Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10101 18. Wahlperiode 21.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9920 – Wirtschaftliche Situation der Unternehmen in der privaten Krankenversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen für jede privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten Alterungsrückstellungen bilden, um das höhere Krankheitsrisiko im Alter und damit höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Die Mittel für die Rückstellungen legt die PKV auf den Kapitalmärkten an. Der zu erwartende zukünftige Zins und Zinseszins wird zur Deckung der kalkulierten erwarteten Kosten in die Beitragsberechnung einbezogen. Von der Höhe des Rechnungszinses und des darüber hinaus erzielten Überzinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen auch erreicht werden kann. Damit wird deutlich, wie stark die PKV von den Auswirkungen der langanhaltenden Niedrig- und Null-Zinsphase betroffen ist. Niedrige Zinsen bedeuten für die Unternehmen geringe Erträge bei der Kapitalanlage der angesparten Rückstellungen . Durch die Absenkung des Rechnungszinses haben Unternehmen wie der AXA Konzern AG und die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) ihre Beiträge bereits stark erhöht (TAGESSPIEGEL Online vom 2. März 2016, „DKV-Beiträge steigen um bis zu 130 Euro im Monat“; Versicherungsbote vom 19. November 2015). Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus werden bei den Unternehmen der PKV weitere Beitragserhöhungen erwartet (Süddeutsche Zeitung vom 24. Juni 2016). Eine Untersuchung der ASSEKURATA Assekuranz Rating -Agentur GmbH von Juni 2016 schätzt ein, dass kurz- bis mittelfristig ein Rechnungszins von 2 Prozent für den Großteil der PKV-Unternehmen realistisch sei (vgl. Marktausblick zur privaten Krankenversicherung 2016/17). In den vergangenen Monaten wurde viel über die Probleme der PKV-Unternehmen in den Medien berichtet: Der Bestand der PKV-Unternehmen im Kerngeschäft der Vollversicherungen sei weiterhin rückläufig (ÄrzteZeitung vom 23. Juni 2016, „PKV-Anbieter gewinnen kaum Kunden für Vollversicherung“), privat Krankenversicherte müssen mit deutlich steigenden Beiträgen rechnen (Süddeutsche Zeitung vom 24. Juni 2016, „Höhere Preise für Privatversicherte “), die Anzahl der privat Versicherten in den preislich gedeckelten und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vom Leistungsangebot begrenzten Basis- oder Standardtarif sei erheblich gestiegen (die Zahl hat sich in den letzten fünf Jahren um fast ein Viertel auf knapp 75 000 Versicherte erhöht, Frankfurter Rundschau vom 31. Mai 2016) und das zweitgrößte PKV-Unternehmen, die DKV, verliere im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 1. Januar 2016 über 20 000 Mitglieder (DIE WELT vom 11. August 2016). Uwe Laue, Vorsitzender des PKV-Verbandes, erläuterte, dass die Versichertenzahl in der Krankenvollversicherung im vergangenen Jahr erneut um 47 100 oder 0,5 Prozent gesunken sei (versicherungswirtschaft-heute.de vom 24. Juni 2016). Die Einnahmen durch Versicherungsbeiträge fielen folglich niedriger aus. Weiterhin sind die Leistungsaufwendungen im Jahr 2015 deutlich stärker gestiegen als die Beitragseinnahmen (ÄrzteZeitung vom 24. Juni 2016, „Rechenschaftsbericht : PKV mit deutlichem Ausgabenanstieg“). Die wirtschaftliche Situation der PKV-Unternehmen scheint sich demnach weiter zu verschlechtern. Es liegt auf der Hand, dass damit auch die Prämienbelastungen für die privat Krankenversicherten steigen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über die privaten Krankenversicherungen aus. Aufgrund vieler gesetzlicher Regelungen , die die PKV betreffen und der Kontrolle durch die BaFin unterstehen, liegen ihr daher umfangreiche Daten über die Branche vor. Falls wettbewerbsrelevante Daten aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt werden, bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller um aggregierte Daten in der öffentlichen Antwort sowie um Übermittlung der geheimhaltungsbedürftigen Daten an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages. 1. Wie viele Versicherte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen PKV-Unternehmen versichert (bitte in Jahres-Schritten für die Jahre ab 2010 gliedern)? Die Tabelle enthält die aggregierten Daten für die Anzahl der Versicherten in der Krankheitskostenvollversicherung als Substitut zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung bei allen Krankenversicherungsunternehmen . 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl 8.916.325 9.005.595 8.981.153 8.901.101 8.844.601 8.795.904 Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen , zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.* * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10101 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne der einzelnen Versicherungsunternehmen und der gesamten PKV jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach PKV-Unternehmen einzeln und in Jahres -Schritten gliedern)? Die ausgewiesenen Werte geben das Jahresergebnis der PKV-Unternehmen, die die Krankheitskostenvollversicherung betreiben, wieder. (Quelle: Statistik der BaFin – Erstversicherungsunternehmen - Krankenversicherung – Tabelle 460, die dortigen relativen Angaben sind in Euro umgerechnet.) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unternehmen 2006 2007 2008 2009 2010 ALLIANZ PRIV.KV AG 71.085.525 84.324.429 74.863.128 18.965.574 - ALTE OLDENBURGER AG - 1.741.751 1.118.173 2.038.632 2.029.929 ARAG KRANKEN 3.399.779 4.142.456 4.211.136 3.831.630 5.141.304 AXA KRANKEN 18.588.000 19.754.660 35.540.081 - - BARMENIA KRANKEN 12.410.255 11.939.050 11.373.021 13.420.410 15.425.234 BAYERISCHE BEAMTEN K 25.064.802 20.913.128 - 15.055.491 17.410.080 BERUFSFEUERWEHR HANN. 15.235 4.296 24.582 4.335 10.059 CENTRAL KRANKEN 39.570.192 41.278.632 - - - CONCORDIA KRANKEN 354.024 381.601 266.329 - - CONTINENTALE KRANKEN 9.179.248 9.372.528 8.496.292 9.373.896 8.348.628 DEBEKA KRANKEN 28.325.640 20.606.480 29.658.874 61.063.996 60.947.471 DEVK KRANKENVERS.-AG - - - - - DKV AG - - - - - DT. RING KRANKEN 14.798.880 16.684.535 3.474.107 8.657.056 4.087.048 FREIE ARZTKASSE 257.584 292.527 238.343 205.656 333.992 GOTHAER KV AG 10.210.424 10.187.170 13.767.343 9.030.696 14.361.912 HALLESCHE KRANKEN 15.255.864 14.888.889 14.733.136 15.310.080 15.089.160 HANSEMERKUR KRANKEN - - 7.939.722 7.985.081 10.004.162 HUK-COBURG KRANKEN - - - 7.446.464 4.658.385 INTER KRANKEN 8.010.561 5.058.680 3.828.054 5.757.948 17.033.042 LANDESKRANKENHILFE 28.113.400 25.248.604 12.740.191 25.311.198 30.278.894 LIGA KRANKEN 62.885 65.505 103.984 104.896 93.828 LVM KRANKEN 2.578.095 1.518.363 2.059.029 2.614.887 3.553.802 MANNHEIMER KRANKEN 418.452 413.892 532.800 325.110 113.458 MECKLENBURGISCHE KRA. 299.571 99.110 398.430 403.900 396.220 MÜNCHEN.VEREIN KV 2.594.406 3.082.751 2.675.160 2.210.885 2.834.760 NÜRNBG. KRANKEN 2.755.082 3.565.302 3.837.672 3.832.192 4.001.575 PAX-FAMILIENF.KV AG 1.245.030 2.818.992 1.059.858 1.397.352 2.006.325 PROVINZIAL KRANKEN 1.038.314 817.190 670.786 702.656 1.059.938 R+V KRANKEN 4.581.279 4.511.904 4.450.820 4.470.980 4.568.904 SIGNAL KRANKEN 25.841.634 17.948.367 14.042.644 16.292.720 31.029.345 ST. MARTINUS KRANKEN 2.187 - 223.311 - 194.348 105.042 SÜDDEUTSCHE KRANKEN 7.800.870 8.736.090 9.961.728 11.041.670 11.708.461 UNION KRANKENVERS. 8.456.038 14.960.694 9.108.651 8.276.805 14.936.375 UNIVERSA KRANKEN 3.068.752 5.856.480 7.087.232 9.798.642 10.822.724 VIGO KRANKEN 198.432 12.080 - 666.240 578.746 55.750 WÜRTT. KRANKEN - - - 1.326.372 1.730.862 SUMME 345.580.440 351.002.825 277.595.066 267.030.304 294.176.669 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10101 Unternehmen 2011 2012 2013 2014 2015 ALLIANZ PRIV.KV AG - 6.508.164 13.137.904 12.942.804 - ALTE OLDENBURGER AG 1.769.985 2.659.566 3.408.864 3.232.815 2.568.792 ARAG KRANKEN 5.102.074 5.934.636 6.955.830 7.477.316 7.978.539 AXA KRANKEN - - 34.095.035 - - BARMENIA KRANKEN 16.335.616 18.384.996 19.827.275 15.051.590 17.244.667 BAYERISCHE BEAMTEN K 28.369.014 28.709.228 39.816.322 29.387.547 34.302.224 BERUFSFEUERWEHR HANN. 9.982 15.598 37.310 110.408 10.728 CENTRAL KRANKEN 15.698.753 15.198.729 - - - CONCORDIA KRANKEN 468.556 758.693 505.769 766.336 802.736 CONTINENTALE KRANKEN 11.362.696 11.545.288 11.605.104 11.675.912 11.672.216 DEBEKA KRANKEN 58.362.408 61.015.068 62.138.196 31.768.320 32.405.574 DEVK KRANKENVERS.-AG - 118.280 64.511 - - DKV AG - - - - - DT. RING KRANKEN 3.245.370 6.176.682 6.795.670 5.985.603 7.949.376 FREIE ARZTKASSE 1.779.806 1.313.340 896.078 979.734 1.488.210 GOTHAER KV AG 14.244.062 17.021.280 17.378.235 17.320.779 15.751.038 HALLESCHE KRANKEN 26.437.250 19.765.224 14.929.798 39.919.880 14.825.096 HANSEMERKUR KRANKEN 11.844.574 23.241.984 27.488.457 27.824.013 21.961.620 HUK-COBURG KRANKEN 1.988.460 9.395.442 6.514.314 5.572.160 4.613.220 INTER KRANKEN 19.216.792 17.696.070 18.246.452 18.859.019 15.169.052 LANDESKRANKENHILFE 30.326.347 25.308.338 25.156.996 25.023.138 30.272.327 LIGA KRANKEN 405.565 416.070 204.480 304.796 - 25.904 LVM KRANKEN 3.505.528 4.557.232 4.747.264 6.238.420 5.153.040 MANNHEIMER KRANKEN 121.587 126.758 126.670 1.659.983 874.209 MECKLENBURGISCHE KRA. 300.730 404.384 604.716 606.920 507.930 MÜNCHEN.VEREIN KV 2.970.240 6.951.910 6.831.118 6.893.222 8.491.653 NÜRNBG. KRANKEN 2.227.615 2.936.144 3.934.220 3.521.088 4.511.364 PAX-FAMILIENF.KV AG 1.643.328 2.365.737 2.960.202 2.443.325 2.953.120 PROVINZIAL KRANKEN 1.250.073 1.310.793 1.281.918 1.317.477 1.307.940 R+V KRANKEN 5.067.275 4.859.190 5.107.141 5.536.180 5.597.988 SIGNAL KRANKEN 18.737.145 29.258.824 24.774.000 24.758.868 24.748.440 ST. MARTINUS KRANKEN 158.130 51.807 38.288 57.576 31.252 SÜDDEUTSCHE KRANKEN 12.883.752 13.961.637 7.543.130 9.876.022 9.963.109 UNION KRANKENVERS. 9.549.090 14.322.000 19.376.756 16.988.025 15.313.144 UNIVERSA KRANKEN 11.121.484 10.909.374 11.193.168 10.809.140 10.913.580 VIGO KRANKEN 776.820 292.486 514.650 325.008 165.969 WÜRTT. KRANKEN 1.938.566 2.346.375 2.588.025 2.916.560 3.765.876 SUMME 319.218.673 365.837.327 400.749.246 348.149.984 313.288.125 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Beitragsaufkommen pro Versicherten in der PKV in den Jahren seit 2010 entwickelt (bitte nach PKV-Unternehmen einzeln, in absoluten Zahlen und in Steigerungsraten in Jahres-Schritten angeben)? Das Beitragsaufkommen pro Versicherten in der Krankheitskostenvollversicherung entwickelte sich in den Jahren seit 2010 wie folgt (absolut und Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent). 2010 2011 2012 2013 2014 2015 223 EUR 231 EUR 236 EUR 237 EUR 236 EUR 238 EUR (+3,6 %) (+2,2 %) (+0,4 %) (-0,4 %) (+0,8 %) Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen , zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.* 4. Welche Beitragssteigerungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in den PKV-Unternehmen pro Versicherten gegeben (bitte die Steigerung in Prozent pro Jahr und nach PKV-Unternehmen einzeln gliedern)? Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen , zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. 5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Leistungsausgaben am Beitragsaufkommen in den Jahren seit 2010 (bitte nach PKV- Unternehmen einzeln und in Jahres-Schritten gliedern)? Die ausgewiesenen Werte geben die Aufwendungen für Versicherungsfälle im jeweiligen Geschäftsjahr zu den PKV-Unternehmen, die die Krankheitskostenvollversicherung betreiben, in Prozent der verdienten Brutto-Beiträge wieder. (Quelle: Statistik der BaFin – Erstversicherungsunternehmen – Krankenversicherung – Tabelle 460) * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10101 Unternehmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ALLIANZ PRIV.KV AG 75,1 % 76,3 % 75,4 % 75,4 % 78,9 % 82,8 % ALTE OLDENBURGER AG 53,2 % 52,5 % 51,8 % 51,8 % 54,2 % 56,8 % ARAG KRANKEN 55,6 % 56,7 % 55,3 % 55,3 % 56,3 % 55,9 % AXA KRANKEN 63,2 % 61,9 % 62,2 % 62,2 % 63,6 % 67,5 % BARMENIA KRANKEN 70,5 % 67,0 % 66,6 % 66,6 % 70,3 % 68,6 % BAYERISCHE BEAMTEN K 71,8 % 69,4 % 70,2 % 70,2 % 73,0 % 76,2 % BERUFSFEUERWEHR HANN. 94,3 % 98,9 % 91,7 % 91,7 % 96,9 % 86,2 % CENTRAL KRANKEN 55,8 % 56,1 % 55,5 % 55,5 % 57,7 % 60,0 % CONCORDIA KRANKEN 48,4 % 48,9 % 47,9 % 47,9 % 51,5 % 52,0 % CONTINENTALE KRANKEN 77,1 % 75,3 % 76,5 % 77,8 % 78,9 % 81,6 % DEBEKA KRANKEN 70,3 % 69,5 % 71,9 % 71,9 % 71,7 % 75,0 % DEVK KRANKENVERS.-AG 59,4 % 57,4 % 59,3 % 59,3 % 62,8 % 65,8 % DKV AG 69,9 % 70,9 % 69,4 % 69,4 % 73,2 % 78,6 % DT. RING KRANKEN 75,9 % 70,4 % 69,2 % 69,2 % 72,4 % 77,8 % FREIE ARZTKASSE 71,6 % 61,1 % 65,8 % 65,8 % 71,4 % 69,7 % GOTHAER KV AG 65,0 % 65,4 % 65,6 % 65,6 % 68,2 % 70,4 % HALLESCHE KRANKEN 56,7 % 58,8 % 58,3 % 58,3 % 56,7 % 61,0 % HANSEMERKUR KRANKEN 59,1 % 57,0 % 54,8 % 54,8 % 56,3 % 60,4 % HUK-COBURG KRANKEN 61,4 % 59,6 % 59,5 % 59,5 % 63,8 % 64,2 % INTER KRANKEN 63,1 % 63,5 % 67,6 % 67,6 % 70,5 % 73,2 % LANDESKRANKENHILFE 60,7 % 60,4 % 62,8 % 62,8 % 64,7 % 65,5 % LIGA KRANKEN 96,8 % 93,7 % 95,9 % 95,9 % 98,4 % 108,6 % LVM KRANKEN 48,5 % 48,9 % 50,8 % 50,8 % 49,4 % 50,9 % MANNHEIMER KRANKEN 53,7 % 50,9 % 52,5 % 52,5 % 48,8 % 51,7 % MECKLENBURGISCHE KRA. 30,7 % 32,2 % 33,2 % 33,2 % 33,0 % 34,8 % MÜNCHEN.VEREIN KV 67,5 % 64,4 % 61,1 % 61,1 % 67,8 % 66,9 % NÜRNBG. KRANKEN 49,1 % 52,6 % 49,1 % 49,1 % 52,8 % 51,2 % PAX-FAMILIENF.KV AG 75,7 % 73,9 % 73,5 % 73,5 % 79,6 % 79,5 % PROVINZIAL KRANKEN 45,7 % 43,9 % 40,3 % 40,3 % 41,8 % 41,2 % R+V KRANKEN 51,9 % 50,4 % 49,4 % 49,4 % 48,7 % 46,8 % SIGNAL KRANKEN 74,0 % 73,6 % 75,3 % 75,3 % 79,2 % 80,0 % ST. MARTINUS KRANKEN 78,1 % 65,6 % 79,9 % 79,9 % 78,3 % 83,6 % SÜDDEUTSCHE KRANKEN 61,1 % 61,5 % 60,7 % 60,7 % 64,0 % 65,3 % UNION KRANKENVERS. 56,7 % 54,3 % 54,2 % 54,2 % 55,1 % 57,8 % UNIVERSA KRANKEN 51,7 % 51,3 % 53,1 % 53,1 % 54,4 % 56,5 % VIGO KRANKEN 46,5 % 36,9 % 37,7 % 37,7 % 36,2 % 39,2 % WÜRTT. KRANKEN 45,8 % 45,5 % 46,8 % 46,8 % 48,6 % 48,1 % BRANCHE 66,7 % 66,1 % 66,3 % 66,3 % 68,4 % 71,1 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Personen, bei denen der Versicherungsvertrag nach einem Aufnahmeantrag nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen zustande kommt (bitte in Jahresschritten ab 2010 angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Personen, bei denen ein PKV-Antrag abgelehnt wurde (bitte in Jahresschritten ab 2010 angeben)? Welches sind die Gründe hierfür? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ratenzahlungen bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge vereinbart? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Wie viele der privat Versicherten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einrichtung des Notlagentarifs in diesem versichert (bitte nach einzelnen PKV-Unternehmen und Jahr bzw. Quartal oder Monat (falls verfügbar ) gliedern)? Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Versicherten im Notlagentarif. (Quelle: Zahlenberichte der privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes) 2013 2014 2015 93.500 114.400 115.800 10. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Anträge für Sozialhilfeleistungen bei Sozialämtern zur Zahlung der Versicherungsbeiträge für PKV-Unternehmen von Versicherten gestellt (bitte in Jahres-Schritten gliedern)? 11. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Anträge auf Grundsicherung im Alter zur Zahlung der Versicherungsbeiträge für PKV- Unternehmen von Versicherten gestellt (bitte in Jahres-Schritten gliedern)? Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Statistische Daten über die Anzahl der Versicherten in der privaten Krankenversicherung , die wegen der Höhe der von ihnen zu zahlenden Beiträge einen Antrag auf Sozialhilfeleistungen stellen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Anträge auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) zur Zahlung der Versicherungsbeiträge für PKV-Unternehmen gestellt (bitte in Jahres -Schritten gliedern)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10101 13. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Basistarif bzw. Standardtarif versichert, und wie vielen davon wird eine Beitragsreduktion wegen Hilfebedürftigkeit gewährt (bitte jeweils für die Jahre seit 2009 angeben)? Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Versicherten im Standardtarif. (Quelle: Zahlenberichte der privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 38.400 40.200 41.800 43.500 45.400 45.500 45.800 Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Versicherten im Basistarif. Die Anzahl der Versicherten mit Beitragsreduktion wegen Hilfebedürftigkeit ist in Klammern angegeben. (Quelle: Zahlenberichte der privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 13.500 21.000 26.100 30.200 26.700 28.700 29.400 (4.600) (6.900) (9.600) (11.900) (13.900) (15.400) (16.500) 14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bei der PKV aufgelaufenen Beitragsschulden, und wie haben diese sich seit 2008 entwickelt (bitte in Jahres-Schritten)? Die aggregierten bilanzierten Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern aus dem gesamten Krankenversicherungsgeschäft in Tsd. Euro betragen: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 153.904 184.086 266.304 317.842 331.633 318.183 340.515 272.021 15. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen des Notlagentarifs in diesem versichert, und wie viele sind in einen anderen Tarif zurückgekehrt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, falls möglich)? Bezüglich der Anzahl der Personen im Notlagentarif wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Nach Auskunft des PKV-Verbandes ist die Gesamtzahl der Versicherten im Notlagentarif seit 2014 relativ stabil, wobei ein dynamischer Ab- und Zugang in den Tarif zu verzeichnen ist. Im Laufe des Jahres 2015 sind etwa 40 Prozent der Versicherten aus dem Notlagentarif ausgeschieden. Diese Versicherten waren durchschnittlich 9,5 Monate im Notlagentarif versichert. Die große Mehrheit dieser Versicherten wechselte anschließend in ihren Ursprungstarif zurück. 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche jährliche Abschmelzung der Alterungsrückstellungen bei im Notlagentarif Versicherten (bitte absolut und relativ angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im Notlagentarif geforderten Beiträge im Durchschnitt, und wie hoch sind sie mindestens und höchstens? Nach einer Abfrage des Bundesministeriums für Gesundheit im Mai 2016 bei einzelnen Versicherungsunternehmen (keine vollständige Erfassung) liegt der durchschnittliche Beitrag der Versicherten im Notlagentarif je nach Versicherungsunternehmen zwischen 76 und 102 Euro. 18. Welche Leistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Basis - und Standardtarif gegenüber gesetzlich Krankenversicherten eingeschränkt , worin bestehen die Unterschiede in den Leistungen dieser beiden Tarife, wie begründen sich diese Leistungseinschränkungen jeweils rechtlich ? Unter den jeweiligen Teil II (sowie Teil III für den Standardtarif) der brancheneinheitlichen Versicherungsbedingungen für den Basistarif bzw. Standardtarif bzw. den zugehörigen Heilmittelverzeichnissen sind die in diesen Tarifen jeweils erstattungsfähigen Leistungen aufgelistet. Die Versicherungsbedingungen des Basistarifs und des Standardtarifs sind unter www.pkv.de/service/broschueren/ musterbedingungen/ abrufbar. Nach § 152 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, welche die substitutive Krankenversicherung betreiben , seit dem 1. Januar 2009 zum Angebot eines branchenweit einheitlichen Basistarifs verpflichtet, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils vergleichbar sind. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsumfangs im Basistarif obliegt dem PKV-Verband unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (§ 158 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes). Diesem Auftrag ist der PKV-Verband mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2009 für den Basistarif (AVB/BT 2009) nachgekommen. Um die Beitragsentlastungswirkung beim Wechsel aus der klassischen Tarifwelt in den Standardtarif zu erreichen, orientiert sich das Leistungsniveau des Standardtarifs grundsätzlich am Leistungsniveau der GKV, kann aber bei bestimmten Leistungen auch davon abweichen. So sieht der Leistungskatalog des Standardtarifs z. B. keine Haushaltshilfe oder keine Soziotherapie vor. Zur Begründung der Leistungseinschränkungen siehe die Antwort zu Frage 19. 19. Welche inhaltlichen Gründe verhindern, dass die Bundesregierung statt eines mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbaren Versicherungsschutzes einen gleichen Versicherungsschutz ohne diese Leistungseinschränkungen gesetzlich zu regeln beabsichtigt? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass trotz der Maßgabe, dass die Vertragsleistungen „vergleichbar“ sein müssen, eine ausreichende Möglichkeit zur konkretisierenden Definition des Leistungsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten der privaten Krankenversicherung eingeräumt werden muss. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 10. Juni 2009 (BVerfG, 1 BvR 706/08 vom 10. Juni 2009) bestätigt, dass der Maßstab „vergleichbarer Leistungen“ keineswegs einen Zwang schafft, sämtliche Detailregelungen aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in den Basistarif zu überführen. Gleiches gilt für den Leistungsumfang des Standardtarifs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10101 20. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Tarifen mit Selbstbehalten versichert? Was ist der Bundesregierung über die Höhe dieser Selbstbehalte bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Basistarifversicherten , die Tarife mit Selbstbehalten gewählt haben? Was ist der Bundesregierung über Verteilung der Basistarifversicherten auf die verschiedenen Höhen von 300, 600, 900 und 1 200 Euro bekannt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2016 zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8590 verwiesen. 22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen oder Studien, wie viele privat Versicherte Schwierigkeiten bei der Aufbringung der Selbstbehalte haben und deswegen medizinische Leistungen nicht in Anspruch nehmen ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. Wie viele PKV-Versicherte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. April 2012 ihren PKV-Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre gekündigt ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Wie oft haben Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler eine zu Beginn erhaltene Abschlussprovisionen anteilig oder vollumfänglich an ein PKV-Unternehmen im Fall einer Kündigung seitens der Versicherten innerhalb der ersten fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgezahlt (Stornohaftung)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Beitragserhöhungen bei den PKV-Unternehmen, die durch das aktuell niedrige Zinsniveau ausgelöst wurden und werden? 26. Was unternimmt die Bundesregierung, um privat Versicherte vor möglichen anstehenden Beitragserhöhungen zu schützen? Die Fragen 25 und 26 werden zusammengefasst beantwortet. Die zinsbedingten Beitragserhöhungen dienen ebenso wie die Erhöhungen infolge gestiegener Gesundheitsausgaben der Finanzierung der künftigen Leistungen . In Erwartung weiter fallender Rechnungszinsen wurde § 11 Absatz 2 KVAV (Berechnung der Prämien bei Prämienanpassung) mit Wirkung zum 22. April 2016 bereits ergänzt. Die Regelung eröffnet den Unternehmen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anlässlich einer Beitragsanpassung die Möglichkeit , Beitragsauswirkungen, die sich aus einer erforderlichen Anpassung des Rechnungszinses ergeben, über mehrere Jahre zu strecken. Hierdurch sollen für den Versicherungsnehmer eine insgesamt stetigere Beitragsentwicklung erreicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und unzumutbare Beitragssprünge vermieden werden. Die Zahl der Stufen ist im Interesse der Sicherheit der Kalkulation begrenzt. Die Möglichkeit zur Verwendung weiterer Mittel zur Begrenzung von Beitragsanpassungen bleibt ausdrücklich unberührt. Darüber hinaus zeigen die durch den Gesetzgeber implementierten Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter und zur Direktgutschrift aus dem Zinsüberschuss (§§ 149 und 150 VAG) Wirkung. Dies lässt sich an dem Anteil der aus diesen Maßnahmen stammenden Mittel an den Alterungsrückstellungen und insbesondere an den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen, die den Alterungsrückstellungen zugeführt werden, ablesen. 27. Wie viele Beschwerden über private Krankenversicherungen sind in den letzten fünf Jahren bei der BaFin oder dem Ombudsmann der PKV eingegangen (bitte nach Versicherungsunternehmen und Jahr auflisten)? Die Anzahl der bei der BaFin eingereichten Beschwerden über einzelne private Krankenversicherungsunternehmen, die die Krankheitskostenvollversicherung betreiben, stellt sich wie folgt dar (Quelle: Jahresbericht der BaFin): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10101 Unternehmen 2011 2012 2013 2014 2015 ALLIANZ PRIV.KV AG 173 158 111 105 73 ALTE OLDENBURGER AG 2 1 4 - 4 ARAG KRANKEN 17 28 19 19 14 AXA KRANKEN 161 154 166 142 177 BARMENIA KRANKEN 69 44 57 34 29 BAYERISCHE BEAMTEN K 81 59 91 40 36 BERUFSFEUERWEHR HANN. - - - - - CENTRAL KRANKEN 182 343 147 87 58 CONCORDIA KRANKEN 1 4 - 2 - CONTINENTALE KRANKEN 68 66 47 38 50 DEBEKA KRANKEN 83 96 80 82 71 DEVK KRANKENVERS.-AG - 5 1 3 1 DKV AG 262 198 185 124 92 DT. RING KRANKEN 32 22 28 25 8 FREIE ARZTKASSE 2 1 - - - GOTHAER KV AG 96 100 62 31 24 HALLESCHE KRANKEN 58 55 35 53 33 HANSEMERKUR KRANKEN 48 60 53 55 24 HUK-COBURG KRANKEN 40 37 42 44 34 INTER KRANKEN 29 35 21 28 15 LANDESKRANKENHILFE 21 21 28 25 28 LIGA KRANKEN - - - 2 - LVM KRANKEN 8 6 6 6 3 MANNHEIMER KRANKEN 9 11 5 16 3 MECKLENBURGISCHE KRA. - - - - - MÜNCHEN.VEREIN KV 35 36 12 16 6 NÜRNBG. KRANKEN 9 11 7 3 6 PAX-FAMILIENF.KV AG - - 2 - - PROVINZIAL KRANKEN - - - - 1 R+V KRANKEN 4 7 8 8 7 SIGNAL KRANKEN 57 55 43 51 45 ST. MARTINUS KRANKEN - - - - - SÜDDEUTSCHE KRANKEN 10 5 3 15 18 UNION KRANKENVERS. 49 32 20 26 20 UNIVERSA KRANKEN 24 20 20 12 10 VIGO KRANKEN 3 - - 1 - WÜRTT. KRANKEN 4 5 3 1 2 SUMME 1637 1675 1306 1094 892 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die nachfolgende Tabelle enthält das Beschwerdeaufkommen beim Ombudsmann der PKV. (Quelle: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Tätigkeitsbericht 2015) 2011 2012 2013 2014 2015 6.511 6.354 5.984 5.875 5.770 Unter Berücksichtigung der knapp 43 Millionen bestehenden Verträge (Stand: 31. Dezember 2015) in der Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist, errechnet sich eine Beschwerdequote von rund 0,013 Prozent. Hochgerechnet auf die einzelnen Leistungsfälle pro versicherte Person wird diese Zahl noch weitaus kleiner. Weiter ist zu berücksichtigen, dass sich einige Beschwerden gar nicht auf die Private Krankenversicherung bezogen und bereits aus diesem Grund unzulässig waren. Von den im Berichtsjahr eingegangenen Beschwerden waren 4 015 und damit 69,6 Prozent zulässig. 79,6 Prozent der Beschwerden entfielen auf die Krankheitskostenvollversicherung. 28. Erwartet die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine wesentliche Änderung des Niedrigzinsumfeldes? Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) legt die Geldpolitik fest, zu der unter anderem die Beschlüsse zu den Leitzinssätzen gehören. Hierbei ist die EZB nach den Verträgen unabhängig. Die Bundesregierung gibt keine prognostischen Einschätzungen ab. 29. Welche Nettoverzinsung haben die einzelnen PKV-Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 erzielt (bitte nach PKV-Unternehmen einzeln und in Jahres-Schritten gliedern)? Die Reinverzinsung, in der sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt werden, entwickelte sich bei den PKV-Unternehmen, die die Krankheitskostenvollversicherung betreiben, wie folgt (Quelle: Statistik der BaFin – Erstversicherungsunternehmen – Krankenversicherung – Tabelle 460): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10101 Unternehmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ALLIANZ PRIV.KV AG 4,2 % 4,3 % 4,6 % 4,3 % 4,1 % 4,0 % ALTE OLDENBURGER AG 4,7 % 4,0 % 4,0 % 4,1 % 3,7 % 3,8 % ARAG KRANKEN 4,3 % 4,0 % 4,0 % 3,7 % 4,2 % 3,1 % AXA KRANKEN 4,1 % 4,0 % 3,9 % 4,0 % 4,0 % 3,8 % BARMENIA KRANKEN 4,2 % 3,7 % 3,9 % 3,7 % 3,8 % 3,6 % BAYERISCHE BEAMTEN K 4,1 % 4,0 % 4,0 % 3,9 % 3,7 % 3,6 % BERUFSFEUERWEHR HANN. 3,8 % 3,9 % 3,7 % 3,2 % 3,2 % 3,1 % CENTRAL KRANKEN 3,9 % 4,0 % 3,9 % 3,7 % 3,7 % 3,4 % CONCORDIA KRANKEN 4,4 % 4,5 % 4,2 % 4,0 % 3,8 % 3,4 % CONTINENTALE KRANKEN 4,1 % 3,9 % 3,9 % 3,8 % 3,7 % 3,5 % DEBEKA KRANKEN 5,1 % 4,8 % 5,0 % 4,8 % 4,5 % 4,2 % DEVK KRANKENVERS.-AG 4,8 % 4,3 % 4,7 % 4,4 % 4,0 % 3,6 % DKV AG 4,4 % 4,2 % 3,8 % 4,0 % 3,6 % 3,5 % DT. RING KRANKEN 4,2 % 4,0 % 4,4 % 3,9 % 3,9 % 3,9 % FREIE ARZTKASSE 4,2 % 4,2 % 4,3 % 4,6 % 3,9 % 3,8 % GOTHAER KV AG 3,9 % 4,0 % 4,0 % 3,8 % 3,9 % 3,9 % HALLESCHE KRANKEN 4,0 % 4,0 % 4,4 % 3,9 % 3,5 % 3,3 % HANSEMERKUR KRANKEN 4,2 % 3,5 % 4,5 % 4,7 % 4,7 % 3,9 % HUK-COBURG KRANKEN 4,0 % 3,4 % 4,5 % 3,9 % 3,6 % 3,1 % INTER KRANKEN 3,9 % 4,0 % 4,2 % 3,9 % 3,9 % 3,6 % LANDESKRANKENHILFE 3,7 % 3,0 % 3,0 % 2,9 % 2,6 % 2,2 % LIGA KRANKEN 4,4 % 4,0 % 4,5 % 3,3 % 3,8 % 3,1 % LVM KRANKEN 4,0 % 3,8 % 5,0 % 3,8 % 4,1 % 3,4 % MANNHEIMER KRANKEN 4,0 % 2,4 % 4,0 % 3,7 % 3,3 % 3,4 % MECKLENBURGISCHE KRA. 4,1 % 3,0 % 5,2 % 4,0 % 4,2 % 3,5 % MÜNCHEN.VEREIN KV 3,3 % 3,0 % 3,7 % 3,0 % 3,6 % 3,3 % NÜRNBG. KRANKEN 4,2 % 3,7 % 4,3 % 3,8 % 3,6 % 3,8 % PAX-FAMILIENF.KV AG 4,0 % 3,5 % 4,1 % 3,8 % 3,7 % 3,5 % PROVINZIAL KRANKEN 4,6 % 4,0 % 4,0 % 4,1 % 3,7 % 3,5 % R+V KRANKEN 4,7 % 3,9 % 4,0 % 3,8 % 4,0 % 3,6 % SIGNAL KRANKEN 4,1 % 4,1 % 4,2 % 4,0 % 4,4 % 4,3 % ST. MARTINUS KRANKEN 5,0 % 4,0 % 4,3 % 2,5 % 3,3 % 3,1 % SÜDDEUTSCHE KRANKEN 4,3 % 4,1 % 4,6 % 4,0 % 4,0 % 3,8 % UNION KRANKENVERS. 4,1 % 3,8 % 4,2 % 3,7 % 3,7 % 3,4 % UNIVERSA KRANKEN 4,2 % 3,8 % 4,0 % 3,8 % 3,7 % 3,5 % VIGO KRANKEN 3,6 % 3,5 % 4,3 % 4,0 % 3,6 % 2,5 % WÜRTT. KRANKEN 3,9 % 3,5 % 3,5 % 3,7 % 3,1 % 3,3 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10101 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Überzins bei den einzelnen PKV-Unternehmen, und wie war die tatsächliche Aufteilung der Überzinsen auf Grundlage des § 12a des Versicherungsaufsichtsgesetzes bei den einzelnen PKV-Unternehmen seit 2010 (bitte nach PKV-Unternehmen einzeln und in Jahres-Schritten gliedern)? Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen , zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.* 31. Welche PKV-Unternehmen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Verfahrens des aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) ihren individuellen Rechnungszins auf unter 3,5 Prozent senken? Auf welchen Wert wurde jeweils gesenkt, und für welchen Zeitraum gilt bzw. galt dies? Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen , zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.* 32. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH von Juni 2016, dass kurz- bis mittelfristig ein Rechnungszins von 2 Prozent für den Großteil der PKV-Unternehmen realistisch sei (bitte begründen)? Laut den der BaFin vorliegenden Prognosen wird der durchschnittliche tarifliche Rechnungszins bei einem Großteil der PKV-Unternehmen im Jahr 2019 über 2,2 Prozent liegen. Insoweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur nicht. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/10101 33. Wie viele Unternehmen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt den von ihnen verwendeten ursprünglichen Rechnungszins nicht mehr mit dem Verfahren zum AUZ nachweisen, und wie viele Versicherte haben diese Unternehmen in der Vollversicherung? Im Jahr 2015 konnten 36 Unternehmen, die die Krankheitskostenvollversicherung betreiben, den ursprünglichen Rechnungszins von 3,5 Prozent nicht nachweisen , im Jahr 2016 waren es die 37 Anbieter der Krankheitskostenvollversicherung . Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333