BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/774 Landtag 19. Wahlperiode 11.10.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 6. September 2016 „Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Einige ältere Bürgerinnen und Bürger haben keinen Internetanschluss, sind aber trotzdem politisch interessiert. Das gilt auch für manche Menschen mit Behinderung, die aufgrund dessen bestimmte technische Mittel schwer oder nicht bedienen können. Bis zur letzten Neufassung der amtlichen Bekanntmachungen (z. B. über Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren oder über die Tagungsordnungspunkte der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen bzw. der Ausschusssitzungen) wurde die interessierte Öffentlichkeit im Wesentlichen über Printmedien informiert, die als Informationsquelle gerade vielen älteren Menschen vertraut sind. Vereinzelt wird deshalb der Wunsch artikuliert, zu dieser Bekanntmachungsform zurückzukehren. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis dieser Wunsch zu den aufzuwendenen Kosten steht. Wir fragen den Senat: 1. Welche Ersparnis konnte bisher durch die Umstellung auf eine reduzierte Veröffentlichung erzielt werden? 2. Haben sich aus verwaltungstechnischer Sicht Vereinfachungen aus der Umstellung ergeben? 3. Gibt es Angebote, die einen Zugang von interessierten Bürgerinnen und Bürger auch ohne Internetzugang zu den die amtlichen Bekanntmachungen ermöglichen (zum Beispiel durch Aushänge in Ortsämtern oder anderen öffentlichen Gebäuden wie der Stadtbibliothek, dem Bürger Service Center, der Stadtverwaltung und dem Bürgerbüro)? 4. Sind dem Senat Stellungnahmen von Behindertenverbänden oder dem Landesbehindertenbeauftragten bekannt, welche die jetzige Veröffentlichungspraxis als „exkludierend" werten? 5. Sieht der Senat in Anbetracht des immens hohen Anteils von Internetnutzern an der Gesamtbevölkerung eine gesellschaftlich relevante digitale Spaltung in Bezug auf die Zugangsmöglichkeiten zu amtlichen Bekanntmachungen? 6. Kann eine zusätzliche klassische Printveröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen nach Auffassung des Senats einen signifikanten Beitrag gegen die Spaltung von Informationszugängen leisten? 7. Sind dem Senat Gemeinden oder Bundesländer bekannt, welche, nachdem auf eine reine Internetveröffentlichung umgestellt wurde, in einem weiteren Schritt ergänzende Printveröffentlichungen eingeführt haben?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ersparnis konnte bisher durch die Umstellung auf eine reduzierte Veröffentlichung erzielt werden? Die Amtlichen Bekanntmachungen werden seit dem 1. Januar 2015 im Internet in vollem Umfang veröffentlicht. Der Abdruck der vollständigen Texte in Zeitungen erfolgt hingegen nicht mehr. Stattdessen werden in den Zeitungen Hinweise auf die Internet-Adresse aufgenommen. Im Jahr 2015 konnten bei den Amtlichen Bekanntmachungen im Vergleich zu den Vorjahren Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000 € eingespart werden. Die Höhe der Ausgaben variiert insgesamt auch entsprechend der Anzahl der Amtlichen Bekanntmachungen. 2. Haben sich aus verwaltungstechnischer Sicht Vereinfachungen aus der Umstellung ergeben? Die mit der Umstellung verbundenen Änderungen der Arbeitsabläufe haben mittelbar zu Vereinfachungen geführt. Seit der Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen im Internet kann bei der Suche einzelner Vorgänge auf den gesamten Datenbestand zurückgegriffen werden. Die effektive Suche wird ermöglicht und die Zahl der Suchanfragen an die Verwaltung ging seitdem deutlich zurück. Die Umstellung auf die Internetveröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen folgte auf eine entsprechende Umstellung beim Amtsund Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, die bereits seit Beginn des Jahres 2013 zu erheblichen Vereinfachungen und Einsparungen geführt hat. Die Maßnahme muss insofern im Zusammenhang gesehen werden. 3. Gibt es Angebote, die einen Zugang von interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Internetzugang zu den amtlichen Bekanntmachungen ermöglichen (zum Beispiel durch Aushänge in Ortsämtern oder anderen öffentlichen Gebäuden wie der Stadtbibliothek, dem Bürger Service Center, der Stadtverwaltung und dem Bürgerbüro)? Unter jeder Amtlichen Bekanntmachung in den Tageszeitungen steht folgender Text: „Die Amtliche Bekanntmachung ist auf der Internetseite www.amtlichebekanntmachungen .bremen.de und www.amtlichebekanntmachungen .bremerhaven.de einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern und dem Stadtamt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven beim Magistrat kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014 S. 551).“ Somit ist interessierten Bürgerinnen und Bürgern neben der Internetveröffentlichung ein Zugang zu den Amtlichen Bekanntmachungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft wohnortnah, von allen Stadtteilen aus und aktuell möglich. 4. Sind dem Senat Stellungnahmen von Behindertenverbänden oder dem Landesbehindertenbeauftragten bekannt, welche die jetzige Veröffentlichungspraxis als „exkludierend" werten? Nein, derartige kritische Stellungnahmen zur veränderten Veröffentlichungspraxis bei den Amtlichen Bekanntmachungen liegen nicht vor. 5. Sieht der Senat in Anbetracht des immens hohen Anteils von Internetnutzern an der Gesamtbevölkerung eine gesellschaftlich relevante digitale Spaltung in Bezug auf die Zugangsmöglichkeiten zu amtlichen Bekanntmachungen? Nein, die Möglichkeiten der Internetnutzung sind vielfältig und auch ohne Internetnutzung ist der kostenfreie Zugang zu den Amtlichen Bekanntmachungen in Bremen in den Ortsämtern und dem Stadtamt sowie in der Stadtgemeinde Bremerhaven beim Magistrat möglich. 6. Kann eine zusätzliche klassische Printveröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen nach Auffassung des Senats einen signifikanten Beitrag gegen die Spaltung von Informationszugängen leisten? Durch die Auslage der vollständigen Amtlichen Bekanntmachungen an den genannten Orten ist die zusätzliche Printveröffentlichung neben der Internetveröffentlichung gewährleitet und der Zugang auch für den Fall sichergestellt, dass kein Internet verfügbar ist. Eine darüber hinausgehende, weitere Printveröffentlichung ist entbehrlich. 7. Sind dem Senat Gemeinden oder Bundesländer bekannt, welche, nachdem auf eine reine Internetveröffentlichung umgestellt wurde, in einem weiteren Schritt ergänzende Printveröffentlichungen eingeführt haben? Die Einführung von Printveröffentlichungen der Amtlichen Bekanntmachungen nach Umstellung auf die Internetveröffentlichung, die über das für Bremen bzw. beschriebene Maß hinausgehen, ist dem Senat nicht bekannt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-774 VB Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen 20161011_1_KA Amtliche Bekanntmachungen