BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/811 Landtag 19. Wahlperiode 01.11.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Sprachförderung für Geflüchtete Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 21. September 2016 „Sprachförderung für Geflüchtete“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Das Land Bremen ist in den zurückliegenden Wochen und Monaten Zuflucht und mitunter auch schon neue Heimat für eine Vielzahl Schutzsuchender aus unterschiedlichsten Teilen und Kulturkreisen der Welt geworden. So vielfältig die persönlichen Schicksale und Fluchtgründe der Menschen auch sein mögen, die zu uns kommen. Für alle von ihnen gilt, dass der Weg hin zu einer gelingenden Integration nur über den Erwerb der Deutschen Sprache möglich ist. Unterschiedliche Institutionen, allen voran unsere Schulen sowie viele ehrenamtlich Engagierte, haben sich dieser fordernden Aufgabe angenommen. Umso bedeutender ist es daher, die Anstrengungen, Problemstellungen und Erfolge auf diesem Feld regelmäßig zu untersuchen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viel Geld steht im Bundesland Bremen insgesamt sowie pro Flüchtling für Sprachkurse bzw. unterstützende Maßnahmen zum Spracherwerb zur Verfügung? 2. Bis zu welchem Alter haben Flüchtlinge ein Anrecht auf einen Sprachkurs? 3. Wie viel Prozent der volljährigen Flüchtlinge haben in diesem Jahr an einem Sprachkurs teilgenommen? 4. Sind ausreichend Sprachkurse für alle Flüchtlinge angeboten? 5. Bis zu welchem Sprachniveau sollen Sprachkurse laufen – und gibt es für Flüchtlinge auch Aufbaukurse? 6. Bis zu welchem Alter haben Flüchtlinge ein Anrecht auf Schulbesuch? 7. Haben Flüchtlinge seitens des Landes Unterstützung in Bezug auf Spracherwerb während der Dualen Ausbildung? 8. Gibt es bei der Sprachförderung besondere Module für den Übergang von Kindertagesstätten zur Schule? 9. Welche Handreichungen für Schulen gibt es? 10. Welche Mittel stehen im Bereich der Sprachförderung für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung? 11. Wie viele Stunden an Sprachförderung stehen den einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Verfügung? 12. Haben alle Flüchtlingskinder Anspruch auf diese Anzahl an Sprachförderstunden? 13. Wie ist die Schüler-Lehrer-Relation bei der Sprachförderung? 14. Wie ist die Sprachförderung an kleinen Schulen organisiert? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15. Wie lange haben Flüchtlinge Anrecht auf spezielle Sprachförderstunden? 16. Wie ist die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Schularten? 17. Wie ist die Sprachförderung für Flüchtlinge an den Berufsbildenden Schulen organisiert? 18. Gibt es Empfehlungen, welche Schulform die einzelnen Flüchtlinge besuchen sollen? 19. Welche Qualifikation haben die Sprachförderkräfte? 20. Welche Inhalte werden neben der Sprache während der Sprachförderung vermittelt?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Wie viel Geld steht im Bundesland Bremen insgesamt sowie pro Flüchtling für Sprachkurse bzw. unterstützende Maßnahmen zum Spracherwerb zur Verfügung? Der Senat hat im Rahmen der Sofortprogramme zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sowie zur Umsetzung des Integrationskonzepts Mittel für die Sprachförderung sowie für unterstützende Maßnahmen bereitgestellt. Diese umfassen zum einen die originären Sprachkurse für erwachsene Geflüchtete und zum anderen Sprachkurse für schulpflichtige Geflüchtete an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Den größten Anteil an Deutschkursen für erwachsene Geflüchtete bilden die vom Bund geförderten Integrationskurse . Im Jahre 2015 wurden an die im Bundesland Bremen tätigen Integrationskursträger 4,780 Mio. € durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gezahlt. Im Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2016 stehen bundesweit 559 Mio. € zur Verfügung, für das Jahr 2017 ist eine Steigerung auf 610 Mio. € vorgesehen. Die Verausgabung erfolgt nicht nach Länderbudgets. In der Stadtgemeinde Bremen Der Senat hat für kommunale Sprachkurse im Jahr 2016 zu den Bundesmaßnahmen ergänzend 555.000 € für Deutschkurse für Erwachsene bereitgestellt, hiervon 250.000 € über das 3. Sofortprogramm und 305.000 € über das Integrationsbudget. Diese sind Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des Teilbereiches Sprachförderung im Rahmen des Integrationskonzepts , wofür insgesamt Mittel in einem Umfang von rd. 2,4 Mio. € bereitgestellt wurden. Bei der Umsetzung sind mehrere Ressorts im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit betroffen . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Darüber hinaus stehen aus den jeweiligen Sofortprogrammen des Senats im Bildungsbereich für Sprachkurse von schulpflichtigen Geflüchteten an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in 2016 rd. 9,5 Mio. € zur Verfügung. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Für die schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler werden 2016 Kosten in Höhe von 2,413 Mio. € geplant. Zu Frage 2: Bis zu welchem Alter haben Flüchtlinge ein Anrecht auf einen Sprachkurs? Das Alter ist nicht das bestimmende Kriterium beim Zugang zu Sprachkursen für Erwachsene außerhalb des Schulsystems. Entscheidend für die Förderung des Bundes sind der Herkunftsstaat oder Status: Anerkannte Flüchtlinge haben Zugang, jedoch keinen Rechtsanspruch zu den Integrationskursen des Bundes. Asylsuchende haben Zugang zu den Integrationskursen , wenn sie aus einem Staat mit guter Bleibeperspektive stammen (Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia). Da dies aus Sicht des Senats nicht dem integrationspolitischen Bedarf vor Ort entspricht, fördert der Senat kommunale Sprachkurse in der Stadtgemeinde Bremen auch für Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern, die andernfalls über die Dauer der Asylverfahren keine Deutschförderangebote erhalten würden. Zu Frage 3: Wie viel Prozent der volljährigen Flüchtlinge haben in diesem Jahr an einem Sprachkurs teilgenommen? Eine verlässliche Prozentzahl kann nicht ermittelt werden. Zu Frage 4: Sind ausreichend Sprachkurse für alle Flüchtlinge angeboten? In der Stadtgemeinde Bremen Ca. 60% der Flüchtlinge stammen aus Ländern mit sogenannter guter Bleibeperspektive (s. unter Frage 2) und haben somit formal Zugang zu den Integrationskursen des Bundes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert auch im Land Bremen hierbei allgemeine Kurse, aber auch Spezialkurse wie Frauen- und Elternkurse sowie (Frauen-) Alphabetisierungskurse . Über die Gruppe der Menschen mit guter Bleibeperspektive hinaus werden im laufenden Jahr 2016 in der Stadtgemeinde Bremen weitere 2.500 Personen kommunal finanzierte Deutschkursangebote wahrnehmen können, um die vom Bund belassene Lücke zu Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft kompensieren. Auch hier gibt es Kursangebote spezifisch für Frauen und Eltern. Wie unter Frage 1 beschrieben, fördert der Senat außerdem Sprachkurse von schulpflichtigen Geflüchteten an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Im schulischen und berufsbildenden Bereich erforderten die hohen Zugangszahlen der Kinder und Jugendlichen mit Fluchterfahrung einen erheblichen Ausbau der Vorkurskapazitäten. Das aktuelle Vorkursangebot ist ausreichend. Im Hochschulbereich ist durch das Angebot von Vorbereitungsstudien, auch im Rahmen des Programms „INTEGRA“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), ein ausreichendes Sprachkursangebot vorhanden. Alle studieninteressierten Geflüchteten, die die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Bremischen Hochschulgesetz erfüllt haben, wurden zum Sprachkurs an der Universität Bremen zugelassen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Die vorhandenen Plätze sind grundsätzlich ausreichend. Zu Frage 5: Bis zu welchem Sprachniveau sollen Sprachkurse laufen – und gibt es für Flüchtlinge auch Aufbaukurse? In der Stadtgemeinde Bremen Die vom Bund geförderten Integrationskurse führen nach 600 Unterrichtseinheiten (UE) (+100 UE Orientierungskurs) bzw. 900 UE in Alphabetisierungskursen bis zum Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Wird bei Abschluss des Kurses das angestrebte Niveau nicht erreicht, besteht die Möglichkeit, an 300 weiteren UE teilzunehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme am ‚Deutsch-Test für Zuwanderer‘ (DTZ) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 bzw. A2 bescheinigt. Bei den kommunalen Sprachkursen liegt der Schwerpunkt auf der sprachlichen Erstorientierung der Flüchtlinge. Nach der Erstorientierung gibt es Anschlussmodule, um den Teilnehmenden die Erreichung des Sprachniveaus A1 bzw. A2 des GER zu ermöglichen. Ziel ist, dass Teilnehmende aus den kommunalen Sprachkursen in Integrationskurse wechseln, sobald dies möglich ist (etwa bei Anerkennung des Asylgesuchs). Die Anschlussmodule sind entsprechend konzipiert, um einen solchen Wechsel zu ermöglichen. Schülerinnern und Schüler der Primarstufe sollen am Ende des Vorkurses Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2 des GER erreichen. Für die Sekundarstufe I und II ist das Sprachniveau A2/B1 das Ziel. Am Ende des 1. Jahres in den Vorklassen der berufsbildenden Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler das Sprachniveau A2/B1 des GER erreichen und haben die Möglichkeit die Prüfung „Deutsches Sprachdiplom der Kul- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft tusministerkonferenz“ (DSD) abzulegen. Nach dem Übergang in die Regelklasse erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler weitere Unterstützung durch zusätzliche additive und integrative Sprachförderangebote im Rahmen der schulischen Sprachförderung und Sprachbildung. An der Universität Bremen werden Sprachkurse bis zum Sprachniveau C1 des GER durchgeführt , die auf die Prüfung „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Schülerinnern und Schüler der Primarstufe sollen am Ende des Vorkurses Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2 des GER erreichen. Die Feststellung, ob dieses Sprachniveau erreicht wurde, erfolgt durch die zuständige Sprachförderkraft. Für die Sekundarstufe I ist das Sprachniveau A2/B1 das Ziel. Derzeit werden Lehrkräfte der Sekundarstufe I für die Abnahme der Prüfung „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz“ (DSD) fortgebildet. Nach dem Übergang in die Regelklasse nehmen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler an der Sprachförderung teil, bis sie dem Unterricht ohne in der Sprache begründete erhebliche Schwierigkeiten folgen können. Zu Frage 6: Bis zu welchem Alter haben Flüchtlinge ein Anrecht auf Schulbesuch? Die Schulpflicht endet nach § 54 Bremisches Schulgesetz spätestens zum Ende des Schuljahres , in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Die Schulpflicht kann gemäß §34 Bremisches Schulgesetz in einen Bildungsanspruch übergehen. Alle Auszubildenden in der dualen Ausbildung unterliegen der (Berufs-)schulpflicht, unabhängig von Alter und Schulbildung. Zusätzlich gibt es Angebote der Erwachsenenbildung und der Erwachsenenschule, die nichtschulpflichtigen Erwachsenen die Möglichkeit bieten, einen deutschen Schulabschluss zu erreichen. Zu Frage 7: Haben Flüchtlinge seitens des Landes Unterstützung in Bezug auf Spracherwerb während der Dualen Ausbildung? Während der dualen Ausbildung haben Flüchtlinge durch das Integrationsgesetz einen Anspruch auf die bestehenden Fördermaßnahmen in Form von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und assistierter Ausbildung (ASA) durch die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und die Jobcenter Bremen und Bremerhaven. Nach der Verordnung über berufsbezogene Deutschsprachförderung, die im Juli 2016 in Kraft getreten ist, kann eine berufsbezogene Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Sprachförderung unter bestimmten Bedingungen für den erfolgreichen Ausbildungsabschluss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragt werden. Neben diesen Möglichkeiten gibt es an den berufsbildenden Schulen integrierte Sprachförderkonzepte für alle Schülerinnen und Schüler, an denen die Flüchtlinge ebenfalls partizipieren . Junge Flüchtlinge, die am Projekt „Zukunftschance Ausbildung“ des Aus- und Fortbildungszentrum des Landes teilnehmen, erhalten neben dem Berufsschulunterricht begleitende Sprachkurse. Zu Frage 8: Gibt es bei der Sprachförderung besondere Module für den Übergang von Kindertagesstätten zur Schule? In der Stadtgemeinde Bremen Mit der Erweiterung und Beschleunigung der Ausbauplanung der Kitaplätze bis 2019/20 können Kinder von Flüchtlingen grundsätzlich in bestehende und neue Kitas aufgenommen werden und erhalten dort gezielte Sprachförderangebote. Für geflüchtete Kinder, die keine Kita besuchen, gibt es im Rahmen des Programms „Welcome – Willkommen in der Kita“ folgende Sprachförderangebote: In den Welcome-Gruppen (15 Std. pro Woche) des Programms erhalten 5-6 Kinder pro Gruppe die Möglichkeit einer Sprachanbahnung und -förderung im geschützten Rahmen einerseits, bei gleichzeitiger Teil-Integration in den regulären Kita-Alltag andererseits . Sprachförderung eingebunden in frühe Spiel- und Lernerfahrungen, die erste Begegnung mit der Institution Kita sowie der Kontakt und die Zusammenarbeit mit Eltern ermöglichen einen niedrigschwelligen und einfühlsamen Zugang zu institutioneller Bildung und fördern somit frühe Bildungsteilhabe und die Integration von Eltern und Kindern mit Fluchterfahrung. Die Angebote des Programms „Welcome – Willkommen in der Kita“ zur Sprachanbahnung und Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung (6 Std. pro Woche) wurden bereits in Kooperation mit KiTa Bremen und dem Landesverband evangelischer Kindertageseinrichtungen erprobt. Sie knüpfen an bereits bestehende Projekte an (Projekt „Durchgängige Sprachförderung“, Kita Mobil, Bundesprogramm „Sprach- Kitas“, Sprachförderung im Vorkurs) und werden an den Standorten Kita, Grundschule und Übergangswohnheim umgesetzt und perspektivisch fortgeführt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven In Bremerhaven erhalten alle Kinder im Jahr vor der Einschulung auf der Grundlage der Ergebnisse der Cito-Sprachstandsfeststellung Sprachförderung. Für neu zugewanderte Kinder ohne Kenntnisse der deutschen Sprache, die keine Kita besuchen, findet die Sprachförde- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft rung an Grundschulen zweimal pro Woche jeweils 2 Stunden statt. Die Förderung ist an die Bedürfnisse der Vorschulkinder angepasst und berücksichtigt die jeweilige Lernausgangslage der Kinder. Neben der spielerischen Vermittlung der Sprache und ersten Gruppenerfahrungen hat die Zusammenarbeit mit den Eltern einen besonderen Stellenwert. Zu Frage 9: Welche Handreichungen für Schulen gibt es? Da in den Vorkursen des Primar- und Sekundarbereichs in der Regel sehr stark binnendifferenziert werden muss, kann es nur gelingen, wenn sich die Lehrkräfte bei der Gestaltung der Sprachförderung bedarfsbedingt unterschiedlicher Materialien bedienen. Da sich die meisten Lehrwerke zur Vermittlung des Deutschen als Fremdsprache bei der Beschreibung des Zielsprachniveaus nach dem verbindlichen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) richten, können sich die Lehrkräfte bei der Auswahl geeigneter Materialien entsprechend orientieren. Zusätzliche Anregungen werden über die Lernplattform itslearning und die Netzwerktreffen der Vorkurslehrkräfte im gegenseitigen Austausch zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Lehrkräfte in zahlreichen Fortbildungen des Landesinstituts für Schule (LIS) und des Bremerhavener Lehrerfortbildungsinstituts (LFI) über zielgruppenspezifische didaktische Vorgehensweise sowie geeignete Materialien informiert. Derzeit bereitet das LIS zur stärkeren Vereinheitlichung und Übereinstimmung der Arbeit in den Vorkursen des Primabereichs ein Konzept für eine Qualifizierungsmaßnahme der Lehrkräfte vor. Beratend stehen den Schulen auch die vom LIS/LFI weitergebildeten Sprach- und Fachberaterinnen und -berater zur Seite. Des Weiteren stehen den Schulen die beiden Handreichungen des LIS zum Sprachbildungskonzept der Senatorin für Kinder und Bildung mit zahlreichen Anregungen für die Sprachförderung in Grundschulen und Schulen des Sekundarbereichs zur Verfügung. Für die Vorklassen des 1. Jahres der berufsbildenden Schulen („Sprachförderung mit Berufsorientierung “) wird vom LIS eine modular aufgebaute Handreichung auf der Internetplattform itslearning bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Sie beinhaltet Materialien, Hinweise und weiterführende Unterstützung für den Unterricht. Für die Vorklassen des 2. Jahres („Berufsorientierung mit Sprachförderung“) der berufsbildenden Schulen sind ebenfalls über diese Lernplattform erste Materialien abrufbar (z.B. die jeweiligen Standards für die Abschlussprüfungen). Bis zum Ende dieses Jahres werden den Lehrkräften das Curriculum und weitere Informationen für die Vorklassen des 2. Jahres zur Verfügung stehen. Zu Frage 10: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Welche Mittel stehen im Bereich der Sprachförderung für die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung? In der Stadtgemeinde Bremen Zur Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrerinnen im Bereich der Sprachförderung stehen unterschiedliche Mittel zur Verfügung: Alle Schulen haben ein schulbezogenes Fortbildungsbudget, über das sie schuleigene Fortbildungen gemäß schulspezifischer Schwerpunktsetzung finanzieren können. Für das pädagogische Personal an Schulen der Stadtgemeinde Bremen führt das LIS zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Sprachförderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch. Diese Fortbildungen sind für die Lehrkräfte grundsätzlich kostenfrei. Das LIS setzt seit einigen Jahren einen ausgewiesenen Schwerpunkt in der Fortbildung zur Sprachförderung, so dass die Bremer Lehrkräfte auf ein umfangreiches Programm zugreifen können. Zur Finanzierung zielgerichteter Maßnahmen – insbesondere zur Sprachförderung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den Bremer Schulen – werden dem LIS ergänzende Sondermittel zur Verfügung gestellt. Mit dem Beschluss zur Umsetzung des Integrationskonzepts vom 7. Juni 2016 stellte der Senat 27.050 € für die Ausbildung von Lehramtsstudierenden im Bereich Deutsch als Zweit-/ Fremdsprache im Jahr 2016 zur Verfügung. Darüber hinaus wurden 34.650 € für ein weiterbildendes Studienangebot im Bereich Heterogenität/Spracherwerb, im Rahmen dessen den in den Schulen tätigen Lehrerinnen und Lehrern notwendige Kompetenzen zur Unterstützung der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlichen vermittelt werden, bereitgestellt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Die bedarfsgerechte Finanzierung der Fortbildungen im Bereich der Sprachförderung erfolgt im Rahmen des Fortbildungsbudgets des LFI. Zu Frage 11: Wie viele Stunden an Sprachförderung stehen den einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Verfügung? In der Stadtgemeinde Bremen Neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern der Primastufe stehen im Rahmen der Vorkurse 400 UE Sprachförderung (20 UE Sprachförderung pro Woche ein halbes Jahr lang) zur Verfügung. In den Sekundarstufen I und II sind es 800 UE. An den berufsbildenden Schulen erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im 1. und im 2. Jahr der berufsvorbereitenden Vorklassen jeweils 20 UE Sprachförderung pro Woche. Neben den 20 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft UE Sprachförderung in verschiedenen Fächern auch fachpraktische Tätigkeiten in der Werkstatt mit verpflichtenden Betriebspraktika, bei denen die Schülerinnen und Schüler durch den Kontakt mit den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Deutschkenntnisse zusätzlich verbessern können. Nach dem Besuch eines Vorkurses stehen den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote im Rahmen der schulischen Sprachförderung zur Verfügung. Die Stunden dafür werden nach Bedarf und Sprachförderkonzept der jeweiligen Schule zugewiesen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Der Richtwert für die Sprachförderung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ist 20 UE Sprachförderung pro Woche ein halbes Jahr lang (insgesamt 400 UE). Bei einer Verkürzung der wöchentlichen Förderzeit erhöht sich die Verweildauer im Sprachkurs entsprechend. So erfolgt an den meisten Bremerhavener Grundschulen eine Sprachförderung von 10 UE pro Woche ein Jahr lang. Die Schülerinnen und Schüler der Oberschulen erhalten 30 UE Sprachunterricht pro Woche ein Jahr lang und nehmen parallel auch am Unterricht in einer Regelklasse teil. Zu Frage 12: Haben alle Flüchtlingskinder Anspruch auf diese Anzahl an Sprachförderstunden? In der Stadtgemeinde Bremen Alle neu zugewanderten Kinder ohne Kenntnisse der deutschen Sprache haben Anspruch auf den Besuch eines Vorkurses in dem o.g. Umfang (s. unter Frage 11). Darüber hinaus stehen ihnen alle anderen schulischen Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung. Alle jugendlichen Flüchtlinge im Alter von 16 bis 18 Jahren haben Anspruch auf die Sprachförderangebote der Vorklassen der berufsbildenden Schulen und anschließend auf die Sprachförderangebote für die Regelschüler der jeweiligen Schule. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen haben grundsätzlich Anspruch auf Sprachförderung in den Vorkursen. Die gültige Verordnung räumt der Schulleitung die Möglichkeit der Verlängerung der Verweildauer im Vorkurs in Ausnahmefällen ein. Zu Frage 13: Wie ist die Schüler-Lehrer-Relation bei der Sprachförderung? In der Stadtgemeinde Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Grundsätzlich beträgt die beträgt die Schüler-Lehrer-Relation in den Vorkursen der Primarstufe 10:1, in der Sekundarstufe I 15:1 und in der Sekundarstufe II 16:1. In den Vorklassen der berufsbildenden Schulen beträgt die Relation grundsätzlich 16:1. Aufgrund hoher Zugangszahlen kommt es an einzelnen Schulen temporär zu einer Überschreitung der Richtfrequenz um 2 Vorkursteilnehmende. In den Alphabetisierungsklassen beträgt die Schüler-Lehrer-Relation 12:1. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Der Richtwert für die Schüler-Lehrer-Relation in den Vorkursen der Primarstufe ist 10:1, in den Sekundarstufen I und II 16:1 und in den Alphabetisierungskursen der Sekundarstufe I 10:1. Aufgrund kurzfristig benötigter Vorkursplätze im Zusammenhang mit den gestiegenen Aufnahmezahlen im Verlauf des Jahres 2015 mussten die Richtfrequenzen auf 12 Schülerinnen und Schüler pro Vorkurs in der Primarstufe und 20 in den Sekundarstufen I und II erhöht werden. Zu Frage 14: Wie ist die Sprachförderung an kleinen Schulen organisiert? In den Schulen des Landes Bremen ist die Größe nicht das bestimmende Kriterium für die Organisation der Sprachförderung. Unterschiede ergeben sich durch unterschiedliche schuleigene Sprachförderkonzepte, die auf die Situation der jeweiligen Schule zugeschnitten sind. Zu Frage 15: Wie lange haben Flüchtlinge Anrecht auf spezielle Sprachförderstunden? Solange die Flüchtlinge der Schulpflicht unterliegen bzw. im Rahmen des Bildungsanspruches berufsbildende Schulen besuchen, haben sie, wie andere Schülerinnen und Schüler, bei Bedarf ein zeitlich unbefristetes Anrecht auf schulische Sprachfördermaßnahmen. Lediglich der Besuch des Vorkurses unterliegt einer zeitlichen Befristung. Das Anrecht der erwachsenen Flüchtlinge auf Sprachförderung wurde unter den Fragen 2 und 5 erläutert. Zu Frage 16: Wie ist die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Schularten? In der Stadtgemeinde Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft An den Grundschulen der Stadt Bremen befinden sich gegenwärtig 889 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler. In der Sekundarstufe I sind es 1.165, in der Sekundarstufe II 206 und an den berufsbildenden Schulen 1.658 (Stand 06.10.2016). In der Stadtgemeinde Bremerhaven In den öffentlichen Bremerhavener Schulen sieht die Verteilung der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler aktuell folgendermaßen aus: 415 im Primarbereich, 494 im Sekundarbereich I (einschl. Abendschule), 42 im Sekundarbereich IIa, 232 im Sekundarbereich IIb. Zu Frage 17: Wie ist die Sprachförderung für Flüchtlinge an den Berufsbildenden Schulen organisiert ? Die jugendlichen Flüchtlinge im Land Bremen nehmen an den berufsbildenden Schulen an einer zweijährigen berufsvorbereitenden Sprachförderung teil: Im 1. Jahr (Vorklassen „Sprachförderung mit Berufsorientierung“) liegt der Schwerpunkt auf der Sprachförderung, im 2. Jahr (Vorklassen „Berufsorientierung mit Sprachförderung“) rückt neben der Sprachförderung die Berufsorientierung in den Fokus. In den zwei Jahren können die Schülerinnen und Schüler das Deutsche Sprachdiplom (DSD) und die Prüfung zur einfachen oder erweiterten Berufsbildungsreife ablegen. Danach werden sie in das Regelangebot des berufsbildenden Systems eingegliedert. Zu Frage 18: Gibt es Empfehlungen, welche Schulform die einzelnen Flüchtlinge besuchen sollen? Aufgrund des zweigliedrigen Schulsystems mit der Oberschule im Land Bremen müssen bei der Schulaufnahme der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen keine Empfehlungen bzw. Festlegungen auf eine Schulform vorgenommen werden. Lediglich bei der Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang wird in Beratungsgesprächen bei der Senatorin für Kinder und Bildung und in den aufnehmenden Gymnasien ermittelt, ob die Schülerin bzw. der Schüler die erhöhten Anforderungen dieses Bildungsgangs erfüllen kann. In den berufsbildenden Schulen gibt es im Land Bremen hierzu ebenfalls kein standardisiertes Verfahren: Durch Praktikumserfahrungen, Beratungen mit den Lehrern und dem Job- Center sowie Angebote der Kammern (z.B. das sog. „Speeddating“) ergibt sich zum Ende des 2. Jahres in der Vorklasse in der Regel eine gezielte Berufswahlorientierung und damit einhergehend eine entsprechende (Berufs)-Schulempfehlung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Zu Frage 19: Welche Qualifikation haben die Sprachförderkräfte? In der Stadtgemeinde Bremen Die Sprachförderkräfte, die neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterrichten, verfügen über einen Hochschulschulabschluss (Master, Magister, Lehramt) und eine DaF1-/DaZ2-Qualifikation und/oder DaF-/DaZ- Lehrerfahrung. Die Sprachförderkräfte, die Geflüchtete an den Hochschulen ausbilden, sind ausgewählte Lehrkräfte des Goethe-Instituts mit entsprechendem Studienabschluss und Unterrichtserfahrung . Die Lehrkräfte, die bis zum Sprachniveau B1 des GER lehren, verfügen über eine Zulassung des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge. In der Stadtgemeinde Bremerhaven Die Gruppe der Sprachförderkräfte ist hinsichtlich der Abschlüsse heterogen: Unter den Sprachförderkräften befinden sich Lehramtsabsolventen mit dem 1. oder 2. Staatsexamen, Hochschulabsolventen mit einem Bachelor- oder Masterabschluss, der den Schwerpunkt „Deutsch als Fremd-/Zweitsprache“ ausweist, aber auch Lehrkräfte mit ausländischen Lehramtsqualifikationen sowie ausländische Sprachwissenschaftler. Zu Frage 20: Welche Inhalte werden neben der Sprache während der Sprachförderung vermittelt? Der Unterricht in Vorkursen greift entsprechend dem Sprachstand der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler auch Inhalte anderer Unterrichtsfächer auf (Mathematik, Naturund Gesellschaftswissenschaften), um noch vor dem Übergang in den Regelunterricht eine graduelle Konfrontation mit der Bildungs- und Fachsprache anzubahnen. Die sukzessiv erfolgende Eingliederung in die Regelklassen noch während der Teilnahme am Vorkurs ermöglicht eine kontinuierliche Erweiterung dieser Konfrontation und ein hohes Maß informellen Sprachenlernens. Einen weiteren wichtigen Bereich stellen die Werteerziehung und – vermittlung dar. An den berufsbildenden Schulen werden neben der deutschen Sprache auch Inhalte aus den folgenden Unterrichtsfächern (auch in Form von verpflichtenden Praktika) vermittelt: Mathematik mit Fachpraxisbezug, Naturwissenschaften, Englisch, Informationstechnik, Kommunikation , Gesellschaftskunde, Sport sowie Fachpraxis mit Fachtheorie. 1 DaF: Deutsch als Fremdsprache 2 DaZ: Deutsch als Zweitsprache Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft An der Universität Bremen wird zusätzlich zur Sprachvermittlung auf die fachliche Vorbereitung , die Studienvorbereitung (z.B. wissenschaftliches Arbeiten, Studieren in Deutschland etc.), die außerfachlichen Qualifikationen (z.B. Präsentationstechniken, Projektmanagement etc.) sowie auf sozial-integrative Maßnahmen und Studienorientierung abgestellt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-811 VB Sprachförderung für Geflüchtete 20161101_1_KA Sprachförderung Geflüchtete