BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/860 Landtag 19. Wahlperiode 29.11.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Sitzenbleiben in Bremen - wer erhält eine zweite Chance? Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 20. Oktober 2016 „Sitzenbleiben in Bremen – Wer erhält eine zweite Chance?“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Bremen galt Jahrelang als Spitzenreiter bei den Schülerinnen und Schülern, die eine Jahrgangsstufe wiederholen mussten. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist das Abstufen, beziehungsweise Sitzenbleiben in Bremen im Sekundarbereich I der Oberschulen und Gymnasien nur noch auf Antrag möglich. Die FDP-Fraktion sieht im Wiederholen einer Klassenstufe die Chance für Schülerinnen und Schüler, versäumte Grundlagen aufzuholen und so künftig den Leistungsanforderungen gerecht zu werden. Wir erachten es als kritisch, Schülerinnen und Schüler mit fehlendem Grundlagenwissen in eine höhere Klassenstufe zu versetzen, wenn die Ressourcen im Unterricht nicht für eine individuelle Förderung ausreichen um die Noten deutlich zu verbessern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat 1. Wie viele Anträge auf Rückstufung wurden im Land Bremen seit dem Schuljahr 2008/2009 gestellt (bitte nach Schuljahren, Schulformen und Klassenstufen sowie Schülerinnen und Schülern aufschlüsseln)? 2. Welche Begründungen wurden in den Anträgen angeführt? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler im Land Bremen sind seit dem Schuljahr 2008/2009 auf Antrag zurückgestuft worden (bitte nach Schuljahren, Schulformen und Klassenstufen sowie Mädchen und Jungen aufschlüsseln)? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler hätten aufgrund ihrer Leistungen seit der Reform mindestens eine Klassenstufe wiederholen müssen (bitte nach Schuljahren, Schulformen und Klassenstufen sowie Schülerinnen und Schülern aufschlüsseln)? 5. Wie vielen Schülerinnen und Schülern (in Prozent und absolut) wurde seit der Reform die Versetzung nach Jahrgangsstufe 9 oder 10 in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe verweigert (bitte nach Jahrgangsstufen und Schuljahren aufschlüsseln)? Ist hier ein Anstieg seit der Reform zu verzeichnen? 6. Haben sich die Leistungsanforderungen an die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen 15 Jahren verändert? Wenn ja, wie?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Mit dem obligatorischen Wiederholen einer Jahrgangsstufe („Sitzenbleiben“) wurde in der Vergangenheit die Erwartung verbunden, es ergäbe sich daraus eine Leistungsverbesserung des wiederholenden Schülers. In jüngerer Zeit hat die empirische Bildungsforschung nachgewiesen, dass dieser Effekt in der Regel nicht zu erwarten ist (vgl. zusammenfassend Prof. Dr. Klaus Klemm, Klassenwiederholungen – teuer und unwirksam, Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung 2009). Zwar gibt es Hinweise darauf, dass im ersten Jahr der Wiederholung Leistungsverbesserungen zu beobachten sind, aber schon im Folgejahr sinken die Leistungen wieder ab. Die sitzengebliebenen und ggf. überalterten Schüler finden durch die Wiederholungsjahre durchschnittlich nicht den Anschluss an die mittleren Leistungen der versetzten Schülerinnen und Schüler. Je häufiger sie sitzengeblieben sind, desto größer wird ihr durchschnittlicher Leistungsrückstand. Lediglich in Einzelfällen, wie z.B. bei langwierigen Erkrankungen, kann die Wiederholung der Jahrgangsstufe sinnvoll sein. Vor diesem Erkenntnishintergrund hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) mit der Schulgesetzreform von 2009 das obligatorische Wiederholen von Jahrgangsstufen durch ein freiwilliges Wiederholen in begründeten Einzelfällen ersetzt, vgl. § 37 Absatz 3 Bremisches Schulgesetz: „Das Überspringen und das freiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe innerhalb eines Bildungsganges (Vorrücken und Zurückgehen) ist im Einvernehmen zwischen der Schule und der Schülerin oder dem Schüler, bei Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten, zulässig, wenn zu erwarten ist, dass der Schüler oder die Schülerin in der neuen Jahrgangsstufe hinsichtlich seiner oder ihrer Fähigkeiten angemessener gefördert werden kann. [...]“ Das Gebot der Förderung der Schülerinnen und Schülern verlegte der Gesetzgeber dementsprechend in das Unterrichtsangebot selbst, vgl. § 20 Absatz 1 Bremisches Schulgesetz: „[Oberschule und Gymnasium] ermöglichen eine individuelle Schwerpunktbildung und bieten an der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Förderung und Herausforderungen. [...]“ Zu den Fragen im Einzelnen: 1. Wie viele Anträge auf Rückstufung wurden im Land Bremen seit dem Schuljahr 2008/2009 gestellt (bitte nach Schuljahren, Schulformen und Klassenstufen sowie Schülerinnen und Schülern aufschlüsseln)? Die oben genannte schulgesetzliche Regelung sieht keine Anträge auf Rückstufung vor. Das geforderte Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zum freiwilligen Wiederholen einer Jahrgangsstufe kann mündlich oder schriftlich erfolgen. 2. Welche Begründungen wurden in den Anträgen angeführt? Siehe Antwort zu Frage 1. Die Begründungen für freiwilliges Wiederholen nach § 37 Absatz 3 Bremisches Schulgesetz werden nicht zentral erhoben. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler im Land Bremen sind seit dem Schuljahr 2008/2009 auf Antrag zurückgestuft worden (bitte nach Schuljahren, Schulformen und Klassenstufen sowie Mädchen und Jungen aufschlüsseln)? Die Regelung des freiwilligen Widerholens nach § 37 Absatz 3 Bremisches Schulgesetz greift jahrgangsweise aufwachsend seit dem Schuljahr 2009/2010, daher werden die Daten ab diesem Schuljahr dargestellt. Zu beachten ist, dass im angegebenen Zeitraum die Schularten Sekundarschule, Gesamtschule und Hauptschule jahrgangsweise auslaufend sind. Weiterhin ist zu beachten, dass die Schulart Oberschule jahrgangsweise aufwachsend ist und die Gymnasien der ehemaligen Schulzentren jahrgangsweise aufwachsend integriert. Seit 2009/2010 haben die tabellarisch dargestellten Anzahlen und Prozentanteile von Schülerinnen und Schülern eine Jahrgangsstufe der jeweiligen Schulart wiederholt. Die Aufschlüsselung nach Jahrgangsstufen ist der Anlage zu entnehmen. Anzahl in% Anzahl in% Anzahl in% Anzahl in% Anzahl in% Anzahl in% Anzahl in% 2009/10 278 2,5% 4 0,4% 233 3,3% 90 1,0% 21 30,0% 626 2,2% 243 1,8% 2010/11 285 2,7% 24 0,7% 196 3,2% 78 1,0% 3 5,5% 586 2,1% 253 1,9% 2011/12 240 2,6% 65 0,9% 172 3,4% 61 1,0% 0 0,0% 538 1,9% 206 1,5% 2012/13 160 2,0% 64 0,6% 159 4,1% 33 0,7% 416 1,5% 162 1,2% 2013/14 75 1,1% 95 0,7% 118 4,5% 41 1,3% 329 1,2% 139 1,1% 2014/15 119 2,0% 110 0,6% 78 5,6% 25 1,6% 332 1,2% 124 1,0% 2015/16 79 1,4% 122 0,6% 20 3,8% 2 0,6% 223 0,8% 94 0,7% insgesamt weibl. Wiederholerinnen und Wiederholer nach Schulart öffentliche Schulen Land Bremen Hauptschule InsgesamtGymnasium Oberschule Sekundarschule Gesamtschule 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler hätten aufgrund ihrer Leistungen seit der Reform mindestens eine Klassenstufe wiederholen müssen (bitte nach Schuljahren, Schulformen und Klassenstufen sowie Schülerinnen und Schülern aufschlüsseln)? Ein solches Datum wird nicht erhoben. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die neu eingeführte Schulart Oberschule eine Differenzierung der Leistungsanforderungen und einen individuellen Wechsel zwischen den Bildungsgängen zur Erweiterten Berufsbildungsreife, zum Mittleren Schulabschluss und zum Abitur ermöglicht, ohne dass die Schulart gewechselt oder eine Jahrgangsstufe wiederholt werden müsste. 5. Wie vielen Schülerinnen und Schülern (in Prozent und absolut) wurde seit der Reform die Versetzung nach Jahrgangsstufe 9 oder 10 in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe verweigert (bitte nach Jahrgangsstufen und Schuljahren aufschlüsseln)? Ist hier ein Anstieg seit der Reform zu verzeichnen? Soweit eine positive Prognose der Klassenkonferenz gegeben ist, dass die leistungsmäßigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe gegeben sind, wird keiner Schülerin und keinem Schüler die Versetzung verweigert. Die diesbezügliche Regelung hat sich durch die Reform nicht geändert. 6. Haben sich die Leistungsanforderungen an die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen 15 Jahren verändert? Wenn ja, wie? Die Leistungsanforderungen an die Schülerinnen und Schüler sind in den Kernfächern durch die zwischen den Ländern vereinbarten Bildungsstandards festgelegt. Die Bildungsstandards liegen für die Jahrgangsstufe 4 und für das Ende der Sekundarstufe I seit 2004 vor. Die Anforderungen sind in der Freien Hansestadt Bremen in den Bildungsplänen sowie durch die Aufgaben in den Abschlussprüfungen konkretisiert. Die Anforderungen an die Abiturprüfung sind in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) der Fächer festgelegt; sie gelten seit 1989 und sind zwischen 2002 und 2007 überarbeitet worden. Die Anforderungen für die Abschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen haben sich nicht substanziell verändert. Anlage (zu Frage 3) Wiederholerinnen und Wiederholer nach Jahrgangsstufen öffentliche Schulen Land Bremen Jahrgangsstufen Schuljahr Schulart 5 6 7 8 9 10 gesamt Summe 2009/2010 Hauptschule 16 4 1 21 Gymnasium Sek. I 34 49 65 80 50 278 Sekundarschule 5 20 18 15 119 56 233 Gesamtschule 9 10 4 8 23 36 90 Oberschule 4 4 626 2010/2011 Hauptschule 2 1 3 Gymnasium Sek. I 14 48 84 63 76 285 Sekundarschule 8 9 14 12 83 70 196 Gesamtschule 9 9 7 10 14 29 78 Oberschule 13 11 24 586 2011/2012 Gymnasium Sek. I 3 15 76 83 63 240 Sekundarschule 4 8 19 70 71 172 Gesamtschule 1 8 13 16 23 61 Oberschule 16 32 17 65 538 2012/2013 Gymnasium Sek. I 7 3 17 63 70 160 Sekundarschule 7 5 85 62 159 Gesamtschule 3 4 17 9 33 Oberschule 9 27 21 7 64 416 2013/2014 Gymnasium Sek. I 1 10 6 11 47 75 Sekundarschule 3 69 46 118 Gesamtschule 2 12 27 41 Oberschule 6 14 24 18 33 95 329 2014/2015 Gymnasium Sek. I 1 9 9 16 84 119 Sekundarschule 46 32 78 Gesamtschule 1 24 25 Oberschule 7 6 11 20 48 18 110 332 2015/2016 Gymnasium Sek. I 6 8 6 8 51 79 Sekundarschule 20 20 Gesamtschule 2 2 Oberschule 4 5 7 16 64 26 122 223 Drs-19-860 VB Sitzenbleiben in Bremen - wer erhält eine zweite Chance? 20161129_1_KA Sitzenbleiben in Bremen