— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 894 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 11. November 2016 Versorgung wohnungsloser Menschen Wohnungslosigkeit ist ein zunehmendes Problem, und auch im Land Bremen müssen immer mehr Menschen auf der Straße leben. Die Konkurrenz verschiedener Zielgruppen um bezahlbaren Wohnraum wird stetig größer, ebenso wie die Konkurrenz wohnungsloser Menschen um Plätze in Notunterkünften, Übergangswohnheimen und Aufenthaltsstätten, die sich an der Grenze ihrer Kapazitäten befinden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe geht zudem von einem weiteren massiven Anstieg von Wohnungsnotstandsfällen in den nächsten Jahren aus. Die Gründe hierfür werden weniger in der Zuwanderung gesehen, als vielmehr in den wohnungs- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, also einem immer knapper werdenden sozialen Wohnungsbestand und mangelnder Armutsbekämpfung. In Bremen wird Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Menschen immer knapper, da mehr ältere Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen als neu gebaute Sozialwohnungen hinzukommen und die Mieten generell anhaltend steigen . Ein geschützter individueller Wohnraum ist ein Grundrecht und sollte jedem Menschen zur Verfügung stehen. Daher muss der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommen und neben einem ausreichenden Hilfesystem für Menschen mit einer Wohnungsnotproblematik genügend günstigen Wohnraum zur Sicherung der Versorgung aller Menschen bereitstellen. Wir fragen den Senat: 1. Derzeit wird von 500 bis 600 Personen in Bremen ausgegangen, die wohnungslos sind. Welche Informationen liegen dem Senat zu den aktuellen Zahlen und Geschlechterverteilung wohnungsloser, d. h. in Einrichtungen untergebrachten sowie obdachloser Menschen in Bremen vor? 2. Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3. Wie viele Plätze zur Unterbringung von Wohnungslosen gibt es derzeit in Bremen , und hält der Senat diese Anzahl für ausreichend (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Familien und Art der Unterkunft)? 4. Wie hoch ist die derzeitige Auslastung der verschiedenen Notunterbringungsmöglichkeiten (inklusive vertragsfreier gewerblicher Angebote wie Hotels und Pensionen) für Wohnungslose im Land Bremen? 5. Wie hoch sind die jeweiligen Kostensätze für die Unterbringung pro Person und pro Tag? 6. Wie beurteilt der Senat den Kostenaufwand für die verschiedenen Unterbringungsformen ohne Betreuung (regulärer Wohnraum inbegriffen) im Vergleich? 7. Nach welchen Kriterien werden die gewerblichen Unterkünfte für die Unterbringung ausgewählt, wie und durch wen findet die Kontrolle der dortigen Standards statt? 8. Wie viele Wohnungskontingente stehen der Zentralen Fachstelle Wohnen (ZFW) zur Unterbringung von Menschen mit Wohnungsnot dauerhaft zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgesellschaften bzw. Vertragspartnern)? — 2 — 9. Auf welche sonstigen Unterkünfte hat die Zentrale Fachstelle Wohnen im Bedarfsfall Zugriff? 10. Wie hat sich die Anzahl der Vermittlungen von Wohnraum durch die Zentrale Fachstelle Wohnen an Wohnungslose in den vergangen fünf Jahren entwickelt? 11. Nach welchem Konzept erfolgt die Belegsteuerung für die im Wohnraumförderungsprogramm enthaltenen Kontingente für von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen? 12. Gibt es niedrigschwellige, also direkt zugängliche und kostenfreie Aufenthaltsund Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnungslose, und wenn ja, welche? 13. Welche Möglichkeiten zur Abwendung von Wohnungslosigkeit, und welche wohnbegleitenden Hilfen gibt es derzeit? Wie sind die jeweiligen Zugangsbedingungen (Kosten etc.)? 14. Gibt es Gruppen, die derzeit von Leistungen des Wohnungshilfesystems ausgeschlossen sind, und wenn ja, wie soll deren Zugang zu diesen Leistungen zukünftig gewährleistet werden? 15. Wie viele Fälle gibt es, in denen Geflüchtete obdachlos geworden und somit unter die Wohnungslosenhilfe gefallen sind? 16. Welche Möglichkeiten zur Unterbringung und Betreuung von wohnungslosen Menschen, die psychisch beeinträchtigt, aber nicht krankheitseinsichtig sind, gibt es derzeit, und sieht der Senat diese als ausreichend an? 17. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um das Auslaufen von Belegungsbindungen im Sozialwohnungsbestand zu stoppen? 18. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Prävention von Wohnungslosigkeit zur Unterbringung von Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chancen haben sowie zum Ausbau wohnbegleitender Hilfen? Claudia Bernhard, Sophia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 10. Januar 2017 1. Derzeit wird von 500 bis 600 Personen in Bremen ausgegangen, die wohnungslos sind. Welche Informationen liegen dem Senat zu den aktuellen Zahlen und Geschlechterverteilung wohnungsloser, d. h. in Einrichtungen untergebrachten sowie obdachloser Menschen in Bremen vor? Im Jahr 2016 wurden ca. 1 663 wohnungslose Personen über die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) untergebracht. Im Dezember 2016 wurden insgesamt ca. 424 Personen untergebracht, davon ca. 281 Folgeunterbringungen aufgrund von Wohnungslosigkeit aus dem Vormonat . Notunterkünfte (NU) Schlichthotels/Pensionen Männlich Weiblich Weiblich Männlich Gesamt 129 32 57 206 424 Insgesamt beträgt die Anzahl der Frauen ca. ein Fünftel der untergebrachten Menschen. Die Zahl der wohnungslosen Menschen, die auf der Straße leben und die Übernachtungsangebote der Stadt Bremen nicht in Anspruch nehmen, ist nicht bekannt. 2. Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Im Nachfolgenden ist die Entwicklung der Unterbringungszahlen seit 2011 dargestellt . — 3 — Notunterkünfte (NU) Schlichthotels/Pensionen Jahr Männlich Weiblich Weiblich Männlich Gesamt 2011 478 139 72 357 1 046 2012 506 117 110 419 1 152 2013 434 135 122 458 1 149 2014 522 136 133 525 1 316 2015 516 129 147 616 1 408 2016 537 137 253 736 1 663 3. Wie viele Plätze zur Unterbringung von Wohnungslosen gibt es derzeit in Bremen , und hält der Senat diese Anzahl für ausreichend (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Familien und Art der Unterkunft)? Die Notunterkunft für Männer verfügt über 72 Plätze. Die Notunterkunft für Frauen verfügt über 14 Plätze, bei weitergehendem Bedarf kann aufgestockt werden. In den Unterkünften für drogenabhängige Menschen stehen 55 Plätze zur Verfügung , die bei Bedarf aufgestockt werden können. Die Plätze stehen für Männer und Frauen – je nach Bedarf – zur Verfügung. Darüber hinaus werden zurzeit Plätze in sechs regelhaft belegten Hotels und Pensionen zur Verfügung gestellt. Mit 16 weiteren Hotels, Pensionen und Privatzimmervermietungen kooperiert die ZFW im Bedarfsfall. Grundsätzlich wird in Bremen vermieden, Familien im Wohnungslosensystem unterzubringen. So stehen fünf Notwohnungen für Familien zur Verfügung, die z. B. im Fall der Nichtbewohnbarkeit einer Wohnung (nach einem Brand) oder bei sonstigen Notfällen vergeben werden können. Darüber hinaus verfügen einige der Hotels und Pensionen über spezielle Familienzimmer oder Appartements . 4. Wie hoch ist die derzeitige Auslastung der verschiedenen Notunterbringungsmöglichkeiten (inklusive vertragsfreier gewerblicher Angebote wie Hotels und Pensionen) für Wohnungslose im Land Bremen? Die Notunterkünfte sind derzeit fast vollständig ausgelastet. Die Plätze bei den vertragsfreien gewerblichen Angeboten werden bei Bedarf aufgestockt. 5. Wie hoch sind die jeweiligen Kostensätze für die Unterbringung pro Person und pro Tag? In den Notunterkünften betragen die Kosten pro Person und Nacht je nach Einrichtung zwischen 51,01 ‡ und 136,65 ‡. Enthalten sind die Kosten der notwendigen pädagogischen und psychosozialen Betreuung. Für die Übernachtung in Hotels und Pensionen fallen Kosten von 16 ‡ bis ca. 40 ‡ an, im Einzelfall bis 45 ‡ pro Person und Nacht. 6. Wie beurteilt der Senat den Kostenaufwand für die verschiedenen Unterbringungsformen ohne Betreuung (regulärer Wohnraum inbegriffen) im Vergleich? Wohnen im eigenen Wohnraum ist die kostengünstigste Form der Wohnraumversorgung . Neben fachlichen Erwägungen wird auch aus diesem Grund eine Vermittlung von wohnungslosen Menschen in den eigenen Wohnraum bevorzugt . Auch aus diesem Grund legt der Senat einen Schwerpunkt in der Schaffung von neuen Wohnungen, die zu einem Teil an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen vergeben werden (siehe auch Frage 17). 7. Nach welchen Kriterien werden die gewerblichen Unterkünfte für die Unterbringung ausgewählt, wie und durch wen findet die Kontrolle der dortigen Standards statt? — 4 — Gewerbliche Unterkünfte sind Pensionen, Privatzimmervermietungen und Schlichthotels. Diese Unterkünfte werden nach Verfügbarkeit, Zimmergrößen, Ausstattung und sozialräumlicher Einbindung ausgewählt, wenn die Kosten sich im angemessenen Rahmen befinden und die Betreiber sich auf das aufwendige Abrechnungsverfahren einlassen. Die ZFW besucht alle Hotels/Pensionen, die regelhaft belegt werden, zweimal jährlich, dabei werden die oben genannten Kriterien in den Blick genommen. 8. Wie viele Wohnungskontingente stehen der Zentralen Fachstelle Wohnen zur Unterbringung von Menschen mit Wohnungsnot dauerhaft zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgesellschaften, bzw. Vertragspartnern)? Der ZFW stehen ca. 30 Wohnungen der Vonovia zur Belegung nach Obdachlosenpolizeirecht zur Verfügung. Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms wurden der ZFW im Jahr 2016 zur Versorgung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen (20 % der Sozialwohnungen im Neubau) insgesamt 69 Wohneinheiten zur Verfügung gestellt, die sich wie folgt aufteilen: Eigentümerin/Eigentümer Anzahl der Wohnungen GEWOBA 53 Egestorff-Stiftung Osterholz 6 Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (WaBeQ) 4 Khan Öngel 4 Ümit und Hakan Asan 2 Für das Jahr 2017 werden nach Abschluss der Bauvorhaben aus diesem Programm weitere 51 Wohnungen zur Belegung zur Verfügung stehen. Durch die Kooperation der ZFW mit Immobilien Bremen (IB) stehen weitere acht Wohnungen zur Verfügung. Die ZFW verfügt über fünf Notwohnungen für Familien. Die ZFW vermittelt darüber hinaus in Wohnungen des Vereins Wohnungshilfe e. V. Außerdem bestehen Kooperationen mit der GEWOBA und der Vonovia zur Vermittlung in Wohnraum (jeweils drei Haushalte pro Monat im Rahmen einer engen Begleitung). Durch die ZFW erfolgt eine Vermittlung in sozial geförderte, alten- und behindertengerechte Wohnungen. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der Bremer Heimstiftung zur Vermittlung ins Servicewohnen. Durch Kooperationen mit privaten Vermietern können wohnungslose Menschen außerdem in Wohnungen und möblierte Zimmer vermittelt werden. In diesem Zusammenhang betreibt die ZFW auch Akquise von Wohnraum. 9. Auf welche sonstigen Unterkünfte hat die Zentrale Fachstelle Wohnen im Bedarfsfall Zugriff? Weitere sonstige Unterkünfte stehen nicht zur Verfügung und sind auch nicht notwendig. 10. Wie hat sich die Anzahl der Vermittlungen von Wohnraum durch die Zentrale Fachstelle Wohnen an Wohnungslose in den vergangen fünf Jahren entwickelt? Es liegen keine konkreten Zahlen vor, da die Vermittlung in Wohnraum nicht über das vorhandene EDV-Programm abgebildet werden kann. 11. Nach welchem Konzept erfolgt die Belegsteuerung für die im Wohnraumförderungsprogramm enthaltenen Kontingente für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen? — 5 — Die Vergabe erfolgt individuell nach den konkreten und aktuellen Bedarfen. Dabei wird berücksichtigt, dass Wohnumfeld und die von Wohnungslosigkeit bedrohten oder wohnungslosen Menschen gut zusammenpassen, damit möglichst ein dauerhaftes Wohnen erreicht wird. 12. Gibt es niedrigschwellige, also direkt zugängliche und kostenfreie Aufenthaltsund Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnungslose, und wenn ja, welche? Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen werden von verschiedenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Gemeinden angeboten (z. B. Café Papagei, frauenzimmer, Teestube der Hoppenbank e. V., Bremer Treff, Die Tasse, Winterkirche, St. Stephani und St. Michaelis Sonntagstreff, Sonntagstreff der Obdachloseninitiative Bremen-Norder Kirchengemeinden). Die Übernachtungsmöglichkeiten wurden bereits in der Antwort zu Frage 3 dargestellt . 13. Welche Möglichkeiten zur Abwendung von Wohnungslosigkeit, und welche wohnbegleitenden Hilfen gibt es derzeit? Wie sind die jeweiligen Zugangsbedingungen (Kosten etc.)? Zur Abwendung von Wohnungsverlust prüft und entscheidet die ZFW über die Mietschuldenübernahme im Rahmen von Räumungsklagen und festgesetzten Zwangsräumungen für die Sozialleistungsträger. Durch Kooperation mit den unterschiedlichsten Beratungsstellen, sozialen Diensten , Vermietern und Sozialleistungs- und Rententrägern gelingt es auch in anderen Fällen (z. B. konflikthaftes Verhalten oder Vernachlässigung der Wohnung ), Wohnungsverlust zu vermeiden. Ebenso wird in der ZFW eine Klärung darüber herbeigeführt, ob im Einzelfall besondere Hilfen, wie z. B. die Einschaltung eines Maklers oder die Anerkennung einer höheren Miete, erforderlich sind. Wohnbegleitende Hilfen können über die aufsuchende Hilfe nach § 67 SGB XII (Sozialgesetzbuch) im Rahmen einer Hilfeplanung durch das Amt für Soziale Dienste oder nach § 16 a Nr. 3 SGB II als psychosoziale Betreuung durch das Jobcenter initiiert werden. Eine intensive Wohnbegleitung kann im Rahmen einer Hilfeplanung nach § 67 SGB XII durch das Amt für Soziale Dienste initiiert werden. In besonderen Einzelfällen kann eine Begleitung aus der Notunterkunft in Wohnraum über die ZFW eingesetzt werden. Zur Beseitigung von Wohnungslosigkeit siehe Fragen 8 und 9. 14. Gibt es Gruppen, die derzeit von Leistungen des Wohnungshilfesystems ausgeschlossen sind, und wenn ja, wie soll deren Zugang zu diesen Leistungen zukünftig gewährleistet werden? Die Voraussetzung zur Versorgung durch das Wohnungslosenhilfesystem ist die Berechtigung zum Sozialleistungsbezug dem Grund nach. Zukünftig soll auch weiterhin die grundsätzliche Berechtigung zum Sozialleistungsbezug den Zugang zum Wohnungslosenhilfesystem ermöglichen. 15. Wie viele Fälle gibt es, in denen Geflüchtete obdachlos geworden und somit unter die Wohnungslosenhilfe gefallen sind? Eine Erhebung nach Aufenthaltsstatus erfolgt nicht. Geflüchtete Menschen werden über die ZFW untergebracht, wenn sie bereits einen gültigen Aufenthaltsstatus haben, aus anderen Städten eingereist sind, sich in Bremen angemeldet haben, im Sozialleistungsbezug durch das Jobcenter oder Amt für Soziale Dienste stehen und sich dann anschließend wohnungslos melden. Außerdem werden diejenigen geflüchteten Menschen mit Sozialleistungsbezug untergebracht, die prekäre Mietverträge abgeschlossen haben, dort nicht mehr verbleiben können oder sich selbst obdachlos gemacht haben. — 6 — Unbegleitete minderjährige Ausländer werden durch das Jugendhilfesystem in Wohnraum orientiert und nicht durch das Wohnungslosenhilfesystem untergebracht . Schließlich werden anerkannte Flüchtlinge, die bereits das Übergangswohnheim verlassen und eine eigene (meist kleine) Wohnung angemietet haben, im Fall des Familiennachzugs unterstützt. Dies gilt dann, wenn es dem Betroffenen nicht gelungen ist, rechtzeitig eine Wohnung für die gesamte nachziehende Familie anzumieten und wenn der Aufenthalt in der Wohnung des anerkannten Asylbewerbers aufgrund der Familiengröße nicht möglich ist. Für diese Zielgruppe steht eine Unterkunft mit 97 Plätzen zur Verfügung. 16. Welche Möglichkeiten zur Unterbringung und Betreuung von wohnungslosen Menschen, die psychisch beeinträchtigt, aber nicht krankheitseinsichtig sind, gibt es derzeit, und sieht der Senat diese als ausreichend an? Eine spezielle Einrichtung oder Unterkunft zur Unterbringung psychisch kranker Menschen ohne Krankheitseinsicht existiert nicht. Sie werden im Rahmen der Möglichkeiten der ZFW untergebracht. Die ZFW beim Amt für Soziale Dienste hat gemeinsam mit der Initiative zur sozialen Rehabilitation e. V. seit einem Jahr ein Angebot geschaffen, bei dem wohnungslosen Menschen (in der Regel in Hotels wohnend) Betreuung angeboten wird. Das Angebot richtet sich an Menschen, bei denen die ZFW einen psychiatrischen Betreuungsbedarf sieht, die aber das sonst übliche Begutachtungsverfahren durch den sozialpsychiatrischen Dienst ablehnen und sich selbst nicht als psychisch krank einschätzen. Neben dem Aufbau eines stabilen Betreuungskontakts ist das Ziel, dass die Personen eigenen Wohnraum beziehen. Das Angebot befindet sich in der Erprobungsphase. Eine Auswertung und Bewertung wird in nächster Zeit erfolgen. 17. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um das Auslaufen von Belegungsbindungen im Sozialwohnungsbestand zu stoppen? Der Senat sieht es als vordringliche Aufgabe an, auch in Zukunft die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen . Dafür ist die Schaffung von neuen Sozialwohnungen unabdingbare Voraussetzung . In diesem Sinne hält der Senat an der Sozialwohnungsquote fest, wonach überall dort, wo städtische Grundstücke verkauft werden oder neues Wohnungsbaurecht geschaffen wird, 25 % der neu geschaffenen Wohnungen Sozialwohnungen sein müssen. Darüber hinaus hat der Senat seit dem 28. August 2012 für das Land Bremen drei Wohnraumförderungsprogramme mit einem Darlehensvolumen von jeweils 40 Mio. ‡ – also insgesamt 120 Mio. ‡ – beschlossen. Mit jedem dieser Programme können je nach Wohnungsgemenge 650 bis 700 Sozialbindungen begründet werden. Das sind insgesamt 1 800 bis 2 000 Wohnungen. 18. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Prävention von Wohnungslosigkeit zur Unterbringung von Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chancen haben sowie zum Ausbau wohnbegleitender Hilfen? Die Stadt Bremen verfügt über ein sehr differenziertes System zur Prävention von Wohnungslosigkeit. Auch das Hilfesystem zur Reintegration in Wohnraum ist gut entwickelt und wurde in den letzten Jahren weiter dezentralisiert. Die Umsetzung dieses Prozesses läuft derzeit. Druck: Anker-Druck Bremen