BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/670 Landtag 19. Wahlperiode 02.08.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Was wird aus dem ehemaligen Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 13. Juni 2016 „Was wird aus dem ehemaligen Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort?“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Gelände und Gebäude des ehemaligen Verkehrslandeplatzes Bremerhaven-Luneort sind Eigentum des Landes Bremen. Der Betrieb des Flugplatzes wurde mit dem geplanten Baubeginn des Offshore-Terminals Bremerhaven beendet. Damit ist die Zukunft der Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Flughafengeländes unklar. Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt sich aktuell die eigentums- und planrechtliche Situation des Flugplatzgeländes Bremerhaven-Luneort dar und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Schließung des Flugplatzes für die bestehenden Gebäude? 2. Wie bewertet der Senat den derzeitigen baulichen Zustand der Gebäude auf dem Gelände und deren prinzipielle Eignung – im Rahmen der künftigen Nutzung – zur weiteren Verwendung? 3. Welche Überlegungen für mögliche Nutzungen der Gebäude sind im Senat bekannt und wie sind diese aus seiner Sicht zu bewerten? 4. Wie viel wird ein eventueller Rückbau der Gebäude voraussichtlich kosten? 5. Wer trägt diese Kosten?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich aktuell die eigentums- und planrechtliche Situation des Flugplatzgeländes Bremerhaven-Luneort dar und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Schließung des Flugplatzes für die bestehenden Gebäude? Antwort auf Frage 1: Das Gelände des Flugplatzes ist zum 1. März 2016 von dem ehemaligen Mieter , der Flugplatzbetriebsgesellschaft Bremerhaven (FPBG), an die Fischereihafen Betriebsgesellschaft (FBG) zurückgegeben worden. Das ehemalige Flugplatzgelände gehört zum Sondervermögen Fischereihafen des Landes Bremen und wird von der FBG verwaltet. Alle auf dem Gelände befindlichen Gebäude und ggfs. darauf liegende Verbindlichkeiten sind mit Ende des Mietvertrages an das Sondervermögen Fischereihafen gefallen. Bauleitplanerisch ist das Flugplatzgelände durch den Bebauungsplan Nr. 441 „Westlicher Fischereihafen“ mit dem Ziel gewerblicher Nutzung überplant. Luftverkehrsrechtlich besteht die Genehmigungsänderung der Landesluftfahrtbehörde vom 07.02.2014, die die Einstellung des Flugbetriebes zulässt. Diese Genehmigungsänderung war Gegenstand gerichtlicher Verfahren, welche zunächst mit einem Vergleich beendet wurden, nach dem bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die endgültige Aufgabe des Flugplatzes in seiner bisherigen Nutzung erfolgen kann. 2. Wie bewertet der Senat den derzeitigen baulichen Zustand der Gebäude auf dem Gelände und deren prinzipielle Eignung – im Rahmen der künftigen Nutzung – zur weiteren Verwendung? Antwort auf Frage 2: Der Zustand der Gebäude ist ohne größere bauliche Mängel. 3. Welche Überlegungen für mögliche Nutzungen der Gebäude sind im Senat bekannt und wie sind diese aus seiner Sicht zu bewerten? Antwort auf Frage 3: Es ist beabsichtigt die bestehenden Gebäude zu vermieten. Die FBG konnte bereits sehr kurzfristig einige Gebäude zur gewerblichen Nachnutzung vermarkten . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 4. Wie viel wird ein eventueller Rückbau der Gebäude voraussichtlich Kosten ? 5. Wer trägt diese Kosten? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen wie folgt beantwortet: Antwort auf die Fragen 4 und 5: Ein Rückbau der Gebäude ist nicht geplant. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-670 VB Was wird aus dem ehemaligen Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort? 20160802_1_KA Verkehrslandeplatz Luneort