BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/891 Landtag (zu Drs. 19/847) 19. Wahlperiode 10.01.2017 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Heile Welt Ausbildungsmarkt? - Endlich Transparenz bei den Ausbildungszahlen durchsetzen! Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Stadtbürgerschaft vom 10. Januar 2017 „Heile Welt Ausbildungsmarkt? – Endlich Transparenz bei den Ausbildungszahlen durchsetzen!“ Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24.11.2016 Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Auskunft, wie viele Jugendliche im aktuellen Ausbildungsjahr tatsächlich einen Ausbildungsplatz bekommen konnten, ist eine zentrale Kenngröße für die Beurteilung der Ausbildungslage und der Fortschritte oder Rückschritte auf dem Weg zu einer echten Ausbildungsgarantie . Es ist bekannt, dass die Gegenüberstellung der bei der Arbeitsagentur geführten ‚Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz‘ mit der Zahl der neu zu besetzenden Ausbildungsplätze in mehrfacher Weise irreführend ist; dasselbe gilt für die von der Arbeitsagentur kommunizierte Zahl der ‚unversorgten Bewerber*innen‘. So sind in der Zahl der ‚Bewerber*innen‘ viele Jugendliche nicht enthalten, die von der Arbeitsagentur als ‚nicht ausbildungsreif‘ eingestuft werden, während ein erheblicher Teil der zu besetzenden Ausbildungsplätze von Jugendlichen aus dem Umland wahrgenommen wird, die in der Zahl der ‚Bewerber*innen‘ gar nicht vorkommen. Die Angabe der ‚unversorgten Bewerber*innen‘ beruht darauf, dass sowohl Jugendliche als ‚versorgt‘ eingestuft werden, die keinen Ausbildungsplatz bekommen und daher in unqualifizierte Arbeitsverhältnisse oder ins Übergangssystem gehen, als auch Jugendliche, die sich frustriert nicht mehr melden (‚Abgänge ohne Angabe von Gründen‘). Im Endeffekt zeichnen die so von der Arbeitsagentur kommunizierten Zahlen eine heile Welt, die mit der Realität nichts zu tun hat. Nur etwa ein Drittel aller Jugendlichen im Land Bremen, die einen Ausbildungsplatz suchen, bekommt auch einen – während die Arbeitsagentur von einer ‚Versorgungsquote‘ mit Ausbildungsplätzen von 95 Prozent spricht. Auf diese Verzerrung der Darstellung hat auch eine Bremer Schüler*innengruppe immer wieder hingewiesen, die sich seit längerem in einem eigenen Projekt mit dem Thema Ausbildungszahlen beschäftigt . Die taz brachte die Ergebnisse unlängst in einem Bericht über das Schüler*innenprojekt und seine Kritik an den offiziellen Zahlen zum Ausbildungsjahr 2015 auf den Punkt: „207 Jugendliche ohne einen Ausbildungsvertrag – eine erfreulich niedrige Zahl. Das Problem ist nur: Sie stimmt nicht.“ Um die irreführende Kommunikation der Arbeitsagentur durch eine realistische Auskunft über den Ausbildungsmarkt zu ersetzen, hat die Bürgerschaft (Landtag) im Mai 2016 beschlossen , der Senat solle sich für „verbindliche Vereinbarungen für einen transparenten Ausbildungsmarkt “ einsetzen, insbesondere - „die Zahl der jungen Menschen (…) zu erfassen, die nicht als ‚Bewerber/innen um einen Ausbildungsplatz‘ geführt werden“, - „wie viele neue Ausbildungsverträge (…) mit jungen Menschen abgeschlossen wurden, die nicht im Land Bremen wohnen“, - „jährlich die Zahl der jungen Menschen festzuhalten, die nach dem Schulabgang weder in Ausbildung noch in eine weitere schulische Bildung mit dem Ziel eines höheren Schulabschlusses, noch in ein Studium oder in Arbeit eingemündet sind“, - „diese Zahlen nach Männern und Frauen aufzuschlüsseln“. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Am 2.11.2016 hat die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven eine ‚Ausbildungsbilanz für das Jahr 2016‘ für Bremen und Bremerhaven vorgestellt. Diese folgte exakt dem bisherigen, durch den Beschluss der Bürgerschaft kritisierten, intransparenten und irreführenden Muster. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele junge Menschen sind 2016 von den Schulen im Land Bremen abgegangen? Wie viele davon sind eingemündet in a) duale Ausbildung b) fachschulische Ausbildung c) weitere schulische Bildung mit dem Ziel eines höheren Schulabschlusses d) Studium e) Erwerbsarbeit f) keine dieser Alternativen? Bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln. 2. Wie hoch war 2016 die Zahl der jungen Menschen aus den Schulabgangsklassen, die als Ratsuchende der Berufsberatung und/oder der Jobcenter an einem Ausbildungsplatz interessiert waren und die nicht als ‚Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz‘ geführt wurden? Bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln. 3. Nach welchem Verfahren ist die Zahl entstanden, die von der Arbeitsagentur in ihrer ‚Ausbildungsbilanz 2016‘ für Bremen und Bremerhaven als ‚Zahl der Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz‘ genannt wurde? 4. Wie viele Jugendliche, die sich 2016 an die Arbeitsagentur, die Jobcenter oder die Jugendberufsagentur gewandt hatten, wurden nicht als ‚Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz ‘ geführt, weil sie als ‚nicht ausbildungsreif‘ eingestuft wurden? Aus welchen Gründen erfolgte dies? 5. In welcher Weise hat der Senat bislang versucht, auf die Arbeitsagentur einzuwirken, um eine transparente Darstellung im Bereich Ratsuchende/offizielle ‚Bewerber*innen‘ zu erreichen ? Mit welchem Ergebnis? 6. Wer müsste seine entsprechenden Vorgaben ändern, damit transparent erfasst und dargestellt wird, wie viele Jugendliche sich als Ausbildungsplatzinteressenten an die Arbeitsagentur , die Jobcenter oder die Jugendberufsagentur gewendet haben, wie viele davon als ‚Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz‘ geführt werden, und wie viele als ‚nicht ausbildungsreif‘ eingestuft wurden? Wäre eine Änderung seitens der Jobcenter oder seitens der Bundesagentur erforderlich, und könnte sie auf regionaler Ebene vorgenommen werden, oder wäre eine Änderung auf Bundesebene erforderlich? Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die Option einer entsprechenden Bundesratsinitiative? 7. Hat sich an der Anwendung bzw. Handhabung der Kriterien des sogenannten ‚nationalen Pakts für Ausbildung‘ von 2006 durch die Arbeitsagentur, die Jobcenter und die Jugendberufsagentur im Lande Bremen seit dem Bürgerschaftsbeschluss vom Mai 2016 irgendetwas verändert? 8. Wie viele neue Ausbildungsverträge im Land Bremen wurden 2016 mit jungen Menschen abgeschlossen, die nicht im Land Bremen wohnhaft sind? Bitte aufschlüsseln nach Branchen /Berufsfeldern und nach Männern/Frauen. 9. Auf welchen Informationen beruht die Auskunft darüber, wie viele Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen eingegangen wurden, die nicht im Land Bremen wohnhaft sind? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 10. In welchem Umfang führt nach Kenntnis des Senats der Abschluss eines Ausbildungsvertrags dazu, dass junge Menschen aus dem Umland ihren Wohnsitz nach Bremen oder Bremerhaven verlegen? Werden Jugendliche, die in dieser Weise dem Ausbildungsplatz nachziehen bzw. angeben dies vorzuhaben, bei der Auskunft nach Frage 8 und 9 als Auswärtige eingestuft oder nicht? 11. In welcher Weise hat der Senat bislang versucht, eine transparentere Darstellung der Ausbildungsvertragsabschlüsse mit Auswärtigen/Nichtauswärtigen zu erwirken? Mit welchen Ergebnissen? 12. Wie bewertet der Senat die Perspektive, nach dem Schulabschluss unmittelbar eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, ohne zuvor einen beruflichen Abschluss oder das Abitur zu erwerben? 13. Auf welchen Informationen beruhen die in der Statistik der ‚Bremer Vereinbarungen‘ jeweils enthaltenen Zahlen zum ‚Verbleib der Schulabgänger*innen‘? Wie werden diese Informationen erhoben? 14. Wann liegen diese Informationen jeweils vor? 15. Wie bewertet der Senat die Option, jeweils zum November eine vorläufige Bilanz zum aktuellen Ausbildungsjahr vorzulegen, in der sowohl die Zahlen zum Verbleib der Schulabgänger *innen, als auch die Zahlen zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen , die Zahl der Neuverträge mit Jugendlichen die nicht im Land Bremen wohnen, sowie die Zahlen zum Verbleib der bei der Arbeitsagentur geführten Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz bzw. der ‚Ratsuchenden‘ dargestellt werden? 16. Wann wird das Plenum der ‚Bremer Vereinbarungen‘ wieder tagen, und wann wird das entsprechende Zahlenwerk der ‚Bremer Vereinbarungen‘ zum Ausbildungsjahr 2016 vorliegen ? Wird dieses dann unverzüglich auch den zuständigen Deputationen und Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden? 17. In welchem Umfang rechnet der Senat damit, dass die Darstellungskriterien aus dem Beschluss der Bürgerschaft vom Mai 2016 ‚Entwicklungen auf dem regionalen Ausbildungsmarkt transparent darstellen‘ beim Zahlenwerk der ‚Bremer Vereinbarungen‘ zum Ausbildungsjahr 2016 umgesetzt werden? Mit welchem Zeithorizont wird nach Einschätzung des Senats der genannte Beschluss vollständig umgesetzt werden können?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Partner der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung“, zu denen auch die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven zählt, sind sich in der Einschätzung einig, dass sowohl die bundesweiten Erhebungen (z. B. der „Datenreport zum Berufsbildungsbericht “ des Bundesinstituts für Berufsbildung) als auch die von der Bundesagentur für Arbeit erstellten regionalen Statistiken nicht ausreichen, um den Ausbildungsmarkt im Land Bremen umfassend darzustellen. Sie erstellen deshalb jährlich gemeinsam eine „Statistik zum Ausbildungsmarkt “, die die Angebots- und Nachfrageseite des Ausbildungsmarktes detailliert beleuchtet, und eine Berichterstattung zum Übergang Schule – Beruf, in der u. a. die ergän- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 zenden Maßnahmen dargestellt sind. Beide Statistiken werden im Plenum der „Bremer Vereinbarungen “ ausführlich beraten und anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In Übereinstimmung mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE vom 24. Mai 2016 gehen die Partner der Jugendberufsagentur noch einen Schritt weiter und bauen eine Datenbank auf, die die Verbleibe der jungen Menschen aus den Schulabgangsklassen in Bremen und Bremerhaven aufzeichnet. Auf der Grundlage von Einwilligungserklärungen soll über einen elektronischen Datenaustausch und persönlichen Kontakt geklärt werden, wo ein junger Mensch sich gerade befindet – z. B. als Bewerber /-in bei der Agentur für Arbeit, als Teilnehmer/-in an einer Maßnahme des Jobcenters, in Arbeit oder in Ausbildung. Diese „Verbleibskategorien“ sollen in einer aggregierten Darstellung für Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt sorgen. 1. Wie viele junge Menschen sind 2016 von den Schulen im Land Bremen abgegangen ? Wie viele davon sind eingemündet in a) duale Ausbildung b) fachschulische Ausbildung c) weitere schulische Bildung mit dem Ziel eines höheren Schulabschlusses d) Studium e) Erwerbsarbeit f) keine dieser Alternativen? Bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln. Antwort: In den Schulstatistiken wird zwischen „Abgängerinnen und Abgängern“, „Absolventinnen und Absolventen“ und „Schulentlassenen“ unterschieden: Abgängerinnen und Abgänger sind Schülerinnen und Schüler des Berichtsschuljahres , die die Schulart ohne Abschluss verlassen haben und nicht in eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt sind. Sie werden nur gezählt, wenn ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt ist oder sie von einer allgemeinbildenden in eine berufliche Schule wechseln. Absolventinnen und Absolventen sind Schülerinnen und Schüler des Berichtsschuljahres , die die Schulart mit einem Abschluss verlassen haben. Eingeschlossen werden Schülerinnen und Schüler, die in eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt sind, um einen höherwertigen Abschluss anzustreben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Schulentlassene sind alle Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger des Berichtsjahres, die die allgemeinbildenden Schulen mit oder ohne Abschluss verlassen haben. Die Anzahl der Schulentlassenen ergibt sich aus der Summe aus Absolventinnen bzw. Absolventen und der Abgängerinnen bzw. Abgänger . Im Folgenden wird auf die Anzahl der Schulentlassenen in der Stadt Bremen abgestellt; Vergleichswerte für Bremerhaven stehen derzeit nicht zur Verfügung. Zum Ende des Schuljahres 2014/2015 wurden in der Kommune Bremen wohnende 5.060 junge Menschen, (davon 2.420 junge Frauen) aus dem allgemeinbildenden Schulsystem entlassen, davon 2.198 (davon 1.167 junge Frauen) mit der Allgemeinen Hochschulreife . Zu a): 640 der Schulentlassenen (davon 237 junge Frauen) mündeten im Anschluss direkt in einer dualen Ausbildung, deren schulischer Teil an einer öffentlichen berufsbildenden Schule in Bremen stattfindet. Zu b): 215 Schulentlassene (davon 84 junge Frauen) begannen direkt im Anschluss an die allgemeinbildende Schule eine landesgesetzlich geregelte Ausbildung an einer entsprechenden Schule in Bremen. Zu c): 582 Schulentlassene (davon 288 junge Frauen) wechselten in Bildungsgänge zum Erwerb des theoretischen Teils einer Fachhochschul-Zugangsberechtigung, einer Fachhochschul- oder einer Hochschul-Zugangsberechtigung. Zu d): Von den übrigen 3.623 Schulentlassenen hatten 2.048 (davon 1.093 junge Frauen ) das Abitur. Es ist nicht feststellbar, wie viele von diesen jungen Menschen ein Studium begonnen haben. Zu den Fragen e) und f) lassen sich derzeit keine Aussagen treffen, da die rechtskreisübergreifende , personenbezogene Verbleibsklärung noch im Aufbau ist. Von den 1.350 Bewerberinnen und Bewerbern, die zum 30.09.2016 bei der Agentur für Arbeit gemeldet waren und die Schule in diesem Jahr verlassen haben, hatten zu diesem Stichtag 45 eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 2. Wie hoch war 2016 die Zahl der jungen Menschen aus den Schulabgangsklassen, die als Ratsuchende der Berufsberatung und/oder der Jobcenter an einem Ausbildungsplatz interessiert waren und die nicht als ‚Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz ‘ geführt wurden? Bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln. Antwort: Die bestehenden Auswertungsmöglichkeiten der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter lassen eine solche Differenzierung der Daten nicht zu. Das Land entwickelt derzeit im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Jugendberufsagentur eine Datenbank auf Basis der Schulentlassenen eines jeden Jahrgangs, ergänzt um junge Menschen, die erst nach Beendigung ihrer Schulpflicht in das Land Bremen kommen, mit deren Hilfe der Verbleib der jungen Menschen umfassend auch in Bezug auf ihren Status bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern erfasst werden soll. Eine solche Erhebung setzt jedoch das Vorliegen einer Einwilligungserklärung der jungen Menschen und die Möglichkeit eines (automatisierten) Datenaustauschs voraus. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen steht dazu in Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (BA), um zu klären, ob ein solches Verfahren im Rahmen eines bundesweit erstmaligen Modellprojekts getestet werden kann. 3. Nach welchem Verfahren ist die Zahl entstanden, die von der Arbeitsagentur in ihrer ‚Ausbildungsbilanz 2016‘ für Bremen und Bremerhaven als ‚Zahl der Bewerber *innen um einen Ausbildungsplatz‘ genannt wurde? Antwort: Die Zahl entsteht im Rahmen der bundesweit einheitlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die unter der Rubrik „Methodische Hinweise und Definitionen“ folgende Hinweise gibt: „Bewerber Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben ist. Hierzu zählen auch Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Zu den Bewerbern für Berufsausbildungsstellen rechnen auch solche Jugendliche, die für eine Berufsausbildung im dualen System vorgemerkt wurden, sich aber im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses im Laufe des Berichtsjahres aus unterschiedlichen Gründen für andere Ausbildungs-/Bildungsalternativen – wie z. B. Schulbildung, Studium, Aufnahme einer Berufsausbildung außerhalb des dualen Systems oder auch eine Beschäftigung – entscheiden. Unter den gemeldeten Bewerbern befinden sich auch Personen , die die Schule nicht im laufenden Berichtsjahr, sondern im Vorjahr oder in früheren Jahren verlassen haben und somit zusätzlich zum Nachfragepotential des aktuellen Schulentlassjahres eine Ausbildung aufnehmen wollen. Folgende Statusgruppen zur Ausbildungssuche werden unterschieden: Als einmündender Bewerber wird berücksichtigt, wer im Laufe des Berichtsjahres oder später eine Ausbildung aufnimmt. Andere ehemalige Bewerber haben keine weitere aktive Hilfe bei der Ausbildungssuche nachgefragt, ohne dass der Grund explizit bekannt ist. Wird die Ausbildungssuche fortgesetzt, obwohl der Bewerber bereits eine alternative Möglichkeit zur Ausbildung hat, wird dieser Kunde der Gruppe Bewerber mit Alternative zum 30.9. zugeordnet. Zu den Alternativen gehören z. B. Schulbildung, Berufsgrundschuljahr , Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung Jugendlicher oder freiwillige soziale Dienste. Zu den unversorgten Bewerbern rechnen Kunden, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.9. bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen.“ In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die Bundesagentur für Arbeit die Kategorie „mit einer Alternative versorgt“ aktuell einer neuen einheitlichen und für alle verbindlichen Zählweise zuführen. Die geplante Neuregelung wird für das kommende Berichtsjahr gelten. 4. Wie viele Jugendliche, die sich 2016 an die Arbeitsagentur, die Jobcenter oder die Jugendberufsagentur gewandt hatten, wurden nicht als ‚Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz‘ geführt, weil sie als ‚nicht ausbildungsreif‘ eingestuft wurden? Aus welchen Gründen erfolgte dies? Antwort: Die bestehenden Auswertungsmöglichkeiten der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter lassen eine solche Differenzierung der Daten nicht zu. Ein Indiz findet Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 sich in den so genannten Berufsvorbereitenden Maßnahmen, die für junge Menschen angeboten werden, die eine besondere Vorbereitung benötigen. Die Anzahl der Teilnehmenden an Berufsvorbereitenden Maßnahmen wird nicht dargestellt , wohl aber die Anzahl an Plätzen: Im Agenturbezirk Bremen und Bremerhaven standen im Berichtsjahr 2015 448 Plätze zur Verfügung. 5. In welcher Weise hat der Senat bislang versucht, auf die Arbeitsagentur einzuwirken , um eine transparente Darstellung im Bereich Ratsuchende/offizielle ‚Bewerber *innen‘ zu erreichen? Mit welchem Ergebnis? Antwort: In der Vorbemerkung und der Antwort zu Frage 2 ist dargelegt, wie der Senat gemeinsam mit den Partnern der Jugendberufsagentur an einer transparenten Darstellung arbeitet . 6. Wer müsste seine entsprechenden Vorgaben ändern, damit transparent erfasst und dargestellt wird, wie viele Jugendliche sich als Ausbildungsplatzinteressenten an die Arbeitsagentur, die Jobcenter oder die Jugendberufsagentur gewendet haben , wie viele davon als ‚Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz‘ geführt werden , und wie viele als ‚nicht ausbildungsreif‘ eingestuft wurden? Wäre eine Änderung seitens der Jobcenter oder seitens der Bundesagentur erforderlich, und könnte sie auf regionaler Ebene vorgenommen werden, oder wäre eine Änderung auf Bundesebene erforderlich? Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die Option einer entsprechenden Bundesratsinitiative? Antwort: Die Einstufung als „Ausbildungsplatzinteressent/in“ oder „nicht ausbildungsreif“ würde eine neue Art der Erfassung bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig machen; bislang werden alle beratenen Personen unabhängig von ihrem Anliegen (u. a. Studium, Erwerbstätigkeit , Freiwilliges Soziales Jahr, schulische oder duale Ausbildung) erfasst. Häufig gibt es auch mehrere Anliegen gleichzeitig in der Beratung. Eine Erfassungsänderung , die diese verschiedenen Anliegen berücksichtigt, müsste von der Bundesagentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranlasst werden. Eine Bundesratsinitiative zu dieser grundsätzlichen Fragestellung plant der Senat derzeit nicht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 7. Hat sich an der Anwendung bzw. Handhabung der Kriterien des sogenannten ‚nationalen Pakts für Ausbildung‘ von 2006 durch die Arbeitsagentur, die Jobcenter und die Jugendberufsagentur im Lande Bremen seit dem Bürgerschaftsbeschluss vom Mai 2016 irgendetwas verändert? Antwort: Die bundesweit einheitlichen Kriterien sind unverändert gültig. Neuerungen sind für das kommende Jahr geplant, vgl. Antwort auf Frage 4. 8. Wie viele neue Ausbildungsverträge im Land Bremen wurden 2016 mit jungen Menschen abgeschlossen, die nicht im Land Bremen wohnhaft sind? Bitte aufschlüsseln nach Branchen/Berufsfeldern und nach Männern/Frauen. Antwort: In Rahmen der Abfrage der Daten zum Ausbildungsmarkt wurden die zuständigen Stellen zum Stichtag 30.09.2016 um die Angabe gebeten, wie viele Ausbildungsplätze mit jungen Menschen besetzt wurden, die ihren Wohnsitz nicht im Land Bremen haben. Es wurden 2.211 junge Menschen gemeldet: m w ges. Ärztekammer 0 59 59 davon Stadt Bremen 0 46 46 davon Stadt Bremerhaven 0 13 13 Zahnärztekammer k. A. k. A. k. A. m w ges. Tierärztekammer 1 8 9 davon Stadt Bremen 1 8 9 davon Stadt Bremerhaven 0 0 0 Apothekerkammer 5 0 5 davon Stadt Bremen 4 0 4 davon Stadt Bremerhaven 1 0 1 Rechtsanwaltskammer 0 37 38 davon Stadt Bremen 1 34 35 davon Stadt Bremerhaven 0 3 3 Steuerberaterkammer 16 20 36 davon Stadt Bremen 14 15 29 davon Stadt Bremerhaven 2 5 7 Landwirtschaftskammer 1 0 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Gartenbau 1 1 Handwerkskammer 191 104 295 davon Stadt Bremen 132 82 214 davon Stadt Bremerhaven 59 22 81 Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven 0 0 1.685 davon Stadt Bremen 1.462 davon Stadt Bremerhaven 223 Senatorin für Finanzen* 18 57 75 Magistrat Bremerhaven* 2 6 8 * als zuständige Stelle, nicht als Arbeitgeber für den Öffentlichen Dienst Summe Bremen 1.875 Summe Bremerhaven 336 Land Bremen 2.211 Weitergehende Informationen liegen nicht vor. 9. Auf welchen Informationen beruht die Auskunft darüber, wie viele Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen eingegangen wurden, die nicht im Land Bremen wohnhaft sind? Antwort: Gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben die für die anerkannten Ausbildungsberufe zuständigen Stellen ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu führen. Die Eintragung der Berufsausbildungsverträge umfasst gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 BBiG auch die Anschrift der Auszubildenden. Auf dieser Grundlage melden die zuständigen Stellen die in Frage 8 dargestellten aggregierten Daten jährlich freiwillig im Rahmen der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014 bis 2017“. 10. In welchem Umfang führt nach Kenntnis des Senats der Abschluss eines Ausbildungsvertrags dazu, dass junge Menschen aus dem Umland ihren Wohnsitz nach Bremen oder Bremerhaven verlegen? Werden Jugendliche, die in dieser Weise dem Ausbildungsplatz nachziehen bzw. angeben dies vorzuhaben, bei der Auskunft nach Frage 8 und 9 als Auswärtige eingestuft oder nicht? Antwort: Die Kammern erfassen den Wohnort der angehenden Auszubildenden bei Eintrag der Ausbildungsverhältnisse. Die Aussagekraft dieser stichtagsbezogenen Information ist beschränkt : Weder kann daraus abgeleitet werden, ob die jungen Menschen kurz vorher nach Bremen gezogen sind, noch, ob sie zeitnah nach Bremen ziehen wollen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 11. In welcher Weise hat der Senat bislang versucht, eine transparentere Darstellung der Ausbildungsvertragsabschlüsse mit Auswärtigen/Nichtauswärtigen zu erwirken ? Mit welchen Ergebnissen? Antwort: Transparenz wird dadurch gewährleistet, dass seit sechs Jahren die in der Antwort zu Frage 10 genannten Daten im Rahmen der „Bremer Vereinbarungen“ freiwillig von den zuständigen Stellen gemeldet werden. 12. Wie bewertet der Senat die Perspektive, nach dem Schulabschluss unmittelbar eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, ohne zuvor einen beruflichen Abschluss oder das Abitur zu erwerben? Antwort: Der Senat setzt sich in vielfältiger Weise und mit einem hohen Ressourcenaufwand dafür ein, dass junge Menschen einen beruflichen oder akademischen Abschluss erwerben: Im Rahmen der Berufsorientierung in den Schulen, der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung“, der Jugendberufsagentur und der Ausbildungsgarantie wird das Ziel verfolgt, alle jungen Menschen auf diesem Weg zu begleiten und zu unterstützen , um ihre Erwerbsfähigkeit über eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium langfristig zu sichern. Junge Menschen, die nach der Schule direkt in ungelernte Erwerbsarbeit eintreten, werden im Rahmen der JBA weiter begleitet. 13. Auf welchen Informationen beruhen die in der Statistik der ‚Bremer Vereinbarungen ‘ jeweils enthaltenen Zahlen zum ‚Verbleib der Schulabgänger*innen‘? Wie werden diese Informationen erhoben? Antwort: Die unter Ziffer 4 der „Statistik zum Ausbildungsmarkt“ der Partner der Bremer Vereinbarungen dargestellten Zahlen basieren auf Auswertungen der Senatorin für Kinder und Bildung und der Schulbehörde des Magistrats der Stadt Bremerhaven: Die Datensätze der Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen der öffentlichen (Bremerhaven) bzw. der öffentlichen und privaten (Bremen) Schulen werden mit den Datensätzen der Schülerinnen und Schüler in den nachgelagerten Bildungsgängen im Rahmen einer Individualdatenauswertung verknüpft und abgeglichen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 14. Wann liegen diese Informationen jeweils vor? Antwort: Die Informationen zu den Absolventinnen und Absolventen liegen in der Regel spätestens Anfang März für das im vorangegangenen August begonnene Schuljahr vor, weil die Anfang des Schuljahres von den Schulen eingegebenen Daten in den Folgemonaten aufwändig plausibilisiert werden müssen. 15. Wie bewertet der Senat die Option, jeweils zum November eine vorläufige Bilanz zum aktuellen Ausbildungsjahr vorzulegen, in der sowohl die Zahlen zum Verbleib der Schulabgänger*innen, als auch die Zahlen zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen , die Zahl der Neuverträge mit Jugendlichen die nicht im Land Bremen wohnen, sowie die Zahlen zum Verbleib der bei der Arbeitsagentur geführten Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz bzw. der ‚Ratsuchenden‘ dargestellt werden? Antwort: Die zuständigen Stellen sind gesetzlich verpflichtet, zu einem von Jahr zu Jahr leicht variierenden Stichtag Mitte November ihre Daten an das BIBB zu liefern. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diesem Datum vorgelagerte Abfragen wenig sinnvoll waren, weil bis Ende Oktober noch sehr viel Bewegung auf dem Ausbildungsmarkt ist, so dass die von den zuständigen Stellen vorläufig gemeldeten Daten erheblich von den Daten abwichen, die im November an das BIBB gemeldet wurden. Dementsprechend wird ein erster Entwurf der „Statistik zum Ausbildungsmarkt“ der Partner der Bremer Vereinbarungen zum Dezember erstellt. Dieser enthält alle bis dahin vorliegenden Informationen und wird in den folgenden Wochen ergänzt und beraten (vgl. auch Antwort auf Frage 14). 16. Wann wird das Plenum der ‚Bremer Vereinbarungen‘ wieder tagen, und wann wird das entsprechende Zahlenwerk der ‚Bremer Vereinbarungen‘ zum Ausbildungsjahr 2016 vorliegen? Wird dieses dann unverzüglich auch den zuständigen Deputationen und Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Die nächste Sitzung des Plenums der Bremer Vereinbarungen ist für März 2017 geplant. Die dafür erstellten Vorlagen, insbesondere die Statistik zum Ausbildungsmarkt, sollen anschließend dem Ausschuss für Berufliche Bildung der Deputation für Kinder und Bildung (April 2017), der Deputation für Kinder und Bildung (Mai 2017) und der Deputation für Wirtschaft und Arbeit (Mai 2017) zur Verfügung gestellt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 17. In welchem Umfang rechnet der Senat damit, dass die Darstellungskriterien aus dem Beschluss der Bürgerschaft vom Mai 2016 ‚Entwicklungen auf dem regionalen Ausbildungsmarkt transparent darstellen‘ beim Zahlenwerk der ‚Bremer Vereinbarungen ‘ zum Ausbildungsjahr 2016 umgesetzt werden? Mit welchem Zeithorizont wird nach Einschätzung des Senats der genannte Beschluss vollständig umgesetzt werden können? Antwort: Die für das Plenum der Partner der „Bremer Vereinbarungen“ erstellte Statistik zum Ausbildungsmarkt 2016 wird die zusätzlichen Informationen noch nicht enthalten, im Rahmen der JBA wird an der Erweiterung der Statistik gearbeitet. Da der Senat nicht abschätzen kann, wann eine Differenzierung der Daten bei der Bundesagentur für Arbeit in der gewünschten Form möglich sein wird, kann der Zeithorizont der vollständigen Umsetzung des Beschlusses nicht abgeschätzt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-891 VB Heile Welt Ausbildungsmarkt? - Endlich Transparenz bei den Ausbildungszahlen durchsetzen! 20170110_1_GA Heile Welt Ausbildungsmarkt