— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 899 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 6. Dezember 2016 Welche Unterschiede gibt es hinsichtlich der Arbeitsbedingungen zwischen den verschiedenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Jobcenters? Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist in einer gemeinsamen Einrichtung sachlich für die Aufgaben des Bundes, darunter das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die Eingliederungsmittel des Bundes zuständig. Die Kommunen sind für die kommunalen Aufgaben, darunter die Kosten der Unterkunft, die Leistungen für Bildung und Teilhabe und die kommunalen Eingliederungsleistungen zuständig. Die Beschäftigten in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert sind, sind entweder Beschäftigte der Agentur für Arbeit oder der Kommune und dem Jobcenter zur dortigen Tätigkeit zugewiesen. Kommunale Beschäftigte bearbeiten dabei auch Aufgaben des Bundes und umgekehrt BA-Beschäftigte kommunale Aufgaben. Das Einkommen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Bundesagentur soll 500 ‡ monatlich , in Einzelfällen noch höher ausfallen als für kommunale Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter mit vergleichbaren Aufgaben. Darüber hinaus soll es im Jobcenter Bremen und anderen gemeinsamen Einrichtungen in Deutschland weitere Ungleichbehandlungen , z. B. in der Arbeitszeiterfassung, bei den Urlaubsansprüchen und für Regelungen zum Freizeitausgleich geben. Dies sorgt für Unmut – nicht nur in den beiden Jobcentern im Land Bremen. In der Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 19. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2015 bis 2019 wurde beschlossen, dass sich der Senat dafür einsetzen wird, die unterschiedlichen Beschäftigungsbedingungen der kommunalen und Bundesagenturbeschäftigten perspektivisch anzunähern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie sind die kommunalen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und diejenigen der Bundesagentur für Arbeit tariflich eingruppiert, die in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven arbeiten, und welche finanziellen Unterschiede resultieren daraus bei vergleichbaren Tätigkeiten? 2. Gibt es weitere Unterschiede hinsichtlich der Arbeitsbedingungen zwischen den kommunalen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und denjenigen der Bundesagentur für Arbeit, die in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven arbeiten, und wenn ja, welche? 3. Gibt es ein Personalentwicklungskonzept für die Jobcenter Bremen und Bremerhaven oder ist eines geplant? 4. Plant der Senat, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der kommunalen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und der Bundesagentur für Arbeit, z. B. durch Zulagen für die Zeit der Tätigkeit im Jobcenter oder andere Instrumente aufzuheben? Wenn ja, was genau plant der Senat, und wann? Wenn nein, bitte begründen. 5. Ist dem Senat bekannt, ob es bundesweite Initiativen zur Anpassung der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen zwischen den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in den Jobcentern gibt? Wenn ja, welche, und engagiert sich Bremen hier ebenfalls ? Sybille Böschen, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD — 2 — Funktion Tarifbeschäftigte TVöD BremBesG (Grundgehalt ohne allg. Stellenzulage) Anfangsgehalt Maximalgehalt Anfangsgehalt Maximalgehalt Fachassistenz Eingangszone EG 5 2.197,47 € 2.798,90 € - Fachassistenz Leistungsgewährung EG 8 2.485,48 € 3.171,59 € - Arbeitsvermittler/-in EG 9b 2.648,85 € 4.025,78 € A 9 2.410,13 € 3.149,50 € Sachbearbeitung Unterhaltsheranziehung EG 9c 2.897,54 € 4.142,12 € A 10 2.587,87 € 3.535,65 € Sachbearbeiter/in Leistungsgewährung EG 9c 2.897,54 € 4.142,12 € A 10 2.587,87 € 3.535,65 € Fallmanager/-in EG 10 2.986,43 € 4.387,25 € A 11 2.964,62 € 3.920,05 € Fachkraft Rechtsbehelfsstelle im SGB II / SB SGG k.A. A 11 2.964,62 € 3.920,05 € Beauftragte für Chancengleichheit EG 10 2.986,43 € 4.387,25 € - Teamleitung EG 10 2.986,43 € 4.387,25 € A 11 2.964,62 € 3.920,05 € Bereichsleitung EG 12 3.204,27 € 5.297,11 € - Sachbearbeitung SGG EG 12 3.204,27 € 5.297,11 € A 12 3.327,36 € 4.319,70 € D a z u Antwort des Senats vom 10. Januar 2017 1. Wie sind die kommunalen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und diejenigen der Bundesagentur für Arbeit tariflich eingruppiert, die in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven arbeiten, und welche finanziellen Unterschiede resultieren daraus bei vergleichbaren Tätigkeiten? Die nachstehenden Tabellen zeigen das Entgeltsystem für die Beschäftigten der beiden Stadtgemeinden und der Bundesagentur für Arbeit, dabei werden neben den hier erfragten drei Tarifsystemen • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) und • Tarifvertrag der Arbeitnehmerinnen der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) auch die Entgelte nach den jeweils geltenden Besoldungsordnungen für die Beamtinnen /Beamten Bremens und des Bundes der Vollständigkeit halber dargestellt . Tabelle 1: Tarifbeschäftigte/Beamte der Stadtgemeinde Bremen (im Jobcenter Bremen) Tabelle 2: Tarifbeschäftigte/Beamte der Stadtgemeinde Bremerhaven (im Jobcenter Bremerhaven) soweit nach TVöD bezahlt Funktion Eingruppier ung TV-L BremBesG (Grundgehalt zzgl. allg. Stellenzulage) Eingangsstufe Endstufe Eingangsstufe Endstufe Teamassistenz E 6/A 6 2.256,97 € 2.879,29 € 2.077,18 € 2.543,85 € Fachassistenz E 8/A 8 2.448,90 € 3.129,40 € 2.289,36 € 2.979,20 € Arbeitsvermittler/in E 9/A10 2.611,75 € 3.719,66 € 2.675,08 € 3.622,86 € Sachbearbeitung Leistungsgewährung E 9/A 10 2.611,75 € 3.719,66 € 2.675,08 € 3.622,86 € Sachbearbeitung Widerspruchsangel. E 11/A 11 3.053,89 € 4.522,90 € 3.051,83 € 4.007,26 € Teamleitung E 11/A 11 3.053,89 € 4.522,90 € 3.051,83 € 4.007,26 € Geschäftsstellenleitu ng E 13/A 13 3.517,36 € 5.076,23 € 3.979,86 € 4.882,42 € Bereichsleitung E 13/A 13 3.517,36 € 5.076,23 € 3.979,86 € 4.882,42 € — 3 — Tabelle 3: Tarifbeschäftigte/Beamte der Bundesagentur für Arbeit (in beiden Jobcentern) Befunde Vergleich TV-BA/TV-L (Jobcenter Bremen) • Arbeitsvermittlerinnen/Arbeitsvermittler und Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter bzw. komplexe Sachbearbeitung und Teamleitung In der Gegenüberstellung der Entgelte der Beschäftigten nach TV-BA und TV-L ist insbesondere die Gruppe der Arbeitsvermittlerinnen/Arbeitsvermittler und Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter (TE IV bzw. E 9 bzw. E 11) sowie der Teamleiterinnen/Teamleiter (TE III/E 11) zu betrachten, diese Personengruppe macht im Jobcenter Bremen allein rd. 65 % der Tarifbeschäftigten beider Träger aus. Die nach TE IV (Eingangsstufe: 2 954,12 ‡) eingruppierten Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit erhalten rd. 340 ‡ mehr als ihre kommunalen Kollegen (E 9 Eingangsstufe: 2 611,75 ‡) bei vergleichbarer Tätigkeit. Hinzu kommen bei den Bundesangestellten Zulagen (sogenannte Funktionsstufen ), welche tätigkeitsbezogen, z. B. für „Leistungsgewährung mit Kundenkontakt “, „Ausführung des SGB II [Sozialgesetzbuch] in der Leistungsgewährung “, „Komplexe Beratungsgespräche“ oder tätigkeitsunabhängig, z. B. für die Übernahme einer „IT-Fachbetreuung“, „einer Abwesenheitsvertretung “, „einer Titelverwaltung“ gewährt werden. Die Funktionsstufen können zusätzlich 170 ‡ bzw. 340 ‡ betragen. Auch in der Endstufe setzt sich die Entgeltspreizung (TE IV: 4 049,14 ‡/ E 9: 3 719,75 ‡) mit rd. 330 ‡ zugunsten der Beschäftigten der Bundesagentur fort. Auch hier wird der Abstand durch die zusätzlich für die Bundesbeschäftigten gewährten Funktionsstufen in Höhe von 170 ‡ bzw. 340 ‡ noch entscheidend vergrößert. Bei den Tätigkeiten mit der Wertigkeit TE III/E 11 (komplexe Sachbearbeitung und Teamleitung) gibt es ebenfalls eine deutliche Spreizung der Entgelte. Hier beträgt die Differenz in der Eingangsstufe rd. 350 ‡ (TE III: 3 399,78 ‡/E 11: 3 053,89 ‡) und in der Endstufe (TE III: 4 752,59 ‡/E 11: 4 522,90 ‡) rd. 230 ‡. Hinzu kommt bei den Bundesbeschäftigten die regelmäßige Gewährung einer Funktionsstufe in Höhe von 170 ‡. Mithin sind in der Gegenüberstellung TV-BA/TV-L bei den Entgeltgruppen analog E 9/E 11 (Sachbearbeitung/Teamleitung) Einkommensunterschiede zwischen den Tarifbeschäftigten des Bundes und den kommunalen Tarifbeschäftigten in einer Größenordnung von rd. 400 ‡ bis zu rd. 680 ‡ möglich . Funktion Eingruppie rung TV-BA BBesG Eingangsstufe Endstufe zzgl. Funktions -stufen Eingangsstufe Endstufe Teamassistenz TE VI 2.139,78 € 2.933,16 € keine keine Beamt/innen Fachassistenz TE V 2.350,54 € 3.207,54 € bis zu 2 x 60,00 € keine Beamt/innen Arbeitsvermittler/in TE IV/A10 2.954,12 € 4.049,14 € 1 x FS 1 170,00 € 2.824,48 € 3.830,91 € Sachbearbeitung Leistungsgewährung TE IV/A10 2.954,12 € 4.049,14 € 2 x FS 1 340,00 € 2.824,48 € 3.830,91 € Sachbearbeitung Widerspruchsangel. TE IV/A10 2.954,12 € 4.049,14 € 1 x FS 2 340,00 € 2.824,48 € 3.830,91 € Teamleitung TE III/A11 3.399,78 € 4.752,59 € 1 x FS 1 170,00 € 3.228,46 € 4.271,75 € Geschäftsstellenleit ung TE II/A13 3.742,29 € 5.211,17 € 1 x FS 1 170,00 € 4.059,04 € 5.218,75 € Bereichsleitung TE II/A13 3.742,29 € 5.211,17 € 1 x FS 1 170,00 € 4.059,04 € 5.218,75 € — 4 — • Fachassistentinnen/Fachassistenten In der Entgeltgruppe E 8 (2 350,54 ‡)/TE V (2 448,90 ‡), welche rd. 30 % der Tarifbeschäftigten beider Träger im Jobcenter Bremen ausmacht, besteht in der Eingangsstufe ein Unterschied von rd. 100 ‡. Auch beim Entgelt in der Endstufe besteht ein Unterschied von rd. 80 ‡ (E 8: 3 129,40 ‡/ TE V: 3 207,54 ‡). Hinzu kommen jedoch erneut Funktionsstufen, welche bei den Bundesbeschäftigten in der Entgeltgruppe TE V zusätzlich bis zu 120 ‡ ausmachen können. • Teamassistentinnen/Teamassistenten In der Entgeltgruppe E 6/TE VI, welche lediglich rd. 2 % der Tarifbeschäftigten im Jobcenter Bremen ausmacht, sind die kommunalen Beschäftigten jedenfalls in der Eingangsstufe (2 256,97 ‡) um rd. 120 ‡ besser bezahlt als ihre Bundeskollegen (2 139,78 ‡). Auch bleibt das Gehaltsniveau in der Endstufe in etwa gleich, wobei die Bundesangestellten rd. 60 ‡ mehr erhalten (TE VI: 2 933,16 ‡/E 6: 2 879,29 ‡). Für die mit TE VI bewerteten Funktionen sind bundesseitig keine Funktionsstufen vorgesehen. Befunde Vergleich TV-BA/TVöD (Jobcenter Bremerhaven) Da die Bezahlung der überwiegenden Zahl der kommunalen Tarifbeschäftigten in Bremerhaven1 nach TVöD erfolgt, ist die Spreizung der Entgelte im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten des Bundes etwas geringer als in Bremen. • Arbeitsvermittlerinnen/Arbeitsvermittler und Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter So ergibt sich z. B. aus einer Gegenüberstellung der Entgeltgruppen EG 9c TVöD/TE IV (Sachbearbeitung), dass die kommunalen Beschäftigten in der Eingangsstufe (EG 9c TVöD: 2 897,54 ‡/TE IV: 2 954,12 ‡) rd. 60 ‡ weniger bekommen, wegen der zusätzlichen Gewährung von Funktionsstufen von bis zu 340 ‡ für Beschäftigte der Bundesagentur ist jedoch in vielen Fällen eine Differenz von bis zu rd. 400 ‡ möglich. • Fachassistentinnen/Fachassistenten Im Bereich der niedrigeren Entgeltgruppen (EG 8 TVöD/TE V) bekommen die kommunalen Beschäftigten in der Eingangs- und Endstufe rd. 350 ‡ bzw. 240 ‡ mehr als ihre Kollegen von der Bundesagentur. Hinzu kommen allerdings auch hier Funktionsstufen, welche bei den Bundesbeschäftigten in der Entgeltgruppe TE V zusätzlich bis zu 120 ‡ ausmachen können. 2. Gibt es weitere Unterschiede hinsichtlich der Arbeitsbedingungen zwischen den kommunalen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und denjenigen der Bundesagentur für Arbeit, die in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven arbeiten, und wenn ja, welche? Aufgrund der Konstruktion der gemeinsamen Einrichtungen und der damit einhergehenden Anwendung von unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und tariflichen Bestimmungen ergeben sich für die Beschäftigten des jeweiligen Trägers systemimmanent unterschiedliche Arbeitsbedingungen. ––––––– 1 Im Jobcenter Bremerhaven sind (Stand November 2016) 38 kommunale Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beschäftigt, davon 27 Angestellte und elf Beamtinnen/Beamte. Begründet in der jeweiligen Berufsbiografie werden im Jobcenter Bremerhaven einzelne Beschäftigte auch nach TV-L bezahlt. Somit betrifft die Ungleichbehandlung TVöD/TV-BA im Land Bremen maximal 27 Personen . — 5 — a) Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Jobcenter Bremen ––––––– 2 Beamtinnen und Beamte der Bundesagentur für Arbeit können für herausragende Arbeitsleistungen Leistungsprämien nach dem Bundesbesoldungsgesetz erhalten. Die Entscheidung über die Gewährung von Leistungsprämien wird vor Ort im Jobcenter getroffen. 3 Das Zulagensystem der Bundesagentur wurde bei der Beantwortung der Frage 1 berücksichtigt. 4 Vorzeitiger Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe. 5 Z. B. zur Nutzung für längere Freistellungen. Regelung Bundesagentur für Arbeit Stadtgemeinde Bremen Leistungsprämien 2 Jährlich Keine Anwendung Arbeitszeiterfassung Über Zeiterfassungssystem Manuelle Erfassung per Excel (Nutzung des kommunalen Zeiterfassungssystems technisch nicht möglich) Wöchentliche Arbeitszeit Tarifbeschäftigte: 39 Std. Beamte: 41 Std. Tarifbeschäftigte: 39,2 Std. Beamte: 40 Std. Zulagensystem 3 Dienstpostenabhängige Funktionsstufen (z.B. als Sachbearbeiter/in Leistungsgewährung) Dienstpostenunabhängige Funktionsstufen (EDV- Fachbetreuung; stv. Teamleitung) Nicht vorhanden Vorzeitiger Entwicklungsstufenaufstieg 4 Ja Nein Beurteilungssystem Regelmäßige Beurteilungen bzw. Mitarbeitergespräche für alle Beschäftigten. Bislang anlassbezogene Beurteilungen (siehe weitere Ausführungen unter Antwort zu Frage 3) Personalentwicklungsmöglichkeiten Personalentwicklungskonz ept vorhanden, durch Erprobungen Erlangung der Eignung für höherwertige Tätigkeitsebenen, damit die Möglichkeit der laufbahnübergreifenden Weiterentwicklung In der Regel nur innerhalb einer Laufbahn möglich. Laufbahnwechsel erst nach dem Absolvieren des Aufstiegslehrgangs bzw. Vorliegen der formalen Voraussetzungen Langzeitkonto 5 Möglich Derzeit nicht möglich — 6 — b) Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Jobcenter Bremerhaven Für beide Jobcenter gilt, dass Angestellte und Beamtinnen/Beamte des Bundes grundsätzlich bundesweit eingesetzt werden können. Kommunale Beschäftigte sind hingegen nur im Land bzw. in der Stadtgemeinde einzusetzen. 3. Gibt es ein Personalentwicklungskonzept für die Jobcenter Bremen und Bremerhaven oder ist eines geplant? Im Jobcenter Bremen gibt es ein durch die Trägerversammlung abgestimmtes Rahmenkonzept für Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung („Personalentwicklungskonzept “). Durch Beschluss der Trägerversammlung soll das Beurteilungssystem der Bundesagentur für Arbeit (LEDi) in weiten Zügen auch bei kommunal Beschäftigten des Jobcenters Bremen angewandt werden. Daraus folgt, dass ab dem Jahr 2017 eine Anpassung sowohl des Beurteilungssystems als auch der Personalentwicklungskonzepte erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird auch das Instrument der Jahresgespräche berücksichtigt und im Jobcenter Bremen eingeführt werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Beurteilung im Jobcenter Bremen für beide Personalkörper einheitlich erfolgen . Im Jobcenter Bremerhaven existiert ebenfalls ein Personalentwicklungskonzept für den gesamten Personalkörper. 4. Plant der Senat, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der kommunalen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und der Bundesagentur für Arbeit, z. B. durch Zulagen für die Zeit der Tätigkeit im Jobcenter oder andere Instrumente, aufzuheben? Wenn ja, was genau plant der Senat, und wann? Wenn nein, bitte begründen. Derzeit werden keine Möglichkeiten gesehen, die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anzugleichen. Aufgrund der rechtlich vorgegebenen Konstruktion der Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einer Kommune treffen hier die unterschiedlichen Tarif- bzw. Besoldungssysteme aufeinander. Tarifbeschäftigte Einheitliche Regelungen für die Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen wären allenfalls im Rahmen eines gesonderten Tarifrechts für diese Gruppe möglich. Hierzu müssten sich die Tarifvertragsparteien auf eine gemeinsame Position verständigen. Dies ist nach gegenwärtiger Einschätzung nicht zu erwarten . Der Kreis der hier relevanten arbeitgeberseitigen Tarifvertragsparteien umfasst die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für den Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), die Tarifgemeinschaft deut- Regelung Bundesagentur für Arbeit Stadtgemeinde Bremerhaven Befristung der dem JC Bremerhaven zugewiesenen Beschäftigten Ja Zurzeit sind ca. 20 % der Bundesbeschäftigten im JC Bremerhaven befristet angestellt. Nein 0 % Vergünstigen im öffentlichen Bereich: x Jobticket x Hansefit x Öffentliche Einrichtung z.B. Theater Ja Nein Nein Ja Ja Nein Arbeitszeit Beamte 41 Std. Auf Antrag ist die Reduzierung auf 40 Std. möglich (z.B. wg. Kinderbetreuung) 40 Std. — 7 — scher Länder (TdL) für den Bereich des Tarifvertrags für die Länder (TV-L) sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Tarifvertrag der BA (TV-BA). In 13 Bundesländern besteht ein Nebeneinander von TV-BA und TVöD. Nur in Berlin und Hamburg sind TV-BA und TV-L einschlägig. In Bremen werden die Tarifbeschäftigten der Stadtgemeinde Bremen nach TV-L und die der Stadtgemeinde Bremerhaven nach TVöD (TVöD/VKA) und dem TV-L bezahlt. 6 Daher betrifft die Frage der unterschiedlichen Einkommensbedingungen der Beschäftigten in den Jobcentern generell stärker den Bereich der VKA als den der TdL. In solchen Konstellationen ist die TdL mit eigenen Regelungen regelmäßig zurückhaltend , um die stärker betroffene VKA nicht zu präjudizieren. Umgekehrt übt die VKA Zurückhaltung in den Bereichen, die vor allem die Länder betreffen . Die VKA sieht in dieser Angelegenheit zurzeit weder das Erfordernis noch die Möglichkeit einer Lösung. Denn außerhalb der Stadtstaaten gibt es laut VKA keine Bestrebungen, die Eingruppierung des kommunalen Personals in den Jobcentern anzuheben. Eine über- oder außertarifliche Besserstellung der unter den TV-L fallenden Beschäftigten der Stadtstaaten bei den Jobcentern kommt auch nicht in Betracht, da entsprechende Zulagen der Zustimmung der Mitgliederversammlung der TdL bedürfen. Eine Ablehnung der Mitgliederversammlung ist gegenwärtig als sicher anzunehmen. Entsprechende Klagen auf das höhere Entgelt nach TV-BA von kommunalen Beschäftigten im Bereich der VKA haben in erstinstanzlichen Verfahren nicht zum Erfolg geführt. In einem Fall wurde das Urteil auch in der zweiten Instanz bestätigt. Auch würde es bei einer Rückkehr der Beschäftigten in die Stammdienststelle zu Problemen kommen, da hier Einkommenseinbußen hingenommen werden müssten. Beamtinnen/Beamte Die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses ist für die Beamtinnen/Beamten des Bundes weitgehend in den Rechtsvorschriften des Bundes und für die bremischen Beamtinnen/Beamten in den Rechtsvorschriften des Landes Bremen geregelt worden. Die darin enthaltenen Regelungen gleichen sich im Wesentlichen. Parziell sind Abweichungen vorhanden. Für die Tätigkeit im Jobcenter sind – neben der allgemeinen Stellenzulage für die Beamtinnen/Beamten der Stadtgemeinde Bremen – keine Zulagenregelungen geplant. Die Funktionen der Beamtinnen/Beamten im Jobcenter werden nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht bewertet und Ämtern zugeordnet. Das Grundgehalt der Beamtinnen/Beamten bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe der ihnen verliehenen Ämter. Für die Bundesbeamtinnen /Bundesbeamten ergibt sich das Grundgehalt aus den Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz , für die bremischen Beamtinnen/Beamten aus den Anlagen zum Bremischen Besoldungsgesetz. Die Grundgehaltssätze der Besoldungstabellen des Bundes und des Landes Bremen unterscheiden sich betragsmäßig. Ausgleichszulagen für die bremischen Beamtinnen/Beamten hinsichtlich des Differenzbetrags zu den Grundgehältern auf Bundesebene sind nicht geplant. 5. Ist dem Senat bekannt, ob es bundesweite Initiativen zur Anpassung der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen zwischen den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in den Jobcentern gibt? Wenn ja, welche, und engagiert sich Bremen hier ebenfalls ? Bundesweite Bestrebungen zur Angleichung der Arbeitsbedingungen der beiden Personalkörper in den gemeinsamen Einrichtungen gibt es bisher nur aus den Stadtstaaten. Im Herbst 2016 hat es ein Gespräch von Vertretern des Arbeitsressorts der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Präsidenten der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu den Möglichkeiten einer tariflichen Lösung zur Überwindung der Entgeltunterschiede bei den Tarifbeschäftigten der Jobcenter gegeben. Seitens der VKA wurde signalisiert, dass eine besondere tarifliche Regelung für die Jobcenter aus den in der Antwort zu Frage 4 genannten Gründen abgelehnt wird. ––––––– 6 Die Zuordnung zum TVöD VKA bzw. TV-L ist regelmäßig in der Berufsbiografie der Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter begründet. — 8 — Druck: Anker-Druck Bremen Gegenwärtig wird unter den Bundesländern beraten, ob es neben der Änderung der Tarifverträge weitere rechtlich und fiskalisch belastbare Lösungswege gibt. Angesichts der schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen wird allerdings nicht mit einer baldigen Lösung gerechnet.