BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/835 Landtag 19. Wahlperiode 15.11.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Konsolidierungsbeitrag der öffentlichen Gesellschaften und Beteiligungen Antwort des Senats auf die Anfrage der Fraktion der SPD vom 10. Oktober 2016 Die Fraktion der SPD hat folgende Anfrage an den Senat gerichtet: Konsolidierungsbeitrag der öffentlichen Gesellschaften und Beteiligungen „Für die Einhaltung des Konsolidierungszieles haben die Regierungsparteien in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, dass auch die Beteiligungen/Gesellschaften, deren Zweck es ist, formell privatisiert kommunale oder staatliche Aufgaben zu erbringen , einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten sollen. Angestrebt ist ein von den Gesellschaften zu erbringender Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1,5 Prozent auf ihre Kosten, die über eine Begrenzung der Zuwendungen aus dem Haushalt umgesetzt werden soll. Auch soll das Besserstellungsverbot konsequent beachtet werden , die bestehenden Geschäftsbesorgungsentgelte sollen hierzu aktualisiert werden. Das „Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht“ soll verstärkt von den Ressorts genutzt werden, um die externe Auftragsvergabe, z.B. an Rechtsanwaltsbüros oder Beratungsfirmen , zu verringern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Gesellschaften sind nach Ansicht des Senats davon betroffen den angestrebten Konsolidierungsbetrag zu erbringen? Bei welchen Gesellschaften ist es in Abwägung von Zielkonflikten nicht möglichen, einen solchen Konsolidierungsbeitrag zu erzielen? In welcher Gesamthöhe fordert der Senat einen Konsolidierungsbetrag pro Jahr und damit Einsparungen bei den Zuwendungen ? 2. Auf welche Kosten soll die Einsparungsquote in Höhe von 1,5 Prozent bei den Beteiligungen angewendet werden? Wie haben sich diese Kosten bei den Beteiligungen /Gesellschaften im Vergleich zum Kernbereich in den Jahren 2014 bis 2016 entwickelt? Wie begründen sich die möglichen Abweichungen bei den Kostenentwicklungen im Beteiligungs- und Kernbereich? 3. Beabsichtigt der Senat, bei zukünftigen Haushaltsentwürfen z.B. in den Jahren 2017 und 2018 die Zuwendungen an die Gesellschaften in Höhe des geplanten Konsolidierungsbetrags zu begrenzen bzw. zu reduzieren? 4. Wurden im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung des Besserstellungsverbots die Geschäftsbesorgungsentgelte überprüft? Ist das Besserstellungsverbot beachtet und eingehalten worden, wenn nein, warum nicht? Sind in diesem Zusammenhang die Geschäftsbesorgungsentgelte aktualisiert worden, wenn nein, warum nicht? 5. Wie hat sich die angestrebte konsequentere Nutzung des Kompetenzzentrums für Beteiligungsrecht entwickelt? Ist dies von den Gesellschaften und den Ressorts angenommen worden? Wie hat sich die externe Auftragsvergabe entwickelt von der Anzahl der Aufträge und den Kosten? Ist eine ange- strebte (Kosten-)Verringerung bei der externen Auftragsvergabe erreicht worden ? Wenn nicht, was sind die Gründe hierfür?“ Zu 1: Welche Gesellschaften sind nach Ansicht des Senats davon betroffen den angestrebten Konsolidierungsbetrag zu erbringen? Bei welchen Gesellschaften ist es in Abwägung von Zielkonflikten nicht möglich, einen solchen Konsolidierungsbeitrag zu erzielen? In welcher Gesamthöhe fordert der Senat einen Konsolidierungsbetrag pro Jahr und damit Einsparungen bei den Zuwendungen ? In 2014 und 2015 haben ausweislich des Zuwendungsberichts 2015 der Freien Hansestadt Bremen folgende Gesellschaften Zuwendungen seitens der FHB erhalten: ATB Institut für angewandte Systemtechnik Bremen GmbH, Ausbildungsgesellschaft mbH, Besitzgesellschaft Science Center Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, BLG Logistics Solutions GmbH & Co. KG, botanika GmbH, bremen.online GmbH, bremenports GmbH & Co KG, Bremer Aufbau-Bank GmbH, Bremer Bäder GmbH, Bremer Energie-Konsens GmbH, Bremer Lagerhaus- Gesellschaft - Aktiengesellschaft von 1877, Bremer Philharmoniker GmbH, Bremer Straßenbahn AG, Bremer Theater Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Bremer Verkehrsgesellschaft mbH, Bremer Weser-Stadion GmbH, Bremerhavener Eiswerk GmbH, Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum (BRIG) GmbH, BREPARK GmbH, BTZ Bremer Touristik-Zentrale, Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH, Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH, Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen, GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Glocke Veranstaltungs-GmbH, Großmarkt Bremen GmbH (für den Ratskeller), GVZ Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH, hanseWasser Bremen GmbH, HIS Hochschul-Informations-System eG, InphA GmbH, MESSE Bremen & ÖVB-Arena WFB, Musikfest Bremen GmbH, nordmedia - Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen /Bremen mbH, swb AG, swb Services GmbH & Co. KG, Theater Bremen GmbH, Universum Managementgesellschaft mbH, WFB Wirtschaftsförderung Bremen . Die Höhe der institutionellen Zuwendungen als auch der Projektförderungen kann der tabellarischen Auflistung entnommen werden. Der Senat hat im Bericht der Freien Hansestadt Bremen vom September 2016 zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016 dazu folgendes festgelegt: „Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018/2019 werden Gesellschaften, deren Zweck es ist, Beteiligungen formell privatisiert kommunale oder staatliche Aufgaben zu erbringen, im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten dazu verpflichtet, einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Für Gesellschaften, die Mittel aus dem Haushalt erhalten, werden die investiven und konsumtiven Zuschüsse um 1,5 % reduziert . Insgesamt ergibt sich daraus eine jährliche strukturelle Entlastung in Höhe von 2 Mio. €.“ Die Senatorin für Finanzen wird dem Senat zur Umsetzung der Vorgaben in Kürze eine Entscheidungsvorlage zuleiten. Dabei werden nicht bei allen in der Auflistung aufgeführten Einheiten Konsolidierungsbeiträge erwartet werden. Zuwendungsübersicht 2014/2015 bremischer (Minderheits - )Gesellschaften laut Zuwendungsbericht 2015 Inst. Zuwendung 2014 Projektförderung 2014 Inst. Zuwendung 2015 Projektförderung 2015 ATB Institut für angewandte Systemtechnik Bremen GmbH 0,00 196.847,00 0,00 196.800,00 Ausbildungsgesellschaft mbH 868.515,00 0,00 494.202,00 0,00 Besitzgesellschaft Science Center Bremen GmbH 0,00 2.529.000,00 0,00 4.332.650,00 BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH 1.064.564,00 133.461,87 1.056.846,00 33.211,72 BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG 0,00 0,00 0,00 0,00 BLG Logistics Sol. GmbH & Co. KG 0,00 14.138,00 0,00 9.250,00 botanika GmbH 0,00 140.657,31 0,00 185.416,80 bremen.online GmbH 0,00 0,00 0,00 73.400,00 bremenports GmbH & Co KG 0,00 32.700,00 0,00 32.700,00 Bremer Aufbau-Bank GmbH 0,00 439.626,16 0,00 355.630,73 Bremer Bäder GmbH 0,00 5.375.100,00 0,00 5.775.100,00 Bremer Energie-Konsens GmbH 0,00 0,00 0,00 1.000.000,00 Bremer Lagerhaus-Gesellschaft - Aktiengesellschaft von 1877 0,00 0,00 0,00 0,00 Bremer Philharmoniker GmbH 4.473.249,80 0,00 4.558.550,00 2.000,00 Bremer Straßenbahn AG 0,00 149.500,00 0,00 46.200,00 Bremer Theater Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG 0,00 783.710,36 0,00 397.900,47 Bremer Verkehrsgesellschaft mbH ./. ./. ./. ./. Bremer Weser-Stadion GmbH 0,00 0,00 0,00 166.250,00 Bremerhavener Eiswerk GmbH 0,00 177.526,00 0,00 603.583,50 Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum (BRIG) GmbH 0,00 307.000,00 0,00 0,00 BREPARK GmbH 0,00 221.837,00 0,00 4.388,49 BTZ Bremer Touristik-Zentrale 2.322.700,00 1.216.451,35 1.639.700,00 593.129,00 Deutsches Zentrum für Hochschulund Wissenschaftsforschung GmbH 19.957,06 0,00 3.401,45 0,00 Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH 0,00 1.338.757,06 0,00 1.470.194,49 Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen 0,00 0,00 0,00 644.326,00 GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen 0,00 79.991,00 0,00 46.061,59 Glocke Veranstaltungs-GmbH 781.000,00 32.156,24 431.000,00 9.540,00 Großmarkt Bremen GmbH (für den Ratskeller) 122.000,00 0,00 47.000,00 0,00 GVZ Entwicklungsgesellschaft Bremen mbH 0,00 0,00 0,00 17.729,17 hanseWasser Bremen GmbH 0,00 0,00 82.367,00 0,00 HIS Hochschul-Informations-System eG 0,00 0,00 16.847,98 0,00 InphA GmbH ./. ./. ./. ./. MESSE Bremen & ÖVB-Arena WFB 0,00 39.960,00 0,00 88.000,00 Musikfest Bremen GmbH 301.839,00 248.161,00 346.968,00 263.032,00 nordmedia - Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH 0,00 0,00 0,00 766.937,88 swb AG 0,00 0,00 15.300,00 0,00 swb Services GmbH & Co. KG 0,00 0,00 92.324,00 10.583,00 Theater Bremen GmbH 26.873.906,51 96.500,00 27.711.717,05 0,00 Universum Managementgesellschaft mbH 0,00 20.135,50 0,00 10.005,86 WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH 6.977.800,00 5.567.640,20 6.865.220,00 5.479.374,93 Summe 43.805.531,37 19.140.856,05 43.361.443,48 22.613.395,63 Zu 2: Auf welche Kosten soll die Einsparungsquote in Höhe von 1,5 Prozent bei den Beteiligungen angewendet werden? Wie haben sich diese Kosten bei den Beteiligungen/Gesellschaften im Vergleich zum Kernbereich in den Jahren 2014 bis 2016 entwickelt? Wie begründen sich die möglichen Abweichungen bei den Kostenentwicklungen im Beteiligungs- und Kernbereich? Im Rahmen der Entscheidungsvorlage für den Senat wird die Senatorin für Finanzen ein Konzept vorlegen. Der Großteil der Einsparungen wird durch die Reduzierung von Zuwendungen zu erbringen sein. Institutionelle Zuwendungen werden nicht zum Ausgleich für bestimmte Kosten sondern zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgrenzbaren Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers erteilt. Projektförderungen sind Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind. Zur Information wird die Entwicklung der Kosten der bremischen Mehrheitsbeteiligungen , die dem Zentralen Beteiligungscontrolling der Freien Hansestadt Bremen unterliegen und des Kernhaushalts für die Jahre 2014-2015 dargestellt. Für 2016 liegen diese Ganzjahreszahlen noch nicht vor. Die im Zuwendungsbericht enthaltenen Gesellschaften sind nicht mit denen Gesellschaften, die dem Beteiligungscontrolling unterliegen, deckungsgleich. Während der Zuwendungsbericht die Ebene der Haushaltszuführungen an bremische Minderheits- und Mehrheitsgesellschaften darstellt , unterliegen dem Beteiligungscontrolling der FHB nur aus Beteiligungssicht steuerungsrelevante Mehrheitsgesellschaften. Kostenaufstellung 2014 - Gesellschaften und Kernhaushalt (Beträge in T€) 1 Spielzeit 2013/2014 2 Zusätzlich zu den aufgeführten Aufwandspositionen fielen im Kernhaushalt noch Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse i.H.v. 2.276.300 TEUR an. bezogenes Material bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen sonst. betr. Aufwand Gesamt Gesellschaften 155.559 151.944 603.610 50.602 165.078 1.126.793 Ambulanz Bremen GmbH 369 33 3.997 892 2.133 7.424 Bremer Zentrum für Laboratoriumsmedizin GmbH 1.282 318 1.899 0 1.241 4.740 Gesundheit Nord gGmbH (Einheitsgesellschaft) 105.468 90.772 365.578 7.167 95.566 664.551 Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH 365 605 18.420 61 685 20.136 RehaZentrum Bremen 92 808 3.556 112 1.935 6.503 Werkstatt Nord gemeinnützige GmbH 27 4 2.332 99 935 3.397 BREPARK GmbH 0 757 2.907 1.222 5.667 10.553 Bremer Straßenbahn AG 21.742 9.991 88.953 22.307 12.390 155.383 Hanseatische Naturentwicklung GmbH 0 1.136 471 34 175 1.816 botanika GmbH 0 0 511 32 1.331 1.874 bremenports GmbH & Co. KG 46 2.693 22.914 150 2.992 28.796 BTZ Gesellschaft für Marketing und Service mbH 96 4.418 1.864 55 983 7.417 Fähren Bremen-Stedingen GmbH 513 383 4.317 750 374 6.337 Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH 15.118 1.648 6.682 242 10.280 33.970 Flughafen Bremen GmbH 1.485 10.357 15.570 7.578 5.418 40.408 Glocke Veranstaltungs-GmbH 0 534 1.389 99 834 2.855 Großmarkt Bremen GmbH 1.650 0 2.305 1.798 2.085 7.838 WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH 0 23.520 17.440 5.835 10.402 57.197 Ausbildungsgesellschaft Bremen mbH (ABiG) 0 0 667 7 136 810 Governikus GmbH & Co. KG 47 934 5.165 230 2.143 8.519 Facility Management Bremen GmbH 421 102 4 59 59 644 Theater Bremen GmbH1 3.379 2.667 23.003 518 2.956 32.523 Bremer Theater Grundstücksgesellschaft 0 0 0 909 701 1.610 Bremer Bäder GmbH 3.392 0 6.389 399 2.968 13.148 Bremer Philharmoniker GmbH1 67 264 7.277 47 689 8.344 Kernhaushalt2 57.231 235.162 1.609.929 131.963 136.263 2.170.548 Kostenaufstellung 2015 - Gesellschaften und Kernhaushalt (Beträge in T€) 1 Spielzeit 2014/2015 2 Zusätzlich zu den aufgeführten Aufwandspositionen fielen im Kernhaushalt noch Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse i.H.v. 2.276.300 TEUR an. 3 Vorläufige Zahlen. Im Rahmen der Endabstimmung des Geschäftsberichts 2015 können sich noch Änderungen ergeben. bezogenes Material bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen sonst. betr. Aufwand Gesamt Gesellschaften 154.739 125.185 623.527 49.581 118.970 1.072.000 Ambulanz Bremen GmbH 532 34 4.417 583 1.966 7.532 Bremer Zentrum für Laboratoriumsmedizin GmbH 1.530 313 1.840 0 1.201 4.884 Gesundheit Nord gGmbH (Einheitsgesellschaft) 108.228 63.741 376.570 7.377 51.571 607.486 Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH 423 625 18.011 53 673 19.784 RehaZentrum Bremen 81 827 3.477 117 2.624 7.127 Werkstatt Nord gemeinnützige GmbH 19 2 2.433 100 918 3.472 BREPARK GmbH 0 646 2.855 1.230 5.130 9.862 Bremer Straßenbahn AG 21.205 13.650 93.438 21.543 12.373 162.208 Hanseatische Naturentwicklung GmbH 0 1.370 439 22 224 2.055 botanika GmbH 0 0 574 610 1.265 2.449 bremenports GmbH & Co. KG 50 1.717 23.774 155 3.670 29.365 BTZ Gesellschaft für Marketing und Service mbH 87 4.105 1.888 22 979 7.081 Fähren Bremen-Stedingen GmbH 380 315 4.375 890 358 6.318 Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH 11.993 1.728 6.744 249 8.895 29.609 Flughafen Bremen GmbH 1.134 10.982 16.341 8.171 5.988 42.616 Glocke Veranstaltungs-GmbH 0 389 1.390 101 1.181 3.061 Großmarkt Bremen GmbH 1.819 0 2.441 1.833 2.123 8.216 WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH 0 20.973 19.122 4.037 8.597 52.729 Ausbildungsgesellschaft Bremen mbH (ABiG) 0 0 258 6 133 397 Governikus GmbH & Co. KG 198 718 5.936 223 1.949 9.024 Facility Management Bremen GmbH 436 102 4 59 153 754 Theater Bremen GmbH1 3.206 2.667 23.781 539 2.677 32.870 Bremer Theater Grundstücksgesellschaft 0 0 0 920 338 1.258 Bremer Bäder GmbH 3.350 0 6.187 696 3.271 13.504 Bremer Philharmoniker GmbH1 68 281 7.232 45 713 8.339 Kernhaushalt2,3 61.894 282.937 2.811.450 132.946 149.742 3.438.969 Relevante Abweichungen bei den bremischen Mehrheitsbeteiligungen sind in den Aufwandspositionen bezogene Leistungen, Personalaufwand und sonstiger betrieblicher Aufwand zu verzeichnen. Die Reduzierung der Position bezogene Leistungen ist ganz überwiegend durch die GENO gGmbH zustande gekommen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine nominelle Reduzierung, die aufgrund der Gründung der Einheitsgesellschaft (Verschmelzung der Klinika auf die GENO gGmbH) entstanden ist. Bei der BSAG ist diese Position etwas gestiegen. Grund hierfür waren zusätzliche Werkstattleistungen. Der Anstieg des Personalaufwands resultiert aus Tarifsteigerungen. Ferner wurde bei der GENO gGmbH aufgrund einer Leistungserweiterung in 2015 erheblich Personal aufgebaut. Der Personalaufwand bei der WFB ist v.a. durch die Verschmelzung der Bremen Online auf die WFB gestiegen. Bei der Position des sonstigen betrieblichen Aufwands ist die deutliche Reduzierung durch die GENO gGmbH verursacht. Dies ist jedoch ebenfalls lediglich nominell durch die Verschmelzung der Klinika zu begründen. Im Kernbereich haben sich die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,20 Mrd. Euro sehr deutlich gesteigert. Dieser hohe Anstieg liegt vor allem an der Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen. Nach 2013 wurde der Abzinsungssatz erneut von 3,95 % p. a. auf 2,65 % p. a. gesenkt, wodurch sich 2015 erneut ein Anpassungsaufwand ergab. Die Reduktion des Zinssatzes führt dazu, dass die Zuführungen zu den Rückstellungen erhöht werden mussten, da sich die Rückstellungsbeträge weniger stark auf den zukünftigen Erfüllungsbetrag verzinsen. Der Anteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, der auf der Reduktion des Zinssatzes beruht, beträgt rund 1,24 Mrd. Euro. Ein Vergleich der Kostenentwicklung des Kernbereichs und der Gesellschaften ist aufgrund der verschiedenen Geschäftsfelder nicht aussagekräftig. Weder Kostenniveau noch Kostenverlauf und Kostenstruktur lassen sich sinnvoll gegenüberstellen. Zu 3: Beabsichtigt der Senat, bei zukünftigen Haushaltsentwürfen z.B. in den Jahren 2017 und 2018 die Zuwendungen an die Gesellschaften in Höhe des geplanten Konsolidierungsbetrags zu begrenzen bzw. zu reduzieren? Für das Jahr 2018 und auch das Jahr 2019 siehe dazu Antwort auf Frage 1. Der Haushaltsentwurf 2017 ist bereits vom Parlament vollzogen. Zu 4: Wurden im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung des Besserstellungsverbots die Geschäftsbesorgungsentgelte überprüft? Ist das Besserstellungsverbot beachtet und eingehalten worden, wenn nein, warum nicht? Sind in diesem Zusammenhang die Geschäftsbesorgungsentgelte aktualisiert worden , wenn nein, warum nicht? Bislang gibt es keine rechtliche Grundlage zur Überprüfung des Besserstellungsverbots bei bremischen Geschäftsbesorgungsentgelten. Der Senat wird jedoch dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018/2019 eine geeignete Rechtsgrundlage im bremischen Haushaltsgesetzentwurf Eingang finden wird. Zu Frage 5: Wie hat sich die angestrebte konsequentere Nutzung des Kompetenzzentrums für Beteiligungsrecht entwickelt? Ist dies von den Gesellschaften und den Ressorts angenommen worden? Wie hat sich die externe Auftragsvergabe entwickelt von der Anzahl der Aufträge und den Kosten? Ist eine angestrebte (Kosten-)Verringerung bei der externen Auftragsvergabe erreicht worden? Wenn nicht, was sind die Gründe hierfür? Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht hat zum 15.09.2015 seine Arbeit aufgenommen . Gemäß seiner Aufgabenstellung bearbeitet das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht gesellschafts- und ressortübergreifende Themen Im Rundschreiben der Senatorin für Finanzen vom 04.05.2016 werden folgende Themen benannt: - Bearbeitung grundsätzlicher handels- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen ; - Rechtliche Begleitung der Mandatsträgerbetreuung; - Rechtliche Beratung zu Satzungsfragen und Weiterentwicklung von Mustern etc.; - Grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Stellung der FHB als (Mehrheits-)Gesellschafterin; - Unterstützung bei Erwerb, Auflösung oder Veräußerung von Beteiligungen; - Unterstützung bei Organstreitigkeiten innerhalb einer Beteiligungsgesellschaft oder zwischen mehreren Beteiligungsgesellschaften; - Keine Beratung zu originären Geschäftsvorfällen der Beteiligungen. In den zurückliegenden 13 Monaten haben alle Resorts regelmäßig die Unterstützung des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht gesucht. Zu verschiedenen Fragen, die sich aus der Gesellschafterstellung der FHB bzw. in Zusammenhang mit den ihr zustehenden Aufsichtsratsmandaten ergaben, erfolgten 17 umfangreiche Beratungen. Zahlreiche weitere kleinere Beratungsanfragen wurden beantwortet. Das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht leistet somit einen wichtigen Beitrag zu einer Verringerung externer Auftragsvergaben. Stellt man den Zeitaufwand des Kompetenzzentrums Beteiligungsrecht einer externen Vergabe der bearbeiteten Beratungsaufträge gegenüber, so ergibt sich ein Einsparpotenzial in Höhe von rund 30 TEUR in 2015 und rund 80 TEUR in 2016 (Stand: 25.10.2016). Es ist davon auszugehen, dass durch das Kompetenzzentrum Beteiligungsrecht die externen Auftragsvergaben für Beratungsleistungen durch die Dezentralen Beteiligungsmanagement -Einheiten der Fachressorts zurückgegangen sind. Drs-19-835 VB Konsolidierungsbeitrag der öffentlichen Gesellschaften und Beteiligungen 20161115_1_KA Konsolidierungsbeitrag