Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10113 18. Wahlperiode 24.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9923 – Pläne für ein „Fusionszentrum“ von Polizeien und Geheimdiensten in der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission regt an, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch “ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten (Ratsdokument 12307/16). Als Vorbild könnten „Fusionszentren“ dienen, mit denen einige Mitgliedstaaten die polizeilich-geheimdienstliche Zusammenarbeit erweitern. In einer Mitteilung an den Generalsekretär des Rates schreibt die Europäische Kommission, die „systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ sollte nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen. Dem Vorschlag der Kommission zufolge könnte ein „Fusionszentrum“ bei der „Counter Terrorism Group“ (CTG) des sogenannten Berner Clubs angesiedelt werden. Dort organisieren sich die Inlandsgeheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten, Norwegens und der Schweiz. Die beteiligten Dienste betreiben seit dem 1. Juli 2016 ein interaktives Informationssystem, um sich in Echtzeit über Vorfälle oder Operationen zu unterrichten. Der Kommission zufolge könnte die polizeilich-geheimdienstliche Zusammenarbeit über die Polizeiagentur Europol erfolgen. Europol betreibt in Den Haag seit Januar dieses Jahres selbst ein „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung “ (ECTC), das als Informations-, Analyse- und Koordinationsdrehscheibe für die an der Terrorismusbekämpfung beteiligten Staatsschutzreferate der Mitgliedstaaten dient. Im April 2016 hielten Europol-Bedienstete bei der CTG einen Vortrag über die Strukturen zur Terrorismusbekämpfung (Ratsdokument 8881/16). Die CTG-Geheimdienstgruppe kündigte daraufhin an, „Mechanismen einer strukturellen Zusammenarbeit“ mit Europol zu prüfen. Die Bundesregierung hatte hingegen erklärt, eine direkte Zusammenarbeit des ECTC und der CTG solle nicht erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/7930). Die Europäische Union verfügt im Lissabon-Vertrag über kein Mandat zur Koordination der Geheimdienste. Die Kommission will deshalb nach „praktischen Lösungen“ für eine Zusammenarbeit suchen, ohne dass die EU-Verträge geändert werden müssten. Beispielsweise könnten die CTG und das ECTC zwar „getrennt bleiben, aber miteinander verknüpft werden“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10113 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Mitgliedstaaten sollen nun laut der Kommission überlegen, inwiefern sie einer „Öffnung“ der CTG für die „Interaktion mit Strafverfolgungsbehörden“ zustimmen könnten. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre „positiven Erfahrungen“ gemeinsamer Zentren zu teilen und zu diskutieren. Das Bundesministerium des Innern betreibt beispielsweise ein „Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum “ in Berlin-Treptow, das wegen des Trennungsgebots von Polizei und Diensten als „Kooperations- und Kommunikationsplattform“ firmiert (www.verfassungsschutz.de). Es vereint sämtliche Kriminalämter und Geheimdienste des Bundes und der Länder sowie die Bundespolizei, das Zollkriminalamt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 1. Aus welchen Erwägungen stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Europäischen Kommission zu oder nicht zu, wonach „dringend eine praktische Lösung für die Lücke zwischen der nebeneinander verlaufenden Arbeit der Strafverfolgungsstellen und der Nachrichtendienste“ gefunden werden muss (Ratsdokument 12307/16)? Die Fragesteller zitieren aus der Mitteilung der Europäischen Kommission (EU KOM) vom 14. September 2016. Die Bundesregierung hat hierzu am 30. September 2016 eine erste Stellungnahme im Rahmen der Übersendung eines Berichtsbogens an den Deutschen Bundestag abgegeben. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass sich die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aufgrund der jeweiligen Rechtslage und organisatorischen Ausgestaltung bestimmt, die unterschiedlich sind. In Deutschland findet die Zusammenarbeit von Polizei, Bundesanwaltschaft und Nachrichtendiensten für den Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus seit Dezember 2004 auf Grundlage der geltenden Gesetze zur Datenübermittlung inbesondere im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow statt (s. i. Ü. Bundestagsdrucksache 17/14830, dort Vorbemerkung der Bundesregierung). 2. Was ist der Bundesregierung über Pläne des Rates der Europäischen Union und/oder der Europäischen Kommission bekannt, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch “ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten (Ratsdokument 12307/16)? Die von den Fragestellern zitierte Mitteilung der EU-KOM vom 14. September 2016 ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die EU-KOM ihre Mitteilung im Rahmen der Beratungen erläutern wird und sich bei ihren inhaltlichen Vorstellungen an die Verträge halten wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Inwiefern ist die Bundesregierung selbst tätig geworden, Diskussionen über die Einrichtung eines solchen „Drehkreuzes“ oder „Fusionszentrums“ auf EU-Ebene zu initiieren? Die Bundesregierung ist diesbezüglich nicht selbst tätig geworden. 4. In welchen Ratsarbeitsgruppen wurden entsprechende Anregungen, Vorschläge oder Pläne bereits diskutiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben zur Mitteilung der EU-KOM vom 14. September 2016, auf die sich die Frage bezieht, noch keine Beratungen in Ratsarbeitsgruppen stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10113 5. Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum “ in Berlin-Treptow als Vorbild für die Einrichtung eines „Drehkreuzes“ oder „Fusionszentrums“ auf EU-Ebene dienen? Das GTAZ ist eine gemeinsame Kooperationsplattform von Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Bundespolizei (BPol), Generalbundesanwalt (GBA), Zollkriminalamt (ZKA), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Landeskriminalämter sowie Landesämter für Verfassungsschutz und als solche von zentraler Bedeutung für eine gut funktionierende und zielgerichtete Zusammenarbeit auf nationaler Ebene im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus. Das GTAZ-Modell ist auf die in Deutschland existierende Rechts- und Sachlage zugeschnitten. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in den übrigen Mitgliedstaaten der EU hingegen ist unterschiedlich gestaltet. Soweit in einzelnen Mitgliedstaaten mit dem GTAZ vergleichbare Zentren bestehen, so weichen diese doch in Bezug auf die Aufbau- und Ablauforganisation sowie in Bezug auf den Erkenntnisaustausch unter den beteiligten Behörden teilweise erheblich voneinander ab. Ein europäischer Ansatz müsste deshalb die sehr unterschiedlichen institutionellen Strukturen berücksichtigen und wäre auf der durch die Verträge vorgegebenen Grundlage zu verfolgen. 6. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern eine „systematischere Interaktion zwischen diesen [polizeilichen und geheimdienstlichen ] Stellen“ nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen könnte? Die Bundesregierung hat hierzu noch keine abschließende Haltung entwickelt. Ihr ist bekannt, dass die EU-KOM im Ratsdokument 12307/16 einen solchen Austausch neben Terrorismus auch in Bezug auf sonstige schwere grenzüberschreitende Kriminalität vorschlägt. 7. Auf welche Weise wird die Bundesregierung dem Aufruf der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten folgen, ihre „positiven Erfahrungen“ gemeinsamer Zentren zu teilen, und wo sollen diese erörtert werden? Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt zur EU-KOM. Auch in den Ratsarbeitsgruppen wie beispielsweise in der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus werden „positive Erfahrungen“ unter den Mitgliedstaaten geteilt. 8. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern ein „Fusionszentrum “ bei der CTG des sogenannten Berner Clubs angesiedelt werden könnte und eine dort bereits errichtete geheimdienstliche „Plattform“ für die „Interaktion mit Strafverfolgungsbehörden“ geöffnet werden könnte? Eine entsprechende Diskussion ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Sofern die Bundesregierung eine solche „Öffnung“ für erwägenswert erachtet , aus welchen Gründen hat sich ihre Haltung vom März 2016 geändert, wonach keine direkte Zusammenarbeit der „Plattform“ der CTG mit polizeilichen EU-Strukturen erfolgen soll (Bundestagsdrucksache 18/7930)? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10113 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Mit welchen „relevanten Akteuren“ stand die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2016 in Kontakt (etwa dem Rat, der Kommission, Agenturen, dem Anti-Terrorismuskoordinator oder einzelnen Mitgliedstaaten ), um „Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu sondieren“ (Bundestagsdrucksache 18/7930)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sondiert die Counter Terrorism Group (CTG) „Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit“ mit Europol. 11. Auf welche Weise hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) oder das dort vertretene bayerische Staatsministerium des Innern (Bundesratsdrucksache 400/15) bereits mit der Frage von „praktischen Lösungen“ für einen besseren Informationsaustausch unter Polizeiund Geheimdienstbehörden (insbesondere der CTG) befasst (Ratsdokument 12307/16)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9974 wird verwiesen. a) Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan zur Höherakkreditierung des Europol-Informationsaustauschnetzwerks SIENA auf „VS – Vertraulich“ (EU Confidential) bekannt, der bis Ende des Jahres 2016 avisiert war (Bundestagsdrucksache 18/7246), und inwiefern wird auch der Nutzerkreis von SIENA erweitert? Der Europol-Verwaltungsrat hat SIENA am 5. Oktober 2016 auf „VS-Vertraulich “ (EU CONFIDENTIAL) akkreditiert. Eine Erweiterung des Nutzerkreises ist hiermit nicht verbunden. b) Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung der Anzahl von über SIENA verschickten Nachrichten bekannt (bitte für die letzten zwölf Monate pro Quartal darstellen)? Sowohl das Gesamtnachrichtenaufkommen als auch die deutsche Nutzung von SIENA haben sich insgesamt erhöht. Die nachfolgenden Zahlen basieren auf den durch Europol erstellten Quartalsberichten für die Nutzung von SIENA. Der letzte hier vorliegende Bericht bezieht sich auf das zweite Quartal 2016. SIENA Nutzung pro Quartal (Nachrichtenversand): Q3/2015: 182.903 Nachrichten (Anteil DEU: 17.706) Q4/2015: 202.967 Nachrichten (Anteil DEU: 19.014) Q1/2016: 208.906 Nachrichten (Anteil DEU: 20.624) Q2/2016: 221.386 Nachrichten (Anteil DEU: 21.041). 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Abteilungen des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung bei Europol im Jahr 2017 die 90 zusätzlichen Stellen angesiedelt werden sollen (Ratsdokument 12307/16)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Zuweisung von zusätzlichen Stellen zu Europol im Jahr 2017 noch nicht beschlossen. Es gibt daher auch noch keine Festlegung, wo diese Stellen bei Europol angesiedelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10113 13. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu dem Vorschlag bekannt, bei Europol ein „Governance-Instrument“ für die interne Arbeit des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung einzusetzen, das laut der Kommission als „Steuerungsmechanismus“ Aspekte wie das Arbeitsprogramm , die Arbeitsmethoden oder bewährte Verfahren behandeln könnte (Ratsdokument 12307/16)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Europol vor dem Hintergrund der Erfahrungen beim Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität derzeit prüft, wie der im Ratsdokument 12307/16 vorgeschlagene Programmausschuss gestaltet werden könnte. 14. Welchen Mehrwert hätte ein solches „Governance-Instrument“ aus Sicht der Bundesregierung, und inwiefern beträfe dies auch die Zusammenarbeit Euro-pols mit Geheimdiensten? Der Mehrwert eines solchen „Governance-Instruments“ hinge von der konkreten Ausgestaltung ab, die derzeit noch nicht bekannt ist. Generell könnte der im Ratsdokument 12307/16 vorgeschlagene Programmausschuss z. B. bei der strategischen Planung der Arbeiten des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung unterstützen. Dies könnte auch die Frage der Zusammenarbeit Europols mit anderen Sicherheitsbehörden betreffen. 15. Inwiefern sollten die Fluggastdaten bei den Passagierdatenzentralstellen in den Mitgliedstaaten (etwa beim Bundeskriminalamt) oder bei Europol aus Sicht der Bundesregierung auch automatisiert auf verdächtige Reisemuster untersucht werden, und worin bestehen oder bestünden solche Muster? Die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität sieht in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b) einen Abgleich der Fluggastdaten anhand im Voraus festgelegter Kriterien vor. Wie solche Kriterien im Einzelnen gestaltet werden könnten, ist Gegenstand laufender Überlegungen der Bundesregierung , die im Übrigen zu hypothetischen Fragen nicht Stellung nimmt. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die internationale Polizeiorganisation daran arbeitet (ähnlich wie es laut der neuen Europol -Verordnung 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 möglich ist), mit Internetunternehmen Personendaten zu Nutzerkonten sozialer Medien an Polizeibehörden auszutauschen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu „Gemeinsamen Aktionstagen“ am 31. August und 1. September 2016 der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol mitteilen, an denen sich deutsche Behörden beteiligten und in deren Verlauf 1 677 Inhalte und Accounts sozialer Medien bei Internetanbietern zur Entfernung gemeldet wurden (Ratsdokument 12282/16)? Die Internet Referral Unit (IRU) bei EUROPOL führte vom 31. August bis 1. September 2016 die sogenannten „Joint Action Days“ (JAD) zur Reduzierung von Internetpropaganda bzw. radikalisierenden Internetinhalten im militant islamistischen Phänomenbereich unter Beteiligung jeweils eines Vertreters aus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10113 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Großbritannien, Slowenien, Frankreich und Deutschland (BKA) durch. Während der JAD wurden insgesamt 1 677 mediale Inhalte und Profile in sozialen Medien sowie auf Internetplattformen in sechs verschiedenen Sprachen (deutsch, englisch , französisch, russisch, arabisch und türkisch), die u. a. terroristische und militant -islamistische Propaganda enthielten, zur Prüfung einer Löschung an die zuständigen Provider und Hosting-Dienste gemeldet. Hierbei wurde mit 35 verschiedenen Providern von sozialen Medien und Internetplattformen (inner- und außereuropäisch) kommuniziert. Die Umsetzung der Löschung erfolgte ausschließlich auf freiwilliger Basis durch die Provider, da die festgestellten Inhalte gegen die AGBs der Provider verstießen. Mit Stand 5. September 2016 wurden bereits mindestens 1 113 Internetseiten (ca. 66 Prozent der gemeldeten Internetseiten an die Provider) vom Netz genommen. b) Nach welcher Maßgabe haben die beteiligten deutschen Behörden dabei entschieden, ob es sich um „extremistisches Propagandamaterial“ handelte ? Bei den an die Provider und Hosting-Dienste gemeldeten Inhalten handelte es sich vor allem um Propagandamaterial des sog. ISLAMISCHEN STAATES (IS) sowie um gewaltverherrlichende Inhalte und Gewaltdarstellungen anderer jihadistischer und terroristischer Gruppierungen. Durch den Vertreter deutscher Behörden wurden ausschließlich Inhalte (Videos, Audios, Texte) des IS (z. B. Videos mit dem bekannten IS-Mitglied Denis Cuspert) an die IRU zur weiteren Bearbeitung gemeldet. In diesen Fällen handelt es sich klassischerweise um „extremistisches Propagandamaterial“ (Verbot einer Betätigung des IS in Deutschland am 12. September 2014 durch das Bundesministerium des Innern (BMI). Das Verbot untersagt jede Betätigung des IS und für den IS mit dem Ziel einer Rekrutierung und Werbung um Unterstützung in DEU). 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol im Rahmen seiner Tätigkeiten (insbesondere bei Einsätzen in Hotspots in Griechenland oder Italien) auch Gesichtserkennungssysteme einsetzt, um Asylantragsteller mit Lichtbildern mutmaßlicher „ausländischer Kämpfer“ abzugleichen , die in sozialen Medien gefunden wurden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol mittlerweile Gemeinsame Ermittlungsteams (JIT) mit US-Behörden plant oder betreibt, und welche Kriminalitätsphänomene (etwa „Terrorismus“ oder „Migrantenschmuggel“) werden davon erfasst? Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es ein Gemeinsames Ermittlungsteam eines Mitgliedstaates mit den USA unter Beteiligung Europols im Phänomenbereich Geldwäsche. 19. Inwiefern werden die im Rahmen der Zusammenarbeit Europols mit US-Behörden getauschten Daten nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit „Plattformen“ zum Informationsaustausch in den USA abgeglichen, an denen Geheimdienste beteiligt sind? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. Generell gilt, dass Informationen , die im Rahmen des operativen Abkommens zur Zusammenarbeit an die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10113 USA übermittelt werden, den Bestimmungen des Abkommens unterliegen, insbesondere dessen Zweck (Artikel 1 des Abkommens), etwaigen Verwendungsbeschränkungen (Artikel 5 Absatz 4 Satz 2) und dem dort benannten Empfängerkreis (Artikel 7). Soweit Informationen im Rahmen der Assoziierung einer US- Behörde zu einem Auswerteschwerpunkt der Arbeitsdateien für Analysezwecke übermittelt werden, gelten die Bestimmungen des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI, insbesondere zu Verwendungsbeschränkungen und Zweckbegrenzung (Artikel 19 Absatz 2, 3). 20. Was ist der Bundesregierung über teilnehmende Länder einer „Gruppe der elf am meisten vom Phänomen ausländischer Kämpfer betroffenen Mitgliedstaaten “ (G11) bekannt, und wie grenzt sich diese von der „Gruppe der Neun“ (EU9-Gruppe) ab, die ebenfalls „eine stärkere Koordination der EU- Mitgliedstaaten zu denjenigen Aspekten des Themenbereiches foreign fighters [zu] erreichen [soll], die sowohl eine enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch innerhalb des Rates der Europäischen Union erfordern“ (Bundestagsdrucksache 18/4017)? Bei der sogenannten „G11“-Gruppe handelt es sich um eine Reihe von informellen Treffen der Innenminister der am meisten vom Phänomen der sogenannten ausländischen Kämpfer betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Abhängig von der Teilnehmerzahl wurde die Gruppe zeitweise als „G9“ bezeichnet. Neben den EU- Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien nehmen inzwischen auch die assoziierten Staaten Norwegen und die Schweiz sowie in der Regel der EU-Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat, an den Treffen teil. Die Teilnahme an der Gruppe steht grundsätzlich allen Mitgliedstaaten der EU offen. Dementsprechend umfasst die „G11“-Gruppe aktuell mehr als 11 Teilnehmer. a) Welche Aktivitäten der „Gruppe der Neun“ waren für welche EU-Maßnahmen „impulsgebend“? Die Treffen der Gruppe dienen einem offenen, informellen Austausch über die jeweils aktuelle Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem Phänomen der sogenannten ausländischen Kämpfer und über Maßnahmen, durch die sich die kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf europäischer Ebene verbessern lässt. Bei den Treffen werden keine formalen Beschlüsse gefasst. Daher kann im Einzelnen nicht aufgeführt werden, welches Treffen den Impuls für welche EU-Maßnahme gegeben hat. b) Zu welchen der Treffen der „Gruppe der Neun“ bzw. der „G11“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere EU-Agenturen bzw. Behörden und Regierungen von Drittstaaten eingeladen, und um welche Behörden handelte es sich dabei? Die Treffen finden auf Einladung Belgiens statt, welches auch den Teilnehmerkreis bestimmt. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Treffen und den jeweiligen Teilnehmerkreis. Üblicherweise nehmen an den Treffen auch die Europäische Kommission und der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung teil. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden zudem anlassbezogen EU- Agenturen sowie Vertreter von Drittstaaten eingeladen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333