. Zt. in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil des Projektes. Angesichts der Vielzahl der Projekte mit Förderungen von verschiedensten Stellen, ist eine valide Ermittlung der Kosten innerhalb des Beantwortungszeitraums nicht möglich. Stadtgemeinde Bremerhaven In Bremerhaven wird Beratung für Roma bzw. Menschen aus den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien über die Selbsthilfeorganisation Bremerhavener Sinti-Verein e.V. sowie über die AWO in Form einer speziellen Beratungsstelle bis 2015 und eines neu ausgerichteten Folgeprojekts ab 2016 angeboten. Diese Maßnahmen werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven gefördert. Der 1985 gegründete Bremerhavener Sinti-Verein e.V. unterhält eine Beratungsstelle, in der Sinti und Roma individuelle Unterstützung, Information und Betreuung in Bezug auf alle Lebensbereiche (bspw. Angelegenheiten die Schule, des Jobcenters, das Finanzamt oder Gerichte betreffend; Formularwesen; Beihilfe) angeboten wird. Zudem leistet der Verein Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen (Bildungs-)Chancengleichheit, Antiziganismus, (Anti-)Rassismus, (Anti-)Diskriminierung, Migration und Menschenrechte. Im November 2015 wurde ein neuer Vereinsflyer erstellt, der sich auch an die zugewanderten Roma richtet. Da der Verein nicht nur Anlaufstelle für Roma aus EU-Ländern, sondern auch aus den weiteren Westbalkanstaaten wie Mazedonien, Serbien, Bosnien und Albanien ist, hat die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung mit der Zunahme der Zuwanderung aus diesen Ländern stark zugenommen. Eine Beratungsstatistik wird nicht geführt. Der Verein geht von durchschnittlich ca. acht Unterstützungsanfragen pro Tag und somit ca. 2000 Anfragen/Beratungen pro Jahr aus. Beratungen erfolgen bei Bedarf auf Romanes. Auf externe Sprachmittlung wird nicht zurückgegriffen. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma Bremen wird vom Sozialamt Bremerhaven mit Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten des Beratungsbüros Bremerhaven gefördert. Er erhielt für das Jahr 2014 eine Zuwendung in Höhe von 20.990,06 Euro und für das Jahr 2015 eine Zuwendung in Höhe von 23.304,21 Euro. Das Projekt „Beratungsstelle für Menschen aus den neuen EU-Ländern“ wurde vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2016 von der AWO durchgeführt und vom Sozialamt der Stadt Bremerhaven finanziert. Die Beratungen wurden von den drei Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern (insgesamt 2,0 Stellen) jeweils in der Muttersprache (rumänisch, bulgarisch) durchgeführt, so dass keine Notwendigkeit für den Einsatz von externen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler bestand. Ein etwaiger Roma-Hintergrund der Klientinnen und Klienten wurde nicht erhoben. Die folgende Tabelle zeigt entsprechend die Gesamtzahl an Personen und Fällen, die von den Berater*innen in den jeweiligen Projektjahren bearbeitet wurde: Projektjahr 1: 01.04.2013 bis 31.03.2014 552 Personen (217 Fälle) Projektjahr 2: 01.04.2014 bis 31.03.2015 614 Personen (240 Fälle) Projektjahr 3 / erstes Halbjahr: 01.04.2015 bis 30.09.2015 409 Personen (152 Fälle) Die Beratungsstelle wurde vom Magistrat der Stadt Bremerhaven (Sozialamt) wie folgt gefördert: Projektjahr 1: 01.04.2013 bis 31.03.2014 81.832 Euro Projektjahr 2: 01.04.2014 bis 31.03.2015 79.517 Euro Projektjahr 3: 01.04.2015 bis 31.03.2016 79.517 Euro Ab Oktober 2015 wurde mit den Vorbereitungen des sich anschließenden neuen und drittmittelgeförderten Projekts „dalbe“ begonnen, welche die AWO in Kooperation mit dem Magistrat Bremerhaven durchführt. Ziel des Projekts ist es, die soziale Eingliederung von Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu erleichtern und ihre Lebenssituation zu verbessern. Zielgruppe des Projekts sind Eltern mit Kindern bis 6 Jahren sowie neuzugewanderte erwachsene Unionsbürgerinnen und -bürger mit unzureichenden oder fehlenden Sprachkenntnissen und ohne angemessene Wohnung. Seit Projektstart im Januar 2016 soll den neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern der Zugang zu den zuständigen sozialen Hilfseinrichtungen sowie entsprechenden Unterstützungsangeboten erleichtert werden. 9. Wie viele bulgarische, rumänische und kroatische Staatsbürger waren seit 2013 tatverdächtige einer Straftat? Wie viele von ihnen wurden seit 2013 wegen welcher Delikte verurteilt? Welche (der in Drs. 18/1302 angekündigten) Maßnahmen hat der Senat im Bereich Innere Sicherheit und bei der Bekämpfung von Menschenhandel seit 2014 konkret umgesetzt)? Welche Maßnahmen wurden insbesondere in den Bereich Prostitution, Melderecht, Fahrzeugzulassung, Vermüllung und Gebäudenutzung/Brandschutz umgesetzt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) Antwort auf Frage 9: Tatverdächtige Stadtgemeinde Bremen Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der Tatverdächtigen mit bulgarischer, rumänischer und kroatischer Staatangehörigkeit seit 2013 dar (Quelle: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik). Staatsangehörigkeit 2013 2014 2015 bulgarisch 369 316 447 rumänisch 287 370 395 kroatisch 41 25 30 Stadtgemeinde Bremerhaven Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der Tatverdächtigen mit bulgarischer, rumänischer und kroatischer Staatangehörigkeit seit 2013 dar (Quelle: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik). Staatsangehörigkeit 2013 2014 2015 bulgarisch 129 142 174 rumänisch 39 33 57 kroatisch 5 5 6 Zu der Staatsbürgerschaft von Beschuldigten, gegen die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geführt werden, und zu strafrechtlich Verurteilten lassen sich keine statistisch validen Aussagen treffen. Maßnahmen im Bereich Innere Sicherheit und bei der Bekämpfung von Menschenhandel: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit - Joint Investigation Team mit Bulgarien Nach Abschluss des gemeinsamen Ermittlungsverfahrens ist aus polizeilicher Sicht festzustellen, dass die Anzahl der bulgarischen Prostituierten und Zuhälter / Menschenhändler in Bremen, insbesondere aus dem Bereich Pleven, stark abgenommen hat. Als wahrscheinliche Begründung für den Rückgang ist die gute internationale Zusammenarbeit mit den Behörden in Pleven zu benennen. Durch den Rückgang der im Rotlichtmilieu beteiligten Personen bulgarischer Staatsangehörigkeit ist der Anteil der Rumänen im Verhältnis angestiegen. Dabei hat sich die Situation im rumänischen Rotlichtmilieu in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Clearingstelle “Rotlichtmilieu“ / Runder Tisch der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ) Die Sitzungen der Clearingstelle “Rotlichtmilieu“ finden, ebenso wie der “Runde Tisch“ der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ), jeweils halbjährlich statt. In beiden Gremien findet behördenübergreifend ein regelmäßiger Austausch unter Beteiligung weiterer Institutionen statt, die vom Rotlichtmilieu im Land Bremen tangiert sind. Der Austausch wird auch über die turnusmäßigen Sitzungen hinaus betrieben. Polizeiliche Milieukontrollen Die Polizei Bremen führt direktionsübergreifende Milieukontrollen durch. Die letzte Maßnahme fand am 28.04.2016 im Rahmen eines europaweiten Kontrolltages statt. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven führt die erforderlichen Maßnahmen in den genannten Phänomenbereichen durch. Teilaspekt „Vermüllung“ Eine sogenannte „Vermüllung“ kann nicht bestimmten Volksgruppen, Ethnien oder Kulturen zugeschrieben werden. Vielmehr spielen Armut und die soziale Lage der Bürgerinnen und Bürger eine entscheidende Rolle. Gefährdete Bereiche werden im Stadtgebiet durch die zuständigen Stellen und unter Einbindung des Quartiersmanagements und mit Unterstützung der Entsorgungsbetriebe regelmäßig kontrolliert. Gegebenenfalls werden notwendige Maßnahmen ergriffen.. Teilaspekt Melderecht und Fahrzeugzulassung Zugewanderte Personen werden grundsätzlich auf die Pflicht zur polizeilichen Anmeldung hingewiesen. Darüber hinaus arbeiten die Meldebehörden eng mit öffentlichen Stellen (z. B. Jugendamt, Bildungsbehörde, Polizei) zusammen. Kommt eine Person ihrer Meldepflicht nicht nach, findet ein Datenaustausch zwischen der informationsgebenden Behörde und der Meldebehörde statt und der Bürger wird schriftlich zur polizeilichen An-, Um- oder Abmeldung aufgefordert. Darüber hinaus sieht das Melderecht vor, Einwohner von Amtswegen polizeilich an-, um- oder abzumelden, wenn eine Wohnanschrift bekannt ist und die Personen ihrer Meldepflicht trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachgekommen sind. Hier ist die Richtigkeit der Melderegister von entscheidender Bedeutung. In Einzelfällen besteht die Notwendigkeit, durch die Polizei Wohnungs- und Hausfeststellungen durchzuführen. Ein Zugriff der Polizei auf die Daten der Wohnungsgeber durch Einsichtnahme in das Melderegister besteht, allerdings besteht für die Meldebehörden keine Möglichkeit, über GEOInformation den Eigentümer einer Immobilie festzustellen. Dies sieht das Melderecht auch nicht vor. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird auch bereits auf die erforderliche An- bzw. Ummeldung eines Kraftfahrzeuges hingewiesen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 10. Welche Probleme bestehen derzeit im Bereich der gesundheitlichen Versorgung von Zuwanderern aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien? Zu welchen Ergebnissen ist der Senat bei der (in Drs. 18/1302 angekündigten) Prüfung der befristeten Erweiterung der Clearingstellen gekommen? Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wurden seit 2014 umgesetzt? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 10: Stadtgemeinde Bremerhaven: Im Laufe des Jahres 2015 stellten sich in der Humanitären Sprechstunde Bremerhaven vornehmlich bulgarische Zugewanderte mit Arbeitsverträgen über Minijobs vor, sodass sie über die aufstockenden Sozialleistungen in die gesetzliche Krankenversicherung gelangten und dadurch Zugang in das medizinische Regelversorgungssystem erhielten. Ab Januar 2016 wurde die Humanitäre Sprechstunde, auf die eigentliche Zielgruppe, papierlose Menschen, begrenzt. Rumänische und kroatische Zugewanderte stellten in der Vergangenheit lediglich Einzelfälle in der Beratung dar. Eine befristete Erweiterung der Clearingstelle erfolgte in der Humanitären Sprechstunde des Gesundheitsamtes Bremerhaven bis heute nicht. Zu der medizinischen Versorgung im ambulanten bzw. stationären Bereich liegen keine Erkenntnisse vor. Stadtgemeinde Bremen: Die Innere Mission Bremen (IM) und das Gesundheitsamt (GA) arbeiten auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung in der humanitären Sprechstunde zusammen. Zielgruppe waren in der Vergangenheit und sind auch noch heute primär papierlose Menschen und teilweise auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die über keinen Versicherungsschutz verfügten bzw. verfügen, bzw. bei denen der Krankenversicherungsschutz unklar ist. Eine Aufgabenteilung zwischen der IM und dem GA besteht/bestand insofern, als dass zunächst ein Clearing (u. a. Abklärung aufenthaltsrechtlicher Status, Beratung und ggf. Vermittlung der Patienten hinsichtlich ihres Zuganges zur regulären Gesundheitsversorgung, usw.) von der IM vorgenommen wird. Sofern erforderlich, erfolgt eine medizinische Grundversorgung durch die Ärzte des Gesundheitsamtes bzw. durch einzelne ehrenamtlich tätige Mediziner. Teilweise werden Mittel eingesetzt, um eine Weiterbehandlung durch niedergelassene Ärzte und Kliniken zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Geburten. Hierfür existiert eine Vereinbarung mit den Bremer Kliniken. In 2014 (beginnend 2013) war der Anteil an EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern mit unklarem Versicherungsstatus an den Patientinnen und Patienten deutlich gestiegen und damit auch die Inanspruchnahme des Clearings und der medizinischen Sprechstunde. Beide sind räumlich im Gesundheitsamt angesiedelt. Als Reaktion auf die steigende Nachfrage hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport die Finanzierung einer halben Arztstelle und einer halben Stelle für eine medizinische Fachangestellte von Mai 2014 bis Oktober 2016 übernommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 11. In wie vielen Fällen ist die kommunale Wohnaufsicht nach dem Inkrafttreten des Wohnaufsichtsgesetzes mit jeweils welchen Konsequenzen aktiv geworden? In wie vielen Fällen handelte es sich bei den Bewohnern um Menschen aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien? Plant der Senat vor dem Hintergrund des aktuellen Zuzuges das Wohnaufsichtsgesetz zu modifizieren? (bitte aufgeschlüsselt ach Stadtgemeinden) Antwort auf Frage 11: Bisher hat es in Bremen und Bremerhaven keine Fälle gegeben, in denen es angezeigt war, nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz tätig zu werden. Der Senat sieht z. Zt. keine Veranlassung, das Wohnungsaufsichtsgesetz zu modifizieren. 12. Wie wird in Bremen und Bremerhaven derzeit mit im Freien campierenden Zuwanderern aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien umgegangen? An welchen Orten campieren diese Menschen hauptsächlich und wie hoch schätzt der Senat ihre Zahl? Wie viele Menschen aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien werden regelmäßig im Bereich Wohnungslosenhilfe vorstellig und welche Möglichkeiten gibt es dort für den Umgang mit dieser Gruppe? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen) Antwort auf Frage 12: In Bremen und Bremerhaven liegen derzeit keine polizeilich relevanten Erkenntnisse über campierende Menschen aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien vor. Stadtgemeinde Bremerhaven Beratung und Unterstützung für Personen, die vom Verlust der Wohnung bedroht oder von Obdachlosigkeit betroffen sind, bietet in Bremerhaven die GISBU mbH über die Wohnungsnotfallhilfe und das Frauenhaus an. Im Jahr 2016 wurden hier 6 Nutzer und Nutzerinnen mit einer Staatsangehörigkeit aus den neuen EU-Ländern gezählt (Stand Mitte April 2016). Stadtgemeinde Bremen Die Zentrale Fachstelle Wohnen bietet in Bremen Beratung und Unterstützung an. Monatsdurchschnittlich sprechen ca. 30 Haushalte des nachgefragten Personenkreises vor, denen ein Verlust der Wohnung droht oder die von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Die Maßnahmen und Hilfsangebote unterscheiden sich nicht von denen für andere Bürgerinnen und Bürger in Bremen. Im Vordergrund stehen dabei präventive Maßnahmen zum Wohnungserhalt, Vermittlung von Wohnraum bis hin zur Vermittlung von Übernahmen von Mietschulden durch die Leistungsträger Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII oder einer Unterbringung im Notfallhilfesystem. Für Familien ohne Einkommen und Unterkunft kann im Einzelfall auch eine Rückfahrt in das Herkunftsland angeboten werden. 13. Welche im Bürgerschaftsantrag Drs. 18/1407 geforderten Projekte im Bereich Antiziganismus haben seit 2014 in Bremen wo stattgefunden? Welche Projekte im Bereich Antiziganismus finden derzeit in bremischen Schulen statt? Welche weitern Projekte sind ggf. geplant? (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden darstellen)“ Antwort auf Frage 13: Freie Hansestadt Bremen Über den Referenten für Migrationsfragen der Senatorin für Kinder und Bildung war Bremen im Auftrag der Kultusministerkonferenz am „Bundesweiten Arbeitskreis zur Verbesserung der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland“ beteiligt. Die Ende 2015 veröffentlichten „Empfehlungen zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe von Sinti und Roma in Deutschland“ stellen auch an Bremer Schulen Handlungslinien dar. Zur Geschichte der Sinti und Roma und ihrer Lebenssituation (Verfolgung, Antiziganismus, Situation in den Herkunftsländern der Roma) werden im Landesinstitut für Schule Informations- und Unterrichtsmaterialien und -medien sowie Fortbildungsmodule (z. B. für schulinterne Fortbildungen) vorgehalten. Für 2016 sind zwei weitere Veranstaltungen gezielt zu diesem Themenkomplex in Vorbereitung. Stadtgemeinde Bremen Im November 2015 fand im Gesundheitsamt Bremen eine Veranstaltung zum Thema „Situation der Roma in Mazedonien“ statt. Im Januar 2015 wurde über die Landeszentrale für Politische Bildung in der Villa Ichon ein Vortrag zum Thema „Rückkehr unerwünscht“ gehalten, Sinti und Roma, die Deportation und Konzentrationslager überlebt hatten, mussten nach 1945 auch in Bremen erleben, dass ihre Rückkehr unerwünscht war. Geprüft wird die Durchführung von Anti-Diskriminierungsworkshops über das Projekt „BINNEN“ des Vereins für Innere Mission (s. oben 8.4). Der Bremer Sinti-Verein prüft die Möglichkeiten von Projekten im Rahmen der Selbsthilfeförderung. Die Hildegard-Lagrenne-Stiftung prüft die Möglichkeit von Veranstaltungen auch in Bremen. Stadtgemeinde Bremerhaven Der Bremerhavener Sinti-Verein e.V. führte im Rahmen seiner Arbeit unter anderem Workshops zum Thema Antiziganismus durch - 2015/16 bei der GEW Bremen, Kompass Bremerhaven, der Friedrich-Ebert-Schule, dem Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven, den Falken und dem Kulturzentrum Schlachthof – sowie Projekte mit Schulen, Gedenkfahrten mit Schülerinnen und Schülern und anschließender Projektarbeit, Lesungen und Konzerten, die zum Vorurteilsabbau beitragen. Diese sind nachstehend aufgeführt. Dank finanzieller Unterstützung aus dem Bremerhavener WIN-Projekt hat der Verein eine eigene Ausstellung über die Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma im Lande Bremen erstellt, die dem Land zur Verfügung steht. In den Bremerhavener Schulen fanden folgende Projekte im Bereich Antiziganismus statt: Für die Bremerhavener Lehrinnen und Lehrer wurde in der Pädagogischen Woche 2015 am 6.5.2015 vom Lehrerfortbildungsinstitut eine Ganztagesveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Sinti-Verein Bremerhaven zum Thema „Antiziganismus“ durchgeführt. Im Anschluss daran hat das Kollegium der Friedrich-Ebert-Schule im Juni 2015 eine schulinterne Lehrerfortbildung zum selben Thema durchgeführt. Im Juni 2015 gab es zwei weitere Veranstaltungen am LFI „Zuwanderer und Flüchtlinge in Bremerhaven“. Aufgrund der hohen Zuwanderungszahlen bulgarischer Roma, wurde die politische und ökonomische Situation dieser Bevölkerungsgruppe in Bulgarien näher beleuchtet. Am 18.9.2015, am Tag der Stadtgeschichte, sammelten Schüler*innen der zehnten Klassen lokale historische Informationen zu Orten der Diktatur in Bremerhaven von 1933-45. Eine Station beschäftigte sich mit der Ausgrenzung und Verfolgung der Sinti und Roma in dieser Zeit. Der Tag der Stadtgeschichte wird sich auch 2016 wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-625 VB Was ist aus dem Integrationsplan für ausländische Roma geworden? 20160531_1_KA Integrationsplan ausländische Roma