Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10097 18. Wahlperiode 21.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Nicole Gohlke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9905 – Zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt älterer Menschen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die jüngst vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Publikation „Ältere Menschen in Deutschland und der EU“ (Wiesbaden, 2016) ist eine interessante Zusammenstellung, auch im Hinblick auf Geschlechterverhältnisse. Die Situation von älteren Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) bleibt indes nicht berücksichtigt. Der Interessensverband „Lesben und Alter“ beschreibt: „In der Regel sind die Interessen von Frauen kaum und von älteren Lesben gar nicht berücksichtigt“ (www.lesbenundalter.de/verband.html). Auch die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) konstatiert: „die Angebote der offenen Altenhilfe als auch die ambulanten und stationären Angebote der Altenpflege sind weitestgehend nicht oder nicht ausreichend für die Lebenswelten schwuler Männer sensibilisiert“ (http://schwuleundalter.de/pflege-und-versorgung). Der Berliner Senat sieht ebenfalls Defizite in diesem Bereich und schreibt, „dass der bereits begonnene Prozess der Sensibilisierung der Gesellschaft, der Einrichtungen der Altenhilfe und ihrer Fachkräfte sowie aller an der Versorgung und Begleitung älterer und alter Menschen Beteiligter weiterhin befördert wird“ (www. berlin.de/sen/soziales/themen/seniorinnen-und-senioren/leitlinien-seniorenpolitik/ lsbti). Vielen älteren LSBTTI ist noch die strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer insbesondere in den 1950er Jahren in beiden deutschen Staaten gegenwärtig. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens konnte einen Karriereknick oder gar eine Entlassung bedeuten, wenn Arbeitgeber davon erfuhren. Dies hatte dann eine geringe Einzahlung in die Rentenversicherung und später geringere Leistungsbezüge zur Folge. Auch wenn sie nicht direkt von strafrechtlicher Verfolgung betroffen waren, so nahmen sie zur Kenntnis, dass das Recht sich gegen einige von ihnen richtete. In dieser Personengruppe dürften die heutigen rechtlichen Möglichkeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kaum bekannt sein. Die HIV-Infektion ist heute nur noch selten tödlich und der Pflegebedarf für HIV-Positive ist zum Glück deutlich gesunken. Dies hat jedoch zur Folge, dass spezielle Angebote der ambulanten und stationären Pflege für HIV-Positive abgebaut wurden. Dies könnte zur Folge haben, dass Fachkompetenz im Umgang Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10097 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit LSBTTI verloren geht, es könnte aber umgekehrt speziell diese Fachkompetenz genutzt werden. In den letzten zehn Jahren gab es insbesondere im Bereich der Altenpflege positive Initiativen und Veränderungen zugunsten von älteren LSBTTI. Es entstanden Projekte des Zusammenlebens, wie z. B. der 2012 eröffnete „Lebensort Vielfalt“ in Berlin. Diese Leuchtturmprojekte sind gerade auch deshalb so notwendig , da das Gros der in den 1950er Jahren sozialisierten Menschen nur eine geringe Sensibilität gegenüber LSBTTI-Lebensweisen ausbilden konnte. 1. Welche nationalen und internationalen Studien zur Situation von LSBTTI im Alter sind der Bundesregierung bekannt? Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, und was plant sie zu dem Thema? Die wesentlichen der Bundesregierung bekannten nationalen und internationalen Studien zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTTI) im Alter sind in der 1. Ausgabe des „Informationsdienstes Altersfragen“ 2016 „Anders altern: sexuelle Vielfalt “ des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) genannt; vgl. (www.dza. de/fileadmin/dza/pdf/Heft_01_2016_Januar_Februar_2016_kurz.pdf); insbesondere im Artikel „LSBT*I (k)ein Thema für die Altersforschung – Ausgewählte Befunde eines Forschungsprojekts“ (Ralf Lottmann und Maria do Mar Castro Varela , S. 12 ff.). Der Artikel beschreibt den Forschungsstand zur Situation von lesbischen , schwulen, bi-, trans-* und intersexuellen Senioren und Seniorinnen (LSBT*I). Gefordert wird ein verbessertes Verständnis für die sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Bedürfnisse dieser Personengruppen. Darüber hinaus bilden insbesondere die nachfolgenden Monografien und Aufsätze die Kenntnisgrundlage für das Themenfeld Bochow, Michael: Ich bin doch schwul und will das immer bleiben. Schwule im dritten Lebensalter, Edition Waldschlösschen Bd. 6, Männerschwarmskript -Verlag, Hamburg 2005 (www.waldschloesschen.org/de/publikationdetail/ ich-bin-doch-schwul-und-will-das-immer-bleiben-schwule-maenner-im-drittenlebensalter .html). Die Studie wurde vom Land Niedersachsen finanziert. Viele der damals herausgearbeiteten Erkenntnisse gelten als bis heute zutreffend. Braukmann, Stefanie und Schmauch, Ulrike: Lesbische Frauen im Alter – ihre Lebenssituation und ihre spezifischen Bedürfnisse für ein altengerechtes Leben , Forschungsberichte des gFFZ Band 3, Frankfurt/Main 2007 Gerlach, Heiko: Anders alt werden: Lesben, Schwule und die Altenhilfe, Zeitschrift Dr. med. Mabuse, Juli/August 2004, S. 41 Plötz, Kirsten: Lesbische ALTERnativen, Alltagsleben, Erwartungen, Wünsche, Ulrike Helmer Verlag, Königstein 2006. (http://die-andere-biografie.de/); Erforscht wurde die Situation älterer Lesben. Pro Alter 3/2004 mit Schwerpunktthema Homosexualität im Alter, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln 2004 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.): Anders sein und älter werden – Lesben und Schwule im Alter. Dokumentation der Fachtagung vom 22./23. November 2002 und Studie „Älter werden – Ältere Lesben und Schwule in Berlin“, Berlin 2002. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10097 Aus dem Land Berlin ist der Bundesregierung bekannt: Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin war Kooperationspartnerin im Forschungsprojekt „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Selbstbestimmung im Alter – Milieusensibles und selbstbestimmtes Wohnen im Alter als Beitrag innovativer kommunaler Altenhilfe?“ (GLESA), das von IFAF Berlin durchgeführt wurde. Das Forschungsprojekt hat untersucht, welchen Beitrag ein ehrenamtlich initiiertes, professionell organisiertes und selbstbestimmt konzipiertes Wohn- und Pflegeprojekt für die kommunale Daseinsvorsorge und für die Sensibilisierung von Pflegekräften leisten kann. Der Ergebnisbericht ist noch nicht erschienen. 2. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung von älteren LSBTTI unterstützt die Bundesregierung? Die Bundesregierung unterstützt und fördert vielfältige Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und zur Sensibilisierung von LSBTTI insgesamt. Ältere LSBTTI werden dabei, sofern es sich nicht um spezifische Projekte z. B. für Jugendliche handelt, jeweils inkludiert. Ein 70-seitiger Überblick hierzu findet sich in der Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) vom 24. Juni 2016 auf die Schriftlichen Fragen 36 und 37 des Abgeordneten Harald Petzold auf Bundestagsdrucksache 18/8999. 3. Durch welche Maßnahmen werden älteren LSBTTI die rechtlichen Möglichkeiten des AGG vermittelt? Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung an dieser Stelle? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gemäß § 27 Absatz 3 Nummer 1 AGG die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hinweise dazu finden sich unter www.antidiskriminierungsstelle .de. In der Regel sind ältere LSBTTI als Zielgruppen bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen oder für LSBTTI inkludiert. Im kommenden Jahr 2017 wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Themenjahr gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität veranstalten. Ziel des Themenjahres ist es, die Öffentlichkeit für sexuelle Vielfalt zu sensibilisieren und die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTTIQ (Q für Queer) zu stärken. Ältere LSBTTIQ werden dabei berücksichtigt. Sogenannte Mehrfachdiskriminierungen beispielsweise wegen der sexuellen Identität und des Alters oder der sexuellen Identität, des Alters und einer Behinderung werden im Themenjahr besonders berücksichtigt. Schwerpunkte des Themenjahres sind rechtliche Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien, Bildung und sexuelle Vielfalt, sexuelle Vielfalt am Arbeitsplatz sowie öffentliches Leben und sexuelle Vielfalt. Die ADS greift dabei auch auf Kooperationspartner aus der Zivilgesellschaft zurück. Bereits im Themenjahr 2012 „Im besten Alter. Immer.“ hat die ADS mit dem Netzwerk Anders Altern der Schwulenberatung Berlin zusammengearbeitet. Für sexuelle Minderheiten bringt das Altern ganz besondere Herausforderungen mit sich. Ältere homo- und bisexuelle Menschen fühlen sich oft unsichtbar und erleben Ausgrenzung sowohl durch die Mehrheitsgesellschaft als auch durch die „Community“. In der Aktionswoche zum Themenjahr gegen Altersdiskriminierung hat die ADS eine Veranstaltung des Netzwerks „Anders Altern“ gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10097 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aus den Ländern liegen darüber hinaus folgende Informationen vor: Berlin: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auch die wesentliche gesetzliche Handlungsgrundlage der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin. Auf der operativen Ebene gehört es u. a. zu ihren Zielen, Gesellschaft, Verwaltung und Politik zu allen Diversity- und Diskriminierungsdimensionen zu informieren und zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang wurden bisher eine Vielzahl von Broschüren, Expertisen und Faltblätter in unterschiedlichen Formaten entwickelt und verbreitet. Da Lebensalter, sexuelle Identität sowie Geschlecht zu den im AGG geschützten Diskriminierungsdimensionen zählen, dienen die Informationsmaterialien – verschieden eng gefasst – auch der Information älterer LSBTI über ihre Rechte bei erlebter Diskriminierung. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Mehrfachzugehörigkeit. Die Kampagne „Gleichbehandlung ist ihr gutes Recht!“ der LADS beinhaltet u. a. Motive mit Bezug zu den Themenfeldern Alter, sexuelle Identität und Geschlecht im Zusammenhang mit Diskriminierung. Neben Spots, die im U-Bahn-TV und in Bürgerämtern im Warte-TV gesendet werden, umfasst die Kampagne Postkartenmotive, Kalender und Plakate. Im Rahmen der LADS-Akademie bietet die LADS seit 2008 regelmäßig Diversity-Trainings spezifisch zu Alter, sexueller Identität und Geschlecht an. Das Antidiskriminierungsprojekt Stand Up, das bei der Schwulenberatung Berlin gGmbH angesiedelt ist und seit 2008 von der LADS gefördert wird, koordiniert das „Berliner Netzwerk Lesben, schwule, Transgender für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung “ und bietet Beratung und Begleitung in Fällen von Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität bzw. des Geschlechts. Seit 2012 finanziert die LADS zudem ein spezialisiertes Projekt zur nichtamtlichen, niedrigschwelligen und barrierefreien individuellen Beratung für Menschen, die wegen des Alters und/oder Behinderungen und gegebenenfalls zusätzlicher Diskriminierungsdimensionen Diskriminierung erfahren haben. 4. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um Träger der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege dahingehend zu unterstützen, dass Fachkräfte hinreichend für die Situation von LSBTTI sensibilisiert werden? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine kultursensible Pflege auch hinsichtlich der Diversität von Menschen mit queeren Lebensformen und Identitäten bereits in der Ausbildung zu vermitteln? Welche Formen der Fort- und Weiterbildung gibt es zu dem Thema? Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen zu Frage 11 verwiesen. Fort- und Weiterbildungen liegen in der Zuständigkeit der Länder, insofern wird auf entsprechende Informationen aus den Ländern verwiesen: Aus dem Land Berlin ist bekannt: Der Senat von Berlin befördert über die Weiterführung des von der LADS zuwendungsgeförderten Projektes „Jo weiß Bescheid“ der Schwulenberatung gGmbH im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (ISV) den bereits begonnenen Prozess der Sensibilisierung von unterschiedlichen Berufsgruppen, der Einrichtungen der Altenhilfe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10097 und ihrer Fachkräfte sowie weiterer, an der Versorgung und Begleitung älterer und alter Menschen Beteiligter. In diesem Zusammenhang haben die Mitarbeitenden des Projektes verschiedene Fortbildungen durchgeführt. Zu den ergriffenen Maßnahmen des Landes Berlin gehören auch die Prüfungen der Heimaufsicht nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) in Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften. Dabei fragte die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, ob und inwieweit nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 i. V. m. § 1 Satz 2 Nummer 3 WTG Leistungserbringer die Wahrung der kulturellen, religiösen, geschlechtlichen und sexuellen Identität und Selbstbestimmung in ihre Konzeption der Leistungserbringung aufgenommen haben und sich deren Umsetzung an diesen Zielen ausrichtet. Entsprechende Prüffragen sind in den Fragenkatalogen der zum 1. Juli 2012 eingeführten WTG-Prüfrichtlinien enthalten und werden von der Heimaufsicht im Rahmen von Regelprüfungen gestellt . Bei anlassbezogenen Prüfungen infolge von Beschwerden zu Fragen der sexuellen Identität geht die Heimaufsicht gezielt der Beschwerde nach und prüft die beanstandeten Sachverhalte individuell ab. Diversity ist ein wichtiger Bestandteil in der Berliner Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege. Diversity ist in den Rahmenlehrplänen der Ausbildung in der Altenpflege curricular verankert. In der Altenpflegeausbildung wird ebenfalls ein verpflichtendes Modul zur „Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung“ in den theoretischen Unterricht eingebunden (siehe Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) AltPflAPrV). Im Ausbildungsziel , welches in § 3 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) niedergeschrieben ist, ist festgelegt, dass die unterschiedlichen Pflegeund Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der zu pflegenden Menschen zu berücksichtigen sind. Explizit wird demnach darauf geachtet, dass der Umgang mit der Vielfalt der Lebenssituationen und -phasen der Menschen in die Ausbildung Eingang findet und eine handlungsleitende Maxime darstellt. Seit 2005 erfolgten zudem durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales u. a. folgende Schritte zur Integration von sexueller Vielfalt in die Ausbildung: In die Berliner Handreichung zur Ausbildung in der Altenpflege wurde das Thema „Sexualität im Alter“ aufgenommen. In einzelnen Einrichtungen und bei Trägern der Altenpflege wurden Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung für die besonderen Belange und Lebenssituationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen im Alter durchgeführt. Im Rahmen der Umsetzung der ISV hat der Landespflegeausschuss die Zielsetzung unterstützt und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, entsprechende Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu zählt auch die Verankerung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung – bezogen auf die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale – ebenso wie des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und eines Diversity-Leitbildes in den Rahmenverträgen, Leitbildern und Konzepten der Träger und Einrichtungen der Seniorenarbeit und Pflege. Aus dem Land Mecklenburg – Vorpommern ist bekannt: Die Arbeit mit älteren lesbisch-schwulen Menschen nimmt bei den in Mecklenburg -Vorpommern ansässigen lesbisch-schwulen Vereinen eine besondere Stellung ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10097 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Je nach Möglichkeit und dem persönlichen Engagement einzelner älterer Menschen wurden Angebote geschaffen, um den spezifischen Interessen Älterer gerecht zu werden. Der Verein rat+ tat e. V. in Rostock hat die Arbeit mit Älteren am weitesten entwickelt. Ausgehend von der Fachkonferenz des Sozialministeriums und des LSVD-LV MV „Gaymeinsam“ e. V. im Jahre 2012 und einer thematischen Klausurtagung des Landesverbandes 2013 hat sich dort die Gruppe „Jahresringe“ im Verein rat + tat e. V. gegründet. Ein fester Gesprächskreis hat sich inzwischen gebildet, dem es ein Bedürfnis ist, Erfahrungen auszutauschen und sie betreffende Themen wie z. B. Fragen der Bewältigung des täglichen Lebens, Altersvorsorge, Fragen nach einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflege zu diskutieren. Im Einzelfall geht es auch um konkrete Hilfe besonders im Krankheitsfall. Ebenso werden gemeinsame kulturelle Erlebnisse außerhalb der monatlichen Treffen organisiert . Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, auch in Alten- und Pflegeheimen das Personal für besondere Lebensweisen und -wünsche von lesbisch und schwulen Heimbewohnern zu sensibilisieren. Dementsprechend wurden bereits einzelne Heime aufgesucht und auf die Hilfe und Unterstützung der „Jahresringe“ verwiesen . Die Gruppe wird inzwischen auch vom Seniorenbeirat der Hansestadt Rostock in die Arbeit mit einbezogen. Mitglieder der Jahresringe sind aktiv in der „Arbeitsgruppe Gesundheit, Soziales und Wohnen im Alter“ des Seniorenbeirates vertreten. Aus dem Land Rheinland-Pfalz ist bekannt: Queernet Rheinland-Pfalz e. V. hat im vergangenen Jahr einen Fachtag „Alter und Gesundheit“ (Flyer unter: www.queernet-rlp.de/wp-content/uploads/Queernet_ Alter_und_Gesundheit.pdf ) ausgerichtet. Auch im Rahmen der im Jahr 2013 durchgeführten Online-Studie „Rheinland- Pfalz unterm Regenbogen – Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen in Rheinland-Pfalz“ äußerten sich 501 Personen mit privatem und/oder beruflichen Lebensmittelpunkt in Rheinland-Pfalz zu verschiedenen Fragestellungen bezüglich ihrer Erfahrungen in verschiedenen Lebensbereichen im Zusammenhang mit ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität (Link: https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/ mifkjf/Online-Studie_LSBTTI_Langfassung.pdf). Unter anderem wurden die Teilnehmenden an der nicht repräsentativen Umfrage gebeten, Altenhilfeeinrichtungen zu beurteilen und ihre Vorstellungen dazu zu äußern, wie diese Einrichtungen in Bezug auf ihren Umgang mit LSBTTI beschaffen sein sollten. Die Teilnehmenden wurden des Weiteren gefragt, ob sie ausreichend Angebote fänden, um ihre Bedürfnisse nach psychosozialer Versorgung, Freizeitgestaltung und sozialen Beziehungen mit ihnen ähnlichen Personen zu erfüllen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10097 5. Sind der Bundesregierung Fälle von Ablehnung der Betreuung oder Pflege von LSBTTI aus religiösen Gründen bekannt? Welche Formen der Diskriminierung von LSBTTI in der medizinischen und pflegerischen Versorgung sind der Bundesregierung zudem bekannt? Der Bundesregierung sind weder Fälle von Ablehnung der Betreuung oder Pflege von LSBTTI aus religiösen Gründen bekannt noch Formen von Diskriminierung in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. In der GKV erhält jeder Versicherte die Leistungen, die er benötigt – unabhängig von Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes teilte mit, dass keine Fälle von Ablehnung der Betreuung oder Pflege von LSBTTI aus religiösen Gründen an sie herangetragen wurden. 6. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Novellierung des AGG, da kirchliche Träger von Einrichtungen oder Diensten durch die konfessionellen Ausnahmeregelungen im AGG jederzeit das Recht hätten, LSBTTI- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu entlassen? Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, auf das § 9 AGG Bezug nimmt, ist durch Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) unmittelbar verfassungsrechtlich garantiert. Die für die Begründung und Gestaltung von Dienstverhältnissen maßgebliche Garantie enthält Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung. „Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“ Es ist danach ausschließlich Sache der Kirche zu bestimmen, welche Ämter in ihr bestehen, welche Anforderungen an die Person des Amtsinhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit dem Amt verbunden sind. 7. Welchen Schutz vor Diskriminierung sollen ältere Menschen mit transsexueller , intersexueller oder transgender Identität in Einrichtungen der Altenpflege erhalten, und wie können dazu praktikable Konzepte erarbeitet, umgesetzt und evaluiert werden? Maßstab für die Umsetzung würdevoller Pflege ist die 2006 vom BMFSFJ gemeinsam mit dem BMG herausgegebene Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (sog. „Pflege-Charta“). Die acht Artikel dieses Rechte-Kataloges beschreiben ganz konkret das Recht auf Selbstbestimmung, auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf Privatheit, auf bedarfsgerechte Pflege, auf umfassende Informationen, auf Teilhabe am sozialen Leben, auf ein Leben entsprechend der eigenen Kultur, Weltanschauung und Religion sowie auf ein Sterben in Würde. U. a. hat danach jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung sowie auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die „Pflege‐Charta“ ist heute allgemein als Qualitätsrahmen für die pflegerische Versorgung in Deutschland anerkannt. Die Bundesregierung erachtet eine kontinuierliche Aufklärungsarbeit für erforderlich, um die weitere Verbreitung und Umsetzung der Pflege‐Charta zu befördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10097 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Projekte für ältere LSBTTI (z. B. Seniorenheime, Teilhabeprojekte) sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden durch Mittel des Bundes oder der Länder gefördert (bitte nach Bundesländern, Förderhöhe, Förderdauer, geförderten Projekten sowie in Jahresscheiben seit 1990 aufschlüsseln )? Das BMFSFJ fördert die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) mit 170 790 Euro, für den Zeitraum: 1. August 2015 bis 31. Dezember 2017 (2015 = 49 817 Euro, 2016 = 70 973 Euro, 2017 = 50 000 Euro) und den Dachverband Lesben & Alter mit 171 565 Euro für den Zeitraum: 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017 (2015 = 51 276 Euro, 2016 = 70 289 Euro, 2017 = 50 000 Euro), sowie den Verein Rad u. Tat – RuT e. V. für Tagungen zu Lesben und Alter in 2006/2007 mit 27 338 m Euro, in den Zeiträumen 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2006 und 18. Mai 2007 bis 31. Dezember 2007 (2006 = 10 206 Euro und 2007 = 17 132 Euro). Es kann darüber hinaus auf das Projekt GLEPA (Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Pflege im Alter) bei der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin, Projektlaufzeit : 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2017) hingewiesen werden. GLEPA will die Situation und die Bedarfe von LSBT*I anhand von Interviews mit pflegebedürftigen Seniorinnen und Expertinnen beschreiben. Am Beispiel von sexueller und geschlechtlicher Identität soll so die Berücksichtigung von Biografie , Vielfalt und Individualität in der Pflege diskutiert werden. Die Förderung erfolgt auf Landesebene. Aus dem Land Niedersachsen ist folgendes bekannt: Eine Selbsthilfegruppe älterer schwuler Männer trifft sich monatlich unter dem Namen „40+“ seit den achtziger Jahren in den Räumen der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. in Hannover. Die Bildungsangebote sind selbst organisiert und werden durch den Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e. V. (VNB) finanziell unterstützt. Das Seniorenservicebüro der Landeshauptstadt bietet ein vierteljährliches Treffen für ältere Lesben und Schwule sowie transidente Menschen an. Beide Angebote werden auch im Wegweiser der Landeshauptstadt (LHH) kurz dargestellt. Aus der Kommune München ist bekannt, die kommunale Förderung einer stationären Altenhilfe für LGBT mit 49 000 Euro für die Jahre 2014 bis 2017, ein städtisches Förderprogramm zur Verbesserung der Situation in der ambulanten Pflege in München und eine Schulungsreihe, in der beim Thema „kultursensible Pflege“ auch das LGBT-Thema vermittelt wird, die kommunale Förderung der Beratungsstelle „rosaAlter“ für ältere Lesben, Schwule und Transgender 84 645 Euro dauerhaft Seit 03/2008 ohne Befristung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10097 Aus dem Land Berlin ist bekannt: die Förderung des Projektes Netzwerk Anders Altern, Träger: Schwulenberatung gGmbH 2016: rd. 65 000 Euro, jeweils für ein Haushaltsjahr (2005 bis 2009: Kofinanzierung DKLB-Förderung: 2005: 4 000 Euro, 2006: 4 000 Euro, 2007: 4 000 Euro, 2008: 4 000 Euro, 2009: 29 000 Euro; 2010 bis 2016: Fehlbedarfsfinanzierung nach LHO: 2010 bis 2013 je 60 000 Euro; 2014 bis 2016 je 65 000 Euro). Für die Zielgruppe intersexuelle Menschen / Menschen mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale sind keine entsprechenden Projekte bekannt. 9. Sind der Bundesregierung Einrichtungen bekannt, die einen speziellen Fokus auf die Bedürfnisse von LSBTTI legen, und welche Konzepte werden dort umgesetzt? Pflegebedürftige können nach dem Pflegeversicherungsrecht frei zwischen den zugelassenen Einrichtungen und Diensten wählen. Träger haben die Möglichkeit, ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen mit besonderen Angeboten und entsprechenden Pflege- und Betreuungskonzepten zu betreiben. Alle nach dem Pflegeversicherungsrecht zugelassenen stationären und ambulanten Einrichtungen haben grundsätzlich sicherzustellen, dass Inhalt und Organisation eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleisten . Die Belange geschlechtsspezifischer Unterschiede sind durch den Wortlaut des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung ) insbesondere durch die Regelungen in §§ 1, 2 und 11 ausreichend berücksichtigt . Danach haben die Wünsche der Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege, ob in der ambulanten oder stationären Pflege, nach Möglichkeit Berücksichtigung zu finden, dies gilt ebenso für Bedürfnisse nach einer kultursensiblen Pflege (vgl. § 1 Absatz 5 SGB XI). In § 2 SGB XI wurde auch ausdrücklich verankert, dass den Pflegebedürftigen so zu helfen ist, dass sie trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können, das der Würde des Menschen entspricht. Nach den Erhebungen von TNS Infratest Sozialforschung aus dem Jahr 2011 im Abschlussbericht zur Studie „Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ ist davon auszugehen, dass beispielsweise dem Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Pflege in der Regel ganz (90 Prozent) oder doch weitgehend (sechs Prozent) entsprochen wird (s. dort Seite 42 f.). Aus dem Land Berlin sind folgende Einrichtungen bekannt: „Lebensort Vielfalt“ der Schwulenberatung gGmbH, siehe www. schwulenberatungberlin.de/lebensort-vielfalt, Cura Domo als Pflegedienst der Demenz-Wohngemeinschaft des Lebensort Vielfalt, siehe www.curadomo.com/pflegedienst-curadomo-pflege-betreutewohngemeinschaft -berlin-demenz-wg/lebensort-vielfalt-charlottenburg.html, Ambulante Pflegestation „Netzwerk für ambulante Pflege“, spezialisiert auf Pflege von Schwulen und Lesben im Alter, siehe www.netzwerk-ambulantepflege .de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=60& Itemid=66. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10097 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aus dem Land Niedersachsen ist bekannt: Die „Akademie Waldschlösschen“ ist eine vom Land Niedersachsen anerkannte Heimvolkshochschule. Sie ist eine bundesweit anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung von/für LSBT*I Menschen. Die Seminare umfassen auch den Schwerpunkt ältere LSBT*I Menschen, wie die vom BMFSFJ finanzierten Vernetzungstreffen der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e. V.). Die niedersächsischen Aidshilfen beschäftigen sich mit dem Thema „Älter werden “ insbesondere unter dem Gesichtspunkt „Ältere HIV positive MSM“. Dazu findet Anfang November ein Workshop in Zusammenarbeit mit der Deutschen Aidshilfe statt. Innerhalb des Landesverbandes ist insbesondere die „Lazaruslegion e. V. – Christliche AIDS-Beratungsstelle“ für ältere HIV Positive MSM zuständig. Das Seniorenservicebüro der Stadt Hannover erhält für dieses Jahr eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Darüber hinaus sind einzelne kommunale Projekte bekannt. 10. Inwieweit fördert die Bundesregierung Projekte und Initiativen, die bedarfsgerechte Wohnmöglichkeiten für ältere LSBTTI ermöglichen? Die Bundesregierung fördert bundesweit einzelne, gemeinschaftliche Wohnprojekte . Diese unterstützen das generationenübergreifende, selbstbestimmte und selbstständige Leben im Alter. Hier liegt der Hauptaspekt der Förderung. Toleranz und gegenseitiger Respekt der unterschiedlichen Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber ihren Mitmenschen sind dabei zentrale Faktoren für das Gelingen solcher Projekte. So konnten in zahlreichen Wohnprojekten inklusive Lebens - und Wohnbedingungen geschaffen werden, die damit auch älteren LSBTTI zugutekommen. Berücksichtigung fand das Thema auch bei dem vom BMFSFJ 2015 ausgeschriebenen Programm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“. So sind die in Planung befindlichen Projekte Lebensort Vielfalt II der Schwulenberatung Berlin und Inklusive Regenbogen der „Rad und Tat Berlin gGmbH“ – vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Mittel – in den erweiterten Kreis der grundsätzlich förderfähigen Projekte aufgenommen worden. Unabhängig hiervon ist eine darüber hinausgehende, vor allem regelmäßige Ausrichtung der Förderung allein auf Fragen der sexuellen Orientierung der Bewohnerinnen und Bewohner in vielen Fällen schwer mit dem Selbstverständnis der Projekte als autonome und selbstverwaltete Initiativen mit einer hohen Bedeutung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in Einklang zu bringen. 11. Welche Bemühungen werden unternommen, um das Thema der kultursensiblen Pflege auch im Hinblick auf die Sensibilisierung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und unterschiedliche sexuelle Identitäten in ein bundesweites Curriculum für die Alten- und Krankenpflege als Querschnittsthema aufzunehmen? Welche Rolle wird das Thema der kultursensiblen Pflege in der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufereformgesetz einnehmen? Kennzeichen der Langzeitpflege ist ihre Ausgestaltung als „Beziehungspflege“. Grundlage dafür ist insbesondere auch die Biographiearbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10097 Der Blick auf den einzelnen pflegebedürftigen Menschen in seiner konkreten Situation ist dementsprechend zentraler Bestandteil der Ausbildung in der Altenpflege . Die Umsetzung erfolgt durch das Altenpflegegesetz des Bundes und die dazu ergangene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, während die weitere Ausgestaltung und die Durchführung den Ländern obliegen. Die Ausbildungsund Prüfungsverordnung benennt das Thema „Sexualität im Alter“ als Unterrichtsinhalt , ohne jedoch weiter nach sexuellen Orientierungen zu differenzieren. Die Krankenpflege ist auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Die Umsetzung erfolgt durch das Krankenpflegegesetz des Bundes und die dazu ergangene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die weitere Ausgestaltung und die Durchführung obliegen auch hier den Ländern. Durch den Unterricht sind die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in ihrem Pflegehandeln das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Personen zu berücksichtigen , das Pflegehandeln personenbezogen auszurichten und dabei unter anderem interkulturelle Aspekte sowie ethische Grundfragen und die jeweilige Lebenssituation zu beachten. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe wird die kultursensible Pflege in allen Lebensphasen und -situationen der zu pflegenden Menschen unter Berücksichtigung auch der sexuellen Orientierung bereits als Ausbildungsziel benannt. In der auf Grundlage des Gesetzes zu erlassenden Ausbildungs - und Prüfungsverordnung sollen die Ausbildungsziele weiter ausgeführt werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Fachkommission soll Empfehlungen für die weitere Umsetzung erarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333