BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/954 Landtag (zu Drs. 19/883) 19. Wahlperiode 28.02.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger im Land Bremen 2014 bis 2016 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 28. Februar 2017 „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger*innen im Land Bremen 2014-2016“ (Große Anfrage der Fraktion vom 15.12.2016) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Im ersten Halbjahr 2016 wurden von den Jobcentern bundesweit 457.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger*innen neu ausgesprochen. Die Zahl der Sanktionen sei damit rückläufig, hieß es, und befinde sich auf dem tiefsten Stand seit fünf Jahren. (FAZ 14.10.2016) Die durchschnittliche Kürzung durch Sanktionen habe 108 Euro pro Monat betragen und entspreche 19 Prozent des Leistungsanspruchs. Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) unlängst berichtet hat, ist dies jedoch nicht der Trend in Bremen. Im Bereich Stadt Bremen ist demnach der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mindestens eine Sanktion haben, zwischen Juni 2015 und Juli 2016 kontinuierlich gestiegen. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, gegen die in den zurückliegenden 12 Monaten mindestens eine Sanktion neu ausgesprochen wurde, hat sich von 4.057 (Juni 2015) auf 4.435 (Juli 2016) kontinuierlich erhöht. Offenbar werden in Bremen gegen den Bundestrend vermehrt Sanktionen ausgesprochen – und möglicherweise auch höhere Sanktionen. Die durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion beträgt pro erwerbsfähigem Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion im Juli 2016 127 Euro. Mehr als 2 Millionen Euro wurden Hartz-IV-Empfänger*innen demnach in den 12 Monaten August 2015 bis Juli 2016 allen in Bremen-Stadt durch Sanktionen gekürzt. Im Zeitraum Juli 2013-Juni 2014 waren es für das Land Bremen 2,3 Mio. Euro gewesen (so die Antwort des Senats auf die damalige Große Anfrage der Linksfraktion). Im Bereich der unter 25-Jährigen besteht weiterhin ein verschärftes Sanktionsrecht. Die Bremer Jugendberufsagentur soll laut Kooperationsvereinbarung eigentlich eine „soziale, angestrebt sanktionsfreie Integration junger Menschen“ ermöglichen. Diese Zielsetzung steht in scharfem Kontrast zu der Tatsache, dass junge Menschen nach wie vor mit besonders harten finanziellen Sanktionen bedacht werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Sanktionen sind im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014-2016 neu festgestellt worden? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern. 2. Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren in den Kalenderjahren 2014- 2016 von mindestens einer Sanktion betroffen, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 a) absolut b) als prozentualer Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern. 3. Wie viele Sanktionen gegen unter 25-Jährige sind im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 festgestellt worden? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. 4. Wie viele unter 25-Jährige waren in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 von mindestens einer Sanktion betroffen, a) absolut b) als prozentualer Anteil? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. 5. Welche Summe (in Euro) wurde in den Kalenderjahren 2014-2016 insgesamt aufgrund von Sanktionen nicht an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgezahlt? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25- Jährige. 6. Wie hoch war im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014-2016 die jahresdurchschnittliche Zahl a) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, b) der gemäß Arbeitsmarktstatistik „Arbeitslosen“ c) der „Unterbeschäftigten im engeren Sinn“? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. 7. Wie hoch war im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014-2016 jeweils der durchschnittliche Kürzungsbetrag durch Sanktionen a) in Euro b) in Prozent des Regelbedarfs? (Gemeint ist die durchschnittliche gesamte Sanktionshöhe, durch Kürzungen der Regelleistung und/oder der Kosten der Unterkunft, pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion. Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt , bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats- Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. 8. Wie oft wurden im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 jeweils 100- Prozent-Sanktionen (d.h. vollständige Streichung des Regelbedarfs) verhängt? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. 9. Wie oft wurden im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 jeweils Sank- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 tionen auf die Kosten der Unterkunft verhängt? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats- Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. 10. Wie lange dauerten die ausgesprochenen Sanktionen durchschnittlich, d.h. für wie viele Monate galten sie? Bitte für die Kalenderjahre 2014-2016 aufschlüsseln nach a) alle Arten von Sanktionen, b) 100-Prozent-Sanktionen, c) Sanktionen auf Kosten der Unterkunft. 11. Wie erklärt und bewertet der Senat die Entwicklung der Sanktionszahlen 2014- 2016? 12. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Sanktionszahlen für unter 25-Jährige, auch hinsichtlich der in der Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur vereinbarten „sozialen, angestrebt sanktionsfreien Integration junger Menschen“? 13. In der Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion „Sanktionen gegen Hartz- IV- Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3.02.2015) erklärte der Senat, Ursache für die gestiegene Anzahl der Sanktionen könne u.a. „eine höhere Kontaktdichte in den Jobcentern sein.“ Hält der Senat an dieser Einschätzung fest? 14. Wie viele Mitarbeiter*innen waren in den Kalenderjahren 2014-2016 jahresdurchschnittlich bei den Jobcentern im Land Bremen beschäftigt (bitte auch in Vollzeitäquivalenten angeben), und wie viele Kontakte und Kontaktversuche zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gab es jahresdurchschnittlich? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven. 15. In der Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion „Sanktionen gegen Hartz- IV- Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3.02.2015) erklärte der Senat: „Der Senat prüft, worauf der hohe Anteil der Meldeversäumnisse [an den Sanktionsgründen] zurückzuführen ist.“ Was ist bei dieser Prüfung herausgekommen? 16. Geht der Senat weiterhin davon aus, dass es keinerlei internen Vorgaben gibt, welche Höhe der Sanktionsquote seitens der einzelnen Jobcenter oder bundesweit anzustreben ist? 17. In der Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion „Sanktionen gegen Hartz- IV- Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3.02.2015) erklärte der Senat, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das schärfere Sanktionsrecht für unter 25-Jährige Leistungsbezieher*innen und die Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft entfallen. Wie ist bisher das Ergebnis, und gibt es diesbezüglich noch einen Prozess? 18. In der Arbeitsmarktstatistik der Jobcenter wird als Teilmenge der Abgänge aus Arbeitslosigkeit die Abgänge wegen „fehlender Verfügbarkeit bzw. Mitwirkung“ ausgewiesen. a) Was genau ist damit gemeint und welche Sachverhalte im Einzelnen begründen einen „Abgang wegen fehlender Verfügbarkeit bzw. Mitwirkung“? b) Was ist mit dem Sachverhalt gemeint, dass Personen „ihre Verfügbarkeit einschränken “? c) Kann „Abgang wegen fehlender Mitwirkung“ auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreffen, oder nur Erwerbslose ohne Leistungsanspruch? 19. Wie viele Abgänge wegen fehlender Mitwirkung (ohne die Fälle wegen fehlender Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Verfügbarkeit, falls damit ein getrennter Sachverhalt bezeichnet ist) gab es jahresdurchschnittlich in den Kalenderjahren 2014-2016 im Land Bremen? (Falls dies auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte betrifft, bitte für diese getrennt ausweisen .) 20. Beeinflusst die Zahl der Sanktionen in irgendeiner Weise statistisch die offizielle Zahl der Arbeitslosen? Wenn ja, in welchem Umfang ist das im Land Bremen 2014-2016 der Fall gewesen? 21. In welchem Umfang waren in den Kalenderjahren 2015 und 2016 Geflüchtete, die in die Zuständigkeit des SGB II und damit der Jobcenter gewechselt sind, im Land Bremen von Sanktionen betroffen? Bitte differenzieren nach Bremen und Bremerhaven , Frauen und Männern sowie für sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. 22. Wie gewährleisten die Jobcenter im Land Bremen, dass Geflüchtete nicht aufgrund von unzureichenden Sprach-, Rechts- und Verfahrenskenntnissen von Sanktionen betroffen werden?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die statistischen Grunddaten der nachfolgenden Auswertungen sind von der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven in Abstimmung mit den JC Bremen und Bremerhaven bereitgestellt worden. 1. Wie viele Sanktionen sind im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014-2016 neu festgestellt worden? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern. Tab.1 Zahl neu festgestellter Sanktionen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) 2014-2016, Jahressummen (JS) SGB II- Trägerdienststelle Geschlecht Neu festgestellte Sanktionen für eLb 2014 JS 2015 JS gleitende JS, Okt. bis Sept. 2014/2015 2015/2016 Land Bremen Insgesamt 12.743 13.089 13.041 13.862 Männer 9.163 9.332 9.238 10.081 Frauen 3.580 3.757 3.803 3.781 JC Bremen, Stadt Insgesamt 9.706 9.496 9.527 10.101 Männer 7.058 6.890 6.845 7.505 Frauen 2.648 2.606 2.682 2.596 JC Bremerhaven , Stadt Insgesamt 3.037 3.593 3.514 3.761 Männer 2.105 2.442 2.393 2.576 Frauen 932 1.151 1.121 1.185 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 2. Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren in den Kalenderjahren 2014- 2016 von mindestens einer Sanktion betroffen, a) absolut b) als prozentualer Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern. Tab.2a Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Sanktionen, Jahresdurchschnitt (JD) SGB II- Trägerdienststelle Geschlecht Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) mit mindestens einer laufenden Sanktion 2014 JD 2015 JD gleitender JD Okt.-Sept. 2014/2015 2015/2016 Land Bremen Insgesamt 1.868 1.733 1.728 1.978 Männer 1.304 1.213 1.202 1.415 Frauen 563 520 526 563 JC Bremen, Stadt Insgesamt 1.383 1.251 1.256 1.452 Männer 979 892 885 1.058 Frauen 405 359 372 394 JC Bremerhaven , Stadt Insgesamt 484 482 472 526 Männer 326 320 318 357 Frauen 159 161 154 170 Tab.2b Prozentualer Anteil erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) mit Sanktionen an Gesamt eLb, gleitender Jahresdurchschnitt (JD) SGB II- Trägerdienststelle Geschlecht Anteil 2014 JD 2015 JD gleitender JD Okt.-Sep. 2014/2015 2015/2016 Land Bremen Insgesamt 2,8 2,5 2,5 2,8 Männer 4,0 3,6 3,6 4,1 Frauen 1,7 1,5 1,5 1,6 JC Bremen, Stadt Insgesamt 2,6 2,3 2,4 2,7 Männer 3,8 3,4 3,4 3,9 Frauen 1,5 1,3 1,4 1,4 JC Bremerhaven , Stadt Insgesamt 3,4 3,2 3,1 3,5 Männer 4,6 4,2 4,3 4,6 Frauen 2,2 2,1 2,0 2,2 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 3. Wie viele Sanktionen gegen unter 25-Jährige sind im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 festgestellt worden? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. Tab.3 Zahl neu festgestellter Sanktionen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) 2014-2016, Jahressummen (JS) Berichtsjahr Anzahl neu festgestellter Sanktionen U25 Land Bremen JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos 2009 1.441 959 666 397 775 562 2010 1.783 1.149 943 540 840 609 2011 1.967 1.421 1.351 867 616 554 2012 2.195 1.643 1.561 805 634 838 2013 1.585 1.779 993 1.120 592 659 2014 1.501 1.508 981 923 520 585 2015 1.457 2.076 1.001 1.012 456 1.064 gleitende JS Okt. 2014 - Sept. 2015 1.428 1.961 985 979 443 982 Okt. 2015 - Sept. 2016 1.607 2.147 1.067 1.121 540 1.026 4. Wie viele unter 25-Jährige waren in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 von mindestens einer Sanktion betroffen, a) absolut b) als prozentualer Anteil? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. Tab.4a von Sanktionen Betroffene unter 25-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), Jahresdurchschnitt (JD) Berichtsjahr eLb U25 mit mindestens einer Sanktion JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos 2009 110 76 120 91 2010 146 94 137 95 2011 182 114 111 69 2012 200 106 105 94 2013 152 130 88 90 2014 144 120 84 72 2015 134 120 68 105 gleitender JD Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Okt. 2014 - Sept. 2015 133 115 66 97 Okt. 2015 - Sept. 2016 152 139 80 117 Tab.4b Anteil von Sanktionen betroffene unter 25-Jährige an Gesamt erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), Jahresdurchschnitt (JD) Berichtsjahr eLb U25 mit mindestens einer Sanktion JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos 2009 6,0 1,0 19,0 3,7 2010 7,5 1,3 20,2 4,2 2011 9,5 1,6 15,7 3,3 2012 10,4 1,5 18,2 4,6 2013 7,7 1,8 15,8 4,5 2014 10,4 1,5 18,2 4,6 2015 6,6 1,6 12,0 4,6 gleitender JD Okt. 2014 - Sept. 2015 6,5 1,5 12,0 4,4 Okt. 2015 - Sept. 2016 7,4 1,7 12,5 5,1 5. Welche Summe (in Euro) wurde in den Kalenderjahren 2014-2016 insgesamt aufgrund von Sanktionen nicht an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgezahlt ? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. Tab.5a Sanktionsbeträge, Jahressumme (JS) Berichtsjahr Sanktionsbetrag in Euro nach Geschlecht JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt Männer Frauen Männer Frauen 2014 1.005.330 331.761 271.882 105.809 2015 986.528 324.468 312.329 124.659 gleitende JS Okt. 2014 - Sept. 2015 1.259.673 428.547 400.734 152.204 Okt. 2015 - Sept. 2016 1.632.740 482.725 490.417 189.486 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Tab.5b Sanktionsbeträge unter 25-Jährige, Jahressumme (JS) Berichtsjahr Sanktionsbetrag in Euro U 25 JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos 2014 215.640 185.417 118.840 104.444 2015 215.572 198.418 99.536 160.562 gleitende JS Okt. 2014 - Sept. 2015 205.669 180.566 96.190 146.768 Okt. 2015 - Sept. 2016 273.681 237.182 130.518 182.357 Eine geschlechtsspezifische Differenzierung für unter 25-Jährige liegt nicht vor. 6. Wie hoch war im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014-2016 die jahresdurchschnittliche Zahl a) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, b) der gemäß Arbeitsmarktstatistik „Arbeitslosen“, c) der „Unterbeschäftigten im engeren Sinn“? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. Tab.6a Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), Jahresdurchschnitt (JD) SGB II- Trägerdienststelle Geschlecht Bestand eLb JD 2014 2015 gleitender JD, Okt. bis Sept. 2014/2015 2015/2016 Land Bremen Insgesamt 66.567 68.759 68.027 69.730 Männer 32.553 33.901 33.484 34.736 Frauen 34.014 34.858 34.544 34.995 JC Bremen, Stadt Insgesamt 52.289 53.506 53.040 54.489 Männer 25.538 26.315 26.057 27.052 Frauen 26.751 27.191 26.983 27.437 JC Bremerhaven, Stadt Insgesamt 14.279 15.252 14.988 15.241 Männer 7.015 7.586 7.427 7.684 Frauen 7.264 7.666 7.561 7.557 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Tab.6b und 6c unterbeschäftigte und arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), Jahresdurchschnitt (JD) Land Bremen JD 2014 JD 2015 JD 2016 Unterbeschäftigung im engeren Sinne Gesamt 39.959 40.415 41.630 dav. Männer 21.583 22.022 22.251 Frauen 18.375 18.393 17.733 dar. unter 25 Jahre 3.291 3.379 3.659 Arbeitslose Gesamt 29.977 30.608 30.002 dav. Männer 16.428 16.855 16.630 Frauen 13.549 13.753 13.372 dar. unter 25 Jahre 2.589 2.564 2.653 JC Bremen Stadt JD 2014 JD 2015 JD 2016 Unterbeschäftigung im engeren Sinne Gesamt 30.397 30.459 31.602 dav. Männer 16.388 16.564 16.880 Frauen 14.008 13.895 13.507 dar. unter 25 Jahre 2.447 2.507 2.727 Arbeitslose Gesamt 22.875 23.107 22.593 dav. Männer 12.487 12.623 12.459 Frauen 10.388 10.484 10.134 dar. unter 25 Jahre 1.970 1.947 1.967 JC Bremerhaven Stadt JD 2014 JD 2015 JD 2016 Unterbeschäftigung im engeren Sinne Gesamt 9.562 9.955 10.028 dav. Männer 5.195 5.458 5.371 Frauen 4.367 4.498 4.226 dar. unter 25 Jahre 844 872 932 Arbeitslose Gesamt 7.102 7.501 7.409 dav. Männer 3.942 4.232 4.171 Frauen 3.161 3.269 3.238 dar. unter 25 Jahre 619 617 686 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 7. Wie hoch war im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014-2016 jeweils der durchschnittliche Kürzungsbetrag durch Sanktionen a) in Euro b) in Prozent des Regelbedarfs? (Gemeint ist die durchschnittliche gesamte Sanktionshöhe, durch Kürzungen der Regelleistung und/oder der Kosten der Unterkunft, pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion. Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats- Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25- Jährige. Tab.7a.a Höhe des Sanktionsbetrages im Jahresdurchschnitt (JD) als Gesamtregelleistung (GRL), darunter Regelleistung des Bundes (RL) und Kosten der Unterkunft (KdU) Berichtsjahr Land Bremen Männer Frauen Sanktionsbetrag GRL darunter Sanktionsbetrag GRL darunter RL KdU RL KdU JD 2014 210,63 188,49 21,84 168,25 150,93 15,41 JD 2015 228,24 200,46 27,53 182,45 162,17 18,72 gleitender JD Okt. 2014 - Sept. 2015 224,28 198,56 25,45 179,09 159,22 18,54 Okt. 2015 - Sept. 2016 242,93 206,55 36,13 195,48 170,76 22,46 Berichtsjahr JC Bremen, Stadt Männer Frauen Sanktionsbetrag GRL darunter Sanktionsbetrag GRL darunter RL KdU RL KdU JD 2014 115,33 102,04 13,08 90,75 81,16 8,82 JD 2015 120,75 103,31 17,23 98,63 87,06 10,88 gleitender JD Okt. 2014 - Sept. 2015 119,06 102,55 16,29 96,59 85,56 10,24 Okt. 2015 - Sept. 2016 128,47 107,86 20,40 102,29 88,94 12,52 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Berichtsjahr JC Bremerhaven, Stadt Männer Frauen Sanktionsbetrag GRL darunter Sanktionsbetrag GRL darunter RL KdU RL KdU JD 2014 95,31 86,45 8,75 77,50 69,77 6,59 JD 2015 107,49 97,14 10,30 83,82 75,11 7,84 gleitender JD Okt. 2014 - Sept. 2015 105,22 96,01 9,16 82,50 73,66 8,30 Okt. 2015 - Sept. 2016 114,46 98,69 15,73 93,20 81,82 9,94 Tab.7a.b Höhe des Sanktionsbetrages im Jahresdurchschnitt (JD) als Gesamtregelleistung (GRL), darunter Regelleistung des Bundes (RL) und Kosten der Unterkunft (KdU) bei unter 25-Jährigen Berichtsjahr Land Bremen arbeitslos nicht arbeitslos Sanktionsbetrag GRL darunter Sanktionsbetrag GRL darunter RL KdU RL KdU JD 2014 245,02 211,43 31,61 251,58 208,60 41,55 JD 2015 256,24 229,07 25,94 266,15 219,58 45,85 gleitender JD Okt. 2014 - Sept. 2015 253,45 228,93 23,36 258,17 214,55 42,67 Okt. 2015 - Sept. 2016 286,59 239,46 45,76 271,91 217,79 53,17 Berichtsjahr JC Bremen, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos Sanktionsbetrag GRL darunter Sanktionsbetrag GRL darunter RL KdU RL KdU JD 2014 125,31 109,50 15,04 130,95 109,34 20,78 JD 2015 135,12 120,31 13,86 137,99 112,40 24,97 gleitender JD Okt. 2014 - Sept. 2015 130,55 118,07 11,47 131,77 108,33 22,71 Okt. 2015 - Sept. 2016 150,16 126,72 22,70 142,84 113,70 28,49 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Berichtsjahr JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos Sanktionsbetrag GRL darunter Sanktionsbetrag GRL darunter RL KdU RL KdU JD 2014 119,71 101,94 16,58 120,64 99,26 20,77 JD 2015 121,12 108,76 12,08 128,17 107,18 20,87 gleitender JD Okt. 2014 - Sept. 2015 122,90 110,86 11,89 126,40 106,21 19,96 Okt. 2015 - Sept. 2016 136,43 112,75 23,06 129,07 104,10 24,68 Tab.7b.a Kürzungsbetrag i. v.H. des Regelbedarfs nach Geschlecht, Jahresdurchschnitt (JD) Berichtsjahr Kürzungsbetrag in % nach Geschlecht Land Bremen JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen 2014 17,7 18,9 14,8 18,2 19,4 15,2 16,1 17,2 13,9 2015 18,9 20,2 16,0 19,2 20,4 16,3 18,2 19,7 15,1 gleitender JD Okt. 2014- Sept.2015 18,6 19,9 15,7 18,9 20,1 16,1 17,8 19,2 14,8 Okt. 2015- Sept.2016 20,2 21,4 17,0 20,2 21,5 16,8 20,0 21,3 17,3 Tab.7b.b Kürzungsbetrag i. v.H. des Regelbedarfs nach Geschlecht, Jahresdurchschnitt (JD) bei unter 25-Jährigen (U25) Berichtsjahr Kürzungsbetrag in % U25 Land Bremen JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos JD 2014 25,0 26,5 24,9 26,1 25,3 27,1 JD 2015 25,6 28,4 25,7 28,1 25,2 28,8 gleitender JD Okt. 2014-Sept.2015 25,0 27,8 24,7 27,1 25,2 28,6 Okt. 2015-Sept.2016 29,1 29,4 28,7 28,6 29,9 30,4 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 8. Wie oft wurden im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 jeweils 100- Prozent-Sanktionen (d.h. vollständige Streichung des Regelbedarfs) verhängt? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats- Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. Zu neu verhängten Sanktionen liegen dem Senat keine statistischen Informationen vor. Es können nur Bestandsdaten ausgewiesen werden. Tab.8a Vollständige Sanktionen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), Jahresdurchschnitt (JD) Berichtsjahr eLb vollsanktioniert Land Bremen JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen 2009 73 22 35 9 38 13 2010 73 26 39 12 34 14 2011 74 25 52 16 22 9 2012 79 27 59 17 20 10 2013 65 22 44 15 22 7 2014 63 18 48 12 15 6 2015 76 20 58 15 17 5 gleitender JD Okt.2014-Sept.2015 69 20 53 14 16 6 Okt.2015-Sept.2016 108 22 82 17 27 6 Tab.8b Vollständige Sanktionen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), Jahresdurchschnitt (JD) nach arbeitslos / nicht arbeitslos Berichtsjahr eLb vollsanktioniert Land Bremen JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos 2009 38 31 12 11 26 20 2010 35 30 13 11 22 19 2011 40 30 23 19 17 11 2012 39 30 25 17 14 13 2013 27 31 17 17 10 14 2014 19 21 11 12 8 9 2015 17 26 11 14 7 12 gleitender JD Okt.2014-Sept.2015 16 23 10 12 6 11 Okt.2015-Sept.2016 24 33 15 17 9 16 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 9. Wie oft wurden im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!)-2016 jeweils Sanktionen auf die Kosten der Unterkunft verhängt? (Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren 12- Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen 12-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. Zu neu verhängten Sanktionen auf die Kosten der Unterkunft liegen dem Senat keine statistischen Informationen vor. Es können nur Bestandsdaten ausgewiesen werden. Tab.9.1 Sanktionen auf die Kosten der Unterkunft (KdU) bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), Jahresdurchschnitt (JD) Berichtsjahr eLb mit mindestens einer Sanktion und KdU minderndem Sanktionsbetrag Land Bremen JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen 2009 284 106 143 51 142 56 2010 340 121 189 60 151 60 2011 379 132 252 87 127 45 2012 404 145 264 91 140 53 2013 381 130 252 87 130 42 2014 359 126 254 90 105 35 2015 316 106 231 72 85 34 gleitender JD Okt.2014-Sept.2015 307 107 220 74 87 33 Okt.2015-Sept.2016 367 115 262 77 106 38 Tab.9.2 Sanktionen auf Kosten der Unterkunft (KdU) erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) bei unter 25-Jährigen Berichtsjahr eLb mit mindestens einer Sanktion und KdU minderndem Sanktionsbetrag Land Bremen JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos arbeitslos nicht arbeitslos 2009 104 82 34 26 71 56 2010 137 99 52 36 86 63 2011 148 102 76 55 72 48 2012 162 118 96 55 66 63 2013 108 117 62 63 46 54 2014 88 83 47 48 41 35 2015 65 95 40 45 25 50 gleitender JD Okt.2014-Sept.2015 61 88 35 43 26 45 Okt.2015-Sept.2016 84 117 51 57 33 60 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 10. Wie lange dauerten die ausgesprochenen Sanktionen durchschnittlich, d.h. für wie viele Monate galten sie? Bitte für die Kalenderjahre 2014-2016 aufschlüsseln nach a) alle Arten von Sanktionen, b) 100-Prozent-Sanktionen, c) Sanktionen auf Kosten der Unterkunft. Hierzu liegen dem Senat keine statistischen Informationen vor. 11. Wie erklärt und bewertet der Senat die Entwicklung der Sanktionszahlen 2014-2016? Die Daten zu Frage 2, dort die Tabelle 2b zeigen folgende Befunde in der Entwicklung 2014 bis 2016. 1 Im Land Bremen betrug der Anteil der sanktionierten Leistungsberechtigten im Jahr 2014 2,8 %, im Jahr 2015 2,5 % und im Jahr 2016 erneut 2,8 %. Im nachgefragten Zeitraum 2014 bis 2016 ist die Sanktionsquote auf Landesebene demzufolge unverändert geblieben. Im JC Bremen betrug der Anteil im Jahr 2014 2,6 %, im Jahr 2015 2,3 % und im Jahr 2016 2,7 %. Im nachgefragten Zeitraum 2014 bis 2016 ist die Sanktionsquote demzufolge mit plus 0,1 Prozentpunkten minimal angestiegen. Im JC Bremerhaven betrug der Anteil im Jahr 2014 3,4 %, im Jahr 2015 3,2 % und im Jahr 2016 3,5 %. Im erbetenen Zeitraum 2014 bis 2016 ist die Sanktionsquote demzufolge mit plus 0,1 Prozentpunkten minimal angestiegen. Der Senat kann keine auffälligen Entwicklungen der Sanktionsquoten erkennen. 12. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Sanktionszahlen für unter 25- Jährige, auch hinsichtlich der in der Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur vereinbarten „sozialen, angestrebt sanktionsfreien Integration junger Menschen“? Zur Entwicklung der Sanktionszahlen für unter 25-Jährige: Die Daten zu Frage 4, dort die Tabelle 4b zeigen die Befunde in der Entwicklung 2009 bis 2016. In Frage 4 wurde nach Sanktionsquoten differenziert nach Arbeitslosen und nicht Arbeitslosen gefragt. Darauf bezogen wird Frage 12 beantwortet. Im Jobcenter Bremen beträgt die Sanktionsquote für unter 25-Jährige im Jahr 2016 für Arbeitslose 7,4 % und für nicht Arbeitslose 1,7 %. Die durchschnittliche Quote über den Zeitraum von 8 Jahren beträgt bei Arbeitslosen 8,2 % und bei nicht Arbeitslosen 1,5 %. Bei den unter 25-jährigen Arbeitslosen liegt die aktuelle 1 Wie in dieser und weiteren Fragen methodisch erbeten, werden für das Jahr 2016 mangels eines Jahreswertes die aktuell verfügbaren Daten von Okt. 2015 bis Sep. 2016 dargestellt und ersatzweise als Jahreswert 2016 betrachtet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Quote demnach um 0,8 Prozentpunkte unter dem mehrjährigen Durchschnitt, bei den nicht Arbeitslosen um 0,2 Prozentpunkte über dem mehrjährigen Durchschnitt. Im Jobcenter Bremerhaven beträgt die Sanktionsquote für unter 25-Jährige im Jahr 2016 für Arbeitslose 12,5 % und für nicht Arbeitslose 5,1 %. Die durchschnittliche Quote über den Zeitraum von 8 Jahren beträgt bei Arbeitslosen 16,5 % und bei nicht Arbeitslosen 4,3 %. Bei den unter 25-jährigen Arbeitslosen liegt die aktuelle Quote demnach um 4 Prozentpunkte deutlich unter dem mehrjährigen Durchschnitt , bei den nicht Arbeitslosen um 0,8 Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Insgesamt ist feststellbar, dass die Sanktionsquoten in Bremen deutlich niedriger liegen als in Bremerhaven. Über die Gründe höherer Quoten in Bremerhaven liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Bei den aktuellen Quoten ist für beide JC feststellbar, dass sie bei den Arbeitslosen unter dem mehrjährigen Durchschnitt und bei den nicht Arbeitslosen darüber liegen. Der Senat kann hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen keine kritischen Befunde feststellen. Zum Verhältnis Sanktionen und Kooperationsvereinbarung der Jugendberufsagentur : In der Präambel der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen ist u.a. festgehalten , dass eine sanktionsfreie Integration junger Menschen von besonderer Bedeutung ist. Nach der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung am 14. April 2015 hat die Jugendberufsagentur Mitte 2015 ihre Arbeit aufgenommen. Inzwischen sind alle Standorte (Bremerhaven, Bremen-Nord, Bremen-Mitte) eingerichtet . Gleichwohl hält die auf die 3 Jahre angelegte Organisationsentwicklungsphase noch an. Vor diesem Hintergrund sind zum jetzigen Zeitpunkt valide Aussagen zu Zusammenhängen zwischen der Arbeit der Jugendberufsagentur einerseits und Sanktionen andererseits nicht möglich. Als Partner der Jugendberufsagentur vertritt der Senat die Auffassung, dass Sanktionen möglichst vermieden werden sollten, im Rahmen gesetzlicher Normen des SGB II aber nicht vollständig auszuschließen sind. 13. In der Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion „Sanktionen gegen Hartz-IV- Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3.02.2015) erklärte der Senat, Ursache für die gestiegene Anzahl der Sanktionen könne u.a. „eine höhere Kontaktdichte in den Jobcentern sein.“ Hält der Senat an dieser Einschätzung fest? Die Zahl der neu festgestellten Sanktionen ist basierend auf die Antwort zu Frage 1, dort Tab. 1 zwischen 2014 und 2016 in Bremen um 4,1 %, in Bremerhaven um 23,8 % und auf Landesebene um 8,8 % gestiegen. Da die absolute Zahl der Sanktionen in Bezug zur Grundgesamtheit, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrachtet werden muss, ist zur Beurteilung der Entwicklung der Sanktionen der Anteil an der Grundgesamtheit heranzuziehen. Diesbezüglich wird auf die Antwort auf Frage 11 verwiesen, in der festgestellt wird, dass die Sanktionsquote im Zeitraum von 2014 – 2016 auf Landesebene unver- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 ändert geblieben ist und sowohl in Bremerhaven wie auch in Bremen um 0,1 Prozentpunkte gestiegen ist. In der Antwort zu Frage 6, dort Tab. 6a ist erkennbar, dass sich im genannten Zeitraum die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich erhöht hat, woraus sich die nahezu unveränderte Sanktionsquote trotz erhöhter Zahl der Sanktionen ergibt. 14. Wie viele Mitarbeiter*innen waren in den Kalenderjahren 2014-2016 jahresdurchschnittlich bei den Jobcentern im Land Bremen beschäftigt (bitte auch in Vollzeitäquivalenten angeben), und wie viele Kontakte und Kontaktversuche zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gab es jahresdurchschnittlich ? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven. Kontakte und Kontaktversuche werden mit den IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht abgebildet. Tab.14 Mitarbeiter/-innen und Vollzeitäquivalente Berichtsjahr Beschäftigte der JC JC Bremen, Stadt JC Bremerhaven, Stadt Mitarbeiter/in VZÄ Mitarbeiter/in VZÄ 2014 JD 943,44 808,30 260,00 242,10 2015 JD 927,73 819,96 257,75 235,28 2016 JD 937,83 847,19 270,42 244,10 15. In der Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion „Sanktionen gegen Hartz-IV- Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3.02.2015) erklärte der Senat: „Der Senat prüft, worauf der hohe Anteil der Meldeversäumnisse [an den Sanktionsgründen] zurückzuführen ist.“ Was ist bei dieser Prüfung herausgekommen? Die Ergebnisse der Prüfung wurden der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 29.04.2015 berichtet (Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 26.03.2015, Nr. 18/740-L). 16. Geht der Senat weiterhin davon aus, dass es keinerlei internen Vorgaben gibt, welche Höhe der Sanktionsquote seitens der einzelnen Jobcenter oder bundesweit anzustreben ist? Der Senat geht auch nach Rücksprache mit den Jobcentern Bremen und Bremerhaven sowie der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven sowie seiner Kenntnisse auf Bundesebene davon aus, dass es keine Vorgaben hinsichtlich der Sanktionsquoten gibt. 17. In der Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion „Sanktionen gegen Hartz-IV- Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 18/1727 vom 3.02.2015) erklärte der Senat, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen , dass das schärfere Sanktionsrecht für unter 25-Jährige Leistungsbezieher *innen und die Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft entfallen. Wie ist bisher das Ergebnis, und gibt es diesbezüglich noch einen Prozess? Der Senat hat sich schon im Rahmen der in den Jahren 2013 bis 2014 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für eine Anpassung der schärferen Sanktionen für unter 25-jährige Leistungsbezieher/-innen an das Sanktionsgefüge der über 25-Jährigen und zum Wegfall der Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft eingesetzt. Letztlich hat der Bundesrat diese Initiative im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 9. SGB II-Änderungsgesetz erneut aufgegriffen und am 18.03.2016 beschlossen , die Sanktionsregelungen für unter 25-jährige Leistungsbeziehende den allgemeinen Regelungen anzugleichen. Überdies sollten Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei unter 25-Jährigen von Leistungsminderungen ausgenommen werden. Das Land Bremen hatte diesen Beschluss unterstützt. Dieser Bundesratsbeschluss wurde im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch den Bundestag nicht mitgetragen, so dass die schärferen Sanktionen für unter 25-jährige fortbestehen . 18. In der Arbeitsmarktstatistik der Jobcenter wird als Teilmenge der Abgänge aus Arbeitslosigkeit die Abgänge wegen „fehlender Verfügbarkeit bzw. Mitwirkung “ ausgewiesen. a) Was genau ist damit gemeint und welche Sachverhalte im Einzelnen begründen einen „Abgang wegen fehlender Verfügbarkeit bzw. Mitwirkung“? b) Was ist mit dem Sachverhalt gemeint, dass Personen „ihre Verfügbarkeit einschränken“? c) Kann „Abgang wegen fehlender Mitwirkung“ auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreffen, oder nur Erwerbslose ohne Leistungsanspruch ? Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven hat dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hierzu folgende Sachverhaltsdarstellung mitgeteilt: Erläuterungen zu a) und b) Statistische Abgänge aus Arbeitslosigkeit ergeben sich, wenn eine der Voraussetzungen (Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen, Verfügbarkeit) für Arbeitslosigkeit entfällt und hierzu im Fachverfahren Verbis ein Statuswechsel erfasst wird. Im Hinblick auf den in § 2 SGB II genannten Grundsatz des Forderns ist davon auszugehen, dass von allen beschäftigungslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die hinsichtlich der zumutbaren Arbeit nicht berechtigt eingeschränkt (§10 SGB II) oder arbeitsunfähig gemeldet sind (§ 56 SGB II), eine aktive Arbeitssuche in Form von Eigenbemühungen gefordert wird. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 Ein Statuswechsel wegen fehlender Verfügbarkeit / Mitwirkung im Rechtskreis SGB II wird bei folgenden Sachverhalten erfasst: Kundin / Kunde beginnt eine stationäre Kur Kundin / Kunde tritt eine Haftstrafe an Mutterschutz 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin sowie Schwangere mit absolutem Beschäftigungsverbot Kundin / Kunde bezieht Sozialhilfe nach dem SGB XII (Ausnahme) Abmeldung aufgrund von Tod Kundin / Kunde zieht um (Wechsel des Grundsicherungsträgers) und meldet sich nicht in gemeinsamer Einrichtung (Zuzug) Nichterscheinen zur 2. Einladung Erläuterung zu c) Die Abgänge wegen “fehlender Verfügbarkeit/ Mitwirkung” werden für Arbeitslose erfasst. 19. Wie viele Abgänge wegen fehlender Mitwirkung (ohne die Fälle wegen fehlender Verfügbarkeit, falls damit ein getrennter Sachverhalt bezeichnet ist) gab es jahresdurchschnittlich in den Kalenderjahren 2014-2016 im Land Bremen? (Falls dies auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte betrifft, bitte für diese getrennt ausweisen.) Eine Darstellung nur nach dem Merkmal „Abgänge wegen fehlender Mitwirkung“ ist nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven nicht möglich. 20. Beeinflusst die Zahl der Sanktionen in irgendeiner Weise statistisch die offizielle Zahl der Arbeitslosen? Wenn ja, in welchem Umfang ist das im Land Bremen 2014-2016 der Fall gewesen? Nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven haben Sanktionen keinen Einfluss auf die Zahl der Arbeitslosen. 21. In welchem Umfang waren in den Kalenderjahren 2015 und 2016 Geflüchtete, die in die Zuständigkeit des SGB II und damit der Jobcenter gewechselt sind, im Land Bremen von Sanktionen betroffen? Bitte differenzieren nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männern sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige. Eine diesbezügliche statistische Auswertung ist nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven nicht möglich. Nach deren Einschätzung als dafür zuständigem Träger der Jobcenter Bremen und Bremerhaven ist davon auszugehen, dass sich die Zahl im einstelligen Bereich bewegt und es sich um Ausnahmefälle handelt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 22. Wie gewährleisten die Jobcenter im Land Bremen, dass Geflüchtete nicht aufgrund von unzureichenden Sprach-, Rechts- und Verfahrenskenntnissen von Sanktionen betroffen werden? Die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven teilt dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hierzu folgende Sachverhaltsdarstellung mit: Die Leistungskürzung gem. § 31 ff SGB II setzt das Vorliegen einer Pflichtverletzung voraus, ohne dass die / der Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr / sein Verhalten hat. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen stehen den Kundinnen und Kunden wie auch den Mitarbeitern der Jobcenter Bremen und Bremerhaven verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So ist es den Leistungsberechtigten mit unzureichenden Sprachkenntnissen zur Vermeidung von Verständnisschwierigkeiten jederzeit möglich, eine Person ihres Vertrauens mit entsprechenden Sprachkenntnissen mitzubringen. Im JC Bremerhaven gibt es im Bereich Arbeitsvermittlung ein entsprechend eingerichtetes Team, in dem die Beratung in verschiedenen Sprachen (deutsch, englisch , türkisch, arabisch) durchgeführt werden kann. Da dieses Angebot nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung steht, steht allen Kolleginnen und Kollegen die Inanspruchnahme von mündlichen Übersetzungsdiensten per Telefon zur Verfügung. Diese Dolmetscher-Telefon-Hotline unterstützt ergänzend die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen . Sie hat den Vorteil, für ad hoc- und kurzfristige Termine eine professionelle Übersetzung in großer Sprachenauswahl zu ermöglichen. Angeboten werden die folgenden Sprachen: Englisch, Französisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Farsi, Tigrinisch, Bulgarisch, Kurdisch , Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Russisch, Bosnisch, Ungarisch, Urdu. Das Jobcenter Bremen nutzt ebenfalls diese Dolmetscher-Telefon-Hotline und stellt allen Leistungsberechtigten bei Bedarf einen vereidigten Dolmetscher zur Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass die Leistungsberechtigten über ihre Rechte und Pflichten informiert und ausgeklärt werden. Dies umfasst bspw. auch die Übersetzung von Eingliederungsvereinbarungen und Maßnahmeangeboten. Jede Integrationskraft ist verpflichtet, den sanktionsauslösenden Sachverhalt sorgfältig zu ermitteln und die Leistungsberechtigten vor Durchsetzung einer Leistungskürzung zum Sachverhalt anzuhören. Soweit nachvollziehbare Verständigungs- und damit Verständnisprobleme aufgrund fehlender Sprachkompetenz vorliegen, ist das Tatbestandsmerkmal „wichtiger Grund“ erfüllt und es tritt keine Leitungskürzung gem. § 31 ff SGB II ein. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-954 VB Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger im Land Bremen 2014 bis 2016 20170228_1_GA Sanktionen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen im Land Bremen