BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/988 Landtag (zu Drs. 19/943) 19. Wahlperiode 21.03.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Überstunden bei der Polizei Bremen müssen bezahlt werden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 21. März 2017 Überstunden bei der Polizei Bremen müssen bezahlt werden (Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 14. Februar 2017) Die Fraktion der FDP hat folgende Große Anfrage an den Senat gestellt: „Im November wurde bekannt, dass der Senat 500.000 Euro freigegeben hat, um einen Teil der bei der Polizei Bremen angefallenen Überstunden auszubezahlen. Angesichts der zwischenzeitlich im Jahr 2015 angefallenen mehr als 320.000 Überstunden ist dies ein längst überfälliges Signal an die Polizeibeamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Polizei. Nicht erst seit dem Beginn der Flüchtlingskrise sehen sich die Polizistinnen und Polizisten einem stetig steigenden Berg von Aufgaben gegenüber, der mit den vorhandenen personellen Ressourcen kaum geleistet werden kann. Dies hat der Senat, wenn auch zu spät, erkannt und im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2016/2017 die Personalzielzahl auf 2.600 erhöht. Da diese Zielzahl jedoch frühestens im Jahr 2020 zu erreichen ist, werden für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch in Zukunft Überstunden im Dienst für die Bremerinnen und Bremer die Regel sein. Hierbei muss für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dasselbe gelten wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch: Sie haben einen grundsätzlichen Anspruch darauf, Überstunden ausgezahlt zu bekommen, sofern diese nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden können. Auf Grund der viel zu dünnen Personaldecke ist vor allem letzteres jedoch kaum möglich. Daher ist es eine der obersten Pflichten des Senats, für die kommenden Jahre sicherzustellen, dass Überstunden ausbezahlt werden können. Entgegen dem Eindruck, den die diesjährige Freigabe von 500.000 Euro für die Auszahlung von angefallenen Überstunden als eine Art Weihnachtsgeschenk vermittelte, ist die Auszahlung von Überstunden bei der Polizei kein Bonus, den der Senat gewährt, sondern eine Pflicht, der er nachzukommen hat, um die von der Polizei tagtäglich unter schwierigsten Bedingungen geleistete Arbeit wertzuschätzen. Gleichzeitig ist gerade aufgrund der immensen Arbeitsbelastung darauf zu achten, dass die stetig wachsenden Belastungen bei der Polizei nicht zu einem erhöhten Krankenstand führen und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bzw. Angestellte bei der Polizei durch die hohe Arbeitsbelastung erkranken. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Mehrdienststunden sind bei der Polizei Bremen seit 2013 jeweils monatlich insgesamt und in den folgenden Bereichen angefallen: a. Direktion Zentrale Einsatzsteuerung (D ZES) b. Direktion Schutzpolizei (D S) c. Direktion Kriminalpolizei (D K) d. Landeskriminalamt (LKA) e. Direktion Bereitschaftspolizei (D BP) f. Direktion Verkehrspolizei (D VK) g. Direktion Wasserschutzpolizei (D WS) h. Direktion Zentrale Technische Dienste (D ZTD) i. Direktion Finanzen/Personal (D FP) (Bitte die angefallenen Mehrarbeitsstunden nach Beamten und Arbeitnehmern getrennt angeben sowie zwischen angeordneten und nicht angeordneten Mehrdienststunden sowie zwischen Männern und Frauen differenzieren.) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 2. Was würde die Auszahlung der in Frage 1 in den jeweiligen Bereichen angefallenen Mehrarbeitsstunden jeweils monatlich seit 2013 a. sowohl insgesamt als auch aufgeschlüsselt nach den in Frage 1a. bis 1i. genannten Direktionen/Dienststellen (entsprechend der Besoldungsgruppen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie b. für die von Angestellten geleisteten Mehrdienststunden kosten? 3. Wie viele der in Frage 1a. bis 1i. genannten Überstunden wurden jeweils monatlich seit 2013 ausbezahlt? (Bitte jeweils die monatliche Gesamtsumme der Auszahlung sowie die Summe der damit ausbezahlten Überstunden differenziert nach Beamten und Arbeitnehmer sowie Männern und Frauen angeben.) 4. Welche Regelungen liegen in Bremen im Umgang mit Überstunden vor? a. Welche Informationen liegen dem Senat dazu vor, ob und in wie vielen Fällen die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebenen Regelungen zur maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden jeweils monatlich seit 2013 überschritten wurde? b. Welche weiteren Informationen liegen dem Senat in diesem Zusammenhang dazu vor, ob, in welchen und in wie vielen Fällen jeweils monatlich seit 2013 bei der Polizei Bremen gegen andere rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verstoßen wurde? 5. Wie geht der Senat generell mit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten der Polizei Bremen geleisteten Überstunden im Einsatz in anderen Bundesländern um? a. Wie viele Einsatzstunden für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bzw. Angestellte der Polizei Bremen wurden jeweils monatlich seit 2013 wurden für den Einsatz in einem anderen Bundesland entsprechend durch dieses Bundesland erstattet und an wen wurde dieses Geld gezahlt? b. Wie viele Überstunden sind durch diese Einsätze jeweils monatlich seit 2013 bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten bei der Polizei Bremen angefallen? c. Wie viele Überstunden (sowohl im speziellen durch Einsätze in einem anderen Bundesland als auch generell angefallene Überstunden) von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten bei der Polizei wurden durch die in der Antwort auf Frage 4a. genannte Erstattungssumme jeweils monatlich seit 2013 ausbezahlt? d. Wenn die in Frage 4a. genannte Erstattungssumme nicht vollständig in die Ausbezahlung von Überstunden (Frage 4c.) geflossen ist, wofür wurde dieses Geld außerdem verwendet? 6. Werden für die in Frage 1 a. bis i. genannten Mehrdienststunden seit 2013 Rückstellungen im Haushalt gebildet? Wenn dies nicht geschieht, wieso nicht und wie plant der Senat, dies zukünftig zu handhaben? 7. Wie plant der Senat in Zukunft mit dem übergroßen Überstundenberg bei der Polizei Bremen umzugehen? 8. Erkennt der Senat an, dass die Bezahlung der von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie den Angestellten bei der Polizei geleisteten Mehrdienststunden auch ein Zeichen der Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Polizei darstellt, die Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 unter schwierigen innenpolitischen Bedingungen sowie mangelnder personeller und materieller Ausstattung geleistet wird? 9. Wie viele Strafanzeigen wurden jeweils monatlich seit 2013 erfasst und wie viele Strafanzeigen wurden demgegenüber jeweils monatlich seit 2013 bearbeitet? 10. Wie hat sich der Krankenstand bei der Polizei Bremen insgesamt jeweils monatlich seit 2013 entwickelt? a. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils monatlich bei der Polizei Bremen für welche Dauer krankgemeldet? (Bitte nach Männern und Frauen differenzieren.) b. Wie viele Angestellte waren jeweils monatlich bei der Polizei Bremen für welche Dauer krankgemeldet? (Bitte nach Männern und Frauen differenzieren.) c. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Angestellte standen der Polizei Bremen, entsprechend der in Frage 6a. und 6b. genannten Krankenstände, jeweils monatlich seit 2013 tatsächlich zur Verfügung? d. Liegen dem Senat Informationen dazu vor, wie sich die Krankmeldung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten der Polizei, insbesondere im Hinblick auf durch starken Stress verursachte Krankheiten wie Burnout-Syndrom oder posttraumatische Belastungsstörung, entwickelt haben? Wenn ja, welche konkreten Informationen liegen dem Senat hierzu vor und welche gesundheitsförderlichen Maßnahmen ergreift der Senat oder plant der Senat zu ergreifen, um die unter großer Belastung und Stress stehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Angestellten bei der Polizei zu entlasten? (Bitte entsprechend monatlich seit 2013 und differenziert zwischen Männern und Frauen angeben).“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mehrdienststunden sind bei der Polizei Bremen seit 2013 jeweils monatlich insgesamt und in den folgenden Bereichen angefallen: a. Direktion Zentrale Einsatzsteuerung (D ZES) b. Direktion Schutzpolizei (D S) c. Direktion Kriminalpolizei (D K) d. Landeskriminalamt (LKA) e. Direktion Bereitschaftspolizei (D BP) f. Direktion Verkehrspolizei (D VK) g. Direktion Wasserschutzpolizei (D WS) h. Direktion Zentrale Technische Dienste (D ZTD) i. Direktion Finanzen/Personal (D FP) (Bitte die angefallenen Mehrarbeitsstunden nach Beamten und Arbeitnehmern getrennt angeben sowie zwischen angeordneten und nicht angeordneten Mehrdienststunden sowie zwischen Männern und Frauen differenzieren.) Antwort zu Frage 1: Der Anfall von Mehrarbeit ist üblich und ein typisches Element des Polizeidienstes. Sie entsteht überwiegend durch polizeiliche Sonderlagen und Alarmierungen. Dazu gehören insbesondere Sportveranstaltungen, Versammlungen und demonstrative Aktionen. Manche dieser Einsätze sind im Rahmen der regulären Arbeitszeit nicht vorhersehbar und damit auch nicht planbar. Zudem hat die Polizei Bremen insgesamt viele Unterstützungseinsätze in anderen Ländern geleistet (z.B anlässlich von Pegida-Demonstrationen, G7-Gipfel in Bayern). Die gewünschte differenzierte Betrachtung der Mehrarbeit ist nicht darstellbar, da keine entsprechende statistische Auswertung vorliegt. Die Daten müssten im Einzelfall erhoben werden, was zu einem erheblichen Personalaufwand führen würde. Die beigefügte Auswertung resultiert aus den Buchungen im polizeilichen Zeiterfassungssystem . Bei der „Mehrarbeit“ handelt es sich zum einen um angeordnete Überstunden, zum anderen um „Zeitguthaben“. Eine Trennung ist in den polizeilichen Erfassungssystemen derzeit nicht möglich. Aufgrund unterschiedlicher Auszahlungszeitpunkte wird eine jährliche Darstellung der Mehrarbeitsstunden gewählt. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Direktionen unterschiedlich hoch ist (von ca. 50 – 1000 Köpfe). Zur Vereinfachung wird die in 2015 getrennte Direktion WV (Wasserschutz und Verkehr) auch für das Jahr 2016 kumuliert berücksichtigt. Angefallene Mehrarbeit ist vorrangig durch Freizeitausgleich auszugleichen, dadurch erklären sich negative Zwischenergebnisse. Der Mehrarbeitsstundenstand zum 31.12. des Vorjahres ist nicht durch die Gesamtmehrarbeitsstundenentwicklung berechenbar, da vor allem zum Jahreswechsel Personalfluktuation und Nachtragungen gebucht werden. Die Entwicklung stellt sich folgendermaßen dar: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 In der tabellarischen Darstellung wird direktionsweise der gesamte Mehrarbeitsstundenbestand des Vormonats, des aktuell abgeschlossenen Monats und die daraus resultierende Veränderung als „Mehrarbeitsstundenentwicklung“ bezeichnet. Diese Monatsübersichten wurden zu einer Jahresübersicht kumuliert. Die „Gesamtmehrarbeitsstundenentwicklung “ ergibt sich aus der Summe der „Mehrarbeitsstundenentwicklung“ und der „ausgezahlten Überstunden“. Bei Auszahlung von Mehrarbeit werden diese Stunden aus dem Zeiterfassungssystem herausgebucht, folglich reduziert sich die Summe an „Mehrarbeit“ in der „Mehrarbeitsstundenentwicklung“. Um den Gesamtwert darstellen zu können, müssen diese ausgebuchten Stunden hinzugerechnet werden (wie dargestellt). Der Mehrarbeitsstundenstand zum 31.12. ist somit das Buchungsergebnis des Zeiterfassungssystems zu diesem Stichtag und keine Berechnung. Besonders bei Direktionsbetrachtung wird das Ergebnis durch Personalfluktuation beeinflusst und kann demzufolge nicht anhand der Tabelle berechnet werden. Weiterhin erfolgen Nachbuchungen zeitverzögert, was zu einer Verzerrung in den monatlichen Veränderungen führt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Frage 2: Was würde die Auszahlung der in Frage 1 in den jeweiligen Bereichen angefallenen Mehrarbeitsstunden jeweils monatlich seit 2013 a. sowohl insgesamt als auch aufgeschlüsselt nach den in Frage 1a. bis 1i. genannten Direktionen/Dienststellen (entsprechend der Besoldungsgruppen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie b. für die von Angestellten geleisteten Mehrdienststunden kosten? Antwort zu Frage 2: Eine entsprechende Auswertung ist bei der Polizei Bremen technisch nicht möglich. Frage 3: Wie viele der in Frage 1a. bis 1i. genannten Überstunden wurden jeweils monatlich seit 2013 ausbezahlt? (Bitte jeweils die monatliche Gesamtsumme der Auszahlung sowie die Summe der damit ausbezahlten Überstunden differenziert nach Beamten und Arbeitnehmer sowie Männern und Frauen angeben.) Antwort zu Frage 3: Freizeitausgleich geht einer Auszahlung von Mehrarbeit vor. Daher sind die Direktionen vor allem nach Sondereinsätzen angehalten, den Abbau der entstandenen Mehrarbeit durch Freizeitausgleich zu ermöglichen. Die in Tabelle 1 ausgewiesenen ausgezahlten Mehrarbeitsstunden an Beschäftigte wurden anhand einer Mittelwertberechnung kalkuliert. Eine detaillierte Darstellung der ausgezahlten Beträge ist unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundenlohns gem. TV-L und entsprechender Zuschläge nicht möglich. Einbezogen sind die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung ausgezahlten Mehrarbeitsstunden ausgeschiedener Beamtinnen und Beamter sowie Beschäftigter (Ruhestand/Rente, Versetzung in andere Bundesländer). Analog Antwort 1 besteht derzeit keine technische Möglichkeit zur gewünscht differenzierten Darstellung. Diese Tabelle stellt die jährlich ausgezahlten Überstunden an Beamte für den Zeitraum 2013-2016 dar: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Frage 4: Welche Regelungen liegen in Bremen im Umgang mit Überstunden vor? a. Welche Informationen liegen dem Senat dazu vor, ob und in wie vielen Fällen die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebenen Regelungen zur maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden jeweils monatlich seit 2013 überschritten wurde? b. Welche weiteren Informationen liegen dem Senat in diesem Zusammenhang dazu vor, ob, in welchen und in wie vielen Fällen jeweils monatlich seit 2013 bei der Polizei Bremen gegen andere rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verstoßen wurde? Antwort zu Frage 4: Der Umgang mit geleisteter Mehrarbeit richtet sich nach dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG) – Anlage 8 – und der Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV). a) Auswertungen, ob und in wie vielen Fällen die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebenen Regelungen zur maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden jeweils monatlich seit 2013 überschritten wurde, sind derzeit technisch nicht möglich. b) In der Alltagsorganisation wird die Arbeitszeitverordnung für den Polizeivollzugsdienst und die Beschäftigten eingehalten. Frage 5: Wie geht der Senat generell mit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten der Polizei Bremen geleisteten Überstunden im Einsatz in anderen Bundesländern um? a. Wie viele Einsatzstunden für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bzw. Angestellte der Polizei Bremen wurden jeweils monatlich seit 2013 wurden für den Einsatz in einem anderen Bundesland entsprechend durch dieses Bundesland erstattet und an wen wurde dieses Geld gezahlt? b. Wie viele Überstunden sind durch diese Einsätze jeweils monatlich seit 2013 bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten bei der Polizei Bremen angefallen? c. Wie viele Überstunden (sowohl im speziellen durch Einsätze in einem anderen Bundesland als auch generell angefallene Überstunden) von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten bei der Polizei wurden durch die in der Antwort auf Frage 4a. genannte Erstattungssumme jeweils monatlich seit 2013 ausbezahlt? d. Wenn die in Frage 4a. genannte Erstattungssumme nicht vollständig in die Ausbezahlung von Überstunden (Frage 4c.) geflossen ist, wofür wurde dieses Geld außerdem verwendet? Antwort zu Frage 5: Die Anforderung von Einsatzunterstützung aus anderen Bundesländern richtet sich nach entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen. Je nach Vereinbarung ist nicht bei jeder Unterstützung eine Rechnungsstellung vorgesehen. Sofern eine Personalunterstützung von anderen Bundesländern in Rechnung gestellt werden kann, erfolgt dies gemäß der „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelung und einheitliche Pauschale für die Abrechnung von Unterstützungsleistungen“. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 a) Die in Rechnung gestellten Personalkosten werden nach der genannten Verwaltungsvereinbarung berechnet. Diese sieht bei Personalkosten neben dem pauschalen Stundensatz auch Zuschläge, z.B. für Dienst zu ungünstigen Zeiten oder an Wochenenden, vor. Die Erstattung wird an die Polizei Bremen gezahlt. b) Monatlich sind seit 2013 bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Beschäftigten folgende Mehrarbeitsstunden angefallen: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Auf regionale und überregionale Einsatzlagen kann kein Einfluss genommen werden, da sie fremdbestimmt sind. Bei Unterstützungsanfragen wird primär die Sicherheitslage in Bremen berücksichtigt und im Anschluss entschieden, ob überhaupt oder in welchem Rahmen eine Unterstützung erfolgt. c) und d): Die Einnahme der Erstattungssumme wird im konsumtiven Haushalt der Polizei Bremen gebucht. Die Buchung erfolgt im gleichen Konto wie die Ausgaben der Polizei Bremen für angeforderte Unterstützungsleistungen aus anderen Bundesländern, da hier ein sachlicher Zusammenhang besteht. Frage 6: Werden für die in Frage 1 a. bis i. genannten Mehrdienststunden seit 2013 Rückstellungen im Haushalt gebildet? Wenn dies nicht geschieht, wieso nicht und wie plant der Senat, dies zukünftig zu handhaben? Antwort zu Frage 6: Rückstellungen für die Auszahlungen von Mehrarbeit können nicht im Haushalt abgebildet werden, die Zahlung erfolgt nur bei dienstlicher Notwendigkeit im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen und aus Mitteln des zur Verfügung stehenden Personalkostenbudgets. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Frage 7: Wie plant der Senat in Zukunft mit dem übergroßen Überstundenberg bei der Polizei Bremen umzugehen? Antwort zu Frage 7: Über den Abbau angefallener und nicht durch Freizeitausgleich abzugeltender Mehrarbeit ist jährlich im Rahmen des zu Verfügung stehenden Personalbudgets zu entscheiden. Frage 8: Erkennt der Senat an, dass die Bezahlung der von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie den Angestellten bei der Polizei geleisteten Mehrdienststunden auch ein Zeichen der Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Polizei darstellt, die unter schwierigen innenpolitischen Bedingungen sowie mangelnder personeller und materieller Ausstattung geleistet wird? Antwort zu Frage 8: Der Senat hat in den vergangenen Jahren trotz schwieriger personalwirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Auszahlung von Mehrarbeit in der zu Frage 3) dargestellten Höhe ermöglicht. Frage 9: Wie viele Strafanzeigen wurden jeweils monatlich seit 2013 erfasst und wie viele Strafanzeigen wurden demgegenüber jeweils monatlich seit 2013 bearbeitet? Antwort zu Frage 9: Die Verteilung der Straftaten hat sich in den Jahren 2013 – bis 2016 wie folgt gestaltet: Stadt Bremen bearbeitete Strafanzeigen (PKS) 2013 2014 2015 2016 1 2 3 5 6 Jan 6.529 6.200 6.368 6.862 Feb 5.827 5.654 6.070 6.762 Mrz 6.121 5.183 6.197 6.517 Apr 6.121 5.183 6.197 6.517 Mai 5.662 4.969 5.568 6.743 Jun 5.356 6.041 6.923 6.850 Jul 6.642 6.835 7.281 5.806 Aug 6.126 5.251 5.681 6.654 Sep 6.002 6.895 6.380 6.106 Okt 6.208 6.370 6.106 6.531 Nov 6.283 5.714 7.388 7.150 Dez 5.082 5.872 6.530 6.133 Die o.a. Datenlage ist auf Basis der abschließenden Ausgangsstatistik (PKS) erstellt. Die Tatzeitstatistik als Messgröße für die Erfassung von Straftaten kann nicht herangezogen werden, da Vorgänge retrograd statistisch wirksam in einem Zeitfenster von 17 Monaten nacherfasst werden können und die Werte stichtagbezogen stark variieren. Alle Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Strafanzeigen wurden bearbeitet. Eine genaue monatliche Verteilung in der Bearbeitung kann aufgrund unterschiedlicher Kategorisierungen sowie damit verbundener Bearbeitungsstandards und Zeiten nicht valide genannt werden. Im Bereich der Massendelikte gibt es unterjährig Schwankungen in der Abarbeitung und damit verbundener Rückstandszahlen. Frage 10: Wie hat sich der Krankenstand bei der Polizei Bremen insgesamt jeweils monatlich seit 2013 entwickelt? a. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils monatlich bei der Polizei Bremen für welche Dauer krankgemeldet? (Bitte nach Männern und Frauen differenzieren.) b. Wie viele Angestellte waren jeweils monatlich bei der Polizei Bremen für welche Dauer krankgemeldet? (Bitte nach Männern und Frauen differenzieren.) c. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Angestellte standen der Polizei Bremen, entsprechend der in Frage 6a. und 6b. genannten Krankenstände, jeweils monatlich seit 2013 tatsächlich zur Verfügung? d. Liegen dem Senat Informationen dazu vor, wie sich die Krankmeldung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Angestellten der Polizei, insbesondere im Hinblick auf durch starken Stress verursachte Krankheiten wie Burnout-Syndrom oder posttraumatische Belastungsstörung, entwickelt haben? Wenn ja, welche konkreten Informationen liegen dem Senat hierzu vor und welche gesundheitsförderlichen Maßnahmen ergreift der Senat oder plant der Senat zu ergreifen, um die unter großer Belastung und Stress stehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Angestellten bei der Polizei zu entlasten? (Bitte entsprechend monatlich seit 2013 und differenziert zwischen Männern und Frauen angeben). Antwort zu Frage 10: In der Polizei Bremen werden die Fehlzeitenstatistiken gemäß den Vorgaben der Senatorin für Finanzen zur Erstellung von Auswertungen zum Krankenstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes erhoben. Hierbei handelt es sich um ein mit dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen geeintes Erhebungsverfahren , das sich an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages und der KGST orientiert. Da es sich um Krankheitsdaten handelt, die im Sinne des Datenschutzes besonders schützenswert sind, ist zudem eine Re-Identifizierung einzelner Personen unbedingt auszuschließen. Da jedoch in der Polizei Bremen zunehmend Beschäftigte mit Vollzugsaufgaben betraut werden, erfolgt keine Binnendifferenzierung zwischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie Beschäftigten. Eine monatsweise Erhebung von Abwesenheitszeiten ist derzeit nicht möglich, zumal eine Erfassung nicht über das MIP erfolgt. Langzeiterkrankungen werden im Rahmen des Verfahrens zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement regelmäßig auf ganze Jahreszeiträume bezogen. Die zugrundeliegenden Daten bieten aufgrund der Erhebungsmodalitäten eine Vergleichbarkeit für die nach gleichem Muster verfahrenden Dienststellen und Eigenbetriebe des bremischen öffentlichen Dienstes. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Bei der Darstellung der krankheitsbedingten Fehlzeiten wird nicht von Beschäftigungsvolumen , sondern von Kopfzahlen ausgegangen. a) Krankheitsbedingte Fehlzeitenquoten nach Geschlecht (ohne Ausbildung) Betroffenenquote: Anteil der Personen mit mindestens einer Erkrankung im Auswertungszeitraum am Gesamtpersonenbestand (eine Quote von 90% bedeutet, dass 90% der Personen mindestens einmal erkrankt waren). Basisdaten 2013 Basisdaten 2014 Basisdaten 2015 Basisdaten 2016 (1. Halbjahr) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 b) Dienststellenbezogene Auswertung nach Dauer der Erkrankung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Anteil der krankheitsbedingten Fehlzeiten und Krankheitsfälle nach Dauer der Erkrankung: Basisdaten 2013 Basisdaten 2014 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Basisdaten 2015 Basisdaten 2016 (Erhebungszeitraum 01.07.2015 – 30.06.2016) c. Keine Zuordnung möglich. d. Es liegen keine belastbaren Daten zu durch starken Stress verursachte Krankheiten, wie Burn-out-Syndrom oder posttraumatischen Belastungsstörungen, vor. Diese Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nicht erhoben werden. Die Polizei Bremen versucht durch spezielle Fortbildungsangebote wie Stress-und Konflikt-bewältigung, Dienstsport sowie sonstige Angebote im „Netzwerk Gesundheit“ die anfallende Belastung zu minimieren. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-988 VB Überstunden bei der Polizei Bremen müssen bezahlt werden 20170321_1_GA Überstunden bei der Polizei