Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10178 18. Wahlperiode 01.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9969 – CDU-Arbeitskreise in Verfassungsschutzbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2016 berichtete der Zeuge Andreas T. (ehemals Landesamt für Verfassungsschutz Hessen) in der 39. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtages von der Existenz eines „CDU-Arbeitskreises im Amt“ (gemeint ist das „Landesamt für Verfassungsschutz Hessen“). An Veranstaltungen dieses Arbeitskreises hätten neben Mitarbeitern des Verfassungsschutzes auch „Polizisten und andere Leute“ teilgenommen, möglicherweise auch Vertreter der Hessischen Landesregierung. Mindestens eine Veranstaltung im Jahr 2000 habe in den Räumlichkeiten einer Behörde (Wasserschutzpolizei, Wiesbaden ) stattgefunden. Die CDU Hessen bestätigte die (frühere) Existenz des Arbeitskreises (vgl. u. a.: „CDU-Kreis im Verfassungsschutz“, Frankfurter Rundschau vom 7. Juni 2016, www.fr-online.de/neonazi-terror/nsu-untersuchungs ausschuss-hessen-cdu-kreis-im-verfassungsschutz,1477338,34337020.html sowie Drucksache 19/3456 im Hessischen Landtag, http://starweb.hessen.de/cache/ DRS/19/6/03456.pdf). Der frühere Präsident des „Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz“ (TLfV) Helmut Roewer berichtete außerdem in seinem Buch Jahr 1997 von der Existenz einer „CDU-Betriebskampfgruppe“ im TLfV (vgl.: Roewer, Helmut: „Nur für den Dienstgebrauch. Als Verfassungsschutz- Chef im Osten Deutschlands“, Ares Verlag, Graz, 2012, S. 179). 1. Ist der Bundesregierung die Existenz eines „CDU-Arbeitskreises im Amt“ im Bundesland Hessen bekannt, wenn ja, seit wann, und in welchem Zusammenhang wurde die Existenz dieses Arbeitskreises bekannt? 2. Ist der Bundesregierung die Existenz eines entsprechenden CDU-Arbeitskreises beim Thüringer Landesamt bzw. Amt für Verfassungsschutz bekannt , wenn ja, seit wann, und in welchem Zusammenhang wurde die Existenz dieses Arbeitskreises bekannt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10178 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Sofern Frage 2 mit einem Ja beantwortet wurde: kann es sich bei diesem Arbeitskreis um die vom ehemaligen TLfV-Präsidenten erwähnte „CDU-Betriebskampfgruppe “ handeln? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den erfragten Sachverhalten in den Ländern Hessen und Thüringen keine Erkenntnisse vor. 4. Existierte oder existiert beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein Arbeitskreis aus CDU-Mitgliedern oder -Sympathisanten? Wenn ja, von wann bis wann, wer gehörte diesem Arbeitskreis an, und wo traf er sich? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 5. Welche Unterstützung erhielt oder erhält der CDU-Arbeitskreis im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (bzw. andere parteinahe Arbeitskreise) durch das BfV bzw. andere staatliche Stellen (Geld, Räumlichkeiten, Nutzung von Fahrzeugen, Material, usw.)? 6. Haben in der Vergangenheit an Veranstaltungen des CDU-Arbeitskreises im BfV (bzw. anderer parteinaher Arbeitskreise) die Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Amtes, Minister, Staatssekretäre, Regierungs- oder Pressesprecher von Ministerien oder Abgeordnete von Landtagen und vom Deutschen Bundestag teilgenommen (bitte nach Namen, Funktionen, Jahr aufschlüsseln )? 7. Waren Präsidenten, Vizepräsidenten, Abteilungsleiter oder Außenstellenleiter des BfV Mitglieder im CDU-Arbeitskreis (bzw. anderer parteinaher Arbeitskreise im Amt)? 8. Haben an Veranstaltungen des CDU-Arbeitskreises im BfV (bzw. anderer parteinaher Arbeitskreise im Amt) auch Beschäftigte anderer Nachrichtendienste wie Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) oder Polizeibeamte teilgenommen (bitte nach welchen Funktionen, Anlässen und Jahren aufschlüsseln)? 9. Welche Aktivitäten gingen vom CDU-Arbeitskreis im BfV aus, bzw. welche Funktion hat bzw. hatte er (Parteiwerbung, Personalratswahlen, politische Ausrichtung des BfV, Karriereförderung, „kurzer Dienstweg“)? Die Fragen 5 bis 9 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Die Fragen nehmen die Antwort zu Frage 4 in Bezug; diese betrifft das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Nachdem die Frage verneint wurde, ist eine Antwort zu den Fragen 5 bis 9 für das BfV ausgeschlossen. Frage 8 bezieht sich darüber hinaus auf den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und ist zu verneinen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10178 10. Sind der Bundesregierung noch andere bestehende oder inzwischen inaktive CDU-Arbeitskreise auf der Ebene von Landesverfassungsschutzbehörden bekannt? Wenn ja, bei welchem Landesamt, von wann bis wann, wer gehörte diesen Arbeitskreisen an, und wo trafen sie sich? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es im BND oder beim MAD entsprechende CDU-Arbeitskreise gibt oder gab, wenn ja, von wann bis wann, wer gehörte den Arbeitskreisen an, und wo trafen sich diese? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333