— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 904 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 12. Dezember 2016 Staub in der Arbeitswelt – eine unterschätzte Gefahr in der Bauwirtschaft? Staub ist ein Gesundheitsrisiko: Staub kann bei hoher Konzentration zu Erkrankungen der Atemwege führen. Das ist in verschiedenen Arbeitsfeldern ein Problem, besonders aber in der Bauwirtschaft. Hier kann das Einatmen von Mischstaub oder Quarzstaub zur Silikose (Quarzstaublunge) führen, die im schlimmsten Fall mit einer chronischen Pneumokoniose (Staublungenkrankheit) oder einem Bronchialkrebs enden kann. Zwar ist die menschliche Lunge grundsätzlich in der Lage, kleinere Staubkonzentrationen in der Atemluft zu bewältigen. Je tiefer Staub jedoch über einen längeren Zeitraum in die Lunge eindringt, um so größer ist die Gefahr der Einlagerung im empfindlichen Gewebe, wo Staub schließlich die Lungenbläschen verklebt. Derartige Erkrankungen treten oft erst nach Jahrzehnten auf (Beispiel Asbest). Die flächendeckende Umsetzung eines hohen Schutzniveaus und in den vergangenen Jahren hinzugekommene Herausforderungen wie der erheblich abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert für Staub sowie der neue Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub machen intensive und effiziente Anstrengungen aller Beteiligten zum Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Staub beim Bauen erforderlich. Mit der gemeinsamen Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“ vom Oktober 2016 tragen unterschiedliche Akteure – die Bundesministerien für Arbeit und für Bau, Gewerkschaften , Verbände des Baugewerbes und der Bauindustrie und andere – dieser Verantwortung Rechnung. Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung unternehmen bereits erhebliche Anstrengungen zur Staubminimierung beim Bauen. Die Erklärung baut auf bewährten Aktivitäten auf und soll diese ergänzen, optimieren und durch Beiträge weiterer Partner erweitern. Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Effizienz aller Einzelmaßnahmen durch systematische Koordination und Kooperation. So sollen alle beim Bauen Beteiligten in der Praxis unterstützt werden. Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat die oben erwähnte Vereinbarung bekannt? 2. Falls ja: Wie schätzt der Senat die Bedeutung dieser Erklärung für die Staubminimierung als Teil der Gesundheitsvorsorge ein? 3. Plant der Senat die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die sich aus der Erklärung ergeben? 4. Führt der Senat zum Thema Staubminderung am Arbeitsplatz konkrete Gespräche mit Gewerkschaften und Vertretern der Bauwirtschaft? Rainer Hamann, Stephanie Dehne, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 17. Januar 2017 1. Ist dem Senat die oben erwähnte Vereinbarung bekannt? Dem Senat ist die gemeinsame Erklärung zur Staubminimierung beim Bauen vom 17. Oktober 2016 bekannt. Eine Unterzeichnung für die Länder erfolgte — 2 — durch den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Betriebliche Arbeitsschutzorganisation “ des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). 2. Falls ja, wie schätzt der Senat die Bedeutung dieser Erklärung für die Staubminimierung als Teil der Gesundheitsvorsorge ein? Der Erklärung kann aus Sicht des Senats bei entsprechender konsequenter Umsetzung der Ziele und Vorgehensweisen zur Staubminderung zum verbesserten Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Umwelt beitragen. Die Länder haben wegen fachlicher Bedenken lange damit gezögert, die Erklärung zu unterzeichnen, wobei die Unterzeichnung dann mit einer Protokollnotiz versehen wurde. Sie haben dabei insbesondere ihre Position zum Ausdruck gebracht , dass durch die Erklärung geltende Arbeitsschutzvorschriften und technisches Regelwerk nicht ersetzt werden können und insbesondere das Niveau der bestehenden hohen rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit gefährlichen Stoffen im Staub (insbesondere Asbest) nicht gesenkt werden darf. Aus Perspektive des Arbeitsschutzes ist insofern besonders wichtig, dass die Asbestproblematik beim Bauen im Bestand nach Maßgabe bestehenden Rechts gesondert behandelt wird und nicht durch die Erklärung mit abgedeckt wird. Auch kann die vorgesehene gewerkespezifische Qualifikation nur als Basisqualifikation verstanden werden und keine rechtlich vorgegebene Sachkunde ersetzen. 3. Plant der Senat die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die sich aus der Erklärung ergeben? Aus der Erklärung ergeben sich keine originären, zusätzlichen Verpflichtungen zur Umsetzung der Handlungsfelder durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Im Fokus steht ein zwischen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern abgestimmtes Aufsichtshandeln. Hierzu ist eine gemeinsame GDA-Leitlinie (GDA: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) geplant. In Bremen wird der bereits von der Gewerbeaufsicht beschrittene Weg einer Koordination der Aktivitäten mit denen der Berufsgenossenschaft Bau weiter verfolgt. Zudem findet bei der Kontrolle von Baustellen die „Richtlinie für die Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Betreiberpflichten zur Vermeidung und Verminderung von Staub-Emissionen durch Bautätigkeit (26. Juli 2005, Senator für Umwelt , Bau und Verkehr)“ Anwendung. 4. Führt der Senat zum Thema Staubminderung am Arbeitsplatz konkrete Gespräche mit Gewerkschaften und Vertretern der Bauwirtschaft? Konkrete Gespräche mit Bauunternehmen finden üblicherweise anlassbezogen im Rahmen der Kontrolle von Baustellen statt. Im Rahmen der Asbestsanierung gibt es regelmäßige Kontakte der Gewerbeaufsicht zu Vertretern der Bremer Immobilienwirtschaft, die von der Gewerbeaufsicht hinsichtlich der rechtskonformen Umsetzung des einschlägigen Regelwerks beraten werden. Druck: Anker-Druck Bremen