BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/720 Landtag 19. Wahlperiode 31.08.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rechte Hooligans 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23. Juni 2016 „Rechte Hooligans“ Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Bei der Europameisterschaft in Frankreich ist es in erheblichem Ausmaß zu Ausschreitungen durch gewaltbereite Hooligans gekommen. Auch deutsche Hooligans sind dabei negativ in Erscheinung getreten und haben teilweise ihre rechtsreaktionäre Gesinnung offen zur Schau getragen. Am frühen Morgen des 12. Juni – 14 Stunden vor Anpfiff des Spiels Deutschland und Ukraine in Lille – tauchten nach Angaben des Fan-Projekt Bremen elf Personen mit grünweißen Sturmmasken und schwarzer Kleidung vor dem Ostkurvensaal des Weser-Stadions auf. Die Personen sollen sich fotografiert und gefilmt haben sowie Sticker mit Motiven gegen Flüchtlinge und antifaschistische Gruppen auf Wände, Türen und Fenster verklebt haben. Am 18. Juni sind abends 44 Personen in Polizeigewahrsam genommen worden, nachdem sie skandierend mit brennenden Fackeln durch die Straßen im Bereich der Universität Bremen gezogen sein und „FCK-Antifa“-Aufkleber verteilt haben sollen. Mitgeführt hätten sie neben einem Banner mit der Aufschrift „Anti-Antifa“ auch grün-weiße Sturmhauben, Quarzhandschuhe und Baseballschläger. Laut Polizeiangaben sollen sie der rechten Hooliganszene zuzurechnen sein. In der Bremer Fanszene gibt es seit über 10 Jahren gewalttätige Übergriffe und Bedrohungen durch rechte Hooligans gegen antirassistische Ultras. Dieser politische Konflikt hatte sich im letzten Jahr offensichtlicher und damit öffentlichkeitswirksamer zugespitzt. Negativer Höhepunkt waren die gewalttätigen Auseinandersetzungen während und nach dem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015. Am 15.August 2015 demonstrierten rund 800 Menschen unter dem Motto „Gegen Nazis und Repression“ friedlich in der Bremer Innenstadt und forderten unter anderem ein energischeres Vorgehen gegen das Treiben rechter Hooligans in Bremen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Anwesenheit von Mitgliedern der Bremer Hooliganszene bei der Europameisterschaft in Frankreich und an ihrer Beteiligung an den dort stattgefundenen Ausschreitungen? Inwieweit wurden derartige Erkenntnisse an die Bundespolizei oder an die französischen Sicherheitsbehörden weitergegeben? 2. Inwieweit gibt es Erkenntnisse darüber, welche Personen am frühen Morgen des 12. Juni 2016 vor dem Weserstadion posierten? Hat der Senat Kenntnis darüber, ob diese Personen anschließend zum EM-Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die Ukraine in Lille weitergereist sind? 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu der Ansammlung von Personen der rechten Hooliganszene am 18. Juni im Universitätsbereich? Welchen Hooligangruppierungen gehören die festgestellten Personen an und in welchen Gemeinden haben sie ihren Wohnsitz? 2 4. Laut Weser-Kurier vom 11. Juni 2016 habe es in den vergangenen Monaten mehrere Übergriffe auf Angehörige der sogenannten Mischszene aus gewaltaffinen Fußball- Fans und Rechtsextremisten gegeben. Inwieweit hat der Senat Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zu den Vorfällen am 12. und 18. Juni? 5. Am Pfingstwochenende (14. bis 16. Mai 2016) wurde nach Angaben der Landeszentrale für politische Bildung das Mahnmal ,,Vernichtung durch Arbeit" vor dem Bunker Valentin geschändet, das seit 1983 an das Schicksal von tausenden Zwangsarbeitern erinnert. Es seien Kränze und Blumen verbrannt worden, die von Verbänden von Überlebenden und Angehörigen ehemaliger KZ- Häftlinge aus Frankreich und Belgien wie des Verbandes der Verfolgten des NS- Regimes (VVN) niedergelegt worden waren. Außerdem sei ein - bisher nicht näher beschriebene - Schriftzug auf das Mahnmal gesprüht worden, der auf einen rechtsradikalen Hintergrund hinweise. Hat der Senat Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zur rechten Hooliganszene, insbesondere zu den Vorfällen am 12. und 18. Juni? 6. Inwieweit sind im Vorfeld oder während der Europameisterschaft Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Ausreiseverbote, Passbeschränkungen oder andere Gefahrenabwehrmaßnahmen gegen Angehörige der Bremer Hooliganszene durchgeführt bzw. veranlasst worden? 7. Wie viele Personen sind nach Kenntnis des Senats derzeit der Bremer Hooliganszene zugehörig? Wie viele davon ordnet der Senat der rechten Szene zu? Nach welchen Kriterien erfolgt eine Zuordnung zur rechten Szene? 8. Welche rechten Hooligan-Gruppen mit Bezug zu Bremen gibt es derzeit und wie viele Mitglieder (bitte getrennt nach Wohnsitz innerhalb/außerhalb Bremens) haben diese nach Erkenntnissen des Senats? 9. Inwieweit findet bezüglich Mitgliedern der rechten Bremer Hooliganszene, die außerhalb Bremen wohnhaft sind, ein regelmäßiger oder anlassbezogener Informationsaustausch mit den für den Wohnort zuständigen Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft und Polizei) statt? 10. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Senat über personelle Überschneidungen der rechten Hooliganszene mit anderen demokratie- und menschenfeindlichen Gruppierungen und Zusammenhängen in Bremen und im Bremer Umland? 11. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Senat über die nationale und internationale Vernetzung von Mitgliedern der Bremer Hooliganszene? 12. Inwieweit wurden während der Bundesligasaison 2015/2016 polizeirechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen wie Platzverweise und Meldeauflagen gegen rechte Hooligans veranlasst? Wurde den Maßnahmen ggf. nach Kenntnis des Senats Folge geleistet und wie wurde ggf. auf die Nichtbefolgung reagiert? 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Veranstaltungsorte und Teilnehmerzahl en von Konzerten der Bremer Hooligan-Band „Kategorie C" in den vergangenen zwölf Monaten? 14. Welche Auswirkungen auf die rechte Hooliganszene hatten die im Januar bekannt gegebenen Auflösungen der Hooligangruppierungen Standarte Bremen und Nordsturm Brema (sog. „NSHB")? Inwieweit hat der Senat Kenntnisse über ein Fortbestehen bzw. über Nachfolgegruppierungen (z. B. „Original Bremen Hooligans") 3 15. Innensenator Mäurer kündigte laut einem Bericht von Radio Bremen vom 26. Januar 2015 an, dass die Mitglieder der „Standarte Bremen" sowie drei weitere Hooligangruppierungen ein Ermittlungsverfahren wegen Bilqung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) erwarten würden. Gegen wie viele Personen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie weit sind diese Verfahren fortgeschritten? 16. Inwieweit hat der Senat Kenntnis, ob rechte Hooligans, die in Bremen wohnhaft oder aktiv sind, waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen? Inwieweit sieht der Senat eine Möglichkeit, gegenüber rechten Hooligans die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen und/oder ein Verbot auszusprechen, Waffen zu besitzen? 17. Inwieweit hat der Senat Kenntnis über seit 2011 erlassene Haftbefehle gegen Mitglieder rechter Hooligangruppen in Bremen? Wurden diese Haftbefehle vollstreckt? Wenn nein, warum nicht? 18. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Aktivitäten rechter Hooligans in Bremen und im Bremer Umland a) im Sicherheitsgewerbe? b) im Prostitutionsgewerbe? c) in der kriminellen Rockerszene? d) in der organisierten Kriminalität? 19. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Rekrutierung von Nachwuchs der rechten Hooligans in Bremen? Inwieweit unternimmt der Senat Anstrengungen, um zu verhindern, dass Jugendliche sich rechten Hooligangruppen anschließen? 20. Inwieweit unternimmt der Senat Anstrengungen, Mitglieder der rechten Hooliganszene zum Ausstieg aus der Szene zu bewegen? 21. Welche aktuellen Treffpunkte rechter Hooligans in und um Bremen sind dem Senat bekannt? Inwiefern werden diese dauerhaft oder anlassbezogen zur Gefahrenabwehr von den zuständigen Stellen überwacht? 22. Nach Angaben des Senats vom 12. März 2013 (Drucksache 18/821) kam es in den acht Jahren vor 2013 zu drei Einsätzen von Vertrauenspersonen im Fußball- Zusammenhang, allerdings zu keinem Einsatz seit 2010. Welche Kenntnisse hat der Senat vom Einsatz verdeckter Ermittlungsmethoden - insbesondere Vertrauenspersonen (V-Leute), Informantinnen und Informanten oder verdeckte Ermittler - in der rechten Hooliganszene seit dem Jahr 2013, soweit diese Einsätze mittlerweile abgeschlossen sind? 23. Gibt es innerhalb der Strafverfolgungsbehörden eine spezielle Ermittlungsgruppe, der alle Strafverfahren gegen rechte Hooligans zugeordnet werden? Inwieweit wird die Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei oder der Verfassungsschutz bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen rechten Hooligan einbezogen? 24. Inwieweit sind die sog. „Szenekundigen _ Beamtinnen und Beamten für Problemfans im Bereich Sport" (SKB) mit Ermittlungen gegen rechte Hooligans betraut? Inwieweit sind die SKB durch spezielle Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen dafür sensibilisiert, die politische Dimension von Straftaten zu erkennen? Gibt es besondere Vorgaben, wie sich die SKBs gegenüber rechten Hooligans im persönlichen Kontakt zu verhalten haben? 25. Bereits 2012 zeigte „Spiegel-TV" Bilder von rechten Bremer Hooligans, die offensichtlich T-Shirts mit einem Hakenkreuz trugen. Inwieweit hatte diese 4 Veröffentlichung strafrechtliche Ermittlungen gegen die auf den Bildern zu erkennenden Personen zur Folge? 26. Im Vorfeld des Nordderbys am 1. März 2014 hatten 137 teilweise mit grün- weißen Sturmhauben maskierte Personen, die mutmaßlich dem gewaltbereiten neonazistischen Hooligan-Spektrum zuzurechnen sind, in Gröpelingen ein Schiff gechartert, um in Bremer Zentrum bzw. Richtung Stadion zu gelangen. Nach Auskunft des Senator für Inneres und Sport in einer Vorlage für die lnnendeputation (Vorlage Nr. 18/196) wurde bei lediglich 42 Personen eine Identitätsfeststellung durchgeführt, darunter seien 19 Personen als gewaltsuchend (Kategorie C) polizeibekannt gewesen. Eine Identitätsfeststellung der übrigen 95 Personen sowie eine Sicherstellung aller Sturmmasken unterblieben. a) In welchen Gemeinden waren die 42 Hooligans, deren Identität festgestellt wurde, wohnhaft? b) Befanden sich unter den festgestellten Personen auch solche, die am 18. Juni 2016 in Gewahrsam genommen wurden? 27. Inwieweit hat die Staatsanwaltschaft Bremen gegen Angehörige der Hooligan- Szene nach den Vorfällen rund um das Nordderby am 19. April 2015 mittlerweile strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet? 28. Inwieweit treffen Medienberichte zu, wonach die Staatsanwaltschaft Bremen am 25. April 2016 Ermittlungen gegen einen Hooligan eingeleitet hat, nachdem ihr ein Video vorgelegt wurde, qas eine Szene in der Verdener Straße am 19. April 2015 zeigen soll und auf dem zu sehen ist, wie der Hooligan eine Person niederstreckt, indem er ihr eine leere Bierkiste gegen den Kopf schlägt? Hat die Staatsanwaltschaft Bremen Ermittlungen gegen den Hooligan eingeleitet, nachdem sie im Rahmen eines Haftprüfungstermins im Herbst 2015 Kenntnis von dem im später vorgelegten Video ersichtlichen Vorfall erlangte und falls nicht, welche Gründe sprachen dagegen?“ 5 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Anwesenheit von Mitgliedern der Bremer Hooliganszene bei der Europameisterschaft in Frankreich und an ihrer Beteiligung an den dort stattgefundenen Ausschreitungen? Inwieweit wurden derartige Erkenntnisse an die Bundespolizei oder an die französischen Sicherheitsbehörden weitergegeben? Zur Bewältigung des Informationsaufkommens und Weiterleitung von Reisebewegungen wurde in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine besondere Aufbauorganisation EM 2016 eingerichtet, die alle Erkenntnisse gesammelt, bewertet und übermittelt hat. Eine Beteiligung von Bremer Hooligans an den Ausschreitungen in Frankreich ist hier nicht bekannt, ebenso befanden sich keine Bremer Hooligans in den Listen der Identitätsfeststellungen aus Frankreich. 2. Inwieweit gibt es Erkenntnisse darüber, welche Personen am frühen Morgen des 12. Juni 2016 vor dem Weserstadion posierten? Hat der Senat Kenntnis darüber, ob diese Personen anschließend zum EM-Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die Ukraine in Lille weitergereist sind? Am 12. Juni 2016 kam es in den frühen Morgenstunden am Weserstadion in Bremen zu einem Zusammentreffen von elf vermummten Personen, die sich gegenseitig filmten und nachfolgend Aufkleber mit „Fuck Antifa“ und „Gemeinsam Stark“ in örtlicher Nähe verklebten. Im Zuge der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen konnten mehrere Personen als Angehörige von „Gemeinsam Stark Deutschland“ identifiziert werden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor, dass dieser Personenkreis oder Personen die diesem Kreis nahe stehen anschließend zur Euro 2016 weitergereist sind. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu der Ansammlung von Personen der rechten Hooliganszene am 18. Juni im Universitätsbereich? Welchen Hooligangruppierungen gehören die festgestellten Personen an und in welchen Gemeinden haben sie ihren Wohnsitz? Um 19:45 Uhr des 18.06.16 erhielt die Polizei Bremen via Notruf durch einen Anwohner im Einzugsgebiet der Universität Bremen von einer größeren Ansammlung von Personen Kenntnis, die skandierend durch die Straßen im Bereich der Universität Bremen ziehen würden. Dabei seien durch die Personengruppe sogenannte „Bengalos“ gezündet worden und Aufkleber mit dem Aufdruck „Fuck Antifa“ verklebt worden. Ferner seien die Personen mit grünweiß gestreiften Sturmhauben vermummt. Durch unverzügliches Einschreiten mit starken Einsatzkräften konnte die Personengruppe angehalten und kontrolliert werden. Dabei wurden die Personalien von insgesamt 45 Personen (13 Bremer, 32 Auswärtige), die dem Umfeld der Gruppierung „Gemeinsam Stark Deutschland“ (GSD) zuzurechnen sind, festgestellt. Die auswärtigen Personen kamen aus folgenden Gemeinden: Kirchseelte, Hamburg, Zeven, Hambergen, Magdeburg, Garbsen, Neustadt am Rübenberge, Bechtheim, Trittau, Burgdorf, Stuhr, Köthel, Hannover, Pinneberg, Lilienthal, Bargstedt, Wolfenbüttel, Remlingen, Handorf, Bremervörde.Ferner konnte bereits während der Kontrollsituation festgestellt werden, dass sich die Personengruppe selbst mittels Videokamera gefilmt hatte. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine feste Zuordnung der Personen zu bestimmten Hooligangruppierungen ist nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht möglich. 6 4. Laut Weser-Kurier vom 11. Juni 2016 habe es in den vergangenen Monaten mehrere Übergriffe auf Angehörige der sogenannten Mischszene aus gewaltaffinen Fußball-Fans und Rechtsextremisten gegeben. Inwieweit hat der Senat Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zu den Vorfällen am 12. und 18. Juni? Aufgrund der hier vorliegenden Erkenntnisse und Einordnung der Gruppierung „Gemeinsam Stark Deutschland“ (GSD) sind antifaschistische Bewegungen, sowie insbesondere der linksautonom beeinflusste Teil der Ultra-Szene, als erklärte Gegner der Gruppierung zu werten. Die Vorfälle vom 12.06.2016 am Weserstadion und vom 18.06.2016 an der Universität Bremen lassen sich in die aktuelle Konfrontation zwischen dem rechtsextremistisch beeinflussten Teil der Hooligan-Szene und dem linksautonom beeinflussten Teil der Ultra-Szene als propagandistisches Mittel einordnen 5. Am Pfingstwochenende (14. bis 16. Mai 2016) wurde nach Angaben der Landeszentrale für politische Bildung das Mahnmal ,,Vernichtung durch Arbeit" vor dem Bunker Valentin geschändet, das seit 1983 an das Schicksal von tausenden Zwangsarbeitern erinnert. Es seien Kränze und Blumen verbrannt worden, die von Verbänden von Überlebenden und Angehörigen ehemaliger KZ- Häftlinge aus Frankreich und Belgien wie des Verbandes der Verfolgten des NS- Regimes (VVN) niedergelegt worden waren. Außerdem sei ein - bisher nicht näher beschriebene - Schriftzug auf das Mahnmal gesprüht worden, der auf einen rechtsradikalen Hintergrund hinweise. Hat der Senat Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zur rechten Hooliganszene, insbesondere zu den Vorfällen am 12. und 18. Juni? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zu den Vorfällen am 12. und 18. Juni vor. Eine Personengleichheit kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch keine Hinweise auf Tatverdächtige. 6. Inwieweit sind im Vorfeld oder während der Europameisterschaft Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Ausreiseverbote, Passbeschränkungen oder andere Gefahrenabwehrmaßnahmen gegen Angehörige der Bremer Hooliganszene durchgeführt bzw. veranlasst worden? Den Sicherheitsbehörden lagen keine Hinweise auf Reiseaktivitäten Bremer Hooligans vor, insofern unterblieben polizeipräventive Maßnahmen. 7. Wie viele Personen sind nach Kenntnis des Senats derzeit der Bremer Hooliganszene zugehörig? Wie viele davon ordnet der Senat der rechten Szene zu? Nach welchen Kriterien erfolgt eine Zuordnung zur rechten Szene? Den Sicherheitsbehörden sind ca. 80 Personen als Angehörige der Bremer Hooligan Szene bekannt. Von diesen sind ca. 40 aktiv und in den vergangenen Spielzeiten an verschiedenen auswärtigen Spielorten (Bundesliga, 3. Liga) oder Örtlichkeiten in Bremen als Gruppierung aufgetreten. Eine gemeinsame Analyse von Polizei und Verfassungsschutz hat ergeben, dass in Bremen etwa 30% der von der Polizei als Hooligans eingestuften Personen der rechtsextremistisch Szene zugeordnet werden können. Die Zuordnung von Personen zur rechtsextremistischen Szene erfolgt nach den Kriterien des Extremismus. Extremismus bedeutet Verfassungsfeindlichkeit und meint gemäß § 5 Bremisches Verfassungsschutzgesetz politische Bestrebungen (d.h. Aktivitäten), die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte ablehnen und darauf zielen, ihn durch eine andere politische Ordnung zu ersetzen. Kern der rechtsextremistischen Ideologie ist die Ablehnung der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen, womit Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Nationalismus einhergehen. Die ethnisch und kulturell homogene „Volksgemeinschaft“ steht im Zentrum des 7 rechtsextremistischen Weltbildes. Ziel von Rechtsextremisten ist es, die liberale und pluralistische Staats- und Gesellschaftsordnung durch die einer „Volksgemeinschaft“ zu ersetzen, in der der totalitäre Staat und das ethnisch homogene Volk miteinander verschmelzen. Hooligans, die dieses Ziel in Zusammenarbeit mit anderen Personen und häufig auch unter Anwendung von Gewalt verfolgen, ordnet das LfV der rechtsextremistischen Szene zu. 8. Welche rechten Hooligan-Gruppen mit Bezug zu Bremen gibt es derzeit und wie viele Mitglieder (bitte getrennt nach Wohnsitz innerhalb/außerhalb Bremens) haben diese nach Erkenntnissen des Senats? Derzeit gibt es die Hooligan-Gruppierungen „Standarte Bremen“, „City Warriors“ und „Nordsturm Brema“ sowie die Fußball-Fan-Gruppierung „Farge Ultras“ mit Bezug zu Bremen. Letztere Gruppierung organisiert im Gegensatz zu Hooligan-Gruppierungen keine sogenannten „Dritten Halbzeiten“, womit die gezielte Verabredung von Hooligans verfeindeter Vereine zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gemeint ist. Die vier Gruppierungen gelten als rechtsextremistisch beeinflusst, weil sich dort einzelne Rechtsextremisten engagieren. Die Gruppierungen Farge Ultras, Nordsturm Brema und Standarte Bremen gaben in den vergangenen Jahren ihre Auflösung bekannt. Die Aufgabe von formellen Gruppenstrukturen ist in dieser Szene jedoch keineswegs mit der zukünftigen Inaktivität ihrer ehemaligen Mitglieder gleichzusetzen. Vielmehr erfolgen solche Proklamationen der Organisationsauflösung vielfach aus taktischen Gründen, um nicht vor Gericht als kriminelle Vereinigung eingestuft und verurteilt zu werden. Hintergrund dafür ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2015 zur Verurteilung einer Hooligan-Gruppierung als kriminelle Vereinigung. Die Mitgliederzahlen sind nachfolgend aufgelistet: 1. „Standarte Bremen“ ca. 20 Mitglieder, davon ca. 15 Bremer ca. 5 Auswärtige 2. „Nordsturm Brema“ ca. 15 Mitglieder, davon ca. 7 Bremer ca. 8 Auswärtige 3. „City Warriors“ 5 Mitglieder, davon 3 Bremer 2 Auswärtige 4. „Farge Ultras“ (FU) ca. 15 Mitglieder, davon ca. 12 Bremer ca. 3 Auswärtige 9. Inwieweit findet bezüglich Mitgliedern der rechten Bremer Hooliganszene, die außerhalb Bremen wohnhaft sind, ein regelmäßiger oder anlassbezogener Informationsaustausch mit den für den Wohnort zuständigen Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft und Polizei) statt? Innerhalb des Verfassungsschutzverbundes und insbesondere zwischen den Verfassungsschutzbehörden benachbarter Bundesländer wie Bremen und Niedersachsen besteht ein enger Kontakt und ständiger Informationsaustausch über Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene. In regem Informationsaustausch stehen ebenfalls Polizei und 8 LfV, wenn es um die Analyse und Bewertung der rechtsextremistischen Szene in Bremen geht. Insbesondere das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) mit seinen Untergremien in Form einer „Polizeilichen Informations- und Analysestelle“ (PIAS) und einer „Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle“ (NIAS) sichert sowohl den regelmäßigen als auch anlassbezogenen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Sobald Erkenntnisse über polizeilich relevantes Verhalten erhoben werden, erfolgt ein anlassbezogener Informationsaustausch mit der Wohnort - Polizeibehörde. Das gilt auch für Erkenntnisse, bei denen Bremer Personen außerhalb Bremens auffallen. 10. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Senat über personelle Überschneidungen der rechten Hooliganszene mit anderen demokratie- und menschenfeindlichen Gruppierungen und Zusammenhängen in Bremen und im Bremer Umland? In Bremen existiert seit Jahren eine rechtsextremistische Mischszene. Die Verbindungen zwischen Mitgliedern rechtsextremistischer Parteien sowie Angehörigen der neonazistischen und der subkulturellen Szene, wozu auch rechtsextremistische Hooligans zählen, sind eng. Neben personellen Überschneidungen bestimmen vor allem persönliche Kontakte die Aktivitäten dieser rechtsextremistischen Mischszene. Nicht nur in Bremen, sondern bundesweit sind die Grenzen im aktionsorientierten Rechtsextremismus zwischen subkultureller und neonazistischer Szene in den letzten Jahren durchlässiger geworden. Ebenfalls verschwimmt die Grenze von diesen aktionsorientierten rechtsextremistischen Gruppierungen zu gewaltaffinen Gruppierungen wie Hooligans. 11. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Senat über die nationale und internationale Vernetzung von Mitgliedern der Bremer Hooliganszene? Aktivisten der rechtsextremistisch beeinflussten Hooligan-Szene unterhalten bundesweit Kontakte zu anderen Hooligan-Gruppierungen. Insbesondere die rechtsextremistische Hooligan-Band „Kategorie C“ hat nicht nur bundesweite, sondern internationale Kontakte. In der Bremer Szene bestehen internationale Verbindung zu den „boixos nois“ aus Barcelona und auf nationaler Ebene eine enge, langjährige Verbindung zu den Essener Hooligans, weiterhin bestehen Kontakte zu Lok Leipzig und Preußen Münster. Die Szene tritt regelmäßig bei rechtsextremistischen Konzerten in Deutschland und im europäischen Ausland auf. 12. Inwieweit wurden während der Bundesligasaison 2015/2016 polizeirechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen wie Platzverweise und Meldeauflagen gegen rechte Hooligans veranlasst? Wurde den Maßnahmen ggf. nach Kenntnis des Senats Folge geleistet und wie wurde ggf. auf die Nichtbefolgung reagiert? Bei Meldeauflagen und Aufenthalts-/Bereichsbetretungsverboten bedarf es einer auf Vorfällen in der Vergangenheit gestützten Gefahrenprognose, die es hinreichend wahrscheinlich macht, dass sich der Betroffene an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligen wird. Hierfür muss eine konkrete Gefahr vorliegen, mithin eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird. Ein Bezug zu Auseinandersetzungen muss ausdrücklich für sportbezogene Anlässe gegeben sein. Vorherige Straftaten, die in keinerlei Zusammenhang zu Sportveranstaltungen standen, können nicht herangezogen werden. Erforderlich ist ein Erscheinen innerhalb einer sportbezogenen Szene. 9 Im Rahmen dieser rechtlichen Rahmenbedingungen wurden in der Bundesligasaison 2015/2016 Betretungsverbote gegen 10 Personen der Bremer Hooligan Gruppen erwirkt, Verstöße gegen diese Betretungsverbote konnten polizeilich nicht festgestellt werden. 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Veranstaltungsorte und Teilnehmerzahlen von Konzerten der Bremer Hooligan-Band „Kategorie C" in den vergangenen zwölf Monaten? Die rechtsextremistische Hooligan-Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ (KC) gilt als Bindeglied der Hooligan- und der rechtsextremistischen Szene, da sie in beiden Szenen vor allem wegen ihrer gewaltverherrlichenden Lieder sehr beliebt ist aber auch mit ihren Konzerten zum Zusammenhalt und zur Mobilisierung beiträgt. Die Bezeichnung „Rechtsextremistische Bremer Band“ weist darauf hin, dass diese Band ursprünglich durch in Bremen lebende Personen gegründet wurde. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt der Aktivitäten auch anderer „Bremer Bands“ in andere Bundesländer verschoben; viele Bandmitglieder leben seit Jahren nicht mehr in Bremen, weshalb auch Aufnahmen und Proben der Bands in anderen Bundesländern stattfinden. Im vergangenen Jahr fanden Konzerte in verschiedenen Städten statt, z.B. in Karlsruhe, Eisenach, Thüringen im Kloster Veßra, im Raum Aachen sowie Auftritte auf der Legida Demonstration in Leipzig und auf den HoGeSa Demonstrationen in Köln. Darüber hinaus fanden Konzerte auch in europäischen Ländern wie Kroatien, Frankreich und Finnland statt. Die Teilnehmerzahlen liegen nicht vor. 14. Welche Auswirkungen auf die rechte Hooliganszene hatten die im Januar bekannt gegebenen Auflösungen der Hooligangruppierungen Standarte Bremen und Nordsturm Brema (sog. „NSHB")? Inwieweit hat der Senat Kenntnisse über ein Fortbestehen bzw. über Nachfolgegruppierungen (z. B. „Original Bremen Hooligans")? Die Auflösung der Gruppierungen wurde Anfang des Jahres öffentlich verkündet. Das Personenpotential hat sich danach jedoch weiter in Bremen aufgehalten. Erkennbare Auswirkungen auf andere Gruppierungen hat es nicht gegeben. Die Personen sind weiter in Bremen erkennbar. „Original Bremen Hooligans“ sind einmal bei einem Drittligaspiel in Halle auffällig geworden, weitere Erkenntnisse liegen hier nicht vor. s. auch Antwort zu Frage 8 15. Innensenator Mäurer kündigte laut einem Bericht von Radio Bremen vom 26. Januar 2015 an, dass die Mitglieder der „Standarte Bremen" sowie drei weitere Hooligangruppierungen ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) erwarten würden. Gegen wie viele Personen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie weit sind diese Verfahren fortgeschritten? Der Zeitpunkt der Aussage im Januar 2015 deckt sich mit dem Zeitpunkt der Auflösungsankündigung der Standarte Bremen. Es wird vermutet, dass die Auflösung kommuniziert wurde, um einer befürchteten Verbotsverfügung zuvor zu kommen. Ermittlungsverfahren sind nicht eingeleitet worden. 16. Inwieweit hat der Senat Kenntnis, ob rechte Hooligans, die in Bremen wohnhaft oder aktiv sind, waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen? Inwieweit sieht der Senat eine Möglichkeit, gegenüber rechten Hooligans die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen und/oder ein Verbot auszusprechen, Waffen zu besitzen? 10 Es liegen keine konkreten Kenntnisse über rechte Hooligans vor, die im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse sind. Die Waffenbehörde steht im regelmäßigen Austausch mit den für die Organisierte Kriminalität, Rechtsextremismus und waffenrechtliche Straftaten (K41, K42 und K44) zuständigen Abteilungen der Kriminalpolizei Bremen. Durch die Vernetzung und die enge Kooperation mit der Polizei Bremen ist es so möglich gegenüber auffälligen Personen (auch aus dem rechten Milieu) geeignete waffenrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen oder ein Verbot auszusprechen ist nur möglich, wenn dem Betroffenen die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung oder das Bedürfnis fehlen. Dieses überprüft die Waffenbehörde immer auf Grund von Hinweisen durch die Polizei oder der Staatsanwaltschaft, die Beschlüsse und Urteile über einschlägig auffällige Personen übersendet, um den Erlass waffenrechtlicher Maßnahmen zu prüfen. Ebenfalls wird dieses regelmäßig im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung und des Bedürfnisses überprüft. Ebenso wird bei Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis immer eine Abfrage über polizeiliche Erkenntnisse über den Antragsteller durchgeführt, sodass auch hier eine engmaschige Kontrolle der Personen vor Erteilung sichergestellt ist. 17. Inwieweit hat der Senat Kenntnis über seit 2011 erlassene Haftbefehle gegen Mitglieder rechter Hooligangruppen in Bremen? Wurden diese Haftbefehle vollstreckt? Wenn nein, warum nicht? Mit den Datenverarbeitungsprogrammen der Staatsanwaltschaft Bremen lässt sich die Zahl der erlassenen und vollstreckten Haftbefehle nicht herausfiltern. Erkenntnisse, wonach erwirkte Haftbefehle nicht vollstreckt wurden, liegen nicht vor. 18. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Aktivitäten rechter Hooligans in Bremen und im Bremer Umland a) im Sicherheitsgewerbe? b) im Prostitutionsgewerbe? c) in der kriminellen Rockerszene? d) in der organisierten Kriminalität? Mitglieder der aufgelösten Gruppierungen Nordsturm Brema und Standarte Bremen hatten Beziehungen zu den verbotenen Hells Angels. Durch diese Verbindung gab es auch Berührungspunkte im Sicherheitsgewerbe und der Prostitution. Eine Auswertung der polizeilichen Systeme ist wegen fehlendem Kenner „Rechte Hooligans“ nicht möglich. 19. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Rekrutierung von Nachwuchs der rechten Hooligans in Bremen? Inwieweit unternimmt der Senat Anstrengungen, um zu verhindern, dass Jugendliche sich rechten Hooligangruppen anschließen? Die Rekrutierung neuer Aktivisten für den rechtsextremistisch beeinflussten Teil der Hooligan-Szene Bremens erfolgt zum großen Teil über rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Propaganda in sozialen Netzwerken. Das Internet dient Rechtsextremisten generell zur Verbreitung von Propaganda, Rekrutierung und Mobilisierung von Personen für ihre Aktionen. Um Interessierte insbesondere aus dem nichtextremistischen Spektrum zu erreichen, agieren sie häufig sehr subtil. Sie geben sich als „Patrioten“ aus und verdecken ihren rechtsextremistischen Hintergrund und ihre organisatorische Anbindung. 11 Den Einstieg in den rechtsextremistisch beeinflussten Teil der Hooligan- Szene finden Interessierte darüber hinaus häufig auch über Musik, da sich darüber typisch rechtsextremistische Feindbilder leicht vermitteln lassen. Mit der rechtsextremistischen Hooligan-Band „Kategorie C“ existiert in Bremen eine Band, die bundesweit nicht nur in der rechtsextremistischen Szene, sondern vor allem in der deutschen Hooligan-Szene beliebt ist. Insofern kann der rechtsextremistischen Hooligan-Band eine Rekrutierungsfunktion zugeschrieben werden. Den Zugang zum rechtsextremistisch beeinflussten Teil der Hooligan-Szene können insbesondere Jugendliche auch über die szenetypische Bekleidung finden. Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit informiert das LfV regelmäßig sowohl über Propaganda, Musik und Bekleidung von Rechtsextremisten als auch über die rechtsextremistisch beeinflusste Hooligan-Szene Bremens. Zentrales Thema sind hier die Aktivitäten der rechtsextremistischen Hooligan-Band „Kategorie C“. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport fördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ das Beratungsangebot pro aktiv gegen rechts – Mobile Beratung in Bremen und Bremerhaven (in Trägerschaft von VAJA e.V.). Die Beratungsstelle bietet Informationen zum Thema Rechtsextremismus (Strategien, Ideologien und Lifestyle), Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Einschätzung zu Problem- oder Sachlagen, Unterstützung bei der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten (Hilfe zur Selbsthilfe), gemeinsame Strategie- und Konzeptentwicklung und bei Bedarf eine Weitervermittlung an. Die Beratungsstelle wird von Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Firmen, Verbänden etc. für Beratungen, Vorträge und Workshops angefragt. Darüber hinaus besteht ein Kooperationsangebot von Vaja e.V. und dem LidiceHaus zum Thema Beratungsangebot für Eltern und Angehörige für rechtsextrem orientierte Jugendliche. Das Angebot soll Eltern und Angehörige unterstützen, eine mögliche Verwicklung der Jugendlichen in rechtsextreme Zusammenhänge zu erkennen, einzuschätzen und einer tieferen Verstrickung entgegen zu steuern. Über Bremer Mittel wird das Team „Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Cliquen“ von Vaja e.V. finanziert. Im Rahmen der Cliquenarbeit/Straßensozialarbeit werden Jugendliche, die als rechtsextrem orientiert bzw. rechtsradikal bezeichnet werden und/oder durch extrem intolerante Verhaltensweisen im Sinne von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auffallen, im öffentlichen Raum aufgesucht. Das Team unterstützt die Jugendlichen positivere Strategien der Lebensbewältigung kennen zu lernen und diese für sich als sinnvoller zu erachten. Dieser Prozess sowie die Entwicklung von Eigenverantwortung und Wertschätzung anderer wird von den MitarbeiterInnen begleitet. 20. Inwieweit unternimmt der Senat Anstrengungen, Mitglieder der rechten Hooliganszene zum Ausstieg aus der Szene zu bewegen? Das LfV unterstützt das landesweite Beratungsnetzwerk „Demokratiezentrum“ im Land Bremen, dem Schlüsselpersonen aus Behörden, Polizei, Jugend- und Sozialarbeit, Schulen, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Initiativen angehören. Die dort angegliederte Beratungsstelle „reset“ unterstützt vor allem Jugendliche bei der Distanzierung vom Rechtsextremismus, während die „Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt“ (ARUG) den Ausstieg von Personen aus der rechtsextremistischen Szene begleitet. 12 21. Welche aktuellen Treffpunkte rechter Hooligans in und um Bremen sind dem Senat bekannt? Inwiefern werden diese dauerhaft oder anlassbezogen zur Gefahrenabwehr von den zuständigen Stellen überwacht? Hier sind verdeckte Erkenntnisse berührt, die polizeitaktische Maßnahmen betreffen. Aus diesem Grund können hier keine Erkenntnisse oder Maßnahmen berichtet werden. 22. Nach Angaben des Senats vom 12. März 2013 (Drucksache 18/821) kam es in den acht Jahren vor 2013 zu drei Einsätzen von Vertrauenspersonen im Fußball- Zusammenhang, allerdings zu keinem Einsatz seit 2010. Welche Kenntnisse hat der Senat vom Einsatz verdeckter Ermittlungsmethoden - insbesondere Vertrauenspersonen (V-Leute), Informantinnen und Informanten oder verdeckte Ermittler - in der rechten Hooliganszene seit dem Jahr 2013, soweit diese Einsätze mittlerweile abgeschlossen sind? Zum Schutz der Vertrauenspersonen und der Maßnahmen kann hierzu nur in den zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien (PKK und PKA) berichtet werden. 23. Gibt es innerhalb der Strafverfolgungsbehörden eine spezielle Ermittlungsgruppe, der alle Strafverfahren gegen rechte Hooligans zugeordnet werden? Inwieweit wird die Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei oder der Verfassungsschutz bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen rechten Hooligan einbezogen? Eine personenbezogene Ermittlung gegen rechte Hooligans ist bei der Polizei nicht vorgesehen. Die Bearbeitung findet in den jeweiligen Fachbereichen statt, mit Ausnahme aller Delikte rund um Fußballbegegnungen. Hier wird eine zentrale Ermittlung bei den szenenkundigen Beamten -Fußball- angestrebt. Eine Informationsweitergabe findet zwischen der Staatsschutz Dienststelle im LKA und dem Verfassungsschutz bei Ermittlungen gegen diesen Personenkreis grundsätzlich statt. Bei der Staatsanwaltschaft Bremen sind zwei Sonderdezernate eingerichtet, in denen die Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Straftaten für den Bereich des Landes Bremen konzentriert bearbeitet werden. In diesen Dezernaten werden alle Verfahren geführt, in denen politisch motivierte Straftaten rechter Holligans Gegenstand der Ermittlungen sind. 24. Inwieweit sind die sog. „Szenekundigen _ Beamtinnen und Beamten für Problemfans im Bereich Sport" (SKB) mit Ermittlungen gegen rechte Hooligans betraut? Inwieweit sind die SKB durch spezielle Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen dafür sensibilisiert, die politische Dimension von Straftaten zu erkennen? Gibt es besondere Vorgaben, wie sich die SKBs gegenüber rechten Hooligans im persönlichen Kontakt zu verhalten haben? Die szenenkundigen Beamten - Fußball- sind in dem bundesweiten Netzwerk der Fußball Standorte eingebunden. Ein Informationsaustausch sowohl bei anlassbezogenen Situationen als auch bei grundsätzlichen Themen ist sichergestellt. Fortbildungsangebote anderer Bundesländer zu speziellen Themenbereichen erreichen auch die Bremer Polizei und werden angenommen. Das Verhalten gegenüber den Hooligans ist geprägt vom sachlichen Austausch. Es gibt keine persönlichen Kontakte über den dienstlichen Umgang hinaus. 25. Bereits 2012 zeigte „Spiegel-TV" Bilder von rechten Bremer Hooligans, die offensichtlich T-Shirts mit einem Hakenkreuz trugen. Inwieweit hatte diese Veröffentlichung strafrechtliche Ermittlungen gegen die auf den Bildern zu erkennenden Personen zur Folge? 13 Auf der Grundlage einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei leitet Letztere bei Bekanntwerden von Filmbeiträgen, die (politisch motivierte) Straftaten zeigen und bei den Anhaltspunkte zur Identifizierung der Täter bestehen, ihre Feststellungen hierzu im Einzelfall der Staatsanwaltschaft Bremen zur rechtlichen Bewertung zu. Ein Ermittlungsverfahren, das sich auf den in der Frage beschriebenen Sachverhalt bezieht, ist in der Vorgangsverwaltung der Staatsanwaltschaft Bremen nicht verzeichnet. Das Verfahren ist möglicherweise bei einer anderen örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft geführt worden. 26. Im Vorfeld des Nordderbys am 1. März 2014 hatten 137 teilweise mit grünweißen Sturmhauben maskierte Personen, die mutmaßlich dem gewaltbereiten neonazistischen Hooligan-Spektrum zuzurechnen sind, in Gröpelingen ein Schiff gechartert, um in Bremer Zentrum bzw. Richtung Stadion zu gelangen. Nach Auskunft des Senator für Inneres und Sport in einer Vorlage für die lnnendeputation (Vorlage Nr. 18/196) wurde bei lediglich 42 Personen eine Identitätsfeststellung durchgeführt, darunter seien 19 Personen als gewaltsuchend (Kategorie C) polizeibekannt gewesen. Eine Identitätsfeststellung der übrigen 95 Personen sowie eine Sicherstellung aller Sturmmasken unterblieben. a) In welchen Gemeinden waren die 42 Hooligans, deren Identität festgestellt wurde, wohnhaft? b) Befanden sich unter den festgestellten Personen auch solche, die am 18. Juni 2016 in Gewahrsam genommen wurden? 21 der 42 Personen die am 1. März 2014 kontrolliert wurden, waren mit Wohnsitz in Bremen gemeldet. Die Wohnsitze der übrigen Personen verteilen sich auf die Gemeinden und Städte: Delmenhorst, Bochum, Bissendorf, Osterholz-Scharmbeck, Weyhe, Stuhr, Essen, Vechta, Bakum, Lage, Ihlienworth, Stade Buxtehude. Zwei Personen, die im Zuge der Maßnahmen am 18 Juni 2016 in Gewahrsam genommen wurden, waren unter den kontrollierten Personen vom 01. März 2014. 27. Inwieweit hat die Staatsanwaltschaft Bremen gegen Angehörige der Hooligan- Szene nach den Vorfällen rund um das Nordderby am 19. April 2015 mittlerweile strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet? Nach den Vorfällen rund um das Nordderby am 19. April 2015 ist zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs eingeleitet worden. Bislang konnte nur ein Tatverdächtiger identifiziert und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Festzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass 14 die Geschädigten die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verweigern, insbesondere keine Angaben zu Tathandlungen von Hooligans machen. 28. Inwieweit treffen Medienberichte zu, wonach die Staatsanwaltschaft Bremen am 25. April 2016 Ermittlungen gegen einen Hooligan eingeleitet hat, nachdem ihr ein Video vorgelegt wurde, das eine Szene in der Verdener Straße am 19. April 2015 zeigen soll und auf dem zu sehen ist, wie der Hooligan eine Person niederstreckt, indem er ihr eine leere Bierkiste gegen den Kopf schlägt? Hat die Staatsanwaltschaft Bremen Ermittlungen gegen den Hooligan eingeleitet, nachdem sie im Rahmen eines Haftprüfungstermins im Herbst 2015 Kenntnis von dem im später vorgelegten Video ersichtlichen Vorfall erlangte und falls nicht, welche Gründe sprachen dagegen? Am 25.04.2016 hat die Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine Person, die der Hooliganszene zugerechnet wird, eingeleitet. Dem Beschuldigten wird in dem Verfahren zur Last gelegt, am 19.04.2015 eine andere Person mit einer Bierkiste durch einen Schlag an den Kopf verletzt zu haben. Maßgeblich für die Einleitung des Verfahrens war die erstmalige Übergabe eines Videos nach dem Hauptverhandlungstermin am 14.04.2016 an das Landgericht Bremen, auf dem die Tathandlung sowie ein Geschädigter erkennbar waren. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine gefährliche Körperverletzung vor, da keine Person bekannt war, die am 19.04.2015 durch die jetzt öffentlich bekannt gewordene Handlung verletzt worden war. Insbesondere lagen keine Erkenntnisse zur Person des Geschädigten oder eine Aussage vor, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geboten hätten. Auf die in dem Haftprüfungstermin im November 2015 gemachten Angaben hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen dazu geführt, ob Lichtbilder von Überwachungskameras oder durch Dritte gefertigte Videos die Angaben belegen können. Diese Ermittlungen sind ergebnislos geblieben, weshalb der Anfangsverdacht zunächst nicht belegt werden konnte. Erst mit der Bekanntgabe des Videos waren die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben. Drs-19-720 VB Rechte Hooligans 20160830_1_KA Rechte Hooligans