BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/834 Landtag 19. Wahlperiode 15.11.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Anzahl und Dauer von Widerspruchsverfahren Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 20. September 2016 „Anzahl und Dauer von Widerspruchsverfahren“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat vor der Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht grundsätzlich ein Widerspruchsverfahren stattzufinden. Dieses ist als sogenanntes Vorverfahren im Regelfall zwingende Voraussetzung für jeden, der sich auf dem Klageweg gegen einen Verwaltungsakt zur Wehr setzen will. Gleichzeitig stehen Widerspruchsverfahren grundsätzlich im Zwiespalt zwischen ihrer verwaltungsrechtlichen Dopplung der Prüfung einer bescheidenden Behörde und dem für viele Antragsteller wichtigen Rechtsschutz der durch dieses außergerichtliche Vorverfahren gewährleistet wird. Entsprechend § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO können Vorverfahren durch landesgesetzliche Rege-lungen als Prozessvoraussetzungen aufgehoben werden. In Bremen ist dies 2011 mit der Modernisierung des Gesetzes über die Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) geschehen. Nach dieser Regelung sind Widerspruchsverfahren für jene Rechts-gebiete notwendige Prozessvoraussetzung, die nicht von den in § 8 Abs. 1 sowie in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Ausnahmen abgedeckt werden. Um sicherzustellen, dass es mit der Schaffung dieser Ausnahmeregelung nicht zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger gekommen ist, sind die praktische Anwendung, der Nutzen und die Effizienz dieser Ausnahmen zu überprüfen. Gleichzeitig muss für jene Rechtsgebiete, für die das Vor-verfahren als notwendige Prozessvoraussetzung weiterhin besteht, geprüft werden, ob diese tatsächlich einen Rechtsschutz für die Bremerinnen und Bremer bieten oder lediglich zu einer unnötigen Verfahrensverlängerung führen. Wir fragen den Senat: I. Vorverfahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011: 1) Wie viele Widerspruchsverfahren gab es jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 in den jeweiligen Rechtsgebieten, für die das Widerspruchsverfahren notwendige Prozessvoraussetzung war? 2) Wie lange haben diese Vorverfahren jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO in den jeweiligen Rechtsgebieten durchschnittlich gedauert? 3) Wie vielen Widersprüchen wurde jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 in den jeweiligen Rechtsgebieten, für die das Widerspruchsverfahren bis dahin notwendige Prozessvoraussetzung war, abgeholfen? 4) Wie hoch lag der Anteil der Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 in den jeweiligen Rechtsgebieten, für die das Widerspruchsverfahren bis dahin notwendige Prozessvoraussetzung war? II. Vorverfahren nach der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 5) Wie viele Widerspruchsverfahren gab es jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 in den jeweiligen Rechtsgebieten, die nicht von der Ausnahme einer Nachprüfung in einem - 2 - Vorverfahren vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage gemäß § 8 AGVwGO umfasst sind? 6) Wie lange haben die Vorverfahren in den jeweiligen Rechtsgebieten jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 durchschnittlich gedauert? 7) Wie vielen Widersprüchen wurde in den jeweiligen Rechtsgebieten jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 abgeholfen? 8) Wie hoch lag der Anteil an Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren in den jeweiligen Rechtsgebieten jeweils in den Jahren 2011 bis 2015? 9) In wie vielen Fällen waren die Kläger, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rechtsgebieten , jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 erfolgreich?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: I. Vorverfahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011: Vorbemerkung: Der Senat versteht die unter Ziff. I. gestellten Fragen dahingehend, dass Sie sich auf Widerspruchsverfahren und Klagen in den Rechtsgebieten beziehen, in denen ein Widerspruchsverfahren bis Januar 2011 statthaft war und nun nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) vom 15. März 1960 (Brem.GBl. S. 25) in der Fassung des Gesetzes vom 1. Februar 2011 (Brem.GBl. S. 62) nicht mehr statthaft ist. Dies sind die folgenden Rechtsgebiete: - Gewerberecht, - Gaststättenrecht, - Handwerksrecht, - Landwirtschaftsrecht, - Staatsangehörigkeitsrecht, - Melderecht, - Namensrecht, - Pass- und Ausweisrecht, - Versammlungsrecht, - Fahrerlaubnisrecht, - Naturschutzrecht, - Recht der Zuwendungen nach dem Städtebauförderungsrecht. Der Senator für Justiz und Verfassung hat die Praxis des Widerspruchsverfahrens in diesen Rechtsgebieten im Jahr 2010 eingehend empirisch untersucht. Untersuchungszeitraum waren die Jahre 2007 bis 2009. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden der Bremischen Bürgerschaft am 7. Dezember 2010 gemeinsam mit dem Entwurf eines Geset- - 3 - zes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und weiterer Gesetze (Bürgerschafts-Drs. 17/1574) übersandt. Dieser Entwurf mündete schließlich in das Gesetz vom 1. Februar 2011, durch das Art. 8 AGVwGO neu gefasst und in Abs. 1 der Vorschrift das Vorverfahren in bestimmten Rechtsgebieten für unstatthaft erklärt wurde. Für die Jahre 2006 und 2010 liegen Daten nicht vor und waren in der zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Einbeziehung dieser beiden Jahre ein anderes Bild ergeben würde als die für die Jahre 2007 bis 2009 durchgeführte Untersuchung. Frage 1: Wie viele Widerspruchsverfahren gab es jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 in den jeweiligen Rechtsgebieten, für die das Widerspruchsverfahren notwendige Prozessvoraussetzung war? 2007 2008 2009 Gewerberecht 3 5 12 Gaststättenrecht 18 10 4 Handwerksrecht 0 1 0 Landwirtschaftsrecht 1 Staatsangehörigkeitsrecht 15 17 19 Melderecht 0 0 1 Namensrecht 3 4 3 Pass- und Ausweisrecht 0 Versammlungsrecht2 0 0 1 Fahrerlaubnisrecht 139 166 152 1 Zum Landwirtschaftsrecht wurden aufgrund der sehr geringen quantitativen Relevanz des Rechtsgebiets keine gesonderten Daten erhoben. Die Abschaffung des Vorverfahrens diente der Harmonisierung mit dem niedersächsischen Recht, da die Aufgaben auf diesem Gebiet aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen vom 13. Juni 2006 (Brem.GBl. S. 395 – 780-c-1) weitgehend von niedersächsischen Behörden auch für das Gebiet des Landes Bremen wahrgenommen werden. 2 Im Versammlungsrecht spielen Widerspruch und Klage kaum eine Rolle, weil der Rechtsschutz in der Praxis v.a. im gerichtlichen Eilverfahren erfolgt. - 4 - Naturschutzrecht 10 8 2 Recht der Zuwendungen nach Städtebauförderungsrecht 3 Frage 2: Wie lange haben diese Vorverfahren jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO in den jeweiligen Rechtsgebieten durchschnittlich gedauert? Angabe in Monaten 2007 2008 2009 Gewerberecht k.A.4 Gaststättenrecht k.A.4 Handwerksrecht k.A.4 Landwirtschaftsrecht (s. Fn. 1) Staatsangehörigkeitsrecht 1 – 3 Melderecht k.A4. Namensrecht 1 – 3 Pass- und Ausweisrecht Entfällt, da im Untersuchungszeitraum keine Widersprüche erhoben wurden. Versammlungsrecht (s.a. Fn. 2) Entfällt, da in diesem Jahr keine Widersprüche erhoben wurden. Entfällt, da in diesem keine Widersprüche erhoben wurden. 1 3 Für das Recht der Zuwendungen nach dem Städtebauförderungsrecht wurden keine gesonderten Daten erhoben. Die Abschaffung des Vorverfahrens erfolgte, weil das Vorverfahren nach Angaben der zuständigen Behörde ganz überwiegend nur zur Vervollständigung von Antragsunterlagen genutzt worden war und diese Funktion auch durch eine andere Kommunikationsstruktur im Ausgangsverfahren erfüllt werden kann. 4 Hierzu konnten die zuständigen Ressorts Angaben nicht mit vertretbarem Ressourceneinsatz ermitteln. - 5 - Fahrerlaubnisrecht k.A.4 Naturschutzrecht 3 3 3 Recht der Zuwendungen nach Städtebauförderungsrecht (s. Fn. 3) (s. Fn. 3) (s. Fn. 3) Frage 3: Wie vielen Widersprüchen wurde jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 in den jeweiligen Rechtsgebieten, für die das Widerspruchsverfahren bis dahin notwendige Prozessvoraussetzung war, abgeholfen? Vorbemerkung: Im Folgenden werden sowohl Fälle der vollumfänglichen als auch Fälle der teilweisen Abhilfe aufgeführt. „Abhilfe“ wurde dabei in einem untechnischen, weiten Sinne als Erfüllung des Rechtsschutzbegehrens des Widerspruchsführenden verstanden – unabhängig von Form und handelnder Behörde. Im technischen Sinne wäre Abhilfe dagegen nur die Aufhebung der mit dem Widerspruch angefochtenen Entscheidung durch die Ausgangsbehörde in einem sogenannten „Abhilfebescheid“ nach § 72 VwGO. 2007 2008 2009 Gewerberecht 0 Gaststättenrecht 0 Handwerksrecht 0 Landwirtschaftsrecht (s. Fn. 1) Staatsangehörigkeitsrecht 0 Melderecht 0 Namensrecht 0 Pass- und Ausweisrecht 0 - 6 - Versammlungsrecht (s.a. Fn. 2) 0 Fahrerlaubnisrecht ca. 57%5 Naturschutzrecht 7 4 2 Recht der Zuwendungen nach Städtebauförderungsrecht (s. Fn. 3) Frage 4: Wie hoch lag der Anteil der Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren jeweils in den letzten 5 Jahren vor der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 in den jeweiligen Rechtsgebieten, für die das Widerspruchsverfahren bis dahin notwendige Prozessvoraussetzung war? Vorbemerkung: Als „erfolglos“ werden im Folgenden jene Verfahren betrachtet, in denen der Widerspruch vollumfänglich zurückgewiesen wurde. 2007 2008 2009 Gewerberecht 1 Klage bei 2 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 0 Klagen bei 3 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 2 Klagen bei 9 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen Gaststättenrecht 5 Klagen bei 19 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 2 Klagen bei 9 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 1 Klage bei 4 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen Handwerksrecht 0 Klagen bei 0 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 1 Klage bei 1 vollumfänglich zurückgewiesenen Widerspruch 0 Klagen bei 0 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen Landwirtschaftsrecht (s. Fn. 1) 5 Die Abhilfe erfolgte ganz überwiegend durch die Ausgangsbehörde, weil sich nach Widerspruchseinlegung der Sachverhalt geändert hatte (z.B. infolge einer neuen MPU oder der Teilnahme an Nachschulungen). In diesen Fällen hätten die Betroffenen ohne Nachteile auf den Weg einer Neubeantragung der Fahrerlaubnis verwiesen werden können. In den Fällen, die die Ausgangsbehörde der Widerspruchsbehörde vorgelegt hat, wurde nur zu ca. 1 % durch die Widerspruchsbehörde abgeholfen. - 7 - Staatsangehörigkeitsrecht 6 Klagen bei 15 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 11 Klagen bei 17 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 14 Klagen bei 19 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen Melderecht 0 Klagen bei 0 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 0 Klagen bei 0 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 0 Klagen bei 1 vollumfänglich zurückgewiesenen Widerspruch Namensrecht 2 Klagen bei 3 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 1 Klage bei 4 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 3 Klagen bei 3 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen Pass- und Ausweisrecht 0 Klagen bei 0 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen Versammlungsrecht (s.a. Fn. 2) 0 Klagen bei 0 Vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 0 Klagen bei 0 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 0 Klagen bei 1 vollumfänglich zurückgewiesenen Widerspruch Fahrerlaubnisrecht Durchschnittliche Klagequote 2007 – 2009: 29 % Naturschutzrecht 0 Klagen bei 3 Vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 2 Klagen bei 4 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen 0 Klagen bei 0 vollumfänglich zurückgewiesenen Widersprüchen Recht der Zuwendungen nach Städtebauförderungsrecht (s. Fn. 3) II. Vorverfahren nach der Änderung des AGVwGO im Jahr 2011 Vorbemerkung: Die Zahlen unter II. beziehen sich nur auf Widerspruchsverfahren vor den Behörden des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat mitgeteilt , dass es für ihn wegen der dezentralen Widerspruchsbearbeitung nicht mit angemessenem Ressourceneinsatz leistbar sei, zur Beantwortung der Kleinen Anfrage beizutragen . Aufgrund unterschiedlicher Datenlagen in den Ressorts können zum Teil nur Zahlen für den Gesamtzeitraum oder jährliche Durchschnittszahlen genannt werden. - 8 - Frage 5: Wie viele Widerspruchsverfahren gab es jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 in den jeweiligen Rechtsgebieten, die nicht von der Ausnahme einer Nachprüfung in einem Vorverfahren vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage gemäß § 8 AGVwGO umfasst sind? 2011 2012 2013 2014 2015 Recht der Freien Berufe – SUBV 80 81 81 80 80 Gesundheitsberufe Insgesamt 21 Lebensmittelrecht Insgesamt 13 Tierschutz Insgesamt 5 Rechtsmedizin Insgesamt 124 Arbeits- und Mutterschutz Insgesamt 22 Krankenhausrecht Insgesamt 5 Eichrecht Insgesamt 4 Kulturförderung Insgesamt 8 Erste Juristische Prüfung 20 20 16 11 18 Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen Bildung Insgesamt 36 Meisterprüfungen Insgesamt 5 BAföG 380 334 326 361 268 Schulrecht 97 165 204 201 191 Recht des Öffentlichen Dienstes (allgemein) Insgesamt 576 Besoldung/ Versorgung Durchschnittlich 46 pro Jahr Versorgungsfestsetzung Durchschnittlich 50 pro Jahr Beihilfe Durchschnittlich 422 pro Jahr Freie Heilfürsorge Durchschnittlich 41 pro Jahr Kinder- und Jugendhilferecht 76 91 70 102 210 Unterhaltsvorschussrecht 14 15 25 22 17 Obdachlosenpolizeirecht 0 0 2 1 7 Allg. Polizei- und Ordnungsrecht (einschließlich Verwaltungsgebühren ) 111 115 118 108 136 Ausländerrecht 192 115 161 168 139 Schornsteinfegerrecht 0 0 0 8 7 6 Davon 51 im Jahr 2015 aus dem Ressort SKB; für die Jahre davor waren dort keine Zahlen ermittelbar. - 9 - Waffenrecht 3 7 10 2017 1868 Hundehaltung 4 4 13 12 6 Sondernutzungsgebühren 0 0 1 0 0 Statistik9 0 0 1 0 2 Assistenz in Schulen k.A.4 Schuljahr 2014/2015 43 Schuljahr 2015/16 19 Verwaltungsgebühren Umwelt-, Bau- und Verkehrsrecht 1 9 1 4 13 Benutzungsgebühren Abfall Durchschnittlich 268 pro Jahr Telekommunikationsrecht 0 0 0 1 0 Straßenverkehrsrecht Durchschnittlich weniger als 2 pro Jahr Bauordnung/ Städtebauförderung (einschl. Recht der Außenwerbung ) 148 145 190 196 139 Wohnraumförderung/ Wohnungsbindung k.A.4 4 7 4 6 Energierecht 27 17 21 16 2 Wasserecht/ Entwässerungsortsrecht / Entwässerungsgebühren - erstattung Durchschnittlich 63 pro Jahr Bodenschutzrecht 3 3 3 0 2 Erschließungsbeiträge Durchschnittlich 44 pro Jahr Kanalbaubeiträge Durchschnittlich 10 pro Jahr Wohngeld 410 339 279 283 240 Zuwendungen Wirtschaft -, Arbeit und Häfen Insgesamt 16 Hafenrecht (einschl. Hafengebühren) Insgesamt 15 Informationsfreiheitsrecht Insgesamt 4 7 Davon 198 gegen die Gebühr für die Vor-Ort-Kontrolle; insoweit ist ein Musterverfahren vor dem OVG anhängig. 8 davon 168 gegen die Gebühr für die Vor-Ort-Kontrolle; insoweit ist ein Musterverfahren vor dem OVG anhängig 9 Ohne Zensus 2011, da dort kein Widerspruchsverfahren statthaft ist (vgl. § 13 ZensusausführungsG). - 10 - Frage 6: Wie lange haben die Vorverfahren in den jeweiligen Rechtsgebieten jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 durchschnittlich gedauert? Angabe in Monaten. 2011 2012 2013 2014 2015 Recht der Freien Berufe – SUBV <1 Gesundheitsberufe 3 Lebensmittelrecht 2,5 Tierschutz 3 Rechtsmedizin 3 Arbeits- und Mutterschutz 2,4 Krankenhausrecht 3 Eichrecht 3 Kulturförderung 3,25 Erste Juristische Prüfung 2,5 Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen Bildung 2 Meisterprüfungen 4 BAföG 2 Schulrecht 3 Recht des Öffentlichen Dienstes (allgemein) 4 Besoldung/ Versorgung 4 Versorgungsfestsetzung 1,5 Beihilfe 3 – 6 Freie Heilfürsorge 3 – 6 Kinder- und Jugendhilferecht k.A.4 Unterhaltsvorschussrecht k.A.4 Obdachlosenpolizeirecht - - k.A.4 Allg. Polizei- und Ordnungsrecht (einschließlich Verwaltungsgebühren ) <3 Ausländerrecht k.A.10 - 11 - Schornsteinfegerrecht - - - k.A.4 Waffenrecht k.A.4 Hundehaltung k.A.4 Sondernutzungsgebühren - - k.A.4 - - Statistik11 - - k.A.4 - k.A.4 Assistenz in Schulen k.A.4 Verwaltungsgebühren Umwelt-, Bau- und Verkehrsrecht 4 4 <3 <6 8 Benutzungsgebühren Abfall k.A.4 Telekommunikationsrecht - - - 4 - Straßenverkehrsrecht <7 Bauordnung/ Städtebauförderung (einschl. Recht der Außenwerbung ) 812 Wohnraumförderung/ Wohnungsbindung k.A.4 2 2 4 2,5 Energierecht 1 Wasserecht/ Entwässerungsortsrecht / Entwässerungsgebühren - erstattung k.A.4 Bodenschutzrecht Ca. 6 Monate, sofern Verfahren nicht ruhend gestellt Erschließungsbeiträge 9 Kanalbaubeiträge k.A.4 Wohngeld 4 Zuwendungen Wirtschaft -, Arbeit und Häfen 6,5 Hafenrecht (einschl. Hafengebühren) 2 10 In der Regel werden die Widersprüche nach Eingang bei der Widerspruchsbehörde innerhalb weniger Wochen, unter Beachtung des § 75 VwGO, beschieden. 11 Ohne Zensus 2011, da dort kein Widerspruchsverfahren statthaft ist (vgl. § 13 ZensusausführungsG). 12 Bearbeitungsdauer bei der Widerspruchsbehörde. - 12 - Informationsfreiheitsrecht 1 Frage 7: Wie vielen Widersprüchen wurde in den jeweiligen Rechtsgebieten jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 abgeholfen? Vorbemerkung: Zum hier zugrunde gelegten Begriff der „Abhilfe“ siehe die Vorbemerkung zu Frage I. 3. 2011 2012 2013 2014 2015 Recht der Freien Berufe – SUBV Jährlich ca. 75 Gesundheitsberufe Insgesamt 0 Lebensmittelrecht Insgesamt 5 Tierschutz Insgesamt 0 Rechtsmedizin Insgesamt 3 Arbeits- und Mutterschutz Insgesamt 0 Krankenhausrecht Insgesamt 0 Eichrecht Insgesamt 0 Kulturförderung Insgesamt 0 Erste Juristische Prüfung 4 3 3 2 2 Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen Bildung Insgesamt 8 Meisterprüfungen Insgesamt 4 BAföG 35 28 27 30 23 Schulrecht 17 30 15 29 24 Recht des Öffentlichen Dienstes (allgemein) 7 Besoldung/ Versorgung Insgesamt 7 Versorgungsfestsetzung Insgesamt 2 Beihilfe Insgesamt 136 Freie Heilfürsorge Insgesamt 10 Kinder- und Jugendhilferecht 9 10 12 17 31 Unterhaltsvorschussrecht 1 5 0 8 2 Obdachlosenpolizeirecht - - 0 0 2 Allg. Polizei- und Ordnungsrecht (ein- 11 8 8 14 9 - 13 - schließlich Verwaltungsgebühren ) Ausländerrecht 30 14 19 18 5 Schornsteinfegerrecht - - - 1 0 Waffenrecht 1 0 1 0 0 Hundehaltung 0 0 0 1 0 Sondernutzungsgebühren - - 0 - - Statistik13 - - 0 - 0 Assistenz in Schulen k.A.4 Schuljahr 2014/15 11 Schuljahr 2015/16 1 Verwaltungsgebühren Umwelt-, Bau- und Verkehrsrecht 1 1 0 0 0 Benutzungsgebühren Abfall Im Durchschnitt 250 pro Jahr Telekommunikationsrecht 0 Straßenverkehrsrecht Durchschnittlich < 1 pro Jahr Bauordnung/ Städtebauförderung (einschl. Recht der Außenwerbung ) 11 12 6 8 7 Wohnraumförderung/ Wohnungsbindung k.A.4 0 7 4 6 Energierecht 22 9 13 14 2 Wasserecht/ Entwässerungsortsrecht / Entwässerungsgebühren - erstattung Durchschnittlich 47 pro Jahr Bodenschutzrecht 1 1 2 0 1 Erschließungsbeiträge Durchschnittlich 1 pro Jahr Kanalbaubeiträge Durchschnittlich 8 pro Jahr Wohngeld 180 156 149 90 62 Zuwendungen Wirtschaft -, Arbeit und Häfen Insgesamt 1514 Hafenrecht (einschl. Hafengebühren) Insgesamt 1315 Informationsfreiheitsrecht Insgesamt 2 13 Ohne Zensus 2011, da dort kein Widerspruchsverfahren statthaft ist (vgl. § 13 ZensusausführungsG). 14 Abhilfe zumeist, weil fehlende Unterlagen im Widerspruchsverfahren nachgereicht worden sind. 15 Abhilfe zumeist, weil Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren Angaben korrigiert haben. - 14 - Frage 8: Wie hoch lag der Anteil an Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren in den jeweiligen Rechtsgebieten jeweils in den Jahren 2011 bis 2015? Vorbemerkung: Differenzen zwischen der in Frage 6 angegebenen Anzahl der Widersprüche und der Summe der in Frage 7 und 8 angegebenen Anzahl der Stattgaben und Ablehnungen rühren daher, dass Widerspruchsverfahren auch in anderer Weise als durch Stattgabe oder Ablehnung enden können (z.B. durch Rücknahme oder Hauptsacheerledigung). 2011 2012 2013 2014 2015 Recht der Freien Berufe – SUBV 0 ´0 0 0 0 Gesundheitsberufe Insgesamt 8 von 21 Lebensmittelrecht Insgesamt 1 von 8 Tierschutz Insgesamt 4 von 5 Rechtsmedizin Insgesamt 7 von 121 Arbeits- und Mutterschutz Insgesamt 4 von 18 Krankenhausrecht Insgesamt 2 von 5 Eichrecht Insgesamt 1 von 5 Kulturförderung Insgesamt 0 von 3 Erste Juristische Prüfung 8 von 16 6 von 17 6 von 13 4 von 9 8 von 16 Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen Bildung Insgesamt 1 von 11 Meisterprüfungen Insgesamt 1 von 1 BAföG 38 von 345 27 von 306 49 von 299 42 von 331 25 von 245 Schulrecht 27 von 68 39 von 97 32 von 116 35 von 110 24 von 104 Recht des Öffentlichen Dienstes (allgemein) Insgesamt 10 von 50 Besoldung/ Versorgung Insgesamt 6 von 39 Versorgungsfestsetzung Insgesamt 8 von 48 Beihilfe Insgesamt 6 von 29 Freie Heilfürsorge Insgesamt 0 von 12 Kinder- und Jugendhilferecht k.A.4 Unterhaltsvorschussrecht k.A.4 - 15 - Obdachlosenpolizeirecht - - k.A.4 Allg. Polizei- und Ordnungsrecht (einschließlich Verwaltungsgebühren ) 23 von 95 16 von 93 14 von 69 19 von 45 26 von 70 Ausländerrecht16 k.A.4 k.A.4 41 von 92 42 von 115 50 von 103 Schornsteinfegerrecht - - - 0 von 7 0 von 7 Waffenrecht 0 von 2 5 von 7 3 von 9 2 von 817 3 von 18 Hundehaltung 1 von 4 2 von 4 3 von 13 8 von 11 3 von 6 Sondernutzungsgebühren - - 0 von 1 - - Statistik18 - - 0 - 0 Assistenz in Schulen k.A.4 Schuljahr 2014/2015 0 von 32 Schuljahr 2015/2016 0 von 18 Verwaltungsgebühren Umwelt-, Bau- und Verkehrsrecht - - - 0 von 2 - Benutzungsgebühren Abfall k.A.4 Telekommunikationsrecht - - - 1 von 1 - Straßenverkehrsrecht Durchschnittlich < 1 von 1 pro Jahr Bauordnung/ Städtebauförderung (einschl. Recht der Außenwerbung ) 59 von 137 28 von 133 34 von 184 44 von 188 42 von 132 Wohnraumförderung/ Wohnungsbindung k.A.4 0 von 4 - - - Energierecht 0 von 5 0 von 8 0 von 8 0 von 2 - Wasserecht/ Entwässerungsortsrecht / Entwässerungsgebühren - erstattung k.A.4 Bodenschutzrecht 1 von 2 0 von 2 1 von 1 - 1 von 1 Erschließungsbeiträge Durchschnittlich ca. 2 von 43 pro Jahr Kanalbaubeiträge k.A.4 16 Die Angaben beziehen sich nur auf Fälle, in denen die Ausländerbehörde Bremen den Ausgangsbescheid erlassen hatte. Für die Ausländerbehörde Bremerhaven konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit Daten nicht ermittelt werden. 17 Zzgl. 9 „Musterverfahren“ bzgl. der Gebühren für die Vor-Ort-Kontrollen. 18 Ohne Zensus 2011, da dort kein Widerspruchsverfahren statthaft ist (vgl. § 13 ZensusausführungsG). - 16 - Wohngeld 15 von 230 3 von 183 15 von 130 4 von 193 3 von 178 Zuwendungen Wirtschaft -, Arbeit und Häfen 1 von 1 Hafenrecht (einschl. Hafengebühren) 2 von 2 Informationsfreiheitsrecht 1 von 2 Frage 9: In wie vielen Fällen waren die Kläger, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rechtsgebieten , jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 erfolgreich? Vorbemerkung: Es ist nicht uneingeschränkt möglich, die nachfolgenden Zahlen zu erfolgreichen Klageverfahren in ein Verhältnis zu der unter Frage 8 angegebenen Anzahl der Klagen zu setzen . Denn einerseits sind im abgefragten Zeitraum auch Klagen aus früheren Jahren entschieden worden und andererseits sind noch nicht alle im abgefragten Zeitraum anhängig gemachten Klageverfahren beendet. 2011 2012 2013 2014 2015 Recht der Freien Berufe – SUBV - Gesundheitsberufe Insgesamt 1 Lebensmittelrecht Insgesamt 0 Tierschutz Noch anhängig Rechtsmedizin Insgesamt 2 Arbeits- und Mutterschutz Insgesamt 0 Krankenhausrecht Noch anhängig Eichrecht Insgesamt 1 Kulturförderung - Erste Juristische Prüfung 1 0 1 0 0 Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen Bildung Insgesamt 1 Meisterprüfungen Insgesamt 0 BAföG 4 3 8 4 5 Schulrecht 4 9 9 5 11 Recht des Öffentlichen Dienstes (allgemein) Insgesamt 6 - 17 - Besoldung/ Versorgung Insgesamt 1 Versorgungsfestsetzung Insgesamt 1 Beihilfe Insgesamt 1 Freie Heilfürsorge - Kinder- und Jugendhilferecht k.A.4 Unterhaltsvorschussrecht k.A.4 Obdachlosenpolizeirecht - - k.A.4 Allg. Polizei- und Ordnungsrecht (einschließlich Verwaltungsgebühren ) 2 2 4 7 7 Ausländerrecht k.A.4 Schornsteinfegerrecht - Waffenrecht - 0 Hundehaltung 0 Sondernutzungsgebühren - Statistik19 - Assistenz in Schulen k.A.4 Schuljahr 2014/2015 0 Schuljahr 2015/2016 0 Verwaltungsgebühren Umwelt-, Bau- und Verkehrsrecht - Benutzungsgebühren Abfall k.A.4 Telekommunikationsrecht - - - Noch anhängig - Straßenverkehrsrecht Insgesamt 0 Bauordnung/ Städtebauförderung (einschl. Recht der Außenwerbung ) 20 4 6 11 11 Wohnraumförderung/ Wohnungsbindung k.A.4 - Energierecht - 19 Ohne Zensus 2011, da dort kein Widerspruchsverfahren statthaft ist (vgl. § 13 ZensusausführungsG). - 18 - Wasserecht/ Entwässerungsortsrecht / Entwässerungsgebühren - erstattung k.A.4 Bodenschutzrecht Noch anhängig - Noch anhängig - Noch anhängig Erschließungsbeiträge Insgesamt 0 Kanalbaubeiträge k.A.4 Wohngeld 3 0 3 0 0 Zuwendungen Wirtschaft -, Arbeit und Häfen Insgesamt 0 Hafenrecht (einschl. Hafengebühren) Insgesamt 0 Informationsfreiheit Noch anhängig Drs-19-834 VB Anzahl und Dauer von Widerspruchsverfahren 20161115_1_KA Widerspruchsverfahren