Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10003 18. Wahlperiode 18.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9883 – Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zum Programm Step Up! und Stand weiterer Programme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) hat die Bundesregierung unter dem Namen Step Up! eine wettbewerbliche Ausschreibung für Unternehmen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen eingeführt. Das Programm Step Up! bildet mit einer prognostizierten Einsparung von 26 bis 51,5 Petajoule bis 2020 eine der zentralen Säulen des NAPE und soll einen relevanten Anteil zur Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Energie-Effizienz -Richtlinie beitragen. Am 1. September 2016 ging nach einer eineinhalbjährigen Vorbereitung die erste Ausschreibungsrunde zu Ende. Neben Step Up! hat die Bundesregierung mit dem NAPE eine Reihe weiterer Maßnahmen umgesetzt. Dabei ergab sich in mehreren Fällen eine Verzögerung des anvisierten Starts der Maßnahmen. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung scheiterte am Widerstand des bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energetischesanierung -koalition-stoppt-steuerbonus-fuer-waermedaemmer-1.2368404). Vor diesem Hintergrund bleibt offen, ob die Bundesregierung die im NAPE prognostizierten Einsparungen erreichen kann. 1. Wie viele Anträge wurden in der ersten Ausschreibungsrunde zu Step Up! gestellt, und welche Akteursgruppen haben sich beteiligt (bitte nach Akteursgruppen und nach offenen und geschlossenen Ausschreibungen aufschlüsseln )? In der ersten Ausschreibungsrunde (1. Juni 2016 bis 31. August 2016) wurden insgesamt 18 Anträge gestellt. Davon wurden 17 Förderanträge in der Antragskategorie „offene Ausschreibung“ und einer in der Antragskategorie „geschlossene Ausschreibung“ gestellt. In der offenen Ausschreibung wurden sieben Anträge für Einzelprojekte von Unternehmen aus den Branchen Chemie-, Kunststoff-, Baustoff-, Erdgas- und Mineralöl-Industrie sowie dem Dienstleistungssektor eingereicht. Zudem wurden zehn Sammelprojekte für die Zielgruppe Privathaushalte von Stadtwerken Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10003 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (acht Projektanträge) und einem Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Energiesparbereich (zwei Projektanträge) gestellt. Im Rahmen der geschlossenen Ausschreibung wurde ein Einzelprojekt-Antrag aus der Branche Gesundheitswirtschaft gestellt. 2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine möglichst große Bandbreite an Akteuren zur Teilnahme zu aktivieren – sowohl kommunikativ als auch bei der Ausgestaltung des Programms? STEP up! wird sowohl im Rahmen der großangelegten Kampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Deutschland macht´s effizient “ beworben als auch durch weitere gezielte Aktivitäten. Hierzu zählen unter anderem die Einrichtung einer eigenen Programm-Webseite als zentrale Anlaufstelle für alle Informationen und Fragen zu STEP up!, die Erstellung eines Informationsflyers zum Programm sowie ein Beratungsangebot (Telefon, E-Mail) für Interessenten. Die spezifischen Kommunikationsmaßnahmen zu STEP up! werden vom Projektträger VDI/VDE-IT durchgeführt, der mit der Programmumsetzung beauftragt wurde. Zur weiteren Bekanntmachung und Motivierung von Antragstellern wird das Förderprogramm zudem in verschiedenen Veranstaltungsformaten wie z. B. Fachtagungen und Messen vorgestellt und beworben. Ergänzend werden verstärkt Workshops und Informationsveranstaltungen durchgeführt, um in Zusammenarbeit mit Verbänden sowie den Industrie- und Handelskammern insbesondere Multiplikatoren zu erreichen und somit Informationen zum Programm in die Breite zu tragen. Interessierte Industrie-, Umwelt- und Verbraucherverbände wurden im Rahmen der AG Ausschreibung frühzeitig auch in die Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen einbezogen. Für die zweite geschlossene Ausschreibung soll die Zielgruppe Contractoren gezielt über Informationsveranstaltungen angesprochen werden. Darüber hinaus werden auf der Webseite zukünftig bereits vorab die Themen der nächsten geschlossenen Ausschreibungen angekündigt, um den Zielgruppen Planungszeit für förderfähige Effizienzmaßnahmen zu geben. 3. Werden die Erfahrungen aus der ersten Ausschreibungsrunde zu Anpassungen des Programms in der zweiten oder weiteren Runden führen? Wenn ja, zu welchen? Die Erfahrungen aus der ersten Ausschreibungsrunde haben insbesondere einen erhöhten Informations- und Erklärungsbedarf zum Programm und zur Antragstellung deutlich gemacht. Dies wurde bei der Überarbeitung der Merkblätter für die zweite Ausschreibungsrunde sowie bei der Planung von Veranstaltungen (siehe Frage 2) berücksichtigt. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgeführt. Trotz des im Vorfeld geäußerten großen Interesses seitens der Energiedienstleistungsbranche wurden in der ersten Ausschreibungsrunde keine Projektanträge von Contractoren eingereicht. Um das große Effizienzpotential von Contracting besser zu adressieren, fokussiert die geschlossene Ausschreibung der zweiten Wettbewerbsrunde die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen von Contracting. Die Festlegung der Eckpunkte erfolgte wie bereits bei der ersten Ausschreibungsrunde unter enger Einbeziehung der relevanten Stakeholder. Die daraus gesammelten Erfahrungen werden jeweils in die weitere Ausgestaltung der offenen Ausschreibungen einfließen. Dadurch kann ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sichergestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10003 4. An wen erfolgten Zuschläge, und wie hoch sind die Volumina je Antragsteller ? In der ersten Ausschreibungsrunde wurden von den 18 antragstellenden Unternehmen insgesamt rund 9,5 Mio. Euro Fördermittel beantragt. Die Anträge befinden sich derzeit noch in der fachlichen Prüfung und wurden noch nicht beschieden . Die eingereichten Anträge beginnen bei einem Fördervolumen von 30 000 Euro und reichen bei Sammelprojekten bis zur möglichen Förderhöchstgrenze von 1 Mio. Euro. 5. Wie hoch waren das jeweils erste und das letzte bezuschlagte Angebot in Förderhöhe pro eingesparter Kilowattstunde? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die Nichtbeteiligung einzelner Akteursgruppen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? STEP up! ist ein grundsätzlich technologie- und sektorübergreifendes sowie akteursoffenes Förderprogramm. In die Entwicklung des Programms wurden alle relevanten Stakeholder miteinbezogen (vgl. Antwort zu Frage 2). Gründe für die im Hinblick auf die Antragszahl zurückhaltende Beteiligung an der ersten Ausschreibungsrunde sind im Wesentlichen die Neuheit des Verfahrens und der noch zu geringe Bekanntheitsgrad des Programms. Bei den wettbewerblichen Ausschreibungen handelt es sich um ein in Deutschland neues, anspruchsvolles Förderkonzept , mit dem die Unternehmen bisher noch keine Erfahrungen gemacht haben. Bei den STEP up!-Projekten handelt es sich zumeist um größere komplexe Maßnahmen mit hohen investiven Kosten. Daher stellte die relativ kurze Einreichungsfrist von drei Monaten in Verbindung mit der fehlenden Vorlaufzeit in der ersten Ausschreibungsrunde eine weitere Herausforderung für die Antragstellung dar. Basierend auf den Projekten der ersten Ausschreibungsrunde sollen Best-Practice -Beispiele erstellt werden, die zusammen mit einem ausgeweiteten Informationsangebot zu STEP up! die Unternehmen bei der Erstellung von Projektanträgen unterstützen sollen. Darüber hinaus sollen künftig die Themen der geschlossenen Ausschreibungen deutlich im Voraus bekanntgegeben werden. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eine weitere Hürde stellt die Begrenzung der Förderquote auf Grundlage der EU-Beihilferegelung dar. Nach Artikel 38 AGVO bemisst sich die Fördersumme an den Investitionsmehrkosten, die zu max. 30 Prozent gefördert werden dürfen. Die Ermittlung der Mehrkosten für hocheffiziente Technologien ist für viele Unternehmen in der Praxis jedoch schwer umzusetzen Diese Anforderung begrenzt die Anzahl der Projekte, die sich aus Sicht der Unternehmen für eine Teilnahme an den Ausschreibungen rechnen. 7. Wie hoch sind die voraussichtlich erzielten Einsparwirkungen bis 2020 aus den umgesetzten Maßnahmen des NAPE unter Berücksichtigung teilweise verspäteter Umsetzung, tatsächlicher Abrufzahlen von Fördermitteln, der Umsetzung ordnungsrechtlicher Bestimmungen und Beteiligungen von Unternehmen an weiteren Maßnahmen wie der Initiative Energieeffizienznetzwerke (bitte detaillierte Darstellung nach Programm, Zielgröße, Umsetzungsstand , Mittelabrufen, Teilnehmerzahlen, Zeitpunkt der Evaluation und aktualisierten Wirkungsprojektionen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10003 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie passen die Einsparwirkungen zu den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung für das Jahr 2020 (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet: Anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) hat die Bundesregierung die voraussichtlichen Einsparwirkungen bis 2020 quantifiziert und im NAPE veröffentlicht. Die Maßnahmen des NAPE sollen insgesamt einen Beitrag in Höhe von 25 bis 30 Mio. t CO2-Äq. im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 erbringen . Alle wesentlichen Maßnahmen des NAPE sind mittlerweile gestartet bzw. umgesetzt . Eine Quantifizierung der Einsparwirkungen kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden, da sich viele Programme derzeit noch in einer Anlaufphase befinden und Evaluierungen noch nicht vorliegen. Dies gilt z. B. für die Förderprogramme im Bereich Abwärme, Heizungsoptimierung und das Pilotprogramm Einsparzähler. Ein weiteres Beispiel ist die Initiative Energieeffizienz -Netzwerke: bis Ende September 2016 wurden 90 Netzwerke gegründet. Die Umsetzung konkreter Effizienzmaßnahmen steht jedoch erst am Ende eines Arbeitszyklusses (Regeldauer zwei bis drei Jahre) der Netzwerkearbeit. Daher wird das erste Monitoring für die Initiative im Jahr 2017 erfolgen, um eine ausreichende Zahl von Netzwerken einbeziehen zu können, die die Phase der Maßnahmenumsetzung erreicht haben. Das BMWi plant eine Erhebung der quantitativen Effekte aller NAPE-Maßnahmen in der ersten Jahreshälfte 2017. Um die Wirkmächtigkeit und den Bekanntheitsgrad der Effizienzmaßnahmen und Förderprogramme zu erhöhen, hat BMWi darüber hinaus ein breites Informationsangebot entwickelt. Kernstück ist die Webseite www.machts-effizient.de sowie die Hotline unter Tel. 0800 0115 000 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz). Hier finden private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Kommunen alle relevanten Informationen zum Thema Energieeffizienz und den bestehenden Förderprogrammen. Die Bundesregierung überprüft darüber hinaus die Wirkungen ihrer Maßnahmen und Fortschritte bei der Umsetzung der Energiewende im jährlichen Monitoringbericht „Energie der Zukunft“. In dem Bericht wird jährlich über die Entwicklung des Energieverbrauchs und resultierende Einsparwirkungen berichtet. Im Grünbuch Energieeffizienz werden aktuelle Fortschritte und verbleibender Handlungsbedarf auf dem Weg zur Erreichung der Energieeffizienzziele dargestellt und Optionen unterbreitet, wie und in welcher Form der in Deutschland bereits breit ausgebaute Instrumentenmix weiter gestärkt werden könnte. Hierzu führt das BMWi ein Konsultationsverfahren durch. Die Konsultation endet am 31. Oktober 2016. Die Ergebnisse werden in einem Auswertungsbericht zusammengefasst . Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wurde, wie auch der NAPE, im Jahr 2014 von der Bundesregierung beschlossen. Mit den darin enthaltenen zentralen politischen Maßnahmen soll ein Minderungsbeitrag in Höhe von 62 bis 78 Mio. t CO2-Äq. zur Schließung der nach den damaligen Projektionen identifizierten Lücke zum Erreichen des Klimaziels im Jahr 2020 erbracht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10003 Beschlossen wurde auch, die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz in einem kontinuierlichen Prozess bis 2020 zu begleiten. Hierzu erstellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen jährlichen Klimaschutzbericht. Dieser beinhaltet nicht nur eine Darstellung des aktuellen Stands der Umsetzung der mit dem Aktionsprogramm und dem NAPE beschlossenen Maßnahmen, sondern gibt auch einen Ausblick auf die zu erwartenden Minderungswirkungen bis zum Jahr 2020. Aus dem Klimaschutzbericht des Jahres 2015 geht hervor, dass seinerzeit für nahezu alle beschlossenen Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz die Umsetzungsplanungen weit fortgeschritten waren und bereits einige Maßnahmen vollständig umgesetzt wurden. Im Klimaschutzbericht 2015 noch nicht enthalten war eine aktualisierte Schätzung der Treibhausgas-Minderungswirkungen für das Jahr 2020. Diese ist gemäß Klimaschutzbericht 2015 für den Klimaschutzbericht 2016 vorgesehen. Informationen zum aktuellen Stand zentraler Förderprogramme des BMWi sind: CO2-Gebäudesanierungsprogramm Insgesamt zeichnet sich für die im CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgelegten KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren 2016 ein erneuter Anstieg der Antragszahlen ab. So ergibt sich per 31. Juli 2016 ein Förderplus der geförderten Wohneinheiten i. H. v. 20 Prozent; davon Sanierung 24 Prozent, Neubau 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Seit 2006 bis Ende Juli 2016 wurde die energieeffiziente Sanierung oder Errichtung von über 4,4 Mio. Wohnungen gefördert. Der CO2-Ausstoß wird durch die seit 2006 bis August 2016 geförderten Investitionen insgesamt um jährlich rund neun Mio. t reduziert (30-jähriger Nutzungszeitraum der Maßnahmen). Zugleich sichern bzw. schaffen die Investitionen jährlich über 300 000 Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist damit ein Zugpferd der Energiewende. Marktanreizprogramm zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) Am 1. April 2015 ist – wie im NAPE angekündigt – die jüngste Novelle des MAP in Kraft getreten. Als Folge der Novelle sind die Antragszahlen bis Mai 2016 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 16,5 Prozent gestiegen. Im BAFA-Teil wurden in 2015 insgesamt rd. 38 200 Anlagen gefördert, hauptsächlich Solarthermieanlagen, Biomassekessel und Wärmepumpen in bestehenden Einund Zweifamilienhäusern. Hierbei stehen rd. 17 000 Solarkollektoranlagen an erster Stelle, gefolgt von rd. 16 700 Biomasseheizungen, rd. 3 700 Wärmepumpen sowie weiteren Maßnahmen. In 2016 wurden bisher knapp 33 500 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rd. 95 Mio. Euro gefördert (Stand 30. Juni 2016). Der CO2-Ausstoß wird durch die im Bezugsjahr 2013 im MAP geförderten Anlagen um rund 864 000 t jährlich vermindert (20-jährige Nutzungsdauer der Heizung). Förderung von Querschnittstechnologien (QST) Mithilfe des QST-Programms sollen die in der Industrie bestehenden Energieeffizienzpotentiale rasch erschlossen und die Einführung hocheffizienter Techno- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10003 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode logien beschleunigt werden. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Vorläuferprogramm wurde das QST im Mai 2016 in novellierter Form erneut aufgelegt. Nach der Neueinführung wurden bisher bereits rd. 1 100 neue Förderanträge eingereicht. Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) ist eine Gemeinschaftsinitiative von BMWi, BMUB, DIHK und ZdH. Sie soll Mittelstand und Handwerk als Partner in die Energiewende einbinden und den Dialog zwischen Politik und Handwerk weiter stärken. Die Unternehmen sollen durch eine Optimierung von Informationen und Beratung sowie der Intensivierung von Weiterbildung , Qualifizierung und Erfahrungsaustausch verstärkt mit dem Thema Energieeffizienz vertraut gemacht werden. Die bislang im Rahmen der MIE gesammelten Erfahrungen sind sehr positiv. So wurden im Zeitraum 2014 bis 2015 u. a. ca. 6 500 Unternehmen kontaktiert und 37 Modellbetriebe für Schwerpunktbereiche des Handwerks, in den Gewerken Kfz, Tischler, Fleischer, Textilreiniger, Friseure, Metall und Bäcker, aus einem deutschlandweiten Pool ausgesucht, die ihre Erfahrungen an weitere Unternehmen übertragen. Darüber hinaus wurden spezielle Anwenderclubs und Netzwerke gebildet und sogenannten als besondere Erfolgsgeschichte, in 300 Unternehmen Azubis zu Energie-Scouts qualifiziert. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen wurde eine Servicestelle mit einer eigenen Internetpräsenz geschaffen. Einige wichtige neue Förderprogramme des BMWi sind kurzfristig angelaufen, so z. B: die Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen „STEP up“ (Start am 1. Juni, erste Ausschreibungsrunde läuft bis zum 31. August 2016 ) – vgl. Antworten zu Fragen 1 bis 6 das Programm zur Abwärmevermeidung und -nutzung für gewerbliche Unternehmen (Start 1. Mai 2016) das Pilotprogramm Einsparzähler (Start 27. Mai 2016) das Programm zur Heizungsoptimierung (Start 1. August 2016) Für diese Programme sind, wie bereits ausgeführt, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine validen Aussagen zur Inanspruchnahme möglich. 9. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über Einsparprogramme in anderen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Ausgestaltung, Kosten und Nutzen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Programms Odyssee Mure eine umfangreiche Untersuchung beauftragt und eine Datenbasis für unterschiedliche Programme entwickelt, die auf folgender Webseite erreichbar ist: www.measures -odyssee-mure.eu/. Deutschland gehört hier zu einem der Länder, das einen besonders breit aufgestellten Instrumentenmix aufweist. Darüber hinaus leisten EU-Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign nominal die größten Beiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, in dem sie das In-Verkehr-Bringen von energieverbrauchenden Produkten und die entsprechende Energieverbrauchs-Kennzeichnung im europäischen Binnenmarkt einheitlich regeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10003 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Erfüllungsquote der Auditpflicht für Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen) auf Grund der bisher durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführten Stichproben? Eine zuverlässige Schätzung der Erfüllungsquote der Auditpflicht ist aufgrund des vorgesehenen Stichprobenverfahrens nicht möglich. Im Rahmen der Evaluierung der Energieauditpflicht soll jedoch u. a. die Erfüllungsquote ermittelt werden . 11. Wie viele Stichproben wurden durchgeführt? Laut der Gesetzesbegründung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) soll der Umfang der Stichprobe 20 Prozent der betroffenen Unternehmen innerhalb von vier Jahren betragen. Die Stichprobenkontrollen durch das BAFA erfolgen sukzessive und wurden im Januar 2016 eingeleitet. Unter Setzung einer einmonatigen Frist werden die Unternehmen aufgefordert, die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung nach § 8 Absatz 1 EDL-G oder einer Freistellung von der Verpflichtung nach § 8 Absatz 3 EDL-G einzureichen. Zum Stand 10. Oktober 2016 wurden 3 000 Unternehmen im Rahmen von Stichprobenkontrollen des BAFA zum Nachweis über die Erfüllung der Energieauditpflicht aufgefordert. 12. Wie viele Ordnungsverfahren wurden eingeleitet? Zum Stand 10. Oktober 2016 wurden noch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Mehrere Fälle befinden sich jedoch in der Vorbereitung für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und werden zeitnah, voraussichtlich noch im Oktober, gebündelt eingeleitet. 13. Wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag für die nationale Definition des von der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) geforderten „Niedrigstenergiegebäudes“ machen, die ab 2021 als verbindliches energetisches Mindestniveau für alle Neubauten und bereits ab 2019 für Neubauten der öffentlichen Hand gelten soll? Derzeit steht die Novellierung des Energieeinsparrechts für Gebäude an. Kernstück ist die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gesetz. Mit der Zusammenführung soll ein einheitliches Regelungssystem geschaffen werden, in das die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien integriert sind. Ein zentraler Punkt ist die Definition eines Niedrigstenergiegebäudestandards zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie . Die Definition ist für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand rechtzeitig vor 2019 und für den privaten Neubau rechtzeitig vor 2021 umzusetzen. 14. Wie will die Bundesregierung hierbei der ebenfalls geforderten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht werden? Bei der anstehenden Festlegung des Niedrigstenergiegebäudestandards für die Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand werden die europarechtlichen Vorgaben beachtet. Die Novellierung wird derzeit vorbereitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10003 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie sollen hierbei das Prinzip „Efficiency First“ und der im Grünbuch erläuterte energiepolitische Dreiklang Anwendung finden? Die Einhaltung des Prinzips „Efficiency First“ im Gebäudebereich wird durch die energetischen Anforderungen an Gebäude gemäß EnEG/EnEV gewährleistet. Die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist mit dem EEWärmeG für Neubauten vorgeschrieben. Mit der Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG sollen die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäude mit den Anforderungen zur direkten Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden in einem abgeglichenen Anforderungssystem zusammengebracht werden. Damit kann im Gebäudebereich auch der zweite Punkt des energiepolitischen Dreiklangs des Grünbuchs „Direkte Nutzung erneuerbarer Energie“ Berücksichtigung finden. Im Bereich der Heizungs- und Gebäudetechnik wird über das koordinierte Zusammenwirken der Ökodesign-Richtlinie und des EU-Energielabels das „Efficiency First“-Prinzip erfolgreich angewendet. Zum einen werden für diese Produkte Mindestanforderungen für einen niedrigen Energiebedarf gesetzt. Zum anderen machen farbige Effizienzskalen den Energiebedarf der Produkte für die Verbraucher sichtbar und sorgen so für mehr Wettbewerb zwischen den Herstellern . Bezüglich der Sektorkopplung müssen die Rahmenbedingungen und Instrumente für den Gebäudebereich so gestaltet sein, dass Lock-in-Effekte zugunsten weniger effizienter bzw. weniger wirksamer Sektorkopplungstechnologien vermieden werden und energieeffiziente strombasierte Wärmeerzeugungen zum Einsatz kommen. 16. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen der Nationalen Top-Runner- Initiative (NTRI) bisher unternommen? Die Nationale Top-Runner-Initiative wurde mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen und läuft seit Januar 2016. Die Nationale Top- Runner-Initiative ist die Strategie der Bundesregierung für mehr Produkteffizienz . Im engen Dialog mit zentralen Effizienzakteuren werden nationale Maßnahmen für effiziente Produkte entwickelt und umgesetzt. Durch die Initiative sollen energieeffiziente und qualitativ hochwertige Geräte („Top-Runner“) schneller in den Markt gebracht und damit die Marktdurchdringung vorangetrieben werden. Die Entwicklung und Ausgestaltung der Initiative wurde daher mit Industrie-, Handels-, Umwelt- und Verbraucherverbänden eng abgestimmt. Bei der öffentlichen Auftaktveranstaltung im Juni 2016 wurde mit den zentralen Verbänden eine „Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung und der Unterstützer der Nationalen Top-Runner-Initiative“ verabschiedet. Außerdem fanden Vernetzungsworkshops mit den zentralen Stakeholdern statt. Es wurde ein Händlernetzwerk gegründet , in deren Rahmen mehrere Treffen zur Konkretisierung von Aktivitäten stattfanden. Unter anderem werden derzeit Materialien für den Point of Sale erarbeitet . Außerdem werden Materialien zur Unterstützung der Verkaufsberatung konzipiert. Für Innovationsworkshops laufen derzeit die Vorarbeiten, u. a. die Klärung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen. Ferner wird die Novelle des EU-Energielabels mit der Entwicklung eines deutschen Vorschlags für die Ausgestaltung der EU-Produktdatenbank unterstützt, welcher derzeit erarbeitet und mit den relevanten Stakeholdern abgestimmt wird. Im Bereich Verbraucher wurde ein Produktfinder eingerichtet, verschiedene Checklisten für effiziente Produkte erstellt, ein Erklärfilm zum EU-Label veröffentlicht und eine Internetseite als Teil der Dachkampagne Energieeffizienz eingerichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10003 17. Wie hoch wird der Anteil der Wirkung der NTRI an den prognostizierten 85 Petajoule des Maßnahmenpakets „Top-Runner-Strategie“ geschätzt? Im Rahmen des NAPE hat die Bundesregierung mögliche Einsparpotenziale durch das Maßnahmenpaket „Top-Runner-Strategie“ abschätzen lassen. Eingeflossen in die Berechnung sind die Einsparwirkungen für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Instrumente Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und Energieverbrauchskennzeichnungs -Richtlinie (2010/30/EU) sowie die Potenziale aus der Verstärkung der Informationskampagnen für die Zielgruppen Verbraucher, Hersteller und Handel (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4553). Bis zum Jahr 2020 wurden als Einsparwirkung 85 PJ für das Maßnahmenpaket abgeschätzt. Die Nationale Top-Runner-Initiative leistet zu der berechneten Einsparung an der Top- Runner-Strategie nach Abschätzung der Experten lediglich einen kleineren Anteil . Eine konkrete Abschätzung des Anteils der Nationalen Top-Runner-Initiative ist derzeit noch nicht möglich, wird jedoch im Rahmen der begleitenden Evaluation erarbeitet. 18. Anhand welcher Indikatoren wird die Evaluation der NTRI erfolgen? Wurden Benchmarks für einzelne Indikatoren gesetzt, die mindestens erreicht werden sollen? Wenn ja, bitte um Ausführung, wenn nein, warum nicht? Die Nationale Top-Runner-Initiative wird begleitend evaluiert. Im Rahmen der Evaluation werden derzeit die Benchmarks und Indikatoren bestimmt. Zentrale Indikatoren werden die durch die Nationale Top-Runner-Initiative ausgelöste Energieeinsparung (PJ Endenergie und Primärenergie) und die durch die Nationale Top-Runner-Initiative ausgelöste CO2-Minderung (Mt. CO2-Äquivalente) sein. Eine abschließende Aussage zu den Benchmarks und Indikatoren ist noch nicht möglich. 19. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die Europäische Kommission in Bezug auf die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie? Welche der gemeldeten Maßnahmen werden im Einzelnen beanstandet, und warum? Wurden monetäre Sanktionen verhängt, und wenn ja, in welche Höhe? Das Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) gegen die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 20140319) ist durch Beschluss der Europäischen Kommission vom 26. Mai 2016 eingestellt worden. Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass mit den gemeldeten Maßnahmen die Verpflichtungen des Art. 7 EED vollständig erfüllt werden. Sie bleibt mit der Europäischen Kommission auch weiterhin in informellem Kontakt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 18/7102 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333