Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10024 18. Wahlperiode 17.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9714 – Deutsches Engagement beim Syria Recovery Trust Fund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem Jahr 2013 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtete „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Management Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist. Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwischen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien , Japan, die Niederlande und Kuwait (www.kfw-entwicklungsbank.de/ PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika- Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf). Thematisiert wurde das Vorhaben u. a. bereits auf Bundestagsdrucksachen 18/6997 und 18/8564. Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungsmechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.). Diesen Ausführungen zum Trotz gestaltet sich die Arbeit des SRTF aus Sicht der Fragesteller intransparent, was auch an widersprüchlichen Angaben liegt: Die KfW spricht von 26 Projekten (www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/ Entwicklungsfinanzierung/Länder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt- Syrien-SRTF-2014-EN.pdf), die Internetpräsent des SRTF führt 28 Projekte auf (www.srtfund.org/sections/3_approved-projects?articlepage=3&p=3), die Bundesregierung informiert über 50 Projekte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/8564). Problematisch für die politische und haushalterische Kontrolle des SRTF, der mit der Unterstützung der „Nationale[n] Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ eine explizit politische Rolle innehat, ist die aus Sicht der Fragesteller unzureichende Bereitschaft der Bundesregierung, dem Deutschen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10024 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundestag nachvollziehbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Projekte, Kooperationspartner, das Revisionswesen und die Finanzierung. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Der blutige Konflikt in Syrien stellt eine der größten humanitären Katastrophen der jüngeren Vergangenheit dar: über 350 000 Tote und 1,2 Mio. Verletzte, 4,8 Mio. Flüchtlinge, 13,5 Mio. Hilfsbedürftige, davon 6,6 Mio. Binnenvertriebene . Die Bundesregierung setzt sich für die Beilegung des Konflikts ein und fördert in diesem Sinne moderate politische Kräfte und stabilisierende Projekte unter anderem zum Erhalt und der Rehabilitierung von Basisinfrastruktur und zur Verbesserung der Lebensbedingungen. Um in den Gebieten, die sich außerhalb der Kontrolle des Assad-Regimes befinden , Hilfe für notleidende Zivilbevölkerung leisten zu können, hat die Bundesregierung 2013 – gemeinsam mit den USA und Vereinigten Arabischen Emiraten – den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) ins Leben gerufen. Der Fonds wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und arbeitet mit zivilen lokalen Räten zusammen. Dank des Engagements des SRTF haben heute etwa 300 000 Menschen im Norden Syriens wieder Strom. Ein Projekt zur Rehabilitierung der Wasserversorgung in ländlichen Gebieten der Provinz Aleppo mit 900 000 Begünstigten ist gegenwärtig in der Umsetzung. Damit schafft der SRTF einerseits Bleibeperspektiven vor Ort, und erhält andererseits Kernstrukturen der syrischen Verwaltung auf lokaler Ebene – ein wichtiger Grundstein für einen späteren Wiederaufbau Syriens. Mitarbeiter und Partner des SRTF setzen diese Projekte teils unter Lebensgefahr um. Bereits wiederholt wurden durch den SRTF unterstützte Krankenhäuser Ziel von Luftangriffen des syrischen Regimes. Vertreter der gemäßigten politischen Opposition und deren Projektpartner – zu denen der SRTF zählt – werden in Syrien und der Türkei immer wieder Ziel von Mordanschlägen des Islamischen Staates. Vor diesem Hintergrund haben sich die Geberländer bei der Gründung des SRTF zum Schutz der Projekte, Partner und Mitarbeiter des SRTF zu Vertraulichkeit verpflichtet. Der SRTF selbst stellt auf seiner Internetpräsenz umfangreiche Informationen zu seiner Projektarbeit bereit, allerdings ohne Details zu veröffentlichen , welche die Sicherheit der Projekte, Partner und Mitarbeiter gefährden könnten . I. Struktur 1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von deutscher Seite an den Leitungsgremien „Steering Board“, Management Committee“ und „Management Unit“ des Syria Recovery Trust Fund (SRTF) beteiligt? Die Treffen des „Steering Board“ des SRTF werden alternierend von zwei Vertretern des Auswärtigen Amtes wahrgenommen. Die Treffen des „Management Committee“ werden alternierend von drei Vertretern des Auswärtigen Amtes wahrgenommen. Die Bundesregierung ist nicht in der „Management Unit“ des SRTF vertreten. Die KfW ist beim SRTF nicht als deutsche Implementierungsorganisation aktiv, sondern als ein von der Gebergemeinschaft des SRFT per Rahmenvertrag bestimmter Treuhänder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10024 2. Wie viele Personen sind an den genannten Gremien nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt beteiligt? Steering Board (SB) und im Management Committee (MC) unterscheiden sich in der Zusammensetzung: Die ursprünglichen Geberländer des SRTF (Deutschland, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigte Staaten), die Nationale Koalition als Repräsentantin der gemäßigten Opposition in Syrien, die SRTF-Sitzstaaten Türkei und Jordanien sowie die KfW als Treuhänder sind in beiden Gremien vertreten . Im SB kommen hinzu diejenigen Geber, die innerhalb von zwölf Monaten mindestens zehn Mio. EUR Einzahlung geleistet haben (aktuell: Japan, Frankreich , Kuwait und Niederlande). Im MC kommen hinzu drei rotierende Repräsentanten der weiteren Geber (Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Kuwait , Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich). 3. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem im Organigramm des SRTF aufgeführten „external auditing“ betraut (www.srtfund.org/articles/ 4_srtf-structure)? Das „external auditing“ wird durch die türkische Niederlassung des internationalen Wirtschaftsprüfunternehmens Moore Stephens durchgeführt. a) Liegen der Bundesregierung Prüfberichte vor (wenn ja, bitte die monatlichen Prüfberichte der letzten sechs Monate und den letzten halbjährlichen Bericht der Wirtschaftsprüfer anfügen)? Der Bundesregierung liegen Prüfberichte vor. Die Veröffentlichung von Namen und Projektstandorten könnte jedoch eine besondere Gefährdung für beteiligte Personen und Partner des Fonds darstellen. Deshalb haben die am SRTF beteiligten Geberstaaten vereinbart, Prüfberichte nicht weiterzugeben. Die Bundesregierung ist daran durch das SRTF-Rahmenabkommen rechtlich gebunden. b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Existenz derartiger Prüfberichte ? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen. 4. Wie viele und welche Nichtregierungsorganisationen und sonstigen unter „implementing entities“ (ibd.) aufgeführten Empfänger sind seit der Gründung des SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung in den Genuss von Hilfsleistungen gekommen? Unter den Implementierungseinheiten (sog. „implementing entities“) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine als Nichtregierungsorganisationen registrierte Institution. Ein Überblick über die förderfähigen „implementing entities “ wird auf der Internetseite des SRTF gegeben: www.srtfund.org/articles/ 12_eligible-implementing-entities. 5. An welche Firmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Leistungen vergeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10024 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wer leitet nach Kenntnis der Bundesregierung das SRTF-Büro im türkischen Gaziantep? Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. 7. Welche deutschen Organisationen neben der KfW sind nach Kenntnis der Bundesregierung am SRTF beteiligt? Am SRTF sind keine weiteren deutschen Organisationen beteiligt. II. Finanzierung 8. Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 18/8564 in den SRTF eingezahlt? Die Bundesregierung hat im angegebenen Zeitraum keine Geldmittel eingezahlt. 9. Welche Mittel haben die übrigen Geberstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Gründung insgesamt eingezahlt? Diese Information ist auf der Internetseite des SRTF öffentlich verfügbar: www.srtfund.org/articles/9_contributions. 10. Wie werden die Gelder den Empfängern zugeleitet, persönlich, per Banküberweisung oder auf anderen Wegen? Im Rahmen des SRTF werden Auszahlungen ausschließlich auf Grundlage von Verfahren durchgeführt, die von den SRTF-Gremien genehmigt wurden. Dazu zählen Banküberweisungen und Bargeldzahlungen. 11. Wie werden Bargeldzahlungen, die von der türkischen Seite nach Syrien verbracht werden, nach Kenntnis der Bundesregierung buchhalterisch erfasst und im Sinne einer transparenten Rechnungsprüfung kontrolliert? Barauszahlungen an Implementierungspartner erfolgen nur, wenn diese ein Bankkonto bei einer nicht-sanktionierten Bank haben. Überweisungen auf Konten syrischer Banken sind beim SRTF nicht erlaubt. Auszahlungen erfolgen nach Durchführungsfortschritt und Leistungserbringung etwa im Rahmen eines Projekts . Die Bargeldauszahlungen werden in der SRTF-Buchhaltung erfasst. Eine Kontrolle erfolgt durch den Wirtschaftsprüfer. a) In welcher Höhe wurden bisher Bargeldzahlungen geleistet? Nach Kenntnis der Bundesregierung belaufen sich Barauszahlungen im Rahmen des SRTF bis einschließlich August 2016 auf 484 911,42 Euro. b) An wen gingen die Bargeldzahlungen? Bargeldzahlungen gehen ausschließlich an Implementierungspartner des SRTF. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10024 III. Kooperationspartner und Zielorte 12. Von welchen syrischen Oppositionsverbänden werden die Gebiete, in denen der SRTF arbeitet, nach Kenntnis der Bundesregierung militärisch kontrolliert ? Projekte des SRTF werden derzeit in den Provinzen Aleppo, Dara, Hama, Idlib und Kuneitra durchgeführt. Eine genauere Aufschlüsselung der Projektstandorte ist mit Verweis auf die Antwort zu Frage3 a nicht möglich. In diesen Provinzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung sämtliche syrische Oppositionsgruppierungen aktiv, einschließlich der Freien Syrischen Armee. 13. Sind seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8564 nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Projekte des SRTF in die Hände bewaffneter Gruppierungen gefallen, die nicht zu den Kooperationspartnern des SRTF zählen, und/oder unter Kontrolle der Führung von Baschar al-Assad geraten? Wenn ja, um welche Gruppierungen handelt es sich? Der SRTF kooperiert nicht mit bewaffneten Gruppierungen, sondern mit zivilen lokalen Strukturen und Räten sowie den Umsetzungsstrukturen der syrischen Opposition . Nach Kenntnissen der Bundesregierung sind keine Projekte in die Hände von bewaffneten Gruppierungen oder von Streitkräften des syrischen Regimes gefallen. 14. Sind bei solchen Verlusten nach Kenntnis der Bundesregierung Daten von Mitarbeitern in die Hände von Gruppierungen geraten, die nicht mit dem SRTF zusammenarbeiten, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Darüber hinaus hat der SRTF Vorkehrungen getroffen, Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Bundesregierung ist kein Fall von Datenverlust bekannt. 15. Mit welchen Gruppierungen und/oder Verbänden arbeitet der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. An welchen Orten werden die Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (Antworten bitte möglichst genau)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 17. Kann die Bundesregierung garantieren, dass keine Gelder des SRTF an islamistische Gruppen geflossen sind? Es fließen nur in Einzelfällen Gelder, und wenn dann in geringen Mengen nach Syrien. Dies betrifft Gehälter von „implementing entities“ sowie Zahlungen an Baufirmen, Lieferanten und Dienstleister. Alle Empfänger durchlaufen einen mehrstufigen Prüfungsprozess, um den Abfluss von Geldern an islamistische Gruppen auszuschließen. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen trotz dieser Vorsorgemaßnahmen Geld an islamistische Gruppen geflossen wäre. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10024 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode IV. Allgemeine Informationen zum SRTF 18. Ist der Text des Rahmenabkommens zwischen den Partnern des SRTF öffentlich einsehbar (wenn nicht, bitte anhängen)? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen. 19. Arbeitet der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung mit geheimdienstlichen Strukturen zusammen, und wenn ja, mit welchen? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet der SRTF nicht mit geheimdienstlichen Strukturen zusammen. 20. Stehen der Bundesnachrichtendienst oder nach Kenntnis der Bundesregierung andere Nachrichtendienste mit dem SRTF in Verbindung, und wenn ja, um welche Dienste handelt es sich, und worin besteht die Zusammenarbeit? Der Bundesnachrichtendienst steht nicht mit dem SRTF in Verbindung. 21. Wie viele Projektanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Gründung des SRTF abgelehnt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Es sind bislang 40 Projekte im Verlauf des Prüfverfahrens negativ beschieden worden, wobei die Ablehnungsgründe variieren, etwa weil sich vorgeschlagene Projektstandorte in von extremistischen Gruppen kontrollierten Gebieten befanden oder nicht in das Mandat des SRTF fielen. 22. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung des SRTF durchgeführt (bitte einzeln mit detaillierten Informationen zum Vorhaben sowie Start- und Enddatum auflisten)? Die Aktivitäten des SRTF sind auf folgender Internetseite nach Sektoren beschrieben : www.srtfund.org/sections/2_sectors Eine Übersicht der genehmigten Projekte ist auf folgender Internetseite zusammengestellt : www.srtfund.org/sections/3_approved-projects Die Auflistung darüber hinausgehender Details zu den einzelnen Vorhaben ist aus den in der Antwort zu Frage 3a genannten Gründen nicht möglich. a) Welche Beträge sind dafür jeweils aufgewendet worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. b) Wie hoch waren administrative und sonstige Kosten im gleichen Zeitraum (bitte nachvollziehbar und möglichst detailliert auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. Die administrativen Kosten unterliegen als Teil der detaillierten Kostenaufstellung den Vertraulichkeitsbestimmungen des SRTF Rahmenabkommens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333