BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/657 Landtag 19. Wahlperiode 28.06.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Erasmus+ - Zwischenbilanz und Perspektiven größerer Mobilität von Bremer Jugendlichen und jungen Erwachsenen innerhalb Europas Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. Mai 2016 „Erasmus+ – Zwischenbilanz und Perspektiven größerer Mobilität von Bremer Jugendlichen und jungen Erwachsenen innerhalb Europas“ Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Mit Erasmus+, dem Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung , Jugend und Sport, wurden für die Förderperiode 2014 bis 2020 die bisher getrennt aufgelegten Programme Erasmus (für Studierende), Comenius (für den allgemeinbildenden Schulbereich), Grundtvig (im Bereich der Erwachsenenbildung), Leonardo da Vinci (für den beruflichen Schulbereich) und Jugend in Aktion (im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe) zusammengeführt. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. Außerdem sollen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe modernisiert werden, wovon mehr als vier Millionen Menschen (Studierende, Berufsschülerinnen und Berufsschüler, Auszubildende, Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen, Ausbilderinnen und Ausbilder, Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer , junge Menschen im Freiwilligendienst im Ausland …) bis 2020 profitieren. Die Ziele des Programms werden mit Hilfe von drei sog. Leitaktionen zur (1) „Lernmobilität von Einzelpersonen“, zur (2) „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren“ und zur (3) „Unterstützung politischer Reformen“ verfolgt. Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich den bisherigen Verlauf von Erasmus+ für das Land Bremen? 2. Wie haben sich die Zahlen der Anträge und der Förderquoten bei Erasmus+ im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen in den einzelnen Bereichen zwischen 2013 und heute entwickelt und wie bewertet der Senat diese Entwicklungen (bitte jeweils differenziert nach den Bereichen Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung )? 3. Wie hat sich das Verhältnis der Förderung von kleineren im Vergleich zu größeren Projekten seit 2013 bis heute entwickelt und wie bewertet der Senat dies? 4. Wie viele Anträge wurden jeweils im Kontext der drei Leitaktionen gestellt und wie erfolgreich waren diese? Hält der Senat das Budget für die jeweiligen Leitaktionen für ausreichend ? 5. Was ist unternommen worden, nachdem im Herbst 2014 deutlich wurde, dass sich in einigen Bereichen bedeutende Veränderungen hinsichtlich der Förderquote abzeichneten , insbesondere innerhalb der Leitaktion 2, wo die Förderquote im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr von 54 auf 20 Prozent gesunken ist? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 6. Welche Planungen verfolgt der Senat, damit die Anzahl der Anträge und der Förderquoten im Rahmen von Erasmus+ grundsätzlich gesteigert werden kann? Gibt es etwa Planungen des Senats, die Antragsstellungsvoraussetzungen im Rahmen der beruflichen Bildung zu überarbeiten und somit zu erleichtern? Gedenkt der Senat, den zeitlichen Aufwand bei der Antragstellung zu minimieren und Anstrengungen zu unternehmen, um die Quote der Ablehnungen zu reduzieren? Welche weiteren Schritte sind hier von Seiten des Senats geplant? 7. Wie hat sich die Anerkennungsquote bei den Schulpartnerschaften (bitte differenziert nach den jeweiligen Einzelschulen in Bremen und Bremerhaven) entwickelt und was unternimmt der Senat, damit möglichst viele Projektanträge in diesem Bereich erfolgreich sind? In welcher Form hat sich der Senat auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass eine angemessene Unterstützung von Schulpartnerschaften im Rahmen von Erasmus+ erfolgt und welche weiteren Planungen verfolgt er diesbezüglich? Wie kann aus Sicht des Senats die Antragsstellung an den Schulen und für die Beteiligten erleichtert werden? 8. Welchen Planungsstand hat die Einrichtung eines sog. Erasmus+-Pools, mit dem das Ziel verfolgt werden soll, das vorhandene Spezialwissen zur Beantragung und Gestaltung der in Erasmus+ zusammengefassten Projekte zu akkumulieren (‚best practice‘-Anträge, wertvolle Erfahrungen, Tipps, zu vermeidende Fehler)? 9. Was ist im Land Bremen im Rahmen von Erasmus+ konkret im Sportbereich umgesetzt worden und welche weiteren Pläne verfolgt der Senat für diesen Bereich? Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Möglichkeiten im Sportbereich im Rahmen des EU- Programms Erasmus+? 10. Welche konkreten Projekte wurden bzw. werden seit 2013 im Rahmen von Erasmus+ an welchen beruflichen Schulen in Bremen und Bremerhaven durchgeführt und welche weiteren Projekte sind in Planung (bitte differenziert nach Schule, Laufzeit, Projektnummer, Titel, Projektförderbetrag und Anrechnungsstunden)? Wie bewertet der Senat grundsätzlich die durchgeführten und geplanten Projekte an den beruflichen Schulen im Land Bremen ?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich den bisherigen Verlauf von Erasmus+ für das Land Bremen? Antwort auf Frage 1: Die Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsen innerhalb Europas wurde bis 2013 mit den Programmen Erasmus (für Studierende), Comenius (für den allgemeinbildenden Schulbereich ), Grundtvig (im Bereich der Erwachsenenbildung), Leonardo da Vinci (für den beruflichen Schulbereich) und Jugend in Aktion (im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe) gefördert . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurden diese bisherigen Programme unter dem neuen Namen ERASMUS+ (im Folgenden abgekürzt mit E+) zusammengeführt und mit 40% mehr Mitteln ausgestattet. Die Mittelausstattung für dieses Mobilitätsprogramm beträgt 14,8 Mrd. € für den Förderzeitraum 2014 bis 2020. E+ ist in drei Leitaktionen aufgeteilt: Lernmobilität von Einzelpersonen (Leitaktion 1), Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren (Leitaktion 2) und Unterstützung politischer Reformen (Leitaktion 3). Außerhalb dieser Leitaktionen werden zusätzliche Aufforderungen (so genannte „Calls“) zur Einreichung von Projektanträgen von der Europäischen Kommission ausgesprochen. Ausdrücklich wird im Rahmen von ERASMUS+ dazu aufgefordert, bereichsübergreifende Projekte zu entwickeln, beispielsweise zwischen Kammern, nichtschulischen Bildungseinrichtungen , Jugendorganisationen und Schulen. Im Hochschulbereich hat es durch die neue Programmgeneration Erasmus+ einige Neuerungen gegeben, die sich positiv auswirken. Die Studierenden haben z.B. inzwischen die Möglichkeit, jeweils für 3 bis 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europäischen Partnerhochschulen ihres Studiengangs zu studieren . Durch E+ ist nun eine Förderung in jedem Studienzyklus möglich. Durch die Einführung der internationalen Dimension wurde die Mobilität auch über den europäischen E+ -Raum hinaus ermöglicht. Mit der Einführung neuer IT-Tools und Datenbanken in neuen Prozessen der Programmabwicklung, die nicht immer in angemessener Weise funktionierten, wurde der Start für die Hochschulen allerdings deutlich erschwert. Diese IT-Tools und Datenbanken gelten einheitlich EU-weit und werden zentral in Brüssel erstellt, angepasst und gepflegt. Der administrative Mehraufwand in diesem Zusammenhang hat sich deutlich erhöht, während das Finanzbudget sich in diesem Bereich eher verringert hat. In der beruflichen Bildung ist eine eher positive Entwicklung zu sehen. Im Förderzeitraum 2014/16 führen bzw. führten 7 von 16 berufsbildenden Schulen (44%) in der Stadtgemeinde Bremen E+ -Projekte durch (siehe Antwort zu Frage 10). Das Antragssystem ist als komplex zu bewerten. Der administrative und zeitliche Aufwand zur Beantragung von Projekten ist daher erheblich, kann jedoch für Projekte mit größeren Finanzvolumina als angemessen bewertet werden. In Antragszeiten werden entsprechend große Personalressourcen gebunden. Die Quote der allgemeinbildenden Schulen, die E+ -Projekte durchführen, ist gering. Von den 118 allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen1 führten im Förderzeitraum 2014-2016 sieben Schulen E+ -Projekte durch (6%). Dies liegt besonders an dem hohen Einarbeitungsaufwand, den diese Projekte mit sich bringen. Besonders für kleine allgemein- 1 In diese Berechnung einbezogen: Grundschulen (74), Oberschulen (35), Gymnasien (8), Erwachsenenschule (1) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 bildende Schulen entsteht während der Beantragung eine hohe Mehrbelastung, die durch kleine Teams getragen werden muss. Die Berichterstattung und Rechenschaftslegung wird in einigen Leitaktionen mit Hilfe eines Online-Tools („Mobility-Tool“) durchgeführt, womit sich der Aufwand für Projektorganisator *innen verringert hat, da ein Großteil der Rückmeldung nun durch die Projektteilnehmer selber und online durchgeführt wird. Insgesamt wird der Verlauf des Programms E+ in Bremen in der beruflichen Bildung eher positiv bewertet. In der Allgemeinbildung ist der Verlauf des Programms wegen der geringen Projektquote eher negativ zu bewerten. 2. Wie haben sich die Zahlen der Anträge und der Förderquoten bei Erasmus+ im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen in den einzelnen Bereichen zwischen 2013 und heute entwickelt und wie bewertet der Senat diese Entwicklungen (bitte jeweils differenziert nach den Bereichen Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung)? Antwort auf Frage 2: Allgemeinbildende Schulen: Es werden wesentlich weniger Projekte gefördert als im Vorgängerprogramm „Lifelong Learning “, was zum einem an der Höhe der Projektbudgets liegt, zum anderen daran, dass der Aufwand für eine erfolgreiche Antragsstellung wesentlich größer geworden ist. Das einheitliche Formular für alle Nationalen Agenturen benachteiligt im Ergebnis kleine Einrichtungen wie z. B. Grundschulen gegenüber größeren, die z.T. Anträge mit professioneller Unterstützung stellen. Der Zeitaufwand für die Antragsstellung beträgt nach Einschätzung der E+ -Koordinatorin in Bremen ca. 70 Stunden für Anträge in der Leitaktion 1 und ca. 100 Std. für die Leitaktion 2, wobei die Förderquote besonders in der Leitaktion 2 im Vergleich zum Vorgängerprogramm gesunken ist. Der Senat bewertet dies kritisch und engagiert sich über die KMK für eine Nachjustierung in diesem Bereich. Berufliche Bildung: Eine Verringerung der Anträge in der Beruflichen Bildung ist seit 2013 und im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen nicht erkennbar. In den Vorgängerprogrammen wurden jährlich durchschnittlich fünf Projekte an berufsbildenden Schulen in der Stadtgemeinde Bremen gefördert . Die gleiche Anzahl an Projekten wurde im Durchschnitt seit 2014 im Rahmen von E+ gefördert. Hierbei sei jedoch erwähnt, dass sich die berufsbildenden Schulen bereits 2014 und kurz nach dem Bekanntwerden der unterschiedlichen Förderquoten in den Leitaktionen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 1 und 2 strategisch auf Anträge in der Leitaktion 1 umgestellt haben, sodass es zu keinen Einbrüchen bei den Antrags- und Genehmigungszahlen kam. Erwachsenenbildung: Im Bereich der Erwachsenenbildung bestehen im aktuellen Programm zwei Optionen: Sogenannte Mobilitätsprojekte (Lehr- und Lernaufenthalte im Ausland für Lehrpersonal) und die Strategischen Partnerschaften (transnationale innovative Bildungsprojekte). In dem genannten Zeitraum wurden keine Vorhaben seitens der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen beantragt bzw. genehmigt. Hauptsächlicher Hinderungsgrund für eine Beteiligung ist die knappe Ausstattung der Weiterbildungseinrichtungen mit festem Personal. Hauptamtliches Personal, das für die Leitung der Einrichtung, die Planung der Veranstaltungen und die Qualitätskontrolle zuständig ist, wird nur durch das Weiterbildungsgesetz und wenige Träger gefördert . Im Ergebnis haben Weiterbildungseinrichtungen kaum die Möglichkeit, Personal für Auslandsaufenthalte freizustellen oder Projekte zur Beantragung zu konzipieren. Die strategische Bedeutung für die Bremer Weiterbildung ist somit gering. Hochschulen: Bezogen auf den Bereich der Hochschulen ist die Antrags- und Förderquote im regulären E+ -Bereich der Leitaktion 1 nahezu unverändert geblieben. Im Gegensatz dazu ist der administrative Aufwand deutlich gestiegen. Die seitens der Europäischen Kommission in Aussicht gestellte Erhöhung des Budgets für die Hochschulen ist bisher ausgeblieben. Die neue Förderlinie von E+ ‚Internationale Dimension‘ ist ebenfalls gering budgetiert und eignet sich daher nicht für den Aufbau von längeren Mobilitätsprojekten zwischen Hochschulen und Partnern außerhalb der EU. Innerhalb der Leitaktion 2 sind sowohl bis 2013 als auch ab 2013 von der Universität Bremen eine geringe Anzahl von Anträgen gestellt worden, bei denen die Universität die Rolle der koordinierenden Einrichtung übernommen hat. Im Bereich berufliche Bildung wurden im Institut Technik und Bildung der Universität Bremen (ITB) sowohl vor als auch nach 2013 viele Projektanträge gestellt, deren Förderquote gleichbleibend bei ca. 50 % lag. 3. Wie hat sich das Verhältnis der Förderung von kleineren im Vergleich zu größeren Projekten seit 2013 bis heute entwickelt und wie bewertet der Senat dies? Antwort auf Frage 3: Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen wurden insgesamt weniger Projekte gefördert, jedoch mit einem etwas höheren Budget als im Vorgängerprogramm. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 In der beruflichen Bildung sind keine Unterschiede hinsichtlich der Höhe des Budgets zwischen Projekten im Rahmen von E+ im Vergleich zu seinen Vorgängerprogrammen erkennbar . Lediglich die Ausrichtung der Projekte – früher mehr strategische Schulpartnerschaften, heute mehr Projekte im Rahmen der Leitaktion 1 – hat sich verändert. Im Bereich der Hochschulen ist festzustellen, dass die Zahl der kleinen, geringer ausgestatteten Projekte mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren deutlich zugenommen hat. Größere Projekte mit längeren Laufzeiten, die eine nachhaltige Wirkung erzielen könnten, spielen im Rahmen von Erasmus+ eine eher untergeordnete Rolle. 4. Wie viele Anträge wurden jeweils im Kontext der drei Leitaktionen gestellt und wie erfolgreich waren diese? Hält der Senat das Budget für die jeweiligen Leitaktionen für ausreichend? Antwort auf Frage 4: Allgemeine und berufliche Bildung: Der Erfolg der bei den nationalen Agenturen für E+ gestellten Anträge in der allgemeinen und beruflichen Bildung wird mit der Förderquote ausgedrückt. Diese betrug in der Leitaktion 1 im Schulbereich für 2014 und 2015 ca. 85%. In der Leitaktion 2 betrug die Förderquote ca. 19% in 2014 und 33% in 2015. Für 2016 liegt die Quote nach Auskunft der nationalen Agenturen in der Leitaktion 2 bei voraussichtlich 40-50%. Durch die bereits erwähnte strategische Umstellung in der Berufsbildung in Bremen auf Anträge in der Leitaktion 1 kann das Budget in diesem Bereich als ausreichend bezeichnet werden. Dies gilt nicht für die Leitaktion 2. Eine Umschichtung des Budgets in anderen Leitaktionen ist bereits z.T. erfolgt. Ob diese Nachbesserung in Leitaktion 2 für die allgemeinbildenden Schulen in Bremen deutliche Auswirkungen hätte, ist fraglich. Für die Berufsschulen ist diese Frage eher zu verneinen, da eine weitere strategische Umstellung für sie wegen der mittlerweile großen Erfahrungen in der Beantragung von Leitaktion 1-Projekten unwahrscheinlich wäre. In der Leitaktion 1 wurden an allgemeinbildenden Schulen 2014 zwei Anträge und an berufsbildenden Schulen drei Anträge erfolgreich gestellt. In 2015 wurden an allgemeinbildenden Schulen drei Anträge, an berufsbildenden Schulen acht Anträge in dieser Leitaktion erfolgreich gestellt. In der Leitaktion 2 wurden an allgemeinbildenden Schulen 2014 drei Anträge gestellt, von den nur ein Antrag erfolgreich war. In 2015 wurde nur von einer berufsbildenden Schule in dieser Leitaktion ein Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Weitere Details lassen sich in der Aufstellung zu Frage 10 erkennen. Jugendbereich: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Im Jugendbereich werden pro Jahr ca. 10 Projekte in der Leitaktion 1 und 1 Projekt in der Leitaktion 3 gefördert. In der Leitaktion 2 wurden bisher keine Projekte gefördert. Die Höhe der abgelehnten Anträge ist nicht bekannt. Insgesamt ist festzustellen, dass das insgesamt sehr umfangreiche und bürokratische Antragsverfahren insbesondere für neue und unerfahrene Antragsteller eine zu große Hürde darstellt. Das gilt vor allem auch für die Leitaktion 2. Laut Aussage der Deutschen Agentur Jugend für Europa ist in der Leitaktion 1 im Jugendbereich die Förderquote deutschlandweit von 83 % in 2013 auf 73 % in 2014 und 67 % in 2015 gesunken. Die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in Bremen sind in der Leitaktion 1 aktiv. In der Leitaktion 2 ist die Förderquote geringfügig von 17 % auf 16 % gesunken und in der Leitaktion 3 von 47 % auf 36 %. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Förderquoten für die neue Programmlaufzeit von E+ besonders im Jugendbereich anzustreben. Der Bremer Jugendring fungiert als regionale Koordinierungsstelle für den Strukturierten Dialog im Land Bremen und wird für diesen Zweck aus Mitteln des europäischen Jugendprogramms „Erasmus+“ (Leitaktion 3) sowie komplementär durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport gefördert. Mit Aktivitäten und Projekten zum Strukturierten Dialog verfolgt er das Ziel, die Stimme von jungen Menschen aus Bremen und Bremerhaven zu verstärken und ihren Einfluss auf politische Entscheidungen auf lokaler Ebene, Bundesebene und europäischer Ebene zu ermöglichen und zu verankern. Hochschulen: Das ITB hat im Bereich „berufliche Bildung“ fünf Anträge als Koordinator gestellt, von denen drei gefördert wurden. Einer der Anträge wurde zurückgegeben, nachdem seitens des Gutachters nur mit gekürzten Mitteln gefördert werden sollte. Als Partner war das ITB an sechs Anträgen beteiligt, von denen drei gefördert werden. Zurzeit arbeitet das ITB in fünf E+ Projekten . Ein weiterer Antrag als koordinierende Einrichtung wurde im Bereich „berufliche Bildung“ im letzten Jahr gestellt, allerdings nicht gefördert. In diesem Jahr wurde ein weiterer Antrag gestellt , das Ergebnis liegt noch nicht vor. Im Bereich Hochschulbildung wurden von der Universität Bremen als koordinierender Einrichtung 2016 zwei Anträge im Rahmen der Strategischen Partnerschaften eingereicht. Das Auswahlergebnis liegt ebenfalls noch nicht vor. In der Leitaktion 3 wurde in diesem Jahr ein Antrag als koordinierende Einrichtung gestellt; außerdem ist die Universität Bremen als Partner an einem weiteren Projekt in der Beantragung . Das Auswahlergebnis liegt noch nicht vor. Die Hochschule für Künste und die Fachhochschulen haben in den Leitaktionen 2 und 3 keine Anträge gestellt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 2015 konnten in der Leitaktion 1 von allen Hochschulen Mittel in Höhe von gut 1,7 Mio. Euro eingeworben werden, woran die Hochschule Bremen einen Anteil von knapp 640.000 Euro und die Universität einen Anteil von knapp 870.000 Euro hatten. 5. Was ist unternommen worden, nachdem im Herbst 2014 deutlich wurde, dass sich in einigen Bereichen bedeutende Veränderungen hinsichtlich der Förderquote abzeichneten , insbesondere innerhalb der Leitaktion 2, wo die Förderquote im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr von 54 auf 20 Prozent gesunken ist? Antwort auf Frage 5: Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen: Die berufsbildenden Schulen haben bereits 2014 in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten im Referat 22 bei der Senatorin für Kinder und Bildung den oben beschriebenen Strategiewechsel vorgenommen, der zu einer im Verhältnis sehr hohen Projektaktivität geführt hat; 2015 führten 7 der 16 berufsbildenden Schulen in der Stadtgemeinde Bremen E+ - Projekte durch. Entsprechend der Entwicklung des Programms werden die Mitglieder der Arbeitsgruppe E+ in Bremen regelmäßig informiert. In dieser Arbeitsgruppe und über die zuständige E+ - Koordinatorin sowie den EuropaPunkt der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit (BBEE) werden darüber hinaus strategische Impulse für die Antragstellung vermittelt und die Schulen ermutigt Anträge zu stellen. Auf Bundesebene wurden über die nationalen Agenturen und die KMK-Präsidentin in 2015 die bedenklichen Entwicklungen in Bezug auf Mittelausstattung und Förderquoten thematisiert , woraufhin eine stärkere Mittelausstattung im Bereich der Schulpartnerschaften im Vergleich zu strategischen Partnerschaften gefordert wurde. Hochschulen: Das ITB rät seinen Wissenschaftler(inne)n und Hochschullehrer(inne)n davon ab, als Projektkoordinator (inn)en aktiv zu werden, da u.a. das wirtschaftliche Risiko und der extrem hohe Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den eingeworbenen Mitteln stehen. Aus Sicht des ITB ist das Programm nicht für Institute geeignet, die aus den eingeworbenen Drittmitteln Personal beschäftigen müssen, da die geförderten Tagessätze weit unterhalb der tatsächlich anfallenden Kosten liegen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 6. Welche Planungen verfolgt der Senat, damit die Anzahl der Anträge und der Förderquoten im Rahmen von Erasmus+ grundsätzlich gesteigert werden kann? Gibt es etwa Planungen des Senats, die Antragsstellungsvoraussetzungen im Rahmen der beruflichen Bildung zu überarbeiten und somit zu erleichtern? Gedenkt der Senat, den zeitlichen Aufwand bei der Antragstellung zu minimieren und Anstrengungen zu unternehmen, um die Quote der Ablehnungen zu reduzieren? Welche weiteren Schritte sind hier von Seiten des Senats geplant? Antwort auf Frage 6: Die Antragsstellungsvoraussetzungen für E+ gelten für alle Mitglieds- und Partnerländer in der EU. Eine isolierte Überarbeitung auf Landesebene in Bremen ist daher nicht möglich. Jedoch werden über die nationalen Agenturen und die jeweiligen Gremien (z.B. nationaler Begleitausschuss E+) entsprechende Impulse an die Europäische Kommission übermittelt. Die Ablehnungsquote in Leitaktion 1, in der ein Großteil der Projektaktivitäten stattfindet, ist mit durchschnittlich 15% sehr gering. Auch die Förderquoten in Leitaktion 2 haben seit 2014 eine deutliche Steigerung erfahren. Im Bereich der Schulbildung werden die halbjährlichen Informationsveranstaltungen durch die E+ Moderatorin fortgesetzt. Neben diesen Veranstaltungen tagt die Arbeitsgruppe E+ etwa drei Mal jährlich. Zusätzlich werden im Rahmen von Schulleiterdienstbesprechungen in der Berufsbildung etwa alle zwei Monate Anfragen zu Projekten erörtert und die Schulen gezielt auf Projektanfragen aus dem Ausland angesprochen. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat im März 2015 das Europapolitische Jugendkonzept für das Land Bremen vorgelegt, welches auch die Jugendmobilität und –begegnungen innerhalb Europas und den Zugang zu solchen Angeboten beinhaltet . Das auf Landesebene von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport geförderte ServiceBureau Jugendinformation berät und begleitet Haupt- und Ehrenamtliche aus Organisationen, Initiativen und Vereinen bei der Antragstellung und dem Einwerben von Fördergeldern und Finanzmitteln für internationale Jugendbegegnungen. Dies umfasst auch das Programm E+. Neben der Unterstützung bei der Antragstellung umfasst die Projektbegleitung durch das ServiceBureau Jugendinformation auch die Suche nach Partnerorganisationen, Unterstützung bei der Programmplanung, Durchführung und Abwicklung , wie der Erstellung von Verwendungsnachweisen, der Evaluation oder der Nachbereitung , von internationalen Jugendbegegnungen. Darüber hinaus engagiert sich das Service- Bureau Jugendinformation mit dem Projekt „Coach International“, bei dem Jugendliche als „Peer-Coaches“ ausgebildet werden, um daraufhin andere Jugendliche für Auslandsaufent- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 halte und internationale Jugendbegegnungen zu begeistern. Ferner werden regelmäßig Informationsveranstaltungen bzw. Fachtage in Kooperation mit dem ServiceBureau und anderen Akteuren der internationalen Jugendarbeit zu Fördermöglichkeiten etc. durchgeführt. Bei den E+-Teilnehmenden aus dem Hochschulbereich ist Bremen deutlich überrepräsentiert : Bremen hatte 2014 zwar nur einen Anteil von 1,3 % an allen Studierenden in Deutschland , jedoch einen Anteil von 2,3 % an allen E+-Teilnehmenden in Deutschland. Bei den wichtigsten Herkunftshochschulen von E+-Teilnehmenden aus Deutschland, bezogen auf das Wintersemester 2013/2014, steht die Hochschule Bremen nach den Technischen Universitäten Dresden und München auf Platz 3 der Top Ten-Platzierten. 7. Wie hat sich die Anerkennungsquote bei den Schulpartnerschaften (bitte differenziert nach den jeweiligen Einzelschulen in Bremen und Bremerhaven) entwickelt und was unternimmt der Senat, damit möglichst viele Projektanträge in diesem Bereich erfolgreich sind? In welcher Form hat sich der Senat auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass eine angemessene Unterstützung von Schulpartnerschaften im Rahmen von Erasmus+ erfolgt und welche weiteren Planungen verfolgt er diesbezüglich? Wie kann aus Sicht des Senats die Antragsstellung an den Schulen und für die Beteiligten erleichtert werden? Antwort auf Frage 7: Die Förderquote (Anerkennungsquote) betrug bei Schulpartnerschaften, die in der Leitaktion 2 angesiedelt sind, ca. 19% in 2014 und 33% in 2015. Für 2016 liegt die Quote nach Auskunft der nationalen Agenturen in der Leitaktion 2 bei voraussichtlich 40-50%. Wegen der geringen Anzahl an Anträgen von Schulen aus dem Bundesland Bremen in der Leitaktion 2 kann hier keine für das Bundesland spezifische und statistisch aussagekräftige Bewertung vorgenommen werden. Seit 2014 haben fünf Schulen aus der Stadtgemeinde Bremen Anträge in der Leitaktion 2 gestellt, von denen drei abgelehnt wurden. Eine Schule war als Partnerschule erfolgreich beteiligt und nur ein Antrag einer Schule aus Bremen wurde genehmigt (Grundschule Burgdamm). In Bremerhaven waren seit 2014 zwei Schulen als Partnerschulen in Projekten der Leitaktion 2 erfolgreich. Das Land Bremen hat das Programm E+ und eines seiner Vorgängerprogramme, das „Aktionsprogramm für Lebenslanges Lernen“, bereits für Mobilitäts- und Partnerschaftsprojekte im Bereich der Schulbildung, der beruflichen Bildung und der Studentenmobilität erfolgreich genutzt. Da E+ im Vergleich zum Vorgängerprogramm bei den Schulpartnerschaften, die nun aus der Leitaktion „Strategische Partnerschaften“ gefördert werden, zu einer deutlich niedrigeren Förderquote bei der Antragstellung geführt hat, hat sich Bremen sowohl im Rahmen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 der Kultusministerkonferenz (KMK) als auch der Europaministerkonferenz (EMK) gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass hier Abhilfe geschaffen wird. Die Kommission hat daraufhin zugesagt, gemeinsam mit den zuständigen Nationalen Agenturen in den Mitgliedstaaten Verbesserungen auf den Weg zu bringen, um den antragstellenden Schulen eine breitere Beteiligung an E+ zu ermöglichen. Die hierfür zuständige Stelle, der Pädagogische Austauschdienst, hat bereits bestätigt, dass die Kommission in enger Kooperation mit den Nationalen Agenturen an den zugesagten Verbesserungen arbeitet. Um das Programm E+, seine Antragsmodalitäten und Fördermöglichkeiten im Land Bremen bekannter zu machen, hat die Europaabteilung bei der Bevollmächtigten seit dem Jahr 2013 mehrere Veranstaltungen zum Programm E+ durchgeführt. Ziel war und ist es, durch gezielte Informationen und Gelegenheit für Vernetzung und Austausch von Akteuren, Multiplikator *innen sowie externen Expert*innen aus allen Programmbereichen eine Umsetzung des Programms im Land Bremen zu befördern. Auch die E+ Koordinatorin und die AG E+ bieten regelmäßig Informations- und Vernetzungsveranstaltungen an. Die Resonanz auf diese Veranstaltungen von Seiten der Schulen kann jedoch nicht als befriedigend bezeichnet werden. Es gibt einen kleinen Pool an Schulen, die wiederholt erfolgreiche Anträge stellen (siehe Frage 10). Ein Großteil der Schulen im Land Bremen ist jedoch trotz Einladungen zu entsprechenden Fortbildungen und Veranstaltungen (LIS, EuropaPunkt, SKB) kaum aktiv in der Beantragung von Fördergeldern im Rahmen von E+. Ein weiteres Erfolgshemmnis für die Teilnahme an E+ liegt in der Tatsache, dass Schulen bisher immer noch Anträge ohne die Kenntnis über Prioritäten und Bewilligungskriterien stellen, wie z.B. die Grundlagen der sog. Pariser Erklärung (Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung“ aus dem Jahr 2015), die Bepunktung der Antragsmodule oder die EU 2020-Ziele. Eine Beratung durch die E+ Koordinatorin steht ihnen jedoch zur Verfügung, die hier Abhilfe schaffen könnte. Die Senatorin für Kinder und Bildung wird darauf hinwirken, dass insbesondere allgemeinbildende Schulen durch Informationsblöcke in Schulgremien besser über entsprechende Fortbildungen, Veranstaltungen und Beratungsangebote zu E+ informieren und schulische Arbeitsgruppen für etwaige E+ - Projekte einrichten. Da Anträge wiederholt eingereicht werden können, sollte bei abgelehnten Anträgen eine Beratung durch die E+ Koordinatorin in Anspruch genommen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 8. Welchen Planungsstand hat die Einrichtung eines sog. Erasmus+-Pools, mit dem das Ziel verfolgt werden soll, das vorhandene Spezialwissen zur Beantragung und Gestaltung der in Erasmus+ zusammengefassten Projekte zu akkumulieren (‚best practice‘-Anträge, wertvolle Erfahrungen, Tipps, zu vermeidende Fehler)? Antwort auf Frage 8: Bei der Senatorin für Kinder und Bildung ist eine referats- und ressortübergreifende AG E+ eingerichtet worden, die 2-3 Mal jährlich zusammenkommt und neben den Bemühungen der E+ Koordinatorin für eine Multiplikation von Spezialwissen, wertvollen Erfahrungen und Projektanfragen aus dem Ausland sorgen soll. Die Resonanz der Schulen auf Einladungen dieser Art ist jedoch bisher eher gering. Der Aufbau einer Netzwerkdatenbank mit Profilinformation an E+ interessierten Schulen und Institutionen aus Bremen stockt wegen zu geringer Beteiligung. Die E+ -Koordinatorin für Bremen übernimmt für die Nationale Agentur beim Pädagogischen Austauschdienst die Beratung der vornehmlich allgemeinbildenden Schulen im Hinblick auf die Projektbeantragung. Darüber hinaus führt sie jährlich mindestens zwei bis drei verpflichtende Informationsveranstaltungen - z. B. über Antragsmodalitäten und neue E+ - Schwerpunktsetzungen der Europäischen Kommission - für bremische Schulen durch. Für diese Tätigkeiten erhält sie drei Entlastungsstunden wöchentlich. Im Schuljahr 2016/2017 wurden dem Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven drei Unterrichtsstunden pro Woche für die Unterstützung der Schulen bei der Antragstellung für Projekte im Programm E+ zur Verfügung gestellt. 9. Was ist im Land Bremen im Rahmen von Erasmus+ konkret im Sportbereich umgesetzt worden und welche weiteren Pläne verfolgt der Senat für diesen Bereich? Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Möglichkeiten im Sportbereich im Rahmen des EU-Programms Erasmus+? Antwort auf Frage 9: Das E+ Sportprogramm existiert erst seit 2014 und ist damit ein relativ junges Programm der Europäischen Kommission. Für das Arbeitsprogramm 2016 hat sie einige Änderungen vorgenommen , die es dem organisierten Sport und insbesondere kleineren Sportvereinen ermöglichen sollen, von dem Programm besser zu profitieren. Hierzu sind z.B. in der Förderlinie der sogenannten Kleinen Kooperationspartnerschaften die Vorfinanzierungsquote von Seiten der Kommission auf 70% erhöht, die Mindestanzahl auf lediglich drei europäische Partner reduziert und die Budgetzuwendung auf 60.000 EUR reduziert worden. Die Förder- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 quote beträgt weiterhin 80%. Dabei sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden: soziale Inklusion und Chancengleichheit; Förderung von traditionellen Sportarten und Spielen; Mobilitätsförderung von Freiwilligen, Trainern, etc. sowie Gesundheitsschutz von jungen Athletinnen und Athleten. Insgesamt sind die für Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel für das Sportprogramm in den vergangenen Jahren konsequent gestiegen: 2014 22,3 Mio. EUR; 2015 22,9 Mio. EUR; 2016 34,1 Mio. EUR und zu erwartend über 40 Mio. EUR in 2017. So konnte die Zahl der Projekte in den vergangenen Jahren ebenfalls stets gesteigert werden. Durch die neue Förderlinie der Kleinen Kooperationspartnerschaften und die kleineren Projektbudgets bzw. Zuwendungen, dürfte die Zahl der genehmigungsfähigen Projekte weiter steigen. Die inhaltliche Ausrichtung des E+ Sportprogramms und die neue Möglichkeit, über die Kleinen Kooperationspartnerschaften auch den sogenannten „grassroot-sport“ zu fördern, werden vom Senat grundsätzlich begrüßt. Mit der Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der Europäischen Union wurde vereinbart, interessierten Sportvereinen einen niedrigschwelligen Förderworkshop für E+ und hier insbesondere mit Blick auf die Kleinen Kooperationspartnerschaften in Bremen anzubieten. Dieser Förderworkshop soll in der zweiten Jahreshälfte 2016 angeboten werden. Thematisch soll den einzuladenden und interessierten Vereinen dann ein Überblick über Fördermöglichkeiten von der regionalen bis zur EU-Ebene geben werden. Die Bewerbungsfrist für die nächste Förderrunde des Sportprogramms unter E+ wird aller Voraussicht nach auf Mai 2017 festgelegt werden. Der Senator für Inneres und Sport hatte sich im Programmjahr 2015 erfolgreich im Verbund mit den Eisbären Bremerhaven (Basketball) und weiteren europäischen Partnern um ein Projekt beworben und den Zuschlag erhalten. Im Rahmen des Projektes werden Strategien und Maßnahmen zur Förderung dualer Karrieren von jungen Athleten gefördert. Das Projekt ist im Programmjahr 2015 das einzige bewilligte E+ Projekt im Sportprogramm deutschlandweit. Europaweit wurden im vergangenen Jahr 40 Projekte genehmigt. Für das laufende Jahr liegen noch keine Zahlen vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 10. Welche konkreten Projekte wurden bzw. werden seit 2013 im Rahmen von Erasmus + an welchen beruflichen Schulen in Bremen und Bremerhaven durchgeführt und welche weiteren Projekte sind in Planung (bitte differenziert nach Schule, Laufzeit, Projektnummer, Titel, Projektförderbetrag und Anrechnungsstunden)? Wie bewertet der Senat grundsätzlich die durchgeführten und geplanten Projekte an den beruflichen Schulen im Land Bremen? Antwort auf Frage 10: Die besonders große Anzahl an Projekten, die von berufsbildenden Schulen beantragt wurden , deren fachliche Tiefe und das große Engagement der Lehrkräfte, die diese Projekte durchführen, begrüßt der Senat außerordentlich. Die u.g. Projekte laufen i.d.R. über zwei Jahre. Projekt in der Leitaktion 1 (Mobilitäten von Lehrpersonal oder Schüler*innen an berufsbildenden Schulen) Schule / Titel Förderung/ Betrag Antragsjahr/ Fördernummer Schulzentrum Neustadt 21.792 € 2014-1-DE-02-KA102-000339 Praxiserfahrung in vorschulischer Bildung im Rahmen sozialpädagogischer Ausbildungsberufe in Europa GAV 69.112 € 2014-1-DE02-KA102-000460 Business Communication Competence Europaschule Utbremen 47.750 € 2015-1-DE 02-KA-102-002068 Vermittlung von Praktika in der EU in verschiedenen Ausbildungsberufen GAV 63.600 € 2015-1-DE 02-KA-102-002039 Business Communication Competence Schulzentrum Neustadt 29.193 € 2015-1-DE-02-KA102-02000 Interkulturelle Praxiserfahrung in der sozialpädagogischen Arbeit mit Schulkindern und Jugendlichen in Europa Schulzentrum Walliser Straße 42.770 € 2015-1-DE-02-KA102-001970 Organisation von mindestens dreiwöchigen Auslandspraktika zur Förderung fremdsprachlicher und interkultureller Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler Schulzentrum Vegesack 27.920 € 2015-1-DE-02-KA102-002253 Inklusion Wissenstransfer Schulzentrum an der Bördestraße 13.110 € 2015-2-DE03-KA101-022410 Erweiterung informationstechnologischer, interkultureller und sprachlicher Kompetenzen in Norwegen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Schulzentrum Vegesack 3.434 € 2015-2-DE03-KA101-022468 Das Projektmanagement als Mittel zur Verbesserung interkultureller Kompetenzen der Schule mit dem Ziel der internationalen Zusammenarbeit. SKB, Referat 22 27.078 € 2016-1-DE02-KA102-003097 Deutsch-polnische Kooperation in der beruflichen Bildung Schulzentrum Neustadt 53.357 € 2016-1-DE02-KA102-003037 Interkulturelle Praxiserfahrungen in Berufsausbildungen für sozialpädagogische und andere personenbezogene Dienstleistungsberufe im europäischen Ausland Schulzentrum an der Bördestraße 35.714 € 2016-1-DE02-KA102-002757 Schüler/ -innen erweitern Ihre informationstechnologischen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen in Norwegen Projekt in der Leitaktion 2 Strategische/ Schulpartnerschaften Schule Förderung/ Betrag Antragsjahr/Fördernummer Schulzentrum an der Bördestraße Ablehnung 2015 XXX Kaufmännische Lehranstalten 16270 € 2015 VG-SPS-HB-15-24-013650 Promoting Employability through Entrepreneurial Actions in Cross-Border Student Enterprises (PACE) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-657 VB Erasmus+ - Zwischenbilanz und Perspektiven größerer Mobilität von Bremer Jugendlichen und jungen Erwachsenen innerhalb Europas 20160628_1_KA Erasmus+