Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10079 18. Wahlperiode 20.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9728 – Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2009 besteht die Pflicht für Eisenbahnen, neu installierte Mittelspannungsfreileitungen (bei den Bahnen die Oberleitungsanlagen) vogelschutzgerecht auszuführen (vgl. § 41 BNatSchG). Auch bestehende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln mussten bis zum 31. Dezember 2012 nachgerüstet werden, allerdings gilt dies nicht für die Oberleitungsanlagen der Eisenbahnen, denen dafür eine Ausnahmeregelung gestattet wurde. Die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen (RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) gewährleistet aus Sicht der Fragesteller den vorgeschriebenen Vogelschutz nach dem BNatSchG nicht. 1. Wie viele Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen sind seit dem Jahr 2009 bis einschließlich heute nach Kenntnis der Bundesregierung neu errichtet worden (bitte prozentual und absolut angeben)? Nach Auskunft der DB Netz AG wurden im Zeitraum von 2009 bis 2015 rund 370 Streckenkilometer mit Oberleitungsanlagen errichtet. Dies entspricht ca. 1,9 Prozent der gesamten Streckenlänge. 2. Wurden diese Leitungen nach Kenntnis der Bundesregierung nach den rechtlichen Vorgaben zum Vogelschutz des im Jahr 2009 novellierten BNatSchG (vgl. § 41 BNatSchG) errichtet? 3. Nach welcher Richtlinie werden neue Mittelspannungsfreileitungen an den bundeseigenen Schienenwegen errichtet? Wird dadurch ein wirksamer Vogelschutz, insbesondere für die gefährdeten Großvogelarten, erreicht? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10079 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Auskunft der DB Netz AG hat diese unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die Fachbereiche mittels einer internen Weisung darauf hingewiesen, dass bei der Neuerrichtung von Oberleitungsanlagen der Schutz von Vögeln vor Stromschlag gewährleistet sein muss. Darüber hinaus wurde die derzeit geltende interne Richtlinie der DB Netz AG zum Bau von Eisenbahnoberleitungen RiL 997.9114 (im Folgenden DB-Richtlinie ) zum 1. Juni 2012 in überarbeiteter Fassung herausgegeben. Neue Oberleitungsanlagen werden nach Auskunft der DB Netz AG unter Berücksichtigung dieser Richtlinie errichtet. Die DB-Richtlinie wurde laufend angepasst und mit der technischen Mitteilung TM 1-2014-10551 I.NVT 4 vom 18. Juli 2014 nochmals präzisiert. Dadurch konnten nach Angaben der DB Netz AG die Anforderungen für den Schutz von Großvögeln erhöht werden. So sei in der technischen Mitteilung eine Regelung getroffen worden, wonach Sitzgelegenheiten für Vögel auf Erdpotential in der Nähe aktiver Teile, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, einen Mindestabstand zu aktiven Teilen von 0,6 m aufweisen müssen . 4. Sind Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Vorgaben des im Jahr 2009 novellierten BNatSchG (vgl. § 41 BNatSchG) freiwillig vogelschutzgerecht nachgerüstet worden (bitte prozentual und absolut angeben)? Nach Auskunft der DB Netz AG hatte diese bereits im Vorfeld der Herausgabe der DB-Richtlinie damit begonnen im Rahmen der Instandhaltung Oberleitungsanlagen mit Kleintierabweisern auszurüsten. Darüber hinaus ist in der DB-Richtlinie in Ziffer 2 Absatz 3 geregelt, dass bei Umbaumaßnahmen im Bestandsnetz, bei denen mehr als vier Masten betroffen sind, Vogelschutzmaßnahmen anzuwenden sind. Eine in den Regionalbereichen der DB Netz AG durchgeführte Abfrage zum Ausrüstungsgrad mit Kleintierabweisern sei zu der Einschätzung gekommen , dass mit Stand 2013 bereits ca. 39 Prozent der freien Bestandsstrecken mit diesen Vogelschutzmechanismen ausgerüstet sind. Dies entspricht ca. 15 700 km Gleiskilometern. 5. Wann wird die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen (RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) überarbeitet und angewendet ? Die aktuell geltende DB-Richtlinie findet bereits Anwendung. Sie wird derzeit in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Eisenbahn- Bundesamts, des Naturschutzbunds Deutschland e. V., der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V., der staatlichen Vogelschutzwarte sowie der DB AG überarbeitet und abgestimmt. 6. Weshalb wurde die bestehende Richtlinie zu bundeseigenen Schienenwegen (RiL 997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen) noch nicht überarbeitet ? Die DB-Richtlinie wurde seit ihrer Einführung Anfang der 2000-er Jahre kontinuierlich fortgeschrieben und an die Anforderungen des Vogelschutzes angepasst . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10079 7. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein ausreichender Vogel - und Kleintierschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen gewährleistet? Die DB Netz AG gewährleistet durch interne Richtlinien die Anwendung von Maßnahmen zum Vogel- und Kleintierschutz an Mittelspannungsfreileitung. Dies wurde in den Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4 bereits dargestellt. 8. Wie viele Kurzschlüsse durch Vögel und Kleintiere sind in den vergangenen Jahren an Mittelspannungsfreileitungen an bundeseigenen Schienenwegen erfasst worden (bitte für die Jahre seit dem Jahr 2009 angeben und nach Bestandsleitungen vor dem Jahr 2009 und danach aufteilen)? 9. Wie viele Kurzschlüsse an Mittelspannungsfreileitungen verursacht durch Vögel und Kleintiere an bundeseigenen Schienenwegen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren aufgezeichnet (bitte für die Jahre seit dem Jahr 2012 angeben)? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der nachfolgenden Tabelle wird die Summe der durch Tiere verursachten Kurzschlussereignisse in den Jahren 2009 bis 2015 dargestellt. Jahr Anzahl der Kurzschlussereignisse, die durch Tiere verursacht wurden 2009 3.807 2010 4.344 2011 4.432 2012 3.534 2013 4.497 2014 3.635 2015 3.770 Eine Unterscheidung nach Neubau- und Bestandsstrecken liegt nicht vor. 10. Welche Folgen hatten die Abschaltungen von Streckenabschnitten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Kurzschlüsse jeweils (bitte erläutern und ggf. monetären Wert angeben)? Nach Auskunft der DB Netz AG führen „Kurzschlusswischer“ in der Regel zu keiner Beeinträchtigung des Bahnbetriebes. Sie ziehen lediglich eine außerordentliche Prüfung (sogenannte „aP 1“) nach sich, bei der die Kurzschlussstelle lokalisiert und ggf. instand gesetzt wird. In Einzelfällen führen „Kurzschlusswischer “ zu Oberleitungsstörungen, die Beeinträchtigungen des Bahnbetriebes zur Folge haben können. Der monetäre Wert eines durch einen Vogel verursachten Kurzschlusses mit Oberleitungsstörung ist sehr variabel und hängt von verschiedenen Parametern ab (z. B. Streckenkategorie, Streckenauslastung, Ausmaß der Beschädigung) und ist somit pauschal nicht zu beziffern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10079 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Plant die Bundesregierung, die Ausnahme für die Nachrüstung der Mittelspannungsleitungen bei der Bahn zu beenden? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung des § 41 Satz 3 BNatSchG. Die Bundesregierung geht davon aus, dass aufgrund der auf freiwilliger Basis erfolgenden Nachrüstungen bestehender Leitungen die Zahl der Elektrokutionen abnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333