BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/809 Landtag (zu Drs. 19/723) 19. Wahlperiode 01.11.16 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Mittelausschöpfung der Jobcenter 2016 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 1. November 2016 „Mittelausschöpfung der Jobcenter 2016“ (Große Anfrage der Fraktion vom 05.09.16) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Im Jahr 2014 schöpften die Jobcenter (JC) Bremen und Bremerhaven Mittel, die ihnen für arbeitsmarktpolitische Förderungen zur Verfügung standen (sogenannter Eingliederungstitel = EGT), in erheblichem Umfang nicht aus. Dies wurde fraktionsübergreifend als äußerst unbefriedigend angesehen. Als Reaktion wurden Steuerungsmaßnahmen beschlossen, etwa die grundsätzliche Überplanung der Mittel oder monatliche Berichte der JC an den Senat zum Stand der Mittelausschöpfung. In der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen 2015-2019 heißt es ebenfalls: „Für eine wirksame Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erwarten wir von den Jobcentern , den Eingliederungstitel vollständig auszuschöpfen und, soweit dies möglich ist, dies mit jährlicher Übertragbarkeit und Überbuchung sicherzustellen.“ Dennoch werden die Jobcenter Bremen und Bremerhaven 2016 wieder arbeitsmarktpolitische Mittel vermutlich im zweistelligen Millionenbereich ungenutzt an den Bund zurückgeben. „Die prognostizierten Ausschöpfungsquoten von 85% bzw. 61% zum Jahresende sind nicht zufriedenstellend (…) das den Trägern monatlich vorgelegte Controlling von EGT und VKB [Verwaltungskostenbudget] (hat) seine Steuerungswirkung nicht erreicht“, heißt es in der Vorlage, mit der der Deputation für Wirtschaft , Arbeit und Häfen am 10.08.2016 bekanntgegeben wurde, dass beide JC zusammen in 2016 voraussichtlich Mittel in Höhe von 14,6 Mio. Euro zurückgeben werden – Fördermittel, mit denen umgerechnet 700 Erwerbslose für 1 Jahr zum Mindestlohn beschäftigt werden könnten, bleiben ungenutzt. Als Grund wird darauf hingewiesen, dass sich die zur Verfügung stehenden Mittel unterjährig mehrfach erhöht haben und eine Ausschöpfung dieser zusätzlichen Mittel zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich war. Allerdings hätten beide JC nach den jetzigen Prognosen auch ihr ursprünglich angenommenes Budget nicht ausgeschöpft . Die jetzt prognostizierten Ausgaben liegen um 5,7 Mio. Euro unterhalb dessen , was den JC Bremen und Bremerhaven zu Jahresbeginn als voraussichtlich verfügbare Mittel bekannt war. Während das JC Bremerhaven sein Budget mit 104,8 % geplant hat, also überplant hat, hat das JC Bremen keine Überplanung vorgenommen und dadurch maßgeblich zu einer Unterausschöpfung der Mittel beigetragen. Ob die zusätzliche Zuweisung von Mitteln für die Arbeitsintegration von Geflüchteten zu Jahresanfang tatsächlich nicht bekannt war, ist unklar. Wie in der Deputationssitzung am 10.08.2016 bekannt wurde, hat das JC Bremen Ende Mai eine Taskforce eingesetzt. Das JC Bremerhaven gab in der Deputationssitzung an, bereits seit April mit einer Änderung der Bewilligungspraxis zu reagieren. Auch durch die monatlichen Berichte der JC war der Senat zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr über die drohende Nichtausschöpfung der Eingliederungsmittel informiert. Dies wirft die Frage auf, mit welchen Maßnahmen der Senat auf dieses Problem reagiert hat und warum Parlament und Öffentlichkeit so spät davon unterrichtet wurden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Wir fragen den Senat: I. Ausmaß der Nichtausschöpfung 2016 1. Wie hat sich die Ausschöpfung der Mittel, die den Jobcentern Bremen und Bremerhaven für arbeitsmarktpolitische Förderungen effektiv zur Verfügung standen, in den Jahren 2007-2015 entwickelt? (Bitte angeben die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, die Höhe der tatsächlich eingesetzten Mittel und die Ausschöpfungsquote.) 2. Mit welcher Ausschöpfungsquote zum Jahresende 2016 rechnet der Senat für die Jobcenter Bremen und Bremerhaven? 3. Wie lauteten die Planziele der beiden Jobcenter für ihre Gesamtausgaben 2016 zu Beginn des Jahres? 4. Wie in der Deputationsvorlage „Steuerungsmaßnahmen im Eingliederungsbudget des Jobcenters Bremen“ (18/748-S vom 02.04.2015) erläutert wurde, wurde auf der Trägerversammlung des JC Bremen am 5.2.2015 beschlossen, das arbeitsmarktpolitische Budget künftig zu überplanen , um eine bessere Mittelausschöpfung zu gewährleisten. Warum ist eine solche Überplanung des Budgets 2016 zwar beim JC Bremerhaven erfolgt, nicht aber beim JC Bremen? 5. In welcher Weise und wann hat der Senat gegenüber dem JC Bremen hinsichtlich des Eingliederungstitels 2016 die Forderung nach Überbuchung vorgetragen, wie sie auch im Koalitionsvertrag 2015-2019 erhoben wird? In welcher Weise hat der Senat darauf reagiert, dass das JC Bremen dieser Forderung nicht nachgekommen ist? II. Unterjährige Erhöhung der Mittel im EGT 2016 6. Wann genau wurde den JC bekannt, dass der Bund ihnen 2016 zusätzliche Mittel aufgrund der Prognosen zum Flüchtlingszugang zuweisen wird (5,2 Mio. JC Bremen, 1,1 Mio. JC Bremerhaven)? 7. Wann genau wurde den JC bekannt, dass ihr Verwaltungskostenbudget aufgestockt wird (JC Bremen um 6,8 Mio. Euro, JC Bremerhaven um 1,4 Mio. Euro), so dass die ursprünglich vorgesehenen Umwidmungen aus dem Eingliederungstitel (EGT) ins Verwaltungskostenbudget (VKB) (JC Bremen 7,3 Mio., Bremerhaven 3,5 Mio.) ganz (Bremen) oder fast ganz (Bremerhaven, Rest 0,2 Mio.) entfallen? 8. Wann genau wurde den JC bekannt, dass sie Rückerstattungen von Sanierungsgeldern der VBL erhalten (2,9 Mio. Bremen, 1,1 Mio. Bremerhaven) und zusätzlich Minderausgaben durch geringere VBL- Kalkulationssätze eintreten (1,4 Mio. Bremen, 0,4 Mio. Bremerhaven), so dass insgesamt 4,3 Mio. Euro (Bremen) bzw. 1,5 Mio. Euro (Bremerhaven) zusätzlich im Eingliederungstitel zur Verfügung stehen? 9. In der Deputationsvorlage „Die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme (AMIP) 2016 der Jobcenter Bremen und Bremerhaven (19/101-L/S vom 28.01.2016), die offensichtlich den Stand vor Bekanntwerden der unterjährigen Erhöhungen wiedergibt, wurde angegeben, dass den JC 2016 Mitteln in Höhe von 48,5 Mio. Euro (Bremen) bzw. 12,7 Mio. Euro (Bremerhaven) zur Verfügung stünden. In der Deputationsvorlage „Ausschöpfung der Eingliede- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 rungstitel in den Jobcentern (JC) Bremen und Bremerhaven“ (19/190-L vom 21.07.2016), wird das zugeteilte Budget mit 53,6 Mio. Euro (Bremen) bzw. 16,5 Mio. Euro (Bremerhaven) angegeben, danach wird auch die Ausschöpfungsquote berechnet. Wenn zu den ursprünglich (28.01.16) erwarteten Mitteln unterjährig zusätzliche Mittel (Flucht, VKB, VLB) in Höhe von insgesamt 16,8 Mio. Euro (Bremen ) bzw. 5,9 Mio. Euro (Bremerhaven) hinzukamen, müssten die 2016 zur Verfügung stehenden Mittel des Eingliederungstitels aber 48,5 + 16,8 = 65,3 Mio. (Bremen) bzw. 12,7 + 5,9 = 18,6 Mio. Euro betragen. Wie erklärt sich diese Differenz? 10. In der Deputationsvorlage 19/101-L/S vom 28.01.2016 heißt es für das JC Bremen: „Als vom Bund übermittelter sog. Schätzwert stehen dem JC 47,3 Mio. Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung. Als zusätzliche, flüchtlingsinduzierte Mittel kann das JC ca. 5,5 Mio. Euro erwarten. Wie auch im Jahr 2015 kalkuliert das JC mit einem Umschichtungsbetrag i.H.v. 4,3 Mio. Euro, die aus dem Eingliederungstitel (EGT) dem Verwaltungskostenbudget (VKB) zufließen. Dem JC Bremen stehen somit ca. 48,5 Mio. Euro zur Verfügung .“ (Seite 4) War demnach zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass 5,5 Mio. Euro zusätzlich an flüchtlingsinduzierten Mitteln zur Verfügung stehen werden? Oder handelt es sich bei den 5,2 Mio. Euro unterjährig zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Mitteln (s. Vorlage 19/190-L vom 21.07.2016) um weitere zusätzliche Mittel, so dass dem JC Bremen insgesamt 10,7 Mio. Euro flüchtlingsinduzierte Mittel zuflossen, die nicht im Schätzwert des Eingliederungstitels enthalten waren? 11. Für das JC Bremerhaven wurden laut Vorlage 19/1091-L/S vom 28.01.2016 0,8 Mio. Euro „als zusätzliche flüchtlingsinduzierte Mittel erwartet“. (Seite 6) War auch hier also bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass dem JC Bremerhaven 0,8 Mio. Euro zusätzlich an flüchtlingsinduzierten Mitteln zur Verfügung stehen werden? Oder handelt es sich bei den 1,1 Mio. Euro unterjährig zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Mitteln (s. Vorlage 19/190-L vom 21.07.2016) um weitere zusätzliche Mittel, so dass dem JC Bremerhaven insgesamt 1,9 Mio. Euro flüchtlingsinduzierte Mittel zuflossen, die nicht im Schätzwert des Eingliederungstitels enthalten waren? 12. Warum wurde die Deputation erstmals zum 10. August 2016 über die drohende Nichtausschöpfung informiert, obwohl das JC Bremen bereits Ende Mai eine Taskforce eingesetzt hatte und das JC Bremerhaven nach eigenen Angaben in der Deputation bereits seit April auf das Problem reagierte? III. Verpflichtungsermächtigungen 13. In welcher Höhe (bitte die Summe in Euro angeben) sind den JC Bremen und Bremerhaven 2016 jeweils Verpflichtungsermächtigungen für das folgende Jahr bzw. für die folgenden Jahre zugeteilt worden? 14. Für welche längerfristigen Maßnahmen werden diese Verpflichtungsermächtigungen hauptsächlich eingesetzt? In welchem Umfang werden die Verpflichtungsermächtigungen z.B. für die Förderzentren gebunden? 15. In welchem Umfang waren die Verpflichtungsermächtigungen der beiden JC Ende Mai 2016 bereits gebunden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 16. Sind den JC Bremen und Bremerhaven zusammen mit den unterjährig zugeteilten zusätzlichen Mitteln auch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen zugeteilt worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 17. Werden die im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 2016 ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen (2,477 Mrd. Euro, bei einem Eingliederungstitel von 3,688 Mrd. Euro, also VE in Höhe von 67 % der EGT-Mittel) gleichmäßig auf die JC verteilt, d.h. entsprechend ihrem EGT? Oder gibt es dabei Unterschiede? Falls ja, schneiden die JC Bremen und Bremerhaven hinsichtlich der Zuteilung von Verpflichtungsermächtigungen günstiger oder ungünstiger ab als der Durchschnitt der JC? 18. Gab es auf den Brief von Staatsrat Stauch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales „Verpflichtungsermächtigungen im SGB II“ (vom 20.03.2015, als Anlage beigefügt der Vorlage 18/748-S) eine Antwort des Bundesministeriums? Wenn ja, welche? 19. Der Brief erläutert, dass die Absenkung der Verpflichtungsermächtigungen 2016-2018 erfolgt sei „zur Absicherung der für die Programme des Bundes erforderlichen VE“ (so mitgeteilt auf der Sitzung der AG Steuerung des Bund- Länder-Ausschusses am 17.März). Hat sich an der kritisierten Praxis, dass Verpflichtungsermächtigungen vorrangig für Bundesprogramme gebunden werden und damit für die JC vor Ort zu wenige Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen, seither etwas geändert? 20. In welcher Weise hat der Senat das Problem der unzureichenden Verpflichtungsermächtigungen seit März 2015 wieder thematisiert, gegenüber welchen Bundesstellen und mit welchem Ergebnis? 21. In welcher Weise hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen das Problem der unzureichenden Verpflichtungsermächtigungen im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit thematisiert, dem er seit dem 1.07.2016 angehört, und mit welchem Ergebnis? IV. Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr 22. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU zur Bildung der Großen Koalition auf Bundesebene wurde 2013 bezüglich der Arbeitsmarktförderungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinbart: „Zur Verstetigung von Förderleistungen wollen wir die wirksame Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln von einem Haushaltsjahr ins Nächste in der Grundsicherung verbessern.“ Inwiefern ist diese Vereinbarung bislang umgesetzt worden? V. Nachfrage nach arbeitsmarktpolitischen Förderungen 23. In der Deputationssitzung am 10.8.2016 hat die Leitung des JC Bremerhaven ausgeführt, dass bestehende arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen nicht in hinreichendem Maße nachgefragt würden, so dass allein dadurch eine relevante Unterausschöpfung des Eingliederungstitels entstehe. Wann hat das Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft JC Bremerhaven erstmals dieses Problem artikuliert bzw. seit wann hat der Senat davon Kenntnis? Besteht dieses Problem auch beim JC Bremen? VI. Handlungsmöglichkeiten zur verbesserten Mittelausschöpfung 24. Wird der Senat für das Jahr 2017 auf eine Überplanung der Mittel durch das JC Bremen bestehen? Hat er diese Forderung bereits gegenüber dem JC artikuliert? 25. Gibt es für arbeitsmarktpolitische Förderungen aus dem Eingliederungstitel jeweils eine gesetzlich festgelegte Mindestdauer und/oder eine gesetzlich vorgeschriebene genaue Gesamtdauer der Maßnahme? Oder sind die JC flexibel darin, mit welcher Zeitdauer sie eine Maßnahme bewilligen ? (Ist es z.B. gesetzlich vorgegeben, dass eine Maßnahme mindestens 6 oder 12 Monate dauern muss. Kann sie auch auf eine Dauer von 5, 7 oder 10 Monate bewilligt werden? Bitte ggf. nach unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten differenzieren.) 26. Ist es rechtlich zulässig, Maßnahmen, die über das Kalenderjahr hinausgehen , zunächst bis Ende Januar des Folgejahres zu bewilligen und dann zu verlängern, so dass nur Verpflichtungsermächtigungen für 1 Monat benötigt werden? 27. Ist es rechtlich zulässig, bei Maßnahmen, die sowohl aus Mitteln des Eingliederungstitels der JC, als auch aus Landesmitteln oder EU-Mitteln des Landes finanziert werden, den jeweiligen Kofinanzierungsanteil so zu gestalten , dass (bei Maßnahmen über das Kalenderjahr hinaus) im laufenden Jahr zunächst vorrangig Mittel des EGT herangezogen werden und im Folgejahr vorrangig Landes- bzw. EU-Mittel, so dass bei den JC weniger Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden? 28. Müssen alle Maßnahmen der JC, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden, ausgeschrieben werden? Wenn nein, für welche ist dies nicht erforderlich? 29. Ist eine erneute Ausschreibung auch dann erforderlich, wenn laufende Programme und Maßnahmen lediglich nachträglich aufgestockt werden (hinsichtlich der Zahl der Plätze, der TeilnehmerInnen, der Dauer oder des Umfangs der Aktivitäten)? 30. Gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit Anreize, die eine unvollständige Mittelausschöpfung durch die JC begünstigen?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 6 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Planung der aus dem Eingliederungstitel finanzierbaren Maßnahmen erfolgt in den beiden Jobcentern mit dem jährlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) in Abstimmung der Träger der gemeinsamen Einrichtung (Agentur für Arbeit und jeweilige Kommune). Das AMIP wird von der Trägerversammlung gemäß § 44c Abs. 6 SGB II unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger abgestimmt. Die Verantwortung für die operative Umsetzung dieser Mittel liegt bei den Geschäftsführungen der JC. Die Aufsicht im Rahmen der Aufgabenverteilung im SGB II liegt bei der Agentur für Arbeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 iVm. § 44b Abs. 3 S. 1 und 2 SGB II). Im Rahmen dieser gesetzlichen Rollenzuweisung schöpft der Senat seine Möglichkeiten vollständig aus. In Absatz 1 der Vorbemerkung der Großen Anfrage heißt es, es seien Steuerungsmaßnahmen wie „monatliche Berichte der JC an den Senat zum Stand der Mittelausschöpfung “ beschlossen worden. Dies ist nicht richtig. Monatliche Berichte sind von der Trägerversammlung (TV) des Jobcenter Bremen (JC HB) gegenüber den Mitgliedern der TV beschlossen worden. In Absatz 3 heißt es, dass das JC Bremen sein Budget nicht überplant und dadurch maßgeblich zu einer Unterausschöpfung der Mittel beigetragen habe. Diese Aussage ist nicht zutreffend. Das JC Bremen hat sein Budget überplant. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Ferner wird behauptet, dass unklar sei, „ob die zusätzlichen Mittel für die Arbeitsintegration von Geflüchteten tatsächlich nicht bekannt war“. Der Senat verweist auf die Vorlage Nr. 19/101-L/S für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft , Arbeit und Häfen am 02.03.16. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. In der Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Arbeit vom 2. Mai 2015 wurde darum gebeten, halbjährlich über die Ausschöpfung des EGT in beiden JC zu berichten. Diesem Berichtswunsch kommt der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen regelmäßig nach. Es ist im Weiteren auf wichtige Details, die den Deputierten vorlagen, hinzuweisen. Zu nennen sind hier insbesondere a. Finanzielle und programmbezogene Planungsrisiken hinsichtlich der erwarteten hohen, aber nicht im erwarteten Umfang eingetretenen Zugänge von Flüchtlingen b. Zuweisung zusätzlicher Mittel im EGT und VKB erst im Laufe des Haushaltsjahres c. Erhöhung des VKB mit der Folge, dass geplante Umschichtungen aus dem EGT in das VKB in Bremen nicht mehr und in Bremerhaven nur noch im geringen Umfang erforderlich waren und somit den EGT zusätzlich erhöhten d. Entlastung des VKB durch Rückerstattungen und geringere Beitragssätze der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Wirkungen wie unter c. beschrieben e. Probleme bei der zeitnahen Rekrutierung von Personal aufgrund der hohen Arbeitskräftenachfrage in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden, Kir- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 7 chen und Trägern mit negativen Wirkungen auf die Betreuung der Kundinnen und Kunden sowie eine optimale finanzwirksame Programmumsetzung Darüber hinaus weist der Senat nicht nur auf die gegenwärtige im Vergleich zu Bund und Regionaldirektion überdurchschnittlich gute Ausschöpfungsquote des JC Bremen hin, sondern auch auf die im Mehrjahresvergleich in der Regel überdurchschnittlich guten Ausschöpfungsquoten für die Eingliederungsbudgets beider Jobcenter im Land Bremen. 1. Wie hat sich die Ausschöpfung der Mittel, die den Jobcentern Bremen und Bremerhaven für arbeitsmarktpolitische Förderungen effektiv zur Verfügung standen, in den Jahren 2007-2015 entwickelt? (Bitte angeben die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, die Höhe der tatsächlich eingesetzten Mittel und die Ausschöpfungsquote.) Die Mittelausschöpfung 2007 – 2015 stellt sich tabellarisch wie folgt dar: Tabelle 1 Region HHM in Mio. € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bremen verfügbare EGL 61,1 66,9 65,7 71,2 52,6 44,9 37,9 42,8 42,7 Ist-Ausgaben 60,6 65,4 64,6 70,4 50,2 38,8 37,6 38,0 42,5 Ausschöpfung % 99,2 97,7 98,3 98,9 95,5 86,5 99,2 88,6 99,4 Bremerhaven verfügbare EGL 21,8 23,6 25,3 23,2 15,9 13,5 11,3 11,6 12,1 Ist-Ausgaben 21,6 21,2 25,3 22,1 14,1 11,7 11,3 10,7 11,9 Ausschöpfung % 98,8 89,8 100,0 95,1 88,7 86,7 99,5 92,3 98,8 Deutschland Ausschöpfung % 93,1 90,3 96,1 93,0 88,9 89,8 97,2 94,3 97,7 RD-NSB Ausschöpfung % 93,7 88,5 97,0 90,5 87,0 86,5 97,9 91,7 97,8 Quelle: Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Der Vergleich der Quoten über einen Zeitraum von neun Jahren zeigt folgende Ergebnisse: Das Jobcenter Bremen erzielt eine durchschnittliche Quote von 95,9 %. Das Jobcenter Bremerhaven erzielt eine durchschnittliche Quote von 94,4 %. Das JC Bremen liegt im Durchschnitt 2,5 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt und 3,6 Prozentpunkte über der RD-NSB. Das JC Bremerhaven liegt im Durchschnitt 1,0 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt und 2,1 Prozentpunkte über der RD-NSB. Beide JC weisen im langjährigen Vergleich überdurchschnittlich hohe Ausschöpfungsquoten auf. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 8 2. Mit welcher Ausschöpfungsquote zum Jahresende 2016 rechnet der Senat für die Jobcenter Bremen und Bremerhaven? Die Geschäftsführung des Jobcenters Bremen geht davon aus, dass ein Ausschöpfungsgrad zwischen 90 und 95 Prozent erreicht werden kann. Die Geschäftsführung des Jobcenters Bremerhaven geht davon aus, dass ein Ausschöpfungsgrad von mehr als 90 Prozent erreicht werden wird. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nimmt die Prognosen der JC zur Kenntnis. Ihm ist als Mitglied der Trägerversammlung des JC Bremen aufgrund des monatlichen Controllings bekannt, die Einschätzung des JC Bremen ist plausibel. Gleichwohl erwartet der Senat, dass die Geschäftsführung alle Anstrengungen unternimmt, damit die Ausschöpfungsquote über dem prognostizierten Wert liegt. Der kommunale Träger hat zuletzt in der Trägerversammlung am 18.08.16 eine entsprechende Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht. Auch seitens des Magistrats werden die Einschätzungen des Jobcenters Bremerhaven als realistisch eingestuft. 3. Wie lauteten die Planziele der beiden Jobcenter für ihre Gesamtausgaben 2016 zu Beginn des Jahres? Wie in der Vorlage für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Nr. 19/101-L/S) zur Sitzung am 2. März 2016 berichtet, rechnete das JC Bremen für die Trägerversammlung am 22.12.15 mit einem vom Bund übermittelten Schätzwert des EGT von 47,3 Mio. €. Hinzu kamen vom Bund angekündigte flüchtlingsinduzierte Mittel in zwei Tranchen von voraussichtlich insgesamt 5,5 Mio. €. Nach Abzug von zum damaligen Zeitpunkt geplanten Umschichtungen in das Verwaltungskostenbudget i.H.v. 4,3 Mio. € ging das JC von einem EGT i.H.v. 48,5 Mio. € aus. Mit Vorlage für die Trägerversammlung am 18. April 2016 wurde die Planung aktualisiert. Das JC Bremen ging planerisch von einem verfügbaren EGT i.H.v. 51,7 Mio. aus, in dem 3,3 Mio. € als erste Tranche flüchtlingsinduzierter Mittel enthalten waren. Die Vorgaben der Agentur für Arbeit legten fest, dass die noch nicht endgültig ermittelte und zugewiesene zweite Tranche noch nicht dargestellt und beplant werden sollte. Aufgrund zusätzlicher Mittel im Verwaltungskostenbudget waren Umschichtungen in das VKB nicht mehr erforderlich. Aufgrund der Überplanung, siehe auch Antwort zu Frage 4, wurde von einer vollständigen Verausgabung der Mittel ausgegangen. Auch das JC Bremerhaven ging gemäß Mitteilung der Agentur für Arbeit Bremen -Bremerhaven davon aus, dass ein Ausschöpfungsgrad von 100 % erreicht werden würde. Weitere Informationen aus dem JC Bremerhaven liegen dem Senat nicht vor. Die für beide Jobcenter sukzessive Erhöhung der verfügbaren Mittel für den EGT erst im Laufe des ersten Halbjahres 2016 führt aufgrund der mehrwöchigen bzw. mehrmonatigen Planungsvorläufe für die Organisation und Beschaffung arbeitsmarktpolitischer Förderangebote zu einer erheblichen Planungs- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 9 und Umsetzungsverzögerung. Im Normalfall ist dieser Prozess für das Grundgerüst der geplanten Förderangebote im Herbst des Vorjahres weitgehend abgeschlossen . 4. Wie in der Deputationsvorlage „Steuerungsmaßnahmen im Eingliederungsbudget des Jobcenters Bremen“ (18/748-S vom 02.04.2015) erläutert wurde, wurde auf der Trägerversammlung des JC Bremen am 5.2.2015 beschlossen, das arbeitsmarktpolitische Budget künftig zu überplanen, um eine bessere Mittelausschöpfung zu gewährleisten. Warum ist eine solche Überplanung des Budgets 2016 zwar beim JC Bremerhaven erfolgt, nicht aber beim JC Bremen? Das JC Bremen hat entgegen der Behauptung in Frage 4 in der Vorlage zur TV am 18. April 2016 eine Überplanung des Budgets vorgenommen. 5. In welcher Weise und wann hat der Senat gegenüber dem JC Bremen hinsichtlich des Eingliederungstitels 2016 die Forderung nach Überbuchung vorgetragen, wie sie auch im Koalitionsvertrag 2015-2019 erhoben wird? In welcher Weise hat der Senat darauf reagiert, dass das JC Bremen dieser Forderung nicht nachgekommen ist? Die Überbuchung ist seit der Finanzplanung für das Jahr 2015 ein reguläres Planungsinstrument. Einer Forderung danach bedurfte es für 2016 insoweit nicht; siehe auch Antwort zu Frage 4. 6. Wann genau wurde den JC bekannt, dass der Bund ihnen 2016 zusätzliche Mittel aufgrund der Prognosen zum Flüchtlingszugang zuweisen wird (5,2 Mio. JC Bremen, 1,1 Mio. JC Bremerhaven)? Mit E-Mail der Regionaldirektion Niedersachsen Bremen (RD-NSB) vom 3.11.2015 wurde den JC erstmalig angekündigt, dass es zusätzliche flüchtlingsinduzierte Mittel geben würde. Zur Höhe und Verteilung gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationen. Mit E-Mail der RD-NSB vom 3. bzw. 4.12.2015 wurden die flüchtlingsinduzierten Mittel der 1. Tranche quantifiziert und die Zuteilung angekündigt. Die Höhe der Mittel für die 2. Tranche wurde erst durch deren Zuteilung am 2. Mai 2016 für das JC Bremen und am 27. April für das JC Bremerhaven bekannt. 7. Wann genau wurde den JC bekannt, dass ihr Verwaltungskostenbudget aufgestockt wird (JC Bremen um 6,8 Mio. Euro, JC Bremerhaven um 1,4 Mio. Euro), so dass die ursprünglich vorgesehenen Umwidmungen aus dem Eingliederungstitel (EGT) ins Verwaltungskostenbudget (VKB) (JC Bremen 7,3 Mio., Bremerhaven 3,5 Mio.) ganz (Bremen) oder fast ganz (Bremerhaven, Rest 0,2 Mio.) entfallen? Erst mit den Zuteilungen der flüchtlingsinduzierten zusätzlichen Mittel der ers- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 10 ten und zweiten Tranche für das Eingliederungs- und das Verwaltungskostenbudget konnten beide Jobcenter erkennen, in welchem Umfang auf eine Umschichtung aus von Eingliederungsmitteln in das Verwaltungskostenbudget verzichtet werden konnte. JC Bremen: Die Zuteilung der ersten Tranche erfolgte am 7. März 2016 i.H.v. 4.324.515 €. Die Zuteilung der zweiten Tranche erfolgte am 2. Mai 2016 i.H.v. 2.461.680 €. JC Bremerhaven: Die Zuteilung der ersten Tranche erfolgte am 3. März 2016 i.H.v. 614.835 €. Die Zuteilung der zweiten Tranche erfolgte am 27. April i.H.v. 759.200 €. 8. Wann genau wurde den JC bekannt, dass sie Rückerstattungen von Sanierungsgeldern der VBL erhalten (2,9 Mio. Bremen, 1,1 Mio. Bremerhaven ) und zusätzlich Minderausgaben durch geringere VBL- Kalkulationssätze eintreten (1,4 Mio. Bremen, 0,4 Mio. Bremerhaven), so dass insgesamt 4,3 Mio. Euro (Bremen) bzw. 1,5 Mio. Euro (Bremerhaven) zusätzlich im Eingliederungstitel zur Verfügung stehen? Grundsätzlich ist richtig zu stellen, dass Rückerstattungen der VBL und Minderausgaben bei den VBL nicht als zusätzliche Mittel im Eingliederungstitel zur Verfügung stehen. Als Finanzgrößen wirken sie sich budgetentlastend auf das Verwaltungskostenbudget aus. Indirekt können sie den Eingliederungstitel insofern tangieren, als dass ggf. vorgesehene Umschichtungen vom EGT in das VKB nicht oder in einem geringeren Maße als geplant erforderlich sind. Bremen: Die Information, dass Minderausgaben durch geringere VBL-Beiträge eintreten würden sowie die Mitteilung über die Erstattung der Sanierungsgelder für die Beschäftigten der BA erreichte die JC am 1.2.2016. Dabei wurde auch mitgeteilt , dass hinsichtlich der bei der Kommune Beschäftigten wahrscheinlich ebenfalls mit einer Erstattung von VBL-Beiträgen zu rechnen sei. Das JC Bremen erhielt die Mitteilung über die Höhe der Erstattung für die kommunalen Beschäftigten am 9.3.2016. Bremerhaven: Am 1. Februar 2016 wurde das Jobcenter informiert, dass erstattete VBL- Sanierungsgelder und ein reduzierte Beiträge das Verwaltungsbudget entlasten würden. Am 27. Februar 2016 wurde der Erstattungsbetrag bekannt gegeben. Am 27.04.2016 wurde das JC Bremerhaven über die Höhe der VBL-Erstattung für die kommunalen Mitarbeiter informiert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 11 9. In der Deputationsvorlage „Die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme (AMIP) 2016 der Jobcenter Bremen und Bremerhaven (19/101- L/S vom 28.01.2016), die offensichtlich den Stand vor Bekanntwerden der unterjährigen Erhöhungen wiedergibt, wurde angegeben, dass den JC 2016 Mitteln in Höhe von 48,5 Mio. Euro (Bremen) bzw. 12,7 Mio. Euro (Bremerhaven) zur Verfügung stünden. In der Deputationsvorlage „Ausschöpfung der Eingliederungstitel in den Jobcentern (JC) Bremen und Bremerhaven“ (19/190-L vom 21.07.2016), wird das zugeteilte Budget mit 53,6 Mio. Euro (Bremen) bzw. 16,5 Mio. Euro (Bremerhaven) angegeben, danach wird auch die Ausschöpfungsquote berechnet. Wenn zu den ursprünglich (28.01.16) erwarteten Mitteln unterjährig zusätzliche Mittel (Flucht, VKB, VLB) in Höhe von insgesamt 16,8 Mio. Euro (Bremen) bzw. 5,9 Mio. Euro (Bremerhaven) hinzukamen, müssten die 2016 zur Verfügung stehenden Mittel des Eingliederungstitels aber 48,5 + 16,8 = 65,3 Mio. (Bremen) bzw. 12,7 + 5,9 = 18,6 Mio. Euro betragen . Wie erklärt sich diese Differenz? Bremen: In der Deputationsvorlage (Nr. 19/101-L/S) zur Sitzung am 2. März 2016 wurde dargestellt, wie sich der EGT i.H.v. 48,5 Mio. € zum damaligen Zeitpunkt ermittelte . Das JC Bremen rechnete mit einem vom Bund übermittelten Schätzwert des EGT von 47,3 Mio. €. plus vom Bund angekündigte flüchtlingsinduzierte Mittel in zwei Tranchen i.H.v. voraussichtlich insgesamt 5,5 Mio. €. Nach Abzug geplanter Umschichtungen in das Verwaltungskostenbudget i.H.v. 4,3 Mio. € ergab sich ein zur Verfügung stehender EGT von 48,5 Mio. €. In der Deputationsvorlage (Nr. 19/190-L) vom 21.07.16 wird das Budget mit 53,6 Mio. € ausgewiesen. Es enthält die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einschließlich der durch den Bund flüchtlingsinduzierten Mittel. Bremerhaven: In der Deputationsvorlage (Nr. 19/101-L/S) zur Sitzung am 2. März 2016 wurde dargestellt, wie sich der EGT i.H.v. 12,7 Mio. € zum damaligen Zeitpunkt ermittelte . Das JC Bremerhaven rechnete mit einem vom Bund übermittelten Schätzwert des EGT von 15,4 Mio. €. plus vom Bund angekündigte flüchtlingsinduzierte Mittel in zwei Tranchen i.H.v. voraussichtlich insgesamt 0,8 Mio. €. Nach Abzug geplanter Umschichtungen in das Verwaltungskostenbudget i.H.v. 3,5 Mio. € ergab sich ein unterjährig zur Verfügung stehender EGT von 12,7 Mio. €. In der Deputationsvorlage (Nr. 19/190-L) vom 21.07.16 wird das Budget mit 16,5 Mio. € ausgewiesen. Es enthält die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einschließlich der durch den Bund bereitgestellten flüchtlingsinduzierten Mittel. In Bremerhaven sind Umschichtungen i.H.v. 0,2 Mio. € vorgesehen. Die Ausschöpfungsquote berücksichtigt diesen Abzug, worauf in der Vorlage aufmerksam gemacht wurde. Die im letzten Absatz von Frage 9 dargestellte vermeintliche Differenz ist nicht nachvollziehbar. Der Umfang und die unterjährige Veränderung der flüchtlingsinduzierten Mittel ist für beide JC dargestellt worden. Das Verwaltungskostenbudget einschließlich der Entwicklung der Kosten der Versorgungsanstalt des Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 12 Bundes und der Länder (VBL) haben nur insofern einen Bezug zum EGT, als dass eine Verbesserung der Finanzausstattung des VKB Umschichtungen im JC Bremen nicht mehr erforderlich machte und in Bremerhaven den Umschichtungsbedarf auf 0,2 Mio. € reduzierte. Auf letzteres wurde in Frage 7 Bezug genommen. 10. In der Deputationsvorlage 19/101-L/S vom 28.01.2016 heißt es für das JC Bremen: „Als vom Bund übermittelter sog. Schätzwert stehen dem JC 47,3 Mio. Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung. Als zusätzliche , flüchtlingsinduzierte Mittel kann das JC ca. 5,5 Mio. Euro erwarten. Wie auch im Jahr 2015 kalkuliert das JC mit einem Umschichtungsbetrag i.H.v. 4,3 Mio. Euro, die aus dem Eingliederungstitel (EGT) dem Verwaltungskostenbudget (VKB) zufließen. Dem JC Bremen stehen somit ca. 48,5 Mio. Euro zur Verfügung.“ (Seite 4) War demnach zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass 5,5 Mio. Euro zusätzlich an flüchtlingsinduzierten Mitteln zur Verfügung stehen werden ? Oder handelt es sich bei den 5,2 Mio. Euro unterjährig zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Mitteln (s. Vorlage 19/190-L vom 21.07.2016) um weitere zusätzliche Mittel, so dass dem JC Bremen insgesamt 10,7 Mio. Euro flüchtlingsinduzierte Mittel zuflossen, die nicht im Schätzwert des Eingliederungstitels enthalten waren? Zu Absatz 1 der Frage wird auf die Antworten zu Fragen 3 und 9 verwiesen. Zusätzliche flüchtlingsinduzierte Mittel waren seitens des BMAS angekündigt, dem Umfang nach jedoch noch nicht bekannt, nicht zugewiesen und nicht zu beplanen. Die in Absatz 2 vorgenommene Berechnung ist folglich nicht zutreffend. 11. Für das JC Bremerhaven wurden laut Vorlage 19/101-L/S vom 28.01.2016 0,8 Mio. Euro „als zusätzliche flüchtlingsinduzierte Mittel erwartet “. (Seite 6) War auch hier also bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt , dass dem JC Bremerhaven 0,8 Mio. Euro zusätzlich an flüchtlingsinduzierten Mitteln zur Verfügung stehen werden? Oder handelt es sich bei den 1,1 Mio. Euro unterjährig zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Mitteln (s. Vorlage 19/190-L vom 21.07.2016) um weitere zusätzliche Mittel, so dass dem JC Bremerhaven insgesamt 1,9 Mio. Euro flüchtlingsinduzierte Mittel zuflossen, die nicht im Schätzwert des Eingliederungstitels enthalten waren? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Warum wurde die Deputation erstmals zum 10. August 2016 über die drohende Nichtausschöpfung informiert, obwohl das JC Bremen bereits Ende Mai eine Taskforce eingesetzt hatte und das JC Bremerhaven nach eigenen Angaben in der Deputation bereits seit April auf das Problem reagierte? Gemäß Bitte der Deputation für Wirtschaft und Arbeit vom 2. Mai 2015 berich- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 13 tet der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen halbjährig über die Ausschöpfung des EGT beider Jobcenter. Die Vorlage zum 10. August 2016 stellte den Halbjahresbericht mit Stichtag 4. Juli 2016 dar. Unabhängig davon hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in der Deputationsvorlage „Die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme (AMIP) 2016 der Jobcenter Bremen und Bremerhaven“ zur Sitzung am 2. März 2016 mit Datum vom 28.01.16 auf finanzielle Risiken hingewiesen. Die Deputation ist somit zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu Risiken informiert worden. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist nicht der Auffassung, dass eine höhere Frequenz bei der Berichterstattung zur Reduzierung finanzieller Risiken beigetragen hätte. 13. In welcher Höhe (bitte die Summe in Euro angeben) sind den JC Bremen und Bremerhaven 2016 jeweils Verpflichtungsermächtigungen für das folgende Jahr bzw. für die folgenden Jahre zugeteilt worden? Die Zuteilung der Verpflichtungsermächtigungen ergibt sich aus der folgenden Tabelle Tabelle 2 zugeteilte VE zugeteilte VE zugeteilte VE zugeteilte VE 2017 2018 2019 2020 Bremen 19.601.690 8.677.510 2.509.210 1.191.268 Bremerhaven 6.048.933 2.610.793 721.505 316.199 zugeteilte VE zugeteilte VE zugeteilte VE zugeteilte VE 2021 2022 2023 2024 Bremen 124.415 62.208 62.208 62.208 Bremerhaven 40.520 20.260 20.260 20.260 14. Für welche längerfristigen Maßnahmen werden diese Verpflichtungsermächtigungen hauptsächlich eingesetzt? In welchem Umfang werden die Verpflichtungsermächtigungen z.B. für die Förderzentren gebunden ? Der Großteil der Verpflichtungsermächtigungen wird laut Mitteilung der JC von folgenden Instrumenten in Anspruch genommen: Tabelle 3 JC HB JC BHV zugeteilte VE 2017 19.601.690 6.048.933 Für ausgewählte Instrumente: gebundene VE 2017 Stand 12.09.2016 Förderung berufliche Weiterbildung (FbW) 3.907.104,17 344.011,52 Eingliederungszuschüsse (EGZ) 383.419,14 164.266,41 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 14 Aktivierung + berufliche Eingliederung 7.032.922,65 1.373.183,72 darunter 5x Lokales Beschäftigungszentrum 965.018,25 5x Orientierungszentrum für Flüchtlinge 1.905.743,68 1x Orientierungszentrum für Migranten 5x Förderzentrum HB, 1x BHV 1.131.995,92 513.495,00 1x Förderzentrum für Migranten 1x Förderzentrum U25 901.167,30 815.640,00 Arbeitsgelegenheiten (AGH) 1.394.437,75 885.677,00 Förderung von Arbeitsverhältnissen 671.862,19 163.867,27 Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) 1.102.528,29 306.004,00 Berufliche Reha und SB-Förderung 454.577,84 148.847,75 15. In welchem Umfang waren die Verpflichtungsermächtigungen der beiden JC Ende Mai 2016 bereits gebunden? Bremen: Die Verpflichtungsermächtigungen waren per 31.05.16 in einem Umfang von 54,8 % gebunden. Bremerhaven: Verpflichtungsermächtigungen waren per 31.05.16 in einem Umfang von 39,8 % gebunden. 16. Sind den JC Bremen und Bremerhaven zusammen mit den unterjährig zugeteilten zusätzlichen Mitteln auch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen zugeteilt worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Laut Mitteilung der JC wurden zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in folgendem Umfang zugeteilt. Für die 1. Tranche Flüchtlinge wurden Beträge in folgender Höhe zur Verfügung gestellt: Tabelle 4 2017 2018 2019 2020 Bremen 1.732.467 1.113.729 494.991 371.243 Bremerhaven 246.312 158.344 70.375 52.781 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 15 Für die 2. Tranche Flüchtlinge wurden in folgender Höhe zur Verfügung gestellt: Tabelle 5 2017 2018 2019 2020 Bremen 986.187 633.977 281.768 211.326 Bremerhaven 304.147 195.523 86.899 65.174 17. Werden die im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 2016 ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen (2,477 Mrd. Euro, bei einem Eingliederungstitel von 3,688 Mrd. Euro, also VE in Höhe von 67 % der EGT-Mittel) gleichmäßig auf die JC verteilt, d.h. entsprechend ihrem EGT? Oder gibt es dabei Unterschiede? Falls ja, schneiden die JC Bremen und Bremerhaven hinsichtlich der Zuteilung von Verpflichtungsermächtigungen günstiger oder ungünstiger ab als der Durchschnitt der JC? Die Zuteilung der Mittel des Eingliederungstitels wie auch der VE erfolgt für alle JC nach dem in der Eingliederungsmittelverordnung des Bundes festgelegten Verteilschlüssel. Die Höhe der Zuteilung der VE richtet sich nach der Höhe der zugeteilten Barmittel. Diese Mittel werden nach einem bundeseinheitlichen Schlüssel unter Berücksichtigung eines regionalen Problemdruckindikators (Zu- oder Abschläge gemessen an der Höhe der Grundsicherungsquote) bemessen. Entsprechend dem überdurchschnittlichen Problemdruck fällt die Mittelverteilung für Bremen und Bremerhaven günstiger aus. 18. Gab es auf den Brief von Staatsrat Stauch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales „Verpflichtungsermächtigungen im SGB II“ (vom 20.03.2015, als Anlage beigefügt der Vorlage 18/748-S) eine Antwort des Bundesministeriums? Wenn ja, welche? Die Frage 18 wird aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs mit Frage 19 dort beantwortet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 16 19. Der Brief erläutert, dass die Absenkung der Verpflichtungsermächtigungen 2016-2018 erfolgt sei „zur Absicherung der für die Programme des Bundes erforderlichen VE“ (so mitgeteilt auf der Sitzung der AG Steuerung des Bund- Länder-Ausschusses am 17.März). Hat sich an der kritisierten Praxis, dass Verpflichtungsermächtigungen vorrangig für Bundesprogramme gebunden werden und damit für die JC vor Ort zu wenige Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen, seither etwas geändert? Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat gegenüber dem BMAS nicht vorgetragen, dass die VE vorrangig für Bundesprogramme gebunden werden. Insofern stellt sich die Frage nicht, ob damit für die JC vor Ort zu geringe VE zur Verfügung stehen. Vielmehr hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gegenüber dem BMAS vorgetragen, dass es zu einer bundesweiten wie auch auf die JC Bremen und Bremerhaven bezogenen deutlichen Reduzierung der VE komme, die durch das BMAS auch mit der notwendigen Absicherung von Bundesprogrammen begründet wurde. Staatsrat Stauch hat darauf hingewiesen , dass eine Absenkung der VE zentralen Zielsetzungen des SGB II wie der Bekämpfung des Langzeitleistungsbezugs und der Förderung von Berufsabschlüssen zuwider laufe, weil hierfür langfristig angelegte Förderungen mit auskömmlicher Ausstattung von VE erforderlich und diesbezügliche Planungseinschränkungen kontraproduktiv seien. Zu Umfang und Inanspruchnahme von VE siehe die Antworten zu Frage 13, 14, 15, 16 und 20. Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 9. April 2015 Staatssekretär Thorben Albrecht geantwortet. Das BMAS teilt darin mit, dass es die Auffassung Bremens, die zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen seien nicht auskömmlich und liefen den zentralen Zielsetzungen des SGB II zuwider, nicht teile. So würden die im Vorabzug für Bundesprogramme vorgesehenen VE die Budgets der Jobcenter insofern entlasten, als dass sich die Programme des Bundes an Leistungsberechtigte des SGB II richteten und darum den EGT der JC entlasteten. Darum sei das BMAS der Auffassung, dass auch nach Abzug der VE für Bundesprogramme auskömmliche VE zur Verfügung stünden. Das BMAS räumt allerdings ein, dass die Spielräume für längerfristige Maßnahmen aus Sicht einzelner Jobcenter nicht befriedigend seien. Vor diesem Hintergrund prüfe das BMAS die Möglichkeit einer Anhebung der im Haushalt 2015 ausgebrachten VE. 20. In welcher Weise hat der Senat das Problem der unzureichenden Verpflichtungsermächtigungen seit März 2015 wieder thematisiert, gegenüber welchen Bundesstellen und mit welchem Ergebnis? Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat sich federführend in der in Frage 19 genannten Sitzung der AG Steuerung zu den unzureichenden VE geäußert . Die Kommunikation mit anderen Bundesländern hat dazu beigetragen, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 17 dass sich nach Bremen drei weitere Bundesländer auf Ebene der ministeriellen Spitzen schriftlich an das BMAS gewandt haben. 21. In welcher Weise hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen das Problem der unzureichenden Verpflichtungsermächtigungen im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit thematisiert, dem er seit dem 1.07.2016 angehört, und mit welchem Ergebnis? Für die Zuteilung der Verpflichtungsermächtigungen nach dem Zweiten Buch Sozialleistungen SGB II ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig . Aufgabe der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit und somit auch des Verwaltungsrats ist es, Vorstand, Geschäftsführungen und Verwaltung auch im Hinblick auf die Auswirkungen von übertragenen Aufgaben auf den selbstverwalteten Bereich zu überwachen und zu beraten. Daher ist der Verwaltungsrat für die Zuteilung der Verpflichtungsermächtigungen weder zuständig noch hat er Einfluss auf selbige. 22. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU zur Bildung der Großen Koalition auf Bundesebene wurde 2013 bezüglich der Arbeitsmarktförderungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinbart : „Zur Verstetigung von Förderleistungen wollen wir die wirksame Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln von einem Haushaltsjahr ins Nächste in der Grundsicherung verbessern.“ Inwiefern ist diese Vereinbarung bislang umgesetzt worden? Nach Auskunft der Bundesregierung gegenüber dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wurde zur Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgabe gleichzeitig die Vereinbarung beschlossen, den Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitsuchender für die laufende Legislaturperiode um insgesamt 1,4 Mrd. Euro anzuheben. Infolgedessen besteht seit dem Haushaltsjahr 2014 die haushaltsrechtliche Ermächtigung, den Jobcentern jährlich bis zu 350 Mio. Euro an Ausgaberesten zu Lasten aller Einzelpläne zusätzlich für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung zu stellen. Diese Ermächtigung hat die Bundesregierung jährlich genutzt. Damit wird die Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2017 und zum Finanzplan des Bundes bis 2020 hat sich die Bundesregierung zudem darauf verständigt, diese Regelung bis zum Jahr 2020 zu verlängern. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 18 23. In der Deputationssitzung am 10.8.2016 hat die Leitung des JC Bremerhaven ausgeführt, dass bestehende arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen nicht in hinreichendem Maße nachgefragt würden, so dass allein dadurch eine relevante Unterausschöpfung des Eingliederungstitels entstehe. Wann hat das JC Bremerhaven erstmals dieses Problem artikuliert bzw. seit wann hat der Senat davon Kenntnis? Besteht dieses Problem auch beim JC Bremen? Nach Auskunft der beiden Jobcenter halten diese eine Vielzahl von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit unterschiedlicher Ausrichtung, differenziert nach einzelnen Zielgruppen, vor. Hierunter existieren Maßnahmen, die gut nachgefragt werden (z.B. Förderung der beruflichen Weiterbildung, insbesondere Umschulungen). Daneben gibt es eine Vielzahl von Aktivierungsmaßnahmen , für die die Kundinnen und Kunden z.T. schwieriger zu motivieren sind, da es sich häufig um Maßnahmen für langzeitarbeitslose Personen handelt, die bereits mehrfach Maßnahmen durchlaufen haben, ohne dass eine Integration erzielt werden konnte. Dass langzeitarbeitslose Menschen nach mehrfachen Maßnahmeteilnahmen ohne anschließende Integrationserfolge in vielen Fällen für weitere Maßnahmeteilnahmen schwer zu motivieren sind, ist dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen aus der Bremer Praxis, aber auch aus der bundesweiten Diskussion bekannt. In welchem Maße diese mangelnde Motivation zu einer Unterausschöpfung des Eingliederungsbudgets führt, ist valide nicht abschätzbar. Ohne Zweifel führt mangelnde Motivation der potentiell Teilnehmenden zu einem erheblichen Mehraufwand in den Jobcentern, z.B. in der Gewinnung von Teilnehmenden und der Planung motivierender Förderangebote, der die Ausschöpfung der Eingliederungsmittel zumindest nicht erleichtert. 24. Wird der Senat für das Jahr 2017 auf eine Überplanung der Mittel durch das JC Bremen bestehen? Hat er diese Forderung bereits gegenüber dem JC artikuliert? In der Antwort zu Frage 4 wurde deutlich gemacht, dass das JC Bremen für das Jahr 2016 eine Überplanung vorgenommen hat. Einer besonderen Erinnerung durch den kommunalen Träger bedarf es für das Jahr 2017 nicht, da das Instrument „Überplanung“ zum Standard gehört. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 19 25. Gibt es für arbeitsmarktpolitische Förderungen aus dem Eingliederungstitel jeweils eine gesetzlich festgelegte Mindestdauer und/oder eine gesetzlich vorgeschriebene genaue Gesamtdauer der Maßnahme? Oder sind die JC flexibel darin, mit welcher Zeitdauer sie eine Maßnahme bewilligen? (Ist es z.B. gesetzlich vorgegeben, dass eine Maßnahme mindestens 6 oder 12 Monate dauern muss. Kann sie auch auf eine Dauer von 5, 7 oder 10 Monaten bewilligt werden? Bitte ggf. nach unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten differenzieren.) Nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und der JC existiert eine gesetzlich festgelegte Mindestdauer nicht. Bei ausgeschriebenen Maßnahmen bei einem Träger nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III beträgt die vertraglich festgelegte Mindestlaufzeit in der Regel 12 Monate mit der Möglichkeit von 2 sog. Optionsziehungen (Verlängerung um jeweils 12 Monate). Eine kürzere Vertragslaufzeit ist grundsätzlich möglich, jedoch häufig fachlich/inhaltlich und organisatorisch nicht bedarfsgerecht. Bei Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen entspricht die vertraglich festgelegte Mindestdauer der gesetzlich geregelten Ausbildungsdauer. Es gibt zahlreiche Instrumente, bei denen eine teilnehmerbezogene Höchstförderdauer in folgendem Umfang existiert: Eingliederungszuschuss (EGZ) allgemein bis zu 12 Monaten EGZ über 50-Jährige bis zu 36 Monaten EGZ für Behinderte und schwerbehinderte Menschen bis zu 24 Monaten EGZ für besonders betroffene schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen bis zu 60 Monaten bzw. bis zu 96 Monaten bei über 55- Jährigen Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) grundsätzlich bis zu 6 Wochen bzw. für besondere Personengruppen wie Langzeitarbeitslose oder Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist bis zu 12 Wochen Einstiegsgeld (ESG) bis zu 24 Monate Arbeitsgelegenheiten innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren max. 24 Monate; mit der Gesetzesänderung zum 01.08.16 ist nach Ablauf der 24 Monate eine erneute Zuweisung von bis zu 12 Monaten möglich Förderung von Arbeitsverhältnissen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren über max. 24 Monate 26. Ist es rechtlich zulässig, Maßnahmen, die über das Kalenderjahr hinausgehen , zunächst bis Ende Januar des Folgejahres zu bewilligen und dann zu verlängern, so dass nur Verpflichtungsermächtigungen für 1 Monat benötigt werden? Nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und der beiden Jobcenter ist die Zulässigkeit instrumentenabhängig. Bei Arbeitsgelegenheiten und Maßnahmen der Aktivierung und berufliche Eingliederung z.B. ist eine Be- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 20 schränkung grundsätzlich möglich. Kurze Vertragslaufzeiten sind aber häufig nicht bedarfsgerecht und nachträgliche Anpassungen, z.B. bei Optionsziehungen , sind dann nicht mehr möglich. Bei Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildungund Eingliederungszuschüssenist eine Befristung und spätere Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen. 27. Ist es rechtlich zulässig, bei Maßnahmen, die sowohl aus Mitteln des Eingliederungstitels der JC, als auch aus Landesmitteln oder EU-Mitteln des Landes finanziert werden, den jeweiligen Kofinanzierungsanteil so zu gestalten, dass (bei Maßnahmen über das Kalenderjahr hinaus) im laufenden Jahr zunächst vorrangig Mittel des EGT herangezogen werden und im Folgejahr vorrangig Landes- bzw. EU-Mittel, so dass bei den JC weniger Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden? Die Steuerung von Mittelauszahlungen unterliegt, sofern die Voraussetzungen für die Auszahlungen erfüllt sind, der Entscheidung der Mittelgeber. Dies gilt auch für Projekte, die im Rahmen eines gemeinsamen Verwaltungsaktes von Jobcentern und dem Land finanziert werden. In den letzten Jahren gab es solche Projekte nicht, da gemeinsam finanzierte Projekte im Rahmen getrennter Verwaltungsakte gefördert wurden. Sofern zukünftig solche gemeinsamen Projekte in einem Verwaltungsakt umgesetzt werden, wird unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben die Steuerungsflexibilität der Jobcenter und des Landes entsprechend der aktuellen Bedarfslage geprüft und genutzt. 28. Müssen alle Maßnahmen der JC, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden, ausgeschrieben werden? Wenn nein, für welche ist dies nicht erforderlich? Nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und der beiden Jobcenter müssen nicht alle Maßnahmen ausgeschrieben werden. Für alle individuellen Maßnahmen incl. Maßnahmen, die über Gutscheine gefördert werden, ist keine Ausschreibung erforderlich. Ausgeschrieben werden müssen folgende Maßnahmen: Vergabe-Förderung beruflicher Weiterbildungnach § 16 (3a) SGB II; §16 SGB II i.V.m. § 131a (2) SGB III Vergabe Maßnahmen bei einem Träger nach § 16 (1) SGB II i.V.m. § 45 SGB III Beratung und Kenntnisvermittlung Selbständiger nach § 16c (2) SGB II Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen nach § 16 SGB II i.V.m. § 76 SGB III Assistierte Ausbildung nach § 16 SGB II i.V.m. § 130 SGB III Ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 16 SGB II i.V.m. § 75 SGB III Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 21 29. Ist eine erneute Ausschreibung auch dann erforderlich, wenn laufende Programme und Maßnahmen lediglich nachträglich aufgestockt werden (hinsichtlich der Zahl der Plätze, der TeilnehmerInnen, der Dauer oder des Umfangs der Aktivitäten)? Laut Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und beider Jobcenter sind solche Aufstockungen und Verlängerungen im Regelfall bereits im Vorfeld als Option vertraglich vereinbart. Im Rahmen der hier festgelegten Höchstgrenzen ist die Aufstockung möglich. Darüber hinausgehende Aufstockungen verletzen die Regelungen des (EU-weiten) Vergaberechtes und sind daher nicht möglich. 30. Gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit Anreize, die eine unvollständige Mittelausschöpfung durch die JC begünstigen? Nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven gibt es keinerlei Anreize die eine unvollständige Mittelausschöpfung begünstigen. Die Bundesagentur für Arbeit thematisiere ganzjährig in ihren Nachhaltedialogen Ziele zum sinnvollen und möglichst vollständigen Einsatz der vorhandenen Mittel. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-809 VB Mittelausschöpfung der Jobcenter 2016 20161101_1_GA Mittelausschöpfung der Jobcenter