BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/810 Landtag (zu Drs. 19/727) 19. Wahlperiode 01.11.16 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des "Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung" im Bereich Kinderarmut Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 1. November 2016 „Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des „Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung“ im Bereich Kinderarmut“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 06.09.2016) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Bremen ist das Bundesland mit der höchsten Quote von Kindern, die in armutsgefährdeten Familien leben. Das bedeutet, dass diese Familien mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Kinderarmut bedeutet oft gesundheitlicher Gefährdung, soziale Isolation, schlechtere Bildungschancen und schließlich geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So endet es zumeist in einem Teufelskreis, in dem sich Armut über Generationen hinweg verfestigt. Die Abiturquote in den sozioökonomisch benachteiligten Gebieten liegt um 70 Prozent unter der Quote in privilegierten Stadtteilen. Ein niedriger Ausbildungsgrad verringert die Chancen auf einen Arbeitsplatz . Dies bedingt wiederum die Armutsgefährdung der nächsten Generation. Vor diesem Hintergrund wurde im März 2014 die Einsetzung des „Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung“ beschlossen. Dieser hat 88 Maßnahmen konsensual vorgeschlagen (Drucksache 18/1815, Seitenzahlen im Folgenden beziehen sich auf diese Drucksachennummer), darunter viele in den Bereichen Bildung, Kinder und Jugendliche, Berufsvorbereitung in der Schule und in ressortübergreifenden Bereichen. Auch für die 19. Legislaturperiode hat die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE die Einsetzung des Armutsausschusses gefordert. Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung die geforderten Maßnahmen sollten zuerst einmal umgesetzt werden. Nun, weit über ein Jahr nach dem Abschlussbericht des Ausschusses fragen wir: Welche Maßnahmen wurden in Angriff genommen und umgesetzt? Wir fragen den Senat: I. Aktuelle Datenlage 1. Wie hat sich die Quote von Kindern in armutsgefährdeten Familien, seit 2012, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden entwickelt? 2. Wie hat sich die Anzahl von Kindern, die in Familien leben, die Transferleistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen entwickelt? Die Angaben bitte seit 2012 nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln. II. Kinder und Jugendliche Verbesserung der Kindertagesbetreuung (vgl. S.16) 3. Bis wann plant der Senat einen Gesetzesentwurf zum Mindestbetreuungsanspruch auf 6 Stunden im U3-Bereich vorzulegen? 4. Wie versetzt der Senat die Träger in die Lage, Kinder während des laufenden KiTa- Jahres aufnehmen zu können? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 5. Wie vielen Anträgen auf Aufnahme während des laufenden Kita-Jahres, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden, konnte 2015/16 nicht entsprochen werden? 6. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um eine Bedarfsprüfung zukünftig überflüssig zu machen? Welche Maßnahmen sind geplant und wann werden diese umgesetzt ? Aufsuchende und stadtteilbezogene Jugendarbeit (vgl. S.17) 7. Wie viele Stellen sind seit 2014, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, eingerichtet worden ? 8. Welche Punkte aus dem, von Jugendhilfeausschuss und Sozialdeputation beschlossenem Rahmenplan für die offene Jugendarbeit wurden umgesetzt? 9. Wie ist die Zeitplanung zur Umsetzung des Konzeptes? Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes (vgl. S.17) 10. Um wie viele Stellen, nach Stadtteilen aufgeschlüsselt, wurde die Zahl der Familienhebammen erhöht? 11. Wie viele Fälle, aufgeschlüsselt nach Sozialzentren, fallen auf eine*n Casemanager *in? 12. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und welche Maßnahmen sind geplant, um die Fallzahlen pro Casemanager*in zu verringern? Kinderbetreuungsplätze in benachteiligten Quartieren (vgl. S.32) 13. Wie hat sich die Betreuungsquote seit 2012, aufgeschlüsselt nach U3 und Ü3, in WiN- Gebieten der Stadtgemeinde Bremen und vergleichbaren Quartieren in Bremerhaven entwickelt? Wie viele Plätze sind in Planung? 14. Wie bewertet der Senat die Betreuungssituation in benachteiligten Quartieren, unter Berücksichtigung des gemeinsamen Vorschlags aller Fraktionen, die Kinderbetreuung in diesen Quartieren im Sinne einer aufholenden Entwicklung auszuweiten? II. Bildung Sprachförderung (vgl. S.15) 15. Wie weit sind Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für die durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung während des gesamten Bildungsweges vorangeschritten ? 16. Welche konkreten Projekte, in denen eine durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung über Institutionen hinweg vorgenommen wird, bestehen zurzeit in den beiden Stadtgemeinden? Wie bewertet der Senat den Zwischenstand dieser Projekte ? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 17. Was sind die Ergebnisse der Evaluation des CITO-Tests? Wenn die Evaluation noch nicht durchgeführt wurde, wann wird dies geschehen? Bildungseinrichtungen in benachteiligten Stadtteilen (vgl. S.16) 18. Welche Konzepte (von Senat und Trägern) zur gezielten Besserstellung von Schulen und Kitas in benachteiligten Gebieten sind erfolgt oder in Planung? Wie ist der Umsetzungsstand der Konzepte? 19. Hat eine Überprüfung, inwieweit durch gezielte Maßnahmen soziale Heterogenität in Kindertagesstätten und Schulen gefördert werden kann, stattgefunden? 20. Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche konkreten Maßnahmen hat der Senat daraus abgeleitet? 21. Wenn nein, bis wann wird der Senat die Überprüfung durchgeführt haben? Anpassung der Ausbildung von Erziehungs- und Lehrkräften (vgl. S.16) 22. Wie wurden die Ausbildung von Erzieher*innen sowie Lehrer*innen und das Konzept der Bildungseinrichtungen an die gestiegenen Anforderungen, die mit der zunehmenden sozialen Spaltung einhergehen, angepasst? Welche konkreten Änderungen gab es diesbezüglich in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ? Rahmenplan Bildung (vgl. S.16) 23. Welcher Zeitplan, welches Verfahren und welche Akteur*innen plant der Senat ein, um den im Abschlussbericht bereits angekündigten Rahmenplan Bildung umzusetzen? Elternunterstützung und „Elternkompetenz“ (vgl. S.16) 24. Welche konkreten Unterstützungsangebote gibt es für Eltern in Kitas und Schulen? 25. Welche Verbesserungen wurden bereits umgesetzt, welche sind weiterhin geplant? Bildungseinrichtungen (vgl. S.30) 26. Wie viele Stellen, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, wurden in der Schulsozialarbeit neu eingerichtet und wie viele sind geplant? 27. Ist die Evaluation der Ausstattung der Ressourcen von Schulen und Kindertagesstätten im Gesamten erfolgt? Wenn ja, wie sind die genauen Ergebnisse? Wenn nein, bis wann wird die Evaluation durchgeführt werden? 28. Welches Konzept hat der Senat, um – wie im Bericht gefordert – vor allem gebundene Ganztagsschulen auszubauen? Wie bewertet der Senat die im Bericht geäußerte Präferenz für gebundene Ganztagsschulen im Vergleich zu offenen? Überprüfung der „Schule von Heute“ (vgl. S.30) 29. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Vernetzung von Schulen und Jugendhilfeträgern zu vertiefen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Leuchtturmprojekte (vgl. S.31) 30. Welche Leuchtturmprojekte, also Projekte zur Förderung der Attraktivität von z.B. Schulen oder Kitas in sozialen Brennpunkten, wurden bisher umgesetzt, welche sind in Planung? III. Berufsvorbereitung in der Schule Berufsbezug in der Sekundarstufe 1 erhöhen (vgl. S.31) 31. Wie hat der Senat den Berufsbezug und die praktischen Unterrichtsanteile in der Sekundarstufe 1 erhöht? Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind geplant? 32. Sind derzeit alle Stellen für Referendar*innen und Lehrer*innen mit dem Fach Wirtschaft -Arbeit-Technik (WAT) besetzt? Wenn nicht, wie viele Stellen sind unbesetzt? Bitte nach beiden Stadtgemeinden getrennt angeben. 33. Welche Studienfächer qualifizieren für das Lehramt in WAT? Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der Einstellung des Faches „arbeitsorientierte Bildung“ an der Universität Bremen die zukünftige Versorgung mit WAT-Lehrkräften ein? IV. Maßnahmen in ressortübergreifenden Bereichen Kindertagesstätten und Schulen (vgl. S.17) 34. Welche konkreten Überlegungen stellt der Senat zum Umbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren an? 35. Bis wann soll das entsprechende Konzept vorgelegt werde? Wie ist die zeitliche Umsetzungsperspektive ? 36. Durch welche Maßnahmen sollen Kitas und Schulen besser verzahnt werden? Präventionsketten (vgl. S.18) 37. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um zur Verhinderung von Armut eine ununterbrochene Präventionskette, bestehend aus ergänzenden und anschlussfähigen Maßnahmen, über den gesamten Bildungsweg zu schaffen? 38. Welche Institutionen und Akteur*innen wurden bereits in die verbesserte Abstimmung einbezogen? 39. Mit welchen Maßnahmen wird die Verbesserung der Abstimmung herbeigeführt? Evaluation der Wirksamkeit von Instrumenten (vgl. S.32) 40. Wie gewährleistet der Senat die Evaluation der sozialen und bildungspolitischen Maßnahmen ? 41. Wie gewährleistet der Senat die Verallgemeinerung und Verstetigung der positiv evaluierten Projekte? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Kulturelle Bildung und schulische Bildungsangebote (vgl. S.32) 42. Welche Konzepte hat der Senat zur Förderung der kulturellen Bildung in benachteiligten Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden? V. Maßnahmen außerhalb der konsensualen Empfehlungen 43. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der gestiegenen Anforderungen gerade von Grundschullehrer*innen im beratenden und sozialpädagogischen Bereich Rechnung zu tragen? Wird der Senat die Unterrichtsverpflichtung verringern, um den Lehrer *innen die Möglichkeit zu geben diesen Aufgaben bedarfsgerecht nachkommen zu können? 44. Wird der Senat das Aufnahmeortsgesetz ändern, um die Bedarfsprüfung im U3- Bereich abzuschaffen und so besonders arbeitssuchenden Alleinerziehenden den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Qualifikationsangeboten zu erleichtern? Wenn ja, bis wann? 45. Wie stellt der Senat sicher, dass die verringerten Gruppen- bzw. Klassengrößen nach Sozialindikatoren auch bei unterjähriger Aufnahme zu gewährleisten? 46. Welche Initiativen hat der Senat eingebracht, um sich, wie im Koalitionsvertrag festgehalten , auf der Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzusetzen ? Plant der Senat eine Bundesratsinitiative? Wenn ja, bis wann soll diese eingereicht werden?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 27. März 2014 den Ausschuss zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung eingesetzt. In elf Sitzungen hat sich der Ausschuss mit den Themenfeldern Armut von Kindern und Jugendlichen, Migration, Bildung, Arbeitsmarkt und Beschäftigung sowie mit sozialräumlichen Instrumenten befasst. Mit Drucksache 18/1815 vom 14.04.2015 hat er der Bürgerschaft seinen Abschlussbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er enthält zahlreiche Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung. Im September 2015 hat die Bürgerschaft (Landtag) den Bericht des Ausschusses zur Kenntnis genommen und den Senat aufgefordert, bis zum Sommer 2016 einen Bericht vorzulegen, der über die Umsetzung der im Abschlussbericht des „Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Armut berichtet. Darin sollen die bisher eingeleiteten Strategien und Maßnahmen der fünf Handlungsfelder aufgeführt, Ergebnisse und Wirksamkeit benannt und dargestellt werden, mit welcher Priorität der Senat die weiteren Umsetzungsschritte plant. Mit dem „Bericht des Senats über die Umsetzung der im Abschlussbericht des Ausschusses der Bremischen Bürgerschaft zur „Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ empfohlenen Maßnahmen“, Drs. 19/734, vom 13.09.2016 hat der Senat umfassend zu den verschiedenen Handlungsfeldern und Maßnahmen berichtet. Dieser Bericht liegt der Bürgerschaft vor, wurde aber noch nicht erörtert. Die nachfolgenden Antworten zu den einzelnen Fragen nehmen in großen Teilen Bezug auf diese Drucksache. Bereits im ersten „Bremer Armuts- und Reichtumsbericht – Lebenslagen im Land Bremen“ von 2009 wurden zwei Handlungsebenen, auf denen der Senat des Landes Bremen strate- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 gisch tätig werden kann und tätig geworden ist, aufgezeigt. Diese sind die Bundesebene und die Landesebene. Auf Bundesebene werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Verbesserung materieller Armutslebenslagen geschaffen. Im Wesentlichen geht es dabei darum Arbeitsplätze zu schaffen Mindesteinkommen zu sichern Auskömmliche Einkommen zu gewährleisten Einen Ausgleich zwischen hohen und niedrigen Einkommen zu schaffen Auf dieser Ebene hat der Senat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Initiativen ergriffen und unterstützt, um die Situation von in Armut lebenden und von Armut gefährdeten Menschen zu verbessern. Beispielhaft genannt seien1 : Anhebung von Behinderten-Pauschbeträgen Anhebung des Spitzensteuersatzes Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes Reform des Regelsatzsystems in der Sozialhilfe Damit schöpft der Senat seine Möglichkeiten der Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorhaben zur Minderung der existentiellen Lebensrisiken wie Unfall, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit aus, um die materielle Lage der davon betroffenen Bewohner/- innen Bremens zu verbessern. Ebenfalls im ersten Armuts- und Reichtumsbericht des Jahres 2009 wurde als übergreifendes Landesziel des Senats formuliert: „Ziel der (Landes-) Politik des Senats ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und abzubauen . Der soziale Zusammenhalt in unseren Städten ist Grundlage und Bedingung für eine hohe Lebensqualität. Sozialer Zusammenhalt bedeutet gesellschaftliche Solidarität, ein Füreinander-Einstehen, Toleranz und Rücksichtnahme und wird letztlich von den Menschen - individuell und als Gruppen - aufgebracht. Bürgerschaftliches Engagement, Selbstorganisation und Selbsthilfe, Aktivierung der eigenen Potentiale und Ressourcen sind elementare Bestandteile, aus denen sozialer Zusammenhalt entsteht, ohne sie geht es nicht.“ Daraus leitet sich die übergreifende Senatsstrategie ab: Die Verbesserung von Teilhabechancen der von Armut betroffenen bzw. bedrohten in Bremen lebenden Menschen. Neben den im zweiten Bremer Armuts- und Reichtumsbericht aufgezeigten Maßnahmen und den aus dem Bürgerschaftsbericht angeregten Maßnahmen und deren Entwicklungsstände haben die Fachressorts in den bedeutsamsten Handlungsfeldern eigene Fachstrategien entworfen . Aufgrund dieser Fachstrategien beantwortet der Senat die Fragen im Einzelnen. Die Fachziele des Handlungsfeldes Bildung wurden im zweiten Armuts- und Reichtumsbericht wie folgt ausgewiesen: Verbesserung der Bildungschancen Sicherstellung von schulischen und beruflichen Ausbildungen Davon abgeleitet wurden folgende strategische Fachausrichtungen im Bereich SKB2 geplant und umgesetzt: 1 Siehe dazu auch 2. ARB 2015, Seite 312 ff 22 Senatorin für Kinder und Bildung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Beherrschung der deutschen Sprache als Armutsprävention Das Beherrschen der deutschen Sprache ist evident wichtig für den schulischen Erfolg. Deshalb fördert die Senatorin für Kinder und Bildung in Kita und Grundschule alle Kinder, bei denen sich bei der Feststellung der Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachstandsfeststellung nach § 36 BremSchulG) vor der Einschulung ein Förderbedarf gezeigt hat. Für später zugewanderte oder geflüchtete schulpflichtige Kinder und Jugendliche findet diese Sprachförderung in speziellen Klassen statt. Die Förderung in diesen Sprachanfangsklassen ist eng mit dem Regelunterricht verzahnt. Seit 2013 gibt es außerdem ein durchgängiges Sprachbildungskonzept von der Grundschule bis zum Schulabschluss. Die Sprachförderung wurde ab 2015 durch das Modellprojekt „„Durchgängigkeit in der Sprachbildung von der Kita in die Grundschule – Sprachbildung von Anfang an“ an fünf Standorten gestärkt. Ziel des Projektes ist es gemeinsame Strategien zur durchgängigen Sprachbildung und –Förderung zwischen Kita und Grundschule an den Modellstandorten bis zum Herbst 2018 zu entwickeln. Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung In der Grundschule sind die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler Grundlage der Unterrichtsgestaltung. Der inklusive Unterricht berücksichtigt die unterschiedlichen kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Dieses inklusive didaktische Konzept wird in den Klassen 5 – 10 vor allem auch in der Oberschule realisiert, die in einem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur führt und durch eine vertiefte allgemeine Bildung unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Arbeitswelt die Erweiterte Berufsbildungsreife und den Mittleren Schulabschluss anbietet. Eine zunehmende Differenzierung auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus führt in der Oberschule zu den entsprechenden Abschlüssen. Ausgleich von sozialer Benachteiligung durch erhöhte Unterrichtszuweisung Die Landeszuweisungsrichtlinie weist 6,5% der Unterrichtsstunden für besondere Bedarfe aus. Ein Drittel der Ressource wird den Schulen für Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialstrukturbedarfs zugewiesen. Davon entfallen laut kommunaler Zuweisungsrichtlinie in der Stadtgemeinde Bremen 55% auf die Grundschulen und 41% auf die Sekundarstufen I der Oberschulen; die restlichen 4% gehen an Gymnasien. Die Verteilung innerhalb dieser Schulformen erfolgt auf der Basis des schulischen Sozialindikators. Dies stellt eine gezielte Unterstützung zur Prävention und Bekämpfung von Armut dar. Im Bereich der Inklusion korreliert der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten nachgewiesen mit der sozialen Lage. In der Grundschule werden laut dem Entwurf der kommunalen Zuweisungsrichtlinie für die Schülerinnen und Schüler zusätzlich 4,5 Lehrerwochenstunden und in der Oberschule 6,6 Lehrerwochenstunden pro Klassenverband zugeteilt. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Evaluation der Umsetzung der Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik wird über die Verteilung der sonderpädagogischen Förderung neu beraten. Armutsprävention durch rhythmisierte Unterrichts- und Betreuungsangebote in der ganztägigen Beschulung Vor allem in der gebundenen Ganztagsgrundschule und der gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschule in Oberschulen und Gymnasien, aber auch durch den nachmittäglichen Einsatz von Lehrkräften und Erzieherinnen in der offenen Ganztagsgrundschule kann eine gute Förderung der unterschiedlichen kognitiven und sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stattfinden. Kulturelle und musische Bildungsangebote der Schulen für Schülerinnen und Schüler in schwieriger sozialer Lage Zahlreiche Bremer Schulen aller Stufen verfügen im Rahmen des Schulprofils über unterschiedliche Kooperationen und Angebote zur ästhetischen Erziehung und Bildung. Hier erhalten alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen familiären Lage die Chance, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 kulturelle Erfahrungen zu sammeln. Diese Angebote werden sehr gut angenommen und verstärkt insbesondere auch in benachteiligten Stadtteilen angeboten. Dies ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die dies im Rahmen der Familie nicht erfahren können, z. B. das Erlernen eines Musikinstruments. Die drei Quartierbildungszentren (QBZ) ermöglichen in Kooperation mit der Schule einen niedrigschwelligen Zugang zur informellen kulturellen Bildung, zu sportlichen Gesundheitsangeboten und zu spannenden Sprachförderangeboten auf Basis von Projekten. Besondere zusätzliche Bildungsangebote Schülerinnen und Schüler, für die das didaktische Konzept der Oberschule zu wenige Praxisanteile enthält, bekommen in der Werkschule handlungsorientierte Angebote, um den Abschluss der einfachen oder erweiterten Berufsbildungsreife zu erlangen. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) unterstützen durch gezielte Schullaufbahnberatung, durch Elternberatung und diagnostischen Leistungen bei Lese- und Schreibschwäche und Dyskalkulie betroffene Schülerinnen und Schüler. Außerdem halten sie Angebote der Suchtintervention bereit und führen schulergänzende und schulersetzende Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen sozial-emotionalem Förderbedarf durch. Zahlreiche Schulvermeiderprojekte führen Schülerinnen und Schüler in das Regelsystem zurück , die sonst ohne Abschluss bleiben würden. Die Jugendberufsagentur bietet an verschiedenen Standorten in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit u.a. Schülerinnen und Schüler, deren Berufsorientierung nicht erfolgreich war, eine sanktionsfreie Orientierung für Ausbildung und Beschäftigung auch durch aufsuchende Bildungsarbeit an. Geflüchtete Schülerinnen und Schüler Über die Sprachanfängerklassen hinaus unternimmt die SKB zurzeit erhebliche Anstrengungen , um geflüchteten Schülerinnen und Schülern eine vollwertige Beschulung zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine Beratung bei besonderen Bedürfnissen nach traumatischen Erfahrungen . Geflüchtete Schülerinnen und Schüler erhalten sofortigen Zugang zum Ganztagsschulangebot und zu den Kooperationen der Schulen im sportlichen und kulturellen Bereich. Für diese Schülerinnen und Schüler bietet die Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit eine gute Unterstützung. Die Schulsozialarbeit hilft zurzeit insbesondere auch geflüchteten Schülerinnen und Schülern. Und zwar durch ihre verlässliche und verbindliche Ansprechbarkeit, durch nachhaltige Begleitung und Betreuung und durch Krisenintervention und Konfliktbewältigung (beispielsweise durch Sozialtraining in den Vorklassen). Sie berät Eltern und arbeitet mit Vormündern, betreuenden Einrichtungen und anderen Stellen zusammen, wie z.B. dem kinderpsychiatrischen Dienst. Sie gibt Hilfestellung in ausländerrechtlichen Fragen durch Weitervermittlung und Begleitung zu Beratungsstellen. Sie begleitet ggf. zu Arztpraxen oder psychiatrischen Diensten und unterstützt bei der Praktikumssuche und bei der Berufsorientierung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Zu den Fragen im Einzelnen: I. Aktuelle Datenlage 1. Wie hat sich die Quote von Kindern in armutsgefährdeten Familien, seit 2012, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden entwickelt? Armutsgefährdungsquote im Land Bremen3 nach ausgewählten soziodemografischen Merkmalen in Prozent gemessen am Bundesmedian4: Armutsgefährdungsquote Land Bremen, gemessen am Bundesmedian 2012 2013 2014 2015 Insgesamt 22,9 24,6 24,1 24,8 Im Alter unter 18 Jahre 33,2 35,9 33,1 34,2 Nach Haushaltstyp 5 : Einpersonenhaushalt 28,6 32,2 33,2 33,0 Zwei Erwachsene ohne Kind 11,3 11,4 9,9 9,3 Sonstiger Haushalt ohne Kind 16,8 17,1 19,2 18,3 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 6 49,5 56,4 53,6 56,0 Zwei Erwachsene und ein Kind 10,5 (12,2) (19,6) 32,1 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 23,7 19,0 20,4 17,9 Zwei Erwachsene und drei und mehr Kinder 44,0 44,8 45,7 (32,6) Sonstiger Haushalt mit Kind(ern) 7 34,3 42,8 26,1 35,0 () Aussage eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet zwischen 5.000 und 10.000). 3 Die Armutsgefährdungsquote ist stark abhängig von der Entwicklung des Einkommens und von der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle. Eine höhere Armutsgefährdungsschwelle kann eine höhere Armutsgefährdungsquote nach sich ziehen. Steigen die mittleren Einkommen, also um den Median herum, bspw. infolge des Mindestlohns, kann es nach der Definition mehr armutsgefährdete Menschen geben, die ggf. zwar die Einkommenshöhe wie in Vorjahren haben, aber durch Verschiebung des Medians dann als armutsgefährdet gelten. Nicht berücksichtigt wird zudem die regional unterschiedlich ausgeprägte Kaufkraft oder auch das verfügbare Einkommen (unterschiedliche Mieten und Preise bspw.). Gleichbleibend hohe Armutsgefährdungsquoten bedeuten nicht, dass untere Einkommensgruppen nicht vom Wachstum profitieren. 4 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 bassiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. IT.NRW, Amtliche Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter, Tabelle A 1.1.05 (Bundesmedian), Bremen, abgefragt am 21.09.2016. Die Armutsgefährdungsquote gemessen am Landesmedian liegt deutlich unter diesen Werten, da das Äquivalenzeinkommen im Land Bremen niedriger ist als das Äquivalenzeinkommen im Bund. Die vergleichsweise kleine Stichprobe führt zu deutlichen Schwankungen bei den Quoten (Zeitreihe). 5 Zu den Kindern zählen Personen im Alter unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt 6 Alleinerziehenden-Haushalte können auch in der Gruppe der Haushalte mit zwei Erwachsenen und Kind(ern) umfasst sein, wenn bspw. ein Kind im Alter ab 18 Jahren mit im Haushalt lebt. 7 Haushalte mit ledigen Minderjährigen und mehr als zwei Erwachsenen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Die obige Tabelle zeigt trotz aller methodischer Einschränkungen, dass im Land Bremen weiterhin ca. ein Drittel aller Kinder unter 18 Jahren armutsgefährdet sind. Deutlich höher geworden ist die Quote bei den Alleinerziehenden. Mehr als die Hälfte aller alleinerziehenden Haushalte mit einem oder mehreren Kindern lebt an der Armutsgrenze. Zurückgegangen ist die Armutsgefährdungsquote für die Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. 2012 lag sie noch bei 23,7, in 2015 liegt sie bei 17,9. Dagegen weisen Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei und mehr Kindern ein deutlich höheres Armutsrisiko auf. Ursache kann u.a. sein, dass Kinder grundsätzlich einerseits den Bedarf des Haushaltes erhöhen, andererseits aber ggf. durch den entstehenden Betreuungsbedarf und die Entscheidung zur Form der Betreuung dazu führen kann, dass weniger Gesamthaushaltseinkommen generiert wird (etwa durch Teilzeit- oder Nichtbeschäftigung). 2. Wie hat sich die Anzahl von Kindern, die in Familien leben, die Transferleistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen entwickelt ? Die Angaben bitte seit 2012 nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln. SGB II Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zum 01.01.2016 eine Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durchgeführt. Daten vor und nach der Revision können deshalb nicht in einer Zeitreihe zusammen betrachtet werden. Eine kleinräumige, auf Stadtteile bezogene rückwirkende Auswertung, die nach neuem Auswertungsmodus auch für die Vorjahre Daten ausweist, kann derzeit nur durch die Bundesagentur für Arbeit selbst erfolgen. Die Auswertung ist kostenpflichtig und war in der Kürze der Zeit nicht zu beauftragen und umzusetzen. In Bedarfsgemeinschaften / Haushalten mit mindestens einer Person, die Leistungen nach dem SGB II erhält, können Kinder, hier definiert als unter 15-Jährige, leben, die - selbst einen Regelleistungsanspruch haben (RLB NEF)8 - die keine Regelleistungen erhalten, wohl aber bspw. einmalige Bedarfe wie etwa Schulbedarf (i.d.R. 2x/Jahr) erhalten (SLB9 NEF) oder - die keinen eigenen Leistungsanspruch haben, weil sie bspw. ausreichenden Unterhalt erhalten (KOL10). Für die Beantwortung dieser Frage werden alle unter 15-Jährigen (Summe der obigen drei Gruppen) in Familien mit Leistungen nach dem SGB II ausgewiesen. Die überwiegende Mehrzahl der unter 15-Jährigen hat einen eigenen Regelleistungsanspruch nach dem SGB II. 8 RLB - Regelleitunsgberechtige/-r, NEF - nicht erwerbfsfähiger Leistungserechtigte/-r 9 SLB - Sonstige Leistungsbrechtigte 10 KOL - Kinder ohne Leistungsanspruch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Die Entwicklung der unter 15-jährigen in SGB II-Familien in den beiden Stadtgemeinden stellt sich wie folgt dar (jeweils Dezember): Unter 15-Jährige Personen in Familien mit SGB II Leistungsanspruch (Zuordnung nach der Methode nach Revision) Dez. 2012 Dez. 2013 Dez. 2014 Dez. 2015 Personen mit und ohne eigenen Regelleistungsanspruch (NEF RLB + SLB + KOL) Stadt Bremerhaven 5.118 5.259 5.688 6.215 Stadt Bremen 19.408 19.613 19.875 21.132 Besonders deutliche Zuwächse bei den unter 15-Jährigen gibt es bei den RLB NEF aus den 8 asylstärksten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) und bei jungen Menschen aus Rumänien/Bulgarien. So liegt die Anzahl der unter 15-Jährigen RLB Nef aus den 8 asylstärksten Herkunftsländern in der Stadt Bremen Ende 2015 bei 1.582 gegenüber 538 im Dezember 2012, bei den Kindern aus Rumänien/Bulgarien mit 701 Ende 2015 gegenüber 210 Ende 2012. In der Stadtgemeinde Bremerhaven lag die Zahl der unter 15-Jährigen RLB NEF aus den 8 asylstärksten Herkunftsländern Ende 2015 bei 205 gegenüber 48 Ende 2012 und bei den Personen U15 aus Rumänien/Bulgarien bei 490 gegenüber 9 Ende 2012. Stadtteile Die beiden nachfolgenden Tabellen für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven stellen die Entwicklung 2012-2015 auf Stadtteilebene dar. Bei der Betrachtung der Zahlen ist unbedingt zu beachten, dass die Zahlen 2012-2014 Werte vor der Revision ausweisen und 2015 Werte nach der Revision, diese können nicht direkt verglichen werden. Im Land Bremen sind rd. 99% der unter 15-jährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine Person SGB II Leistungen erhält, Regelleistungsbeziehende. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Die vorstehende Tabelle basiert auf Daten der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II, ausgewiesen im Infosystem Bremen, Stat. Landesamt Bremen, abgefragt am 16.09.2016 und auf einer Auswertung des Stat. Landesamtes aus diesen Datensätzen. SGB XII Die in diesem Zusammenhang relevante Leistungsart ist die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) nach dem Dritten Kapitel des SGB XII. Leistungen nach dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , GSiAE) werden in der Regel für Personen ab dem 18. Lebensjahr gewährt. Der Anteil der HLU-Leistungsempfänger/-innen unter 15 Jahren bzw. unter 18 Jahren an allen Leistungsempfänger/-innen liegt in der Stadt Bremen unter 10 Prozent (bei rd. 1.900 Leistungsempfängern/-innen insgesamt Ende 2015). Eine Auswertung für die Jahre 2012-2015 aus dem Fachverfahren Open/PROSOZ ist aufgrund technischer Probleme aktuell nicht möglich. Bei einer kleinräumigen Auswertung würden zudem viele Werte infolge der geringen Anzahl auf Stadtteilebene nicht ausgewiesen werden können. AsylbLG Auch für das AsylbLG gilt, dass eine Auswertung aus dem Fachverfahren Open/PROSOZ für die Stadt Bremen aktuell nicht möglich ist. Die auf der Internetseite des Stat. Landesamtes ausgewiesenen Daten der Bundesstatistik zu Empfänger/-innen von Leistungen nach dem AsylbLG weisen Altersgruppen für die beiden Städte insgesamt aus. Eine Auswertung nach Stadtteilen ist dort lediglich für 2010 und 2011 abrufbar. Ursache hierfür ist (das gilt entsprechend auch für die HLU), dass die Stadt Bremen zur Bundesstatistik den sogenannten Gemeindeteilschlüssel (entspricht dem Ortsteil), der kein Pflichtfeld ist, nicht mit übermittelt. Folgende Tabelle weist die Entwicklung 2012 bis 2015 für die beiden Stadtgemeinden und das Land gemäß Bundestatistik aus: Empfänger/-innen von Leistungen nach dem AsylbLG zum Jahresende im Alter unter 15 Jahren (Bundesstatistik) 2012 2013 2014 2015 Stadt Bremen 828 1.120 1.483 2.332 Stadt Bremerhaven 190 259 383 931 Land Bremen 1.018 1.379 1.866 3.263 Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremen Infosystem Tabelle 332-54, abgefragt am 23.09.2016, eigene Berechnungen SJFIS Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 Bremerhaven Für die Stadtgemeinde Bremerhaven stellt sich die Entwicklung der unter 15-jährigen Leistungsbezieher /-innen mit Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) folgendermaßen dar: Quelle: Magistrat Bremerhaven, Auswertung aus dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ, dargestellt ist der Wert zum Jahresende . Daten der Bundesstatistik weichen von denen aus den Fachverfahren i.d.R. ab, dieses ist definitions- und abfragebedingt (z.B. Abfragetag). II. Kinder und Jugendliche Verbesserung der Kindertagesbetreuung (vgl. S.1611) 3. Bis wann plant der Senat einen Gesetzesentwurf zum Mindestbetreuungsanspruch auf 6 Stunden im U3-Bereich vorzulegen? Für das Angebot der Kindertagesbetreuung wird in den kommenden drei Jahren ein intensives Ausbauprogramm mit rund 55 neuen Einrichtungen umgesetzt. Dies ist insbesondere zur Sicherung des Rechtsanspruchs im U3-Bereich und zur Erreichung der politisch beschlossenen Betreuungsquote von mindestens 50% in allen Stadtteilen notwendig. Eine zeitliche Ausdehnung des Rechtsanspruchs in dieser Wachstumsphase ist nicht sinnvoll, weil es aufgrund des zusätzlichen Bedarfs an finanziellen und personellen Ressourcen den Platzausbau bremsen würde. Eine Konzentration von U3-Angeboten auf 6-stündige Betreuung ist zudem aus pädagogischer Sicht nicht unumstritten (siehe hierzu z.B. den Zwischenbericht von Bund und Ländern 2016 „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“. 11 Die Seitenangaben („(vgl. ….)“) in verschiedenen Fragen dieser Großen Anfrage beziehen sich auf die Drucksache 18/1815. Kinder unter 15 J., die im Leistungsbezug von SGB XII HLU und AsylbLG stehen SGB XII HLU AsylbLG Stadtteile 2012 2013 2014 2015 2012 2013 2014 2015 Geestemünde 13 16 23 25 92 105 157 255 Lehe 15 16 23 19 52 42 53 279 Leherheide 8 4 5 10 3 1 0 71 Mitte 4 5 2 2 40 67 125 222 Schiffdorferdamm 0 0 0 0 0 0 0 1 Surheide 0 0 0 0 0 0 0 5 Wulsdorf 0 1 1 3 25 61 75 113 GESAMT 40 42 54 59 212 276 410 946 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 4. Wie versetzt der Senat die Träger in die Lage, Kinder während des laufenden KiTa-Jahres aufnehmen zu können? Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist nicht stichtagsgebunden. Insofern hält der Senat bessere Möglichkeiten zur unterjährigen Aufnahme von Kindern für wünschenswert . Unterjährig frei werdende Plätze werden zeitnah wiederbelegt. 5. Wie vielen Anträgen auf Aufnahme während des laufenden Kita-Jahres, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden, konnte 2015/16 nicht entsprochen werden? Da die Anmeldungen und Aufnahmeentscheidungen dezentral erfolgen und nicht alle Eltern einen Wunsch nach einer zentralen Platzvermittlung haben, liegen keine Daten zu einer nicht erfolgten Aufnahme in Kindertageseinrichtungen vor. Dazu wird regelmäßig im Ausschuss „frühkindliche Bildung“ der Deputation für Kinder und Bildung berichtet. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um eine Bedarfsprüfung zukünftig überflüssig zu machen? Welche Maßnahmen sind geplant und wann werden diese umgesetzt? Das Bremische Aufnahmeortsgesetz (BremAOG) regelt eine bedarfsgerechte Bereitstellung des benötigten Betreuungsumfangs auch über den Rechtsanspruch hinaus. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebenssituation der Kinder und Familien würde ein vollständiger Verzicht auf eine Bedarfsprüfung gerade nicht zu einer höheren Bedarfsgerechtigkeit führen. Der Senat konzentriert seine Anstrengungen deshalb zunächst auf den Ausbau der Angebotsstruktur, um flächendeckend Plätze schneller verfügbar zu machen. Für Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres ist die Bedarfsprüfung nach §5 Absatz 1 BremAOG in Verbindung mit der bundesrechtlichen Vorgabe in §24 Absatz 1 SGB VIII obligatorisch. Aufsuchende und stadtteilbezogene Jugendarbeit (vgl. S.17) 7. Wie viele Stellen sind seit 2014, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, eingerichtet worden? Die Zahl der in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei vielen unterschiedlichen Trägern beschäftigt sind, wird nicht zentral erfasst. Auch liegen hierzu keine Daten aus der amtlichen Statistik gemäß SGB VIII vor, die aktuelle Stände abbilden. Ein kleinräumiges und gesamtstädtisches Berichtswesen wird in Verbindung mit der Einführung von Qualitätsdialogen erst noch aufgebaut. 8. Welche Punkte aus dem von Jugendhilfeausschuss und Sozialdeputation beschlossenen Rahmenplan für die offene Jugendarbeit wurden umgesetzt? Wie im Jugendhilfeausschuss am 07.04 und 04.08.2016 sowie in der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am 11. 08. 2016 berichtet, wurden folgende Maßnahmen des auf das Rahmenkonzept für die offene Jugendarbeit bezogenen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2014 umgesetzt: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 2016 2017 Verstetigung der Mittelbereitstellung zur Erreichung der Zielzahlen aus 2015 100,0 T€ 100,0 T€ Weitere Erhöhung gemäß Stufenplan für Stadtteile mit höherem Bedarf aufgrund von Jugendeinwohner Innen oder Sozialindikatoren 58,5 T€ 234,0 T€ Aufstockung aller Stadtteilbudgets um 8,8 % ab 01.07.2016 300,0 T€ 600,0 T€ Summe 458,0 T€ 934,0 T€ Gegenüber der Ausgangslage in 2014 ist die Mittelausstattung für die offene Jugendarbeit in 2016 um 6,8 % erhöht worden, in 2017 wird sie um 13,9 % höher sein als 2014. Die zusätzlichen Mittel werden in allen Stadtteilen zum Erhalt des bestehenden Angebotes angesichts gestiegener Betriebskosten eingesetzt. Dem beschlossenen sozial gewichteten Verteilerschlüssel entsprechend wurden und werden die Zielzahlen für die Stadtteile Walle , Gröpelingen, Obervieland, Huchting, Borgfeld, Oberneuland und Hemelingen in einem Stufenplan angehoben. Hiervon profitieren insbesondere Stadtteile mit Indikatoren, die auf eine höhere Armutsbelastung schließen lassen. In diesen Stadtteilen erfolgte und erfolgt eine Ausweitung von Angeboten der Jugendarbeit. 9. Wie ist die Zeitplanung zur Umsetzung des Konzeptes? Dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2014 entsprechend sollen die im sozial gewichteten Verteilerschlüssel ermittelten Zielzahlen in einem Stufenplan bis 2018 erreicht werden. Die Senatorin für Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat in 2014 das Rahmenkonzept der Offenen Jugendarbeit vorgelegt. Zwei Gütekriterien sind hier von zentraler Bedeutung: die Offene Jugendarbeit muss Bedarfsgerechtigkeit zum Maßstab ihrer finanziellen und pädagogischen Schwerpunktsetzungen machen und zudem Teilhabegerechtigkeit herstellen. Zielt das erste Kriterium auf den wenigstens teilweise erreichbaren Ausgleich sozioökonomischer Ungleichheit (Benachteiligung) und die Armutsfolgenbekämpfung , so meint das zweite den barrierefreien Zugang unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Ethnie und Beeinträchtigung und proklamiert das Recht auf Partizipation und Anerkennung für alle Kinder und Jugendliche. Die Jugendarbeit stellt für die Stadt Bremen wirksame und fördernde soziale Infrastrukturen bereit. Sie ist sowohl in der Pflicht, in allen Stadtteilen Angebote der Jugendarbeit zu gewährleisten als auch und insbesondere, Kindern und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen verstärkte Angebote zu machen, die ihre Teilhabe und soziale Integration fördern . Das Rahmenkonzept sieht sich als ein Baustein, der die offene Jugendarbeit in das sich in der Stadt aktiv entwickelnde „Bündnis für sozialen Zusammenhalt“ einbindet. Die offene Kinder- und Jugendarbeit kann strukturelle Ursachen von Armut und Ausgrenzung nicht beseitigen, versteht sich jedoch als Interessenvertretung von, für und mit betroffenen Kindern- und Jugendlichen. Sie hat den Anspruch den Zugang zu sozialen und kulturellen Ressourcen zu fördern, insbesondere der kostenfreie/-günstige Zugang zu Freizeit-, Informations- und Bildungsangeboten, die Unterstützung bei der Lebensbewältigung und die Erweiterung von Autonomie sowie Reflexions- und Urteilsvermögen. Sie ermöglicht durch zahlreiche Partizipationsprojekte die positive Erfahrung der Einbindung in Gemeinschaft und Übernahme von Verantwortung in Gruppen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Aus diesem Grunde sind folgende Festlegungen mit dem Verteilungsvorschlag verbunden: Die in den Verteilungsschlüssel einbezogenen Jugendeinwohner-Jahrgänge werden auf das Cluster 6 - < 21 Jahre festgelegt. Damit wird ausgedrückt, dass die offene Jugendarbeit mit ihren niedrigschwelligen Angeboten einen Beitrag für gelingende Übergänge von Schule in Beruf leistet und Kontakte zu jungen Menschen aufgreift, denen dieser Übergang nicht ohne Hindernisse erreichbar erscheint. Um die Programmatik der Armutsfolgenbekämpfung auch mit dem sozialräumlichen und gemeinnützigen Angeboten der Träger der Jugendarbeit aufzugreifen, wird der Gewichtungsfaktor für die Verstärkung der Fördermittelvergabe an Ortsteile/Stadtteile mit benachteiligenden Lebenslagen von R4 auf R5 hochgesetzt. Um zugleich sicherzustellen, dass auch der kleinste Stadtteil wenigstens eine funktionsfähige Jugendeinrichtung betreiben kann, soll sich aus dem Verteilungsschlüssel ableiten lassen, dass das hierfür benötigte Förderbudget nicht unter 80 T€ liegt. Aus diesem Grund wurde die Anhebung des Sockelbetrags für alle Stadtteile von derzeit 40 T€ auf 60 T€ vorgeschlagen12. Auf eine Umverteilung von Mitteln zwischen den Stadtteilen soll verzichtet werden, um die Infrastrukturen der offenen Jugendarbeit im Grundsatz arbeitsfähig zu halten. Für die Stadtteile mit nachgewiesenem Mehrbedarf an Fördermitteln wird eine Aufstockung aus Verstärkungsmitteln angestrebt. Um vor allem dem Partizipationsgebot des Rahmenkonzepts gegenüber Jugendlichen nachzukommen, wird eine Ergänzung zu den Entscheidungsstrukturen in der Jugendarbeit vorgeschlagen: die Jahresplanungen der offenen Jugendarbeit sollen künftig vor dem abschließenden Beschluss der jeweiligen Controllingausschüsse mit Jugendlichen des Stadtteils diskutiert worden sein. In allen Jugendeinrichtungen soll es verlässliche Formen der Jugendbeteiligung geben. Allen Stadtteilen wird überdies geraten, aus den Mitteln des Stadtteils kleine Aktionsfonds auszustatten, mit denen Jugendlichen ermöglicht wird, eigene Ideen ohne bürokratische Hürden umzusetzen. Darüber hinaus wird die Kooperation mit den Jugendbeiräten ausgebaut. Bei der Aktualisierung der Stadtteilkonzepte sollen Bedarfe, die durch neue Unterkünfte für oder Zuzüge von geflüchteten jungen Menschen und deren Familien in Nähe von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit entstehen, möglichst einbezogen werden. Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes (vgl. S.17) 10. Um wie viele Stellen, nach Stadtteilen aufgeschlüsselt, wurde die Zahl der Familienhebammen erhöht? Neben Personen mit der Erstqualifikation einer Hebamme wird das Leistungsspektrum der Familienhebammenarbeit gemäß den Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes auch durch Fachkräfte mit einer Erstausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) abgebildet. Nach Absolvierung der im Bundeskinderschutz vorgesehen Zusatzqualifikation arbeiten die genannten Berufsgruppen sowohl in Gesundheitsämtern als auch bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. In der Stadtgemeinde Bremen sind in diesem Arbeitsfeld am Stichtag 01.10.2016 insgesamt 11,25 Beschäftigungsvolumina (BV), überwiegend in Form von Teilzeitstellen, besetzt . Dies entspricht einem Zuwachs um 2,0 BV gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres. 12 Siehe auch Drucksache 105/18, Vorlage vom 21.07.2016, für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.08.2016 und die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am 11.08.2016. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 In der Stadtgemeinde Bremen (Gesundheitsamt) werden die Regionen Süd/Nord/West und Ost mit Standort in den entsprechenden Außenstellen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) bedient. Eine nähere Aufschlüsselung nach Stadtteilen ist nach Angaben der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz nicht möglich . In den Beschlüssen des Senats vom 01.01.2016 „In Bremen zu Hause - Integration gestalten und sozialen Zusammenhalt sichern“ und „Eckpunkte eines mittelfristig ausgerichteten Integrationskonzeptes“ wird auch die Arbeit der Familienhebammen des KJGD aufgegriffen und vor dem Hintergrund des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) eine Erweiterung als zusätzlicher Bedarf angestrebt. In der Sozialpädiatrischen Abteilung des Gesundheitsamtes, Referat Familienhebammen, stehen 4,76 Planstellen für Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen , sowie zusätzlich 1,25 Planstellen für eine Referatsleitung und eine Verwaltungsangestellte (Geschäftszimmer) zur Verfügung. Weitere 0,5 BV werden aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen finanziert. In 2016 wurde das Referat um 0,5 BV aus dem 3. Sofortprogramm Flüchtlinge aufgestockt . Diese Stelle ist derzeit unbesetzt. Die Wiederbesetzung der Stelle ist in Vorbereitung . Im Vorjahr (2015) stellte sich die Verteilung der Stellen, bis auf die Stelle aus dem 3. Sofortprogramm , gleichermaßen dar. Das Referat wurde demnach in 2016 um 0,5 BV für den Kern aufgestockt, finanziert aus dem 3. Sofortprogramm Flüchtlinge. Diese halbe Stelle ist sozialräumlich nicht angebunden . Die sozialräumliche Zuordnung zu den Stadtteilen erfolgt wie unten dargestellt, ist aber personell bedingten Veränderungen unterworfen. Aktuelle sozialräumliche Zuordnung13 Bezirk Nord: 2 Familienkinder- und Gesundheitspflegerinnen, insgesamt 1,0 BV Bezirk West/Mitte: 1 Familienhebamme, 2 Familienkinder- und Gesundheitspflegerinnen, insgesamt 1,41 BV Bezirk Ost: 1 Familienhebamme, 2 Familienkinder- und Gesundheitspflegerinnen, insgesamt 1,25 BV Bezirk Süd: 1 Familienhebamme, 1 Familienkinder- und Gesundheitspflegerin, insgesamt 1,0 BV Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport fördert im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus Haushalts- und Drittmitteln des Bundes (Bundesinitiative Frühe Hilfen) aktuell acht Familienhebammen mit insgesamt 4,25 BV als Familienbegleiterinnen für Schwangere und Familien in besonderen Lebenslagen mit Säuglingen und Kleinstkindern. Dabei handelt es sich um das beim Deutschen Roten Kreuz verstetigte ehemalige Modellprogramm „Pro Kind“. Im Rahmen der von Senat und Bürgerschaft erfolgten Schwerpunktsetzung im Bremischen Haushalt konnte dieses in der Praxis gut angenommene und fachlich bewährte Präventions- und Begleitprogramm bereits seit letztem Jahr um 0,25 BV erhöht werden. Ab Oktober 2016 wird eine weitere Familienhebamme mit 0,25 BV dazu kommen und der Stellenumfang damit auf insgesamt 4,75 BV ansteigen. Durch eine weitere Stundenaufstockung einzelner Familienhebammen wird sich dieser Stellenumfang bis Ende des Jahres auf 4,9 BV erhöhen. 13 Nachfolgend sind nicht nur die Hebammen aufgeführt, sondern die Personen mit verschiedenen Qualifikationen, die die Tätigkeiten vor Ort wahrnehmen. Die Tätigkeiten sind in der Funktion vergleichbar. Deutlich soll auch werden, dass mehrere Personen sich diese BV. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Eine sozialräumliche Zuordnung zu den Stadtteilen erfolgt im vorhandenen Personalrahmen soweit nachfrage- und bedarfsorientiert und stellt sich aktuell wie folgt dar: Nord: 2 Familienhebammen mit 1,00 BV Mitte/West: 2 Familienhebammen mit 1,50 BV Ost: 2 Familienhebammen mit 1,25 BV Süd: 2 Familienhebammen mit 1,00 BV 0,15 Stelle wird je nach Nachfrage flexibel auf die Stadtteile verteilt. Die im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse der Bremischen Bürgerschaft für 2016/17 eröffneten Möglichkeiten zur Stärkung der Frühen Hilfen werden in der Stadtgemeinde Bremen sowohl von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport als auch von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz planmäßig ausgeschöpft . Der Senat geht vor dem Hintergrund einer Zunahme an alleinerziehenden Frauen mit speziellen Notlagen (siehe Antwort des Senats zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 15.07.2014, „Situation der Familienhebammen im Land Bremen“) sowie einer Zunahme an zuwandernden Familien mit jungen Kindern und vor dem Hintergrund des Fortbestehens der schwierigen sozialen Situation vieler Kinder und Familien (siehe auch aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht des Senats vom September 2015) sowie einer steigenden Geburtenrate von einem weiter wachsenden Bedarf an Betreuung durch Familienhebammendienste/-programme und anderen Angeboten zur Stärkung der Frühen Hilfen bzw. der Gesamtförderkette für Kinder, Jugendliche und Familien aus. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 37. Nähere Ausbauplanungen sind ggf. in den Beschlüssen der Bremischen Stadtbürgerschaft sowie des Magistrates im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren 2018/2019 zu entwickeln und zu beschließen. 11. Wie viele Fälle, aufgeschlüsselt nach Sozialzentren, fallen auf eine*n Casemanager *in? Stadtgemeinde Bremen Wie in der Antwort des Senats auf die Anfrage der CDU-Fraktion „Kann Bremen seinen Verpflichtungen im Bereich Kinderschutz noch ausreichend nachkommen“ Nr. 19/96 v. 06.10.2105 dargelegt und in den Berichten zum Modellprojekt ESPQ bzw. des Folgeprojekts „Weiterentwicklung des Jugendamtes“ (JuWe), zuletzt am 19.04.2016 ausgeführt, umfassen die Aufgabenzuschnitte der Allgemeinen Sozialdienste für Junge Menschen neben der Erbringung und Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII weitere vielfältige Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- sowie Koordinierungsaufgaben. Eine statistische Erfassung aller Aufgaben der im Casemanagement tätigen Fachkräfte ist in den örtlichen Dokumentations- und Datenerfassungssystemen nicht hinterlegt. Dies betrifft auch die Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, die in der Stadtgemeinde Bremen über den ASD, in der Stadtgemeinde Bremerhaven und anderen Jugendämtern dagegen durch die Fachdienste der Sozialhilfeträger bzw. der Gesundheitsämter geplant und vermittelt werden. Vor diesem Hintergrund kann die Frage nach der durchschnittlichen Fallzahl pro Casemanager /-in nur mit dieser Einschränkung und Erläuterung beantwortet werden. Demnach wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 30 Leistungsfälle, im Jahr 2015 durchschnittlich 28 Leistungsfälle in den dort angegebenen Leistungsbereichen der Hilfen zur Erziehung bearbeitet . Vergleichbare bzw. erweiterte, auch sozialräumliche Aufschlüsselungen für das laufende Jahr 2016 liegen nicht vor. Eine Abbildung der im Rahmen des Projektes JuWe erweiterten Aufgaben der einzelnen Fachkräfte wie sozialräumliche Präventions-, Multiplikatoren -, Netzwerk- und Beratungsarbeit auf Verhältnisdaten wie Fallzahlrelationen Fachkraft zu Fallbelastung ist insgesamt nicht möglich. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 12. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und welche Maßnahmen sind geplant , um die Fallzahlen pro Casemanager*in zu verringern? Stadtgemeinde Bremen: Wie in Drucksache 18/1509 vom 29.07.2014 zur Situation der Casemanager/-innen in den Jugendämtern in Bremen und Bremerhaven dargelegt, unterliegt die Personalbemessung und Personalentwicklung der Jugendämter einem fortlaufenden Auswertungsprozess der örtlichen Jugendhilfeträger unter Zugrundelegung aktueller Aufgaben- und Strukturentwicklungen . Dementsprechend hat die Mehrbelastung der Jugendämter durch Fallzahlzuwächse und neue qualitative Anforderungen seit 2007 sowohl in den Allgemeinen Sozialdiensten (ASD), als auch in neu aufgebauten zentralen Fachdiensten, wie dem Kinderund Jugendnotdienst der Stadtgemeinde Bremen und in anderen einschlägigen Arbeitsbereichen (wie z.B. den Amtsvormundschaften oder der stadtbremischen Jugendgerichtshilfe ) zu deutlichen Personalerhöhungen geführt. Da die Mehrbelastungen insbesondere auch den Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen (umA) betreffen, sind auch für dieses erheblich wachsende Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe fortlaufend Personalverstärkungen beschlossen worden. Daneben haben die im Zuge des Projekts JuWe beschlossenen Personalverstärkungen im Umfang von 27,5 BV (s. Senatsbeschluss vom 7.10.2014) die Situation im Casemanagement positiv beeinflusst. Nichtsdestotrotz bereitet es aufgrund des bundesweit zu beobachtenden Fachkräftemangels im gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mittlerweile erhebliche Probleme, Stellen im Jugendamt zeitnah zu besetzen. Aufgrund von verzögerten Personaleinstellungen (Fachkräftemangel), von Personalfluktuation und der Notwendigkeit im vergangenen Jahr, Stellen vorrangig im Tätigkeitsfeld der umA zu besetzen, ist seit 2015 tendenziell ein Personalunterhang im Casemanagement in Bremen zu verzeichnen. Der Senat strebt weiterhin schnellstmöglich eine Besetzung aller bereits mehrfach ausgeschriebenen unbesetzten Planstellen an. Die im Flüchtlingsbereich aufgetretenen erheblichen zusätzlichen Belastungen des ASD wurden zudem durch den erfolgreichen Aufbau eines gesamtstädtischen Fachdienstes Flüchtlinge aufgefangen. Kinderbetreuungsplätze in benachteiligten Quartieren (vgl. S.32) 13. Wie hat sich die Betreuungsquote seit 2012, aufgeschlüsselt nach U3 und Ü3, in WiN-Gebieten der Stadtgemeinde Bremen und vergleichbaren Quartieren in Bremerhaven entwickelt? Wie viele Plätze sind in Planung? Eltern können frei darüber entscheiden, ob und wo sie für ihr Kind ein Angebot zur Tagesbetreuung nutzen wollen. Es wird nicht erhoben, wie viele Eltern eines bestimmten Sozialraums ein Angebot der Tagesbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen und wo sie das tun. Der Platzausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientiert sich an der Versorgungsquote mit Plätzen in den jeweiligen Stadtteilen. Ziel in der weiteren räumlichen Umsetzung des für einen Stadtteil geplanten Ausbaus ist eine bedarfsgerechte Verteilung der Angebote. 14. Wie bewertet der Senat die Betreuungssituation in benachteiligten Quartieren, unter Berücksichtigung des gemeinsamen Vorschlags aller Fraktionen, die Kinderbetreuung in diesen Quartieren im Sinne einer aufholenden Entwicklung auszuweiten? Bremen Der Senat überarbeitet die Ausbauplanung derzeit entsprechend. Die aktuelle Bevölkerungsprognose weicht deutlich von den bisher gültigen Annahmen ab. Die formulierten Zielvorgaben des Konzepts „Sozialräumlicher Ausbau und Weiterentwicklung der frühkind- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 lichen Förderung und Bildung in der Stadtgemeinde Bremen bis zum Kindergartenjahr 2019/20“ sehen für eine mittelfristige Planung vor, in jedem Stadtteil eine Versorgungsquote von mindestens 50% für unter drei-jährige Kinder und von 98% für 3-6 Jahre alte Kinder zu erreichen (vgl. Bürgerschafts-Drucksache.18/650 S vom 13.01.2016). Die sozialpolitische Zielsetzung des Senats, Kinder aus unterrepräsentierten Zielgruppen bzw. Stadtteilen mit hoher Kinderarmut und hohem Sprachförderbedarf stärker und früher auch für die frühkindliche Bildung im Kindergarten zu gewinnen, wird mit der aufholenden Entwicklung des Platzausbaus verfolgt. Der Sozialindikator des Schulstandortes hat beim Ganztagsschulausbau eine große Bedeutung . Diese aufholende Entwicklung zur Realisierung von Betreuungsquoten von min. 50% / 98% (U3/Ü3) in allen Stadtteilen ist eine elementare Grundlage für das Kita- Ausbauprogramm bis 2019/20 und die Ausweitung auf 55 zusätzliche Einrichtungen (gemäß Planungsstand). Die angestrebten Versorgungsquoten sind nur schrittweise zu erreichen . Bremerhaven Zwar wurden in der Stadt Bremerhaven in den vergangenen Jahren jetzt insgesamt 791 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Einrichtungen geschaffen, jedoch ist durch die stetig steigende Kinderzahl die notwendige Versorgungsquote nicht erreicht. Sie liegt derzeit bei rd. 26% (incl. Tagespflege) Auch sinkt durch die steigende Kinderzahl die Versorgungsquote im Bereich 3 - 6 Jahren von ehemals rd. 98 % auf rd. 90%. Zum Berichtzeitpunkt stehen keine freien Kitaplätze zur Verfügung. Eine Ausweitung des Angebotes wird derzeit umgesetzt. Die Bedarfsplanung erfolgt stadtweit und berücksichtigt alle Stadtteile. II. Bildung Sprachförderung14 (vgl. S.15) 15. Wie weit sind Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für die durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung während des gesamten Bildungsweges vorangeschritten? Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat im Oktober 2013 ein durchgängiges Sprachbildungskonzept von der Grundschule bis zum Schulabschluss vorgelegt, das die Schulen verpflichtet, schuleigene Sprachförderprogramme zu entwickeln. Die Evaluation erfolgt schulintern bzw. über eine externe Evaluation. Eine unterstützende Struktur der Sprachberater/-innen ist aufgebaut. Eine durchgängige Sprachbildung durch Überarbeitung der Konzepte wurde verbessert. Es gibt in den Kitas und Schulen schlüssige, plausible und nachvollziehbare Konzepte zur Sprachbildung von der Kita bis zum Abitur. Für Schulen mit großer Heterogenität und einer mehrheitlich zweisprachigen Schülerschaft wurden „Sprachförderbänder“ eingerichtet, die die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf bei der Entwicklung der Bildungssprache unterstützen, aber auch Angebote für Kinder mit besonderem Potenzial in diesem Bereich anbieten. Bremen hält ein hinreichend großes Angebot an Unterricht in den Herkunftssprachen vor und hat in den vergangenen Jahren im Rahmen des Entwicklungsplans Migration und Bildung eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung umgesetzt. 14 Hier geht es um die durchgehende Sprachförderung in Kita und Schule. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 Die Einführung des Deutschen Sprachdiploms ist im Rahmen des Bund-Länder- Programms „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BISS) Gegenstand einer Prozessevaluation und wird durch die Universitäten Jena, Bielefeld sowie der Europa-Universität Flensburg im Verbund wissenschaftlich begleitet (Projekt EVA-Sek: Seiteneinsteiger und Sprache im Fach.) Außerdem erfolgt die Implementierung des Deutschen Sprachdiploms I in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Die Grundschulen Bremerhavens haben auf der Grundlage des Sprachbildungskonzepts der Senatorin für Bildung schulische Sprachbildungskonzepte entwickelt, die den Besonderheiten der Schulstandorte gerecht werden und im Rahmen der Schulentwicklung schulintern weiterentwickelt und verändert werden. Die Ausweitung des Konzepts in den Oberschulen ist in Erarbeitung. Die Kindertagesstätten und die Grundschulen Bremerhavens arbeiten in einem Verbundsystem verbindlich auf unterschiedlichen Ebenen zusammen. Gemeinsame Fortbildungen zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung sowie daraus resultierende gemeinsame Projekte finden sich in allen Einrichtungen. 16. Welche konkreten Projekte, in denen eine durchgängige und aufeinander abgestimmte Sprachförderung über Institutionen hinweg vorgenommen wird, bestehen zurzeit in den beiden Stadtgemeinden? Wie bewertet der Senat den Zwischenstand dieser Projekte? Bremen Im Juli 2015 startete an fünf regionalen Standorten das Modellprojekt „Durchgängigkeit in der Sprachbildung von der Kita in die Grundschule - Sprachbildung von Anfang an“. Ziel des Projektes ist es, gemeinsame Strategien zur durchgängigen Sprachbildung und Sprachförderung zwischen Kita und Grundschule an den Modellstandorten bis zum Herbst 2018 zu entwickeln. Entsprechend der Projektplanung wurden an allen Standorten Zielvereinbarungen geschlossen. Diese Zielvereinbarungen berücksichtigen die vorhandenen Ressourcen zur Sprachförderung und die aktuelle Ausgangssituation der kooperierenden Einrichtungen. Für die konzeptionelle Entwicklung der durchgängigen Sprachbildung erhielten alle Schulen und Kitas zusätzliche personelle Ressourcen. Zur Verstärkung und Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes „Sprachliche Bildung im Elementarbereich“ wird seit dem Kindergartenjahr 2014/15 die bedarfsorientierte und einrichtungsbezogene Sprachbildung und Sprachförderung ausgebaut und weiterentwickelt. Grundlage des Programms sind u.a. die Erfahrungen und Evaluationsergebnisse des Bundesprogramms „Sprache und Integration“ sowie die Expertise und der Austausch im Rahmen des fünfjährigen Bundesprogramms „BISS“ (Bildung durch Sprache und Schrift). Die Datenlage zur Berechnung der einrichtungsbezogenen Bedarfe wurde für das Kindergartenjahr 2016/17 aktualisiert und angepasst. Erste Ergebnisse der Umsetzung Weiterentwicklung und Fortschreibung der fachlichen Konzepte zur sprachlichen Bildung bei den Trägern und in den Einrichtungen Personelle Ausweitung und Aufstockung von pädagogischen Fachkräften mit dem Schwerpunkt sprachliche Bildung und Sprachförderung Umfassende und gezielte Qualifizierungen von Teil- und Gesamtteams Fachliche Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes sprachliche Bildung (bspw. im Bereich Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung oder neue Fortbildungsformate ) Stärkung des Netzwerkes zur sprachlichen Bildung und Sprachförderung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 Der Bremer BISS-Verbund (10 trägerübergreifende Kitas mit dem Schwerpunkt alltagsintegrierte sprachliche Bildung und dialogisches Lesen) wird seit Mai 2014 von der Universität Bremen wissenschaftlich begleitet. Der Entwicklungsprozess des Gesamtkonzeptes „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“ wird durch einen Beirat, eine Begleitgruppe sowie die AG Sprache kontinuierlich begleitet und beraten. Erste Ergebnisse der Prozessbegleitung liegen vor und werden dem Beirat berichtet. Durch einen kontinuierlichen und systematischen Theorie-Praxis-Transfer fließen die Ergebnisse in die (Weiter)-Entwicklung von Fortbildungsformaten, in die Qualitätsprofile der Kitas und Träger sowie in die Qualitätsentwicklungsprozesse im Bereich Sprachliche Bildung und Sprachförderung im Elementarbereich ein. Bremerhaven Die Grund-und Oberschulen sind mit der Umsetzung des von der Senatorin für Bildung und Kinder entwickelten Konzepts zur Sprachbildung befasst. Im Rahmenplan der Grundschulen ist die Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit verankert und soll von Anfang an im Unterricht eine Rolle spielen. Vor Schuleintritt werden alle Kinder mit den Cito-Test (Screening) getestet und der Sprachförderbedarf ermittelt. Zur Zusammenarbeit und der Übergangsgestaltung zwischen Kitas und Grundschulen ist in Bremerhaven ein stadtweites Verbundsystem entwickelt und beschlossen worden. Die ersten Erfahrungen aus der Praxis sind positiv. Eine Evaluation ist in der Umsetzung. Für die Kitas wurde zum 01.08.2015 ein verbindlicher Standard zur alltagsintegrierten Sprachförderung als Querschnittsaufgabe der Fachkräfte eingeführt. Unterstützt wird die Implementierung durch Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Zu diesem Handlungsfeld fanden verschiedene Fachtage für die Beschäftigten aus dem Bereich Kita und Grundschule gemeinsam statt. Die Sprachförderung der Kinder und Jugendlichen ohne deutsche Sprachkenntnisse erfolgt i. d. R. integrativ. 17. Was sind die Ergebnisse der Evaluation des CITO-Tests? Wenn die Evaluation noch nicht durchgeführt wurde, wann wird dies geschehen? Bremen Das Verfahren der Sprachstandsfeststellung wird jährlich sowohl quantitativ (individuelle Testdokumentation: Einführung 2010) also auch qualitativ (Befragung der beteiligten pädagogischen Fachkräfte aus Kita und Schule: Einführung 2011) evaluiert. Die Evaluationsergebnisse waren und sind Impulsgeber und ermöglichen eine kontinuierliche Rückmeldung aus der Praxis: Wie war die Ausgangslage? (Evaluation 2011; vergleiche Deputationsvorlage G98/17) Wie sind die ersten Verbesserungen der Testsoftware sowie bei der organisatorischen Umsetzung in der Praxis angekommen? (Evaluation 2012; vergleiche Deputationsvorlage G22/18) und Wie war die erfahrungsbasierte Weiterentwicklung? (Evaluation 2013; vergleiche Deputationsvorlage G92/18). Die durch das Testentwicklungsinstitut Cito-Deutschland auf der Grundlage der Analyse und Bewertung von Evaluationsergebnissen aus Bremen neu entwickelte Version 3 des Cito-Sprachtests ist in der im November 2013 veröffentlichten Studie des Mercator- Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache zur „Qualität von Sprachstandsverfahren im Elementarbereich“ als geeignet bewertet worden, um den Sprachstand der Kinder zuverlässig festzustellen. Der Cito-Sprachtest erfüllt 22 von 32 formulierten Qualitätsmerkmalen und steht damit auf Platz 4 im Qualitätsvergleich der in allen Bundesländern eingesetzten Sprachstandsfest- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 stellungsverfahren. Im Jahr 2014 wurde die Schul-Befragung um den Aspekt der Sprachförderung in den ersten Klassen erweitert. In diesem Jahr (2016) war die Sprachbildung und -förderung, sowie die Sprachentwicklungsbeobachtung Gegenstand der Kita- Befragung. Die Schulen und Kitas erhalten eine Rückmeldung über die Befragungsergebnisse in Form eines kurzen „Newsletters“. Es ist außerdem geplant, die jährliche Evaluation zukünftig um längsschnittliche Fragestellungen zu erweitern. Bremerhaven Die Weiterentwicklung des Cito-Sprachtests in 2012 und 2013 erfolgte in Kooperation mit dem Testentwicklungsinstitut Cito-Deutschland, der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit sowie des Magistrats Bremerhaven. Bildungseinrichtungen in benachteiligten Stadtteilen (vgl. S.16) 18. Welche Konzepte (von Senat und Trägern) zur gezielten Besserstellung von Schulen und Kitas in benachteiligten Gebieten sind erfolgt oder in Planung? Wie ist der Umsetzungsstand der Konzepte? Mit dem Konzept des Sozialstrukturbedarfs wird eine gezielte Besserstellung von Schulen in benachteiligten Gebieten erreicht. Die Einbeziehung des Sozialstrukturbedarfs führt zu einer Verringerung der Klassenfrequenzen in sozial benachteiligten Gebieten sowie zu einer Erhöhung der Zuweisung von Lehrerwochenstunden im Bereich 'Inklusion LSV' sowie im Bereich 'Fördern und besondere Aufgaben' gemäß Landeszuweisungsrichtlinie. Im Rahmen des Verstärkungsprogramms sprachliche Bildung erhalten die Einrichtungen zusätzliche finanzielle Ressourcen für Personal, Fortbildung und Sachmittel für die Verstärkung der gezielten alltagsintegrierten Sprachbildung und die Durchführung von Sprachförderangeboten lt. Cito- Sprachtest Konzeption, Planung und Organisation aller Angebote im Bereich sprachliche Bildung und Sprachförderung die Zusammenarbeit mit den Eltern Die Steuerung zusätzlicher Ressourcen findet über den Sozialindikator statt. Über die Zuweisungsrichtlinie , in der der Sozialindikator explizit Anwendung findet, wird die Ressourcenzuweisung an die Schulen festgeschrieben. Zudem findet beispielsweise über die Absenkung von Klassenfrequenzen in benachteiligten Stadtteilen, durch Ganztagsangebote sowie durch die Versorgung mit Schulsozialarbeit ein Ausgleich statt. Bedingt durch den geltenden Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sollen zahlreiche neue Kita-Einrichtungen, in Zusammenarbeit mit den Trägern , errichtet werden. Um den Bedarf an Fachkräften auch künftig decken zu können wurde die Erweiterung der Ausbildungskapazität im sozialpädagogischen Bereich beschlossen - fünfundzwanzig zusätzliche Ausbildungsplätze für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz wurden zum Schuljahrs 2015/2016 im Rahmen der Ausbildungsgarantie bereitgestellt. Darauf aufbauend sollen entsprechende Plätze für die Erzieherinnenausbildung ab Schuljahr 2017/2018 zur Verfügung stehen. Kinder in sozial benachteiligten Gebieten erhalten in Einrichtungen, aufgrund eines verbesserten Personalschlüssels, eine intensivere Betreuung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 Bremerhaven Schulen in schwieriger sozialer Lage werden im Rahmen der kommunalen Zuweisungsrichtlinie der Stadtgemeinde Bremerhaven besser ausgestattet. Durch die Bereitstellung von Bafög-Mitteln konnten die Teilnehmer/-innenzahlen im Bereich der offenen Ganztagsschulen erhöht werden. An den zuletzt eröffneten Ganztagsschulen am Schulzentrum Carl-von-Ossietzky-Oberschule und der Oberschule Geestemünde wird wie geplant jedes Jahr ein zusätzlicher und dann hochwachsender Ganztagsschuljahrgang eingerichtet. Die Zuweisung der Ressourcen erfolgt auf der Grundlage der kommunalen Zuweisungsrichtlinie der Stadtgemeinde Bremerhaven, die sich an der Zuweisung in der Stadtgemeinde Bremen orientiert. Nach der Landeszuweisungsrichtlinie werden 6,5% der Unterrichtsstunden für besondere Bedarfe ausgewiesen. Ein Drittel davon wird den Schulen für Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialstrukturbedarfs zugewiesen. Davon entfallen laut kommunaler Zuweisungsrichtlinie der Stadtgemeinde Bremerhaven 55% der Förderstunden auf die Grundschulen und 41% auf die Sekundarstufen I der Oberschulen; die restlichen 4% gehen an Gymnasien. Die Verteilung innerhalb dieser Schulformen erfolgt auf der Basis des schulischen Sozialindikators. Diese Verteilung stellt eine gezielte Unterstützung der Schulen in benachteiligten Gebieten dar und ist ein Beitrag zur Armutsbekämpfung . Im Bereich der Inklusion korreliert der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten nachgewiesen mit der sozialen Lage. Laut kommunaler Zuweisungsrichtlinie werden für maximal 8,5% der Schülerschaft zusätzlich 3 Lehrerwochenstunden (LWS) pro Schüler oder Schülerin für die Grundschulen zugeteilt, in den Oberschulen 4 LWS. Im Herbst sollen abgestimmte Sozialindikatoren beider Stadtgemeinden erarbeitet sein, die im kommenden Schuljahr für die Zuweisung der Ressourcen zur Anwendung kommen sollen . Zurzeit werden die Förderressourcen nach den in Bremerhaven gültigen Sozialindikatoren verteilt. In den Grundschulen in sozial benachteiligter Lage wurden außerdem die Klassensequenzen abgesenkt. 19. Hat eine Überprüfung, inwieweit durch gezielte Maßnahmen soziale Heterogenität in Kindertagesstätten und Schulen gefördert werden kann, stattgefunden? 20. Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche konkreten Maßnahmen hat der Senat daraus abgeleitet? 21. Wenn nein, bis wann wird der Senat die Überprüfung durchgeführt haben? Der Senat hält eine sozial gemischte Nutzerstruktur in den Einrichtungen für einen wesentlichen Bestandteil zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Im Rahmen der Kindertagesbetreuung sind die aktiven Gestaltungsmöglichkeiten hierfür jedoch begrenzt. Im Rahmen des BremAOG ist die Wohnortnähe ein wesentliches Aufnahmekriterium. Ein Großteil der Kinder, die die gleiche Einrichtung besuchen, kommt deshalb i.d.R. zumindest aus dem gleichen Sozialraum. Eine explizite Überprüfung wurde nicht durchgeführt. Eine genau zeitliche Planung kann für eine Überprüfung derzeit nicht beschrieben werden. Da Grundschulen gesetzlich zur wohnortnahen Beschulung verpflichtet sind, sind die Möglichkeiten hier eingeschränkt. In Bremerhaven werden seit Beginn des Schuljahres Kinder, die im Rahmen von Zuwanderung oder Flucht nach Bremerhaven Lehe gezogen sind, mit einem Bus an Schulen im Norden der Stadt befördert. Die Integrationskraft der Schulen im Bereich Lehe, Mitte ist durch überdurchschnittlich viele Sprachanfänger/-innen nicht mehr gegeben. In den Oberschulen können Eltern bis zu 3 Schulwünsche angeben. Eine Berücksichtigung in Bezug auf „soziale Heterogenität“ ist nicht gegeben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 Anpassung der Ausbildung von Erziehungs- und Lehrkräften (vgl. S.16) 22. Wie wurden die Ausbildung von Erzieher*innen sowie Lehrer*innen und das Konzept der Bildungseinrichtungen an die gestiegenen Anforderungen, die mit der zunehmenden sozialen Spaltung einhergehen, angepasst? Welche konkreten Änderungen gab es diesbezüglich in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ? Bremen Der Themenschwerpunkt „Soziale Spaltung in unserer Gesellschaft – Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen“ ist in der Erzieher/-innenausbildung verortet. Das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil der KMK formuliert ein Handlungsfeld „Kinder , Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Lebenswelt verstehen…“. Dieses wurde im Rahmenlehrplanentwurf der Fachschulen des Landes Bremen umgesetzt und hat die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen als eines der Kernthemen formuliert. Die Erzieher/-innen erwerben hier berufsrelevante Kompetenzen zum Thema „Soziale Entwicklungsprozesse in Deutschland“ und deren Auswirkungen auf die Lebenslagen und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört die Erarbeitung politischer und pädagogischer Konsequenzen ebenso wie die Auseinandersetzung mit Interventions - und Präventionsmöglichkeiten in der pädagogischen Praxis. Zum 01. August 2016 ist der überarbeitete Entwurf der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherinnenausbildung) in Kraft getreten. Die Neufassung der Verordnung berücksichtigt die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 25.06.2015). In der Rahmenvereinbarung wurden zur Erweiterung der Qualität der Erzieherinnenausbildung neue Zugangsvoraussetzungen , Inhalte und didaktische Konzepte vereinbart. Kompetenz und Lernfeldorientierung sind u.a. Ziele der neugeordneten Ausbildung. Konkret bedeutet dies z. B.: 1. Die Forderung nach Sprachförderung und der Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit von Kindern und Jugendlichen ist ein besonderes Anliegen. Deshalb werden dazu im Fach Kommunikation, aber vor allem auch im Wahlpflichtbereich mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache mit insgesamt 100 Stunden in der Ausbildung den Schülern und Schülerinnen Konzepte zur alltagsintegrierten Sprachförderung sowie auch die Haltung, Mehrsprachigkeit als Bereicherung und besondere Ressource zu verstehen, vermittelt. Darüber hinaus lernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Sprachstandtests kennen und setzen sich kritisch mit diesen auseinander. Die Schülerinnen und Schüler besuchen Bücher-Kitas und lernen Kinder im Sprach- und Literacy-Erwerb zu fördern in dem Bewusstsein, dass gute sprachliche Fähigkeiten die Basis für Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft bilden. 2. Auf die Forderung des Ausschusses nach der Unterstützung der Eltern wird bei uns im Fach Sozialpädagogische Praxis besonderer Fokus gelegt. Da der Ausschuss auch fordert, dass die gesamte Familie in den Blick genommen wird, lernen die Schülerinnen und Schüler den Systemischen Ansatz sowie Methoden lösungs- und ressourcenorientierter Gesprächsführung in Elterngesprächen kennen. Es wird ihnen die Haltung vermittelt, dass die Eltern die Experten/-innen für ihre Kinder sind und grundsätzlich über die Ressourcen verfügen, die sie benötigen, um eine gute Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen. Die Schülerinnen und Schüler verstehen sich als Begleiter/-innen auf diesem Weg, nicht als diejenigen, die es besser wissen. 3. In dem Fach Sozialpädagogische Grundlagen wird die Lebenswelttheorie vermittelt sowie die Sozialraumorientierung. Die Schülerinnen und Schüler lernen Methoden der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 Sozialraumanalyse kennen und führen diese in sozialbenachteiligten Stadtteilen Bremens durch, so dass sie ein realistisches Bild vom Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in diesen Stadtteilen bekommen und ein Verständnis dafür entwickeln, wie wichtig Netzwerkarbeit und die Einbeziehung der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen in die Arbeit der pädagogischen Einrichtungen ist. 4. Inklusion, als eine der Querschnittsaufgaben im Erzieherberuf, wird im Unterricht in den unterschiedlichsten Fächern behandelt, im Besonderen in den Fächern Sozialpädagogische Grundlagen sowie in Gesellschaft. Inklusion wird den Schülerinnen und Schüler als Haltung allen Menschen gegenüber vermittelt, durch die Diversität als Bereicherung verstanden wird. 5. Selbstverständlich beschäftigt sich der Unterricht, hier vor allem im Fach Gesellschaft, mit den Themen Migration und Flucht. Die Schülerinnen und Schüler werden sensibilisiert für die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Fluchterfahrungen, aber auch auf die der Eltern (Umgang mit Traumatisierungen in den pädagogischen Einrichtungen, daran angepasste Eingewöhnungskonzepte in Krippe und Kita, interkulturelle Kompetenzen , veränderte Anforderungen in der stationären Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ). 6. Ein sehr wichtiges Handlungsfeld ist die Resilienz. Vor allem für Kinder, die in Armut aufwachsen, spielt die Resilienzförderung eine große Rolle in pädagogischen Einrichtungen . Armut gilt als einer der größten Stressfaktoren und bringt viele Krisen für die Familien mit sich, die die Kinder und ihre Eltern bewältigen müssen. Die Schülerinnen und Schüler lernen Schutz- und Risikofaktoren für die Resilienzentwicklung kennen und beschäftigen sich mit Fördermöglichkeiten der Resilienzfaktoren in pädagogischen Einrichtungen. Um mehr jungen Menschen den Zugang zur Fachschulausbildung zu ermöglichen, wurde bereits im vergangenen Schuljahr 2015/2016 eine zusätzliche Klasse Sozialpädagogische Assistenz mit 25 Ausbildungsplätzen eingerichtet. Im gegenwärtigen Schuljahr 2016/17 wurde ebenfalls eine weitere zusätzliche Klasse Sozialpädagogische Assistenz eingerichtet . Für das Anerkennungsjahr ist zu konstatieren, dass die generell gestiegenen Anforderungen an die Erzieher/-innen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe über qualitative Veränderungen berücksichtigt werden. So werden neben den regulär stattfindenden praxisbegleitenden Veranstaltungen seit dem Ausbildungsjahr 2014/15 zusätzlich Fachveranstaltungen ausschließlich für die Erzieher/-innen im Anerkennungsjahr angeboten. Diese wurden um Themen wie z.B. den Übergang von einer Erziehungs- oder Bildungseinrichtung zur folgenden gestalten, traumatisierte Kinder unterstützen und begleiten, Kindeswohl , Regenbogenfamilien erweitert. Mit Blick auf die Problematik einer möglichen „sozialen Spaltung“ wird in den praxisbegleitenden Veranstaltungen des Anerkennungsjahres die Frage des Sozialraumes und der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien thematisiert und die daraus resultierenden Handlungsanforderungen an die Fachkräfte exemplarisch herausgearbeitet. Für den Jahrgang 2016/17 sind zu diesem Thema spezifische Fachveranstaltungen geplant. Bremerhaven Das Amt für Jugend, Familie und Frauen ist Mitglied in der Schulkonferenz und im Ausbildungsbeirat . Hier werden die praxisrelevanten Themen eingebracht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 Rahmenplan Bildung (vgl. S.16) 23. Welcher Zeitplan, welches Verfahren und welche Akteur/-innen plant der Senat ein, um den im Abschlussbericht bereits angekündigten Rahmenplan Bildung umzusetzen? Der zu erstellende Rahmenplan Bildung für 0-10jährige wird über eine curriculare Verzahnung zwischen dem Lernen im Elementarbereich und in der Grundschule den Aufbau von Kompetenzen sichern, die für den weiteren Bildungserwerb als Grundlage für ein erfolgreiches Erwerbsleben grundlegend sind. Bremen Der gemeinsame Bildungsplan ist eine Kooperationsaufgabe der Abteilungen 2 und 3 der SKB. Das Modellprojekt zur durchgängigen Sprachförderung von der Kita in die Grundschule soll hier Erkenntnisse liefern, die in den gemeinsamen Bildungsplan münden. Den Auftakt für die Erstellung eines gemeinsamen Rahmenplans Bildung 0-10 Jahre bildete die Dialogveranstaltung am 9.September 2016, mit unterschiedlichen Vertreter/-innen und Expertisen aus den Bereichen Schule, Kita und Wissenschaft. Das Verfahren zeichnet sich durch einen mehrschrittigen Prozess aus. Phase 1: Erarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen und die Identifikation von gemeinsamen Handlungsfeldern, als Dach für eine gemeinsame Bildungsarbeit von Kita und Grundschule. Phase 2: Weiterführend die Identifikation und Systematisierung von Praxis-und Handlungsfeldern , Aussagen zu einer gemeinsamen Bildungsqualität und Anschlussfähigkeit . Aussagen zu Auswirkungen in der Praxis, Empfehlungen, Kriterien, Standards und Fortbildungsformate für pädagogische Fachkräfte. Die Beteiligungsstruktur für die Erarbeitung stellt sich wie folgt dar: 1. Projektleitung (Wissenschaft, Ressort Kinder und Bildung, Abt.2 / Abt.3, Bremerhaven) 2. Fachlicher Beirat: (Projektleitung, Trägervertretungen, Schulvertretungen, Fachreferate (Abt. 2 +Abt.3), fachwissenschaftliche Begleitung, Ausbildungsstätten, LIS, Elternvertretungen ) 3. Themenbezogene Arbeitsgruppen (Trägervertretungen, Schulvertretungen, Kooperationspartner /-innen, Fachreferate (Abt. 2 +Abt.3), Fachberatungen, LIS) Bis Ende des Jahres 2016 werden der Erarbeitungsprozess initiiert, das Rahmenkonzept erarbeitet sowie die Beteiligungsstruktur systematisiert und konstituiert werden Der Gesamtprozess wird im Rahmen der mehrschrittigen Erarbeitung (Entwicklung von Meilensteine und Handlungskonzepten, Praxistransfer und Überprüfung der Anschlussfähigkeit) bis Sommer 2018 geplant. Die Ergebnisse der Sprachstandfeststellung werden der Deputation für Kinder und Bildung jährlich berichtet. Das Verfahren der Sprachstandfeststellung wird seit 2011 sowohl quantitativ (Dokumentation des individuellen Testverlaufs) als auch qualitativ (Befragung der pädagogischen Fachkräfte aus Schule und Kita) evaluiert. Bremerhaven Eine verbindliche strukturelle Zusammenarbeit ist in Bremerhaven gegeben. In einem ersten Konzept zur sprachlichen Bildung wurde der Stand der Fördermaßnahmen beider Einrichtungen beleuchtet und gemeinsame Fortbildungsinhalte aufgeführt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 28 Zur Zusammenarbeit und der Übergangsgestaltung zwischen Kitas und Grundschulen ist in Bremerhaven ein stadtweites Verbundsystem entwickelt und beschlossen worden. Die ersten Erfahrungen aus der Praxis sind positiv. Eine Evaluation ist in der Umsetzung. Für die Kitas wurde zum 01.08.2015 ein verbindlicher Standard zur alltagsintegrierten Sprachförderung als Querschnittsaufgabe der Fachkräfte eingeführt. Unterstützt wird die Implementierung durch Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Zu diesem Handlungsfeld fanden verschiedene Fachtage für die Beschäftigten aus dem Bereich Kita und Grundschule gemeinsam statt. Elternunterstützung und „Elternkompetenz“ (vgl. S.16) 24. Welche konkreten Unterstützungsangebote gibt es für Eltern in Kitas und Schulen ? Es liegt ein Konzept „Sozialräumlicher Ausbau und Weiterentwicklung der frühkindlichen Förderung und Bildung in der Stadtgemeinde Bremen bis zum Kindergartenjahr 2019/20“ vor, mit dem Ziel allen Kindern einen Zugang zu Angeboten zu ermöglichen. Dieses wurde vom Senat am 13.01.2015 beschlossen, Vorlage 1917/18. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen fördert im Rahmen der Ausbildungsgarantie15 unterschiedliche Maßnahmen , die den Zugang ermöglichen. Bei Förderungen von Ausbildungsverhältnissen in einem Betrieb müssen Auszubildende und Betriebsinhaber zu einer Einigung über die Ausbildungszeiten kommen. Bei vollständig über den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen aus Landesmitteln geförderten Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen werden Teilzeitausbildungen angeboten. Bremen Elternlotsen Es gibt das Projekt „Elternlotsen“. Die muttersprachlichen Elternlotsen – oder interkulturelle Assistentinnen – weisen als Herkunftsländer die Türkei, Kasachstan und den afrikanischen Sprachraum auf und sind mit dem kulturellen Hintergrund der Elternschaft der Schulen vertraut. Sie bieten Eltern und Lehrkräften an Schulen Unterstützung in Form von Wegweiser- Beratung und muttersprachlicher Ansprache, wenn es zu Verständigungsschwierigkeiten kommt oder wenn Eltern die Gespräche oder Elternabende in der Schule nicht wahrnehmen . Ziel dieses Projektes ist es, die Integration von Spätaussiedlern, Migrantenfamilien und anderer ausländischer Zugewanderten zu fördern und die Eltern zur aktiven Beteiligung am Schulleben anzuregen Die Elternlotsen bieten: wöchentlich ein muttersprachliches Beratungsangebot Übersetzungen an Elternabenden Unterstützung in Einzelgesprächen mit den Erziehungsberechtigten bei Konflikten Muttersprachliche Informationsveranstaltungen zu Schulfragen 15 Sie Vorlage 18/689-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, arbeit und Häfen am 04. März 2015 (Vorlage vom 27.02.2015): „Weiterentwicklung der Umsetzung der Ausbildungsgarantie - im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms für Bremen und Bremerhaven (BAP) - Arbeit, Teilhabe und Bildung 2014-2010.“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 29 Elternseminare An zahlreichen Schulen werden regelmäßig Elternseminare durchgeführt. Diese sind in der Regel thematisch gebunden. Die Elternseminare finden beispielsweise zu verschiedenen Bausteinen des Methodencurriculums statt. Hier werden verschiedene Methoden des Lernens in der Schule vorgestellt, erprobt und ein einheitlicher Rahmen aufgezeigt. In diesen Veranstaltungen für die Eltern werden beispielsweise folgende Themen behandelt: Wie lernen Kinder? Wie können Kinder in den individuellen Lernprozessen unterstützt werden? Welche Faktoren unterstützen ein lernförderliches Klima? Welche Formen von Differenzierung werden in der jeweiligen Klasse angewendet? Diese Veranstaltungen verfolgen als Ziele u.a. den Kompetenzerwerb der Eltern, sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule und Eltern. Familienklassen Die Familienklasse an mehreren Oberschulen ist ein Modell zur nachhaltigen Stabilisierung eines erfolgreichen Schulbesuchs. Ziel: Schülerinnen und Schüler entwickeln wieder Freude am Lernen, sie sind motiviert, aktiv am Unterricht mitzuarbeiten, Eltern begleiten ihre Kinder 1x in der Woche für 4 Stunden in die Familienklasse. Dort achten sie darauf, dass an den vereinbarten Verhaltenszielen gearbeitet wird. Ablauf: Eine Familienklasse arbeitet mit sechs bis acht Schülerinnen und Schülern und findet an 12 Vormittagen statt. Die Familienklasse wird von einer Pädagogin mit fachspezifischer Fortbildung) und von einer Familienklassenlehrerin durchgeführt. Während der Teilnahme an der Familienklasse steht die zuständige Sozialpädagogin in einem kontinuierlichen Austausch mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Klassenleitung. Die Familienklasse wird von einer türkisch-deutsch Übersetzerin begleitet. Die Entwicklung eines Konzepts zur Flexibilisierung der KiTa-Öffnungszeiten wurde in einer Unterarbeitsgemeinschaft der AG § 78 Kindertagesbetreuung bereits begonnen. Dabei standen die Möglichkeiten der Flexibilisierung und die Entwicklung von Modellen in Hinblick auf Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Struktur der Angebote, Kindeswohl und die Ressourcen zur Umsetzung von Flexibilisierung im Vordergrund. Die U-AG hat ihre Arbeit im März 2015 eingestellt, da die Erprobung von Modellen zur Flexibilisierung der Angebote und eine Erweiterung der Öffnungszeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht erprobt werden konnte. Den Ausbau des offenen Ganztagsunterrichtes im Grundschulbereich fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Senat unterstützt die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Rückkehrrechtes von Teilzeit in Vollzeitarbeit. Das wäre insbesondere für Frauen, die überproportional Teilzeitarbeit wahrnehmen, ein Gewinn und würde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Bremerhaven An der Astrid-Lindgren-Schule, einer Schule in Bremerhaven-Lehe, wurde zum Schuljahresbeginn ein Kooperationsprojekt mit dem Sinti-Verein Bremerhaven begonnen. Die Viel- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 30 zahl der Familien aus Bulgarien und Rumänien erhält in diesem Rahmen kompetente Beratung und es soll ein gegenseitiges kulturelles Verständnis angebahnt werden. 25. Welche Verbesserungen wurden bereits umgesetzt, welche sind weiterhin geplant ? Bremen Bildungsferne Eltern sollen durch Kita und Grundschule einbezogen werden, damit sie sich ihrer Bildungsverantwortung für ihr Kind bewusst werden und dieses in seinem Bildungserwerb unterstützen. Daher wird die Zusammenarbeit mit Eltern im Rahmen der fünf Modellstandorte (Cluster zwischen Grundschule und Kitas) „Sprachbildung von Anfang an“ systematisch verbessert. Das Thema Erziehungspartnerschaft und Zusammenarbeit mit Eltern wird im Rahmen der trägerübergreifenden Fortbildungen und Projekte in zahlreichen Veranstaltungen angeboten . Die Kompetenzentwicklung der pädagogischen Fachkräfte wird dadurch in diesem Feld unterstützt und verbessert. Bremerhaven Das Lehrerfortbildungsinstitut (LFI) hat den Auftrag, unterrichtendes und nichtunterrichtendes Personal an Schulen fortzubilden bzw. die Schul- und Personalentwicklung zu unterstützen . Deshalb gab es schon Einzelseminarangebote in Kooperation mit dem Zentral- Eltern-Beirat. Darüber hinaus werden Eltern indirekt durch die Fortbildungen des schulischen Personals zu Elternarbeit, Elterngesprächen etc. unterstützt. In den Kitas sind verbindliche Standards zur Arbeit mit den Eltern erlassen. Diese werden durch Fortbildungen und Fachkräftetreffen fachlich unterstützt. Bildungseinrichtungen (vgl. S.30) 26. Wie viele Stellen, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, wurden in der Schulsozialarbeit neu eingerichtet und wie viele sind geplant? Bremen Im Rahmen des Integrationskonzeptes hat die Senatorin für Kinder und Bildung Ressourcen für die Einstellung von insgesamt 20 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern zur Verfügung gestellt. Diese Stellen sind bereits ausgeschrieben und sollen noch im Jahr 2016 besetzt werden. Die Verteilungsgrundlage soll in Anlehnung an das Integrationskonzept auf den Zahlen der von den Schulen aufgenommenen geflüchteten Kinder und unbegleiteten minderjährigen Ausländer basieren. Im Bereich der Grundschulen werden besonders der jeweilige Sozialindikator und der Faktor Ganztagsschule berücksichtigt. Bremerhaven An allen Grund- und Oberschulen sowie den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven sind Schulsozialarbeiter/-innen tätig. Im Rahmen von Zuwanderung/Flucht wurden bzw. werden für die Grundschulen 6 neue Stellen geschaffen. Neben aufsuchender Schulsozialarbeit ist die Integration der Kinder und Jugendlichen der Arbeitsschwerpunkt . Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche durch ihre verlässliche Ansprechbarkeit , nachhaltige Begleitung und Betreuung und Krisenintervention und Konfliktbewältigung . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 31 27. Ist die Evaluation der Ausstattung der Ressourcen von Schulen und Kindertagesstätten im Gesamten erfolgt? Wenn ja, wie sind die genauen Ergebnisse? Wenn nein, bis wann wird die Evaluation durchgeführt werden? Die Evaluation der Ausstattung der Ressourcen von Kindertagestätten umfasst viele Aspekte . Die Frage ist nur durch eine umfangreiche Recherche zu beantworten, die aufgrund des kurzen Zeitraums für die Beantwortung dieser Anfrage nicht zu leisten ist. 28. Welches Konzept hat der Senat, um – wie im Bericht gefordert – vor allem gebundene Ganztagsschulen auszubauen? Wie bewertet der Senat die im Bericht geäußerte Präferenz für gebundene Ganztagsschulen im Vergleich zu offenen? Das Programm zum Aufbau von Ganztagsschulen im Land Bremen wurde in den vergangenen zehn Jahren in allen Legislaturperioden kontinuierlich umgesetzt. Mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung wurden Ganztagsschulen etabliert und zunächst schwerpunktmäßig in der voll gebundenen und teilgebundenen Form aufgebaut. Standortentscheidungen für neue Ganztagsschulen standen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes, unter Einbeziehung der Sozialindikatoren, der Einbeziehung von Stadtteilentwicklungen als auch in Absprache mit den Planungsverantwortlichen der Ressorts Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie dem Amt für Soziale Dienste. Inzwischen gibt es in nahezu allen Stadtteilen mindestens eine Ganztagsgrundschule und eine weiterführende Ganztagsschule in der Sekundarstufe I. In der Stadtgemeinde Bremen arbeiten 23 Ganztagsgrundschulen als gebundene Systeme mit einem Ganztagsangebot an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler und 15 Standorte als Ganztagsgrundschulen in der offenen Form. Ganztagsgrundschulen in der offenen Form haben eine Teilnahmequote von ca. 45 %. Die Ganztagsschulen der Sekundarstufe I arbeiten in der Regel in der teilgebundenen Form mit schulspezifischen Ganztagsschulkonzepten. Dabei nehmen zwischen 40% und 85% der Schülerinnen und Schüler an drei bis fünf Tagen an der ergänzenden Lernzeit und den Angeboten und Projekten im Rahmen des Ganztags teil. Gebundene Ganztagsschulen sind als erweitertes Bildungsangebot zu werten. Sie bieten weit mehr als den in der KMK getroffenen Konsens Familie und Beruf zu vereinbaren. Im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule arbeiten multiprofessionelle Teams, bestehend aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachpersonal engagiert und transparent zusammen . Sie agieren eng verzahnt miteinander und können differenziert auf die kognitiven sowie sozial-emotionalen Bedarfe der Schüler und Schülerinnen eingehen. Der gebundene Ganztag eröffnet die Möglichkeit, Schulleben anhand von Rhythmisierung vielfältig und kindgerecht zu gestalten sowie Schüler/ -innen auf unterschiedlichen Lernkanälen zu fördern und zu fordern. Ziele wie „respektvoller und verantwortungsvoller Umgang miteinander “ sowie „Stärkung der individuellen Begabungen“ können im gebundenen Ganztag als Lern- und Lebensraum intensiv realisiert und so nachhaltig implementiert werden. Die gebundene Ganztagsschule eröffnet stärker als die offene Ganztagsschule die Chance , außerschulische Partner/-innen des Stadtteils zu integrieren. Auf diese Weise haben auch Kinder aus sozialökonomisch schwächerem Umfeld die Chance, attraktive Musik-, Kunst- oder Sportangebote im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule kennenzulernen. Die Leitungen der offenen Ganztagsgrundschulen sehen unter der Voraussetzung, dass sie mehrere Gruppen haben, das Angebot als Übergangsmodell. Die Akzeptanz der Eltern hinsichtlich der gebundenen Form wachse nach Schulangaben sukzessive, da sie als entlastend für das Familienleben empfunden werde. Der Weg vom offenen zum gebundenen Ganztag ist als eine Möglichkeit zu werten, die in enger Absprache mit allen an Schule Beteiligten abgestimmt werden sollte. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 32 Ganztags beginnt mit der Konzeption, d.h. es sind bauliche und pädagogische Fragen im Vorfeld als entscheidende Gelingensbedingungen zu berücksichtigen. Überprüfung der „Schule von Heute“ (vgl. S.30) 29. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Vernetzung von Schulen und Jugendhilfeträgern zu vertiefen? Bremen Der Schulentwicklungsplan 2008 beschreibt und begründet Merkmale einer guten Schule, die geeignet sind, u.a. durch Differenzierung, Förderung und personelle Bindung Bildungsnachteile abzuschwächen. Insbesondere im Rahmen der Beschulung der spätzugewanderten Jugendlichen geht es gar nicht mehr ohne die verstärkte Einbeziehung und Integration der Arbeit von Jugendhilfeträgern sowie Arbeitsagentur/Kammern und Jobcentern. Im Rahmen der seit über 20 Jahren bestehenden Kooperation des DRK mit der Allgemeinen Berufsschule, der Senatorin für Kinder und Bildung und des Sozialressorts im Zentrum für Schule und Beruf (zsb) gibt es für den berufsbildenden Bereich eine „Blaupause“ für diesen Bereich schulischen Arbeitens. Die Unterarbeitsgruppe „Jugendhilfe - Schule“ des Jugendhilfeausschusses hat am 17. Dezember 2015 einen ersten Zwischenbericht mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Interesse von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Im Verlauf der Weiterarbeit werden Begriffspräzisierungen, Erläuterungen und Konkretisierungen sowie praxisorientierte Umsetzungsplanungen inklusive der Beschreibung der für die Umsetzungsschritte erforderlichen Rahmenbedingungen erforderlich sein. In dem inzwischen abgestimmten, jedoch noch nicht beschlossenen, Bericht Jugendhilfe & Schule werden in vier Arbeitsbereichen Strukturempfehlungen ausgesprochen. Dies geschieht auf der Basis eines gemeinsam entwickelten Bildungsverständnisses. „Die Jugendförderung ist Bestandteil der Bildungslandschaft im Stadtteil und als solcher in vielfältiger Weise mit Schule verknüpft. Der Auftrag, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend im Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten , kann nur gemeinsam in der Zusammenarbeit von Jugendförderung und Schule gelingen. Nach Auffassung des Unterausschusses sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schule und an den Schnittstellen zwischen diesen durch das Wissen um das jeweils andere System, die gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung der Professionen und insbesondere durch die Orientierung am jungen Menschen geprägt werden.“ Bei den Arbeitsfeldern, für die Empfehlungen entwickelt wurden handelt es sich um Kindertageseinrichtungen und Schule Schule und Ganztag Hilfen zur Erziehung und Schule und Jugendförderung und Schule. Der Bericht soll bis zum Jahreswechsel dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt und in Folge ein Zeit- Maßnahmenplan für eine Umsetzung der Empfehlungen entwickelt werden. Bremerhaven Das vorliegende Schulentwicklungskonzept wird umgesetzt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 33 Durch die kommunale Schuldnerberatung wird ein Konzept erprobt, im Rahmen der Präventionsarbeit an Schulen altersorientierte Unterrichtsseminare zum Thema Umgang mit Geld, Verschuldungsrisiko u. Wege aus der Verschuldung durchzuführen. Leuchtturmprojekte (vgl. S.31) 30. Welche Leuchtturmprojekte, also Projekte zur Förderung der Attraktivität von z.B. Schulen oder Kitas in sozialen Brennpunkten, wurden bisher umgesetzt, welche sind in Planung? Bremen Das Projekt „Konsultations-Kitas - Praxis lernt von Praxis“ existiert seit 2005 und fördert Kitas, die sich durch eine inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie eine pädagogische Arbeit auf hohem Niveau auszeichnen. Dieses Projekt richtet sich an alle Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen, also auch an Einrichtungen in sozialen Brennpunkten. Die Konsultations-Kitas bieten für Kolleginnen und Kollegen sowie für Fachschülerinnen und Fachschüler Hospitationen und Beratung an. Aktuell werden die folgenden Schwerpunkte gefördert: Gestaltung der Bildungsverläufe von Kindern im Alter von 0-6 Jahren Pädagogische Ausrichtung nach Emmi Pikler- Veränderungen unserer Haltung zum Kind Kinder mit besonderem Förderbedarf - inklusive Pädagogik mit Konzept zur Partizipation Musikalische Bildung im Kita-Alltag Alltagsintegrierte Sprachbildung und medienpädagogische Arbeit Werkstätten zur sprachlichen Bildung Naturpädagogische Arbeit – ganzheitliche Entwicklungsförderung in natürlicher Umgebung Ästhetische Bildung in der Kita Mit dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" werden in einer ersten Förderwelle (2016 bis 2019) derzeit 24 Sprach-Kitas in Bremen gefördert. Ziel des Programms ist es unter anderem , eine professionelle Qualifizierung, Unterstützung und Begleitung der pädagogischen Fachkräfte sicherzustellen. Davon profitieren insbesondere Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Hinzu kommen Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die zuhause zwar Deutsch sprechen, aber trotzdem einer besonderen Unterstützung beim Spracherwerb bedürfen. Eine zweite Förderwelle wird in den Jahren 2017 bis 2020 durchgeführt. „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) ist ein fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm . Im Rahmen des Programms werden die in den Bundesländern eingeführten Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt. In Bremen nehmen folgende Einrichtungen am Projekt teil: Kinderhaus am Kammerberg Hans-Wendt gGmbH Kinder- und Familienzentrum Wasserturm Kita der AWO Soziale Dienste gGmbH Kindertagesstätte St. Hedwig Kindertagesstätte Robert-Blum-Straße Kita der Dietrich Bonhoeffer Gemeinde Kinder- und Familienzentrum Fillerkamp Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 34 Kinder- und Familienzentrum am Nonnenberg. Das Quartiersbildungszentrum Robinsbalje ist als ein Beispiel ein Netzwerk rund um die Grundschule Robinsbalje und die Kindertagesstätte Robinsbalje mit dem Ziel, durch ein verbessertes Freizeit- und Beratungsangebot für Kinder und Familien die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern zu verbessern. Beabsichtigt ist die Entwicklung von "lernenden Nachbarschaften" zur Stärkung der Wohnquartiere und Nachbarschaften. Da in den Schulen die zur Verfügung stehenden Infrastrukturen abends, am Wochenende und in den Ferien nicht genutzt werden, bietet sich an zu prüfen, wie sie zu dieser Entwicklung beitragen können. Ziel ist dabei die stadtteilbezogene Vernetzung von Schulen mit Kinderbetreuungseinrichtungen , Jugendhilfe und weiteren Beratungs- und Förderangeboten zur Verbesserung der Lebenssituation und Steigerung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen besonders aus sozial benachteiligten Familien. Die Diakonische Jugendhilfe Bremen entwickelt z. Zt. ein Leuchtturm-Projekt in Bremen Osterholz am Standort St. Petri Kinder- und Jugendhilfe und dem St. Petri Kinderhaus (DiKita). Es handelt sich hierbei um ein Kreativ- und Therapiezentrum ORANGE HOUSE, welches sich an benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien richtet. Der Träger beabsichtigt hier Kreativangebote (Werkstatt, Kunst) etc., sowie Ausdrucksangebote, Musik, Tanz, spieltherapeutisches Angebote u.v.m. vorzuhalten. Bei dem Haus soll es sich um ein offenes Angebot für die Kinder der St. Petri Kinder- und Jugendhilfe, der Diakonischen Jugendhilfe Bremen, dem Stadtteil, sowie auch dem St. Petri Kindertageseinrichtung handeln . Zielgruppe sind vor allem die Kinder, die keinen diagnostizierten Hilfebedarf im Bereich Therapie u.ä., haben, aber dennoch eine strukturelle gesellschaftliche Benachteiligung erfahren. Im Übrigen sind Kindertageseinrichtungen aller Träger in sozialen Brennpunkten grundsätzlich in unterschiedlicher Weise darum bemüht, den Familien in den Quartieren die Bedeutung frühkindlicher Förderung nahezubringen und für die Attraktivität ihrer Angebote zu werben. Einige Beispiele aus Grundschulen: Grundschule Auf den Heuen: Jedes Kind hat im Rahmen des Musikprofils die Möglichkeit, ein Instrument zu lernen. Grundschule Fischerhuder Straße: Das an der Schule angesiedelte Quartierbildungszentrum (QBZ) hält Angebote für Kinder und deren Familien für alle Grundschulen in Gröpelingen vor. Die Grundschule Nordstraße ist eine von zwei Bremer Schulen, die das von der Telekom- Stiftung geförderte Projekt „Digitales Lernen in inklusiven Klassen“ ab dem Schuljahr 2016/2017 umsetzen wird Grundschule Landskronastraße in Kooperation mit den Bremer Philharmonikern: in den Räumlichkeiten der Schule angesiedelte Musikwerkstatt „Percussionwelten“, die für alle Schulen offen ist Grundschule Am Wasser: Mitarbeit im Netzwerk „Bunte Wege Grohn“, in dem vor Ort ansässige Protagonisten des Bildungsbereichs und sozialer Einrichtungen (u.a. Quartiermanagement „Grohner Düne“) engagiert sind, um Kinder in ihrer Entwicklung umfassend zu begleiten und unterstützen. Bremerhaven In Bremerhaven sind fast alle Schulen in sogenannten Sozialen Brennpunkten zu offenen oder gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut worden. Damit einher gingen zum einen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 35 die Renovierung bzw. Sanierung der Schulen sowie zum anderen die Veränderung des pädagogischen Konzepts, mit dem Ziel Bildungsbenachteiligung auszugleichen. Gemeinsam mit dem Amt für Jugend und Familie wurde an der Astrid-Lindgren-Schule durch den Aufbau einer Kita im Schulgebäude für Kinder und Eltern die Möglichkeit geschaffen , ohne Bruch von der Kita in die Schule zu wechseln. Die intensive pädagogische Zusammenarbeit ermöglicht durchgängige Förderung. Außerdem wurde gemeinsam mit dem Amt für Jugend und Familie das Projekt „Hoppetosse “ aufgebaut. In der „Hoppetosse“ sind eine Psychologin und ein Erzieher für die therapeutische und pädagogische Arbeit mit Kindern, die extreme sozialemotionale Verhaltensauffälligkeiten zeigen, und deren Familien zuständig. Die Erziehungskompetenz der Eltern soll gestärkt und die Kinder sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden. III. Berufsvorbereitung in der Schule Berufsbezug in der Sekundarstufe 1 erhöhen (vgl. S.31) 31. Wie hat der Senat den Berufsbezug und die praktischen Unterrichtsanteile in der Sekundarstufe 1 erhöht? Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind geplant? Bremen Die Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen vom 1. August 2012 nimmt die Verpflichtung zu einem mehrwöchigen Praktikum in einem Betrieb oder einer entsprechenden Einrichtung in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 aus den Verordnungen über die Sekundarstufen I der Oberstufen der Oberschule und des Gymnasiums auf. Darüber hinaus können Oberschulen und Gymnasien in der Sekundarstufe I ab der Jahrgangsstufe 7 weitere Praxismodule anbieten, also weitere mehrwöchige Praktika, Praxistage in Betrieben oder Werkstätten, Werkstattphasen oder Werkstatttage. Eine Mehrheit der Schulen macht davon Gebrauch. In Umsetzung der Richtlinie zu Berufsorientierung haben die Schulen auch Schülerfirmen oder vermitteln anwendungsbezogene ökonomische Kenntnisse in Projekten oder durch Wettbewerbsteilnahmen. Bremen weist eine im Ländervergleich überdurchschnittlich hohe Dichte an Schülerfirmen auf. Die Schulen können darüber hinaus entscheiden, wie sie im Bereich des Wahlpflichtunterrichtes die flexible Stundentafel nutzen, um neben der zweiten Fremdsprache handwerklich -praktische Angebote zu unterbreiten. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014 bis 2017“ arbeitet derzeit unter Federführung der Senatorin für Kinder und Bildung an Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Praktika. Ziel der Handlungsempfehlung ist eine Steigerung der Qualität der Schülerbetriebspraktika sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit Betrieben und Einrichtungen im Sinne eines besseren „Matchings“ zwischen Angeboten und Nachfragen durch die Schülerinnen und Schüler. Im Zuge des Aufbaus der Jugendberufsagentur haben mit diesem Schuljahr die Berufsorientierungskräfte an den Schulen ihre Arbeit aufgenommen. Dass ihre Arbeit zu den gegenwärtigen Prioritäten gehört, wird durch die Ausstattung mit entlastungsstunden unterstreichen . Aufgabe der BO-Kräfte ist es, die in §7a der Verwaltungsvereinbarung der Partner der Jugendberufsagentur geplanten Berufsorientierungsteams aufzubauen und zu koordinieren . Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Praxislernens an den Schulen sein, auch mit Blick auf die noch bessere Un- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 36 terstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei den Praktika. Bremerhaven Die Umsetzung der Berufsorientierung an Oberschule und Gymnasium erfolgt auf der Grundlage der geltenden Richtlinie zur Berufsorientierung. Die Schulstandorte arbeiten anhand standortspezifischer Konzepte der Berufsorientierung, die den Berufsbezug sowohl im Unterricht als auch in den Praxisphasen sicherstellen. Die Einbindung von Unternehmen geschieht durch Schulnetzwerke. Die Jugendberufsagentur koordiniert diesen Bereich und baut ihn durch das Hinzuziehen der Partner der Jugendberufsagentur weiter aus. Die Beteiligung der Kammern ist gesichert. 32. Sind derzeit alle Stellen für Referendar*innen und Lehrer*innen mit dem Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) besetzt? Wenn nicht, wie viele Stellen sind unbesetzt ? Bitte nach beiden Stadtgemeinden getrennt angeben. Alle in der Stadtgemeinde Bremen von den Schulen angemeldeten Stellen für WAT konnten besetzt werden. Auch in der Stadtgemeinde Bremerhaven gibt es derzeit keine unbesetzten Stellen für das Fach WAT. 33. Welche Studienfächer qualifizieren für das Lehramt in WAT? Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der Einstellung des Faches „arbeitsorientierte Bildung“ an der Universität Bremen die zukünftige Versorgung mit WAT-Lehrkräften ein? Da das Fach „Arbeitsorientierte Bildung“ als reines Sek.-I-Fach gemäß den lehramtsbezogenen Standards der Kultusministerkonferenz nicht in dem 2011 eingerichteten SI-SII- Lehramt an Oberschulen und Gymnasien abgebildet werden konnte, wurde die Zulassung zu diesem Studiengang zunächst beendet. Seit 2012 ist das Studienfach endgültig geschlossen und die Universität beauftragt, das Studienfach Politik zu einem Fach „Politik, Arbeit, Wirtschaft“ weiterzuentwickeln und das Curriculum um spezifische Inhalte, auch der Berufsorientierung, zu ergänzen. Obwohl sich derzeit noch Studierende bzw. Referendarinnen und Referendare des Studienfaches in Ausbildung befinden, besteht die Gefahr, dass es auf lange Sicht zu Engpässen bei der Versorgung der Schulen mit Fachkräften auf dem Gebiet der Arbeits- und Wirtschaftslehre kommen kann. Die betroffenen Senatsressorts befinden sich in Gesprächen mit der Universität zur Umsetzung der oben genannten Lösung. IV. Maßnahmen in ressortübergreifenden Bereichen Kindertagesstätten und Schulen (vgl. S.17) 34. Welche konkreten Überlegungen stellt der Senat zum Umbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren an? Der städtische Eigenbetrieb KiTa Bremen hat im Juli 2013 der Senatorin für Soziales, Kinder , Jugend und Frauen die „Rahmenkonzeption für die Entwicklung von Kinder- und Familienzentren “ vorgelegt. Die Konzeption enthält u.a. Darstellungen der Ausgangssituation , der Vision, der Strategie und die Ziele der Umsetzung. Die Umsetzung der Konzeption ist 2013 nicht weiterverfolgt worden weil die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden konnten und weil der U3-Ausbau zur Erfüllung des ab 1.8.2013 gültigen Rechtsanspruchs die höhere Priorität besaß. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 37 Der Ausbau zu Kinder- und Familienzentren ist für den Senat jedoch nach wie vor ein strategisches Ziel, insbesondere für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Wenn möglich, werden Beratungsangebote für Eltern, Elterncafés etc. weiterbetrieben und ausgebaut. 35. Bis wann soll das entsprechende Konzept vorgelegt werde? Wie ist die zeitliche Umsetzungsperspektive? Siehe Antwort zu Frage 34. 36. Durch welche Maßnahmen sollen Kitas und Schulen besser verzahnt werden? Bremen Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu sozialräumlich vernetzten Kinderund Familienzentren ist als ein Ziel des sozialräumlichen Ausbaus der Kindertagesbetreuung benannt. Die Entwicklung eines Leitbildes, gemeinsam mit den Trägern der Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder und die Beschreibung des für die Umsetzung relevanten Prozesses konnten noch nicht realisiert werden. Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) ist seit 27. Juli 2015 in Kraft. Ein Fokus liegt in den so genannten Lebenswelten , die Kindertagesstätten mit einbeziehen. Zur Stärkung und zum Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der Lebenswelten sieht das PrävG seit 01.01.2016 eine deutliche Steigerung der Fördermittel der jeweiligen Sozialversicherungsträger vor. Nach Klärung von Verfahrensfragen auf der Ebene des Bundes und der Länder – und somit auch Bremen – ist im Zuge der Umsetzung des PrävG hierzulande eine Einbindung der Kita’s vorgesehen. Hierbei werden Einrichtungen in benachteiligten Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf im Vordergrund stehen. Siehe auch Antwort zum „Rahmenplan Bildung 0-10“ bei Frage 23 und Antwort zu „Pilotprojekt durchgängige Sprachbildung“ bei Frage 15 und 16. Bremerhaven Die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen Bremerhavens arbeiten in einer festen verbindlichen Struktur zusammen. Das Thema Sprachförderung wird in gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen bearbeitet. In benachteiligten Ortsteilen Bremerhavens sind insgesamt 10 Familienzentren in Betrieb als niederschwellige Anlaufstellen mit Lotsenfunktion für Eltern und Kinder. Die Familienzentren kooperieren mit benachbarten Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen im Sozialraum. Sie bieten Eltern-Kind-Gruppen, offene Beratung, Elternkurse sowie unterschiedliche Eltern-Kind-Aktivitäten an. Zwei Familienzentren haben eine spezifische Ausrichtung: a) Umweltbildung und b) Beratung von Familien im SGB II Leistungsbezug gemeinsam durch Jobcenter und Jugendamt. Präventionsketten (vgl. S.18) 37. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um zur Verhinderung von Armut eine ununterbrochene Präventionskette, bestehend aus ergänzenden und anschlussfähigen Maßnahmen, über den gesamten Bildungsweg zu schaffen? Der frühzeitige Einstieg in eine durchgängige Bildungsbiographie ist ein wesentlicher Schlüssel zur Verhinderung von Armut. Deshalb ist der Ausbau der Angebotsstruktur mit dem Ziel der aufholenden Entwicklung eine elementare Voraussetzung. Neben der Schaffung von Angeboten ist die konzeptionelle Ausrichtung der Einrichtungen mit Maßnahmen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 38 zur durchgängigen Sprachbildung und einer gemeinsamen und anschlussfähigen Bildungsarbeit (Pilotprojekt durchgängige Sprachbildung, Verstärkungsprogramm Sprachliche Bildung und Sprachförderung, Rahmenplan 0-10) erfolgreich angeschoben und weiterentwickelt worden. Stadtgemeinde Bremen: Siehe Antwort zu Frage 10. Präventionsketten bzw. am Lebenslauf orientierte, aufeinander aufbauende Maßnahmen mit dem Ziel präventiven Wirkens stellen ein hilfreiches Mittel dar nicht nur zur Verhinderung von Armut, sondern auch zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit und Verbesserung des Kinderschutzes. Im Zuge der Implementierung Früher Hilfen sind daher in den vergangenen Jahren im Land Bremen verschiedene aufeinander aufbauende, anschlussfähige Maßnahmen entwickelt worden. So wurden kommunale Netzwerken für Frühe Hilfen gegründet mit regelmäßigen Kooperationstreffen der beteiligten Akteure aus den Bereichen „Soziales“ und „Gesundheit“ mit Formulierung gemeinsamer Ziele, Festlegung verbindlicher Kooperationsstrukturen und Zuständigkeiten. Im Rahmen der Beschlüsse der Bremischen Stadtbürgerschaft zum Doppelhaushalt 2016/2017 erfolgt derzeit ein planmäßiger Ausbau der Frühen Hilfen auch im Schwerpunkt niedrigschwellig angelegter Frühberatung von Alleinerziehenden und Familien mit Säuglingen und Kleinstkindern. Der Ausbau erfolgt in enger Kooperation mit den Fachkräften und Angeboten des KJGD. Die Träger bieten Erst- und Frühberatung zurzeit über vier sozialräumliche Standorte in Nord, Ost, Süd und Mitte/ West an, die sehr gut angenommen werden. Auch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit der Bereiche „Soziales“ und „Gesundheit “ auf Landesebene im Hinblick auf die Berichterstattung (gegenüber Bund und Land) und die Erstellung der integrierten Jugendhilfe- und Gesundheitsplanung ist gegeben, was sich erfahrungsgemäß besonders auf benachteiligte und mehrfach belastete Familien, die überproportional von Armut betroffen sind, hilfreich auswirkt. Über das bereits erwähnte Projekt JuWe ist zudem eine Verstärkung der Stadtteil- und Sozialraumkoordinator/-innen beschlossen worden. 38. Welche Institutionen und Akteur*innen wurden bereits in die verbesserte Abstimmung einbezogen? Beim „Rahmenplan Bildung 0-10 Jahre“: - Ausgewählte Leitungen aus dem Grundschulbereich - Träger und Fachberatungen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Bremen und Bremerhaven - Gesundheitsamt Bremen - Landesinstitut für Schule (LIS) - Senatskanzlei - Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport - Senatorin Kinder und Bildung - Amt für Jugend und Familie Bremerhaven - Schulamt Bremerhaven - Universität Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 39 39. Mit welchen Maßnahmen wird die Verbesserung der Abstimmung herbeigeführt? Bremen Insbesondere im Rahmen der Bremer Vereinbarungen und der Entwicklung der Jugendberufsagentur haben sich Abstimmungsprozesse im Rahmen der Berufsorientierung und des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung sehr verbessert. Durch Quartierbildungszentren wurde auch die Zusammenarbeit der Schulen mit Kultureinrichtungen und anderen außerschulischen Einrichtung (wie z. B. Bibliotheken) verbessert . Über das Projekt Kreativpotentiale gibt es eine Abstimmung zwischen Kultureinrichtungen und schulischer kultureller Tätigkeit. Über das bereits erwähnte Projekt „Weiterentwicklung des Jugendamtes“ (JuWe) ist eine Verstärkung der Stadtteil- und Sozialraumkoordinator/-innen intendiert. Eine verbesserte Abstimmung von „Maßnahmen“ zwischen den Senatsressorts und auch mit den Ämtern / Institutionen ist eine kontinuierliche Aufgabe. Im Zuge der Bewältigung der Aufgaben bei der Versorgung von Geflüchteten als gemeinsame Herausforderung ist seit Jahresmitte 2015 bereits eine erhebliche verbesserte und vertrauensvolle Abstimmung festzustellen. Es findet ein regelmäßiger Austausch zu allen den Sport betreffenden Fragen zwischen dem Sportamt und dem Bereich Schulsport bei der Senatorin für Kinder und Bildung statt. Der Bereich Schulsport ist in einer Arbeitsgruppe des Landessportbundes zur Verbesserung der Kooperationen im Bereich Ganztag mit eingebunden. Zwischen den Ressorts Kinder, Bildung und Kultur ist diese Schnittstelle auf der Arbeitsebene organisatorisch verankert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte , die die ressortübergreifende Zusammenarbeit bestimmen, die hauptsächlich informell auf der Arbeitsebene gestaltet wird. Kids in die Clubs: Förderprogramm zur Unterstützung sozial Benachteiligter Kinder zwischen 3-17 Jahren . Die BSJ übernimmt durch Spenden die bis zu einjährige Mitgliedschaft in einem Sportverein, Verlängerungen sind möglich. Leider sind die Mittel zurzeit erschöpft und eine Warteliste mit fast 100 Kids entstanden. Ferien in Bremen In 10 Sportvereinen wird ein besonders günstiges Ferienprogramm für jeweils zwei Wochen mit einer Betreuungszeit von 09.00-15.00 Uhr angeboten. Gefördert wird das Programm von der Daniel-Schnakenberg-Stiftung und der Sparkasse Bremen. Das Programm beinhaltet Mittagessen, qualifizierte ÜL, attraktive Programmpunkte. Ferienfreizeiten Gefördert durch die Daniel-Schnakenberg-Stiftung, die Aktion Hilfe für Kinder, die Deutsche Kindergeldstiftung und weitere Förderer bietet die BSJ in den Sommer- und Herbstferien insgesamt vier Freizeitfahrten in Deutschland an. Die günstigen Preise werden durch weitere Nachlässe für sozial Benachteiligte zugänglich gehalten, erstmalig konnten im Jahr 2016 acht Freiplätze für förderbedürftige Jugendliche geschaffen werden. Jugendtreff Blockdiek Offene Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im sozialschwachen Stadtteil Blockdiek mit täglichen, niederschwelligen Bewegungs-, Bildungs- und Kulturangeboten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 40 Übungsleiter/-innen-Ausbildung für Sozial- und Bildungsbenachteiligte mit und ohne Migrationshintergrund: Zielgruppenspezifische Qualifizierung in Heranführung an ehrenamtliches Engagement . Sekundäreffekte: Integration in Gesellschaftsbezüge, Steigerung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Multiplikator-Effekt hinsichtlich interkultureller Kompetenz für Frauen mit Migrationshintergrund: In Ergänzung zum vorgenannten Projekt vor dem Hintergrund, dass Frauen mit Migrationshintergrund im organisierten Sport unterrepräsentiert sind. Anerkannter Bewegungskindergarten“ Förderung von Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten mit der Zielsetzung , Kindern täglich eine Bewegungsstunde von ausgebildeten Übungsleiter/- innen zu ermöglichen. In Ergänzung hierzu bildet der Landessportbund Bremen Erzieher -innen und Erzieher zu Übungsleiterinnen bzw. Übungeleitern aus. Insbesondere in sozial schwachen Stadtteilen wird unter Einbeziehung der Eltern ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Stützpunktvereine in Bremen-Stadt, die 2015 über Fördermittel v.a. in benachteiligten Quartieren (offene) Sportangebote bereitgestellt haben (TuS Huchting, TuS Komet Arsten, SV Hemelingen, OT Bremen, RG Schimmelhof, SG Findorff, TV Bremen- Walle, Tura, SG Marßel, Sportgemeinschaft Aumund-Vegesack). Die Umsetzung der Kooperationsspielkreise in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Migranten/-innenrat findet weiterhin in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung , als niedrigschwelliges Angebot für Kinder und Familien mit Migrationshintergrund statt. Ziel sind die sensible Heranführung an Angebote der frühkindlichen Bildung und Förderung sowie die spielerische Sprachanbahnung von Kindern unter drei Jahren. Weitere Angebote wie „Mama lernt Deutsch“, „Fit Migration“ und „Hippy“ werden am Standort Kita angeboten. Im Kita-Bereich: Austausch und Abstimmungsprozesse in strukturierten und konstituierten Beteiligungsgremien (Projektleitung, Fachlicher Beirat, Themenbezogene Arbeitsgruppen) Bremerhaven Die Bremerhavener Präventionskette mit der Orientierung am Lebensverlauf von Geburt bis zur Einmündung in Ausbildung/Beruf ist politisch beschlossen und befindet sich seit 2009 in der praktischen Umsetzung. Angebote der Frühen Hilfen wurden ausgebaut. Ziel ist es, Übergänge zu gestalten und Ämter, Einrichtungen und Dienststellen miteinander zu vernetzen sowie Angebote aufeinander abzustimmen. Es finden regelmäßige Treffen von altersbezogenen AGs und einer Steuerungsgruppe zur Begleitung der Prozesse statt. Im Rahmen der Präventionskette Bremerhaven wurden durch das Amt für Jugend, Familie und Frauen frühe, unterstützende Angebote ausgebaut: Willkommen an Bord – Informationen für alle Familien und Hausbesuche auf freiwilliger Basis; zehn Familienzentren in sozial benachteiligten Ortsteilen wurden eingerichtet (s.u. Familienzentren). Familienbildungs- und Frühförderprogramme Schritt für Schritt, Opstapje und HIPPY werden durchgeführt und richten sich insbesondere an Familien mit sozialen Problemlagen sowie Familien mit Migrationshintergrund. Familie im Stadtteil fördert nachbarschaftliche Unterstützung durch pädagogisch angeleitete Laien-Helfer/-innen. Wellcome und MitKids-Patenschaften begleiten ehrenamtlich Familien mit Kindern. Schule für Eltern (28 Plätze) unterstützt Eltern/Alleinerziehende, die SGB II Leistungen beziehen in Fragen der Berufsorientierung und Berufseinmündung sowie bei der Kindererziehung. Elternkurse zu Kommunikation und Kindererziehung werden an unterschiedlichen Standorten in Bremerhaven durchgeführt und richten sich an Familien mit Kindern jeden Alters. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 41 Evaluation der Wirksamkeit von Instrumenten (vgl. S.32) 40. Wie gewährleistet der Senat die Evaluation der sozialen und bildungspolitischen Maßnahmen? Im bildungspolitischen Bereich spielen Evaluationen (interne und auch externe) nicht nur eine wichtige Rolle im Rahmen von Wirkungsmessungen zum Nachweis der Effektivität, vielmehr sind sie inzwischen zum zentralen Steuerungselement bildungspolitischen Handelns geworden. Die heutige Realität der Bildungsverwaltung zeigt, dass Evaluationen unerlässlich sind. Die langjährigen Erfahrungen mit internen und externen Evaluationen lassen erkennen, dass Qualitätsverbesserungen nach innen und außen sichtbar werden. Die Schulreform mit ihrer Zielsetzung der Verringerung der Kopplung zwischen sozialer Herkunft und Schulerfolg sowie der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems wird evaluiert. Ergebnisse dazu werden im Frühjahr 2018 vorliegen. 41. Wie gewährleistet der Senat die Verallgemeinerung und Verstetigung der positiv evaluierten Projekte? Jedem Evaluationsverfahren immanent ist das Denken im Regelkreislauf. Insofern ist Bestandteil der Verfahren, die Ergebnisse und Befunde für die nachfolgende Maßnahmenplanung und / oder für eine veränderte Steuerung von Prozessen nutzbar zu machen. Kulturelle Bildung und schulische Bildungsangebote (vgl. S.32) 42. Welche Konzepte hat der Senat zur Förderung der kulturellen Bildung in benachteiligten Stadtteilen in beiden Stadtgemeinden? Der Senat versteht kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe an den Schulen, die Lernund Lebensorte für Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene sind. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten unabhängig von ihrer sozialen, familiären oder wirtschaftlichen Lage die Chance, praktische kulturelle Erfahrungen zu sammeln und Kultureinrichtungen bzw. Künstlerinnen und Künstler und ihre Arbeitsfelder kennen zu lernen. Kulturelle Bildung endet nicht an Fächergrenzen, sondern bezieht schulische und außerschulische Handlungsfelder sowie Kooperationspartner ein. Insofern hat sich schon seit der Gründung des MoKS-Theaters vor über vierzig Jahren in Bremen mit zunehmender Intensität eine äußerst vielfältige Kultur-Kooperationslandschaft entwickelt, die Kindern und Jugendlichen Zugänge zur Kulturellen Bildung und damit Teilhabeoptionen eröffnet. Zur Konzeption des Senats gehört es aus diesem Grunde, die bestehenden Vorhaben in ihrer Qualität weiterzuentwickeln und ggf. anzupassen. Dabei reichen die Aktivitäten vom Fachunterricht über zeitlich befristete Projekte mit und ohne Künstlerinnen und Künstler bis hin zu vertraglich fixierten Vorhaben wie z.B. den Partnerschulprogrammen z.B. der Bremer Philharmoniker, der Theater und der Museen und auch der Stadtbibliothek, die eine auf das Curriculum bezogene Kontinuität herstellen. Bestehende Angebote sind detailliert unter anderem 2012 in der Großen Anfrage „Stand der Angebote zur Kulturellen Bildung und Teilhabe“ der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD (Drs. 18/ 89) und in der Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 04.02.2014 (Drucksache 18/1249) „Kulturelle Bildung an Schulen im Lande Bremen“ dargestellt. Sie werden in ähnlicher Weise seither fortgesetzt und hier nicht separat aufgeführt. Eine konzeptionelle Stärkung erfährt die kulturelle Bildung an Schulen im Lande Bremen insbesondere seit 2014 durch das Programm „Kreativpotentiale Bremen“, einer Initiative der Senatorin für Kinder und Bildung, gefördert von der Stiftung Mercator. In der Programmlaufzeit werden - bezogen auf die Rahmensetzungen und fachlichen Kriterien - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 42 Qualitätsmerkmale und Gelingensbedingungen für qualitativ hochwertige kulturbezogene Schulentwicklungsvorhaben entwickelt, die den Schulen einen verbindlichen Bezugsrahmen bei der Erarbeitung eines kulturellen Profils liefern. In die Umsetzung und Steuerung des Programms sind die Quartier gGmbH als Programmagentur, Vernetzungs- und Kontaktstelle eingebunden sowie das Landesinstitut für Schule und der Senator für Kultur. Ziel ist, Konzepte und Instrumente zur stärkeren Verankerung kultureller Bildung an Schulen zu entwickeln, umzusetzen und diese Entwicklung zu unterstützen durch die Implementierung von Kriterien „guter“ kultureller Bildung in die Qualitätsvorgaben des Landes. In diesem Sinn wird das Programm aktuell an zehn Bremer und Bremerhavener Schulen im Sekundarbereich I und II umgesetzt. Regelmäßige Fortbildungen („Entwicklungslabore “) sollen zur nachhaltigen Verankerung des Wissens an den Schulen beitragen. Die Angebote werden zudem evaluiert und darauf folgend qualitativ weiterentwickelt. Ein Programmrat und eine Steuergruppe sind institutionalisiert und ressortübergreifend besetzt. Der Senat hat außerdem im Kontext der Ausweitung des Programms „Kultur:Forscher“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und der PWC-Stiftung auf sieben Bundesländer im Jahr 2014 drei Schulen in Bremen und Bremerhaven ausgewählt. Konzeptionelle Grundlage ist die Methode des ästhetischen Forschens, anhand derer für die ausgesprochen heterogene Schülerschaft anregungsreiche Lernprozesse und Kultur-Begegnungen ermöglicht werden sollen. Die beteiligten Schulen arbeiten dazu sowohl mit außerschulischen Kulturpartnern als auch schulintern fächerübergreifend zusammen und haben die Möglichkeit im länderübergreifenden Netzwerk der Kultur:Forscher-Schulen ihre Erfahrungen auszutauschen. Ein institutionalisierter Landesfachbeirat begleitet diese Arbeit. Weiterhin wird das Instrumental- und Ensemblespiel an insgesamt 34 Grundschulen und weiterführenden Schulen im Rahmen der Förderung von „Schulen mit musikalischen Projekten und Profilen“ fortgesetzt. Hier können viele Kinder und Jugendliche erreicht werden, die ansonsten wenig oder kaum Zugang zum praktischen Instrumentalspiel haben. Die Schulen kooperieren mit der Musikschule Bremen oder mit privaten Musikschulen. Der Senat fördert außerdem mit Konzert-Formaten wie dem Abschlusskonzert der „Landesbegegnung Schulen musizieren“ und dem jährlichen „Bremer Schulrockfestival“ im Kulturzentrum Schlachthof die kulturelle Bildung und bietet Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen Auftrittsmöglichkeiten mit professioneller Bühnentechnik. Eine konzeptionelle Änderung ermöglicht seit 2014 den kostenlosen Besuch dieser Konzerte, so dass nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst erreicht werden, sondern auch deren Familien und Freunde integriert werden. Zur Information über die - oftmals kostenlosen - theaterpädagogischen Angebote der Bremer Theater stellt der Senat allen Schulen jährlich eine Übersicht in Form einer Broschüre zur Verfügung, so dass Lehrerinnen und Lehrer hier geeignete Angebote für ihre Lerngruppen und/ oder ihren Unterricht auswählen können. Ein neu konzipiertes Veranstaltungsformat unter Beteiligung von berufsbildenden Schulen bietet insbesondere Auszubildenden einen Zugang zur kulturellen Bildung: Der „Bremer Frühling“. Die Veranstaltung wird seit 2014 als Kooperationsvorhaben des Theaters Bremen , der Senatorin für Kinder und Bildung, der Handels- und Handwerkskammer, Nordwest -Ticket und dem Weser-Kurier realisiert und ermöglicht der Zielgruppe „Auszubildende “ Theaterbesuche, Workshops und Rallyes. Ein wichtiger Impuls für die kulturelle Bildung ist auch im Land Bremen das Bundesprogramm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“. Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche in lokalen Bündnissen. Das Programm hat in Bremen und Bremerhaven zu zahlreichen Kooperationen mehrerer Schul-, Kultur- und Stadtteilpartner geführt, die - entsprechend der Förderrichtlinien - außerschulisch definiert sind und ebenfalls Kindern und Jugendlichen aktive kulturelle Teilhabe ermöglichen . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 43 Beispielhafte neue und bewährte Kooperationen zwischen Schule und Kultur: - Stadtteil-Opern/ Schulkooperationen der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen - Ausbau des Musikwerkstatt - Angebotes der Bremer Philharmoniker durch eine neue Dependance in Bremen - Nord und die „Perkussionswelten“ mit vollständigem Gamelan -Orchester am Standort der Grundschule an der Landskronastraße - stadtweite Kinderkulturprojekte und Schul-Kooperationsprojekte der Quartier gGmbH, die zum Teil im Rahmen von „Kreativpotentiale Bremen“ stattfinden (siehe Anlage 1) - Kooperation der Bremer Shakespeare Company mit der Oberschule am Leibnizplatz - Angebote der Eigenbetriebe kultureller Bildung der Stadt Bremen (Musikschule, Stadtbibliothek , VHS) Kulturelle Bildung bedeutet auch für den Kulturbereich die Bildung zur kulturellen Teilhabe. Alle Mitglieder der Gesellschaft haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Aufgabe kultureller Bildung in diesem Sinne ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, am kulturellen Leben der Gesellschaft, in der sie leben, aktiv und selbstverantwortlich teilnehmen zu können . Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich die Welt anzueignen und sie neu zu gestalten , indem ihre Phantasie angeregt, ihr Selbstbewusstsein gestärkt und ihre Sinne geschärft werden. Kulturelle Bildung findet nicht losgelöst von ihrer Umgebung und von gesellschaftlichen Veränderungen statt. Sie wird von der Gesellschaft beeinflusst und nimmt wiederum auf sie Einfluss. Persönlichkeitsbildung, Kreativität und Nachhaltigkeit werden häufig unterschätzt. Sie können dazu beitragen, ein gemeinsames Lernen und Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem familiären, kulturellen und sozialen Hintergrund zu unterstützen , die Entwicklung emotionaler und kognitiver Kompetenzen zu fördern und insgesamt die Bedingungen für eine gelingende Bildungsbiografie zu verbessern. Kulturelle Bildung kann aber nicht die alleinige Aufgabe einzelner Einrichtungen und Träger sein. Sie ist vielmehr Bestandteil aller mit der kulturellen Bildung befasster Institutionen und Einrichtungen. Kulturelle Bildung soll damit als verbindlicher Bestandteil schulischer Bildung gestärkt werden und als Medium und „Motor“ für einen lebendigen Schulentwicklungsprozess genutzt werden. Nahezu alle Kultureinrichtungen in Bremen halten inzwischen Angebote der kulturellen Bildung vor, und vielfach sind diese Angebote Teil der Fördervereinbarungen oder der Projektförderung. Hinzu kommen die Förderungen im Theater-, Musik- und Museumsbereich , mit denen auch Angebote kultureller Bildung (mit)-finanziert werden. Bremen legt hier auch finanziell einen besonderen Förderschwerpunkt. Seit den fast vierzig Jahren seit der Gründung des Moks-Theaters am Theater Bremen hat sich in der Stadt eine vielfältige und innovative Landschaft entwickelt, denn Bremen setzt in der kulturellen Bildung schon seit Jahren erfolgreich auf die Vernetzung der Akteure. Der qualitative Ausbau erfolgt nicht nur durch die Förderung temporärer Projekte der Freien Szenen, sondern vor allem durch die Kooperation. Eine besondere Rolle kommt dabei den großen „Kunstbetrieben“ zu, die in der Zusammenarbeit mit Akteuren der freien Szene sowie Kindergärten und Schulen stadtweite Aktivitäten entfalten, die auch vielfach bundesweit ausgezeichnet wurden. Dies spiegelt sich in so unterschiedlichen Ansätzen wie der Kunsthalle mit ihren Partnerschulen , der Deutschen Kammerphilharmonie, den Projekten von Quartier (stadtweit, mit Partnereinrichtungen), Kultur vor Ort, der Musikwerkstatt der Bremer Philharmoniker, den Bildungsprojekten des Theater Bremen oder der Shakespeare Company .Hinzu treten die drei Eigenbetriebe kultureller Bildung (Musikschule, Stadtbibliothek, VHS) mit ihren Angeboten . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 44 Fachliche Kriterien sind die künstlerische Substanz und die Qualität der Vermittlungsarbeit , d.h. die partizipative Teilhabe am gemeinsamen Gestaltungsprozess. Die Einhaltung dieser Kriterien wird über Zielvereinbarungen mit den Einrichtungen (institutionelle Förderung ) oder durch Einbeziehung künstlerischer Experten (Projektförderung) sichergestellt. Pädagogische Rahmensetzungen erfolgen durch die Bildungsbehörde bzw. das Bremer Schulgesetz. Zu nennen sind die Kooperation der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen mit der Gesamtschule Ost im „Zukunftslabor“ sowie die jährliche Inszenierung einer „Stadtteil-Oper“. Dazu gab es eine Reihe bundesweiter Auszeichnungen (ECHO-Klassik 2012 im Bereich Nachwuchsförderung, KonTakt-Sonderpreis „Lebenskunst lernen“ bei „Mixed Up“; „Ausgewählter Ort im Land der Ideen“ 2008; Zukunfts-Award 2007). Mit der bereits erwähnten Musikwerkstatt der Bremer Philharmoniker mit über 200 Veranstaltungen erreichen die Bremer Philharmoniker jährlich rund 13.000 Kinder und Jugendliche , die zum Lernen und vor allem zu Kennen-Lernen von Musik führen. Nicht selten führt der Weg von der Musikwerkstatt in die Musikschule. Durch die erfolgreiche Einwerbung von Bundesmitteln im Rahmen von „Kultur macht stark“ hat die Musikschule Bremen das bestehende Angebot insbesondere mit Kindergärten und Grundschulen in sozial schwachen Stadtteilen ausgebaut und erreicht gezielt Kinder, die als bildungsfern gelten. Die Stadtbibliothek Bremen ist als Eigenbetrieb Teil des kulturellen Bildungsangebots der Stadtgemeinde Bremen. Sie bietet vielfältige Dienstleistungen zielgruppengerecht an, die auch kostenlos genutzt werden können, wie beispielsweise bibliothekspädagogische Angebote speziell für Kitas oder Schulen, oder auch mehrsprachige interkulturelle Angebote, die sogenannten Medienboxen. Auch die Bremer Volkshochschule ist einer der Dienstleister kultureller (Weiter-) Bildung – hier gibt es insbesondere niedrigschwellige Angebote, ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Integrationsarbeit von geflüchteten Menschen. Neben dem Moks-Theater setzt das Theater Bremen eine Vielzahl von Bildungsprojekten mit Kindern und Jugendlichen um, etwa bei den „Jungen Akteuren“, die gezielt junge Menschen an das Theaterspielen heranführen. Zu nennen sind die Schul-Kooperationen in der Theaterpädagogik oder „Klassen!Los“, das Schülerinnen und Schülern kostenlosen Eintritt erlaubt. In den Quartieren gibt es stadtweite Kinder-Kulturprojekte, zumeist in Verbindung mit Schulen, Kindergärten, Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultureinrichtungen. Zu nennen sind: - „zuhause.anderswo“ mit Institut Francais, Übersee-Museum, Shakespeare Company, - steptext; ausgezeichnet mit BKM-Preis für kulturelle Bildung und beim Wettbewerb „Mixed Up“. - Folgeprojekt „Meine Welt Zuhause“ wurde „Ausgewählter Ort im Land der Ideen“ 2012. - „Götterspeise. Suppenkasper“ Preisträger beim BKM-Preis 2010 - „Land in Sicht“ 2013: Kooperation von Quartier, Weserburg und Schulen mit rd. 500 Schülerinnen und Schülern; - „Ich komm‘ als Blümchen wieder“ (2011) mit rd. 30 verschiedenen Institutionen aus Bremen. Im Rahmen von „Kultur vor Ort“ sind zu nennen u.a.: „Feuerspuren“; enge Kooperation u.a. mit dem Gerhard-Marcks-Haus; ausgezeichnet für „Doing It – Junge Kunst aus Gröpelingen “; Sieger beim Wettbewerb „Kinder zum Olymp“ 2009; dieser Träger betreibt das Quartiersbildungszentrum Morgenland in Gröpelingen, durch das den Schulen im Stadtteil kulturelle Angebote gemacht werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 45 Bremen treibt den Prozess der Partizipation seit Jahren voran, indem versucht wird, möglichst allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Lage die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen. Mit dem neu aufgestellten Kulturticket in Zusammenarbeit mit Nordwest-Ticket gibt es ein unkompliziert zu nutzendes System für Menschen im Transferleistungsbezug, indem stadtweit über die Pressehäuser des Weser- Kuriers oder die Stadtbibliothek Karten zum Preis für drei Euro im Vorverkauf erworben werden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Restkarten an den Abendkassen für drei Euro zu erwerben. Mit dem im Frühjahr 2015 eingeführt Bremen-Pass hat sich der Kreis der Berechtigten nochmals erweitert. Solche hier aufgeführten Modelle reduzieren aber mit dem Preis nur eine Zugangshürde; Grundlage für die Kulturnutzung ist in jedem Fall auch ein grundsätzliches Interesse der Menschen. Dieses weckt man am besten über kulturelle Bildung, und hier kommt den Aktivitäten von Orchestern, Museen, Theatern, den Eigenbetrieben kultureller Bildung oder den Akteuren aus der Soziokultur eine Schlüsselfunktion zu. Im Bereich Schule gibt es vielfältige Aktivitäten - von zeitlich befristeten Projekten und Besuchen bis hin zu vertraglich fixierten langfristigen Planungen wie z.B. im „Partnerschul- Programm“ der Bremer Philharmoniker. Die Musikschule Bremen (Programm „MusikLeben!“des BMBF) bietet kostenfreien Unterricht für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Weiter werden Instrumentalkurse und Kinderferienprojekte angeboten. Von 2014 bis 2017 wird das Programm „Kreativpotentiale Bremen“- von der Stiftung Mercator an zehn Bremer Schulen gefördert. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen Zugang zu kultureller Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Ziel des Programms ist eine systematische und qualitätsorientierte Verankerung kultureller Bildung in den Schulen und im Schulprofil. Insbesondere die Allgemeine Berufsschule fördert die kulturelle Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler - sichtbar gemacht an den jährlichen Kreativtagen, die die Schule durchführt und mit einer großen Abschlussveranstaltung beendet. Bremerhaven: In Bremerhaven hat sich das 2015 neu eingerichtete Koordinationsbüro Kulturelle Bildung am Lehrerfortbildungsinstitut etabliert; eine Mitarbeiterin wurde eingestellt und unterstützt die Bremerhavener Schulen bei der Initiierung, Planung und Durchführung von kulturellen Bildungsvorhaben. Projektmittel stehen für Vorhaben der vertieften kulturellen Bildung, welche als Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Künstlerinnen und Künstlern und/ oder Kultureinrichtungen geplant sind, auf Antrag zur Verfügung. Auf diese Weise wird der Zugang gerade für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu Kultureller Bildung in der Stadt Bremerhaven gestärkt. Die Immanuel-Kant-Schule Bremerhaven wurde ausgezeichnet bei „Kinder zum Olymp“: „Meine Familie und ich“ (2011 - Film, Fotografie und neue Medien) und “Windmusik” (2012) - nahm als Finalist an der Bewerbung um den Hauptpreis teil. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 46 V. Maßnahmen außerhalb der konsensualen Empfehlungen 43. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der gestiegenen Anforderungen gerade von Grundschullehrer*innen im beratenden und sozialpädagogischen Bereich Rechnung zu tragen? Wird der Senat die Unterrichtsverpflichtung verringern , um den Lehrer*innen die Möglichkeit zu geben diesen Aufgaben bedarfsgerecht nachkommen zu können? Die Steuerung zusätzlicher Ressourcen findet über den Sozialindikator statt. Über die Zuweisungsrichtlinie , in der der Sozialindikator explizit Anwendung findet, wird die Ressourcenzuweisung an die Schulen festgeschrieben. Beamtenrechtlich lässt sich eine selektive Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung nicht darstellen. Gleichwohl findet über die Absenkung von Klassenfrequenzen in benachteiligten Stadtteilen, durch Ganztagsangebote, die Versorgung mit Schulsozialarbeit u.a.m. ein Ausgleich statt. Derzeit werden die schulischen Sozialindizes auf Basis der Ortsteilindizes berechnet. Die Nutzung kleinräumigerer Daten erscheint hier sinnvoll, um noch präziser steuern zu können . Als kleinräumige Gebietseinheiten gibt es bislang in Bremen die Ebene der sog. Baublöcke. Diese sind jedoch häufig so klein, dass etliche Kennzahlen aufgrund geringer Fallzahlen nicht berechnet werden können. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Lernen vor Ort“ ein Modell für eine Raumeinheit zwischen Baublockebene und Ortsteilebene entwickelt. In dieser Raumeinheit werden mehrere Baublöcke zusammengefasst, um bessere Analysemöglichkeiten zu erhalten. Bei der Entwicklung hat man sich am Konzept zusammenhängender lebensweltlicher Aktionsräume der Bewohnerschaft orientiert. Es ist nun zu prüfen, ob und wie unter Rückgriff auf die neue Raumeinheit eine bessere Steuerung im Bildungsbereich möglich ist. 44. Wird der Senat das Aufnahmeortsgesetz ändern, um die Bedarfsprüfung im U3- Bereich abzuschaffen und so besonders arbeitssuchenden Alleinerziehenden den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Qualifikationsangeboten zu erleichtern? Wenn ja, bis wann? Zur Beibehaltung der Bedarfsprüfungen im U3-Bereich siehe Antwort zu Frage 6. Die besondere Berücksichtigung kindesbezogener Bedarfe hinsichtlich eines maximalen Förderumfanges insbesondere im frühkindlichen Alterssegment wurde in der Antwort zu Frage 3 hervorgehoben. Alleinerziehung stellt nach einschlägiger Gesetzeskommentierung zu §24 SGB VIII keinen elternbezogenen Bedarf dar, der per se eine nennenswerte Höhergewichtung gegenüber anderen Berufsgruppen/Qualifikanten verlangt. Dieser Auffassung schließt sich der Senat an. Eine Änderung des BremAOG aus diesem Grund ist daher zurzeit nicht beabsichtigt. 45. Wie stellt der Senat sicher, dass die verringerten Gruppen- bzw. Klassengrößen nach Sozialindikatoren auch bei unterjähriger Aufnahme zu gewährleisten? Die durch die Deputation für Bildung verabschiedete Aufnahmeverordnung vom 27. Januar 2016 führt in § 18 aus, dass die Regelgröße der Klassen, die keine Eingangsklassen sind, vorbehaltlich der räumlichen Möglichkeiten der Schule für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Sprachförderkursen (Vorkursen) um bis zu zwei Regelschulplätze je Klassenverband erhöht werden kann. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 47 Aufgrund dieser Verordnung besteht die Möglichkeit, in den Klassenstufen 2 bis 4 der Grundschule, den Klassenstufen 6 bis 10 der Sekundarstufe I sowie dem 11. bis 13. Jahrgang der Oberstufe die festgesetzte Höchstfrequenz um zwei Schulplätze pro Klassenverband auszuweiten. Von dieser Option ist im Laufe des letzten Schuljahres häufig Gebrauch gemacht worden. Dies Verfahren gilt für alle Schulen gleichermaßen, Ausnahmen aufgrund eines möglicherweise hohen Sozialindikators sind nicht vorgesehen. In den Jahrgängen 1 und 5 sowie der Eingangsphase der Gymnasialen Oberstufe ist die Senatorin für Kinder und Bildung bestrebt, zusätzliche Klassenverbände vorzuhalten, die, je nach Bedarf, im Grundschulbereich als einzelne Klassenverbände regional nachgesteuert werden können (so geschehen auch während des durchgeführten Einschulungsverfahrens zum SJ 2016/2017). Diese Regel kann auch dazu führen, dass die freizuhaltende Kapazität (in der Größenordnung von zwei Plätzen pro Klassenverband) in den Schulen der Sekundarstufe I und II im Übergangsverfahren zu Buche schlägt. Die SKB hat sich bisher deutlich gegen die Einrichtung separater Zugezogenen- bzw. Geflüchteten -Klassen ausgesprochen. Im Schuljahr zuziehende Schüler/-innen sollen nach dieser Vorgabe in die bestehenden Klassenverbände integriert werden, ohne dass bestehende Klassengefüge auseinander dividiert werden müssten. Dies ist auch der grundlegende Gedanke für die mögliche Frequenzausweitung. Die Nachsteuerung eines zusätzlichen Klassenverbandes mit einhergehender Aufteilungsnotwendigkeit bestehender Lernverbände würde eine Situation pädagogischorganisatorischer Unsicherheit erzeugen. Der Ansatz der SKB tendiert in die Richtung, unter Berücksichtigung der rückläufigen Zuzugszahlen , die nicht mehr im bisherigen Umfang benötigte Sprachvorkurs-Ressource in reduziertem Maß an die Schulen zu steuern, um ihnen in überfrequenten und damit gänzlich ausgelasteten Lernverbänden die Möglichkeit von doppelt besetzten Stunden zu eröffnen . Diese Überlegungen entsprechen den von vielen Schulen artikulierten Wünschen. 46. Welche Initiativen hat der Senat eingebracht, um sich, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, auf der Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzusetzen? Plant der Senat eine Bundesratsinitiative? Wenn ja, bis wann soll diese eingereicht werden? Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden auf Bundesebene festgesetzt. Die Länder sind beteiligt und Bremen setzt sich vor allem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Festsetzung des Regelbedarfs (Regelbedarfsermittlungsgesetz ) für einen ausreichenden Regelsatz - insbesondere für Kinder - ein. In welcher Form dieser ausgestaltet sein kann, wird in verschiedenen Gremien auf Bundesebene erörtert, z.B. im Rahmen der Konferenz der Obersten Landessozialbehörden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-810 VB Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des "Ausschusses zur Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung" im Bereich Kinderarmut 20161101_1_GA Umsetzung Vorschläge Abschlussbericht