Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10114 18. Wahlperiode 24.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9902 – Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ab 2017 wird die Förderhöhe für Photovoltaik- und Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von 750 Kilowatt und für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von 150 Kilowatt nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt (§ 2 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien- Gesetzes – EEG 2017). Um Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, hat die Bundesregierung bis Dezember 2017 Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen (PV – Photovoltaik) vorgesehen. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt. Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen sollte entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden. Obwohl die Pilotausschreibungen noch nicht bis zur letzten Runde abgeschlossen waren, wurden durch den Beschluss des EEG 2017 Ausschreibungen für Photovoltaikund Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von 750 Kilowatt und für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von 150 Kilowatt eingeführt . Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 3 EEG 2017), d. h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die fünfte Ausschreibungsrunde endete am 1. August 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10114 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Allgemeine Fragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Gebotsabgabe 1. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden eingereicht? Es wurden 62 Gebote eingereicht. Das gesamte Gebotsvolumen betrug 311 301 kW. 2. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts – GbRs –, offene Handelsgesellschaften – OHGs –, Gesellschaften mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaften – GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen , eingetragenen Genossenschaften – eGs –, und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Gebotsmenge je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 501 – 1 000 1001 – 2 000 2001 – 5 000 5001 – 10 000 GmbH 77354 0 0 0 33627 43727 GmbH & Co. KG 205271 250 2700 14648 45372 142301 AG bzw. SE 19100 0 0 0 9100 10000 andere juristische Person 9576 0 0 0 0 9576 3. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen abgegeben , und wie verteilen sich diese Gebotsmengenzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Anzahl der Gebote je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 501 – 1 000 1 001 – 2 000 2 001 – 5 000 5 001 – 10 000 GmbH 15 0 0 0 10 5 GmbH & Co. KG 43 1 3 8 13 18 AG bzw. SE 3 0 0 0 2 1 andere juristische Person 1 0 0 0 0 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10114 4. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen , GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen? Neun Bieter haben mehrere Gebote abgeben. Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmenge der Mehrgebotsbieter aufgeschlüsselt nach der Rechtsform der Bieter: Mehrgebotsbieter je Rechtsform Rechtsform Gebotsmenge in kW GmbH 25.687 GmbH & Co. KG 65.047 5. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV? Gebotsmenge je Flächentyp Flächentyp Gebotsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 114.503 Konversionsfläche 179.298 BImA Flächen 17.500 6. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV? Gebotsmenge in kW je Planungsstand Rechtsform/ Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan AG bzw. SE 5000 14100 andere juristische Person 9576 GmbH 45777 14487 17090 GmbH & Co. KG 110715 61407 33149 7. Wie hoch ist der niedrigste und der höchste Wert, der geboten wurde? Der niedrigste Gebotswert beträgt 6,80 ct/kWh, der höchste Gebotswert beträgt 10,98 ct/kWh. 8. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Werte, die geboten wurden? Der mengengewichtete Durchschnittswert aller Gebotswerte beträgt 7,84 ct/kWh. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10114 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fragen zur Akteursvielfalt zur Gebotsabgabe 9. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? 38 rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. 10. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähige Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Anteilseigner, die jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern besitzen: Anzahl der Anteilseigner von Geboten je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 29 GmbH & Co. KG 5 AG bzw. SE 2 andere juristische Person 2 11. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: < 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro) sind? 12. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: < 10 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) sind? 13. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. 13 Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, 22 Bieter haben angekreuzt , dass sie ein Kleinstunternehmen sind und sieben Bieter haben angekreuzt, dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. Acht Bieter haben hier keine Angaben gemacht. 14. Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen? 40 Bieter sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10114 Allgemeine Fragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach Gebotszuschlag 15. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt? Es wurden 22 Gebote mit insgesamt 117 997 kW bezuschlagt. 16. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Zuschlagsmengen je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 501 – 1 000 1001 – 2 000 2001 – 5 000 5001 – 10 000 GmbH 41977 0 0 0 3500 38477 GmbH & Co. KG 66920 0 1000 7348 15072 43500 AG bzw. SE 9100 0 0 0 9100 0 17. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen bezuschlagt , und wie verteilen sich diese Gebotsmengenzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Zuschlagsanzahl je Rechtsform und Gebotsgröße Rechtsform Alle bis 500 501 – 1 000 1001 – 2 000 2001 – 5 000 5001 – 10 000 GmbH 5 0 0 0 1 4 GmbH & Co. KG 15 0 1 4 5 5 AG bzw. SE 2 0 0 0 2 0 18. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen? Ein Bieter hat Zuschläge für mehrere Gebote erhalten. Aus Gründen der Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kann der Gebotsmengenanteil nicht angegeben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10114 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV? Zuschlagsmenge je Flächenkategorie Flächenkategorie Zuschlagsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 44765 Konversionsfläche 65732 BiMA Fläche 7500 20. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV? Rechtsform/ Planungsstand Aufstellungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan Offenlegungsbeschluss AG bzw. SE 5000 4100 GmbH 31977 10000 GmbH & Co. KG 46715 13065 7140 21. Wie hoch ist der niedrigste und der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag bekommen hat? Der niedrigste Gebotswert, der bezuschlagt wurde, betrug 6,89 ct/kWh, der höchste bezuschlagte Gebotswert 7,77 ct/kWh. 22. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben? Der mengengewichtete Mittelwert über die Gebotswerte, der Gebote, die einen Zuschlag erhalten haben, beträgt 7,25 ct/kWh. Fragen zur Akteursvielfalt zu bezuschlagten Geboten 23. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? 17 rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10114 24. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähige Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Anzahl der Anteilseigner je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 13 GmbH & Co. KG 3 AG bzw. SE 1 25. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: < 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro) sind? 26. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: < 10 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) sind? 27. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. 13 Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen sind, fünf Bieter haben angegeben , dass sie ein Kleinunternehmen sind, ein Bieter hat angekreuzt, dass er weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. Vier Bieter haben hierzu keine Angaben gemacht. 28. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit , an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen ? 16 Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333