Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 20. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10110 18. Wahlperiode 24.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9716 – Herdenschutz und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der sich in Deutschland ansiedelnden Wölfe steigt seit Jahren. Der Wolf erobert sich immer mehr Regionen und Bundesländer als Verbreitungsgebiet zurück. Entsprechend wächst das gesellschaftliche Konfliktpotenzial – sei es durch tatsächliche Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere, sei es durch über 100 Jahre verloren gegangene Erfahrungen beim Zusammenleben mit dem Wolf. Trotz seines hohen internationalen Schutzstatus wird über die Zukunft des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland entscheiden, ob es – auch politisch – gelingt, gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Das erfordert nicht nur Vermittlung von Verhaltensregeln in Wolfsgebieten, deren Notwendigkeit und Wirksamkeit verstanden werden, sondern auch einen Interessenausgleich mit Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern sowie der Jägerschaft. Alle Expertinnen und Experten bestätigten in einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 25. November 2015, dass für einen erfolgreichen Wolfsschutz effektive Herdenschutzmaßnahmen , möglichst noch vor Eintreffen der ersten Wölfe, ausschlaggebend ist. Sie unterstützten die Einrichtung eines bundesweiten Herdenund Wolfsschutz-Kompetenzzentrums. Neben Politikberatung soll das Zentrum eine bundeseinheitliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit entwickeln, Forschungsvorhaben initiieren, selbst durchführen oder koordinieren sowie offizielle Informationen zum Thema Wolf für die Bevölkerung, die Medien, Behörden und insbesondere für Betriebe mit Weidetierhaltung bündeln. Die Minimierung des Risikos von Übergriffen von Wölfen auf Weidetiere ist ein wesentlicher Schlüssel für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfs als heimisches Wildtier bei der Bevölkerung, nicht nur in den Regionen mit realer Wolfpräsenz (siehe Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz ist Wolfsschutz – Jetzt ein bundesweites Kompetenzzentrum aufbauen“ auf Bundestagsdrucksache 18/6327 vom 13. Oktober 2015). Im Februar 2016 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ (DBBW) eingerichtet, die die zuständigen Landesbehör- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10110 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den bei Fragen rund um den Wolf beraten und bundesweit Daten zur Ausbreitung des Wolfes sammeln soll. Nach Ausschreibung wurde diese Beratungsstelle bei der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) angebunden. Sie kooperiert mit dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e. V. und dem Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik (Standort Gelnhausen). Angesiedelt ist die Stelle im Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG). Zunächst sollen alle Wolfsnachweise in Deutschland für eine neue Datenbank erfasst werden. 1. Welche Aufgaben und Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf werden von den einzelnen beteiligten Forschungseinrichtungen, dem „LUPUS – Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland“, dem „Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin“ (IZW), dem „Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik“, Standort Gelnhausen und dem „Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz“ (SMNG) bearbeitet (bitte einzeln für die beteiligten Einrichtungen aufführen)? Die Arbeiten im Aufgabenbereich der Dokumentations- und Beratungsstelle zum Wolf (DBBW) umfassen die Zusammenstellung und fortlaufende Aktualisierung der in den Bundesländern gültigen Regelungen zur Schadensprävention und -kompensation. Zudem werden jährlich alle in den Bundesländern registrierten Schadensfälle durch Wölfe sowie die dort ergriffenen Präventionsmaßnahmen und geleisteten Kompensationszahlungen zusammengestellt. Schließlich werden die Naturschutzbehörden der Bundesländer bei Fragen zum Wolfsmanagement in Deutschland (u. a. zur Schadensprävention und -kompensation) beraten. Die vorstehenden Aufgaben werden in dem Konsortium ausschließlich von „LUPUS – Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland“ wahrgenommen. 2. Wie ist die personelle und finanzielle Ausstattung der beteiligten Forschungseinrichtungen für die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ (DBBW), und wie hoch ist dabei der jeweilige Anteil an Bundeshaushaltsmitteln? Die finanzielle Ausstattung der beteiligten Forschungseinrichtungen beträgt 424 808,09 Euro für eine Laufzeit von drei Jahren. Davon erhält die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung Projektmittel in Höhe von 113 563,59 Euro, das SMNG 84 966 Euro, LUPUS 191 768,50 Euro und das IZW 34 510 Euro aus dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Anteil der Bundesmittel beträgt 100 Prozent. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Projektlaufzeit bis November 2018. 3. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplanes 16 des Bundeshaushaltes wird das Vorhaben finanziert? Die DBBW wird als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des BMUB aus Kapitel 1604 Titel 544 01 – Forschung , Untersuchungen und Ähnliches – des Bundeshaushaltes mit einer Laufzeit von drei Jahren finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10110 4. Welche Daten zum Wolf sollen von der neu aufzubauenden Datenbank erfasst werden? In der Datenbank sollen insbesondere Daten zu Ort, Nachweisart (Sichtung, Haar, Speichel, Trittsiegel, etc.), Monitoringmethode, Bewertung des Hin- oder Nachweises , genetischem Nachweis sowie Ergebnisse von Todfundanalysen erfasst werden. 5. Welche aktuellen Zahlen sind der Bundesregierung aus den einzelnen Bundesländern zur Verbreitung des Wolfes, zu Verkehrsopfern und ungeklärten Todesfällen bekannt (bitte nach Bundesländern auflisten)? Bezüglich der aktuellen Zahlen zu den Wolfsvorkommen in Deutschland im Monitoringjahr 2015/2016 wird auf die Pressemitteilung und das Pressehintergrundpapier des BfN vom 23. September 2016 verwiesen: www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2016/Dokumente/_Wolf_Hintergrundpapier_ September2016_final.pdf. Danach wurden 46 Rudel, 15 Paare und vier residente Einzeltiere im Monitoringjahr 2015/2016 nachgewiesen. Die aktuellen Daten zur Anzahl der Rudel, der Paare und der residenten Einzeltiere in den einzelnen Bundesländern und den Todesursachen im Monitoringjahr 2015/2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Wolfsvorkommen 2015/2016 Todesursachen (Anzahl pro BL) SN BB ST BY SH NI HE BW MV TH Anzahl Rudel/ Paare/ residente Einzeltiere 15/3/1 16/6/1 7/4/- -/-/1 6/2/1 2/-/- -/-/1 natürliche Todesursachen 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0 Verkehrsunfälle 1 11 1 1 0 5 1 0 0 1 illegale Tötungen 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 Management 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 unbekannte Todesursachen 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Durch den hohen wissenschaftlichen Einsatz sind von den mittlerweile etwa 130 registrierten Todesfällen seit dem ersten Auftreten des Wolfes in Deutschland nur weniger als 1 Prozent ungeklärt. 6. Wie viele Übergriffe durch den Wolf auf Weidetiere sind der Bundesregierung bis zum heutigen Tag bekannt (bitte nach Tierart, Bundesland, Jahr und Monat auflisten)? Die nachfolgenden Tabellen stellen die Verteilung der Nutztierübergriffe durch den Wolf über die verschiedenen Bundesländer im Zeitraum 2000 bis 2015 dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10110 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2002: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 33 0 0 0 0 33 2 Summe 33 0 0 0 0 33 2 2003: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 0 0 0 0 0 0 0 Summe 0 0 0 0 0 0 0 2004: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 3 0 0 0 0 3 2 Summe 3 0 0 0 0 3 2 2005: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 0 0 0 0 1* 1 1 Summe 0 0 0 0 1 1 1 * = Hund (getöteter Jagdterrier, der zuvor Wolf gestellt hat) 2006: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 33 0 0 7 0 40 12 BB 0 0 0 0 0 0 Summe 33 0 0 7 0 40 12 2007: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 67 3 0 2 0 72 16 BB 4 0 0 0 0 4 3 MV 24 0 0 0 0 24 6 NI 0 0 0 0 0 0 0 Summe 95 3 0 2 0 100 25 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10110 2008: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 67 3 0 0 0 60 17 BB 71 2 0 0 0 73 10 MV 41 0 0 0 0 41 4 NI 7 0 0 0 0 7 1 ST 1 0 0 0 0 1 1 HE 28 0 0 0 0 28 5 Summe 215 5 0 0 0 210 38 2009: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 22 0 0 0 0 22 10 BB 34 1 0 1 0 36 12 MV 19 0 0 0 0 19 1 NI 1 0 0 0 0 1 1 ST 1 0 0 0 0 1 1 HE 48 1 0 0 0 49 20 NRW 1 0 0 0 0 1 1 Summe 126 2 0 1 0 129 46 2010: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 16 0 0 0 0 16 11 BB 61 0 2 23 0 86 15 MV 0 0 0 0 0 0 0 NI 0 0 0 0 0 0 0 ST 2 0 0 0 0 2 1 HE 6 1 1 0 0 8 7 NRW 0 0 0 0 0 0 0 BY 28 0 0 0 0 28 9 Summe 113 1 3 23 0 140 43 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10110 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 83 3 1 1 0 88 37 BB 87 1 1 13 0 102 25 MV 18 1 0 5 0 24 2 NI 0 0 0 0 0 0 0 ST 33 0 1 0 0 34 4 HE 0 0 0 0 0 0 0 NRW 0 0 0 0 0 0 0 BY 0 0 0 0 0 0 0 Summe 221 5 3 19 0 248 68 2012: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 50 0 0 2 0 52 21 BB 50 0 2 17 69 21 MV 19 0 0 0 0 0 2 NI 30 0 0 0 0 30 7 ST 4 0 0 1 0 5 3 HE 0 0 0 0 0 0 0 NRW 0 0 0 0 0 0 0 BY 0 0 0 0 0 0 0 Summe 153 0 2 20 0 156 54 2013: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 56 0 0 0 0 56 21 BB 42 0 0 2 44 16 MV 9 0 0 0 0 9 2 NI 45 0 0 18 0 63 16 ST 22 0 3 7 0 32 10 HE 0 0 0 0 0 0 0 NRW 0 0 0 0 0 0 0 BY 0 0 0 0 0 0 0 SH 15 0 0 0 0 15 11 Summe 189 0 3 27 0 219 76 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10110 2014: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 89 0 4 0 0 93 48 BB 51 0 5 3 1* 60 25 MV 43 0 0 3 0 46 9 NI 90 0 5 8 0 103 27 ST 56 0 1 9 0 66 9 HE 0 0 0 0 0 0 0 NRW 2 0 0 0 0 2 1 BY 0 0 0 0 0 0 0 SH 3 0 4 0 0 7 6 TH 0 0 0 0 0 0 0 Summe 334 0 19 23 0 377 125 * = verletzter Herdenschutzhund (Wolf nicht auszuschließen) 2015: Land Schafe Ziegen Rinder Gatterwild sonstiges Anz. Tiere gesamt Anz. Übergriffe gesamt SN 139 1 0 28 0 168 56 BB 74 0 3 19 1* 96 30 MV 47 1 1 0 1* 50 13 NI 185 4 7 39 0 235 64 ST 58 0 3 8 1* 70 24 HE 0 0 0 0 0 0 0 NRW 0 0 0 0 0 0 0 BY 6 0 0 0 0 6 2 SH 84 0 0 0 0 84 8 TH 2 0 1 0 0 3 2 RLP 1 0 1 0 0 2 0** Summe 596 6 16 94 0 714 199 * = verletztes Fohlen. Wolf nicht auszuschließen (BB, MV), bzw. Wolf nachgewiesen (ST) ** = wurde entschädigt, aber kein sicherer Hinweis auf Wolf Risse von Nutztieren durch wildernde Hunde sind in der Tabelle nicht erfasst. Zur Entwicklung der Wolfspopulation wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN – Bundestagsdrucksache 18/4718 – „Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland“ Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10110 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wer erhebt die Daten für die Datenbank der DBBW, wie wird die Datenerhebung finanziert, und wie wird ihre Richtigkeit/Plausibilität gesichert (Experten-Stellungnahmen zum Öffentlichen Fachgespräch „Herdenschutz – Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft und der Jagd“ vom 25. November 2015)? Die Daten werden in den jeweiligen Bundesländern auf Basis der einvernehmlich beschlossenen Monitoringstandards erhoben. Diese Standards wurden erstmals 2009 als BfN-Skript veröffentlicht und 2015 aktualisiert. Die Daten werden von den staatlichen Stellen in die Datenbank eingepflegt. Bei Zweifelsfällen kann die DBBW direkt um eine fachliche Einschätzung gebeten werden. Auf dem jährlichen Treffen der im Monitoring von Wolf, Bär und Luchs erfahrenen Personen werden unter Leitung des BfN die Daten auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft und das Ergebnis des bundesweiten Monitorings pro Monitoringjahr festgehalten. 8. Welche Empfehlungen der Expertinnen und Experten (vgl. Protokoll Fachgespräch Wolf) wurden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in das Konzept für die DBBW aufgenommen, und wie finden sich diese in den Aufgabenstellungen wieder? Die Konzeption und die Inhalte der DBBW wurden in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt und sind Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens . Die Schwerpunkte liegen bei der Zusammenstellung von aus Bundessicht erforderlichen Informationen zum Wolfsvorkommen und -management, zur Öffentlichkeits - und Aufklärungsarbeit sowie in der Beratung der Länder insbesondere in Bezug auf auffällige Wölfe. Die DBBW deckt auch Fragen zum Herdenschutz (z. B. durch Zusammenstellung der Länderausgaben, Übersicht über Präventionsmaßnahmen ) ab. Darüber hinaus sind einige Nutzerverbände Mitglied der projektbegleitenden Arbeitsgruppe. 9. Ist die Erarbeitung eines bundesweiten Wolfsmanagementplanes, wie von Experten empfohlen, durch das DBBW geplant? Wenn ja, bis wann soll dieser erstellt werden? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Grundlagen für Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf“ wurde 2009 ein Rahmenplan für das Management des Wolfs vom Bund vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben die Bundesländer ihre Managementpläne erstellt und weite Teile aus dem Rahmenplan aufgenommen und umgesetzt. Inzwischen liegen von allen Flächen-Bundesländern Managementpläne vor. Der Vollzug des Artenschutzes liegt in der Verantwortung der Bundesländer; insofern sind Managementpläne auf Landesebene sachgerecht. Die Koordinierung und der Austausch zu notwendigen Maßnahmen finden im Rahmen regelmäßiger Bund-Länder- Treffen zum Thema statt. 10. Wird die Bundesregierung die Methoden des Monitorings bundesweit angleichen , um Vergleichbarkeit der Daten zu erreichen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Die Erfassungsmethoden zum Wolf und die Bewertung von Hin- und Nachweisen werden in Deutschland bereits einheitlich nach den Monitoringstandards Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10110 (BfN-Skripten 251, 413) angewandt. Auf Frage 7 wird Bezug genommen. Darüber hinaus gibt es auch gemeinsam mit Polen verabschiedete Monitoringmethoden (BfN-Skripten 398). 11. Wie ist die Agrarressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in diese Aufgaben eingebunden? Die Agrarressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist in die Aufgaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf oder der dort beteiligten Forschungseinrichtungen nicht eingebunden . 12. Welche Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf werden durch die Agrarressortforschung realisiert bzw. wurden durch sie initiiert (bitte einzeln mit Auftraggeber, Finanzquelle, Personal und Laufzeit aufführen)? Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf sind bislang von der Agrarressortforschung weder initiiert noch realisiert worden. 13. Wie will die Bundesregierung die Aufnahme des Themas Wolf in die Bildungsarbeit inklusive Schulen aufnehmen, und an welche inhaltlichen Schwerpunkte wird dabei gedacht (vgl. WD 5 – 3000-034/16)? Die Bildungsarbeit fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Länder können Bildungsangebote für die Bevölkerung festlegen, die die Akzeptanz für den Wolf erhöhen sollen. 14. Welche Forschungsvorhaben werden derzeit durch die Bundesregierung für die Entwicklung eines effizienten Herdenschutzes im Rahmen des Wolfsmanagements gefördert, und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung den Herdenschutz bundeseinheitlich entwickeln? Maßnahmen zum Herdenschutz müssen auf Länderebene organisiert und ergriffen werden. Daher gab und gibt es auf Länderebene zahlreiche Projekte zu diesem Thema. Den sichersten Herdenschutz bietet die Kombination von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden (vgl. Bericht des BMUB zum Status und zum Management des Wolfes in Deutschland (2015), S. 50; www.bmub.bund.de/P4340/). In Deutschland gibt es in allen Bundesländern mit etablierten Wolfsvorkommen staatliche Zuschüsse für den Herdenschutz von Nutztieren. Positive Erfahrungen mit effizienten Herdenschutzmaßnahmen sind aus einigen Bundesländern dokumentiert und werden von Behördenmitarbeitern empfohlen. Außerdem gibt es Arbeitsgruppen zum Herdenschutz auf Länderebene. Diese stehen auch deutschlandweit miteinander in Verbindung, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Im November findet das zweite nationale Treffen statt. Mehrere Vertreter der Länderarbeitsgruppen sind zudem Mitglied in der europäischen „Carnivore Damage Prevention Working Group“ und stehen somit im Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Herdenschutzexperten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10110 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welches Konzept hat die Bundesregierung aufgrund welcher Erkenntnisse im Umgang mit „Problemwölfen“? Gibt es dazu bereits eine bundeseinheitliche Definition? Wenn ja, wer hat diese erarbeitet? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Grundlagen für Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf“ wurde im Auftrag des BfN der Bericht zur „Bewertung von Problemindividuen bei Bär, Wolf und Luchs und Empfehlungen zum Umgang“ erarbeitet und 2010 den Naturschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Mehrere Bundesländer haben diese Ausführungen in ihren Wolfs-Managementplänen übernommen. Darauf aufbauend und mit den aktuellen Erfahrungen des Wolfsmanagements in Deutschland werden diese Empfehlungen zum Umgang mit auffälligen Wölfen durch die DBBW im Auftrag des BfN überarbeitet und ergänzt. Zum Ende des Jahres sollen die Empfehlungen veröffentlicht werden. Hinweise zum Umgang mit „Problemwölfen“ (auffällige Wölfe) gibt es auch im Bericht des BMUB zum Status und zum Management des Wolfes in Deutschland (2015), S. 66 (www.bmub.bund.de/P4340/). 16. Wer analysiert die Ursachen von Fällen, in denen Wölfe sich abweichend von allgemeinen Erfahrungen gegenüber Mensch und Tier verhalten, und welche Schlussfolgerungen wurden bisher wie und von wem gezogen bzw. umgesetzt? Bislang wurden nur sehr wenige Fälle neugieriger oder auffälliger Wölfe beobachtet . Auf die Antwort zu Frage 15 und den dort erwähnten Berichten wird Bezug genommen. Die Ursachen werden im Einzelfall zunächst von lokalen Wolfsexperten analysiert. Ein entsprechender Verfahrensvorschlag zum Monitoring und zur Dokumentation von vom Normalfall abweichenden Verhaltensweisen beinhalten die unter Frage 15 dargelegten bundesweiten Empfehlungen zum Umgang mit auffälligen Wölfen. Diese enthalten auch eine Hilfestellung für die Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen. Die aus der Situationsbewertung heraus abzuleitenden Maßnahmen müssen durch die Länderbehörden festgelegt und umgesetzt werden. Die DBBW unterstützt die Länder bei Bedarf bei der Bewertung der Auffälligkeit einzelner Individuen. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen von Hunden auf Weidetiere, und wie werden diese von wem erfasst, analysiert und bewertet? Wildernde Hunde attackieren Nutztiere. Eine systematische Erfassung von Hundeübergriffen in den Bundesländern ist der Bundesregierung nicht bekannt. In einzelnen Fällen konnten in den Bundesländern Übergriffe auf Weidetiere, die zunächst dem Wolf zugesprochen wurden, durch genetische Analysen eindeutig Hunden zugeordnet werden. Die Bundesländer prüfen überwiegend im Rahmen der Erstattung von Schadensersatz, ob Nutztiere durch einen Wolf oder wildernde Hunde zu Schaden gekommen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10110 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haltung von Kreuzungstieren aus der (willentlichen oder unwillentlichen) Verpaarung von Hunden mit Wölfen und ihre Relevanz für den Herdenschutz? Wer erfasst, analysiert und bewertet diese? Der Bundesregierung sind Erhebungen zur Haltung von Kreuzungstieren nicht bekannt. Es ist nicht anzunehmen, dass solche Kreuzungstiere einen Beitrag für den Herdenschutz leisten könnten. 19. Wird die Bundesregierung die rechtlichen Vorgaben in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) so präzisieren, dass Herdenschutzhunde für die Zeit des Bewachens einer Herde von den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Nummer 1 TierSchHuV ausgenommen sind, soweit dies aus tierschutzrechtlicher Sicht zulässig ist und wie das die Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 13. bis 15. April 2016 gefordert hat? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung, durch die eine tierschutzgerechte Hundehaltung sichergestellt werden soll, gelten auch für Herdenschutzhunde . Die Frage, ob für Herdenschutzhunde Ausnahmen von den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung fachlich erforderlich sind, wurde mit den Ländern erörtert. Bei der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 13. bis 15. April 2016 wurde kein Beschluss dahingehend gefasst, für Herdenschutzhunde Ausnahmen von den Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung zu fordern. 20. Hält die Bundesregierung einen bundesweit einheitlichen Herdenschutz für notwendig? Wenn ja, wie, und bis wann will sie diesen entwickeln und implementieren? Wenn nein, warum nicht? Empfehlungen zu den standardmäßig zu treffenden Herdenschutzmaßnahmen liegen vor. Im Bericht des Bundes zum Status und zum Management des Wolfes (2015) (www.bmub.bund.de/P4340/) ist auf Seite 51 tabellarisch aufgeführt, welche Schutzmaßnahmen für Nutztierhalter aufgrund internationaler und nationaler Erfahrungen empfohlen werden. Die Länder sind im Übrigen auch für die Anpassung und Weiterentwicklung von standardmäßig zu treffenden Nutztierschutzmaßnahmen zuständig. Es ist auch Aufgabe der DBBW, die in den Bundesländern gültigen Regelungen zur Schadensprävention und -kompensation in einem Kompendium zusammenzustellen und fortlaufend zu aktualisieren. Darüber hinaus wird kein Bedarf auf Bundesebene gesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10110 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Herdenschutz in das Konzept des DBBW zu integrieren, oder wird für den bundeseinheitlichen Herdenschutz aus Zuständigkeitsgründen ein eigenständiges Kompetenzzentrum eingerichtet , das mit dem DBBW in enger Abstimmung kooperiert? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht, und wer müsste diese Aufgabe übernehmen (bitte begründen)? Für den Herdenschutz gibt es bereits eine Vielzahl von Empfehlungen und Erfahrungen aus der Praxis. Diese Aufgabe liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer . Es gibt keine Planungen, den Herdenschutz über die in der Antwort auf die Frage 1 genannten Beiträge in das Konzept der DBBW stärker zu integrieren oder ein eigenständiges Herdenschutzzentrum zu gründen. 22. Hat die Bundesregierung Forschungsprojekte zum Verhalten zuwandernder Wölfe, insbesondere hinsichtlich des Risikoverhaltens gegenüber Menschen und Weidetieren, beauftragt? Wenn ja, an welche wissenschaftlichen Einrichtungen, mit welchem Budget, und für welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat keine konkreten Forschungsprojekte zu den genannten Themen. Zum Herdenschutz wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 15 und 16 Bezug genommen. Zu auffälligen Wölfen wird auf Frage 15 Bezug genommen. 23. Wird die Bundesregierung zur Sicherung der Qualität der Herdenschutzhunde und ihrer Vermittlung an Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter und deren Schulung in dem Herdenschutz-Kompetenz-Zentrum Zucht- und Ausbildungskriterien für Herdenschutzhunde staatlich vorgeben und koordinieren , wie es in der Schweiz bereits üblich ist und in Deutschland die Arbeitsgemeinschaft (AG) Herdeschutzhunde e. V. derzeit ehrenamtlich realisiert ? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 24. Wie wird die Bundesregierung die AG Herdenschutzhunde e. V. bei der Einrichtung eines Herdenschutz-Kompetenzzentrums integrieren? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 25. Bis wann wird die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen zur Unterstützung des Herdenschutzes in der Weidetierhaltung einführen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 26. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie erfolgreich der Wolf seine biologischen Funktionen im Ökosystem Wald seit seiner Rückkehr wahrnimmt? Der Wolf ist in Deutschland noch in Ausbreitung begriffen und die Ermittlung eines mengenmäßigen Einflusses des Wolfes auf die Bestände von heimischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10110 Huftierarten vor dem Hintergrund der derzeitigen Populationsgröße und -verteilung daher verfrüht. In einer Studie wurde bislang bereits gezeigt, dass wilde Huftiere in Deutschland bis zu 97 Prozent der Wolfsnahrung ausmachen (Wagner et al. 2012). Zudem ist bekannt, dass Wölfe Tiere jagen, die sie am leichtesten erbeuten können. Dies sind neben alten, kranken und schwachen Individuen vor allem Jungtiere. 27. Welche konkreten Unterstützungsleistungen (regulativ, finanziell) sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bei der Nutzung von Herdenschutzhunden spürbar zu entlasten , und in wessen Verantwortung müssen diese jeweils geregelt werden? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 28. Auf welchen konkreten Wegen werden Erfahrungen aus den einzelnen Regionen und Bundesländern analysiert, ausgetauscht und bewertet, bzw. wie und wer zieht daraus Schlussfolgerungen, und wie werden diese umgesetzt? Im Rahmen eines allgemeinen Informationsaustauschs und in spezifischen Arbeitskreisen wird die Thematik des Herdenschutzes mit Länderreferenten und Verbänden erörtert. Die Bundesländer sind für den Herdenschutz und dessen Weiterentwicklung zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333