Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10165 18. Wahlperiode 28.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9726 – Aktueller Stand der Umsetzung des Strommarktgesetzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Grundlage des Grün- und Weißbuches „Ein Strommarkt für die Energiewende “ von Oktober 2014 und Juli 2015 hat die Bundesregierung im Sommer 2016 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes“ verabschiedet. Nach Auffassung der Fragesteller bleiben jedoch wesentliche Herausforderungen zur Zukunft des Strommarktes unbeantwortet. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die vorliegende Kleine Anfrage enthält Fragen zu Gesprächen, welche die Bundesregierung in unterschiedlichen Zeiträumen und zu unterschiedlichen Themen geführt hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zu diesen Fragen eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der o. a. Gespräche nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretären, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Bundesministerien in jeder Wahlperiode Gespräche mit einer Vielzahl von Akteuren. Die Bundesregierung, insbesondere das BMWi, steht grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem energiepolitischen Bereich im ständigen Austausch. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Gespräche besteht nicht. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Auch die Ergebnisse der einzelnen Gespräche werden nicht systematisch erfasst. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rand von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu persönlichen Gesprächen gekommen ist. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann aus den o. g. Gründen nicht nachvollzogen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10165 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werden. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt in den vorgegebenen Zeiträumen vielfältige dienstliche Gespräche von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zu den in der Kleinen Anfrage genannten Themen. Eine vollständige Aufstellung über diese Gespräche existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen Personalwechsel auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelgesprächen der Bundesregierung unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. 1. Geht die Bundesregierung weiterhin von Gesamtkosten für die Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken von 230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre aus, was zu einem Anstieg der Netzentgelte von 0,05 Cent pro Kilowattstunde führt (siehe Bundestagsdrucksache 18/6832), und falls nein, von welchen aktualisierten Zahlen geht sie stattdessen aus? Die Bundesregierung geht weiterhin von Gesamtkosten in Höhe von 230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre sowie Netzentgelterhöhungen von 0,05 Cent pro Kilowattstunde aus. 2. Von welchen Entwicklungen der Großhandelspreise infolge des Strommarktgesetzes im Allgemeinen und der Kohlereserve im Besonderen geht die Bundesregierung aus, und welche Berechnungen und/oder Studien hat sie diesbezüglich herangezogen? Die Bundesregierung trifft grundsätzlich keine Prognosen über die zukünftige Preisentwicklung an den Energiemärkten. Infolge der schrittweisen Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Sicherheitsbereitschaft mit anschließender Stilllegung können moderate Auswirkungen auf die Großhandelsstrompreise nicht ausgeschlossen werden. Die tatsächlichen quantitativen Auswirkungen hängen aber von verschiedenen Einflussfaktoren ab, beispielsweise der Entwicklung weiterer Marktdaten wie dem Preis der Emissionsberechtigungen, den Gas- und Steinkohlepreisen oder der Stromnachfrage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das aktuelle Großhandelsstrompreisniveau sich auf einem historischen Tiefstand befindet, der sich an den Terminmärkten fortsetzt. 3. Welche Form von Strommarktdesigns (zentraler oder dezentraler Kapazitätsmarkt , ökologischer Flexibilitätsmarkt/fokussierter Kapazitätsmarkt bzw. strategischer Reserve) werden nach Informationen der Bundesregierung in den anderen EU-Mitgliedstaaten diskutiert bzw. umgesetzt (bitte einzeln auflisten)? Die Bundesregierung führt keine systematische Erhebung zu bestehenden oder geplanten Kapazitätsmechanismen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch. Verschiedene Übersichten sind aber öffentlich verfügbar. Unter anderem hat die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in ihrem Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung zu Stromkapazitätsmechanismen vom 13. April 2016 eine Übersicht über die Kapazitätsmechanismen in den befragten Ländern veröffentlicht (http://ec.europa.eu/competition/sectors/energy/ capacity_mechanism_report_de.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10165 4. Auf welchen konkreten Berechnungen und/oder Studien stützt die Bundesregierung ihre Aussage, dass die „Weiterentwicklung des Strommarktes und Einführung einer Kapazitätsreserve […] gegenüber jeglicher Form (auch eines ökologischen Flexibilitätsmarktes bzw. anderen Teil-Kapazitätsmärkten „mit geringeren Kosten und Kostenrisiken verbunden“ ist (siehe Aussagen im Strommarktgesetz, abrufbar unter www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/ PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes, property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf)? Die Aussage aus dem Strommarktgesetz basiert auf dem Weißbuch des BMWi „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vom Juli 2015. Der Analyse des Weißbuchs liegen verschiedene Gutachten im Auftrag des BMWi zu Grunde: Endbericht Leitstudie Strommarkt. Arbeitspaket Optimierung des Strommarktdesigns ; Connect Energy Economics GmbH (2014), Endbericht Leitstudie Strommarkt 2015; Connect Energy Economics GmbH (2015), Strommarkt in Deutschland - Gewährleistet das derzeitige Marktdesign Versorgungssicherheit ? Frontier Economics Ltd., Formaet Services GmbH (2014), Folgenabschätzung Kapazitätsmechanismen (Impact Assessment); Frontier Economics Ltd., Consentec GmbH (2014), Endbericht Leistudie Strommarkt. Arbeitspaket Funktionsfähigkeit EOM & Impact-Analyse Kapazitätsmechanismen; r2b energy consulting (2014). 5. Liegen der Bundesregierung mittlerweile genauere Angaben als „Der Kostenkorridor ist […] nur grob abschätzbar“ (siehe www.bmwi.de/ BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklungdes -strommarktes,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true. pdf) zu den Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Kapazitätsreserve und Netzentgelte vor, und falls ja, von welcher Höhe geht sie mittlerweile aus, falls nein, wann werden welche vorliegen? Zu den kostenerhöhenden Maßnahmen gehören insbesondere die Kapazitätsreserve und die Netzreserve. Die Höhe der Kosten der Kapazitätsreserve ergibt sich als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens. Darüber hinaus sind die Kosten durch den vorgesehenen Höchstwert gedeckelt. Genauere Angaben lassen sich erst nach Durchführung der Ausschreibung machen. Im Rahmen der Netzreserve sind lediglich sehr geringfügige Kosteneffekte durch Anpassungen der Vergütungsregeln zu erwarten. Diese lassen sich ex ante nicht abschätzen. Da es keine bundesweite Wälzung gibt, sondern die Kosten in der jeweiligen Regelzone verbleiben , wirken sich die Änderungen ohnehin nicht bundesweit einheitlich auf die Netzentgelte aus. 6. Mit welchen Akteuren der Energiewirtschaft und der Bundesregierung gab es seit dem 1. Juli 2015 bis zum Ende der Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum Thema Strommarktgesetz und Kohlereserve Gespräche (bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis, Thema und Ergebnis)? Zur Beantwortung der Frage wird der Zeitraum bis zur Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Strommarktgesetz (30. Juli 2016) betrachtet. Es haben folgende Gespräche stattgefunden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10165 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gespräche der Bundesregierung Datum Teilnehmer Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Gespräch mit Herrn Johannes Teyssen (E.ON SE) u. a. zum Thema Strommarktgesetz 26.11.2015 Herr Johannes Teyssen (VV E.ON SE) und Herr Werner Wenning (AR-Vorsitzender E.ON SE) Bundesminister Peter Altmaier Gespräch mit Herrn Dr. Frank Mastiaux (EnBW AG), u. a. zum Thema Strommarktgesetz 07.09.2015 Herr Dr. Frank Mastiaux (VV EnBW AG) Gespräch mit Herrn Peter Terium (RWE AG), u. a. zu den Themen Strommarktgesetz und Sicherheitsbereitschaft 05.10.2015 Herr Peter Terium (VV RWE AG) Gespräch mit Herrn Peter Terium (RWE AG), u. a. zum Thema CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors 09.06.2016 Herr Peter Terium (VV RWE AG) und Dr. Rolf Martin Schmitz (stellv. Vorstandsvorsitzender RWE AG) Bundesminister Sigmar Gabriel Gespräch mit Betriebsräten der Energiewirtschaft u. a. zu den Themen Strommarkt 2.0 und CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors 23.07.2015 Arno Hahn (Konzernbetriebsrat (KBR)-Vorsitzender , RWE), Eberhard Schomburg (KBR-Vorsitzender, E.ON), Fred Schulz (stv. KBR-Vorsitzender, E.ON), Elisabeth Wallbaum (KBR-Referentin E.ON), Dietrich Herd (KBR-Vorsitzender, EnBW), Rainer Kruppa (KBR-Vorsitzender, Vattenfall), Rüdiger Siebers (stv. Vorsitzender, Vattenfall ), Andreas Kimmel (Beauftragter Politik, E.ON/E.DIS AG) Gespräch mit Klaus Müller (Vorstand, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.) u. a. zu den Themen Strommarkt, Kapazitätsmarkt und Kohleabgabe 19.08.2015 Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.: Klaus Müller (Vorstand) und Ingmar Strese (Leiter Geschäftsbereich) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10165 Gespräche der Bundesregierung Datum Teilnehmer Staatssekretär Rainer Baake Treffen mit Umwelt- und Erneuerbare Energien-Verbänden u. a. zu den Themen Strommarkt und Klimaschutz im Energiesektor, Organisator: Deutsche Umwelthilfe Berlin 30.09.2015 Vertreter der Energiewirtschaft, unter anderem: Carsten Körnig, BSW Solar; Horst Seide und Sandra Rosteck, Bundeverband Biogas; Georg Wagener- Lohse, Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V.; Carsten Pfeiffer, BEE; Christian Noll, Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF); Uwe Knickrehm, Arbeitsgemeinschaft offshore Wind; Andreas Wagner, Stiftung offshore Windenergie Parlamentarischer Staatssekretär Uwe Beckmeyer Gespräch mit VKU Hessen unter anderem zum Thema Strommarktgesetz 23.11.2015 VKU Hessen: Ralf Schodlok, Michael Wübbels, Martin Heindl Gespräch mit BeBa Energie GmbH u. a. zum Thema Strommarktgesetz 05.11.2015 BeBa Energie GmbH: Bernd Bartels, Christian Hentschke, Siemens: Dr. Katharina Beumelburg, Dr. Udo Niehage 7. Welche Gespräche zur Kapazitätsreserve gab es zwischen der Bundesregierung und den Energielieferanten seit Inkrafttreten des Gesetzes (bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)? Die Bundesregierung hat keine Gespräche mit Energielieferanten zur Kapazitätsreserve seit Inkrafttreten des Strommarktgesetzes (30. Juli 2016) geführt. 8. Welche Gespräche gab es bisher zwischen der Bundesregierung und jenen Kohlekraftwerksbetreibern, die für die Kohlereserve vorgesehen sind (siehe einzelne Blöcke in § 13g des Strommarktgesetzes und bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)? Die Bundesregierung hat keine Gespräche mit den betroffenen Kraftwerksbetreibern zur Sicherheitsbereitschaft seit Inkrafttreten des Strommarktgesetzes (30. Juli 2016) geführt. 9. Welche weiteren Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Kohlekraftwerksbetreibern im Hinblick auf die Kohlereserve und zur anvisierten Kontrahierung von 2,7 Gigawatt sind noch vorgesehen, und wann werden diese Gespräche voraussichtlich abgeschlossen sein? Derzeit plant die Bundesregierung keine weiteren Gespräche mit den Kohlekraftwerksbetreibern im Hinblick auf die Sicherheitsbereitschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10165 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Gab es Änderungen durch die Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern beim Zeitplan oder Kraftwerksblöcken in Hinblick auf § 13g des Strommarktgesetzes , und falls ja, welche? Es gab keine Änderungen bezüglich des Zeitplans und der Kraftwerksblöcke aufgrund von Gesprächen, die seit Inkrafttreten des Strommarktgesetzes (30. Juli 2016) mit den betroffenen Kraftwerksbetreibern stattgefunden haben (siehe Frage 8). 11. Von welchen Summen für die einzelnen Kraftwerksblöcke bei der Kohlereserve geht die Bundesregierung aus (bitte einzeln nach Block und Jahr aufschlüsseln )? Die Bundesregierung geht von Gesamtkosten in Höhe von 230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre aus (siehe Antwort zu Frage 1). Das Strommarktgesetz enthält eine Formel zur Berechnung der Vergütung für die Sicherheitsbereitschaft und die Stilllegung der Anlagen. Grundsätzlich erhalten die Anlagenbetreiber für die Sicherheitsbereitschaft und die Stilllegung einer Anlage eine Vergütung in Höhe der Erlöse, die sie am Strommarkt erzielt hätten, abzüglich der kurzfristig variablen Erzeugungskosten. Die genaue Vergütung setzt die Bundesnetzagentur fest. Darüber hinaus kann die Bundesregierung keine blockscharfen Angaben machen, da diese Aufschlüsselungen über Kostenstrukturen von Kraftwerken und Tagebauen erforderlich machen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Betreiber sind. 12. Wie sieht der weitere Zeitplan zur Einrichtung der nationalen Informationsplattform sowie der Einrichtung eines zentralen Marktstammdatenregisters aus, und welchen Stand hat die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie? Die nationale Informationsplattform zum Strommarkt soll ab dem 1. Juli 2017 öffentlich im Internet verfügbar sein. Derzeit befindet sich die Plattform bei der Bundesnetzagentur in der Konzeptions- und Vorbereitungsphase. Das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank soll im ersten Quartal 2017 seinen Betrieb aufnehmen. Die Bundesnetzagentur bereitet dies derzeit u. a. mit einem umfassenden Konsultationsprozess der betroffenen Marktakteure vor. Die Rechtsverordnung, die die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des Marktstammdatenregisters bildet, wird parallel erarbeitet. 13. Welchen Verfahrensstand hat die Verordnung auf Grundlage der in § 13h im Strommarktgesetz erteilten Verordnungsermächtigung zur Kapazitätsreserve , und mit welchen Akteuren der Gesellschaft wurde/wird diese Verordnung abgestimmt (bitte einzeln auflisten)? Es ist derzeit geplant, die Länder- und Verbändeanhörung zur überarbeiteten Kapazitätsreserveverordnung im 4. Quartal 2016 durchzuführen. An der Anhörung können sich alle interessierten Kreise im Wege von Stellungnahmen beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10165 14. Plant die Bundesregierung innerhalb dieser Legislaturperiode weitere Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der (restlichen) Empfehlungen aus dem Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ über die bereits verabschiedeten hinaus, und wenn ja, wann genau, und mit welchem Inhalt? Die Bundesregierung arbeitet derzeit vorbereitend an Rechtsetzungsverfahren im Bereich der Netzentgeltregulierung, die auch einzelne Aspekte des Weißbuchs erfassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333