Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10086 18. Wahlperiode 20.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9889 – Bundesverkehrswegeplan 2030 – Straßenbauprojekte im Freistaat Sachsen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Freistaat Sachsen verfügt über ein sehr dichtes Straßennetz von 13 595 Kilometern Länge. Bezogen auf das Gebiet des Freistaates Sachsen hat das Netz der Bundesautobahnen eine Länge von rund 567 Kilometern mit etwa 640 Brücken , das Netz der Bundesstraßen eine Länge von rund 2 420 Kilometern mit etwa 850 Brücken. Zwischen 1990 und heute wurden rund 9 Milliarden Euro in die Bundesfernstraßen Sachsens investiert. Bereits jetzt ist von jeder Gemeinde ein sächsisches Mittel- oder Oberzentrum in weniger als 45 Minuten Pkw-Fahrzeit erreichbar. Trotz des erreichten hohen Standards hat die sächsische Staatsregierung für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ursprünglich 79 Straßenbauvorhaben angemeldet. Der Bund hat im zweiten Entwurf des BVWP 2030 67 Maßnahmen aufgenommen. Davon sind 28 Vorhaben im Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Von den 39 Maßnahmen im Weiteren Bedarf besteht für 20 Projekte Planungsrecht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10086 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welchen aktuellen Planungsstand haben im Einzelnen die Straßenprojekte in Sachsen, die im Entwurf des Fernstraßenausbaugesetzes in den Vordringlichen Bedarf eingeordnet sind, erreicht (bitte tabellarisch mit aktuellen Kostenfortschreibungen darstellen), und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der einzelnen Vorhaben? Bezeichnung Planungsstand Kosten (Mio. €) B 2, OU Groitzsch/Audigast Vorplanung 15,5 B 2, OU Hohenossig ohne Planungsbeginn 6,5 B 2, OU Wellaune Vorentwurf in Arbeit 8,9 B 6, Verlegung in Dresden-Cossebaude Vorentwurf in Arbeit 62,7 B 95, OU Wiesa/Schönfeld ohne Planungsbeginn 17,5 B 97, OU Ottendorf-Okrilla mit AS Vorplanung 37,6 B 98, OU Glaubitz ohne Planungsbeginn 8,1 B 98, OU Wildenhain Vorplanung 7,0 B 98, OU Quersa ohne Planungsbeginn 7,2 B 98, OU Schönfeld Vorentwurf in Arbeit 4,9 B 101/B 173, OU Freiberg Planfeststellungsbeschluss beklagt 101,0 B 101, Grossvoigtsberg – AS Siebenlehn Vorentwurf in Arbeit 33,9 B 107, Südverbund Chemnitz – Ebersdorf Vorentwurf genehmigt 70,4 B 107, Ebersdorf – A4 AS Chemnitz Ost Vorentwurf in Arbeit 40,8 B 115, OU Krauschwitz Vorplanung 9,7 B 156, OU Malschwitz / Niedergurig Vorentwurf in Arbeit 6,2 B 169, AS Döbeln-Nord – Salbitz Vorplanung 29,6 B 169, Salbitz – B 6 im Planfeststellungsverfahren 29,3 B 172, OU Pirna Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar, Baufreigabe erfolgt 97,0 B 173, Plauen – AS Plauen-O Vorentwurf genehmigt 22,3 B 174, OU Großolbersdorf/Hohndorf Vorplanung 42,6 B 174, OU Reitzenhain Vorplanung 6,7 B 175, AS Glauchau Ost (B 93) – w Glauchau (B 175) Planfeststellungsbeschluss beklagt 49,6 B 180, OU Oberlungwitz ohne Planungsbeginn 3,3 B 181, AS Leipzig-W (A 9) – w Leipzig im Planfeststellungsverfahren 15,5 B 186, Verlegung westl. Markranstädt Vorplanung 20,3 Außer zur B 172, OU Pirna, deren Baubeginn für 2018 vorgesehen ist, können noch keine Aussagen zu Baubeginnen getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10086 2. Welchen aktuellen Planungsstand haben im Einzelnen die Straßenprojekte in Sachsen, die im Entwurf des Fernstraßenausbaugesetzes in den Weiteren Bedarf (einschließlich Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) eingeordnet sind (bitte tabellarisch mit aktuellen Kostenfortschreibungen darstellen)? Projekte des BVWP 2030 im Weiterer Bedarf mit Planungsrecht: Bezeichnung Planungsstand Akt. Kosten (Mio. €) B 2, Verlegung bei Zwenkau ohne Planungsbeginn 11,5 B 2, OU Krensitz Vorplanung 8,9 B 87n, Leipzig (A 14) – Eilenburg Vorplanung 101,4 B 87n, Eilenburg – w Torgau Vorplanung 103,8 B 87n, OU Torgau Vorplanung 78,4 B 87n, ö Torgau Vorplanung 17,8 B 92, AS Plauen-S – Plauen ohne Planungsbeginn 10,8 B 95, OU Thum/Ehrenfriedersdorf Linienbestimmung in Vorbereitung 34,3 B 95, OU Burkhardtsdorf – Chemnitz-Harthau Vorentwurf in Arbeit 26,0 B 101, Verlegung s Wolkenstein ohne Planungsbeginn 25,9 B 101, OU Wolkenstein ohne Planungsbeginn 12,6 B 101, Verlegung in Priestewitz Vorplanung 12,4 B 101, OU Brand-Eberbisdorf Vorplanung 20,1 B 169, OU Greifendorf ohne Planungsbeginn 5,9 B 173, OU Oederan Vorentwurf genehmigt 23,8 B 180, Verlegung in Thalheim Vorentwurf in Arbeit 11,9 B 182, OU Strehla ohne Planungsbeginn 14,9 B 183, OU Bad Düben ohne Planungsbeginn 13,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10086 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekte des BVWP 2030 im Weiterer Bedarf: Bezeichnung Planungsstand Akt. Kosten (Mio. €) A 72, Zwickau – Stollberg ohne Planungsbeginn 96,0 A 72, Stollberg – Chemnitz ohne Planungsbeginn 103,7 B 6 OU Kühren ohne Planungsbeginn 9,1 B 94, Reichenbach – A 72 Vorentwurf in Arbeit 15,7 B 94, Verlegung in Reichenbach ohne Planungsbeginn 20,9 B 98, OU Thiendorf Vorplanung 5,6 B 101, Verlegung in Aue (S 255) Vorplanung 52,7 B 101, OU Scheibenberg ohne Planungsbeginn 24,7 B 101, OU Schlettau und OU Annaberg-Buchholz ohne Planungsbeginn 34,8 B 101, Brand-Erbisdorf – Freiberg ohne Planungsbeginn 4,5 B 107, TOU Colditz mit Neubau Muldebrücke ohne Planungsbeginn 16,2 B 107, OU Trebsen ohne Planungsbeginn 10,9 B 156, OU Bluno ohne Planungsbeginn 7,1 B 169, OU Bad Schlema ohne Planungsbeginn 112,2 B 169, OU Lichtensee ohne Planungsbeginn 4,8 B 175, OU Rochlitz ohne Planungsbeginn 36,1 B 282, OU Syrau ohne Planungsbeginn 18,7 3. Welche Projekte wurden im Vergleich zum ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom März 2016 im vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 in den Weiteren Bedarf hochgestuft? Aus welchen Gründen erfolgte die Hochstufung jeweils (bitte nach Projekt getrennt darstellen)? Das Projekt A72-G30-SN (A 72, Zwickau – Chemnitz) wurde vor dem Hintergrund aktualisierter Erhaltungskostenansätze neu bewertet. Aufgrund des Ergebnisses (NKV > 1) erfolgte die Einstufung in den WB. 4. Welche Projekte wurden im Vergleich zum ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom März 2016 im vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 in den Vordringlichen Bedarf hochgestuft ? Aus welchen Gründen erfolgte die Hochstufung jeweils (bitte nach Projekt getrennt darstellen)? Die Projekte B101-G60-SN-T4-SN (B 101, Grossvoigtsberg – AS Siebenlehn) und B156-G10-SN (B 156, OU Malschwitz/Niedergurig (B 156 (Spree)) – Abzweig Briesing wurden von WB* in den VB nach Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen hochgestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10086 5. Welche Projekte wurden im Vergleich zum ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom März 2016 im vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 vom Vordringlichen Bedarf in den Weiteren Bedarf abgestuft? Aus welchen Gründen erfolgte die Abstufung jeweils (bitte nach Projekt getrennt darstellen)? Das Projekt B98-G10-SN-T5-SN (B 98, OU Thiendorf) wurde vom VB in den WB abgestuft. Hierbei wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen vorgebrachte Wünsche mit berücksichtigt. 6. Aus welchen Gründen ist das Teilprojekt B 95 OU Wiesa/Schönfeld (lfd. Nr. 1145 im Entwurf des Fernstraßenausbaugesetzes) im Vergleich zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom März 2016 weiterhin in den Vordringlichen Bedarf eingeordnet, während die anderen beiden Teilprojekte B 95 OU Thum/Ehrenfriedersdorf und B 95 OU Burkhardtsdorf nur in den Weiteren Bedarf eingeordnet sind? Die beiden Teilprojekte B95-G10-SN-T2-SN (B 95, OU Thum/Ehrenfriedersdorf und B95-G10-SN-T3-SN (B 95, OU Burkhardtsdorf – Chemnitz-Harthau) wurden vom VB in den WB* nach Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen abgestuft. 7. Welche Straßenprojekte des Weiteren Bedarfs wurden im Freistaat Sachsen seit dem Bundesverkehrswegeplan 1992 bis heute realisiert? B 2, OU Bad Düben, 1. BA (WB*) B 96, Westtangente Bautzen (WB*) B 101, OU Siebenlehn (WB). 8. Welche Straßenprojekte im Freistaat Sachsen sind seit dem Bundesverkehrswegeplan 1992 bis heute im Vordringlichen Bedarf eingeordnet und bisher nicht realisiert? Projekte die durchgängig im BVWP 1992, BVWP 2003 und BVWP 2030 im Vordringlichen Bedarf mit dem unverändert gleichen Projektzuschnitt, der gleichen Projektbezeichnung, Trassenführung und Zuordnungen zum gleichen Hauptprojekt, das sich beispielsweise aus mehreren Ortsumgehungen zusammensetzen kann, sind nicht eindeutig aus den jeweiligen BVWP-Listen ableitbar. 9. Welchen verkehrlichen Nutzen hat aus Sicht der Bundesregierung eine Realisierung des Teilprojekts B 95 OU Wiesa/Schönfeld, wenn aufgrund der Einordnung in den Weiteren Bedarf die beiden anderen Teilprojekte nicht realisiert werden? 10. Welchen volkswirtschaftlichen Nutzen hat aus Sicht der Bundesregierung eine Realisierung des Teilprojekts B 95 OU Wiesa/Schönfeld, wenn aufgrund der Einordnung in den Weiteren Bedarf die beiden anderen Teilprojekte nicht realisiert werden? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10086 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die drei Teilprojekte (TP) des Hauptprojektes B95-G10-SN (B 95, Chemnitz – Annaberg-Buchholz) wurden separat bewertet. TP1 B95-G10-SN-T1-SN (B 95, OU Wiesa/Schönfeld): NKV = 5,0 TP2 B95-G10-SN-T2-SN (B 95 OU Thum/Ehrenfriedersdorf): NKV = 2,8 und TP3 B95-G10-SN-T3-SN (B 95 OU Burkhardtsdorf – Chemnitz-Harthau): NKV = 2,9. Damit kann der Nutzen für jedes der drei Teilprojekte separat in den zugehörigen Dossiers unter den Punkten: 2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall 2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen 2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A) eingesehen werden. Diese Dossiers sind über das Internetprotal des BMVI öffentlich zugänglich. 11. Wie hat sich die Verkehrsbelegung auf der B 95 zwischen Chemnitz und Annaberg-Buchholz, insbesondere im Bereich zwischen Burkhardsdorf und Wiesa/Schöna, seit 1990 entwickelt? Straßenverkehrszählung (SVZ) SVZ 2000 (So – Mo) Kfz/24h SVZ 2005 (So – Mo) Kfz/24h SVZ 2010 (So – Mo) Kfz/24h B 95, Annaberg-Buchholz – Burkhardtsdorf 8.500 – 15.900 8.600 – 14.700 6.200 – 12.300 B 95, Thermalbad Wiesenbad (S 261) – Burkhardtsdorf 8.500 – 15.200 8.600 – 14.700 6.200 – 12.000 Die Ergebnisse der SVZ 2015 liegen dem Bund noch nicht vor. 12. Wie gliedern sich die veranschlagten Kosten in Höhe von 97 Mio. Euro für den Bau der B 172 OU Pirna, für die jetzt die Baufreigabe erteilt wurde, auf? Die Auftragsverwaltung Sachsen hat für die OU Pirna aktuelle Gesamtkosten in Höhe von 97 Mio. Euro benannt. In der hierfür erforderlichen, noch vorzulegenden Kostenfortschreibung für die Haushaltseinstellung werden dann die Gesamtkosten detailliert aufgeschlüsselt. 13. Von welchen Kosten geht die Bundesregierung derzeit bei einer drei- sowie bei einer vierstreifigen Variante des Baus der B 87n im Abschnitt zwischen Leipzig und Torgau aus? Die dem Hauptprojekt B87-G21-SN-BB (B 87 n, Leipzig (A 14) – Löhsten (Lgr. SN/BB)) zugeordneten Teilprojekte (TP) im Zuge der B 87 zwischen Leipzig und Torgau wurden vom Freistaat Sachsen mit folgenden Gesamtkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) angemeldet: TP1 B 87 n, Leipzig (A 14) – Eilenburg) 101,4 Mio. Euro; 4-streifiger Neubau TP2 B 87 n, Eilenburg – w Torgau: 103,8 Mio. Euro; 3-streifiger Neubau TP3 B 87 n, OU Torgau; 78,4 Mio. Euro, 3-streifiger Neubau. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10086 14. Wie hat sich die Verkehrsbelegung auf der B 87 zwischen Leipzig und Torgau seit 2005 entwickelt (bitte abschnittsweise angeben)? Wie hoch war jeweils der Schwerlastanteil? SVZ 2005 (So – Mo) Kfz/24h SVZ 2010 (So – Mo) Kfz/24h SV/24h B 87, Taucha (bei Leipzig) – Eilenburg 8.600 – 8.800 8.200 – 8.500 640 – 750 B 87, Eilenburg – Torgau 6.900 – 9.500 7.100 – 9.800 1.200 – 1.400 B 87, Torgau 9.400 – 13.700 8.800 – 12.900 700 – 1.500 teilw. Lastbeschränkung auf 16 t B 87, östl. Torgau – Landesgrenze Sachsen/Brandenburg 3.900 – 9.900 4.200 – 8.400 800 – 1.000 Die Ergebnisse der SVZ 2015 liegen dem Bund noch nicht vor. Im Abschnitt zwischen Eilenburg und Torgau befindet sich eine Dauerzählstelle, deren Daten der jährlichen „Automatischen Straßenverkehrszählung“ im Internet unter www.bast.de abgerufen werden können. 15. Von welcher Verkehrsbelegung wird nach Realisierung des Projekts B 87n sowohl bei der Neubau- als auch der Bestandsstraße ausgegangen (bitte abschnittsweise darstellen)? Welchen Anteil daran wird der induzierte Verkehr haben? Im Dossier zum Projekt B87-G21-SN-BB (B 87 n Leipzig (A 14) – Löhsten (Lgr. SN/BB)) sind unter Punkt 1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall die Verkehrsbelastungen dargestellt. Eine gesonderte Ausweisung der induzierten Verkehrsanteile ist nicht erfolgt. Die Nutzen aus den induzierten Verkehre sind im o. g. Dossier unter Punkt 1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen aufgeführt. 16. Wird bei dem Projekt B 87n zwischen Leipzig und Torgau eine Querung der Parthenaue planerisch weiterverfolgt? Im Rahmen der Vorplanung im Abschnitt B 87n, Leipzig (A 14) – Eilenburg werden verschiedene Varianten untersucht, so auch die Querung der Parthenaue. Erst nach der Linienbestimmung steht fest, ob eine Querung der Parthenaue in der Planung weiter zu verfolgen ist. 17. Aus welchen Gründen soll das Projekt B 87n zwischen Leipzig und Torgau, welches im vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 in den Weiteren Bedarf eingeordnet wurde, Planungsrecht erhalten? Mit der Einstufung des Projektes B87-G21-SN-BB (B 87n, Leipzig (A 14) – Löhsten (Lgr. SN/BB)) in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) wird der Bedarf grundsätzlich bestätigt und ein Planungsrecht zugestanden; d. h. die Projekte können geplant und die formalen Verfahren zur Baurechtschaffung bis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10086 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zur Baureife durchgeführt werden. Allerdings kann in der Gesamtschau aller erwogenen Projekte und mit Blick auf die verfügbaren Finanzmittel aus heutiger Sicht ein Baubeginn im Geltungszeitraum des BVWP 2030 nicht zugesagt werden . 18. Welche Planungskosten sind für das Projekt B 87n zwischen Leipzig und Torgau bisher entstanden? Die Planungskosten trägt der Freistaat Sachsen. Daher liegen dem Bund hierzu keine Angaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333