BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/890 Landtag (zu Drs. 19/839) 19. Wahlperiode 10.01.2017 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Werden straffällige Ausländer konsequent zurückgeführt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 10. Januar 2017 „Werden straffällige Ausländer konsequent zurückgeführt? (Große Anfrage der Fraktion der FDP) Die Fraktion der FDP hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „In vielen Kommunen stellt die Rückführung straffällig gewordener Ausländer die zuständigen Behörden vor große Probleme. Dies gilt auch für Bremen. Hierbei stellt sich nicht nur die lange Dauer bis zur Eröffnung von Gerichtsverfahren als Problem dar, sondern auch die oft aus diesen Verfahren resultierende Verurteilung zu Bewährungsstrafen. Insbesondere bei der Polizei löst dies Frustration aus und vermittelt ein Gefühl von Ohnmacht, wenn sich Polizistinnen und Polizisten teilweise immer wieder mit denselben straffällig gewordenen Ausländern konfrontiert sehen. Innerhalb der Bevölkerung sorgen diese Fälle für einen sich verfestigenden Zweifel an der Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates. Dies geht in Teilen so weit, dass Bürgerwehren gegründet werden, da der Polizei und den staatlichen Sicherheitsbehörden nicht mehr zugetraut wird, dass sie Herr der Lage sind. In Bremen rückt hierbei immer wieder die Drogenszene rund um den Bahnhof und die Sielwall -Kreuzung in den Fokus. Zudem war die Polizei Bremen in den vergangenen Monaten immer wieder – auch mit unbegleiteten minderjährigen – Ausländern konfrontiert, die bereits mehrfach straffällig geworden waren. Dass es sich hierbei keineswegs um eingebildete Probleme handelt, beschrieb zuletzt der im Weser Kurier am 15.11.2016 erschienene Artikel „Bahnhof: Polizei-Präsenz reicht nicht aus“. Daraus wird deutlich, dass die Ladenbetreiber im Bereich des Bahnhofs vermehrt auf private Sicherheitskräfte setzen, da die Präsenz der Polizei weder ausreichend ist, noch eine abschreckende Wirkung auf Dealer und Kriminelle in dieser Gegend zu haben scheint. Ähnliche Problemlagen zeigen sich auch in anderen deutschen Großstädten. Um sowohl die Polizei von Serienstraftätern zu entlasten als auch der Bevölkerung das Gefühl der Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats zurückzugeben, wurde beispielsweise in Hamburg die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Polizei und Ausländerbehörde zur Rückführung ausländischer Straftäter“ gegründet. In dieser Ermittlungsgruppe werden die begrenzten Ressourcen der für Ausländerkriminalität zuständigen Abteilung des LKA mit denen der Ausländerbehörde direkt gebündelt. Ziel ist es nicht nur, gegen die Drogenszene im Hamburger Innenstadtbereich vorzugehen, sondern insbesondere die Sachbearbeitung für besonders auffällige ausländische Straftäter zu übernehmen. Damit werden insbesondere ausländische Serienstraftäter, die mittlere bis schwere Straftaten begangen haben, ins Visier genommen. Durch die Bündelung aller zur Verfügung stehenden Informationen soll die Rückführung dieser Serienstraftäter priorisiert vorgenommen werden. Auch für Bremen scheint dieses Hamburger Modell die Chance zu eröffnen, zumindest einigen Problemen im Bereich der Ausländerkriminalität Herr zu werden. Gelingen kann dies jedoch nur, wenn auch der politische Wille besteht, Abschiebungen konsequent zu vollziehen . Gleichzeitig entbindet eine konsequente Rückführung von erwachsenen Serienstraftätern die zuständigen Behörden nicht davon, auch im Bereich der (Serien-)Kriminalität (unbegleiteter) minderjähriger Ausländer Maßnahmen zu ergreifen. Neben der zügigen Einrichtung eines geschlossenen Jugendstrafvollzugs ist hier unter anderem eine Rückführung von Serientätern denkbar, sobald sie die Volljährigkeit erreicht haben. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen waren insgesamt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich ) in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausreisepflichtig? Für wie Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 viele Personen insgesamt lagen Abschiebeverbote/-hindernisse aus welchem Grund vor und wie viele Personen waren vollziehbar ausreisepflichtig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) 2. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils monatlich aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven freiwillig ausgereist? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) 3. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven abgeschoben worden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) 4. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) nach Feststellung der Ausreisepflicht aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven innerhalb Deutschlands verzogen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) 5. Wie viele Personen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven haben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) nach der Feststellung der Ausreisepflicht gegen diese Klage erhoben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) 6. Wie vielen Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) straffällig gewesen? Wie viele Personen waren hierbei jeweils einmal, zweimal, zwei bis fünf Mal oder mehr als fünf Mal straffällig ? (Bitte aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) 7. Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) a. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt? b. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt? c. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt? d. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren verurteilt? e. zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu drei Jahren verurteilt? f. zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) 8. Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder Duldungsstatus sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) wegen mehrfacher Straffälligkeit a. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden? b. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden? c. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt worden? d. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren verurteilt worden? e. zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu drei Jahren verurteilt worden? f. zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt worden? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) 9. Gegen wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus wurde in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) erstmalig sowie im Widerholungsfall (bitte Anzahl der vorangegangenen Straffälligkeiten angeben) ein Strafbefehl erlassen ? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) 10. Gegen wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus war in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) ein Strafverfahren anhängig? Wie viele dieser Verfahren richteten sich jeweils gegen bereits (mehrfach) vorbestrafte Personen ? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) 11. Wird geprüft, ob bei (mehrfacher) Straffälligkeit gemäß §§ 53 und 54 Aufenthaltsgesetz ein Ausweisungsinteresse besteht? Wenn ja wie und gegenüber wie vielen Personen bestand in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ein solches Ausweisungsinteresse? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 12. Bei wie vielen Personen lagen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 trotz bestehendem Ausweisungsinteresse Abschiebungshindernisse (in welcher Form, bspw. Krankheit, persönliche Gründe, fehlende Ausweisdokumente etc.) vor? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) 13. Gibt es Fälle, in denen vollziehbar ausreisepflichtige straffällige Ausländer trotz Ausweisungsinteresse nach §§ 53 und 54 Aufenthaltsgesetz und ohne Vorliegen jedweder Form von Abschiebungshindernissen weder freiwillig ausgereist oder innerhalb Deutschlands verzogen sind noch abgeschoben wurden? Wenn ja, wieso wurden diese Abschiebungen nicht vollzogen? 14. Betrachtet der Senat die Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde als Möglichkeit, um die Drogenszene im Bereich des Bahnhofs und der Sielwall-Kreuzung einzudämmen? 15. Sieht der Senat in der Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde eine Möglichkeit, um straffällig gewordene Ausländer zügiger abzuschieben ? 16. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um (mehrfach) straffällig gewordene Ausländer in Zukunft wirksam abzuschieben? 17. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um konsequent gegen (mehrfach) straffällig gewordene (unbegleitete) minderjährige Ausländer vorzugehen und die Polizei von diesen Wiederholungstätern zu entlasten? 18. Wie bewertet der Senat den Erfolg/Misserfolg der bisherigen Strategie im Umgang mit straffällig gewordenen (unbegleiteten) minderjährigen Ausländern, insbesondere im Hinblick auf Serientäter, die erhebliche Ressourcen der Polizei binden? 19. Sieht es der Senat als Möglichkeit an, (mehrfach) straffällig gewordene (unbegleitete) minderjährige Ausländer nach Vollendung ihrer Volljährigkeit abzuschieben?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen waren insgesamt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausreisepflichtig ? Für wie viele Personen insgesamt lagen Abschiebeverbote/- hindernisse aus welchem Grund vor und wie viele Personen waren vollziehbar ausreisepflichtig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) Ausländer, die einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzen und denen kein sonstiges Aufenthaltsrecht zusteht, sind zur Ausreise verpflichtet (§ 50 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG). Soweit die Ausreisepflicht durchgesetzt werden kann, erfolgt dies. Soweit Duldungsgründe (vorübergehende Abschiebungshindernisse) nachgewiesen werden, erhalten die Betroffenen eine Duldung. Für die Zeit der Geltungsdauer der Duldung bis zur Ausreise sind die Betroffenen weiterhin ausreisepflichtig. Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht besteht teilweise kraft Gesetz, teilweise wird sie gesondert angeordnet. In jedem Fall ist die Ausreisepflicht vollziehbar, wenn der die Ausreispflicht feststellende Bescheid bestandskräftig ist. Eine Statistik, welche die Vollziehbarkeit einer bestehenden oder verfügten Ausreisepflicht ausweist, wird nicht geführt. Zu den als „Ausreisepflichtige“ im Ausländerzentralregister (AZR) erfassten Personen gehören neben Geduldeten insbesondere folgende Fallgruppen: Fälle, in denen das Bestehen der Ausreisepflicht oder der Vollziehbarkeit streitig ist (z.B. nach dem Ende eines erlaubten Aufenthaltes ), sowie Haftfälle, nicht verarbeitete Fortzüge, Zuständigkeitswechsel, Doppelerfassungen etc. Zum 31.10.2016 lebten 3805 ausreisepflichtige Personen, davon 3060 geduldete Personen in der Freien Hansestadt Bremen. Auf die Gegenüberstellung der Zahlen der Ausreisepflichtigen sowie Geduldeten je zum 31.12. 2012, 2013, 2014, 2015 sowie 31.7.2016 in der Antwort des Senats vom 25.10.2016 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU „Flüchtlinge, EU-Ausländer und Bürger aus Drittstaaten im Land Bremen“ Bremische Bürgerschaft (Landtag ) Drucksache 19/795, S. 146 bis S. 150 wird verwiesen. Abschiebehindernisse werden im Ausländerzentralregister für Geduldete erfasst und sind der nachfolgenden Tabelle getrennt für Bremen und Bremerhaven (Stadtverwaltung – STV) zu den Stichtagen 31.12.2014, 31.12.2015 und 31.10.2016 zu entnehmen. Geschlechtsspezifische Daten liegen hierzu nicht vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 2. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils monatlich aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven freiwillig ausgereist? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) Die folgenden Statistiken, die von den Ausländerbehörden im Land Bremen erst seit dem 01.11.2014 (Bremen) bzw. August 2015 (Bremerhaven) geführt werden, geben einen Überblick über negativ abgeschlossene Asylverfahren, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Ausländerbehörden als vollziehbar übermittelt wurden. Da es sich lediglich um ausreisepflichtige Personen auf Grund negativ abgeschlossener Asylverfahren handelt, sind nicht alle ausreisepflichtigen Personen erfasst. Eine Ausreisepflicht kann sich auch aus anderen Umständen ergeben (s.o. Antwort zu Frage 1). Weitere Aufschlüsselungen (nach Stadtgemeinden, monatlich) werden regelmäßig der staatlichen Deputation für Inneres vorgelegt. Nur aus diesem Personenkreis kann die Anzahl der Personen, die freiwillig ausgereist sind, angegeben werden. Eine Aufschlüsselung nach Männern und Frauen kann nicht erfolgen, da dies statistisch nicht erfasst wird. 31.12.2014 31.12.2015 31.10.2016 STV Bremen 1.953 2.339 2.600 Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Abschiebestopp) 417 298 150 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (rechtliche / tatsächliche Abschiebungshindernisse) 54 34 23 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente * 685 702 386 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (familiäre Bindungen zu Duldungsinhaber wegen fehlender Reisedokumente) * 29 27 163 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen ** 1 260 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen * 708 1.232 1.406 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Zeugen im Strafverfahren) 25 20 12 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) 8 1 182 Duldung nach § 60a AufenthG (Altfälle) 27 24 18 STV Bremerhaven 327 467 460 Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Abschiebestopp) 150 102 47 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (rechtliche / tatsächliche Abschiebungshindernisse) 19 5 2 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente * 30 90 66 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (familiäre Bindungen zu Duldungsinhhabe wegen fehlender Reisedokumente) * 5 11 26 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen ** 17 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen * 91 231 297 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Zeugen im Strafverfahren) 2 1 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) 9 8 4 Duldung nach § 60a AufenthG (Altfälle) 21 19 Gesamt 2.280 2.806 3.060* Sachverhalt kann erst seit November 2013 im AZR gespeichert w erden. Alle tatsächlichen oder rechtlichen Ausreisehindernisse, die nicht unter einen der spezif isch aufgeführten Gründe fallen oder die Duldung zu einem Zeitpunkt erteilt w urde, in dem ein spezif ischer Grund noch nicht zur Ausw ahl stand, w urden unter "sonstige Gründe" erfasst. ** Sachverhalt w ird erst seit dem 1.1.2016 gesondert erfasst. Quelle: Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.10.2016 Stichtag zum Aktenführende Behörde/Duldungsgrund Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 negativ abgeschlossene Asylverfahren Duldung* noch in Bearbeitung* Freiwillige Ausreise Abschiebungen Wegzug innerhalb Deutschlands Januar 2016 54 23 10 1 96 170 Februar 2016 46 37 0 0 129 146 März 2016 81 50 1 0 139 166 April 2016 48 20 0 0 163 170 Mai 2016 68 12 0 0 173 216 Juni 2016 70 17 0 0 210 232 Juli 2016 231 51 25 0 274 323 August 2016 311 208 10 0 327 363 September 2016 130 68 10 0 382 360 Oktober 2016 60 55 2 0 439 306 November 2016 84 42 0 1 474 312 GESAMT 1183 583 58 2 nachrichtl ich Abschiebungen insgesamt**: p.a. 72 2016 negativ abgeschlossene Asylverfahren Duldung** noch in Bearbeitung** Freiwillige Ausreise Abschiebungen Wegzug innerhalb Deutschlands November 2014 bis Juli 2015 98 40 0 1 18 39 August 2015 63 8 0 0 24 68 September 2015 54 24 10 0 27 105 Oktober 2015 54 28 0 1 28 129 November 2015 95 34 8 0 55 155 Dezember 2015 77 31 10 0 65 181 GESAMT 441 165 28 2 nachrichtl ich Abschiebungen insgesamt***: p.a. 51 2015 * Bis August 2015 nur Bremen (Stadt), ab September 2015 Bremen (Land) ** Die Fälle, die sich "noch in Bearbeitung" befinden und in denen Duldungen erteilt wurden, können nicht kumuliert werden. Sie sind als Bestandszahl im jeweiligen Monat darzustellen, da hier nicht nur Zu-, sondern auch Abgänge erfasst werden. *** Die Abschiebungen insgesamt umfassen auch die Abschiebungen anderer Ausländer, die ausreisepflichtig waren, z.B. ausgewiesene Straftäter. Jahresstatistik 2016 Negativ abgeschlossene Asylverfahren Freie Hansestadt Bremen Bestandkraftsmitteilung des BAMF, Abschlussmitteilung des BAMF (sofortige Vollziehberkeit) oder Rücknahme des Antrages davon erledigt durch * Die Fälle, die sich "noch in Bearbeitung" befinden und in denen Duldungen erteilt wurden, können nicht kumuliert werden. Sie sind als Bestandszahl im jeweiligen Monat darzustellen, da hier nicht nur Zu-, sondern auch Abgänge erfasst werden. ** Die Abschiebungen insgesamt umfassen auch die Abschiebungen anderer Ausländer, die ausreisepflichtig waren, z.B. ausgewiesene Straftäter. Jahresstatistik 2014/2015 Negativ abgeschlossene Asylverfahren (seit 01.11.2014) Freie Hansestadt Bremen* Bestandkraftsmitteilung des BAMF, Abschlussmitteilung des BAMF (sofortige Vollziehberkeit) oder Rücknahme des Antrages davon erledigt durch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 3. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven abgeschoben worden ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) Die folgende Tabelle veranschaulicht die Anzahl der Abschiebungen (incl. sog. Dublin- Überstellungen) der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2014, 2015 und 2016 (bis 30.11.). 2016* 2015 2014 Freie Hansestadt Bremen 72 51 15 Bremen 19 15 8 Bremerhaven 53 36 7 *Stand 30.11.2016 Für das Jahr 2016 liegt die Statistik auch in monatlicher Darstellung vor: Monat Bremen Bremerhaven Januar 1 10 Februar 0 0 März 0 1 April 1 0 Mai 0 0 Juni 1 0 Juli 4 25 August 2 10 September 9 6 Oktober 1 1 November 0 0 Gesamt 2016 19 53 Eine Aufschlüsselung nach Männern und Frauen kann nicht erfolgen, da dies statistisch nicht erfasst wird. 4. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) nach Feststellung der Ausreisepflicht aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven innerhalb Deutschlands verzogen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) Es wird auf die in Antwort zu Frage 2 dargestellten Tabellen verwiesen. Auch die Darstellung der innerhalb Deutschlands verzogenen ausreisepflichtigen Personen ist auf die Personengruppe beschränkt, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen ist. Daher sind nicht alle ausreisepflichtigen Personen erfasst. Eine Ausreisepflicht kann sich auch aus anderen Umständen ergeben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 5. Wie viele Personen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven haben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) nach der Feststellung der Ausreisepflicht gegen diese Klage erhoben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) Die Frage lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht beantworten. Eine „Feststellung der Ausreisepflicht “ als eigenständige behördliche Maßnahme gibt es nicht und kann daher auch nicht unmittelbar Gegenstand eines Verwaltungsgerichtsverfahrens sein. Die Ausreisepflicht kann sich aus unterschiedlichen Verwaltungsakten ergeben oder auch unmittelbar kraft Gesetzes entstehen. Eine gerichtliche Statistik, die alle Verfahren zusammenfasst, in denen sich die Klägerinnen und Kläger gegen ihre Ausreisepflicht wenden, wird nicht geführt. Statistisch erfasst werden nur die übergeordneten Sachgebiete „Asylrecht“ und „Ausländerrecht.“ In beiden Sachgebieten kann eine Ausreisepflicht Streitgegenstand gerichtlicher Verfahren sein, muss es aber nicht. Asylrechtliche Klagen richten sich in den allermeisten Fällen gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, in denen die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt, Abschiebungsschutz abgelehnt und die Abschiebung in das Herkunftsland angedroht wird. Insofern wird in der ganz überwiegenden Anzahl der asylrechtlichen Verfahren auch um die Frage, ob der Kläger oder die Klägerin ausreisen muss, gestritten. Unter das Sachgebiet „Asylrecht“ fallen aber auch Verfahren, in denen es nicht um die Ausreisepflicht geht, sondern z.B. um die länderübergreifende Verteilung von Asylantragstellern, die Verpflichtung zur Unterkunftsnahme oder eine Beschäftigungserlaubnis. Im Jahr 2016 sind überdies beim Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen auf dem Sachgebiet „Asylrecht“ etwa 300 Klagen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von syrischen Staatsangehörigen erhoben worden, denen das Bundesamt bereits subsidiären Schutz zuerkannt hatte. Auch in diesen Verfahren war mithin eine Ausreisepflicht nicht Gegenstand des Streits. Ausländerrechtliche Klagen können sehr unterschiedliche Streitgegenstände haben. So kann es den Klägerinnen und Klägern z.B. um eine „Verbesserung“ eines schon bestehenden Aufenthaltsrechts, um die Aufhebung von Wohnsitzauflagen oder um die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gehen. Die Ausreisepflicht ist nach einer überschlägigen Schätzung der zuständigen Richter in ca. 60 % der ausländerrechtlichen Verfahren Streitgegenstand. Eine Aufschlüsselung nach Monaten, nach dem Geschlecht der klagenden Personen oder der beklagten Ausländerbehörde ist nicht möglich, da die Statistik dies nicht gesondert erfasst . Im abgefragten Zeitraum sind beim Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen erhoben worden: 2014 2015 2016 (bis Oktober) Asylrechtliche Klagen 217 401 924 Ausländerrechtliche Klagen 174 161 159 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 6. Wie vielen Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) straffällig gewesen? Wie viele Personen waren hierbei jeweils einmal, zweimal, zwei bis fünf Mal oder mehr als fünf Mal straffällig? (Bitte aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) Nach dem Wortlaut der Frage sind Ausländer aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Angehörige) angefragt, die entweder einen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis ) oder eine Duldung besitzen. Nach dem Hintergrund der Fragestellung insgesamt und dem systematischen Zusammenhang mit den vorangehenden Fragen, die ausreisepflichtige Ausländer betreffen, werden hier ausschließlich Angaben zu ausreisepflichtigen Ausländern gemacht. Dies sind, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, Ausländer, die einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzen, beispielsweise abgelehnte Asylbewerber oder Personen, die auf Grund ihrer Straffälligkeit keinen Aufenthaltstitel (mehr) erhalten, aber auch unerlaubt eingereiste Personen. Meist besitzen diese Personen eine Duldung, weil Duldungsgründe vorliegen. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für die Stadt Bremen folgende Zahlen aus zu Tatverdächtigen unter 18 Jahren (erste Tabelle) und ab 18 Jahren (zweite Tabelle) mit Anzahl der Straftaten aus. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für die Stadt Bremerhaven folgende Zahlen aus zu Tatverdächtigen unter 18 Jahren (erste Tabelle) und ab 18 Jahren (zweite Tabelle). Der Polizeiliche Kriminalstatistik Stadt Bremen Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren mit ... begangenen Straftaten UND Straftatenschlüssel nicht in (725000 Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) UND TV-Aufenthaltsanlass in (Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens),Unerlaubter Aufenthalt) Schl.- männliche w eibliche Zahl TV TV der insgesamt insgesamt Tat 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1. Q. 2014 ------ 4 4 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2014 ------ 23 12 5 5 1 0 0 0 0 5 4 1 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2014 ------ 35 24 7 3 1 0 0 0 0 9 7 2 0 0 0 0 0 0 4. Q. 2014 ------ 29 17 6 5 0 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1. Q. 2015 ------ 63 39 9 9 4 2 0 0 0 5 5 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2015 ------ 53 30 9 4 8 2 0 0 0 7 6 1 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2015 ------ 81 57 8 9 5 2 0 0 0 10 8 0 2 0 0 0 0 0 4. Q. 2015 ------ 73 56 6 5 5 1 0 0 0 4 3 1 0 0 0 0 0 0 1. Q. 2016 ------ 80 54 10 11 5 0 0 0 0 4 4 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2016 ------ 79 62 10 3 2 2 0 0 0 6 6 0 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2016 ------ 71 53 13 3 1 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt männliche TV mit … Straftaten w eibliche TV mit … StraftatenStraftat Polizeiliche Kriminalstatistik Stadt Bremen Anzahl der Tatverdächtigen ab 18 Jahren mit ... begangenen Straftaten UND Straftatenschlüssel nicht in (725000 Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) UND TV-Aufenthaltsanlass in (Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens),Unerlaubter Aufenthalt) Schl.- männliche w eibliche Zahl TV TV der insgesamt insgesamt Tat 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1. Q. 2014 ------ 48 40 4 2 1 1 0 0 0 9 9 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2014 ------ 103 85 10 7 0 1 0 0 0 11 8 3 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2014 ------ 128 98 17 10 3 0 0 0 0 23 19 2 2 0 0 0 0 0 4. Q. 2014 ------ 161 126 20 8 5 2 0 0 0 16 16 0 0 0 0 0 0 0 1. Q. 2015 ------ 158 119 20 12 4 3 0 0 0 22 16 3 2 1 0 0 0 0 2. Q. 2015 ------ 149 109 22 10 5 3 0 0 0 33 28 4 1 0 0 0 0 0 3. Q. 2015 ------ 177 134 24 10 6 3 0 0 0 24 23 1 0 0 0 0 0 0 4. Q. 2015 ------ 216 174 22 13 6 1 0 0 0 51 46 4 1 0 0 0 0 0 1. Q. 2016 ------ 259 209 28 19 3 0 0 0 0 46 42 3 1 0 0 0 0 0 2. Q. 2016 ------ 289 214 40 27 7 1 0 0 0 56 49 4 1 1 1 0 0 0 3. Q. 2016 ------ 273 209 35 23 4 2 0 0 0 58 55 3 0 0 0 0 0 0 Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt männliche TV mit … Straftaten w eibliche TV mit … StraftatenStraftat Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 deutliche Anstieg der Tatverdächtigen in Bremerhaven ist dem dortigen Großverfahren „Sozialhilfebetrug “ geschuldet. Es handelt sich dabei zum weitaus größten Teil um bulgarische und einige wenige griechische Staatsangehörige, die sich auf Grund des nicht Bestehens eines Freizügigkeitsrechts unerlaubt in Bremerhaven aufhalten bzw. aufhielten. 7. Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) a. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt? b. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt ? c. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt? d. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren verurteilt? e. zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu drei Jahren verurteilt? f. zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) Zu dieser Frage können keine nach Aufenthaltsstatus differenzierten Daten vorgelegt werden , da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden. Es können nur Daten für alle Ausländer (EU-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige von Drittstaaten), unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, angegeben werden. In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der nach allgemeinem Strafrecht zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilten Ausländer in den Jahren 2014 und 2015 abgebil- Polizeiliche Kriminalstatistik Stadt Bremerhaven Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren mit ... begangenen Straftaten UND Straftatenschlüssel nicht in (725000 Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) UND TV-Aufenthaltsanlass in (Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens),Unerlaubter Aufenthalt) Schl.- männliche w eibliche Zahl TV TV der insgesamt insgesamt Tat 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1. Q. 2014 ------ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2014 ------ 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2014 ------ 3 2 1 0 0 0 0 0 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 4. Q. 2014 ------ 1 0 0 1 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1. Q. 2015 ------ 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2015 ------ 4 4 0 0 0 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2015 ------ 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4. Q. 2015 ------ 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1. Q. 2016 ------ 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2016 ------ 2 1 0 1 0 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2016 ------ 2 2 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt männliche TV mit … Straftaten w eibliche TV mit … StraftatenStraftat Polizeiliche Kriminalstatistik Stadt Bremerhaven Anzahl der Tatverdächtigen ab 18 Jahren mit ... begangenen Straftaten UND Straftatenschlüssel nicht in (725000 Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) UND TV-Aufenthaltsanlass in (Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens),Unerlaubter Aufenthalt) Schl.- männliche w eibliche Zahl TV TV der insgesamt insgesamt Tat 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1 2 3 - 5 6 - 9 10 - 20 21 - 50 51 - 100 > 100 1. Q. 2014 ------ 6 3 3 0 0 0 0 0 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2014 ------ 10 9 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2014 ------ 22 15 5 1 0 1 0 0 0 8 8 0 0 0 0 0 0 0 4. Q. 2014 ------ 17 14 3 0 0 0 0 0 0 6 4 1 1 0 0 0 0 0 1. Q. 2015 ------ 19 16 1 1 1 0 0 0 0 6 5 1 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2015 ------ 22 18 3 0 1 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2015 ------ 17 13 3 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 4. Q. 2015 ------ 37 29 3 3 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1. Q. 2016 ------ 25 20 3 2 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 2. Q. 2016 ------ 129 115 7 5 2 0 0 0 0 105 102 3 0 0 0 0 0 0 3. Q. 2016 ------ 183 178 4 0 1 0 0 0 0 165 164 1 0 0 0 0 0 0 Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt Straftaten insgesamt männliche TV mit … Straftaten w eibliche TV mit … StraftatenStraftat Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 det. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich, da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden. 2014 insgesamt Männer Frauen Zu Freiheitsstrafen verurteilte Ausländer (allg. Strafrecht) 219 203 16 Zu Jugendstrafen verurteilte Ausländer (Jugendstrafrecht) 19 2015 Zu Freiheitsstrafen verurteilte Ausländer (allg. Strafrecht) 215 199 16 Zu Jugendstrafen verurteilte Ausländer (Jugendstrafrecht) 25 8. Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder Duldungsstatus sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) wegen mehrfacher Straffälligkeit a. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden? b. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden? c. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt worden? d. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren verurteilt worden? e. zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu drei Jahren verurteilt worden? f. zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt worden? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Gegen wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus wurde in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) erstmalig sowie im Widerholungsfall (bitte Anzahl der vorangegangenen Straffälligkeiten angeben) ein Strafbefehl erlassen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) Eine entsprechende Datenerhebung erfolgt nicht. 10. Gegen wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus war in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) ein Strafverfahren anhängig ? Wie viele dieser Verfahren richteten sich jeweils gegen bereits (mehrfach ) vorbestrafte Personen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.) Eine entsprechende Datenerhebung erfolgt nicht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 11. Wird geprüft, ob bei (mehrfacher) Straffälligkeit gemäß §§ 53 und 54 Aufenthaltsgesetz ein Ausweisungsinteresse besteht? Wenn ja wie und gegenüber wie vielen Personen bestand in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ein solches Ausweisungsinteresse ? Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die zuständige Ausländerbehörde über jedes eingeleitete Strafverfahren zu unterrichten. Sobald Meldungen über Strafverfahren bei den Ausländerbehörden eingehen, führt dies regelmäßig zur Überprüfung, ob eine Ausweisung erfolgen kann. Die Anzahl von Personen, gegenüber denen ein Ausweisungsinteresse bestand, wird statistisch nicht erfasst. Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat in den Jahren 2014 bis 2016 sieben Ausweisungen verfügt, die Ausländerbehörde Bremen führt keine Statistik über verfügte Ausweisungen. Eine Ausweisung erfolgt als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durchgeführten Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen. Nicht jeder Straftäter ist auszuweisen. Viele Betroffene sind in Bremen aufgewachsen, deutsch verheiratet oder haben deutsche Kinder, so dass dem Ausweisungsinteresse ein hohes Bleibeinteresse gegenübersteht und eine Ausweisung deshalb oftmals nicht erfolgen kann. 12. Bei wie vielen Personen lagen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 trotz bestehendem Ausweisungsinteresse Abschiebungshindernisse (in welcher Form, bspw. Krankheit, persönliche Gründe, fehlende Ausweisdokumente etc.) vor? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.) Eine statistische Erfassung von Abschiebehindernissen ausgewiesener Ausländer erfolgt nicht. Abschiebungshindernisse sind häufig die fehlende Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit sowie fehlende Pässe. Darüber hinaus stellt in einigen Fällen auch die Minderjährigkeit ein vorübergehendes Abschiebehindernis dar. In einem Teil der Fälle stellen betroffene Personen Asylanträge. Problematisch ist, dass einige Betroffene falsche Namen und zum Teil auch eine falsche Staatsangehörigkeit angeben, so dass die Identifizierung sehr langwierig und schwierig oder gar nicht möglich ist. Die angefragten Staaten erwarten zur Prüfung der Rücknahme von Personen, dass von hier aus die Identität geklärt wird (z.B. durch Vorlage einer Geburtsurkunde oder anderer Urkunden aus dem Heimatland). Die Bundesregierung hat den Bundesländern zu dieser Problematik Hilfen zugesichert. Sie übernimmt eine aktive Rolle und führt vermehrt Gespräche mit einigen besonders betroffenen Staaten, um eine verbesserte Zusammenarbeit zu erreichen, z.B. durch dortige Überprüfung der von hier übersandten biometrischen Daten, schnelle Rückmeldung und Ausstellung von Passersatzpapieren. Für unbegleitete minderjährige Ausländer greift in der Regel ein Abschiebeschutz bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Grundsätzlich können auch minderjährige Ausländer abgeschoben werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern hat sich die Behörde jedoch nach § 58 Absatz 1a AufenthG zu vergewissern, dass diese im Rückkehrstaat einem Mitglied ihrer Familie , einem Sorgeberechtigten oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben werden . Die Ausländerbehörde hat diese Voraussetzungen in jedem Einzelfall zu prüfen. Ist eine derartige Vergewisserung nicht möglich, handelt es sich um ein rechtliches Abschiebungs- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 hindernis, das dem Jugendlichen wie ein Abschiebestopp-Erlass Schutz vor Abschiebung vermittelt (BVerwG 10 C 12.12 – Urteil vom 13. Juni 2013). Liegt ein solches Abschiebehindernis vor, wird der Jugendliche nach § 60a Abs. 2 AufenthG bis zum Eintritt der Volljährigkeit geduldet. Soweit Asylanträge gestellt wurden, ist ein Verfahren vereinbart worden, im Rahmen dessen die Polizei über die Ausländerbehörden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um prioritäre Bearbeitung von Fällen bitten kann. Damit sollen Asylverfahren, die zur Verhinderung der Abschiebung von Straftätern gestellt werden, zügig beendet werden. 13. Gibt es Fälle, in denen vollziehbar ausreisepflichtige straffällige Ausländer trotz Ausweisungsinteresse nach §§ 53 und 54 Aufenthaltsgesetz und ohne Vorliegen jedweder Form von Abschiebungshindernissen weder freiwillig ausgereist oder innerhalb Deutschlands verzogen sind noch abgeschoben wurden? Wenn ja, wieso wurden diese Abschiebungen nicht vollzogen? Ausgewiesene Ausländer werden abgeschoben. Soweit keine Abschiebungshindernisse vorliegen, wird die Ausreisepflicht durchgesetzt. 14. Betrachtet der Senat die Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde als Möglichkeit, um die Drogenszene im Bereich des Bahnhofs und der Sielwall-Kreuzung einzudämmen? Eine gemeinsame Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde, wie sie zum 1. November 2016 in Hamburg eingerichtet wurde, stellt eine der Möglichkeiten intensiver behördlicher Zusammenarbeit dar. Die Polizei Bremen hat eine spezielle Ermittlungsgruppe eingerichtet, und führt intensive täterorientierte Ermittlungen in behördenübergreifender Zusammenarbeit. Analog zum Intensivtäterkonzept erfolgen eine personenorientierte Sachbearbeitung und ein mit der Staatsanwaltschaft abgestimmtes beschleunigtes Verfahren. Auch in Bremen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden vereinbart worden. Ein übergeordneter Koordinierungsstab beim Senator für Inneres legt die Prioritätensetzung sowie Lösungsansätze für von Ausländer- und Polizeibehörde aufgeworfene Problematiken fest. Ausländerbehörde und Polizei stimmen unter Zugrundelegung der verfügbaren Informationen aus den polizeilichen und ausländerbehördlichen Datensystemen darauf fußende polizeiliche und ausländerrechtliche personenbezogene Maßnahmen ab. Ziel der behördlichen Maßnahmen ist neben der strafrechtlichen Belangung der Täter eine möglichst schnelle Abschiebung von Tätern ausländischer Staatsangehörigkeit. 15. Sieht der Senat in der Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde eine Möglichkeit, um straffällig gewordene Ausländer zügiger abzuschieben? Siehe Antwort zu Frage 14. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 16. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um (mehrfach) straffällig gewordene Ausländer in Zukunft wirksam abzuschieben? In den letzten beiden Jahren sind auf Bundesebene zahlreiche Gesetzesänderungen verabschiedet worden, die eine erleichterte Abschiebung von straffälligen Ausländern ermöglichen sollen. Der Senat hat den Gesetzesänderungen im Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung trat überwiegend am 1. August 2015, die neu gefassten Ausweisungsvorschriften zum 1. Januar 2016 in Kraft. Durch das Gesetz sollen Ausweisungen rechtssicher und Abschiebungen schneller erfolgen können, in dem Vollzugshindernisse beseitigt wurden. Derselbe Zweck wird durch das am 1. November 2015 in Kraft getretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sowie das am 17. März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren verfolgt. Weiter ist durch die Verschärfung der Ausweisungsregelungen mit Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern, das ebenfalls am 17. März 2016 in Kraft trat, geregelt worden, dass bei der Gesamtabwägung des Ausweisungsinteresses mit dem Bleibeinteresse künftig neben der Dauer des Aufenthalts, den persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat sowie den Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner auch die Tatsache berücksichtigt wird, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat. Auf Verwaltungsebene sind in Bremen Verabredungen mit den Ausländerbehörden und der Polizei getroffen worden, priorisiert geführte ausländische Straftäter vorrangig zu prüfen und eine Rückführung intensiv zu betreiben. Dazu arbeitet die Ausländerbehörde und die Polizei Bremen eng mit der Staatsanwaltschaft sowie den Ressorts Soziales und Justiz zusammen. Die Ausländerbehörde prüft bei priorisiert geführten ausländischen Straftätern Ausreise- und Ausweisungsverfügungen, um eine weitere Aufenthaltsverfestigung zu verhindern, soweit ein Asylantrag gestellt wird, wird das BAMF gebeten, das Verfahren beschleunigt zu bearbeiten (s. Antwort zu Frage 12). Für Straftäter, die volljährig sind oder in naher Zukunft volljährig werden, wird die Rückführung intensiv betrieben. Dazu ist es erforderlich, sie zu identifizieren sowie ihr Herkunftsland festzustellen. Überwiegend legen die Betroffenen keine Identitätsdokumente vor. In den Fällen , in denen die Identifizierung mittels Personenfeststellungsverfahren der Polizei oder ein Abgleich der vorhandenen Daten (z.B. Fingerabdrücke) mit dem Herkunftsland nicht möglich ist oder nicht gelingt, soll, soweit dies durch das vermutete Herkunftsland angeboten wird, eine Anhörung im Rahmen einer Botschaftsvorführung erfolgen. Sodann richtet die Ausländerbehörde mit den vorliegenden Personaldaten ein Rückübernahmeersuchen an die jeweiligen Botschaften. Sollten die Herkunftsstaaten die Ersuchen ablehnen oder nicht reagieren, wird der Fall zur Unterstützung an die eigens durch die Bundespolizei hierfür eingerichtete Organisationseinheit Passersatzpapierbeschaffung weitergeleitet. Auf Grund erfolgreicher Verhandlungen der Bundesregierung (s. Antwort zu Frage 12) konnte zuletzt die Zusammenarbeit mit dem Königreich Marokko hinsichtlich der Identifizierung marokkanischer Staatsangehöriger verbessert werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 17. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um konsequent gegen (mehrfach) straffällig gewordene (unbegleitete) minderjährige Ausländer vorzugehen und die Polizei von diesen Wiederholungstätern zu entlasten? Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Maßnahmen in der Stadtgemeinde Bremen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven gibt es bezüglich Delinquenz dieser Personengruppe keine Auffälligkeiten. Zur Kontrolle der Kriminalität durch unbegleitete minderjährige Ausländer setzt die Polizei Bremen auf Raumschutz/Präsenz, Aufklärung, Kontrollen, Durchsuchungen und Razzien. Die Polizei Bremen richtete eine spezielle Ermittlungsgruppe (EG umF) ein, und führt intensive täterorientierte Ermittlungen in behördenübergreifender Zusammenarbeit. Analog zum „Intensivtäterkonzept“ erfolgen eine personenorientierte Sachbearbeitung und ein mit der Staatsanwaltschaft abgestimmtes beschleunigtes Verfahren. Da die Probleme regional vor allem an bestimmten Brennpunkten wie dem Bahnhof, der Discomeile oder dem „Viertel“ auftreten, kommt neben strafrechtlichen Instrumenten auch verstärkt das Ordnungsrecht zur Anwendung. So verfügt die Polizei zunehmend u.a. Platzverweise, Aufenthalts- und Durchquerungsverbote . Darüber hinaus wurden umfangreich zivile und uniformierte Einsatzkräfte eingesetzt, um neben den Ermittlungsmaßnahmen auch einen hohen Fahndungs- und Kontrolldruck auf das Täterklientel aufzubauen. Alle von der Polizei in der EG umF geführten straffälligen Ausländer, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind, werden von der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Rückführung prioritär bearbeitet (s. hierzu Antwort zu Frage 16). In dem Bewusstsein, dass ordnungspolizeiliche und strafrechtliche Maßnahmen allein nicht hinreichend und nachhaltig zur Vermeidung abweichenden Verhaltens führen, werden interdisziplinäre Lösungsansätze unter Beteiligung verschiedener Behörden ausgetauscht und bearbeitet. Hierfür wurde bereits im Oktober 2014 die behördenübergreifende Koordinierungsrunde Unbegleitete Minderjährige eingerichtet. Die Abstimmung zwischen Polizei, Ausländerbehörde , Vormündern, dem Amt für Soziale Dienste und anderen Behörden (z.B. Bildung ) funktioniert gut und wird ausgebaut. Die Jugendhilfe hat auch für wiederholt durch Straftaten auffällig gewordene unbegleitete minderjährige Ausländer (wie für andere straffällige Jugendliche auch), einen Auftrag, diese Minderjährigen zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies folgt dem Leitgedanken des SGB VIII. Damit trägt die Jugendhilfe zur Reduzierung und zukünftigen Vermeidung von Straftaten der Minderjährigen bei. Die nachfolgend dargestellten Bausteine der Jugendhilfe für durch deviantes und/oder straffälliges Handeln auffällige unbegleitete minderjährige Ausländer werden umgesetzt oder geplant: Die seit Ende 2014 bestehende intensivpädagogische Einrichtung in der Rekumer Straße (9 Plätze) wurde laufend konzeptionell weiterentwickelt, um den Herausforderungen der Zielgruppe und den Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit aber auch des Jugendgerichts gerecht zu werden. Die intensivpädagogische Einrichtung in der Rekumer Straße wird seitdem regelmäßig zum Zweck der Haftverkürzung belegt. In den letzten Monaten wurde keine Jugendhilfeeinrichtung in Bremen häufiger aus der Haft belegt als die intensivpädagogische Einrichtung Rekumer Straße. Im Frühherbst ist eine weitere Einrichtung für sog. „Systemsprenger “ an der Grenzpappel (8 Plätze) eröffnet worden. Eine Belegung der Einrichtung ist ebenfalls zum Zweck der Haftvermeidung möglich. Im Frühjahr 2017 wird am Standort Sattelhof in Bremen-Nord eine weitere intensivpädagogische Einrichtung mit 10 Plätzen für die Zielgruppe der delinquenten umA eröffnen. In dieser Einrichtung ist auch Haftvermeidung für Jugendliche und Heranwachsende möglich. Die Jugendlichen und Heranwachsenden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 sind in eng strukturierte Tagesprogramme eingebunden; ihre Betreuung ist rund um die Uhr sichergestellt. Neben diesen intensivpädagogischen Einrichtungen ist die Errichtung einer neuen Einrichtung ausschließlich zum Zweck der Haftvermeidung geplant. Hierfür wurde bereits ein Träger ausgewählt. Ein pädagogisches Feinkonzept für diese Einrichtung liegt ebenfalls vor. Diese stationäre Jugendhilfemaßnahme zielt in erster Linie darauf ab, die Unterbringung von Jugendlichen in Untersuchungshaft zu vermeiden und das anstehende bzw. laufende Jugendstrafverfahren stattdessen durch intensive pädagogisch-psychologische Arbeit vorzubereiten bzw. zu begleiten. Entsprechend des Unterbringungsbeschlusses des zuständigen Haftrichters dauert die Unterbringung eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen unterschiedlich lang, in der Regel bis zur Hauptverhandlung. Ein Verbleib in der Einrichtung über die Hauptverhandlung hinaus wird zu Zwecken einer stationären Bewährungshilfe möglich sein. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben und Auflagen innerhalb der Einrichtung sowie bei erneuter Straffälligkeit kann die Maßnahme richterlich jederzeit zugunsten einer (erneuten) U-Haft aufgehoben werden. Die Einrichtung steht deshalb in engem Austausch mit den Jugendrichtern . Somit vereint die Einrichtung die Anforderungen der Allgemeinheit nach Schutz vor Straftaten und bietet eine Alternative zur Untersuchungshaft. Zwei Standorte befinden sich gegenwärtig in konkreter Prüfung. Mit einer Umsetzung ist noch 2017 zu rechnen. Zum Planungsstand der fakultativ geschlossenen Unterbringung wird auf die Antwort des Senats (L9) zur Anfrage in der Fragestunde der Fraktion der CDU „Umsetzungsstand der geschlossenen Einrichtung für kriminelle Jugendliche“ am 15.12.2016 verwiesen. Als niedrigschwellige Maßnahme hat der Träger VAJA e.V. im Rahmen des Integrationskonzeptes des Senats ein Projekt aufsuchender Jugendarbeit mit jugendlichen Geflüchteten zur Vermeidung von Jugenddelinquenz konzipiert (connect). Seit Oktober 2016 befindet sich das neue Team im Aufbau. Es verfolgt den Ansatz, mit unterschiedlichen Methoden der aufsuchenden Jugendarbeit in den Quartieren und Jugendhilfeeinrichtungen mittels einer nachhaltigen pädagogischen Arbeit von der Peripherie ausgehend auf die „Brennpunktbereiche“ in der Innenstadt hinzuwirken. Dieser von außen nach innen wirkende, präventive Ansatz der aufsuchenden Jugendarbeit leistet einen Beitrag zur Bekämpfung problematischer Strukturen in Brennpunktbereichen. Die Mobile Betreuung (MOB) wendet sich in der Regel an Jugendliche ab 16 Jahren, deren Erziehung und Entwicklung von ihren Herkunftsfamilien nicht sichergestellt werden kann und bei denen eine individuelle grundlegende Erweiterung bzw. Nachsozialisation sozialer Kompetenzen erforderlich ist. MOB stellt insoweit auch eine Alternative zu vollstationären Angeboten dar, da sie von den jungen Menschen keine Gruppenfähigkeit als Voraussetzung verlangt . Das Angebot schließt damit konzeptionell keine jungen Menschen von der Betreuung aus und akzeptiert als Ausgangspunkt der sozialpädagogischen Arbeit auch als „abweichend " charakterisierte Lebensentwürfe. Gegenwärtig werden 85 Plätze vorgehalten. Ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau der MOB-Plätze wird fortlaufend geprüft. Die Angebote im Bereich der sozialen Trainingskurse wurden gezielt ausgebaut. Seit Anfang des Jahres 2016 besteht auch ein Angebot ausschließlich für delinquente unbegleitete minderjährige Ausländer. Die Träger haben im letzten Jahr viele Erfahrungen mit diesen Personen gemacht und ihre Handlungskonzepte an diese Zielgruppe angepasst. Geplant ist ein weiteres ambulantes Angebot. Bei dem Projekt geht es um junge Männer mit eigener Fluchterfahrung die ehrenamtlich unter der Aufsicht eines/r Hauptamtlichen als „Peers“ Gesprächskreise mit jungen Flüchtlingen leiten. Die Teilnahme an diesen Gesprächskreisen erfolgt (auch) auf richterliche Weisung. Es geht um Themen wie Unterschiede zwischen der Herkunftsgesellschaft und Deutschland, Ehre, Toleranz, Menschenrechte etc. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 Weiter wurde ein Kooperationspool „intensive flexible und interdisziplinäre Hilfen“ eingerichtet . Aufgabe dieses neuen Kooperationspools sind Einzelfallsettings für Jugendliche, die sich an der Schnittstelle zum Jugendstrafvollzug und zur Kinder- und Jugendpsychiatrie bewegen . Bei diesen Jugendlichen, die gewalttätiges und grenzverletzendes Verhalten aufzeigen, konnten bisher herkömmliche Jugendhilfeangebote nicht greifen. Die erste Fallbesprechung fand am 31.10.2016 statt. Behördenübergreifende Fallkonferenzen, wie im Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt “ vorgesehen, sind neben anderen bewährten Fallkonferenzsystemen im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Intervention ein erfolgversprechendes zusätzliches Instrument in der Arbeit mit delinquenten Jugendlichen. Um abgestimmte Maßnahmen vereinbaren zu können ist es wichtig, Informationen aus den unterschiedlichen Lebensbereichen der Jugendlichen zu bündeln. Dieses Instrument wurde für die Zielgruppe der auffälligen unbegleiteten minderjährigen Ausländer verstärkt eingesetzt. 18. Wie bewertet der Senat den Erfolg/Misserfolg der bisherigen Strategie im Umgang mit straffällig gewordenen (unbegleiteten) minderjährigen Ausländern, insbesondere im Hinblick auf Serientäter, die erhebliche Ressourcen der Polizei binden? Die Einrichtung der EG-umF wird als Erfolg eingestuft. Durch die konzentrierte Arbeit der Ermittlungsgruppe konnte das sogenannte „Problemklientel“ identifiziert und Maßnahmen zum polizeilichen Umgang veranlasst werden. Die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit anderen Behörden ist gut abgestimmt. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet die gegen Intensivtäter geführten Verfahren in Sonderdezernaten regionalisiert nach den Bereichen Links der Weser, Rechts der Weser und Bremen-Nord. Gleiches gilt für Ermittlungsverfahren gegen die priorisierten unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Dadurch werden die Kontakte der Staatsanwaltschaft zu den regionalen Jugend- und Sozialbehörden, den Schulen und der Jugendgerichtshilfe sowie zur Polizei vor Ort intensiviert. Darüber hinaus stellt die Polizei anderen beteiligten Behörden standardisiert Informationen zur Verfügung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind und für die Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Behörden relevant sind. Die täterorientierten Ermittlungen der Sonderermittlungsgruppe führten bisher zum Erlass von insgesamt 76 Haftbefehlen gegen priorisierte straffällige Ausländer, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind (Stand: 01.12.2016). Hervorzuheben ist aus Sicht des Senates die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Gerichten , der Polizei und der Jugendhilfe. In der Stadtgemeinde Bremen haben der öffentliche und die freien Jugendhilfeträger den besonderen Bedarfen der Zielgruppe angepasste Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, zur Reduzierung und Vermeidung zukünftiger Straftaten der Jugendlichen beizutragen. Weitere Bausteine werden wie in der Antwort zu Frage 17 ausgeführt zeitnah umgesetzt. Für über 25 der priorisierten ausländischen Straftäter konnte die Ausländerbehörde Rückübernahmeersuchen an die zuständige Botschaft stellen. Durch den Einsatz des Senators für Inneres beim Bundesminister des Innern konnte die Personengruppe, für die die Organisationseinheit „Passersatzpapiere“ der Bundespolizei ihre Unterstützung zugesagt hatte, erweitert werden. Dadurch ist es nunmehr möglich, auch sog. Altfälle (Einreise vor dem 01.01.2015) durch elektronisch übermittelte Fingerabdrücke zu identifizieren und in das Verfahren mit Marokko aufzunehmen. Erste Bestätigungen der marokkanischen Botschaft sind für einen Teil der Betroffen eingegangen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 19. Sieht es der Senat als Möglichkeit an, (mehrfach) straffällig gewordene (unbegleitete ) minderjährige Ausländer nach Vollendung ihrer Volljährigkeit abzuschieben ? Ziel des Senats ist es, straffällige Ausländer, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, abzuschieben . Wie aus den Antworten zu den Fragen 11 bis18 zu entnehmen ist, werden alle vorhandenen Möglichkeiten ergriffen, diese auch durchzusetzen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-890 VB Werden straffällige Ausländer konsequent zurückgeführt? 20170110_1_GA Konsequente Rückführung straffälliger Ausländer