BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/895 Landtag 19. Wahlperiode 10.01.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion FDP Woans geiht dat wieder mit dat Institut för nedderdüütsche Spraak? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion von der FDP vom 16.11.2016 „Wie geht es weiter mit dem Institut für niederdeutsche Sprache?“ Die Fraktion der FDP hat folgende kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Seit 1979 wird das Institut für niederdeutsche Sprache mit Sitz in Bremen auf der Grundlage eines gemeinsamen Finanzierungsabkommens der Länder Schleswig- Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen gefördert. Seit über vierzig Jahren ist das Institut eine überregionale Anlaufstelle für alle Fragen im Bereich Niederdeutsch. Es unterstützt sowohl Schulen und Kindergärten als auch die Politik und die Wissenschaft. Die niederdeutsche Sprache gehört den Regional- und Minderheitensprachen an und ist aus der Sicht der FDP-Fraktion ein hohes und erhaltenswertes Kulturgut, mit dem sich viele Norddeutsche identifizieren. Mit Schreiben vom 10.05.2016 teilten die Geberländer dem Institut für niederdeutsche Sprache mit, das bestehende Finanzierungsabkommen zum Ende des Jahres 2017 aufzukündigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat 1. Inwiefern plant der Senat, das Institut für niederdeutsche Sprache auch nach einem Wegfall der Fördermittel aus dem Finanzierungsabkommen zu unterstützen? 2. Gibt es Bestrebungen, gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein, eine Förderung der niederdeutschen Sprache zu betreiben? Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet sein und wie weit ist der Planungsstand hierzu? 3. Inwiefern plant der Senat, in die Anstrengungen zum Erhalt und zur Förderung der niederdeutschen Sprache und ggf. des Instituts für niederdeutsche Sprache zusätzlich zu den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig- Holstein auch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen und Sachsen-Anhalt, die die niederdeutsche Sprache ebenfalls unter den ausdrücklichen Schutz der europäischen Sprachencharta stellen, einzubeziehen? 4. Wie bewertet der Senat die Zukunft des INS und der dort angestellten Mitarbeiter ab dem Jahr 2018, wenn die institutionelle Förderung zur Finanzierung des INS wegfällt? 5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um der in Teil II, Artikel 7; 1.c der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen definierten Notwendigkeit eines entschlossenen Vorgehens zur Förderung von Regional- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 oder Minderheitensprachen gerecht zu werden, wenn die Förderung des Instituts für niederdeutsche Sprache durch die Kündigung des Finanzierungsabkommens zum 31.12.2017 wegfällt? 6. Wie stellt der Senat derzeit sicher, dass die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional- und Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen ermöglicht wird? Inwiefern ist das Institut für niederdeutsche Sprache hieran beteiligt und welche Planungen verfolgt der Senat hierzu ab dem Jahr 2018? 7. Inwiefern plant der Senat, das Angebot an niederdeutschem Sprachunterricht an Schulen und in der Erwachsenenbildung auszuweiten?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern plant der Senat, das Institut für niederdeutsche Sprache auch nach einem Wegfall der Fördermittel aus dem Finanzierungsabkommen zu unterstützen? Das Institut für niederdeutsche Sprache wird vom Verein Institut für niederdeutsche Sprache e. V. unterhalten und betrieben. Wenn Ende 2017 die institutionelle Förderung des Vereins endet, besteht für den Verein privaten Rechts weiterhin die Möglichkeit, Anträge auf Basis von Projektförderung für zeitlich befristete Maßnahmen zu stellen. 2. Gibt es Bestrebungen, gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein, eine Förderung der niederdeutschen Sprache zu betreiben? Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet sein und wie weit ist der Planungsstand hierzu? Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen haben am 04.11.2016 in einer gemeinsamen Geberländerbesprechung vereinbart, zukünftig eine von den vier Ländern gemeinsam getragene Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache zu etablieren. Es besteht das Ziel, die von den Ländern bisher bereit gestellten Mittel zukünftig auch in die in öffentlicher Trägerschaft geführte Koordinierungsstelle für die Pflege der niederdeutschen Sprache im Sinne der Minderheitencharta einzubringen und Bremen als Sitzland beizubehalten. Die konzeptionellen Grundlagen für die neue Koordinierungsstelle werden im Detail im Zuge der anstehenden weiteren Gremienbefassungen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2017 verhandelt. 3. Inwiefern plant der Senat, in die Anstrengungen zum Erhalt und zur Förderung der niederdeutschen Sprache und ggf. des Instituts für niederdeutsche Sprache zusätzlich zu den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, die die niederdeutsche Sprache ebenfalls unter den ausdrücklichen Schutz der europäischen Sprachencharta stellen, einzubeziehen? Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen sind mit den anderen Ländern, in denen Niederdeutsch gesprochen wird, und dem Bund, dort vor allem im Rahmen des Beratenden Ausschusses für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe beim Bundesministerium des Innern, in intensiven Gesprächen über die Zukunft der Förderung des Niederdeutschen. Eine Mitwirkung des Bundes und der anderen Länder an einer neu strukturierten länderübergreifenden Kooperation für die Förderung des Niederdeutschen wird derzeit verhandelt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 4. Wie bewertet der Senat die Zukunft des INS und der dort angestellten Mitarbeiter ab dem Jahr 2018, wenn die institutionelle Förderung zur Finanzierung des INS wegfällt? Das Institut für niederdeutsche Sprache e. V. muss sich unter den geänderten Rahmenbedingungen neu orientieren. Die Satzungsstrukturen des Vereins sehen keine Einflussnahme der Geberländer vor. Die zukünftige Aufstellung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. liegt in der Verantwortung der Vereinsführung. 5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um der in Teil II, Artikel 7; 1.c der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen definierten Notwendigkeit eines entschlossenen Vorgehens zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen gerecht zu werden, wenn die Förderung des Instituts für niederdeutsche Sprache durch die Kündigung des Finanzierungsabkommens zum 31.12.2017 wegfällt? Um dem Aussterben des Niederdeutschen entgegenzuwirken, hat die Bremische Bürgerschaft seit der 18. Legislaturperiode einen Beirat Plattdeutsch in Anlehnung an die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingerichtet. Durch das gemeinsame Zusammenwirken von Akteuren der Sprachgemeinschaft, der Politik und der Behörden wurde ein Forum zu Beratung und Koodinierung der Erfüllung der Bestimmungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschaffen. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird fortgeführt. Mit der in Planung befindlichen Koordinierungsstelle wird darüber hinaus eine länderübergreifende Einrichtung geschaffen, deren Aufgabenprofil sich ebenfalls an den gezeichneten Verpflichtungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen orientieren wird mit dem Ziel, die Aktivitäten der beteiligten Länder und des Bundes zu bündeln und zu koordinieren. 6. Wie stellt der Senat derzeit sicher, dass die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional- und Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen ermöglicht wird? Inwiefern ist das Institut für niederdeutsche Sprache hieran beteiligt und welche Planungen verfolgt der Senat hierzu ab dem Jahr 2018? Zur Erfüllung der Forderungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nach einem systematischen Sprachangebot in Niederdeutsch haben sich zum Schuljahr 2014/15 vier Grundschulen in Bremen (Mahndorf, Schönebeck, Arsten, Burgdamm) und zum 2. Halbjahr des Schuljahres eine Grundschule in Bremerhaven (Veernschule) auf den Weg gemacht, ein Profil Niederdeutsch an ihrer Schule zu entwickeln. Derzeit werden Kriterien erarbeitet, damit die Schulen sich zertifizieren lassen können. Daran geknüpft wird eine langfristige Ressourcenabsicherung angestrebt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 An der Universität Bremen findet im Rahmen der Lehrerausbildung regelmäßig ein Modul „Niederdeutsch, Sprache, Literatur und Kultur“ statt. Darüber hinaus organisiert die Akademie für Weiterbildung im Rahmen des Seniorenstudiums und in Kooperation mit dem Studiengang Germanistik seit vielen Jahren ein Lehrangebot Niederdeutsch. Am Landesinstitut für Schule wurde im Schuljahr 2015/2016 eine Lehrerfortbildung zum Niederdeutschen angeboten, die in 2017 fortgesetzt werden soll. Die Bremer Volkshochschule eröffnet im Rahmen ihres Kursangebotes die Möglichkeit des Spracherwerbs der niederdeutschen Sprache im Bereich der Erwachsenenbildung. Im Rahmen der Lehreraus- und -fortbildung sowie der praktischen Unterstützung der Profilschulen leistet das Institut für niederdeutsche Sprache e. V. einen wichtigen Beitrag. Es wird davon ausgegangen, dass die in Planung befindliche Koordinierungsstelle hier ebenfalls unterstützend tätig werden kann. 7. Inwiefern plant der Senat, das Angebot an niederdeutschem Sprachunterricht an Schulen und in der Erwachsenenbildung auszuweiten? Die ersten Schülerinnen und Schüler, die an einem systematischen Sprachangebot Niederdeutsch an einer der vier Profilschulen teilgenommen haben, wechseln zum Schuljahr 2018/19 an die weiterführenden Schulen. Derzeit wird geprüft, ob eine Oberschule oder ein Gymnasium das Profil weiterführt. Das Kursangebot der Volkshochschule Bremen orientiert sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an der Nachfrage. Zurzeit werden vier Kurse und 1 Wochenendseminar angeboten. Von der Universität Bremen werden zurzeit keine Spracherwerbskurse angeboten. Das Fremdsprachenzentrum hat jedoch bei Bedarf seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, dieses Modul aufzunehmen. Im Bereich der Erwachsenenbildung stehen keine zusätzlichen Mittel zum Ausbau des niederdeutschen Sprachunterrichts zur Verfügung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-895 VB Woans geiht dat wieder mit dat Institut för nedderdüütsche Spraak? 20170110_1_KA Wie geht es weiter mit dem INS