BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/773 Landtag 19. Wahlperiode 11.10.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Zukunft der Wirtschaftsförderung in Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 2. September 2016 „Zukunft der Wirtschaftsförderung in Bremen“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gestellt: „Die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) beschäftigt derzeit rund 240 Mitarbeiter. Davon arbeiten etwa 90 Mitarbeiter im Bereich der klassischen Wirtschaftsförderung. Davon wiederum arbeitet ein kleiner Teil im Bereich der Innovationsförderung. Diese geschieht teilweise über sogenannte Innovationsförderkredite. Die Innovationsförderkredite werden über die Bremer Aufbau-Bank (BAB), eine hundertprozentige Tochter der WFB, vergeben. Wirtschaftsförderung kann, neben der Innovationsförderung, beispielsweise über den Verkauf von Grundstücken erfolgen. Bei Grundstücksverkäufen der WFB an Unternehmen , gibt es, sofern es sich um eine Neuansiedlung oder eine Betriebserweiterung handelt, oft Vereinbarungen, in denen das Unternehmen zusagt, eine bestimmte Anzahl neuer Arbeitsplätze innerhalb einer Zeitspanne zu schaffen. Seit Jahren gibt es Überlegungen die WFB umzugestalten. Insbesondere die Anzahl der Geschäftsführerposten und die teilweise doppelte Bearbeitung von Themen im Wirtschaftsressort, bei der Bremer Aufbau-Bank und in der WFB führten in der Vergangenheit zu Kritik. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Innovationsförderkredite wurden seit der Einführung des Instruments jährlich durch die WFB an Unternehmen gewährt? (absolut und aufgeschlüsselt nach Höhe der Kredite im Einzelfall) 2. Wie viele dieser Kredite hätten nach ursprünglichen Modalitäten bis zum 30.06.2016 zurückgezahlt werden müssen? 3. Bei wie vielen dieser Kredite ist absehbar, dass sie nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden? Um welche Summe handelt es sich insgesamt? 4. Bei wie vielen dieser gewährten Kredite befindet sich der Kreditnehmer derzeit im Zahlungsverzug? 5. Wie viele dieser gewährten Kredite wurden vollständig zurückgezahlt? 6. Wie viele dieser gewährten Kredite wurden nur in Teilen zurückgezahlt? 7. Wie hoch ist der durchschnittliche Rückzahlungsbetrag (in Prozent) der anteilig zurückgezahlten Kredite? 8. Welche Gründe lagen vor, dass die gewährten Kredite lediglich in Teilen zurückgezahlt wurden? 9. Inwieweit haben sich Abzahlungsmodalitäten bei einigen Krediten geändert , wenn ja bei wie vielen und warum? 10. Bei wie vielen gewährten Krediten gab es zusätzlich eine Zuschussförderung? 11. Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden innerhalb der Unternehmen, die die gewährten Kredite komplett zurückzahlen konnten, neu Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 geschaffen? (absolut und aufgeschlüsselt nach Einzelfällen) 12. Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden innerhalb der Unternehmen, die die gewährten Kredite nur in Teilen zurückzahlen konnten, neu geschaffen? 13. Wie viele Mitarbeiter sind während eines Kreditvergabeprozesses bei welchen beteiligten öffentlichen Institutionen bzw. Einrichtungen involviert? 14. Wie hoch ist der Kontrollaufwand der WFB-Projekte von Seiten des Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und der Senatorin für Finanzen? 15. Inwieweit werden die aktuell sehr günstigen Zinsen über BAB- Förderdarlehen an die Existenzgründer weitergegeben, da gerade Startups Schwierigkeiten haben, zinsgünstiges Startkapital für neue Geschäftsideen zu bekommen? 16. Wie viele Grundstücke aus den Sondervermögen wurden in den vergangenen zehn Jahren durch die WFB verkauft und wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden im Gegenzug in Bremen neu geschaffen? 17. Inwieweit wurde im Zusammenhang mit den Grundstücksverkäufen überprüft , ob zugesagte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze tatsächlich geschaffen wurden? 18. In wie vielen Fällen ist es, bezogen auf die Grundstücksverkäufe in den vergangenen zehn Jahren, innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf noch nicht zum Baubeginn gekommen und wie lange hat sich der Baubeginn in diesen Fällen jeweils verzögert? 19. Inwieweit sieht der Senat die Notwendigkeit, die WFB neu zuordnen? 20. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Innovationsmanager der WFB größtenteils aus der WFB in das Wirtschaftsressort zu verlagern? 21. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Innovationsmanager der WFB zur Bremer Aufbau-Bank zu verlagern? 22. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Messe GmbH zu verkaufen? 23. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Messe GmbH mit einem anderen Bremischen Unternehmen zu verbinden (beispielsweise dem Großmarkt ), um Synergieeffekte in der Geschäftsführung und Verwaltung zu erzielen ?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Innovationsförderkredite wurden seit der Einführung des Instruments jährlich durch die WFB an Unternehmen gewährt? (absolut und aufgeschlüsselt nach Höhe der Kredite im Einzelfall) Im Sinne von „Innovationskrediten“ werden seit 2009 im Rahmen der Förderrichtlinie „Forschung, Entwicklung und Innovation“ (FEI) des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen für einzelbetriebliche FuE-Vorhaben neben nichtrückzahlbaren Zuschüssen auch Darlehen vergeben. Die Gewährung der Darlehen erfolgt durch die BAB, die inhaltliche Begleitung der Förderprojekte durch WFB und BIS. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 6 Jahre. Bislang wurden 59 FEI Darlehen mit einem Volumen von insgesamt 10.079 TEUR gewährt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf eine vollständige Auflistung der Kredithöhen der Einzelfälle verzichtet. Die durchschnittliche Kredithöhe liegt bei rund 170 TEUR. Die Kredithöhen bewegen sich zwischen 14 TEUR und 260 TEUR. 2. Wie viele dieser Kredite hätten nach ursprünglichen Modalitäten bis zum 30.06.2016 zurückgezahlt werden müssen? Zum erwähnten Stichtag hätten 10 Kredite zurückgezahlt werden müssen. 3. Bei wie vielen dieser Kredite ist absehbar, dass sie nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden? Um welche Summe handelt es sich insgesamt ? Von den 10 Krediten, die bis zum 30.06.2016 hätten zurückgezahlt werden sollen (siehe Frage 2), sind drei Darlehen mit einer Summe von EUR 392.255,69 ausgefallen. Bezogen auf die insgesamt 59 Förderfälle ist heute absehbar, dass u.a. aufgrund von Insolvenzen weitere 7 Darlehen mit einer Summe von EUR 1.018.337,44 ausfallen, die erst nach dem 30.06.16 hätten zurückgezahlt werden müssen. Insgesamt sind damit bislang 10 Kredite mit einer Gesamtsumme von 1.410.593,13 EUR ausgefallen, inkl. der Fälle für die nur eine Teilzahlung geleistet werden konnte (vgl. Antwort zu Frage 6). 4. Bei wie vielen dieser gewährten Kredite befindet sich der Kreditnehmer derzeit im Zahlungsverzug? Bezogen auf die insgesamt 59 Förderfälle befinden sich derzeit 2 Kreditnehmer im Zahlungsverzug. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 5. Wie viele dieser gewährten Kredite wurden vollständig zurückgezahlt? Bislang wurden 5 Kredite mit einer Tilgungssumme von EUR 1.010.347,50 vollständig zurückgezahlt. 6. Wie viele dieser gewährten Kredite wurden nur in Teilen zurückgezahlt? Es wurde bislang bei 2 Krediten eine Teilrückzahlung bei gleichzeitigem Verzicht der BAB auf die dann noch ausstehende Forderungssumme vereinbart. 7. Wie hoch ist der durchschnittliche Rückzahlungsbetrag (in Prozent) der anteilig zurückgezahlten Kredite? Von den zwei nicht vollständig zurückgezahlten Krediten liegt der Rückzahlungsbetrag bei rd. 10 % der ursprünglich gewährten Darlehenssumme. 8. Welche Gründe lagen vor, dass die gewährten Kredite lediglich in Teilen zurückgezahlt wurden? Für die Kredite wurde jeweils eine Teilrückzahlung aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation des betroffenen Unternehmens vereinbart. Durch eine Teilrückzahlung sollte eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bedingt durch die sonst noch zu leistende Tilgung verhindert werden. Die wesentlichen Gründe für die schwierige wirtschaftliche Situation des Unternehmens lagen in bei Projektbeginn nicht absehbaren Änderungen der Marktentwicklung , Managementfehlern sowie in der nicht erfolgreichen Umsetzung der FuE-Projektförderung. 9. Inwieweit haben sich Abzahlungsmodalitäten bei einigen Krediten geändert, wenn ja bei wie vielen und warum? Bezogen auf die insgesamt 59 Förderfälle wurden bei acht Krediten die Abzahlungsmodalitäten geändert. Dabei handelt es sich um Tilgungsreduzierungen und –aussetzungen. Die wesentlichen Gründe liegen in Verzögerungen beim Markteintritt der geförderten Projekte und dadurch bedingter Liquiditätsengpässe, einer Verlängerung der Laufzeit der Projektförderung bedingt durch Verzögerungen bei der Erreichung der Projektmeilensteine sowie dem Abbruch des FuE- Förderprojekts bei nicht mehr möglicher Zielerreichung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 10. Bei wie vielen gewährten Krediten gab es zusätzlich eine Zuschussförderung ? Bei insgesamt 15 geförderten FEI Darlehen wurde zusätzlich eine FEI Zuschussförderung gewährt. Die zusätzliche Zuschussförderung wurde z.B. gewährt , um Anreize für marktferne und risikoreiche FuE-Aktivitäten sowie Kooperationsaktivitäten mit Forschungseinrichtungen zu schaffen. 11. Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden innerhalb der Unternehmen, die die gewährten Kredite komplett zurückzahlen konnten, neu geschaffen? Durch die Projektförderungen der abgeschlossenen 5 Förderfälle, bei denen die FEI Darlehen komplett zurückgezahlt wurden, konnten gemäß Controllingbericht der WFB 15 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Darüber hinaus wurden 9 Arbeitsplätze gesichert. 12. Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden innerhalb der Unternehmen, die die gewährten Kredite nur in Teilen zurückzahlen konnten, neu geschaffen? Durch die Projektförderungen der 2 Förderfälle, bei denen die FEI Darlehen nur in Teilen zurückgezahlt werden konnten, konnten gemäß Controllingbericht der WFB 12 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Darüber hinaus wurden 3 Arbeitsplätze gesichert. 13. Wie viele Mitarbeiter sind während eines Kreditvergabeprozesses bei welchen beteiligten öffentlichen Institutionen bzw. Einrichtungen involviert ? Bei der BAB sind zwei Beschäftigte zeitanteilig in die Bearbeitung des Kreditvergabeprozesses involviert. Vier weitere Beschäftigte sind im geringfügigen Umfang in den Genehmigungsprozess involviert. Bei der WFB sind zwei Beschäftigte zeitanteilig in die Bearbeitung der Förderanträge und inhaltliche Begleitung der Förderprojekte involviert und weitere vier Beschäftigte mit teilweise sehr geringen zeitlichen Anteilen in den Genehmigungsprozess der Förderprojekte und die administrative Begleitung eingebunden . Bei der BIS ist eine Beschäftigte zeitanteilig in die Bearbeitung der Förderanträge und inhaltliche Begleitung der Förderprojekte involviert und weitere zwei Beschäftigte mit teilweise sehr geringen zeitlichen Anteilen in den Genehmigungsprozess der Förderprojekte und die administrative Begleitung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 14. Wie hoch ist der Kontrollaufwand der WFB-Projekte von Seiten des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und der Senatorin für Finanzen? Die Kontrolle durch den Senator Wirtschaft, Arbeit und Häfen erfolgt im Zuge der Fachaufsicht für die Umsetzung der Förderrichtlinie „Forschung, Entwicklung und Innovation“ (FEI) und eines an die BAB erteilten Zuwendungsbescheids zur Absicherung etwaiger Darlehensausfälle. BAB, WFB und BIS berichten dem Wirtschaftsressort schriftlich in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung der Förderprojekte und Darlehensfälle. Der Kontrollaufwand wird hinsichtlich der Quantität nicht erfasst. Er ist aufgrund des weitgehend standardisierten Vorgehens grundsätzlich gering. In Fällen von Tilgungsaussetzungen oder Verzichtserklärungen erfolgt eine intensive Abstimmung zwischen dem Wirtschaftsressort und den beteiligten Gesellschaften. Die Senatorin für Finanzen wird bei besonderen Entwicklungen hinsichtlich der Risikostruktur der FEI Darlehensfälle vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen informiert. 15. Inwieweit werden die aktuell sehr günstigen Zinsen über BAB- Förderdarlehen an die Existenzgründer weitergegeben, da gerade Startups Schwierigkeiten haben, zinsgünstiges Startkapital für neue Geschäftsideen zu bekommen? Die Existenzgründungskredite der BAB (Mikrokredite, ERP-Startgeld und Bremer Gründerkredit) werden zu sehr günstigen Förderkonditionen, die regelmäßig an die allgemeine Zinsentwicklung angepasst werden, vergeben. Es werden für diese Kredite häufig Subventionswerte im Rahmen einer sog. „deminimis -Förderung“ ausgewiesen, da sich die Kreditkonditionen teilweise unterhalb der Marktkonditionen bewegen. Zusätzlich erfolgt bei dem Bremer Gründerkredit eine Zinsverbilligung in Höhe von 20 Basispunkten. Aufgrund der derzeitigen Zinslage (negativer Zins) kann diese Zinsverbilligung nicht bei allen Laufzeitbändern (insbesondere bei den kurzläufigen Laufzeitbändern) berücksichtigt werden. Eine Kompensation erfolgt dennoch über andere (langläufige) Laufzeitbänder. 16. Wie viele Grundstücke aus den Sondervermögen wurden in den vergangenen zehn Jahren durch die WFB verkauft und wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden im Gegenzug in Bremen neu geschaffen? Die WFB Wirtschaftsförderung handelt für das Sondervermögen Gewerbeflächen , das Sondervermögen Überseestadt sowie das WFB-Eigenvermögen und in Ausnahmefällen im Auftrag anderer Gesellschaften oder Behörden für das durch diese verwaltete Vermögen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der Grundstücksverkäufe in den letzten zehn Jahren sowie die da- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 mit verbundenen Arbeitsplätze. Hierbei handelt es sich um zugesagte Arbeitsplätze des Käufers / der Käuferin. Vermarktung und Arbeitsplatzzahlen der Sondervermögen Gewerbe und Überseestadt sowie des WFB Eigenvermögen und sonstige Flächen der letzten 10 Jahre 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 SV Gewerbe 21,2 28,9 5,7 6,5 7,6 19,4 10,4 10,1 22,2 13,1 SV Überseestadt** 8,3 5,2 10,4 2,3 5,6 4,2 2,1 6,3 4,7 0,7 WFB-Eigenvermögen/ Sonstige 6,8 19,3 14,4 0,9 3,3 8,6 35,5 6,1 5,2 12,2 Vermarktung gesamt 36,3 53,4 30,5 9,7 16,5 32,2 48,0 22,5 32,1 26,0 Anzahl der Grundstücke 49 47 49 26 36 41 45 32 38 33 SV Gewerbe AP* 1.991 903 435 279 683 1.490 1.695 790 2.098 1.406 SV Überseestadt AP* 2.113 221 1.926 427 486 543 515 1.873 610 71 WFB-Eigenvermögen/ Sonstige* 297 369 754 77 270 228 3.184 312 396 580 Arbeitsplätze gesamt* 4.401 1.493 3.115 783 1.439 2.261 5.394 2.975 3.104 2.057 * Summe gesicherte und neue Arbeitsplätze ** Für das Sondervermögen Überseestadt ist zu berücksichtigen, dass die vermarkteten Grundstücke auch Flächen für den Wohnungsbau enthalten. 17. Inwieweit wurde im Zusammenhang mit den Grundstücksverkäufen überprüft, ob zugesagte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze tatsächlich geschaffen wurden? Bei Grundstücksverkäufen wird zum Zeitpunkt der Verkaufsverhandlungen abgefragt, wie viele Arbeitsplätze mit dem Vorhaben gesichert und neu geschaffen werden sollen. Hierbei handelt es sich um Angaben des Käufers / der Käuferin. Insbesondere bei sogen. Investorenprojekten beruhen diese i.d.R. auf Durchschnitts- bzw. Erfahrungswerten. In den Grundstückskaufverträgen war die Pflicht des Käufers / der Käuferin verankert, Auskunft über die tatsächlich vorhandenen Arbeitsplätze jeweils nach 3 und 5 Jahren zu geben. Die auf dieser Grundlage durch die WFB durchgeführten Abfragen führten jedoch in den vergangenen Jahren aufgrund veränderter Investorenmodelle (die Anzahl eigengenutzter Immobilien nimmt ab) zunehmend zu nur bedingt verwertbaren Ergebnissen. Insbesondere Grundstückseigentümer, die die Immobilie nicht selbst nutzten, hatten Schwierigkeiten, Kennzahlen bei den jeweiligen Mietern abzufragen oder im Zweifel einzufordern. Aus diesem Grund arbeitet die WFB seit 2008 mit dem Statistischen Landesamt Bremen zusammen und lässt sich Kennzahlen zu ausgewählten bremischen Gewerbegebieten ermitteln. Die Auswertungen beruhen auf dem durch das Statistische Landesamt Bremen geführten Unternehmensregister. Erfasst werden die Anzahl der Betriebe und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Kennzahlen zu den ausgewählten Gewerbestandorten liegen bei der WFB ab dem Jahr 2006 vor. Zu berücksichtigen ist, dass methodisch bedingt Aussagen zu den Kennzahlen mit einem Nachlauf von etwa Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 2 Jahren erfolgen, d.h. beispielsweise in 2015 liegen die Kennzahlen mit Stand 2013 vor. Die Angaben im Unternehmensregister basieren auf jährlichen Angaben der Unternehmen im Zusammenhang mit Abgaben zur Sozialversicherung und für die Besteuerung. Eine kontinuierliche Auswertung des Registers erlaubt deshalb auch Aussagen zur Bestandsentwicklung und kann als Indikator für die aus Grundstücksverkäufen erzielten Effekte in einem bestimmten Gewerbegebiet herangezogen werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass aus Gründen des Datenschutzes keine Aussagen zu einzelnen Unternehmen getätigt werden . Effekte, die einem einzelnen Grundstücksverkauf zuzuordnen sind, können deshalb nicht abgeleitet werden. Die Nutzung des Unternehmensregisters führt zu einer Einordnung der durch Grundstücksverkäufe erzielten Effekte in den Gesamtkontext des jeweiligen Gewerbestandortes und wird beeinflusst durch andere Effekte wie reguläres Wachstum in den bereits ansässigen Unternehmen aber auch Unternehmensabwicklungen oder -wegzüge. Betriebe entscheiden sich häufig für einen Grundstückskauf und Neubau, weil sie sich in einer Wachstumsphase befinden und die genutzte Immobilie zu klein ist. Gespräche mit Unternehmen und genauere Betrachtungen einzelner Standorte im Rahmen von Unternehmensbefragungen bestätigen, dass die zugesagten Arbeitsplätze nach einigen Jahren häufig übertroffen werden. Die alleinige Betrachtung der mit einem Grundstücksverkauf gesicherten und neu geschaffenen Arbeitsplätze würde jedoch nur ein isoliertes Bild von der Entwicklung einzelner Vorhaben zeichnen. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive wird deshalb das oben genannte Vorgehen für sinnvoll erachtet. 18. In wie vielen Fällen ist es, bezogen auf die Grundstücksverkäufe in den vergangenen zehn Jahren, innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf noch nicht zum Baubeginn gekommen und wie lange hat sich der Baubeginn in diesen Fällen jeweils verzögert? Es erfolgt keine systematische Erfassung, wann der Baubeginn nach Grundstücksverkauf tatsächlich erfolgt ist. Nach Verkauf eines Grundstücks sind in der Regel weitere Schritte und Maßnahmen durch den Käufer/ die Käuferin zu veranlassen. Dazu gehört die weitere Ausplanung des Bauvorhabens inkl. des Baugenehmigungsverfahrens. In einigen Fällen ist die Schaffung von Baurecht erforderlich oder es sind zunächst bodenverbessernde Maßnahmen und ggfs. auch Kampfmittel- und Altlastensondierungen durchzuführen. Diese, aber auch unvorhersehbare Unternehmensentwicklungen, haben in seltenen Fällen dazu geführt und können auch zukünftig dazu führen, dass nicht während der im Kaufvertrag vereinbarten Zeitspanne mit dem Bau begonnen wird. Die WFB begleitet auch nach Grundstücksverkauf die Vorhaben und steht mit den jeweiligen Bauherren und Investoren im Kontakt. Ziel ist es, ein verkauf- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 tes Grundstück der mit dem Kaufvertrag beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Grundsätzlich sichert sich Bremen über den Kaufvertrag ein Rückkaufrecht für den Fall, dass ein Grundstück nicht bebaut bzw. vor Aufnahme des Betriebes weiterverkauft werden soll. Dieses Recht kann auch für Teile eines Grundstücks ausgeübt werden. Die Sicherung erfolgt über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch. Ein Unternehmen kann die Löschung beantragen, wenn über einen Wirtschaftsprüfer die auf dem Grundstück getätigten Investitionen bestätigt worden sind und der Betrieb aufgenommen worden ist. Sollte es letztlich nicht zu einer Bebauung und Betriebsaufnahme kommen (in deutlich zu vernachlässigender Anzahl der Fälle), versucht die WFB, gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer eine Lösung für das Grundstück zu finden. Dies kann eine veränderte Nutzung oder auch der Weiterverkauf sein. Grundsätzlich gilt, auch in diesen Fällen eine Nachnutzung zu ermöglichen, die zu einer nachhaltigen Entwicklung auf dem Grundstück führt und den Zielen und Zwecken des jeweiligen Gewerbegebietes entspricht. Dem bloßen Grunderwerb aus Spekulationsgründen oder aber ein Weiterverkauf an Dritte, die eine nicht dem Gewerbegebiet entsprechende Nutzung umsetzen wollen, ist durch das im Grundbuch verankerte Rückkaufrecht Bremens ausreichend Einhalt geboten. 19. Inwieweit sieht der Senat die Notwendigkeit, die WFB neu zuordnen? Die Struktur der heutigen Wirtschaftsförderung ist aus mehreren Fusionen entstanden. Die WFB nimmt heute Aufgaben wahr, die in den Jahren zuvor von bis zu 12 Unternehmen erfüllt wurden. Die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) hat sich in den Jahren nach der Fusion positiv entwickelt. Durch die Neuordnung der Wirtschaftsförderung in verschiedenen Schritten wurden wirtschaftliche Synergien erzielt. Diese sind allerdings nicht vollständig in der WFB verblieben, sondern haben zu Einsparungen im Haushalt von SWAH geführt und ermöglichen zusätzliche wirtschaftsfördernde Projekte. Neben den institutionellen Zuschüssen finanziert sich die WFB insbesondere aus Geschäftsbesorgungsentgelten und sonstigen zweckgebundenen Auftragsverhältnissen sowie aus dem Eigengeschäft. Hierbei sind insbesondere das Messe- und Veranstaltungsgeschäft mit allerdings veranstaltungsbedingt deutlichen Schwankungen im Zweijahres-Rhythmus sowie die Erlöse aus der Gewerbeflächenvermarktung und dem Immobilienmanagement relevant. Aufgrund der erfolgreichen Gewerbeflächenvermarktung der vergangenen Jahre ist der Immobilien- und Gewerbeflächenbestand der WFB jedoch rückläufig, so dass aus dieser Bilanzposition zukünftig nicht in dem Maße Erträge zu erwarten sind, wie das bisher der Fall war. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Die WFB weist aus den genannten Gründen bereits heute ein strukturelles Defizit aus, das aktuell durch außerordentliche Erträge und Kapitalrücklagen gedeckt wird. Vor dem Hintergrund der strukturellen Risiken der WFB und dem Ziel, weiterhin eine leistungsfähige Wirtschaftsförderung für den Wirtschaftsstandort anbieten zu können, haben SWAH und WFB einen Neuordnungsprozess für die WFB eingeleitet, der noch andauert. 20. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Innovationsmanager der WFB größtenteils aus der WFB in das Wirtschaftsressort zu verlagern? 21. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Innovationsmanager der WFB zur Bremer Aufbau-Bank zu verlagern? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet: Beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wurde das Projekt „Neuordnung der Aufgabenbereiche Innovation und Industrie von WFB und SWAH“ eingerichtet . Ziel des Projektes ist es, die bisherigen Kompetenzen und Aufgabenbereiche in den Themen Innovation und Industrie von WFB und SWAH personell und fachlich in einer neu zu schaffenden Abteilung im Hause SWAH zu bündeln. Dies gewährleistet eine Innovationspolitik aus einer Hand, die den programmatischen, ministeriellen Bereich bei SWAH effektiv und effizient mit den bisherigen unternehmensorientierten Bereich der WFB verbindet. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine Aussagen dazu getroffen werden können, wie die neue Abteilung inhaltlich und personell ausgestaltet sein wird. In diesem Zuge wird auch die Verortung der Innovationsmanager der WFB erfolgen. 22. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Messe GmbH zu verkaufen? 23. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Messe GmbH mit einem anderen Bremischen Unternehmen zu verbinden (beispielsweise dem Großmarkt), um Synergieeffekte in der Geschäftsführung und Verwaltung zu erzielen? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet: Die Bremer Messe ist gesellschaftsrechtlich nicht als Messe GmbH organisiert . Sie ist derzeit Teil der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB). Der Senat verfolgt nicht das Ziel, die Messe zu veräußern. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Geschäftsfelder und wegen der räumlichen Trennung ist die Messe & ÖVB-Arena nicht in dem erwarteten Maße mit den sonstigen Geschäftsfeldern der WFB zusammengewachsen. Daher wird aktuell die Neustrukturierung unter der Prämisse einer Rücküberführung des Geschäftsbereichs Messe & ÖVB-Arena in eine selbständige Rechtsform geprüft. Mit der Neustrukturierung soll durch ein gestrafftes Kostenmanagement , eine Optimierung des Veranstaltungsportfolios und eine stärkere Ausrichtung hin zu ertragsintensiveren Fremdveranstaltungen eine deutliche Steigerung der Wirtschaftlichkeit erzielt werden. Großmarkt und Messe haben im Bereich des Marktwesens Überschneidungen . Sie können zudem in ihrer Kundenstruktur Synergien heben und ggf. gemeinsame neue Produkte entwickeln. Das Zusammengehen der beiden Einheiten kann darüber hinaus das wirtschaftlichere Ausnutzen der räumlichen sowie technischen Gegebenheiten und Fertigkeiten (Veranstaltungstechnik etc.) ermöglichen und Synergien im Overhead bieten. Daher wird durch SWAH aktuell im Rahmen der Neustrukturierung der WFB ein Zusammengehen des Geschäftsbereichs Messe & ÖVB-Arena mit der Großmarkt Bremen GmbH geprüft. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-773 VB Zukunft der Wirtschaftsförderung in Bremen 20161011 KA Zukunft der WfB