BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/892 Landtag (zu Drs. 19/855) 19. Wahlperiode 10.01.2017 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Häusliche Gewalt in Bremen und Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 10. Januar 2017 "Häusliche Gewalt in Bremen und Bremerhaven" (Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 29.11.2016) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Am 22. November 2016 hat der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch zusammen mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig erstmalig Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen häusliche Gewalt in einer Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird. Leider wird dabei nur allzu deutlich, dass Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking häufig in Beziehungen vorkommen. Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt, dass die von Partnerschaftsgewalt betroffen meist Frauen (82 Prozent) sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt zusammen Über häusliche Gewalt wird oft nicht gesprochen, ob aus Schamgefühl, weil die Beziehung zum Täter so nah ist, oder um den Eindruck der Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu wahren. Über häusliche Gewalt zu reden und sie zur Anzeige zu bringen darf kein Tabu für die Betroffenen bleiben. Häusliche Gewalt hat viele Facetten, sie reicht von subtilen Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen. Im Jahr 2015 wurden bundesweit durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung , Bedrohung und Stalking, davon waren knapp 82 Prozent Frauen die Leittragenden. Die Delikte reichten von der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung (über 65.800 Delikte), Bedrohung (über 16.200 Delikte), gefährliche Körperverletzung (über 11.400 Delikte), Stalking (über 7.900 Delikte), Mord und Totschlag (331 Delikte). Die Opfer von häuslicher Gewalt dürfen ihre Situation nicht als ausweglos betrachten, sie müssen bemerkt werden und ermutigt werden, sich bemerkbar zu machen. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt wurden im Lande Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven (wenn möglich auch nach Stadtteilen), dem Geschlecht der Opfer und dem Alter, zwischen 2013 bis 2016 zur Anzeige gebracht? In wie vielen dieser Fälle wurden Anzeigen und/oder Strafanträge wieder zurückgezogen? 2. Wer waren die Anzeigeerstatter (Opfer oder Dritter, Geschlecht)? 3. Um welche Delikte handelte es sich und wie sind die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren ausgegangen (aufgeteilt nach Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, Einstellungen durch das Gericht, Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen )? Welche typischen „modus operandi“ gab es bei den Taten? 4. Welche Beweisprobleme bestehen bei der Aufklärung der Straftaten sowohl für die Polizei und Staatsanwaltschaft als auch für die Gerichte? 5. Wo fanden die Taten statt (Wohnung, Wohnungsumfeld, sonstiger Ort)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 6. In wie vielen Fällen gab es zwischen 2013 und 2016 welche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz? 7. In wie vielen Fällen, bei denen die Frauen Opfer waren, sind diese in Frauenhäuser gegangen ? Wie finanzieren sich die Frauenhäuser in Bremen und Bremerhaven und wie wird eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung sichergestellt? 8. Wie setzt sich die Gruppe der Täter nach Geschlecht, Alter, polizeilicher Vorgeschichte, sozialer Herkunft und ethnischer Herkunft zusammen? In welchem Verhältnis stehen die Täter zu den Opfern? 9. Wie gehen die zuständigen Ressorts jeweils mit dem Thema um, und wie sind sie die Mitarbeiter auf Fälle von häuslicher Gewalt vorbereitet? 10. Welche Präventivkonzepte zum Thema häusliche Gewalt sind in Bremen und Bremerhaven für die Täter vorhanden? Welche Präventionsprogramme gibt es auf Bundesebene ? 11. Welche Maßnahmen wurden seit dem 6. Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ der bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau umgesetzt? 12. Welche Einrichtungen und Vereine in Bremen übernehmen die Betreuung der Opfer und wie finanzieren sich diese? 13. Welche Resozialisierungsmaßnahmen gibt es für die Täter und durch wen werden diese durchgeführt? 14. Liegen fundierte Schätzungen zur Dunkelfeldziffer vor? Welche aktuellen Dunkelfeldstudien sind dem Senat bekannt und inwiefern werden diese zur Erhöhung des Hellfeldes herangezogen? 15. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Hellfeldes unternimmt der Senat?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Strafgesetzbuch kennt kein Delikt „Häusliche Gewalt“. Allgemein wird unter „häuslicher Gewalt“ Gewalt zwischen, auch ehemaligen, Beziehungspartnern verstanden. Für die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden daher die nachfolgenden Auswerteparameter zugrunde gelegt: − eine Straftat gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, ein Rohheitsdelikt (z. B. Körperverletzung, Bedrohung) oder eine Straftat gegen die persönliche Freiheit oder eine Straftat gegen § 4 des Gewaltschutzgesetzes liegt vor und − eine Opfer-Tatverdächtigenbeziehung als Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft oder als Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder eine ehemalige Partnerschaft besteht bzw. bestand. Die auf die Staatsanwaltschaft bezogenen Zahlen beruhen auf einer Auswertung der Geschäftsstatistik der in Bremen und Bremerhaven seit langem eingerichteten Sonderdezernate, die zuständig sind für Verfahren wegen Gewalttaten im Zusammenhang mit einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft, auch wenn diese Beziehungen nicht mehr bestehen. 1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt wurden im Lande Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven (wenn möglich auch nach Stadtteilen), dem Geschlecht der Opfer und dem Alter, zwischen 2013 bis 2016 zur Anzeige gebracht? In wie vielen dieser Fälle wurden Anzeigen und/oder Strafanträge wieder zurückgezogen ? Eine Auswertung mit den genannten Parametern zu den Fallzahlen häuslicher Gewalt und den Opferdaten liegt als Anlage 1 an. Zurückgezogene Strafanträge werden nicht erfasst. Eine Auswertung ist daher nicht möglich. 2. Wer waren die Anzeigeerstatter (Opfer oder Dritter, Geschlecht)? Die PKS kennt nur Tatverdächtige und Opfer. Nach Anzeigenden wird nicht unterschieden. Insofern ist hierzu in der PKS keine Auswertung möglich. Im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem lässt sich feststellen, dass der weitaus größte Teil der Anzeigen von den Geschädigten selbst gestellt wird. Nur ca. 10 bis 15 % der Anzeigen werden von Dritten erstattet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 3. Um welche Delikte handelte es sich und wie sind die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren ausgegangen (aufgeteilt nach Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, Einstellungen durch das Gericht, Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen)? Welche typischen „modus operandi“ gab es bei den Taten? Die bei der Polizei angezeigten und bearbeiteten Delikte sind der Tabelle zu Frage 1 zu entnehmen . Zum „modus operandi“ liegen keine näheren Angaben vor. Die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft Bremen geführten Verfahren und die Art der Erledigung ist den beigefügten Tabellen der Anlage 2 zu entnehmen. Die relativ große Zahl von Verfahrensverbindungen (Spalte 3) ist darauf zurückzuführen, dass die Polizei nicht selten mehrere Verfahren wegen derselben Tat einleitet (z.B. wegen Hausfriedensbruchs , Körperverletzung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz), die bei der Staatsanwaltschaft verbunden werden müssen. In dem Deliktsfeld der häuslichen Gewalt ist es zudem eher selten, dass einzelne Straftaten verübt werden, denn in gewaltbeladenen Beziehungen kommt es typischerweise wiederholt zu entsprechenden Vorfällen. Mehrere anhängige Ermittlungsverfahren gegen denselben Täter werden dann zu einem Verfahren verbunden . Wie die in den Spalten 10 und 11 ausgewiesenen gerichtlichen Verfahren ausgegangen sind, kann nicht mitgeteilt werden, da die hierzu erforderliche Auswertung der Fachverfahrensdaten der Staatsanwaltschaft mit den hier vorhandenen Mitteln nicht möglich ist. Typische Fallgruppen können nicht benannt werden. In den weitaus meisten Fällen geht die Gewalt von Männern aus. Häufig gibt die Geschädigte an, dass es sich nicht um den ersten derartigen Vorfall handele. In vielen Fällen sind die Beschuldigten alkoholisiert. In einigen Fällen zeigen sich ein Mann und eine Frau gegenseitig an. Oft besteht in diesen Fällen kurze Zeit nach der Anzeigenerstattung kein Interesse mehr an der Strafverfolgung und beide Strafanträge werden zurückgenommen. 4. Welche Beweisprobleme bestehen bei der Aufklärung der Straftaten sowohl für die Polizei und Staatsanwaltschaft als auch für die Gerichte? Beweisprobleme entstehen häufig, weil die geschädigten Zeuginnen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und keine Angaben mehr machen wollen. Sofern sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, wird regelmäßig erklärt, kein Interesse mehr an der Strafverfolgung zu haben. Auch erscheinen sie nicht selten nicht zu Vernehmungen oder reagieren nicht mehr auf Schreiben der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Da bei Fällen häuslicher Gewalt in der Regel unbeteiligte Zeugen nicht vorhanden sind, ist in diesen Fällen ein Tatnachweis nicht möglich. Zwar bestünde die Möglichkeit, die Zeuginnen zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vorzuladen – gegebenenfalls polizeilich vorführen zu lassen – und unter Androhung von Ordnungs- und Zwangsmitteln zu vernehmen. Erfahrungsgemäß ist eine dermaßen erzwungene Aussage einer vermeintlich geschädigten Person für sich allein nicht zum Tatnachweis geeignet, denn es ist immer zu befürchten, dass eine unwillige Zeugin den Vorfall verdrängen will, sich auf Gedächtnislücken beruft, wichtige Details nicht erwähnt oder ein ähnliches Verhalten zeigt, das den Tatnachweis unmöglich macht. Frauen ziehen auch aus Sorge um ihre Sicherheit und die ihrer Kinder Anzeigen zurück. Auch besteht die Gefahr, dass eine Zeugin unter dem erzeugten Druck wahrheitswidrig angibt, eine Falschanzeige erstattet zu haben und dann ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet werden muss. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 5. Wo fanden die Taten statt (Wohnung, Wohnungsumfeld, sonstiger Ort)? In der Tabelle zu Frage 1 (Anlage 1) wird unter der PKS-Schlüssel-Nummer 899000 (Straßenkriminalität ) angegeben, wie viele Fälle im öffentlichen Raum stattgefunden haben. Bei Fallzahlen von weit über 1.000 pro Jahr, waren dies jeweils zwischen 20 und 30 Fällen. Weitere Aussagen zu Tatorten sind nicht möglich. 6. In wie vielen Fällen gab es zwischen 2013 und 2016 welche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz? Die Daten ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Frage 6: In wie vielen Fällen gab es zwischen 2013 und 2016 welche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz? 2013 2014 2015 Familiensachen vor dem Amtsgericht Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung nach § 1 GewSchG 765 829 871 Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG 82 74 78 Familiensachen vor dem Oberlandesgericht Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung nach § 1 GewSchG 31 28 30 Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG 0 0 0 Die Geschäftsstatistik der Gerichte lässt eine Differenzierung nach dem Geschlecht der Verfahrensbeteiligten nicht zu. Erfahrungsgemäß werden Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz weit überwiegend zugunsten von Frauen erlassen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 7. In wie vielen Fällen, bei denen die Frauen Opfer waren, sind diese in Frauenhäuser gegangen? Wie finanzieren sich die Frauenhäuser in Bremen und Bremerhaven und wie wird eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung sichergestellt? Frauenhäuser bieten allen schutzbedürftigen Frauen, die Gewalt erleben, Schutz. Die meisten Frauen haben Gewalt in ihrem sozialen Nahfeld erlebt. Die Frauenhäuser führen keine Statistik über die Art der Gewalt. Die Frauenhäuser in Bremen werden seit 2001 über Leistungsentgelte finanziert (Vereinbarungen gem. § 75 SGB XII und § 11 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 SGB XII beziehungsweise § 17 SGB II und § 16 Absatz 2 SGB II). Das mit den Frauenhäusern vereinbarte Leistungsentgelt setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale (Unterkunft), einer Maßnahme -Pauschale (Betreuung, Förderung und Anleitung) sowie einem Investitionsbetrag (Bereitstellung und Erhaltung der betriebsnotwendigen Anlagen). Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass Frauen zunächst ihr eigenes Einkommen oder Vermögen einsetzen. Seit 2014 steht ein ergänzender Zuschuss in Höhe von jährlich 20.000 Euro zur Verfügung, um den Frauenhäuser nicht finanzierte Belegtage zu erstatten. Im Jahr 2016 wurde dieser Zuschuss um 25.000 Euro erhöht, weil deutlich mehr nicht über Entgelte finanzierte Belegtage entstanden als in den beiden Jahren davor. In Bremerhaven hat die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbh (Gisbu) als Träger der Frauenhäuser mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven vereinbart, dass sie eine bestimmte Zahl von Belegplätzen bereithält. Hierfür erhält die Gisbu das beschriebene Leistungsentgelt. 2013 wurden 325 Frauen, 2014 wurden 316 Frauen und 2015 wurden 247 Frauen in den Frauenhäusern in Bremen aufgenommen. Für 2016 liegen in Bremen noch keine Zahlen vor. In Bremerhaven wurden vom 01.01.2016 bis zum 13.12.2016 insgesamt 66 Frauen aus gewaltgeprägten Lebensumständen in Frauenhäusern aufgenommen. Eine detaillierte und verbindliche Differenzierung der gewaltgeprägten Umstände (bspw. zwischen Häuslicher Gewalt, Gewalt im Rahmen von Nachstellung, Gewalt durch getrennt lebende Familienangehörige etc.) lässt sich nicht vornehmen. 8. Wie setzt sich die Gruppe der Täter nach Geschlecht, Alter, polizeilicher Vorgeschichte , sozialer Herkunft und ethnischer Herkunft zusammen? In welchem Verhältnis stehen die Täter zu den Opfern? Die Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht sind in der Anlage 3 dargestellt. Die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen ist der Anlage 4 zu entnehmen. Eine Aussage zur ethnischen Herkunft kann dabei nicht getroffen werden. Angaben zur sozialen Herkunft der Tatverdächtigen werden statistisch nicht erfasst. Zur Ermittlung der polizeilichen Vorgeschichte wäre eine Einzelauswertung der Fälle im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erforderlich. Diese ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu leisten. Die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung kann der Anlage 5 entnommen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 9. Wie gehen die zuständigen Ressorts jeweils mit dem Thema um, und wie sind sie die Mitarbeiter auf Fälle von häuslicher Gewalt vorbereitet? Das Thema häusliche Gewalt/Stalking ist ein Schwerpunkt im Studium der angehenden Polizisten an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (HfÖV). Die Beamtinnen und Beamten werden sowohl im rechtlichen, psychologischen und praktisch taktischen Bereich geschult. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung wird für alle Mitarbeiter der Polizei Bremen und Bremerhaven an der HfÖV ein Seminar „Häusliche Gewalt/Stalking“ unter Einbeziehung u. a. des Amts für soziale Dienste, der Staatsanwaltschaft und einer Psychologin angeboten. Eine Handlungsanleitung befindet sich im Intranet der Polizei Bremen. In den regionalen Polizeikommissariaten erfolgt durch speziell geschulte Sachbearbeiter die Bearbeitung der Strafanzeigen (Wohnortprinzip der/des Geschädigten). Bei der Staatsanwaltschaft Bremen bestehen sowohl in der Haupt- als auch in der Zweigstelle in Bremerhaven seit langem Sonderdezernate, die zuständig sind für Verfahren wegen Gewalttaten im Zusammenhang mit einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft, auch wenn diese Beziehungen nicht mehr bestehen. Die dafür zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten halten Kontakt zu Opfer-und Täterhilfeeinrichtungen, zur Polizei und über die regelmäßigen Treffen beim Stalking-KIT zu einem Familienrichter, der für den Erlass von einstweiligen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zuständig ist, sowie mit einer Rechtspflegerin, die beim Amtsgericht Bremen diese Aufgaben wahrnimmt. Diese Vernetzung sorgt für eine reibungslose und effektive Bearbeitung der Verfahren. Unter Federführung der ZGF erarbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“, an der auch das Justizressort und Inneres beteiligt sind, seit dem Jahr 2000 Maßnahmen des Landes Bremen, die den Schutz der betroffenen Frauen und Kinder verbessern und Gewalt in nahen sozialen Beziehungen vorbeugen helfen. Dazu gehört auch, Mitarbeitende der Ressorts und Dienste für einen angemessenen Umgang mit der Thematik zu sensibilisieren und zu befähigen. Alle zwei Jahre legt die Arbeitsgruppe einen Bericht vor, seit 2014 ist der Berichtszeitraum auf vier Jahre verlängert worden. Diese Berichte bilden die Arbeit der Ressorts ab. Sie sind veröffentlicht und stehen allen Interessierten zur Verfügung. Hier sind auch die verabredeten Verfahren des Amtes für Soziale Dienste, der Gerichte und der Polizei sowie die bis 2014 erfolgten Fortbildungen der Mitarbeitenden der Ressorts beschrieben. Zu den aktuellen Aktivitäten siehe Frage 11. 10. Welche Präventivkonzepte zum Thema häusliche Gewalt sind in Bremen und Bremerhaven für die Täter vorhanden? Welche Präventionsprogramme gibt es auf Bundesebene? Auf die Berichte der ressortübergreifenden AG Häusliche Beziehungsgewalt wird verwiesen (siehe Frage 9). Für den laufenden Berichtszeitraum konnten die Beratungskapazitäten für gewalttätige Männer, die ihr Verhalten ändern wollen, vergrößert werden. Präventionskonzepte im Bereich Täterarbeit sind in vielen Bundesländern Teil von entsprechenden Aktionsplänen zur Häuslichen Gewalt bzw. Gewalt gegen Frauen. Eine Detailanalyse dazu ist nicht leistbar. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 11. Welche Maßnahmen wurden seit dem 6. Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ der bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau umgesetzt? Schwerpunkt: Runder Tisch „Kinder und Häusliche Gewalt“: Nach Ergebnissen der bundesweiten Prävalenzstudie zu Gewalt benennen viele Frauen die Geburt eines Kindes oder die Schwangerschaft als Auslöser von Gewalt. Sehr viele Frauen, die in den Frauenhäusern Hilfe suchen, leben mit Kindern. In Bremen ist das etwa die Hälfte der Frauenhausbewohnerinnen. Kinder erleben Gewalt immer mit. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern sowohl nach außen gerichtet (Unruhe, Aggressivität) als auch nach innen (Niedergeschlagenheit; Ängstlichkeit) sind durch Studien gut belegt. Die ressortübergreifende AG „Häusliche Beziehungsgewalt“ ist nach dem 6. Bericht von der Bremischen Bürgerschaft aufgefordert, im 7. Bericht 2018 Maßnahmen zur besseren Unterstützung von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die ressortübergreifende AG hat in Folge einen Runden Tisch „Häusliche Gewalt und Kinder“ ins Leben gerufen. Die Aktivitäten und das Engagement unterschiedlicher Arbeitsbündnisse zur Thematik werden hier gebündelt. Der Runde Tisch arbeitet für einen verabredeten Zeitraum von 2 Jahren. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der ressortübergreifenden AG „Häusliche Beziehungsgewalt“ und Fachleuten aus der konkreten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Geschäftsführung hat die ZGF. Der Runde Tisch konnte 2016 unter Beteiligung aller mit der Thematik befasster Facheinrichtungen seine Arbeit aufnehmen. Arbeitsschwerpunkt Migrantinnen besser erreichen: In Abstimmung mit vielen Fachleuten aus der konkreten Arbeit und aus den Ressorts steht seit Ende 2015 ein umfassendes Aufklärungspaket für zugewanderte Frauen zur Verfügung: − Der Flyer „Hilfe bei Gewalt“, mit Kurzinformationen zu Frauenrechten, Gewaltschutz und Angeboten im Land Bremen vor allem für die Verteilung in Flüchtlingsunterkünften. Ein Nachdruck sowie die Erstellung einer Fassung in Farsi konnten folgend umgesetzt werden . − Das Plakat „Keine Frau muss Gewalt hinnehmen“ – in 6 Sprachen wurde breit verteilt und inzwischen zweifach nachgedruckt. − Das Dossier „Wenn der Ehemann, Partner oder die Familie gewalttätig ist. Hintergrundinformationen für die Unterstützung zugewanderter Frauen“, das Ende 2015 veröffentlicht wurde, war schnell vergriffen. 2016 wurde eine aktualisierte Fassung nachgedruckt. Themen sind: Das Wichtigste auf einen Blick; Werde ich ausgewiesen? Wovon soll ich leben?; Wo soll ich wohnen?; Was ist mit den Kindern?; Rat und Hilfe: Wer macht was? − Die in 5 Sprachen übersetzten Seiten der Website www.gewaltgegenfrauen.bremen.de bietet Informationen für Frauen, Mädchen und Fachleute. Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften: Das Gewaltschutzkonzept des Landes Bremen „In Bremen zuhause. Frauen, Kinder und Personen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität von Übergriffen und Gewalt bedroht sind, in Flüchtlingsunterkünften schützen“ wurde am 25.10.2016 vom Bremer Senat verabschiedet. Die Lebenslagen und Bedarfe von Gewalt in nahen Beziehungen betroffener Frauen und ihrer Kinder wurden besonders berücksichtigt. Die Wegweisung von Tätern (Täterinnen) aus Unterkünften wurde in diesem Zusammenhang geklärt. Die Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts wird in einem Prozess bis Ende 2017 begleitet. Dafür sind Personal- und Sachmittel eingestellt. Wichtige Teile der Umsetzung sind Schulungen für Mitarbeitende in Einrichtungen durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Auch Sicherheitspersonal wird geschult. Darüber hinaus werden die in der ZGF für dieses Projekt eingestellte Kolleginnen Angebote für Frauen und Mädchen in Unterkünften machen und dafür hilfreiche Materialien übersetzen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 bzw. entwickeln und Einrichtungen bei der Umsetzung von schützenden Strukturen und Rahmenbedingungen unterstützen. Unterkünfte für geflüchtete Frauen und ihre Kinder: Für geflüchtete Frauen und ihre Kinder wird es in Bremen neben einem Übergangswohnheim nur für Frauen und ihre Kinder ab 2017 eine Einrichtung für Frauen geben, die Gewalt erleben oder erlebt haben. Dies sind vielfach auch Frauen, die Gewalt von ihrem Ehemann, Partner oder ihrer Familie erleben oder erlebt haben. Fortbildungen für Fachleute: Die Fortbildungsbausteine „Wenn der Partner, Ehemann oder die Familie gewalttätig ist“ vermitteln grundlegende Informationen und Handwerkszeug. Die Reihe wurde 2013 - 2015 von der ZGF in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V., Neue Wege, Wege aus der Beziehungsgewalt und der Erziehungsberatungsstelle Süd veranstaltet und dokumentiert. Neben Fachleuten, die bei freien Trägern arbeiten, haben viele Kolleginnen aus dem Amt für Soziale Dienste, der Polizei und aus den Ressorts an den Fortbildungen teilgenommen. Eine Neuauflage der Reihe wird geprüft . Der Fachtag in der Bürgerschaft „Wenn eine Familie keine (mehr) ist: Sorgerecht und Umgangsregelungen bei Konflikten und Gewalt“ konnte die Fachdiskussion darum, wie Gewaltschutz und Sorgerecht/Umgangsregelungen übereingebracht werden können, voranbringen. Arbeitsbündnisse auf Stadtteilebene bearbeiten diese Fragen weiter. Verbesserung der Finanzierung von Hilfeangeboten: Im Haushalt 2014/2015 wurden erstmalig Gelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro pro Jahr für die Erstattung von nicht finanzierten Frauenhausaufenthalten bereitgestellt. Die Finanzierung einer aufsuchenden Beratung nach Wegweisung und bei Gewaltschutzanträgen durch eine Fachberatungsstelle, Neue Wege, Wege aus der Beziehungsgewalt wurde gesichert. Damit ist auch eine Verbesserung der Beratung von Männern, die ihr gewalttätiges Verhalten ändern wollen durch mehr Beratungsangebote bei Neue Wege, Wege aus der Beziehungsgewalt, möglich geworden. „Heiraten wen ich will“: Gemeinsam mit dem Referat Integrationspolitik wurde ein Konzept zum Thema verabredet. Gemeinsam mit Fortbildungsinstituten in Bremen und Bremerhaven fanden ein Schulprojekt in Bremerhaven sowie Fortbildungen für Lehrkräfte und andere Fachleute in Bremen und Bremerhaven statt. Das Landesinstitut Schule (LiS) wird das Thema kontinuierlich weiterbearbeiten. Ein Flyer für junge Menschen „heiraten wen ich will … und wann ich will“ wurde erstellt und in einer 2. Auflage gedruckt. Die ZGF hat Grundlagen zur Thematik auf der Website www.gewaltgegenfrauen.bremen.de eingestellt. Diese richten sich an alle Geschlechter. Frauen mit Behinderung erleben deutlich mehr Gewalt als Frauen ohne Behinderung. Sie haben zudem deutlich weniger Zugang zum bestehenden Hilfesystem. Gewalt in nahen Beziehungen ist auch für behinderte Frauen ein wichtiges Thema. 2015/2016 hat sich das Land Bremen an dem Projekt „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ beteiligt. Ein Team konnte so für die Weiterbildung von Frauenbeauftragten in Werkstätten und ihre Unterstützerinnen fortgebildet werden. Für die Umsetzung und Begleitung des Prozesses zur Etablierung von Frauenbeauftragten in Werkstätten sowie für entsprechende Angebote im Wohnbereich arbeitet eine Steuerrunde unter Federführung der Senatorin für Soziales, Frauen, Jugend, Integration und Sport. Die ZGF arbeitet im bundesweiten AK „Psychische Gesundheit von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern“ des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft , AKF e.V. mit. Nach der 2015 veröffentlichten Stellungnahme „Es ist höchste Zeit, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 etwas für die psychische Gesundheit gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu tun“ bereitet die AG eine bundesweite Fachveranstaltung zur Umsetzung der Forderungen und Verbesserungen insbesondere in der besseren Beachtung der Bedarfe von Gewalt betroffener Frauen und ihrer Kinder im Gesundheitssystem vor. Hierzu werden alle Verantwortlichen auf den unterschiedlichen Ebenen eingeladen. Die Arbeit findet bundesweit eine sehr positive Resonanz . Standards für Selbstbehauptungskurse: Zu wenige Kurse berücksichtigen die Lebenssituation, Gewalterfahrungen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer. Insbesondere fehlt es an geschlechterreflexiver Arbeit und von Angeboten, die auf Gewalt in nahen Beziehungen eingehen . Auf dieser Grundlage haben die ZGF und die Polizei Bremen mit einer Fachgruppe Standards entwickelt und veröffentlicht. Die Broschüre „Selbstverteidigung braucht Selbstbehauptung “ liegt in gedruckter Fassung vor. Die Broschüre sowie Checklisten sind herunterladbar unter www.frauen.bremen.de. 12. Welche Einrichtungen und Vereine in Bremen übernehmen die Betreuung der Opfer und wie finanzieren sich diese? Die Beratungsstelle „Neue Wege – Wege aus der Beziehungsgewalt“, reisende werk-schule scholen e.V., bietet niedrigschwellige Beratungsangebote für Frauen und Männer, auch als aufsuchende Beratung nach einer Wegweisung. Dafür erhält sie insgesamt 76.000 Euro im Jahr als Zuwendung. Auch die Frauenhäuser beantworten im Rahmen ihres Auftrages telefonische Anfragen. Daneben gibt es weitere Anlaufstellen im Hilfesystem Gewalt gegen Mädchen und Frauen, z. B. das Mädchenhaus oder den Notruf. Diese Beratungen sind jedoch weiter gefasst und werden nicht nur bei häuslicher Gewalt in Anspruch genommen. 13. Welche Resozialisierungsmaßnahmen gibt es für die Täter und durch wen werden diese durchgeführt? Unter der Trägerschaft des Vereins reisende werk-schule scholen e.V. bietet „Neue Wege – Wege aus der Beziehungsgewalt“ Einzel- und Gruppenberatungen für gewalttätige Männer an. Diese sollen lernen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen, sich besser zu kontrollieren und friedfertig mit Streitigkeiten umzugehen. In geeigneten Fällen besteht die Möglichkeit, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Eine solche Maßnahme setzt zwingend das Einverständnis beider Seiten voraus. Ziel ist es, den bestehenden Beziehungskonflikt möglichst nachhaltig zu lösen. Die Konfliktschlichtung wird von dem Verein Täter-Opfer-Ausgleich Bremen durchgeführt. Beide Träger erhalten für ihre Arbeit zweckgebundene Zuschüsse der Freien Hansestadt Bremen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 14. Liegen fundierte Schätzungen zur Dunkelfeldziffer vor? Welche aktuellen Dunkelfeldstudien sind dem Senat bekannt und inwiefern werden diese zur Erhöhung des Hellfeldes herangezogen? Dunkelfelderhellende Studien bezogen auf das Land Bremen sind nicht bekannt. Folgende Studien sind von Bedeutung: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Bei der Studie "Lebenssituation , Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" handelt sich um die erste repräsentative Befragung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Für die Studie waren mehr als 10.000 Frauen befragt worden. Diese umfangreichen Daten wurden für die weitergehende Studie neu ausgewertet. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=20560.html Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehung " bietet über eine erweiterte Auswertung der repräsentativen Studie von 2004 genauere Aussagen über das Ausmaß unterschiedlicher Schweregrade und den Kontext von Gewalt gegen Frauen. Sie basiert auf der repräsentativen Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland", die 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=120792.html Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 2012 die Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" veröffentlicht. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vorgewalt -schuetzen/gesundheit-und-gewalt/80652 ROBERT KOCH INSTITUT, Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 42, Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen, 2008 Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Der Bericht gibt erstmals einen umfassenden Einblick in das gesamte bundesweite Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/bericht-derbundesregierung -frauenhaeuser,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Gewalterfahrungen in Paarbeziehungen in Niedersachsen im Jahr 2012. Sonderauswertung des 5. Moduls der Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen. 2014 Der Polizist ist mein Engel gewesen» Sicht gewaltbetroffener Frauen auf institutionelle Interventionen bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft. Schweizerischer Nationalfonds NFP 60. Schlussbericht 2014 Heinz Kindler: Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung: Ein aktualisierter Forschungsüberblick. In: Barbara Kavemann, Ulrike Kreyssig (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. 3. Aktualisierte und bearbeitete Fassung 2013 Für Europa werden die Studien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte FRAU herangezogen. Mehr unter: www.fra-europa.eu Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 15. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Hellfeldes unternimmt der Senat?“ Die öffentliche Thematisierung von Häuslicher Gewalt wirkt auch auf betroffene Frauen und Mädchen. Mit den aufgezeigten Instrumenten und Maßnahmen werden von Gewalt in nahen Beziehungen betroffene Frauen und ihre Kinder ermutigt, Gewalt durch einen Partner, Ehemann oder die Familie als solche wahrzunehmen und anzuzeigen. Sie werden über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert und erfahren, wo sie Unterstützung finden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 2013 Auswertungszeitraum: 01.01.2013 - 31.12.2013, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 1.588 1.589 209 1.380 1 21 10 128 190 1.197 9 33 000000 ST gg. das Leben 3 3 3 1 2 010000 Mord darunter: 2 2 2 2 010079 Sonstiger Mord 2 2 2 2 040000 Abbruch der Schwangerschaft 1 1 1 1 040010 Schwangerschaftsabbruch 1 1 1 1 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 32 32 32 1 3 27 1 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 30 30 30 3 26 1 111000 Vergewaltigung und sex. Nötigung 10 10 10 9 1 111100 Vergewalt./sex. Nötigung überfallartig (Einzeltäter) 2 2 2 2 111400 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 8 8 8 7 1 112000 Sonstige sex. Nötigung 20 20 20 3 17 130000 Sexueller Missbrauch 1 1 1 1 131000 Sex. Missbr. von Kindern 1 1 1 1 131500 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnl. sex. Handlung 1 1 1 1 140000 Ausnutzen sexueller Neigung 1 1 1 1 142000 Zuhälterei 1 1 1 1 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 1.423 1.424 206 1.218 20 10 120 187 1.046 9 32 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 14 14 1 13 1 1 12 210010 Sonstiger Raub 1 1 1 1 210040 Räuberischer Diebstahl 1 1 1 1 210050 Sonstige räuberische Erpressung 1 1 1 1 216000 Handtaschenraub 1 1 1 1 216010 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 1 1 1 217000 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 3 3 3 217010 Sonst. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 3 3 3 3 219000 Raubüberfälle in Wohnungen 7 7 1 6 1 1 5 219010 Raub in Wohnungen 5 5 1 4 1 1 3 219020 Schwerer Raub in Wohnungen 1 1 1 1 219050 Räub. Erpressung in Wohnungen 1 1 1 1 220000 Körperverletzung davon: 964 965 150 815 15 6 91 137 688 7 21 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 189 189 45 144 8 2 18 40 114 3 4 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 165 165 38 127 5 1 15 34 103 3 4 222020 Sonst. Tatörtlichkeit bei schw. Körperverletzung 2 2 2 1 1 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 22 22 7 15 3 1 2 6 10 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 22 22 7 15 3 1 2 6 10 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 770 771 104 667 7 4 73 96 570 4 17 225000 Fahrlässige Körperverletzung 5 5 1 4 1 4 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 445 445 55 390 5 3 28 50 346 2 11 231000 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel davon: 24 24 19 5 19 5 231200 Entziehung Minderjähriger 24 24 19 5 19 5 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 418 418 36 382 5 3 27 31 339 2 11 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich 21 bis unter 60 60 und älter14 bis unter 18 18 bis unter 21 ErwachseneJugendliche HeranwachsendeKinder bis unter 6 6 bis unter 14 Seite 1 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 2013 Auswertungszeitraum: 01.01.2013 - 31.12.2013, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich 21 bis unter 60 60 und älter14 bis unter 18 18 bis unter 21 ErwachseneJugendliche HeranwachsendeKinder bis unter 6 6 bis unter 14 232100 Freiheitsberaubung 30 30 2 28 1 4 1 22 1 1 232200 Nötigung 27 27 2 25 4 2 20 1 232279 Sonstige Nötigung 27 27 2 25 4 2 20 1 232300 Bedrohung 219 219 18 201 3 1 14 16 179 1 5 232400 Nachstellung 142 142 14 128 1 2 5 12 118 4 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 141 141 14 127 1 2 5 12 117 4 232420 Nachstellung - z.B. Gesundheitsbeeinträchtigung - 1 1 1 1 236000 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung davon: 3 3 3 1 2 236100 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung gemäß § 232 Abs. 1 StGB 2 2 2 1 1 236500 Menschenhandel zum Zweck der sex. Ausbeutung § 232 Abs. 4 StGB 1 1 1 1 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 130 130 3 127 1 4 3 122 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 130 130 3 127 1 4 3 122 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 130 130 3 127 1 4 3 122 892000 Gewaltkriminalität 215 215 46 169 8 3 19 40 137 3 5 892500 Mord und Totschlag 2 2 2 2 895000 Menschenhandel 3 3 3 1 2 899000 Straßenkriminalität 28 28 7 21 3 1 2 6 16 Seite 2 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 2014 Auswertungszeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 1.630 1.634 239 1.395 1 3 30 12 119 217 1.207 6 39 000000 ST gg. das Leben 2 2 1 1 1 1 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen 2 2 1 1 1 1 020010 Totschlag 2 2 1 1 1 1 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 31 31 31 6 3 21 1 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 29 29 29 5 3 20 1 111000 Vergewaltigung und sex. Nötigung 18 18 18 4 3 10 1 111100 Vergewalt./sex. Nötigung überfallartig (Einzeltäter) 4 4 4 1 3 111400 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 14 14 14 3 3 7 1 112000 Sonstige sex. Nötigung 11 11 11 1 10 140000 Ausnutzen sexueller Neigung 2 2 2 1 1 142000 Zuhälterei 1 1 1 1 143000 Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) 1 1 1 1 143700 Verbreitung von Jugendpornographie 1 1 1 1 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 1.397 1.401 201 1.200 1 3 24 12 109 179 1.032 6 35 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 21 21 4 17 1 4 4 12 210010 Sonstiger Raub 9 9 1 8 1 2 1 5 210020 Sonstiger schwerer Raub 1 1 1 1 210040 Räuberischer Diebstahl 2 2 2 2 210050 Sonstige räuberische Erpressung 5 5 2 3 1 2 2 217000 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 2 2 1 1 217010 Sonst. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 1 1 1 1 217020 Sonst. schw. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 1 1 1 1 219000 Raubüberfälle in Wohnungen 2 2 1 1 1 1 219010 Raub in Wohnungen 1 1 1 1 219050 Räub. Erpressung in Wohnungen 1 1 1 1 220000 Körperverletzung davon: 981 984 161 823 1 3 12 11 64 141 721 5 26 221000 Körperverletzung mit Todesfolge 1 1 1 1 221010 Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB 1 1 1 1 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 181 183 46 137 2 2 4 43 126 1 5 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 160 162 40 122 1 1 4 38 112 1 5 222020 Sonst. Tatörtlichkeit bei schw. Körperverletzung 1 1 1 1 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 20 20 6 14 1 1 5 13 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 20 20 6 14 1 1 5 13 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 798 799 114 685 1 3 10 9 60 98 594 3 21 225000 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 1 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 395 396 36 360 11 1 41 34 299 1 9 231000 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel davon: 3 3 3 3 231200 Entziehung Minderjähriger 3 3 3 3 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 390 391 36 355 11 1 40 34 295 1 9 232100 Freiheitsberaubung 22 22 1 21 1 3 1 17 232200 Nötigung 20 21 5 16 1 1 5 14 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Seite 3 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 2014 Auswertungszeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 232201 Nötigung im Straßenverkehr 3 3 1 2 1 2 232279 Sonstige Nötigung 17 18 4 14 1 1 4 12 232300 Bedrohung 189 189 19 170 8 15 18 142 1 5 232400 Nachstellung 159 159 11 148 1 1 21 10 122 4 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 157 157 11 146 1 1 21 10 120 4 232420 Nachstellung - z.B. Gesundheitsbeeinträchtigung - 2 2 2 2 236000 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung davon: 2 2 2 1 1 236100 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung gemäß § 232 Abs. 1 StGB 2 2 2 1 1 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 200 200 37 163 7 37 153 3 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 200 200 37 163 7 37 153 3 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 200 200 37 163 7 37 153 3 892000 Gewaltkriminalität 223 225 52 173 7 2 11 48 149 2 6 892500 Mord und Totschlag 2 2 1 1 1 1 895000 Menschenhandel 2 2 2 1 1 899000 Straßenkriminalität 26 26 6 20 2 1 1 5 17 Seite 4 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 2015 Auswertungszeitraum: 01.01.2015 - 31.12.2015, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 1.710 1.714 272 1.442 2 29 11 127 245 1.260 14 26 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 26 26 26 2 1 23 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 22 22 22 2 1 19 111000 Vergewaltigung und sex. Nötigung 18 18 18 1 1 16 111100 Vergewalt./sex. Nötigung überfallartig (Einzeltäter) 4 4 4 4 111400 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 14 14 14 1 1 12 112000 Sonstige sex. Nötigung 4 4 4 1 3 130000 Sexueller Missbrauch 1 1 1 1 134000 Sex. Missbr. Widerstandsunfähiger 1 1 1 1 140000 Ausnutzen sexueller Neigung 3 3 3 3 143000 Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) 3 3 3 3 143010 Sonstige Verbreitung pornograph. Schriften (Erzeugnisse) 3 3 3 3 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 1.417 1.421 238 1.183 2 25 11 121 212 1.014 13 23 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 16 16 16 1 2 13 210010 Sonstiger Raub 7 7 7 7 210040 Räuberischer Diebstahl 2 2 2 2 210050 Sonstige räuberische Erpressung 3 3 3 1 2 217000 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 2 2 1 1 217010 Sonst. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 2 2 2 1 1 219000 Raubüberfälle in Wohnungen 2 2 2 1 1 219010 Raub in Wohnungen 2 2 2 1 1 220000 Körperverletzung davon: 1.019 1.023 204 819 2 14 8 89 185 702 9 14 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 171 172 52 120 1 3 13 46 104 3 2 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 156 157 49 108 1 3 11 43 94 3 2 222020 Sonst. Tatörtlichkeit bei schw. Körperverletzung 1 1 1 1 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 14 14 2 12 2 2 10 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 14 14 2 12 2 2 10 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 845 848 151 697 2 13 5 76 138 596 6 12 225000 Fahrlässige Körperverletzung 3 3 1 2 1 2 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 382 382 34 348 10 3 30 27 299 4 9 231000 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel davon: 1 1 1 1 231200 Entziehung Minderjähriger 1 1 1 1 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 381 381 33 348 10 3 30 26 299 4 9 232100 Freiheitsberaubung 31 31 3 28 5 3 23 232200 Nötigung 41 41 4 37 4 1 3 3 30 232201 Nötigung im Straßenverkehr 2 2 1 1 1 1 232279 Sonstige Nötigung 39 39 3 36 4 1 3 2 29 232300 Bedrohung 206 206 17 189 4 1 14 12 166 4 5 232400 Nachstellung 103 103 9 94 2 1 8 8 80 4 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 103 103 9 94 2 1 8 8 80 4 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 267 267 34 233 2 5 33 223 1 3 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 267 267 34 233 2 5 33 223 1 3 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Seite 5 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 2015 Auswertungszeitraum: 01.01.2015 - 31.12.2015, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 267 267 34 233 2 5 33 223 1 3 892000 Gewaltkriminalität 205 206 52 154 3 3 16 46 133 3 2 899000 Straßenkriminalität 20 20 2 18 3 2 15 Seite 6 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 1. - 3. Quartal 2016 Auswertungszeitraum: 01.01.2016 - 30.09.2016, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 1.277 1.283 179 1.104 2 1 1 1 23 10 109 155 959 10 12 000000 ST gg. das Leben 3 3 2 1 2 1 010000 Mord darunter: 1 1 1 1 010079 Sonstiger Mord 1 1 1 1 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen 2 2 1 1 1 1 020010 Totschlag 2 2 1 1 1 1 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 22 22 22 22 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 20 20 20 20 111000 Vergewaltigung und sex. Nötigung 15 15 15 15 111100 Vergewalt./sex. Nötigung überfallartig (Einzeltäter) 2 2 2 2 111400 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 13 13 13 13 112000 Sonstige sex. Nötigung 5 5 5 5 140000 Ausnutzen sexueller Neigung 2 2 2 2 143000 Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) 2 2 2 2 143010 Sonstige Verbreitung pornograph. Schriften (Erzeugnisse) 2 2 2 2 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 1.120 1.126 170 956 2 1 1 1 23 9 91 147 830 10 11 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 19 20 1 19 1 5 1 13 210010 Sonstiger Raub 4 4 4 1 3 210040 Räuberischer Diebstahl 2 2 2 1 1 210050 Sonstige räuberische Erpressung 2 2 2 1 1 217000 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 6 7 1 6 1 1 1 4 217010 Sonst. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 4 4 4 1 1 2 217020 Sonst. schw. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 1 2 1 1 1 1 217050 Sonst. räub. Erpressung auf Straßen/Wegen/Plätzen 1 1 1 1 219000 Raubüberfälle in Wohnungen 5 5 5 1 4 219010 Raub in Wohnungen 4 4 4 1 3 219050 Räub. Erpressung in Wohnungen 1 1 1 1 220000 Körperverletzung davon: 761 763 135 628 2 1 1 1 18 8 55 117 546 6 8 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 146 147 45 102 1 1 2 12 40 88 2 1 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 128 129 38 91 1 2 10 34 79 2 1 222020 Sonst. Tatörtlichkeit bei schw. Körperverletzung 2 2 1 1 1 1 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 16 16 6 10 2 6 8 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 16 16 6 10 2 6 8 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 614 615 90 525 1 1 1 1 17 6 43 77 458 4 6 225000 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 1 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 340 343 34 309 4 1 31 29 271 4 3 231000 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel davon: 4 4 3 1 3 1 231200 Entziehung Minderjähriger 4 4 3 1 3 1 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 336 339 31 308 4 1 31 26 270 4 3 232100 Freiheitsberaubung 18 18 1 17 1 3 1 13 232200 Nötigung 37 37 5 32 2 5 30 232201 Nötigung im Straßenverkehr 2 2 2 2 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Seite 7 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen, 1. - 3. Quartal 2016 Auswertungszeitraum: 01.01.2016 - 30.09.2016, (*) Gemeinde in (04011000000 Bremen), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Opfer davon: insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 232279 Sonstige Nötigung 35 35 5 30 2 5 28 232300 Bedrohung 193 196 18 178 1 1 20 13 154 4 3 232400 Nachstellung 88 88 7 81 2 6 7 73 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 87 87 7 80 2 6 7 72 232420 Nachstellung - z.B. Gesundheitsbeeinträchtigung - 1 1 1 1 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 132 132 7 125 1 18 6 107 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 132 132 7 125 1 18 6 107 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 132 132 7 125 1 18 6 107 892000 Gewaltkriminalität 183 185 48 137 1 2 2 17 43 116 2 2 892500 Mord und Totschlag 3 3 2 1 2 1 899000 Straßenkriminalität 24 25 7 18 1 3 7 14 Seite 8 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven, 2013 Auswertungszeitraum: 01.01.2013 - 31.12.2013, (*) Gemeinde in (04012000000 Bremerhaven), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 395 395 41 354 14 3 27 36 309 2 4 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 6 6 6 6 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 5 5 5 5 111000 Vergewaltigung und sex. Nötigung 3 3 3 3 111400 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 3 3 3 3 112000 Sonstige sex. Nötigung 2 2 2 2 130000 Sexueller Missbrauch 1 1 1 1 132000 Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses 1 1 1 1 132010 Exhibitionistische Handlungen 1 1 1 1 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 367 367 41 326 11 3 25 36 286 2 4 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 7 7 7 1 6 210010 Sonstiger Raub 1 1 1 1 216000 Handtaschenraub 2 2 2 2 216010 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 2 2 2 2 217000 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 1 1 217010 Sonst. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 1 1 1 1 219000 Raubüberfälle in Wohnungen 3 3 3 1 2 219010 Raub in Wohnungen 1 1 1 1 219050 Räub. Erpressung in Wohnungen 2 2 2 2 220000 Körperverletzung davon: 253 253 33 220 9 3 19 29 191 1 1 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 52 52 9 43 1 3 9 39 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 43 43 7 36 1 2 7 33 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 9 9 2 7 1 2 6 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 9 9 2 7 1 2 6 223000 Misshandlung von Schutzbefohlenen darunter: 1 1 1 1 223001 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren 1 1 1 1 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 198 198 23 175 8 3 16 19 150 1 1 225000 Fahrlässige Körperverletzung 2 2 2 2 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 107 107 8 99 2 5 7 89 1 3 231000 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel davon: 2 2 1 1 1 1 231200 Entziehung Minderjähriger 2 2 1 1 1 1 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 104 104 7 97 2 5 6 87 1 3 232100 Freiheitsberaubung 8 8 8 1 2 5 232200 Nötigung 15 15 2 13 1 2 12 232279 Sonstige Nötigung 15 15 2 13 1 2 12 232300 Bedrohung 60 60 3 57 1 1 2 53 1 2 232400 Nachstellung 21 21 2 19 1 2 17 1 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 21 21 2 19 1 2 17 1 236000 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung davon: 1 1 1 1 236100 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung gemäß § 232 Abs. 1 StGB 1 1 1 1 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 22 22 22 3 2 17 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 22 22 22 3 2 17 Opfer davon: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 Seite 9 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven, 2013 Auswertungszeitraum: 01.01.2013 - 31.12.2013, (*) Gemeinde in (04012000000 Bremerhaven), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Opfer davon: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 22 22 22 3 2 17 892000 Gewaltkriminalität 62 62 9 53 1 4 9 48 895000 Menschenhandel 1 1 1 1 899000 Straßenkriminalität 13 13 2 11 1 2 10 Seite 10 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven, 2014 Auswertungszeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014, (*) Gemeinde in (04012000000 Bremerhaven), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 371 371 37 334 8 2 34 35 284 8 000000 ST gg. das Leben 4 4 2 2 2 2 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen 4 4 2 2 2 2 020010 Totschlag 4 4 2 2 2 2 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 7 7 7 1 6 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 6 6 6 1 5 111000 Vergewaltigung und sex. Nötigung 4 4 4 4 111100 Vergewalt./sex. Nötigung überfallartig (Einzeltäter) 4 4 4 4 112000 Sonstige sex. Nötigung 2 2 2 1 1 140000 Ausnutzen sexueller Neigung 1 1 1 1 142000 Zuhälterei 1 1 1 1 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 328 328 34 294 7 2 33 32 246 8 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 2 2 2 2 210010 Sonstiger Raub 2 2 2 2 220000 Körperverletzung davon: 220 220 27 193 3 1 18 26 168 4 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 33 33 6 27 1 4 6 21 1 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 27 27 5 22 2 5 19 1 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 6 6 1 5 1 2 1 2 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 6 6 1 5 1 2 1 2 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 186 186 20 166 2 1 14 19 147 3 225000 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 1 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 106 106 7 99 4 1 15 6 76 4 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 105 105 7 98 3 1 15 6 76 4 232100 Freiheitsberaubung 6 6 1 5 3 1 1 1 232200 Nötigung 14 14 1 13 2 1 11 232279 Sonstige Nötigung 14 14 1 13 2 1 11 232300 Bedrohung 64 64 4 60 2 1 8 3 47 3 232400 Nachstellung 21 21 1 20 1 2 1 17 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 21 21 1 20 1 2 1 17 236000 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung davon: 1 1 1 1 236100 Menschenhandel z. Z. der sex. Ausbeutung gemäß § 232 Abs. 1 StGB 1 1 1 1 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 32 32 1 31 1 1 30 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 32 32 1 31 1 1 30 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 32 32 1 31 1 1 30 892000 Gewaltkriminalität 43 43 8 35 1 4 8 29 1 892500 Mord und Totschlag 4 4 2 2 2 2 895000 Menschenhandel 1 1 1 1 899000 Straßenkriminalität 10 10 1 9 1 2 1 6 Opfer davon: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 Seite 11 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven, 2015 Auswertungszeitraum: 01.01.2015 - 31.12.2015, (*) Gemeinde in (04012000000 Bremerhaven), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 492 492 57 435 12 5 50 51 370 1 3 000000 ST gg. das Leben 4 4 4 4 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen 4 4 4 4 020010 Totschlag 4 4 4 4 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 7 7 7 2 5 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 7 7 7 2 5 111000 Vergewaltigung und sex. Nötigung 5 5 5 1 4 111100 Vergewalt./sex. Nötigung überfallartig (Einzeltäter) 3 3 3 1 2 111400 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 2 2 2 2 112000 Sonstige sex. Nötigung 2 2 2 1 1 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 417 417 52 365 9 5 41 46 312 1 3 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 7 7 3 4 3 4 210010 Sonstiger Raub 2 2 1 1 1 1 210040 Räuberischer Diebstahl 2 2 1 1 1 1 210050 Sonstige räuberische Erpressung 1 1 1 1 217000 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 1 1 1 217010 Sonst. Raub auf Straßen/Wegen/Plätzen 1 1 1 1 219000 Raubüberfälle in Wohnungen 1 1 1 1 219010 Raub in Wohnungen 1 1 1 1 220000 Körperverletzung davon: 285 285 34 251 3 3 28 31 217 3 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 41 41 6 35 7 6 28 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 29 29 5 24 3 5 21 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 12 12 1 11 4 1 7 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 12 12 1 11 4 1 7 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 243 243 28 215 3 3 21 25 189 2 225000 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 1 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 125 125 15 110 6 2 13 12 91 1 231000 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel davon: 2 2 1 1 1 1 231200 Entziehung Minderjähriger 2 2 1 1 1 1 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 123 123 14 109 6 2 13 11 90 1 232100 Freiheitsberaubung 8 8 1 7 1 3 1 3 232200 Nötigung 16 16 1 15 1 2 1 12 232201 Nötigung im Straßenverkehr 1 1 1 1 232279 Sonstige Nötigung 15 15 1 14 1 2 1 11 232300 Bedrohung 70 70 9 61 3 1 4 7 54 1 232400 Nachstellung 29 29 3 26 1 1 4 2 21 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 29 29 3 26 1 1 4 2 21 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 64 64 5 59 1 9 5 49 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 64 64 5 59 1 9 5 49 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 64 64 5 59 1 9 5 49 892000 Gewaltkriminalität 57 57 9 48 1 7 9 40 892500 Mord und Totschlag 4 4 4 4 Opfer davon: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 Seite 12 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven, 2015 Auswertungszeitraum: 01.01.2015 - 31.12.2015, (*) Gemeinde in (04012000000 Bremerhaven), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Opfer davon: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 899000 Straßenkriminalität 16 16 1 15 1 4 1 10 Seite 13 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven, 1. - 3. Quartal 2016 Auswertungszeitraum: 01.01.2016 - 30.09.2016, (*) Gemeinde in (04012000000 Bremerhaven), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ------ Straftaten insgesamt 265 265 32 233 3 1 2 7 17 26 206 2 1 000000 ST gg. das Leben 2 2 2 1 1 010000 Mord darunter: 1 1 1 1 010079 Sonstiger Mord 1 1 1 1 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen 1 1 1 1 020010 Totschlag 1 1 1 1 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung 4 4 4 2 2 110000 unter Gewaltanw. o. Ausnutzen e. Abhängigkeitsverh. 2 2 2 2 112000 Sonstige sex. Nötigung 2 2 2 2 130000 Sexueller Missbrauch 2 2 2 2 131000 Sex. Missbr. von Kindern 2 2 2 2 131010 Handlungen gemäß § 176 Abs. 5 StGB 1 1 1 1 131100 Sexuelle Handlungen gemäß § 176 Abs. 1 und 2 StGB 1 1 1 1 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit 222 222 32 190 3 1 7 13 26 169 2 1 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 2 2 2 2 210040 Räuberischer Diebstahl 1 1 1 1 219000 Raubüberfälle in Wohnungen 1 1 1 1 219010 Raub in Wohnungen 1 1 1 1 220000 Körperverletzung davon: 161 161 28 133 3 1 6 8 23 119 1 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung darunter: 40 40 10 30 2 4 9 24 1 222010 Sonst. Tatörtlichkeit bei gefährl. Körperverletzung 27 27 7 20 2 6 18 1 222100 Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 13 13 3 10 2 2 3 6 222110 Gefährl. Körperverletzung gemäß § 224 StGB 13 13 3 10 2 2 3 6 223000 Misshandlung von Schutzbefohlenen darunter: 2 2 2 2 223100 Misshandlung von Kindern 2 2 2 2 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 118 118 16 102 1 1 4 4 14 94 225000 Fahrlässige Körperverletzung 1 1 1 1 230000 ST gg. die persönliche Freiheit davon: 59 59 4 55 1 5 3 48 1 1 231000 Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel davon: 2 2 1 1 1 1 231200 Entziehung Minderjähriger 2 2 1 1 1 1 232000 Freiheitsber., Nötigung, Bedrohung, Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking) davon: 57 57 3 54 1 5 2 47 1 1 232100 Freiheitsberaubung 5 5 5 1 4 232200 Nötigung 8 8 8 1 7 232279 Sonstige Nötigung 8 8 8 1 7 232300 Bedrohung 36 36 3 33 1 1 2 30 1 1 232400 Nachstellung 8 8 8 2 6 232410 Nachstellung - z.B. räumliche Nähe - 8 8 8 2 6 700000 Strafrechtliche Nebengesetze 37 37 37 3 34 720000 ST gg. sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- 37 37 37 3 34 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz 37 37 37 3 34 892000 Gewaltkriminalität 44 44 10 34 2 5 9 27 1 892500 Mord und Totschlag 2 2 2 1 1 Opfer davon: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 Seite 14 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven, 1. - 3. Quartal 2016 Auswertungszeitraum: 01.01.2016 - 30.09.2016, (*) Gemeinde in (04012000000 Bremerhaven), häusliche Gewalt UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben, 100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung, 200000 Rohheitsdelikte und ST gg. Anlage 1 die persönliche Freiheit, 720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) Schl.- Zahl Straftat erfasste der Tat Fälle männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Opfer davon: Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 18 bis unter 21 21 bis unter 60 60 und älter insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 899000 Straßenkriminalität 13 13 3 10 2 2 3 6 Seite 15 von 15 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Anlage 2 2013 – Staatsanwaltschaft Bremen Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstige Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch 13 (9 / 4) 11 1 - - - - - - 1 185 ff. Beleidigung 44 (34 / 10) 28 9 1 - 1 - - - 5 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. 2 (2 / 0) 2 - - - - - - - - 223 – 229 Körperverletzung 1003 (870 / 133) 109 656 51 2 10 12 1 50 112 238 Naachstellung 219 (184 / 35) 37 123 16 4 12 5 - 5 17 239 Freiheitsberaubung 31 (29 / 2) 8 13 4 - 1 3 - - 2 240 Nötigung 23 (20 / 3) 9 7 2 - - - - 4 1 241 Bedrohung 126 (120 / 6) 61 35 10 - - 4 1 1 14 249 ff. Raub 17 (14 / 3) 9 6 - - - 1 - 1 - 303 ff. Sachbeschädigung 37 (37 / 0) 31 5 - - - - - - 1 GewSchG 118 (112 / 6) 100 7 2 - 1 5 - - 3 KunstUrhG 3 (3 / 0) 3 - - - - - - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Seite 2 von 8 2013 – Staatsanwaltschaft Bremen, Zweigstelle Bremerhaven Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstige Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch - - - - - - - - - - 185 ff. Beleidigung 11 (8 / 3) - 5 3 1 - - - - 2 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. 1 (1 / 0) 1 - - - - - - - - 223 – 229 Körperverletzung 229 (206 / 23) 16 122 20 2 - 11 1 13 44 238 Naachstellung 30 (26 / 4) 4 22 - - - 1 - 2 1 239 Freiheitsberaubung 4 (4 / 0) - - 1 - - - - 1 2 240 Nötigung 16 (15 / 1) 3 2 6 - - - - - 5 241 Bedrohung 55 (51 / 4) 2 39 2 1 - 2 - - 9 249 ff. Raub 2 (2 / 0) - 1 - - - - - 1 - 303 ff. Sachbeschädigung 5 (5 / 0) 3 2 - - - - - - - GewSchG 23 (22 / 1) 11 3 6 - - 2 - - 1 KunstUrhG - - - - - - - - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Seite 3 von 8 2014 – Staatsanwaltschaft Bremen Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstig e Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch 16 (13 / 3) 15 - - - - - - - 1 185 ff. Beleidigung 54 (46 / 8) 26 16 2 - 1 1 2 1 5 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. 7 (7 / 0) 6 - - - - - - - 1 223 – 229 Körperverletzung 1017 (885 / 132) 102 693 58 13 15 4 47 85 238 Naachstellung 242 (207 / 35) 37 139 16 1 17 8 5 6 13 239 Freiheitsberaubung 31 (31 / 0) 10 11 3 - 1 - 1 2 3 240 Nötigung 36 (33 / 3) 1 18 9 - 1 2 - 2 3 241 Bedrohung 165 (157 / 8) 43 73 11 - 9 5 - 6 18 249 ff. Raub 15 (12 / 3) 5 4 - - - 1 - 4 1 303 ff. Sachbeschädigung 49 (37 / 12) 36 9 2 - - 1 - 1 - GewSchG 217 (179 / 38) 162 7 16 - 2 18 1 7 4 KunstUrhG 2 (2 / 0) 2 - - - - - - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Seite 4 von 8 2014 – Staatsanwaltschaft Bremen, Zweigstelle Bremerhaven Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstig e Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch 3 (3 / 0) 1 2 - - - - - - - 185 ff. Beleidigung 16 (13 / 3) 4 7 - 1 - - 2 - 2 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. - - - - - - - - - - 223 – 229 Körperverletzung 275 (247 / 28) 18 140 22 5 - 25 1 12 52 238 Naachstellung 34 (30 / 4) 1 21 5 2 - 1 2 - 2 239 Freiheitsberaubung 4 (3 / 1) - 3 - - - - 1 - - 240 Nötigung 19 (19 / 0) 4 1 5 - - 2 - 3 4 241 Bedrohung 58 (51 / 7) 9 23 4 1 - 8 - 5 8 249 ff. Raub 3 (3 / 0) - 2 - - - 1 - - - 303 ff. Sachbeschädigung 13 (12 / 1) 6 4 1 - - 2 - - - GewSchG 43 (43 / 0) 25 3 7 - - 3 - 1 4 KunstUrhG - - - - - - - - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Seite 5 von 8 2015 – Staatsanwaltschaft Bremen Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstig e Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch 16 (13 / 3) 14 - - - - 1 - 1 - 185 ff. Beleidigung 51 (40 / 11) 27 18 1 1 1 - - 2 1 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. 6 (6 / 0) 5 - - - - - - 1 - 223 – 229 Körperverletzung 1057 (883 / 174) 132 641 71 3 31 20 5 69 85 238 Naachstellung 161 (135 / 26) 28 84 23 - 8 5 2 7 4 239 Freiheitsberaubung 30 (26 / 4) 10 4 10 - 1 - - 1 4 240 Nötigung 62 (59 / 3) 20 13 13 2 - 4 - 6 4 241 Bedrohung 178 (169 / 9) 50 73 16 1 3 10 1 9 15 249 ff. Raub 9 (8 / 1) 4 5 - - - - - - - 303 ff. Sachbeschädigung 41 (31 / 10) 29 8 - - 1 1 - 2 - GewSchG 293 (250 / 43) 220 9 22 - 1 17 - 14 10 KunstUrhG - - - - - - - - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Seite 6 von 8 2015 – Staatsanwaltschaft Bremen, Zweigstelle Bremerhaven Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstig e Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch 1 (1 / 0) 1 - - - - - - - - 185 ff. Beleidigung 13 (10 / 3) 2 4 2 - - 2 2 - 1 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. 1 (0 / 1) - - - - - 1 - - - 223 – 229 Körperverletzung 248 (210 / 38) 15 136 32 2 - 15 1 15 32 238 Naachstellung 31 (25 / 6) 7 17 2 1 - 4 - - - 239 Freiheitsberaubung 6 (6 / 0) - 2 1 - - 2 - - 1 240 Nötigung 10 (9 / 1) 2 4 3 - - - - - 1 241 Bedrohung 68 (58 / 10) 12 30 5 1 - 5 1 5 9 249 ff. Raub 2 (2 / 0) - - - - - 1 - - 1 303 ff. Sachbeschädigung 6 (4 / 2) 3 2 - - - 1 - - - GewSchG 50 (42 / 8) 25 6 8 - - 7 1 - 3 KunstUrhG 1 (1 / 0) - - - - - 1 - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Seite 7 von 8 2016 (bis zum 16.12.2016 erledigte Verfahren) – Staatsanwaltschaft Bremen Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstig e Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch 12 (11 / 1) 10 1 - - - 1 - - - 185 ff. Beleidigung 58 (49 / 9) 32 20 2 - - 1 2 - 1 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. 5 (4 / 1) 5 - - - - - - - - 223 – 229 Körperverletzung 860 (728 / 132) 126 565 37 2 3 10 7 59 51 238 Naachstellung 101 (91 / 10) 24 57 10 - 2 4 - 1 3 239 Freiheitsberaubung 22 (21 / 1) 8 4 7 - - - 1 2 - 240 Nötigung 49 (49 / 0) 12 10 15 1 - 3 1 4 3 241 Bedrohung 232 (217 / 15) 59 101 13 1 2 7 5 19 25 249 ff. Raub 11 (10 / 1) 5 4 - - - - - 2 - 303 ff. Sachbeschädigung 47 (39 / 8) 34 7 2 - 1 - - 3 - GewSchG 177 (177 / 0) 131 11 14 - - 9 3 6 3 KunstUrhG 2 (1 / 1) 1 1 - - - - - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Seite 8 von 8 2016 (bis zum 16.12.2016 erledigte Verfahren) – Staatsanwaltschaft Bremen, Zweigstelle Bremerhaven Delikte §§ Gesamt Verbindung / Abgabe Einstellungen Anklagen / Strafbefehl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamt (männl. BS / weibl. BS) Verbindung + Abgabe § 170 II StPO § 153 StPO § 153a StPO §153b StPO § 154 StPO Sonstig e Anklage Strafbefehl 123 Hausfriedensbruch - - - - - - - - - - 185 ff. Beleidigung 19 (13 / 6) 3 13 - - - 2 1 - - 201 – 206 Vertraulichkeit des Wortes etc. 2 (2 / 0) 1 1 - - - - - - - 223 – 229 Körperverletzung 243 (204 / 39) 16 153 25 6 - 17 2 9 15 238 Naachstellung 26 (25 / 1) 3 13 1 - 1 5 2 1 - 239 Freiheitsberaubung 6 (6 / 0) - - 6 - - - - - - 240 Nötigung 19 (18 / 1) 2 5 4 - - 3 2 - 3 241 Bedrohung 55 (48 / 7) 10 22 3 1 - 6 4 - 9 249 ff. Raub 3 (2 / 1) 2 1 - - - - - - - 303 ff. Sachbeschädigung 16 (15 / 1) 11 4 - - - 1 - - - GewSchG 61 (61 / 0) 22 8 8 - - 16 - 3 4 KunstUrhG 1 (1 / 0) - - - - - 1 - - - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen Aufgl. der Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Anlage 3 Schl.- Tatver- Jugendliche Heran- Erwachsene ab 21 Jahre Jahr zahl Straftat dächtige Jugendl. wachsende Erwachsene 25 30 40 50 60 Erwachsene der Tat insgesamt 14 < 18 18 < 21 21 < 25 und ab 21 30 40 50 60 älter 0 1 2 3 4 13 14 18 19 20 21 22 23 24 2013 ------ Straftaten insgesamt M 947 10 36 116 148 279 227 85 46 901 2013 ------ Straftaten insgesamt W 187 3 15 34 38 44 36 11 6 169 1013 ------ Straftaten insgesamt G 1.134 13 51 150 186 323 263 96 52 1.070 2014 ------ Straftaten insgesamt M 984 7 48 112 149 308 230 85 44 928 2014 ------ Straftaten insgesamt W 180 2 13 32 33 57 23 16 4 165 2014 ------ Straftaten insgesamt G 1.164 9 61 144 182 365 253 101 48 1.093 2015 ------ Straftaten insgesamt M 971 6 56 113 177 300 210 82 27 909 2015 ------ Straftaten insgesamt W 210 2 20 28 43 53 40 13 10 187 2015 ------ Straftaten insgesamt G 1.181 8 76 141 220 353 250 95 37 1.096 1.-3.Q. 2016 ------ Straftaten insgesamt M 768 6 49 80 135 258 149 72 19 713 1.-3.Q. 2016 ------ Straftaten insgesamt W 152 2 11 17 31 49 28 10 3 138 1.-3.Q. 2016 ------ Straftaten insgesamt G 920 8 60 97 166 307 177 82 22 851 S E X U S bis unter Seite 1 von 2 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven Aufgl. der Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Anlage 3 Schl.- Tatver- Jugendliche Heran- Erwachsene ab 21 Jahre Jahr zahl Straftat dächtige Jugendl. wachsende Erwachsene 25 30 40 50 60 Erwachsene der Tat insgesamt 14 < 18 18 < 21 21 < 25 und ab 21 30 40 50 60 älter 0 1 2 3 4 13 14 18 19 20 21 22 23 24 2013 ------ Straftaten insgesamt M 272 4 9 32 41 95 67 19 5 259 2013 ------ Straftaten insgesamt W 41 3 5 7 9 7 8 1 1 33 1013 ------ Straftaten insgesamt G 313 7 14 39 50 102 75 20 6 292 2014 ------ Straftaten insgesamt M 238 2 15 31 36 70 63 15 5 220 2014 ------ Straftaten insgesamt W 36 2 6 5 6 6 7 4 28 2014 ------ Straftaten insgesamt G 274 4 21 36 42 76 70 19 5 248 2015 ------ Straftaten insgesamt M 292 2 12 33 62 91 63 21 8 278 2015 ------ Straftaten insgesamt W 50 6 8 10 16 8 1 1 44 2015 ------ Straftaten insgesamt G 342 2 18 41 72 107 71 22 9 322 1.-3.Q. 2016 ------ Straftaten insgesamt M 184 3 7 20 26 66 44 15 3 174 1.-3.Q. 2016 ------ Straftaten insgesamt W 26 1 5 4 8 6 1 1 25 1.-3.Q. 2016 ------ Straftaten insgesamt G 210 3 8 25 30 74 50 16 4 199 bis unter S E X U S Seite 2 von 2 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen Staatsang. nichtdeutscher Tatverdächtiger Anlage 4 2013 2014 2015 1.-3. Q2016 deutsch dt 000 700 752 767 539 nichtdeutsch gesamt ndt 434 412 414 381 Türkei TR 163 151 125 117 107 Polen PL 152 37 31 43 36 Syrien SYR 475 6 6 13 32 Bulgarien BG 125 13 23 17 22 Serbien SR 170 17 18 31 20 Afghanistan AFG 423 3 1 3 14 Irak IRQ 438 7 10 9 11 Kosovo XXK 150 9 13 16 9 Iran IR 439 6 14 10 9 Montenegro MO 140 7 5 4 8 Nigeria WAN 232 15 10 8 8 ungeklärt YY 998 12 10 2 8 Libanon RL 451 15 8 11 7 Russische Föderation RUS 160 5 3 9 6 Ghana GH 238 8 9 5 6 Sierra Leone WAL 272 1 5 6 5 Mazedonien MK 144 1 5 7 4 Gambia WAG 237 6 9 10 4 Tunesien TN 285 4 9 1 4 Albanien AL 121 1 2 1 3 Italien I 137 1 6 5 3 Portugal P 153 3 6 1 3 Rumänien RO 154 6 7 6 3 Ukraine UA 166 4 2 4 3 Algerien DZ 221 6 3 8 3 USA USA 368 3 4 3 3 staatenlos XX 997 1 1 2 3 Frankreich F 129 3 3 2 Marokko MA 252 4 8 5 2 Kamerun CMR 262 5 3 4 2 Sri Lanka CL 431 9 4 2 2 Kasachstan KAZ 444 4 4 2 Kroatien HR 130 3 2 1 Griechen-land GR 134 2 2 2 1 Irland IRL 135 1 Niederlande NL 148 1 2 1 1 Österreich A 151 2 1 Schweden S 157 1 1 1 Spanien E 161 1 1 6 1 Ungarn H 165 1 1 1 Großbritannien/ Nordirland GB 168 1 2 1 UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Seite 1 von 5 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen Staatsang. nichtdeutscher Tatverdächtiger Anlage 4 2013 2014 2015 1.-3. Q2016 UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Weißrussland (Belarus) BY 169 1 1 Benin DY 229 1 1 1 Cote d'Ivoire CI 231 2 1 1 Guinea GIN 261 3 4 1 1 Senegal SN 269 1 1 1 Somalia SP 273 1 1 Togo RT 283 1 2 1 Ägypten ET 287 1 1 3 1 Kolumbien CO 349 2 2 1 1 Mexiko MEX 353 1 1 Trinidad und Tobago TT 371 1 1 1 1 Armenien ARM 422 1 Georgien GE 430 1 1 1 1 Vietnam VN 432 2 1 1 Indonesien RI 437 1 1 Kirgisistan KS 450 1 Pakistan PK 461 4 5 1 China Volksrepublik VC 479 1 1 Bosnien und Herzegowina BIH 122 5 6 3 Lettland LV 139 1 1 1 Litauen LT 142 3 2 4 Norwegen N 149 1 1 Schweiz CH 158 1 1 Kenia EAK 243 3 Kongo, Demokratische Republik ZRE 246 1 1 Liberia LBR 247 1 2 1 Libyen LAR 248 1 Mali RMM 251 1 Mosambik MOC 254 1 Guinea-Bissau GNB 259 1 Brasilien BR 327 3 Dominikanische Republik DOM 335 1 Guatemala GCA 345 1 Kanada CDN 348 1 Kuba C 351 1 Jamaika JA 355 1 Peru PE 361 1 Venezuela YV 367 2 1 Jemen ADN 421 1 Bahrain BRN 424 Indien IND 436 1 2 Jordanien JOR 445 4 3 Thailand THA 476 2 1 1 Seite 2 von 5 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen Staatsang. nichtdeutscher Tatverdächtiger Anlage 4 2013 2014 2015 1.-3. Q2016 UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Usbekistan UZB 477 1 1 Australien AUS 523 1 ohne Angabe ZZ 999 1 Seite 3 von 5 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven Staatsang. nichtdeutscher Tatverdächtiger Anlage 4 2013 2014 2015 1.-3. Q2016 deutsch dt 000 213 195 256 144 nichtdeutsch ndt 100 79 86 66 Türkei TR 163 28 19 23 14 Polen PL 152 10 12 3 11 Bulgarien BG 125 11 7 13 10 Syrien SYR 475 1 1 6 Kosovo XXK 150 1 6 5 3 Serbien SR 170 7 3 6 3 Mazedonien MK 144 3 2 2 2 Rumänien RO 154 1 2 3 2 Tunesien TN 285 2 Ägypten ET 287 1 2 Montenegro MO 140 1 Litauen LT 142 1 1 1 Portugal P 153 4 5 7 1 Gambia WAG 237 1 1 1 Ghana GH 238 1 Kongo, Demokratische Republik ZRE 246 1 Guinea GIN 261 1 2 1 Togo RT 283 1 USA USA 368 2 1 Afghanistan AFG 423 1 2 1 1 Irak IRQ 438 1 Albanien AL 121 1 Bosnien und Herzegowina BIH 122 4 1 Kroatien HR 130 1 1 Griechen-land GR 134 1 Lettland LV 139 1 2 2 Niederlande NL 148 1 1 Russische Föderation RUS 160 2 3 Spanien E 161 3 1 Ungarn H 165 4 1 2 Ukraine UA 166 2 Großbritannien/ Nordirland GB 168 1 Algerien DZ 221 1 1 Marokko MA 252 2 1 Dominica WD 333 1 Kolumbien CO 349 1 Nicaragua NIC 354 1 Peru PE 361 1 Jemen ADN 421 1 Aserbaidschan AZ 425 1 Indien IND 436 1 UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Seite 4 von 5 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven Staatsang. nichtdeutscher Tatverdächtiger Anlage 4 2013 2014 2015 1.-3. Q2016 UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Iran IR 439 1 Israel IL 441 1 Kasachstan KAZ 444 1 2 Libanon RL 451 1 Pakistan PK 461 1 2 Philippinen RP 462 2 Thailand THA 476 1 ungeklärt YY 998 7 Seite 5 von 5 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung formal: Verwandschaften: Partnerschaften UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Anlage 5 insgesamt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 2013 ------ Straftaten insgesamt insg 1.589 209 1.380 209 1.380 43 322 3 9 57 331 106 718 2014 ------ Straftaten insgesamt insg 1.634 239 1.395 239 1.395 40 321 2 10 72 366 125 698 2015 ------ Straftaten insgesamt insg 1.714 272 1.442 272 1.442 54 332 4 4 94 383 120 723 1.-3.Q.2016 ------ Straftaten insgesamt insg 1.283 179 1.104 179 1.104 50 268 1 8 54 240 74 588 Jahr Beziehung des Opfers zum Tatverdächtigen Schlüsselzahl der Tat Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ehemalige PartnerschaftenInsgesamtStraftat Ehe / Partnerschaft / Familie einschl. Angehörige insgesamt Partnerschaften ingesamt Ehepartner Eingetragene Lebenspartnerschaft Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Polizeiliche Kriminalstatistik, Stadt Bremerhaven Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung formal: Verwandschaften: Partnerschaften UND Straftatenschlüssel in (000000 ST gg. das Leben,100000 ST gg. die sex. Selbstbestimmung,200000 Rohheitsdelikte und ST gg. die persönliche Freiheit,720011 ST gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz) UND Opfer-TV-Beziehung in (Ehepartner,Eingetragene Lebenspartnerschaft,Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,Ehemalige Partnerschaften) Anlage 5 insgesamt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 2013 ------ Straftaten insgesamt insg 395 41 354 41 354 13 71 3 12 80 16 200 2014 ------ Straftaten insgesamt insg 371 37 334 37 334 7 67 10 87 20 180 2015 ------ Straftaten insgesamt insg 492 57 435 57 435 7 80 1 14 153 36 201 1.-3.Q.2016 ------ Straftaten insgesamt insg 265 32 233 32 233 8 60 1 9 68 15 104 Ehemalige PartnerschaftenJahr Schlüsselzahl der Tat Straftat Insgesamt Beziehung des Opfers zum Tatverdächtigen Ehe / Partnerschaft / Familie einschl. Angehörige insgesamt Partnerschaften ingesamt Ehepartner Eingetragene Lebenspartnerschaft Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Drs-19-892 VB Häusliche Gewalt in Bremen und Bremerhaven 20170110_1_GA Häusliche Gewalt 20170110 GA Häusliche Gewalt_00_MdS 20170110 GA Häusliche Gewalt_01_Anlage 1 20170110 GA Häusliche Gewalt_02_Anlage 2 20170110 GA Häusliche Gewalt_03_Anlage 3 20170110 GA Häusliche Gewalt_04_Anlage 4 20170110 GA Häusliche Gewalt_05_Anlage 5