Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums den Innern vom 28. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10172 18. Wahlperiode 31.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9997 – Tatmittelabgleich bei Anschlägen auf Unterkünfte von Geflüchteten und gegen politische Gegnerinnen und Gegner V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2012 verzeichnen staatliche wie nicht staatliche Institutionen einen dramatischen Anstieg von Anschlägen gegen Unterkünfte von Geflüchteten (vgl.: „Zunehmend Angriffe auf Flüchtlingsheime“, Zeit-Online vom 10. Februar 2015, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/asyl-fluechtlingsheime -uebergriffe-zahl-steigend sowie „BKA besorgt um Leib und Leben der Flüchtlinge“, Zeit-Online vom 28. April 2016, www.zeit.de/gesellschaft/ 2016-04/rassismus-anschlaege-fluechtlingsheime-zunahme-bka und „Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle“ auf www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/service/ chronik-vorfaelle). In verschiedenen Fällen wurde deutlich, dass Personen und Netzwerke, die Anschläge gegen Unterkünfte von Geflüchteten begehen, auch Anschläge gegen politische Gegnerinnen und Gegner begehen (vgl.: „Die schnelle Terrorkarriere der ‚Gruppe Freital‘“, www.welt.de/politik/deutschland/ article154513833/Die-schnelle-Terrorkarriere-der-Gruppe-Freital.html vom 20. April 2016 sowie „Neonazis verabredeten sich über Whatsapp zu Anschlägen “, www.tagesspiegel.de/berlin/gewalttaten-in-brandenburg-aufgeklaertneonazis -verabredeten-sich-ueber-whatsapp-zu-anschlaegen/13053318.html vom 4. März 2016) Anders als bei anderen Formen des Terrorismus, werden rechtsterroristische und rassistische Taten selten als Ausdruck einer gemeinsamen Ideologie und einer gesellschaftlichen Tendenz und zu oft als unzusammenhängende Akte „emotionalisierter Einzeltäter“ dargestellt (vgl.: „Der Terror der anderen“, Zeit Online vom 23. Februar 2016, www.zeit.de/politik/deutschland/2016-02/ rassismus-gewalt-notunterkuenfte-gefluechtete-rechter-terror). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in den Fragen und daher auch in den Antworten der Bundesregierung verwendete Formulierung „Angriffe auf Unterkünfte von Geflüchteten“ wurde als Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte interpretiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10172 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Des Weiteren wird in den Fragen der Begriff des „Tatmittelabgleichs“ verwendet. Unter einem Tatmittelabgleich im kriminalistischen Sinne wird der visuelle Abgleich oder der Abgleich mittels kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden von zwei oder mehr sächlich vorliegenden Gegenständen verstanden. Aufgrund des föderativen Aufbaus der Polizei wird ein Tatmittelvergleich im Bundeskriminalamt bei Länderverfahren in der Regel nicht durchgeführt, da die Tatmittel bei der sachbearbeitenden Länderdienststelle bzw. der Kriminaltechnik des betroffenen Landes verbleiben. In der Zentralen Datei „Tatmittelmeldedienst für Sprengund Brandvorrichtungen“ beim Bundeskriminalamt, in der Tatmittel erfasst werden , kann daher nur ein Datenabgleich zu den durch die Länderdienststellen übermittelten Tatmittelerkenntnissen durchgeführt werden. 1. In wie vielen Fällen kam in den Jahren 2012 bis 2015 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung militärischer Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Der Bundesregierung ist kein Fall im Zeitraum 2012 bis 2015 bekannt, in dem bei Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte militärischer Sprengstoff verwendet wurde. 2. In wie vielen Fällen kam in den Jahren 2012 bis 2015 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung gewerblicher Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Der Bundesregierung ist kein Fall im Zeitraum 2012 bis 2015 bekannt, in dem bei Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte gewerblicher Sprengstoff verwendet wurde. 3. In wie vielen Fällen kamen in den Jahren 2012 bis 2015 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten sogenannte Selbstelaborate zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten )? Im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen sind vier Fälle im Zeitraum 2012 bis 2015 verzeichnet, in denen bei Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte ein Selbstlaborat verwendet wurde. Es handelt sich um folgende Fälle: 1. Versuchter Sprengstoffanschlag auf eine geplante Asylbewerberunterkunft am 16. Januar.2015 in 47623 Kevelaer, Kevelaer Landstraße, sachbearbeitende Dienststelle: LR Kleve (Landräte als Kreispolizeibehörden), 2. Sprengstoffanschlag am 31. Dezember 2014 in 09618 Brand Erbisdorf, Dr. Wilhelm-Külz-Str. 16 auf Asylbewerberheim, sachbearbeitende Dienststelle : KPI Chemnitz, 3. Sprengstoffanschlag am 13. Februar 2015 in 09599 Freiberg, Am St. Niclas Schacht 5 auf ein Asylbewerberwohnheim, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Sachsen, 4. Sprengstoffanschlag am 23. August 2015 in 01157 Dresden, Podemusstr. 9, sachbearbeitende Dienststelle: PD Dresden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10172 Die Erkenntnisse zu den Tatmitteln wurden jeweils im Rahmen des Tatmittelmeldedienstes für Spreng- und Brandvorrichtungen ausgewertet. Zwischen den Fällen zu 2 und 3 wurde bereits seitens des Landeskriminalamt (LKA) Sachsen ein Tatmittelzusammenhang erkannt. 4. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Im Rahmen des Tatmittelmeldedienstes für Spreng- und Brandvorrichtungen wurden die nachfolgenden Fälle gemeldet, in denen bei Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte im Zeitraum 2012 bis 2015 in Deutschland zugelassene Pyrotechnik als Tatmittel verwendet wurde: 1. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 11. Oktober 2015 in 89174 Altheim, Kirchstr. 14, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Stuttgart, 2. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 1. Januar 2014 in 12619 Berlin, Carola-Neher-Str. 65, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Berlin, 3. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 9. September 2015 in 12679 Berlin, Glambecker Ring 54, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Berlin, 4. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 17. August 2015 in 17358 Torgelow, Ahornstr. 12, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Schwerin. Die Erkenntnisse zu den Tatmitteln wurden jeweils im Rahmen des Tatmittelmeldedienstes für Spreng- und Brandvorrichtungen ausgewertet. Tatzusammenhänge aufgrund der verwendeten Tatmittel konnten nicht erkannt werden. 5. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 bei Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz , und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Im Rahmen des Tatmittelmeldedienstes für Spreng- und Brandvorrichtungen wurden die nachfolgenden Fälle gemeldet, in denen bei Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte im Zeitraum 2012 bis 2015 in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik als Tatmittel verwendet wurde: 1. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 2. Januar 2015 in 23845 Hoherdamm, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Kiel, 2. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 27. Januar 2014 in 47195 Duisburg, Voßbuschstr. 1014, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Düsseldorf, 3. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 31. Dezember 2015 in 48683 Ahaus, Alstätter Str. 14, sachbearbeitende Dienststelle: PP Münster, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10172 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 24. August 2014 in 94357 Konzell, Johann-Dachauer-Str. 2, sachbearbeitende Dienststelle: LKA München, 5. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 18. Februar 2014 in 86959 Schongau, Mozartstr. 5, sachbearbeitende Dienststelle: LKA München, 6. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 27. Januar 2014 in 12619 Berlin, Maxie-Wander Str. 78, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Berlin, 7. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 20. Dezember 2015 in 03172 Guben, Bahnhofstr. 2, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Potsdam, 8. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 4. Oktober 2015 in 17268 Templin, Prenzlauer Allee 2, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Potsdam, 9. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 19. Dezember 2015 in 03172 Guben, Franz-Mehring-Str. 39, sachbearbeitende Dienststelle : LKA Potsdam, 10. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 16. März 2015 in 15741 Pätz, Fernstr. 27, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Potsdam, 11. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 28. Dezember 2013 in 02763 Zittau, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Sachsen, 12. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 22. April 2015 in 09618 Brand Erbisdorf, Dr. Wilhelm-Külz-Str. 16, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Dresden, 13. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 20. September 2015 in 01705 Freital, Bahnhofstr. 26, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Sachsen, 14. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 1. November 2015 in 01705 Freital, Wilsdruffer Str. 127, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Sachsen, 15. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 23. Oktober 2015 in 08468 Reichenbach, Dr. Külz-Str. sachbearbeitende Dienststelle: Polizeidirektion (PD) Zwickau, 16. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 19. Dezember 2015 in 03172 Guben, Franz-Mehring-Str. 39, Bundeskriminalamt (BKA), 17. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 4. Oktober 2015 in 17268 Templin, Prenzlauer Allee 34, BKA, 18. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 20. November 2015 in 99091 Erfurt, Nordhäuser Str. 63, BKA. In den nachfolgend aufgeführten Fällen konnte nicht festgestellt werden, ob bei den Angriffen zugelassene oder nicht zugelassene Pyrotechnik verwendet wurde: 19. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 12. Oktober 2013 in 18273 Güstrow, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Schwerin, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10172 20. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 15. Januar 2014 in 17358 Torgelow, Ahornstr. 12, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Schwerin, 21. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 15. Mai 2015 in 01705 Freital, Am langen Rein 15, sachbearbeitende Dienststelle: LKA Sachsen, 22. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 20. November 2015 in 01855 Sebnitz, Götzinger Str. 34, sachbearbeitende Dienststelle: PD Leipzig, 23. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 28. Dezember 2015 in 01796 Pirna, Zehistaer Str. 9, sachbearbeitende Dienststelle: Operatives Abwehrzentrum (OAZ), Regionaler Ermittlungsabschnitt (REA) Dresden, 24. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 13. Dezember 2015 in 06571 Roßleben, sachbearbeitende Dienststelle: LPI Nordhausen, 25. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 16. September 2015 in 19370 Parchim, Ludwigsluster Chaussee, BKA, 26. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 25. Oktober 2015 in 17489 Greifswald, Feldstr., BKA, 27. Benutzung von Pyrotechnik gegen Asylbewerberheim am 28. November 2015 in 07570 Weida, In den Nonnenfeldern 9, BKA. Die Erkenntnisse zu den Tatmitteln wurden jeweils im Rahmen des Tatmittelmeldedienstes für Spreng- und Brandvorrichtungen ausgewertet. Tatzusammenhänge aufgrund der verwendeten Tatmittel konnten nicht erkannt werden. In einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) sind Erkenntnisse angefallen, dass in zwei Fällen im Jahr 2015 bei Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz kamen. Auf Grund der bestehenden Beweislage ist in diesem Verfahren ein Tatmittelabgleich nicht erforderlich. Zum Gegenstand des Verfahrens siehe die Pressemeldung des GBA Nr. 23/2016 vom 19. April 2016. 6. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 im Zuge von Ermittlungen zwischen verschiedenen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort und der federführenden Behörde beantworten)? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung aus bereits abgeschlossenen Ermittlungsverfahren des BKS im Zeitraum 2012 bis 2015 liegen dem Bundeskriminalamt nicht vor. Eine Auskunft auf die in Rede stehenden Nachfragen zu Ermittlungsverfahren , die in den Ländern geführt werden, obliegt aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung den LKA bzw. den zuständigen Staatsanwaltschaften . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10172 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, militärischer Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? 8. In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, gewerblicher Sprengstoff zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, sogenannte Selbstelaborate zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? In dem in der Antwort auf die Frage 5 genannten Ermittlungsverfahren des GBA wurde ermittelt, dass im Jahr 2015 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, in einem Fall sogenanntes Selbstlaborat zum Einsatz kam. 10. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort , ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. In wie vielen Fällen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatmittelabgleich vorgenommen (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und der federführenden Behörde beantworten)? In dem in der Antwort auf die Frage 5 genannten Ermittlungsverfahren des GBA wurde ermittelt, dass im Jahr 2015 bei rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, in drei Fällen in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper als Sprengmittel zum Einsatz kamen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10172 12. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 im Zuge von Ermittlungen zwischen verschiedenen rechts motivierten Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und Art des Zusammenhanges beantworten)? 13. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2015 im Zuge von Ermittlungen zwischen Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten und Angriffen, die sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner richteten, ein Zusammenhang hergestellt werden (bitte unter Nennung von Datum, Tatort, ggf. Partei und Art des Zusammenhanges beantworten )? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung aus bereits abgeschlossenen Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts im Zeitraum 2012 bis 2015 liegen dem BKA nicht vor. Eine Auskunft auf die in Rede stehenden Nachfragen zu Ermittlungsverfahren , die in den Ländern geführt werden, obliegt aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung den LKA bzw. den zuständigen Staatsanwaltschaften . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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