— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 96 (zu Drs. 19/30) 06. 10. 15 Mitteilung des Senats vom 6. Oktober 2015 Kann Bremen seinen Verpflichtungen im Bereich Kinderschutz noch ausreichend nachkommen? Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 19/30 eine Große Anfrage zu diesem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen Wie der Senat im Rahmen vorausgegangener Berichterstattungen zum Bremischen Handlungskonzept Kindeswohlsicherung und Prävention (siehe Senatsvorlage „Positive Haarproben bei Kindern und Jugendlichen im Drogenumfeld“ vom 17. Februar 2015; Senatsvorlage „Situation der Familienhebammen im Land Bremen “ vom 2. September 2014; Senatsvorlage „Kita-Besuch von Kindern im Drogenumfeld “ vom 26. August 2014; Senatsvorlage „Fälle von Kindeswohlgefährdung in Bremen“ vom 21. Januar 2014; Senatsvorlage „Kinder und Jugendliche im Drogenumfeld “ vom 5. November 2013; Senatsvorlage „Kooperation im Kinderschutz verbessern “ vom 20. September 2013; Senatsvorlage „Konzept zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes vorlegen“ vom 10. Juli 2012; Senatsvorlage „Bundeskinderschutzgesetz “ vom 25. November 2011; Senatsvorlage „Bremer Kinderschutzbericht 2009“ vom 16. März 2010) dargelegt hat, werden Meldungen Dritter über vermutete oder vorliegende Kindeswohlgefährdungen oder Fälle eigener Aufdeckungen von Kindeswohlrisiken nach verwaltungsinternen Vorgaben und fachpolitischen Rahmenvorgaben zu Fachstandards in beiden Stadtgemeinden regelmäßig vorrangig bearbeitet. Dies schließt die nähere Prüfung der Sachlage, die Gefährdungseinschätzung sowie gegebenenfalls die unmittelbare Durchführung von Hausbesuchen, von Maßnahmen der Krisenintervention bis hin zur Inobhutnahme sowie die gegebenenfalls notwendige Einschaltung des Familiengerichts ein. Besteht nach vorgegebener kollegialer Gefährdungseinschätzung keine unmittelbare Gefahr, erfolgt je nach Sachlage im Einzelfall eine weitergehende ambulante Beratung, Begleitung oder Weiterleitung der jungen Menschen und deren Familien bzw. die Einleitung einer Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII (Sozialgesetzbuch). Mit der Durchführung von Hilfen werden – je nach Sachlage und Erfordernis – freie Träger der Wohlfahrtspflege , andere Fachdienste und Einrichtungen der Jugendämter (z. B. Erziehungsberatungsstellen , Häuser der Familie) oder sonstige Kooperationspartner der Jugendämter (z. B. Familienhebammen der öffentlichen Gesundheitsdienste der Kommunen , die Suchtberatung, die Drogenhilfe etc.) beauftragt. Wie in Drucksache 18/1509 zur Situation der Casemanager in den Jugendämtern in Bremen und Bremerhaven dargelegt, unterliegt die Personalbemessung und Personalentwicklung der Jugendämter einem fortlaufenden Auswertungsprozess der örtlichen Jugendhilfeträger unter Zugrundelegung aktueller Aufgaben- und Strukturentwicklungen . Dementsprechend hat die Mehrbelastung der Jugendämter durch Fallzahlzuwächse und neue qualitative Anforderungen seit 2007 sowohl in den Allgemeinen Sozialdiensten (ASD), als auch in neu aufgebauten zentralen Fachdiensten, wie dem Kinder- und Jugendnotdienst der Stadtgemeinde Bremen, und in anderen einschlägigen Arbeitsbereichen (wie z. B. den Amtsvormundschaften oder der stadtbremischen Jugendgerichtshilfe) zu deutlichen Personalerhöhungen geführt. Da die Mehrbelastungen insbesondere auch den Arbeitsbereich unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge (umF) betreffen, sind auch für dieses erheblich wachsende Handlungs- — 2 — feld der Kinder- und Jugendhilfe fortlaufend Personalverstärkungen beschlossen worden . Nichtsdestotrotz bereitet es derzeit aufgrund des bundesweit zu beobachtenden Fachkräftemangels im gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erhebliche Probleme, Stellen im Jugendamt zeitnah zu besetzen. Aufgrund von verzögerten Personaleinstellungen (Fachkräftemangel), von Personalfluktuation und der Notwendigkeit , Stellen vorrangig im Tätigkeitsfeld der umF zu besetzen, ist momentan ein Personalunterhang im Casemanagement in Bremen zu verzeichnen. Den erheblich wachsenden fachlichen und personellen Anforderungen im Bereich der Hilfe für umF begegnet der Senat mit fortlaufenden Beschlüssen zur Anpassung der Personalanhaltswerte. Mit Blick auf die derzeitige Hochschätzung von bis zu 2 000 Neufällen in 2015 hat der Senat am 15. September 2015 weitere Aufstockungen des Personals beschlossen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen im Einzelnen wie folgt: 1. Wie viele Casemanager waren 2014 und 2015 jeweils in Bremen und Bremerhaven beschäftigt? Welche Abweichung von den Planzahlen gab es jeweils durch vakante Stellen, Krankheiten oder Fehlzeiten (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? 1.1 Wie viele Casemanager waren 2014 und 2015 jeweils in Bremen und Bremerhaven beschäftigt? Stadtgemeinde Bremen Die Erfassung in der Personalmanagementsoftware PuMa erfolgt bis zur Ebene der Produktgruppen, jedoch nicht bis zur Ebene der einzelnen Bereiche, z. B. Casemanagement. Eine händische Auswertung ergab folgende Personalzahlen: Tabelle 1: Personalzahlen Casemanagement in Quartalen 2014/2015 Stadtgemeinde Bremerhaven Beim Magistrat Bremerhaven, Amt für Jugend, Familie und Frauen (AfJFuF), sind die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) organisatorisch in drei regionale Stadtteilbüros gegliedert und mit sogenannten Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeitern besetzt. Hierbei handelt es sich – wie in der Stadtgemeinde Bremen – ausschließlich um qualifizierte Fachkräfte nach den Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). 2014 waren im Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven Fachkräfte mit einem Beschäftigungsvolumen von 27,157 Vollzeitstellen beschäftigt. Im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in Bremerhaven stehen 2015 25,195 Stellen zur Verfügung. Diese wurden im Jahr 2015 um 0,8 Stellen erhöht. Das Stellenbesetzungsverfahren läuft zurzeit. 1.2 Welche Abweichung von den Planzahlen gab es jeweils durch vakante Stellen, Krankheiten oder Fehlzeiten? Stadtgemeinde Bremen Nach Beschlusslage im Senat (siehe Beschluss vom 5. November 2013) konnten frei werdende Stellen im AfSD bis 2014 jeweils umgehend ausgeschrieben und neu besetzt werden. Seit 2015 macht sich der zunehmende Fachkräftemangel bemerkbar und es kommt zu längeren Verzögerungen bei den Besetzungsverfahren . Siehe zu den Abweichungen von den Planzahlen durch Vakanzen auch Tabelle 1. Zusammenfassung Personalzahlen CM Stichtag Zielzahl (ZZ) Ist Diff ZZ/ Ist Personen 01.01.2014 145,24 132,43 -12,81 151 01.04.2014 145,24 147,35 2,11 167 01.07.2014 148,84 148,83 -0,01 169 01.10.2014 148,84 146,70 -2,14 166 01.01.2015 155,02 139,28 -15,74 158 01.04.2015 155,02 152,45 -2,57 172 01.08.2015 167,47 152,86 -14,61 173 — 3 — Gemäß der „Änderung der Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst“ vom 23. Juni 2009 dürfen nur ganz bestimmte Auswertungen von Krankheitsdaten vorgenommen werden. Diese werden durch die Senatorin für Finanzen in das Mitarbeiterportal (MIP) eingegeben und können von allen Nutzerinnen und Nutzern des MIP eingesehen werden. Es ist weder möglich noch zulässig, die Krankheitstage von Fachkräften im Casemanagement auszuwerten, da eine derartige Auswertung im Sinne des Datenschutzes zu kleinteilig wäre. Zur Verfügung gestellt werden lediglich die Krankheitstage für das gesamte Amt für Soziale Dienste. Diese beliefen sich auf 26,13 Kalendertage pro Person in 2014 bzw. 25,27 Kalendertage pro Person von Juli 2014 bis Juni 2015. Im Vergleich der vergangenen Jahre sind sie insgesamt leicht rückläufig. Die durchschnittlichen Krankheitstage des bremischen öffentlichen Dienstes betrugen im Vergleich dazu 22,65 Kalendertage pro Person für den Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2015. Stadtgemeinde Bremerhaven Aufgrund von Umbesetzungen und Verrentungen sind 2015 vier Stellen wegen Krankheit und neuen Stellenaufgaben vorübergehend nicht besetzt. Eine Wiederbesetzung aller Stellen ist zum 1. Oktober 2015 intendiert. Insgesamt wurden bei den Beschäftigten des Allgemeinen Sozialen Dienstes Fehlzeiten wegen Krankheit im Jahr 2014 an 422 Tagen festgestellt, im ersten Halbjahr 2015 liegen diese bereits bei 320 Tagen. Eine auffällig hohe Fluktuation besteht ursächlich aufgrund des demografischen Faktors. Die bestehenden Personalstrukturen sollten aus Sicht des Magistrats Bremerhaven den neuen Anforderungen durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und junge Flüchtlingen angepasst werden. 2. Wie hat sich die Gesamtfallzahl bei der Erbringung und Gewährung des SGB VIII durch die Casemanager seit 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Hilfeart)? Wie viele Fälle wurden 2014 und 2015 durchschnittlich pro tatsächlichem Casemanager (bitte keine Planzahlen) im Amt für Soziale Dienste bearbeitet (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? Von welchen Entwicklungen bei den Fallzahlen geht der Senat bis 2020 aus? 2.1 Wie hat sich die Gesamtfallzahl bei der Erbringung und Gewährung des SGB VIII durch die Casemanager seit 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Hilfeart)? Stadtgemeinde Bremen Die Entwicklung der Gesamtfallzahlen bei der Erbringung und Gewährung von Schutzmaßnahmen sowie Hilfen zur Erziehung seit 2006 geht aus der beigefügten Tabelle hervor: Entwicklung stationäre Hilfen Stand Juli Stichtagserhebung im Ø Jahr , ab 2015 ohne UMF Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Summe Hilfen HzE außerhalb der Familie 1.052 1.126 1.235 1.366 1.779 1.901 1.831 1.858 1.897 1.779 davon Heim 572 635 725 823 961 1069 1004 1004 1015 956 davon Vollzeitpflege 480 491 510 543 551 577 576 580 582 569 davon Betreutes Jugendwohnen 267 255 251 274 300 254 Inobhutnahme Belegtage kum. Jahr, ab 2015 ohne UMF Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Inobhutnahme Belegtage 29.225 38.943 44.458 45.695 41.856 33.842 40.761 41.787 40.774 37.826 davon in Einrichtungen 13.605 20.520 22.719 24.815 21.963 17.858 23.663 23.669 21.177 19.558 davon Ü-Pflege 15.620 18.423 21.739 20.880 19.893 15.984 17.098 18.118 19.597 18.267 Entwicklung ambulante Hilfen Stand Juli Stichtagserhebungen im Ø Jahr Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 alle ambulanten Hilfen 647 963 1257 1577 1899 2079 2201 2278 2416 2372 darunter SpFH 415 635 852 1069 1056 1053 1071 1078 1142 1103 darunter Erziehungsbeistandschaft M3 177 258 302 377 376 372 411 397 418 392 darunter ISE ambulant 52 59 69 71 75 70 darunter Begleiteter Umgang 55 70 103 131 104 126 129 168 156 144 darunter heilpäd. Einzelmaßnahmen (Stichtag) 216 231 263 272 293 299 darunter heilpäd. Tagesgruppen (Ok.JUG) 95 104 104 117 122 123 Anmerkung : Der berechnete Jahresdurchschnitt bezieht sich auf Stichtagszahlen zum Monatsende. Für die ambulanten Hilfen erfolgte die Erhebung aus OK.JUG ab dem Jahr 2010, für die stationären Hilfen ab dem Jahrb 2012. Die Hilfen für UMF sind 2015 nicht enthalten. Tabelle 2: Entwicklung der Fallzahlen für den Bereich Hilfe zur Erziehung 2006 bis 2015 Entwicklung Fallzahlen HzE ab 2006 — 4 — Stadtgemeinde Bremerhaven Die Gesamtzahl der Fälle hat sich seit 2009 wie hier gezeigt entwickelt (Daten für den Zeitraum für 2006 bis 2008 liegen leider nicht vor): Tabelle 3: Fallzahlen im Bereich Hilfe zur Erziehung 2009 bis 2015 2.2 Wie viele Fälle wurden 2014 und 2015 durchschnittlich pro tatsächlichem Casemanager (bitte keine Planzahlen) im Amt für Soziale Dienste bearbeitet (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? Stadtgemeinde Bremen Im Datenverarbeitungssystem OK.JUG des Amtes für Soziale Dienste werden quartalsweise lediglich die Anzahl der bearbeiteten Hilfen festgehalten: Tabelle 4: Fallzahlen im Bereich Hilfe zur Erziehung nach Quartalen 2014/2015 Die Aufgabenzuschnitte der Allgemeinen Sozialdienste für Junge Menschen umfassen neben der Erbringung und Gewährung der dargestellten Leistungen nach dem SGB VIII, weitere vielfältige Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- sowie Koordinierungsaufgaben. Eine statistische Erfassung aller Aufgaben der im Casemanagement tätigen Fachkräfte ist in den örtlichen Dokumentations- und Datenerfassungssystemen nicht hinterlegt. Dies betrifft auch die Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, die in der Stadtgemeinde Bremen über den ASD, in der Stadtgemeinde Bremerhaven und anderen Jugendämtern dagegen durch die Fachdienste der Sozialhilfeträger bzw. die Gesundheitsämter geplant und vermittelt werden. Vor diesem Hintergrund kann die Frage nach der durchschnittlichen Fallzahl pro Casemanager nur mit Einschränkung auf die in Tabelle 2 erfassten stationären und ambulanten Hilfen beantwortet werden. Demnach wurden im Jahr 2014 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* (Stand: 30.06.15) Gesamt-Fallzahl HzE+ 2402 2067 2031 2343 2406 2464 1766 - stationär SGB VIII §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42 1382 1019 1172 1205 1510 1546 1117 - Pflegestellen SGB VIII § 33 571 585 598 577 613 581 536 - ambulant SGB VIII §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 1020 1048 859 1138 896 918 649 Quartalsweise Darstellung PG 41.01.03 1. Qu. 2014 2. Qu. 2014 3. Qu. 2014 4. Qu. 2014 1. Qu. 2015 2. Qu. 2015 SpFH 1.113 1.143 1.182 1.129 1.098 1.104 andere amb. Hilfen HzE 1.086 1.112 1.138 1.136 1.111 1.123 Begleiteter Umgang k.A. k.A. 160 155 143 145 PG Gesamt 2.199 2.255 2.480 2.420 2.352 2.372 PG 41.01.04 1. Qu. 2014 2. Qu. 2014 3. Qu. 2014 4. Qu. 2014 1. Qu. 2015 2. Qu. 2015 Heim 1.021 1.007 1.029 1.001 981 931 Vollzeitpflege 582 578 583 583 568 569 Betreutes Jugendwohnen 305 302 301 293 262 248 PG Gesamt 1.908 1.887 1.913 1.877 1.811 1.748 Anmerkung: Es handelt sich um die monatlichen Stichtagsdaten der im Berichtswesen des Fachcontrollings HzE dargestellten Daten jeweils im Quartalsdurchschnitt. Weitere Hilfen sind nicht berücksichtigt. — 5 — durchschnittlich 30 Fälle, im Jahr 2015 (erstes Halbjahr) durchschnittlich 28 Fälle in den dort angegebenen Leistungsbereichen bearbeitet. Stadtgemeinde Bremerhaven Im Rahmen einer internen Fallbelastungsstudie wurde im Frühjahr 2014 ein großer Teil der Fachkräfte hinsichtlich der Fallmenge überprüft. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass eine Vollzeitkraft bis zu maximal 70 Fälle – mindestens aber etwa 50 Fälle – aus der gesamten Angebotsbreite und unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen (z. B. Schnittstellentätigkeiten in den Bereichen SGB V, SGB XII, BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]) bearbeitet. Dabei sind Leistungen der Spezialdienste außerhalb des ASD wie Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfeund Beratungsstellenfälle nicht eingerechnet. In der Studie wurde festgestellt, dass Teilzeitkräfte anteilig eine höhere Fallbelastung aufweisen als Vollzeitkräfte. Hierauf wird mit internen Steuerungsmaßnahmen (z. B. Neuordnung des Bezirkszuschnitts ) reagiert. Hinsichtlich der Verteilung der Fälle ist in Bremerhaven eine klare Struktur vorgegeben, die über eine Falleingangskonferenz der Teams gesteuert wird. 2.3 Von welchen Entwicklungen bei den Fallzahlen geht der Senat bis 2020 aus? Seriöse Prognosen über die weitere Entwicklung der Fallzahlen bis 2020 können nicht abgegeben werden. Aufgrund der steigenden Fallzahl bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geht die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport von einer weiteren erheblichen Fallzahlsteigerung aus (siehe Vorbemerkungen). 3. Wie viele Minderjährige standen 2014 und 2015 jeweils unter Vormundschaft? Wie viele warten aktuell auf eine Vormundschaft bzw. wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen 2015 bereits nach Bremen, und wie viele Kinder und Jugendliche wurden Inobhut genommen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? Wie lange warten Minderjährige derzeit im Durchschnitt darauf , einen Vormund zu bekommen? 3.1 Wie viele Minderjährige standen 2014 und 2015 jeweils unter Vormundschaft? Stadtgemeinde Bremen In der Stadtgemeinde Bremen sind 2014 630 Neufälle in Vormundschaft genommen worden, 2015 bisher (Stand: 18. August 2015) bereits 720, aktuell werden 1 435 Minderjährige (einschließlich umF) vormundschaftlich betreut. Stadtgemeinde Bremerhaven Ende 2014 bestanden in Bremerhaven 191 Vormundschaften und 151 Pflegschaften ; es wurden insgesamt 342 Fälle durch das Amt für Jugend, Familie und Frauen betreut, davon 36 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen betreut aktuell 188 Vormundschaften, darunter 33 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, und 142 Pflegschaften, somit insgesamt 330 Fälle. 3.2 Wie viele warten aktuell auf eine Vormundschaft bzw. wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen 2015 bereits nach Bremen, und wie viele Kinder und Jugendliche wurden Inobhut genommen? Die Anzahl der Mündel, die auf einen Vormund warten, wird nicht erhoben. Wartezeiten können nicht entstehen, da das Jugendamt das Familiengericht sofort einzuschalten hat, sobald es ein Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich hält (§ 8a Absatz 2 und § 57 SGB VIII). Auch für das Familiengericht gilt wegen Gefährdung des Kindeswohls ein besonderes Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 Absatz 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit [FamFG]). Die Vormundschaft besteht, sobald der Beschluss des Familiengerichts bei dem Fachdienst „Amtsvormundschaften“ eingeht. Ab diesem Zeitpunkt ist der Amtsvormund bestellt und für sein Mündel verantwortlich. Stadtgemeinde Bremen Laut der zur Verfügung stehenden Zugangsstatistik wurden seit Beginn des Jahres 2015 bis zum 31. August 2015 insgesamt 1 019 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Erstaufnahme registriert. — 6 — Im Datenverarbeitungssystem OK.JUG des Amtes für Soziale Dienste sind ab Januar 2015 bis einschließlich 31. Juli 2015 insgesamt 884 Inobhutnahmen dokumentiert , darunter 539 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Stadtgemeinde Bremerhaven In Bremerhaven wurde in den Jahren 2014 und 2015 (bis zum 31. August) jeweils ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Obhut genommen. 3.3 Wie lange warten Minderjährige derzeit im Durchschnitt darauf, einen Vormund zu bekommen? Stadtgemeinde Bremen Zur Wartezeit siehe Antwort zu Frage 3.2. Stadtgemeinde Bremerhaven Die Vormundschaft wird nach ca. drei Tagen bestellt. 4. Wie viele Amtsvormünder sind derzeit in Bremen und Bremerhaven tätig? Wie hat sich die Fallbelastung pro Amtsvormund seit 2013 entwickelt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? Von welchen Entwicklungen bei den Fallzahlen geht der Senat bis 2020 aus? 4.1 Wie viele Amtsvormünder sind derzeit in Bremen und Bremerhaven tätig? Stadtgemeinde Bremen Im Amt für Soziale Dienste der Stadt Bremen sind derzeit Amtsvormünder (AV) mit einem Beschäftigungsvolumen (BV) von 17,89 (Stand: 31. Juli 2015) tätig. 8,4 BV sind aktuell offen. Die Stellenbesetzungsverfahren laufen. Mehrere der offenen Stellen wurden und werden zum 1. September 2015 bzw. 1. Oktober 2015 neu besetzt. Stadtgemeinde Bremerhaven In Bremerhaven sind derzeit acht Amtsvormünder tätig. 4.2 Wie hat sich die Fallbelastung pro Amtsvormund seit 2013 entwickelt? Stadtgemeinde Bremen In der Amtsvormundschaft ist eine Betreuungsrelation von 1 zu 50 (Verhältnis Vormund zu Mündeln) gesetzlich festgelegt (§ 55 Abs. 2 SGB VIII). Die Jugendämter sind bemüht, dieses Verhältnis einzuhalten. Aufgrund des hohen Zugangs an umF und teilweiser Personalfluktuation in der AV gestaltet sich die Erfüllung der genannten Relation teilweise schwierig und kann nicht immer eingehalten werden. So wurde im Bereich der umF zwischenzeitlich eine Verhältniszahl von ca. 70 Mündeln pro AV erreicht. Das Amt für Soziale Dienste befindet sich in fortlaufenden Ausschreibungsverfahren, um das erforderliche Fachpersonal einzustellen . Stadtgemeinde Bremerhaven Der Betreuungsschlüssel liegt bei 50 Fällen. Der Magistrat ist bemüht, dieses Verhältnis einzuhalten, was sich aber – ähnlich wie in Bremen – schwierig gestaltet und nicht immer möglich ist. 4.3 Von welchen Entwicklungen bei den Fallzahlen geht der Senat bis 2020 aus? Zur Fallzahlentwicklung bis 2020 siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 2. 5. Wie viele Familienhebammen waren 2014 und 2015 in Bremen und Bremerhaven im aufsuchenden Hilfesystem bei welchem Träger beschäftigt? Wie viele von ihnen werden aus den 1,6 Mio. ‡ der Umsetzung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ bezahlt? Wie viele Familien wurden in welchem Stadtteil durch die Familienhebammen jeweils 2014 und 2015 betreut (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? Neben Personen mit der Erstqualifikation einer Hebamme wird das Leistungsspektrum der Familienhebammen auch durch Personen mit einer Erstausbildung — 7 — zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin abgebildet. Nach Absolvierung der Zusatzqualifikation führen diese die Berufsbezeichnung Familiengesundheits - und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP). Die nachfolgenden Daten und Angaben unter dem Begriff Familienhebamme beziehen sich daher auf beide genannten Berufsgruppen. 5.1 Wie viele Familienhebammen waren 2014 und 2015 in Bremen und Bremerhaven im aufsuchenden Hilfesystem bei welchem Träger beschäftigt? Stadtgemeinde Bremen In der Sozialpädiatrischen Abteilung des Gesundheitsamtes, Referat Familienhebammen , sind 5,25 BV Planstellen verteilt auf Familienhebammen und Familiengesundheits - und Kinderkrankenpflegerinnen zuzüglich Leitung und Geschäftsstelle beschäftigt. Eine 0,5 BV-Planstelle (Hebamme) ist krankheitsbedingt seit 2014 vakant und befindet sich im Ausschreibungsverfahren. Darüber hinaus waren beim Deutschen Roten Kreuz im Programm „Pro Kind“ in den Jahren 2014 und 2015 jeweils sieben Familienbegleiterinnen (dies sind Familienhebammen) mit insgesamt vier Vollzeitpensen angestellt. Im Mai 2014 ist eine Familienbegleiterin in Elternzeit gegangen. Für diese Zeit wurde eine Vertreterin eingestellt. Stadtgemeinde Bremerhaven Im Gesundheitsamt der Stadtgemeinde Bremerhaven sind sechs Mitarbeiterinnen in der Familienberatung und frühkindlichen Gesundheitsförderung (familiekind -gesundheit) verteilt auf 5,1 Planstellen beschäftigt. Zurzeit sind zwei Planstellen unbesetzt, ab Anfang September 2015 wird nur noch eine Planstelle unbesetzt sein. 5.2 Wie viele von ihnen werden aus den 1,6 Mio. ‡ der Umsetzung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ bezahlt? Stadtgemeinde Bremen Die Betreuungen der Familien und Schwangeren durch die Familienhebammen des Gesundheitsamtes Bremen werden vorrangig aus dem Haushalt der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz getragen. Aus Drittmitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen wird seit 2014 ein 0,41 BV zur Kompensation der Ausfallzeiten, die durch die Qualifizierung mehrerer Mitarbeiterinnen zur Familienhebamme bzw. Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin entstehen , getragen. Die Kosten der Qualifikation werden ebenfalls aus den Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen bezahlt. Weiterhin werden aus Mitteln der Bundesinitiative die offenen Beratungen in den Frühberatungsstellen, den Häusern der Familie und den Quartiersbildungszentren finanziert. Mit zunehmendem Ausbau dieser Tätigkeit wurden schrittweise bis zu 0,79 BV in 2015, verteilt auf sieben Mitarbeiterinnen inklusive Leitungsanteile, aus der Bundesinitiative bezahlt. Das Programm „Pro Kind“ mit sieben Familienbegleiterinnen wird jeweils hälftig aus Mitteln der Bundesinitiative und aus kommunalen Haushaltsmitteln der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport finanziert. Stadtgemeinde Bremerhaven Aus Mitteln der Bundesinitiative werden in der Familienberatung und frühkindlichen Gesundheitsförderung 24 Wochenstunden finanziert, verteilt auf drei Familienhebammen. 5.3 Wie viele Familien wurden in welchem Stadtteil durch die Familienhebammen jeweils 2014 und 2015 betreut (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? Stadtgemeinde Bremen Am Gesundheitsamt erfolgten durch die Familienhebammen folgende Betreuungsneuaufnahmen : — 8 — Tabelle 5: Betreuungsneuaufnahmen 2014 Tabelle 6: Betreuungsneuaufnahmen 2015 Eine Auswertung nach Stadtteilen ist derzeit aus EDV-programmtechnischen Gründen nicht möglich. Im Programm „Pro Kind“ wurden die folgenden Betreuungen durchgeführt: Tabelle 7: Betreuungen in den einzelnen Stadtteilen (Aufschlüsselung nach Quartalen nicht möglich) Stadtgemeinde Bremerhaven In der Stadtgemeinde Bremerhaven arbeiten in den drei Beratungsstellen Nord, Mitte und Süd jeweils zwei Mitarbeiterinnen in der Familienberatung und frühkindlichen Gesundheitsförderung. Angeboten werden telefonische Beratungen, Sprechstunden und Hausbesuche. Die Anzahl der telefonischen Beratungen, der Sprechstundenbesucher und der Hausbesuche werden erfasst, jedoch nicht die Anzahl der betreuten Familien. 6. Welche Abweichungen gab es 2014 und 2015 jeweils zwischen der angestrebten Planzahl der Betreuungsaufnahmen durch Familienhebammen und den tatsächlichen Hausbesuchen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? Von welchen Entwicklungen bei den Fallzahlen geht der Senat bis 2020 aus? 6.1 Welche Abweichungen gab es 2014 und 2015 jeweils zwischen der angestrebten Planzahl der Betreuungsaufnahmen durch Familienhebammen und den tatsächlichen Hausbesuchen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Quartalen)? 2014 Quartal I. II. III. IV. Nord 12 8 7 10 Ost 7 7 13 6 Süd 8 13 9 10 West 10 10 10 4 Gesamt 37 38 39 30 2015 Quartal I. II. III. IV. Nord 8 6 Ost 12 9 Süd 10 7 West 15 6 Gesamt 45 28 01.01.- 31.12.2014 01.01.- 30.06.2015 Blumenthal, Vegesack, Burglesum 16 12 Gröpelingen, Oslebshausen , Walle 26 17 Blockland, Findorff, Mitte 8 3 Huckelriede, Kattenturm, Kattenesch, Arsten, Habenhausen 5 6 Huchting, Seehausen, Strom, Häfen, Woltmershausen , Neustadt, Obervieland 14 15 Borgfeld, Oberneuland, Horn-Lehe, Vahr 11 10 Hemelingen, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz -Tenever, Blockdiek, Mahndorf, Arbergen 24 19 Gesamt 104 92 — 9 — Stadtgemeinde Bremen Im Gesundheitsamt wird die Planzahl auf die Anzahl der Hausbesuche bezogen . Sie liegt bei 830 Hausbesuchen pro Quartal. Tabelle 8: Hausbesuche 2014 Tabelle 9: Hausbesuche 2015 Die Abweichungen vom Planwert begründen sich aus dem Krankenstand, einer Stellenvakanz sowie durch zusätzliche Aufgaben für die Versorgung von Flüchtlingen (erhöhter Einsatz der Familienhebammen in Sprechstunden für Flüchtlinge , dadurch wurde die Anzahl der Hausbesuche reduziert. Siehe auch die Antwort zu Frage 7). Im Programm „Pro Kind“ gab es für beide Jahre eine angestrebte Planzahl von 80 betreuten Teilnehmerinnen pro Jahr. Am Stichtag 30. Juni waren es im Jahr 2014 77 Teilnehmerinnen, 2015 waren es 82 Teilnehmerinnen. Stadtgemeinde Bremerhaven In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird nicht mit Planzahlen pro Jahr gearbeitet . Die Familienberatung und frühkindliche Gesundheitsförderung ist ein offenes Beratungsangebot, das von den Bürgerinnen und Bürgern weit überwiegend nach Bedarf genutzt werden kann. 6.2 Von welchen Entwicklungen bei den Fallzahlen geht der Senat bis 2020 aus? Der Senat geht vor dem Hintergrund einer Zunahme an alleinerziehenden Frauen mit speziellen Notlagen (siehe Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. Juli 2014 „Situation der Familienhebammen im Land Bremen“) sowie einer Zunahme an zuwandernden Familien mit jungen Kindern und vor dem Hintergrund des Fortbestehens der schwierigen sozialen Situation vieler Familien sowie einer steigenden Geburtenrate von einem wachsenden Bedarf an Betreuung durch Familienhebammen aus. Eine Ausbauplanung der Angebote gehört daher zu den erklärten fachpolitischen Zielstellungen für diese Legislaturperiode . Nähere Planungen sind im Rahmen der anstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren zu entwickeln und von der Bremischen Bürgerschaft zu beschließen. 7. Wie viele Krankheitstage fielen 2014 und 2015 im Durchschnitt pro Casemanager, pro Familienhebamme und pro Amtsvormund pro Jahr an? Wie viele Fortbildungstage fielen bei diesen drei Berufsgruppen pro Person 2014 und 2015 durchschnittlich an? Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um die Arbeitssituation für diese Mitarbeiter zu verbessern? Bis wann plant er eine deutliche Verringerung des Krankenstands? 7.1 Wie viele Krankheitstage fielen 2014 und 2015 im Durchschnitt pro Casemanager, pro Familienhebamme und pro Amtsvormund pro Jahr an? 2014 Ist Planwert Abweichung I. Quartal 789 830 41 II. Quartal 659 830 171 III. Quartal 602 830 228 IV. Quartal 587 830 243 Gesamt 2.637 3.320 683 2015 Ist Planwert Abweichung I. Quartal 675 830 155 II. 725 830 105 Zwischenbilanz 1400 1660 260 III. Quartal - 830 IV. - 830 Gesamt - 3.320 — 10 — Stadtgemeinde Bremen Wie in Frage 1 benannt sind gemäß der für das Land und die Stadtgemeinde Bremen geltenden „Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst“ vom 23. Juni 2009 Auswertungen zu Krankheitstagen von Casemanagern, Familienhebammen und Amtsvormündern aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Stadtgemeinde Bremerhaven Im Jahr 2014 fielen im Durchschnitt 12,6 Krankheitstage pro Familienhebamme an, 12,74 Krankheitstage im Allgemeinen Sozialen Dienst und ca. 15 Tage im Bereich Vormundschaft. Bis Ende Juli 2015 betrug der Durchschnitt 24,5 Krankheitstage pro Familienhebamme, 16,74 Krankheitstage im Allgemeinen Sozialen Dienst und ca. 15 Tage im Bereich Vormundschaft. 7.2 Wie viele Fortbildungstage fielen bei diesen drei Berufsgruppen pro Person 2014 und 2015 durchschnittlich an? Stadtgemeinde Bremen Allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Gesundheitsamts stehen fünf Fortbildungstage im Jahr zur Verfügung. In 2014 wurden im Gesundheitsamt verschiedene Fortbildungen, z. B. zu Kindesmisshandlung, Regulationsstörungen im Säuglingsalter, zu Impfungen bei Kindern sowie zur vorsprachlichen Entwicklung des Säuglings aus neurowissenschaftlich-klinischer Perspektive durchgeführt . In 2015 wurde eine Fortbildung der „Landeskoordinierungsstelle Bundesinitiative Frühe Hilfen“ zum Datenschutz und zur Schweigepflicht wahrgenommen . Fünf Mitarbeiterinnen haben 2014 die Qualifikation zur Familiengesundheits - und Kinderkrankenpflegerin erfolgreich abgeschlossen. Eine Mitarbeiterin begann in 2014 die Weiterbildung zur Familienhebamme in Hamburg. Die Mitarbeiterinnen des Referats Familienhebammen erhalten darüber hinaus acht externe Fallsupervisionen/Jahr. Die Mitarbeiterinnen im Programm „Pro Kind“ haben durchschnittlich 5,6 Fortbildungstage pro Jahr in Anspruch genommen, eine Mitarbeiterin befand sich in einer Fortbildung zur Familienhebamme und absolvierte in den zwei abgefragten Jahren bisher 32 Fortbildungstage. Bei jeder Familienbegleiterin wird pro Woche eine Stunde Fachberatung durchgeführt , zudem gibt es jede Woche eine Teamsitzung von 1,5 Stunden, vier bis fünf Mal pro Jahr wird eine Supervision angeboten und ein Mal pro Jahr erfolgt die Hospitation eines Hausbesuchs. Stadtgemeinde Bremerhaven 5,8 Fortbildungstage fielen im Jahr 2014 im Durchschnitt pro Familienhebamme an, im Jahr 2015 betrug der Durchschnitt bisher zwölf Fortbildungstage pro Familienhebamme. Pro Vormund fielen 2014 ca. vier Fortbildungstage an, pro Fachkraft im ASD ca. acht Fortbildungstage. Zahlen zu 2015 liegen nicht vor. 7.3 Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um die Arbeitssituation für diese Mitarbeiter zu verbessern? Bis wann plant er eine deutliche Verringerung des Krankenstands? Stadtgemeinde Bremen Die Arbeitszufriedenheit der Familienhebammen des Gesundheitsamts hat sich durch die erfolgte Höhergruppierung der Familienhebammen verbessert. Das betriebliche Gesundheitsmanagement im Gesundheitsamt befindet sich derzeit im Einführungsprozess. Für Fachkräfte im ASD gibt es wie für alle im Amt für Soziale Dienste Beschäftigten verschiedene Maßnahmen im Bereich des aktiven Gesundheitsmanagements . U. a. sind dies das betriebliche Eingliederungsmanagement, das Audit Beruf und Familie, psychische Gefährdungsanalysen und Stresslotsen. Für alle Fachkräfte in Amtsvormundschaft und Casemanagement des ASD besteht im Rahmen des Bremischen Handlungskonzepts Kindeswohlsicherung und Prävention bereits seit 2007 die Möglichkeit sowohl der Team- und Gruppenals auch der Einzelsupervision. Diese Möglichkeit wird inzwischen umfangreich — 11 — genutzt und von den Führungskräften aktiv gefördert. Die Stadtteilteams bzw. die Fachkräfte entscheiden nach einer Vorauswahl durch die Führungskräfte selbst, wer sie supervidiert. Für die Fachkräfte gilt die Supervision als Arbeitszeit . Für den Bereich Supervision ist im Haushalt ein eigenes Budget hinterlegt. Nach Einschätzung des zuständigen Fachressorts sind die Instrumente in diesem Bereich ausreichend. Stadtgemeinde Bremerhaven Das Gesundheitsmanagement wird durch die Magistratskanzlei betrieben, die Fachkräfte können das Angebot nutzen. Alle Fachkräfte des ASD/der Vormundschaft haben Anspruch auf Supervision. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen ist zurzeit in Abstimmung mit den Fachkräften in der Erarbeitung von ergänzenden Maßnahmen. Weiter wurde durch Verbesserung der räumlichen Situation in allen drei Stadtteilbüros auf eine bessere strukturelle Arbeitssituation mit entsprechender Ausstattung (Gesundheitsstühle etc.) hingewirkt. 8. Hält der Senat die derzeitige personelle Ausstattung im Bereich Kinderschutz für ausreichend? Sind Fälle von Kindeswohlgefährdung, die in engem Zusammenhang mit der Überforderung staatlicher Stellen stehen, für den Senat mit dieser Personalausstattung ausgeschlossen? 8.1 Hält der Senat die derzeitige personelle Ausstattung im Bereich Kinderschutz für ausreichend? Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, besteht in Bremen zurzeit ein Personalunterhang im Bereich Kinderschutz, dem der Senat mit den dort und im Folgenden genannten Maßnahmen bestrebt ist zu begegnen. Zur Frage einer möglichen Anpassungsnotwendigkeit der Personalbedarfe für die wachsenden Aufgaben im Bereich umF behält sich der Senat im Rahmen der Beratungen zur Flüchtlingssituation in Bremen weitere Schritte vor. Weitere Anpassungsnotwendigkeiten kann sowohl die Fachkonzepte zur Aufgabenwahrnehmung im AfSD betreffen, als auch die Weiterentwicklung anderer Fachdienste des Jugendamts. Der Senat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf das von ihm in Auftrag gegebene und in 2014 erfolgreich abgeschlossene Modellprojekt „Erziehungshilfe, soziale Prävention und Quartiersentwicklung (ESPQ)“. Aufgrund der positiven Ergebnisse werden diese momentan über das Projekt „Weiterentwicklung des Jugendamts“ (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2014) auf das gesamte Jugendamt übertragen. Über dieses Projekt zur Neuausrichtung der Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt wurde in der vergangenen Legislaturperiode fortlaufend im Senat sowie in der zuständigen Fachdeputation für Soziales, Kinder und Jugend berichtet; dies erfolgt auch weiterhin 8.2 Sind Fälle von Kindeswohlgefährdung, die in engem Zusammenhang mit der Überforderung staatlicher Stellen stehen, für den Senat mit dieser Personalausstattung ausgeschlossen? Durch die dargestellten Verfahren der priorisierten Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen wird das Kindeswohl bei bekanntwerdenden Fällen gesichert. Unabhängig davon hält der Senat fest, dass Gefährdungen von Kindern nie vollkommen ausgeschlossen werden können. 9. Bis wann plant der Senat welche konkreten personellen Nachbesserungen im Bereich Kinderschutz? Welche Kosten werden dadurch für wen entstehen? Hält der Senat die Entlastung dieser Stellen durch Schreib- und andere Hilfskräfte für möglich und sinnvoll? Welche Maßnahmen plant der Senat, um das Abwandern von Fachkräften an Orte mit besseren Arbeitsbedingungen zu verhindern? 9.1 Bis wann plant der Senat welche konkreten personellen Nachbesserungen im Bereich Kinderschutz? 9.2 Welche Kosten werden dadurch für wen entstehen? 9.3 Hält der Senat die Entlastung dieser Stellen durch Schreib- und andere Hilfskräfte für möglich und sinnvoll? — 12 — Der Senat strebt schnellstmöglich eine Besetzung aller derzeit unbesetzten Planstellen an. Auf die am 15. September 2015 beschlossene Nachbewilligung von Fachkräften für den Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie die Beschlüsse des Senats zur Weiterentwicklung des Jugendamts (JuWe) wurde bereits hingewiesen. Darüber hinaus plant der Senat aktuell keine weiteren personellen Maßnahmen. Aussagen zu eventuell entstehenden Kosten können daher derzeit nicht getroffen werden. 9.4 Welche Maßnahmen plant der Senat, um das Abwandern von Fachkräften an Orte mit besseren Arbeitsbedingungen zu verhindern? Der Senat ist in Bezug auf die Eingruppierung von Fachkräften an die tariflichen Vergütungen gebunden. Im Rahmen seiner derzeitigen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten Fachkräfte bereits seit 2012 eine Zulage. Zur Personalverstärkung siehe Antwort zu Frage 1. Die Thematik der Fachkräfteakquise bzw. Fachkräftesicherung wird derzeit auch in einer Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung – gemeinsam mit den freien Trägern fachlich bearbeitet. Druck: Anker-Druck Bremen