BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/646 Landtag 19. Wahlperiode 14.06.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Deutsch als Fremdsprache - sprachliche Bildung in Bremen Teil 2 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 04.05.2016 "Deutsch als Fremdsprache – sprachliche Bildung in Bremen Teil 2“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Deutsch als Fremdsprache – Sprachliche Bildung in Bremen“ (Drs. 19/357) schreibt der Senat, dass in Bremen keine gemeinsame Datenbank zur Erfassung von Deutschkursen existiere. In Bremen existiert laut Pressemitteilung des Senats vom 21. März 2000 das Integrierte Weiterbildungs- Informationssystem Bremen. Hier sollen alle Weiterbildungsangebote zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum werden die entsprechenden Kurse für Deutsch als Fremdsprache offensichtlich nicht in der IWIB-Datenbank erfasst? 2. Gibt es Pläne auch die Deutschkurse für Ausländer bzw. für Flüchtlinge in dieser Datenbank zu erfassen? 3. Welche Vorteile hätte die Erfassung der Kurse in einer gemeinsamen Datenbank? 4. Warum wird die Auslastung der Deutschkurse nicht erfasst und warum gibt es keine statistische Erfassung von Geschlecht und Alter der Teilnehmer? 5. Warum wird nicht erfasst, wie viele Teilnehmer einen Deutschkurs auch abgeschlossen haben, bzw. wie viele Teilnehmer ihn abgebrochen haben? 6. Sind Flüchtlinge nach Absolvieren eines Deutschkurses, zum Beispiel an der Volkshochschule , verpflichtet, eine Prüfung über das Erlernte abzulegen? Wenn nein, warum nicht?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum werden die entsprechenden Kurse für Deutsch als Fremdsprache offensichtlich nicht in der IWIB-Datenbank erfasst? Nach dem geplanten Relaunch des seit 2002 bestehenden aber inzwischen veralteten Integrierten Weiterbildungs-Informationssystems Bremen (IWIB) wird dieses die Angebote der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung im Land Bremen erneut träger- und lernbereichsübergreifend darstellen. Dadurch werden weiterbildungsinteressierte Bürgerinnen und Bürgern bei einer zielgerichtete Suche unterstützt . Es wird dabei nicht nur über Angebote der nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen informiert, sondern auch über Angebote anderer Einrichtungen , Stiftungen und Vereine. Im Gegensatz dazu werden in KURSNET neben den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausschließlich die Angebote veröffentlicht , die die Bundesagentur für Arbeit finanziert. Die Bundesagentur für Arbeit hat langjährige Erfahrung in der Abbildung der bundesweiten Weiterbildungslandschaft. KURSNET – das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit – ist mit etwa 17.000 Bildungsanbietern und mehr als 500.000 Bildungsangeboten Deutschlands größte Aus- und Weiterbildungsdatenbank. Die Integrationskurse des BAMF müssen seit dem 18.4.2016 durch die Integrationskursträger in das System KURSNET der Bundesagentur für Arbeit eingegeben werden . Das BAMF hat bundesweit alle Integrationskursträger außerdem verpflichtet, bis zum 15.5.2016 die Ersterfassung abzuschließen und wöchentlich alle geplanten Integrationskurse in das System KURSNET der Bundesagentur für Arbeit zu aktualisieren . Dies ist eine Weiterentwicklung gegenüber dem Sachstand aus April 2016 (Drs. 19/357). Die Verpflichtung zur Eingabe besteht bundeseinheitlich unabhängig von der Weiterentwicklung der IWIB Datenbank in Bremen. 2. Gibt es Pläne auch die Deutschkurse für Ausländer bzw. für Flüchtlinge in dieser Datenbank zu erfassen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Vorteile hätte die Erfassung der Kurse in einer gemeinsamen Datenbank ? Zweck der Erfassung in der Datenbank KURSNET ist es, angesichts des erklärten Ziels, potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Integrationskursen schnellstmöglich einen Kursbeginn zu ermöglichen, die Transparenz der Kurskapazitäten zu erhöhen und durch dieses „Sichtbarmachen“ verfügbarer Plätze das Ausbalancieren von Angebot und Nachfrage zu optimieren. 4. Warum wird die Auslastung der Deutschkurse nicht erfasst und warum gibt es keine statistische Erfassung von Geschlecht und Alter der Teilnehmer? Grundsätzlich liegt die Frage der statistischen Erfassung der Kursdaten in der Entscheidung des BAMF. Die verschiedenen Kursarten der Integrationskurse sehen unterschiedliche Höchstteilnehmer/-innenzahlen vor. Es liegt im Ermessen der Integrati- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 onskursträger auch bei geringeren Teilnehmer/-innenzahlen, Kurse zu beginnen. Insofern ist die Ermittlung einer direkten Auslastungsquote ohnehin nicht möglich. Freie Plätze können über die Datenbank KURSNET dargestellt werden. Das BAMF erfasst das Geschlecht der Teilnehmenden. Die Erfassung von Altersgruppen erfolgt nur für die Teilnehmer/-innen am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Die entsprechenden Angaben werden regelmäßig durch das Bundesamt veröffentlicht (siehe http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/inge-node.html). 5. Warum wird nicht erfasst, wie viele Teilnehmer einen Deutschkurs auch abgeschlossen haben, bzw. wie viele Teilnehmer ihn abgebrochen haben? Durch das Bundesamt erfolgt eine Erfassung der Integrationskursabsolventen bzw. - absolventinnen. Integrationskursabsolventen/-innen sind gemäß der Definition des BAMF „Personen, die den Integrationskurs durch Teilnahme an einem Orientierungskurs abgeschlossen haben“. Ebenso werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Ergebnisse für den Deutsch-Test für Zuwanderer erfasst. Die entsprechenden Angaben werden durch das Bundesamt regelmäßig veröffentlicht (siehe http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/inge-node.html). 6. Sind Flüchtlinge nach Absolvieren eines Deutschkurses, zum Beispiel an der Volkshochschule, verpflichtet, eine Prüfung über das Erlernte abzulegen? Wenn nein, warum nicht? Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an den Integrationskursen besteht keine gesetzliche Verpflichtung am Deutschtest und am Test für den Orientierungskurs teilzunehmen . Dies gilt auch für zugelassene Flüchtlinge. Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an den kommunalen Deutschkursen der Volkshochschule Bremen und anderer Träger ist angesichts des Stundenumfangs von ca. 130 Stunden kein Sprachtest vorgesehen, da in dieser Zeit in der Regel das Sprachniveau A1 nach dem Europäischen Referenzrahmen Sprache nicht erreicht wird. Die Teilnehmenden erhalten allerdings eine Teilnahmebestätigung und die Anschlussfähigkeit für Teilnahmeberechtige zu den Integrationskursen des BAMF ist sichergestellt . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-646 VB Deutsch als Fremdsprache - sprachliche Bildung in Bremen Teil 2 20160614 KA Deutsch als Fremdsprache – sprachliche Bildung in Breme