Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10085 18. Wahlperiode 20.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9886 – Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als die Hälfte aller Menschen in Deutschland haben einen Arbeitsweg von weniger als 10 Kilometern. Für diese Weglänge sind Fahrrad und Pedelec die schnellsten Verkehrsmittel und stellen eine gute Alternative zum Auto dar (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hgp_ e-rad_macht_mobil_-_pelelecs_4.pdf). Trotzdem fahren zwei Drittel der Deutschen mit dem Auto zur Arbeit und nur knapp jeder Zehnte mit dem Fahrrad (vgl. Statistisches Bundesamt). In der dänischen Hauptstadt Kopenhagen nutzen 45 Prozent der Menschen das Fahrrad für den Weg zu Arbeit und Ausbildungsstätte (www.cycling-embassy.dk/wp-content/uploads/2015/05/Copenhagens- Biycle-Account-2014.pdf). Im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) ruft die Bundesregierung die Arbeitgeber auf, „im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements nicht zuletzt die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern“. Dadurch könne „die notwendige Mobilität der Beschäftigten auf dem Arbeitsweg und auf Dienstwegen verbessert sowie effizient und nachhaltig organisiert werden“ (vgl. NRVP, S. 53). Seit 2012 gelten für Diensträder die gleichen steuerlichen Privilegien wie für Dienstwagen (1-Prozent-Regelung). Große Unternehmen wie SAP Deutschland SE & Co. KG oder die Deutsche Bahn AG machen hiervon Gebrauch, weil es gut für die Umwelt und die Gesundheit der Beschäftigten ist (vgl. Süddeutsche Zeitung „Auf dem Radl“ vom 10. September 2016). Die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben angekündigt, ihren Bediensteten die Nutzung von Dienstfahrrädern zu ermöglichen (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 7. September 2016). Mit der vorliegenden Anfrage erkundigen sich die Fragesteller, welche Chancen die Bundesregierung im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sieht und welche Schritte sie unternommen hat und zu unternehmen plant, um eine nachhaltige Mobilität ihrer Bediensteten zu fördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10085 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der öffentliche Dienst Vorbild im Bereich einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität sein sollte? Die Bundesregierung hält es für sehr wichtig, dass der öffentliche Dienst Vorbild im Bereich der nachhaltigen Mobilität ist. Dies macht auch der Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit deutlich sowie der Erlass „Klimaneutralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung“ vom 6. Mai 2015. 2. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Fahrrad zu einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität beitragen kann? Die Bundesregierung ist der Meinung, dass das Fahrrad ein gesundheitsförderndes sowie klimaschonendes und damit sehr wichtiges Beförderungsmittel für die Beschäftigten ist. 3. Durch welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung eine umweltverträgliche betriebliche Mobilität in Deutschland sowie insbesondere die Nachhaltigkeit der betrieblichen Mobilität ihrer eigenen Bediensteten? Mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit ebnet die Bundesregierung den Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung auch mit Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität. So werden hierbei Maßnahmen bestimmt, mit denen CO2- Emissionen vermieden, reduziert und/oder kompensiert werden. Es sind alle Behörden und Einrichtungen des Bundes aufgefordert, ihren Beschäftigten für Dienstgänge eine ausreichende Anzahl an Dienstfahrrädern und Elektrofahrrädern zur Verfügung zu stellen. Dies schließt eingangsnahe, sichere und möglichst überdachte Fahrradabstellplätze mit ein. Die Teilnahmemöglichkeit an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ wird in nahezu allen Ressorts, einschl. des nachgeordneten Bereichs im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit beworben. Zudem werden in nahezu allen Ressorts in bedarfsgerechter Anzahl sowie eingangsnah, sicher und möglichst überdacht Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt. BMVI/BMUB werden als Pilotvorhaben bis 2017 die Einführung eines Mobilitätsmanagements für die Bundesverwaltung im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vornehmen. Dies schließt die Themen Jobticket, Mitfahrbörse /Car-Sharing, Workshops für Mitarbeiter (Sensibilisierung, Mitarbeitermobilität ), nachhaltige Dienstreisen/Nutzung des Fuhrparks, Fahrrad als Alternative /Fahrradaktionen, Kostenmodelle für Wege zwischen Wohnung und Arbeit, Anreize zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Kostenrechner CO2-Einsparung , Mobilitätsberatung für neue Beschäftigte mit ein. 4. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass große Unternehmen wie SAP oder die Deutsche Bahn ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen , Diensträder anstatt Dienstwagen zu nutzen? Die Bundesregierung erachtet es als vorteilhaft, dass Beschäftigten Dienstfahrräder für Dienstreisen angeboten werden. Die Zurverfügungstellung von Dienstfahrrädern wird mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung von allen Behörden und Einrichtungen des Bundes gefordert. In nahezu allen Ressorts werden bedarfsgerecht Dienstfahrräder (und E-Bikes) für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenso für die Anzahl der Fahrradabstellplätze . Drucksache 18/10085 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10085 5. Welche Anreize hat die Bundesregierung für ihre Bediensteten geschaffen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Wie viele Bedienstete haben die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden aktuell? 7. Wie viele Dienstfahrräder und Dienstwagen haben die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden jeweils in ihrem Bestand? 8. Über wie viele Abstellplätze für eigene Fahrräder der Bediensteten verfügen die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden jeweils ? Die Beantwortung der Fragen 6, 7 und 8 erfolgt in Tabellenform (siehe Anlage 1 zu dieser Antwort). 9. Lässt es das geltende Tarif- und Besoldungsrecht zu, dass Beamte und Angestellte der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Dienstfahrräder leasen und von den seit 2012 geltenden Steuervorteilen für Dienstfahrräder profitieren können? Wenn ja, wie viele Beamte und Angestellte der einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordneter Behörden machen derzeit Gebrauch von der Regelung ? Wenn nein, warum nicht, und zieht die Bundesregierung eine diesbezügliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in Betracht? Über die Zulassung des Leasens von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter wird nicht im Tarif- und Besoldungsrecht entschieden. Tarif- und Besoldungsrecht formen nur Rahmenbedingungen eines – durch anderweitige organisationsrechtliche Regelungen zuzulassenden – Leasings näher aus. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, organisationsrechtliche Regelungen zum Leasen von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter einzuführen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10085 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Behörde Kürzel zu Frage 6 zu Frage 7 zu Frage 7 zu Frage 8 Ressort Behörde Anzahl der Beschäftigten Anzahl der Dienstfahrräder Anzahl der Dienstfahrkraftfahrzeuge Anzahl Fahrrad- Abstellplätze für Bedienstete AA Auswärtiges Amt AA 2969 14 16 664 AA Deutsches Archäologisches Institut DAI 152 k. A. 7 30 BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS 1123 11 29 309 BMAS Bundesarbeitsgericht BAG 151 0 1 43 BMAS Bundessozialgericht BSG 216 0 1 44 BMAS Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 711 4 9 179 BMAS Bundesversicherungsamt BVersA 572 0 3 168 BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF 975 23 21 225 BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL 882 2 18 308 BMEL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL 516,8 1 3 k. A. BMEL Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE 903,6 plus 61 Projektdauerstellen 0 32 k. A. BMEL Bundesinstitut für Risikobewertung BfR 828 12 10 190 BMEL Bundessortenamt BSA 280 9 37 180 BMEL Johann Heinrich von Thünen- Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei TI 606 0 53 248 BMEL Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen JKI 764,1 105 49 384 BMEL Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel MRI 470,1 1 12 209 BMEL Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit FLI 629,6 50 30 k. A. BMF Bundesministerium der Finanzen BMF 1.813 10 20 480 BMF Bundeszentralamt für Steuern BZSt 2248 0 3 180 BMF Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen BADV 1959 0 13 97 BMF Bundesausgleichsamt BAA 43 0 0 k. A. BMF Bundesmonopolverwaltung für Branntwein BfB 22 k. A. k. A. k. A. BMF Informationstechnikzentrum Bund ITZBund 2388 5 50 505 BMF Bundeszollverwaltung BZV 40137 297 6209 818 BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ 700 6 16 240 BMFSFJ Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben BAFzA 1.323 1 71 83 BMFSFJ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM 21 0 0 55 BMG Bundesministerium für Gesundheit BMG 727 13 21 130 BMG Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM 1106 2 3 200 BMG Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA 285 0 2 24 BMG Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information DIMDI 147 0 1 18 BMG Paul-Ehrlich-Institut – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel PEI 775 0 4 144 BMG Robert-Koch-Institut – Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten RKI 1136 7 6 278 Anlage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder“ - Drucksache 18/09886 Drucksache 18/10085 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Behörde Kürzel zu Frage 6 zu Frage 7 zu Frage 7 zu Frage 8 BMI Bundesministerium des Innern Berlin BMI 1.433,30 9 22 453 BMI Beschaffungsamt des BMI BeschA 204,2 0 2 38 BMI Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK 265,7 0 18 30 BMI Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG 239,5 0 8 94 BMI Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF 6.256,50 0 49 1023 BMI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI 661,5 3 12 105 BMI Bundesamt für Verfassungsschutz BfV kA 13 233 294 BMI Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BDBOS kA 1 4 25 BMI Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW 1.057,80 0 269 0 BMI Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung BiB 28,6 0 0 20 BMI Bundesinstitut für Sportwissenschaft BISp 26 0 2 0 BMI Bundeskriminalamt BKA 5.263,50 57 645 431 BMI Bundespolizei Bpol 39.684,00 766 6.351 2501 BMI Bundesverwaltungsamt BVA 3.351,30 0 22 203 BMI Bundeszentrale für politische Bildung BPB 188,5 1 2 30 BMI Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung HS Bund 149,5 0 5 30 BMI Statistisches Bundesamt StBA 1.898,30 0 7 291 BMI Bundesakademie für öffentliche Verwaltung BAköV 50 / (Verwaltungsgem einschaft mit der HS Bund) / (Verwaltungsgemeinschaft mit der HS Bund) / (Verwaltungsgemeinsch aft mit der HS Bund) BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV 791 5 9 220 BMJV Bundesamt für Justiz BfJ 1030 2 4 155 BMJV Deutsches Patent- und Markenamt DPMA 2572 0 6 444 (zusammen mit dem Bundespatentgericht in München und dem Europäischen Patentamt in Berlin) BMJV Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof GBA 243 0 7 80 (nur Dienstsitz Karlsruhe) BMJV Bundesfinanzhof BFH 181 0 2 68 BMJV Bundesgerichtshof BGH 426 2 4 ca. 120 (Dienstsitz Karlsruhe und am Dienstsitz Leipzig zusammen mit dem Generalbundesanwalt) BMJV Bundesverwaltungsgericht BVerwG 207 0 2 66 BMJV Bundespatentgericht BPatG 204 0 2 vgl. die Angabe zum Deutschen Patent- und Markenamt BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMUB 1124 13 23 227 BMUB Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR 1194 9 17 298 BMUB Bundesamt für kerntechnische Entsorgung BfE 13 0 0 beim BMUB s.o. BMUB Bundesamt für Naturschutz BfN 365 8 6 97 BMUB Bundesamt für Strahlenschutz BfS 855 1 31 150 BMUB Umweltbundesamt UBA 1533 7 20 642 BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMVg 2388 4 214 über 400 BMVg Bundeswehr 260329 bedarfsgerecht vorhanden 5590 ausreichend vorhanden BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI 1455 12 54 309 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10085 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Behörde Kürzel zu Frage 6 zu Frage 7 zu Frage 7 zu Frage 8 BMVI Bundesamt für Güterverkehr BAG 1745 0 573 254 BMVI Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie BSH 848 0 19 85 BMVI Bundesanstalt für Gewässerkunde BafG 384 2 13 165 BMVI Bundesanstalt für Straßenwesen BASt 432 2 58 50 BMVI Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen BAV-BMVI 213 0 4 60 BMVI Bundesanstalt für Wasserbau BAW 429 0 8 93 BMVI Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF 86 0 4 20 BMVI Bundeseisenbahnvermögen BEV 700 0 21 21 BMVI Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU 34 0 2 20 BMVI Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung BSU 12 kA kA kA BMVI Deutscher Wetterdienst DWD 2338 6 90 390 BMVI Eisenbahn-Bundesamt EBA 1196 0 77 440 BMVI Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt GDWS 12937 150 1487 1959 BMVI Havariekommando 29 kA kA kA BMVI Kraftfahrt-Bundesamt KBA 977 0 6 480 BMVI Luftfahrt-Bundesamt LBA 864 0 38 200 BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi 10.579 inkl. Nachgeordner Behörden 118 inkl. Nachgeordner Behörden 158 inkl. Nachgeordner Behörden 1.540 inkl. Nachgeordner Behörden BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ 1053 16 12 254 Drucksache 18/10085 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333