BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/878 Landtag 19. Wahlperiode 13.12.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Selbsternannte "Reichsbürger" gegen die Deutsche Bundesrepublik des Grundgesetzes Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 27.10.2016 „Selbsternannte „Reichsbürger“ gegen die Deutsche Bundesrepublik des Grundgesetzes“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Am 25.08.2016 wurden durch Schüsse des selbsternannten „Reichsbürgers“ Adrian Ursache in Reuden zwei Polizisten schwer verletzt. Desgleichen wurden am 19.10.2016 in Georgensgmünd ein Polizist durch Schüsse eines selbsternannten „Reichsbürgers“ getötet und drei weitere verletzt. In beiden Fällen besaßen die Täter ihre Waffen legal und hatten die dafür erforderlichen staatlichen Genehmigungen. Das Gedankengebäude solcher selbsternannter „Reichsbürger“ besteht aus rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologie, Verschwörungstheorien oder esoterischen Weltbildern. Ein gemeinsamer organisatorischer Zusammenhang konnte bisher nicht ermittelt werden, aber alle Anhänger haben offenbar gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht anerkennen. Sie behaupten stattdessen, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort, sei aber von den Alliierten besetzt und würde von ihnen ausgebeutet. In der Konsequenz dieses kruden Gedankengebäudes sprechen sie der deutschen Exekutive jegliche Legitimität ab und ignorieren Bescheide, aber auch gerichtliche Entscheidungen und polizeiliche Weisungen. Diese Ablehnung des demokratischen Staates in Gänze hat auch vor den eingangs genannten Fällen bereits zu Bedrohungen und Verletzungen von Polizisten, Gerichtsvollziehern und Verwaltungsmitarbeitern geführt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Lässt der Senat polizeiliche oder nachrichtendienstliche Maßnahmen hinsichtlich der jeweilig einwendenden Personen folgen, wenn Vorfälle bekannt werden, bei denen kommunale, staatliche oder gerichtliche Entscheidungen mit der Begründung angegriffen wurden, dass vorgeblich das Deutsche Reich fortbestehe? 2. Wenn ja, welche Ergebnisse hatten die sich anschließenden Ermittlungsverfahren? 3. Gibt es Handreichungen oder eine Hilfestellung für den schriftlichen oder persönlichen Umgang der Verwaltung oder Justiz mit den selbsternannten „Reichsbürgern“ und ihren Thesen? 4. Wie stellt der Senat sicher, dass trotz des fahrlässig liberalen deutschen Waffenrechtes ihm bekannte selbsternannte „Reichsbürger“ legal keine Waffen besitzen dürfen bzw. diese abzugeben haben? Wie geht der Senat mit Verdachtsfällen in diesem Zusammenhang um? 5. Gibt es auch in Bremen Legalwaffenbesitzer, die ohne Sammler zu sein, eine vergleichbar große Zahl von Waffen, wie der Täter von Georgensgmünd (31) besitzen? Wie wird bei einer solchen Anzahl von Waffen ein waffenrechtliches Bedürfnis begründet? Sieht der Senat Anlass neben der jährlichen Kontrolle eine Sonderüberprüfung von Besitzern vornehmen zu lassen, welche ohne Sammler zu sein, mehr als 5 Waffen besitzen?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Lässt der Senat polizeiliche oder nachrichtendienstliche Maßnahmen hinsichtlich der jeweilig einwendenden Personen folgen, wenn Vorfälle bekannt werden, bei denen kommunale, staatliche oder gerichtliche Entscheidungen mit der Begründung angegriffen wurden, dass vorgeblich das Deutsche Reich fortbestehe? Antwort auf Frage 1: Das Phänomen „Reichsbürger“ ist dem Senat bereits länger bekannt, erfährt jedoch durch die jüngsten Vorkommnisse eine neue Betrachtung. Die Polizei prüft bei oben genannten Vorfällen die strafrechtliche Relevanz und leitet ggf. Ermittlungsverfahren ein (z.B. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) führt die „Reichsbürger“ bereits seit 2014 als Beobachtungsobjekt. Bei Hinweisen auf die mögliche Zugehörigkeit einer Person zu diesem Spektrum setzt das LfV folglich alle – so auch nachrichtendienstliche – Mittel ein, die ihm im Rahmen seines gesetzlichen Aufklärungs- und Beobachtungsauftrages zur Verfügung stehen. 2. Wenn ja, welche Ergebnisse hatten die sich anschließenden Ermittlungsverfahren? Antwort auf Frage 2: Im Januar 2016 verurteilte das Amtsgericht Bremerhaven einen sogenannten Reichsbürger wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Gerichtsvollzieher zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Der Verurteilte hatte den Gerichtsvollzieher mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dabei leicht verletzt. 3. Gibt es Handreichungen oder eine Hilfestellung für den schriftlichen oder persönlichen Umgang der Verwaltung oder Justiz mit den selbsternannten „Reichsbürgern“ und ihren Thesen? Antwort auf Frage 3: Bereits seit 2014 steht das LfV zum Thema „Reichsbürger“ in Kontakt mit anderen Behörden im Lande Bremen. Zuletzt wandte sich das LfV im Juni 2016 mit einem Informationsschreiben an die Mitarbeiter der bremischen Verwaltung. In diesem Schreiben werden zunächst die heterogene Ausprägung des Spektrums und sein ideologischer Hintergrund dargestellt. Aktuelle Beispiele verdeutlichen das Vorgehen und das konkrete Verhalten von „Reichsbürgern“ gegenüber Behördenvertretern. Den Mitarbeitern werden konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit „Reichsbürgern“ an die Hand gegeben. Die als Antwort auf das Informationsschreiben eingegangen, zahlreichen Hinweise auf Personen, die möglicherweise dem „Reichsbürger“-Spektrum zugerechnet werden können, wertet das LfV derzeit aus. Sämtliche Behörden im Lande Bremen sind entsprechend § 18 des Bremischen Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG) dazu angehalten, dem LfV bekannt gewordene Informationen aus ihren Arbeitsbereichen bezüglich dieses Phänomens – einschließlich personenbezogener Daten – zu übermitteln. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Die Polizei Bremen hat aufgrund der jüngsten Ereignisse eine Veröffentlichung zu dem Phänomen im polizeilichen Intranet gestartet. Hier sollen Polizeibeamte beim Einschreiten sensibilisiert werden und die Verhaltensweisen und Sichtweisen der Reichsbürger bekannt gemacht werden. Die „Information: „Reichsbürger“ – Hintergründe und Handlungsempfehlungen“ des LfV vom 16. Juni 2016 wurde allen Dienststellen des Geschäftsbereichs des Senator für Justiz und Verfassung zur Kenntnis gegeben. Daneben stehen den Gerichten und der Staatsanwaltschaft ausführliche weitere Handreichungen zur Verfügung, nämlich: eine Handreichung zur Sicherung ordnungsgemäßer Geschäftsabläufe – Themenkomplex: Persönliche Gesprächsführung, eine Handreichung zur Sicherung ordnungsgemäßer Geschäftsabläufe – Themenkomplex: Reaktion auf Verletzungen persönlicher Rechte und eine Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten – Themenkomplex: Sitzungspolizeiliche Maßnahmen. Ferner plant der Senator für Justiz und Verfassung eine Fortbildung zum Thema „Reichsbürger“ für die Gerichtsvollzieher im Lande Bremen. Zum einen soll das Gedankengut der „Reichsbürger“ vermittelt, zum anderen sollen konkrete Handlungshilfen für den Umgang mit „Reichsbürgen“ in der Praxis geboten werden. Die Veranstaltung soll im kommenden Jahr stattfinden. Schließlich wird an der Deutschen Richterakademie im Frühjahr nächsten Jahres eine Tagung zum Thema „Reichsbürger“ für Richter und Staatsanwälte angeboten. In Dienststellen des Geschäftsbereichs des Senators für Finanzen war das Thema „Reichsbürger“ mehrfach Gegenstand von Dienstbesprechungen, da es in fast allen Bereichen der Finanzämter Berührungspunkte mit Steuerpflichtigen, die sich als „Reichsbürger“ oder „Reichsdeutsche“ bezeichnen, gibt. Den Bediensteten wurde mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen, zum Schutz der persönlichen Identität im Schriftverkehr mit „Reichsbürgern“ und ähnlichen Gruppierungen zuzurechnenden Personen, soweit dies in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls geboten scheint, auf Angaben, die Rückschlüsse auf die bearbeitenden Personen zulassen (Bearbeiter/in, Zimmer, Telefon, E-Mail-Adresse), zu verzichten und auch von der Angabe des Namens des Unterzeichners in Klarschrift abzusehen. Daneben wurden den Finanzämtern Hinweise zum Verhalten für solche Fälle (z.B. Strafanzeige) gegeben, in denen Steuerpflichtige mit Verhaltensweisen auffällig werden, die strafrechtlich relevant sind (z. B. Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung). Ferner erhielten die Bediensteten in den Finanzämtern Hinweise nebst Handlungshilfen zum Umgang mit pauschalen Forderungen oder Schadensersatzansprüchen, die von „Reichsbürgern“ gegenüber einzelnen Bediensteten geltend gemacht werden könnten. 4. Wie stellt der Senat sicher, dass trotz des fahrlässig liberalen deutschen Waffenrechtes ihm bekannte selbsternannte „Reichsbürger“ legal keine Waffen besitzen dürfen bzw. diese abzugeben haben? Wie geht der Senat mit Verdachtsfällen in diesem Zusammenhang um? Antwort auf Frage 4: Im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse haben die Sicherheitsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags diejenigen Personen, bei denen Anhaltspunkte für den Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Verdacht vorliegen, dem Spektrum der Reichsbürger anzugehören, einer Abfrage im Zentralen Waffenregister unterzogen. Dabei konnte festgestellt werden, dass vier dieser Personen jeweils im Besitz eines sog. „Kleinen Waffenscheins“ sind, der den Besitz und das Führen sog. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erlaubt. Die einen sog. Reichsbürger auszeichnende Ablehnung der geltenden Rechtsordnung und der legitimierenden Einrichtungen steht im Widerspruch zu den waffenrechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Waffengesetz (WaffenG). Das Gesetz sieht dann die Versagung bzw. die Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnis vor. Der Senator für Inneres hat das Stadtamt aufgefordert hinsichtlich der vier Personen, die der Waffenbehörde von den Sicherheitsbehörden als mögliche Reichsbürger genannt wurden und die im Besitz eines sog. „Kleinen Waffenscheins“ sind, ein Verfahren mit dem Ziel des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis einzuleiten. Das Stadtamt teilt auch weiterhin Personen, bei denen sich Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ ergeben an die Polizei Bremen und das Landesamt für Verfassungsschutz mit. Der Senator für Inneres erarbeitet entsprechend anderer Länder derzeit einen Erlass an die Waffenbehörde und die Sicherheitsbehörden. Damit sollen diese Stellen angewiesen werden, Personen, bei denen Anhaltspunkte den Verdacht der Zugehörigkeit zu den Reichsbürgern begründen und die nach einem vorzunehmenden Abgleich mit dem Nationalen Waffenregister Waffenerlaubnisinhaber sind, an die Waffenbehörde zu melden. Die Waffenbehörde hat dann im Falle hinreichender Erkenntnisse ein Widerrufsverfahren einzuleiten. 5. Gibt es auch in Bremen Legalwaffenbesitzer, die ohne Sammler zu sein, eine vergleichbar große Zahl von Waffen, wie der Täter von Georgensgmünd (31) besitzen? Wie wird bei einer solchen Anzahl von Waffen ein waffenrechtliches Bedürfnis begründet? Sieht der Senat Anlass neben der jährlichen Kontrolle eine Sonderüberprüfung von Besitzern vornehmen zu lassen, welche ohne Sammler zu sein, mehr als 5 Waffen besitzen? Antwort auf Frage 5: In Bremen verfügen 1,77 % (entsprechend 38 Waffenbesitzer) der legalen Waffenbesitzer über eine Zahl von 26 bis 50 Waffen und 0,46 % (entsprechend 10 Waffenbesitzer) über mehr als 50 Waffen. Als Personen bzw. juristische Personen, die ein Bedürfnis für eine solche Anzahl von Waffen haben können, kommen Jäger und/oder Sportschützen oder z.B. Schützenvereine (als jur. Person) oder Bewachungsunternehmen (als jur. Person) in Betracht. Bei den natürlichen Personen, welche mehr als 26 Waffen besitzen ohne Sammler zu sein, strebt der Senat an, regelmäßig jährliche Kontrolle der sicheren Aufbewahrung und jährliche Überprüfung der Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer und des vorliegenden Bedürfnisses für diesen umfangreichen Waffenbesitz vorzunehmen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-878 VB Selbsternannte "Reichsbürger" gegen die Deutsche Bundesrepublik des Grundgesetzes 20161213_1_KA Reichsbürger