Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10180 18. Wahlperiode 02.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10007 – Übung von Gendarmerien und Polizeien aus der Europäischen Union und Drittstaaten am Sitz der Europäischen Gendarmerietruppe in Vicenza, Italien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Namen „European Union Police Services Training“ (EUPST) führt die Europäische Union eine weitere Staffel internationaler Übungen von Polizei- und Gendarmerietruppen durch (Plenarprotokoll 18/132, Bundestagsdrucksache 18/7282, Bundestagsdrucksache 18/7466, Bundestagsdrucksache 18/8067). Die EUPST-Veranstaltungen knüpfen an das frühere Programm „European Police Force Trainings“ (EUPFT) an. Zu den Partnern gehört in diesem Jahr auch die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR). Sitz der EUROGENDFOR ist das italienische Vicenza, wo mit dem „Centre of Excellence for Stability Police Units“ auch eine Polizeiakademie betrieben wird. In der EUROGENDFOR organisieren sich jene Regierungen, die sogenannte Integrated Police Units (IPU) führen. Dabei handelt es sich um Gendarmerien , die nach einer militärischen Grundausbildung für Einsätze in Bürgerkriegsszenarien besonders geeignet sind. Deutsche Innenministerien verfügen über keine IPU, sondern führen Einheiten der Bereitschaftspolizei, die einem zivilen Kommando unterstehen müssen und erst nacheiner Befriedung kriegerischer Auseinandersetzungen in Krisengebieten eingesetzt werden dürfen. Ein Praxisteil der zweiten EUPST-Staffel fand als Übung „Lowlands Grenade 2016“ vom 4. bis 15. April 2016 in Weeze/Nordrhein-Westfalen auf der privat betriebenen „Training Base Weeze GmbH & Co.KG“ statt (Bundestagsdrucksache 18/8067). Nach Angaben der EUPST-Webseite waren rund 600 Polizisten und Militärangehörige anwesend. An der Vorbereitung in der Bundespolizeiakademie Lübeck nahmen Behörden aus Tunesien und der Türkei teil, auf der Webseite des EU-Projektes ist zudem die Rede von Kamerun. Eine weitere Übung fand vom 19. bis 29. September 2016 im italienischen Vicenza statt (www.eupst.eu/news/live-exercise-italian-session/). In Vicenza unterhält die EUROGENDFOR ein Hauptquartier und eine von den G8-Staaten finanzierte Akademie (das „Center of Excellence for Police Stability Units“; siehe Bundestagsdrucksache 17/3316). Nach Angaben des EUPST-Stabes sollten 200 Gendarmen sowie Polizisten daran teilnehmen. Dabei solle auf ein ausgewogenes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10180 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verhältnis militärischer und polizeilicher Teilnehmer (Polizei/Gendarmerie) sowie des Geschlechterverhältnisses geachtet werden. Bis zu 20 Prozent der „trainees “ sollten von Nicht-EU-Staaten eingeladen werden. Es geht bei dem EUPST wie bei den früheren EUPFT-Trainings unter anderem um die Handhabung von Protesten und Demonstrationen. Entsprechende Kenntnisse können am Rande von Bürgerkriegen genauso wie bei politischen Versammlungen eingesetzt werden. Aus Sicht der Fragesteller ist deshalb zu befürchten , dass die Trainings eher zur Brutalisierung als zur Deeskalation der Polizeiarbeit beitragen. Im Jahr 2010 waren Gendarmen aus der Ukraine eingeladen . Die Angehörigen der berüchtigten Berkut-Einheit posierten für Erinnerungsfotos in deutschen Wasserwerfern. Über das EUPST erhalten die teilnehmenden deutschen Polizeien Einblicke in die als „robust“ bezeichnete Praxis militärischer Gendarmerien. Aus Sicht der Fragesteller ist diese Militarisierung durch die Hintertür höchst besorgniserregend und verstößt in Deutschland gegen das Gebot der Trennung von Polizei und Militär. 1. Was ist der Bundesregierung über polizeiliche und militärische Teilnehmende (bitte möglichst differenziert darstellen) der vom 19. bis 29. September 2016 im italienischen Vicenza abgehaltenen EUPST-II-Übung bekannt (www.eupst.eu/news/live-exercise-italian-session/)? a) Wie viele Personen nahmen an dem Training teil? b) Welche Module wurden geübt? c) Welchen Inhalt hatten die jeweiligen Module? Zu den Fragen 1, 1a, 1b und 1c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Angehörige der Bundespolizei oder der Bundeswehr nahmen an der betreffenden Übung im italienischen Vicenza nicht teil. 2. In welchem Zusammenhang stand das Training zu der EUROGENDFOR oder dem „Center of Excellence for Police Stability Units“, die beide ihren Sitz in Vicenza haben, und auf welche Weise waren die EUROGENDFOR oder das „Center of Excellence for Police Stability Units“ an der Vorbereitung und Durchführung des Trainings beteiligt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Aufgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst als Auftraggeber des European Union Police Services Trainings (EUPST II) übernommen (Bundestagsdrucksache 18/8067)? Die Europäische Kommission ist Auftraggeberin und überwacht die Implementierung des EUPST II. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Eigenanteil der teilnehmenden europäischen und ggf. außereuropäischen Sicherheitsbehörden (Bundestagsdrucksache 18/8067)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10180 5. Welche polizeilichen und welche militärischen Teilnehmer (bitte einzeln ausweisen) aus welchen Ländern bzw. Institutionen nahmen im Mai 2016 an einem einwöchigen Seminar der Bundespolizeiakademie teil, bei dem „20 Angehörige internationaler Sicherheitsbehörden im Bereich Monitoring, Mentoring, Advising und Training“ geschult werden sollten (Bundestagsdrucksache 18/8067)? Nachfolgende Teilnehmer nahmen am o. a. Seminar in Lübeck teil (in Klammern sind Gendarmerieangehörige aufgeführt): Italien -2- (-2- Carabinieri) Tunesien -1- Rumänien -4- (-2- Romania Gendarmerie) Spanien -3- (-1- Guardia Civil) Timor-Leste -1- Türkei -1- Brasilien -1- Niederlande -3- (-1- Koninklijke Marechaussee) Portugal -1- (-1- Guarda National Republicana) Großbritannien -1- Frankreich -1- (Gendarmerie) Finnland -1- Deutschland -2-. 6. Welche weiteren Inhalte kann die Bundesregierung zu den in Lübeck behandelten Modulen „Basisinformation Mentoring, Monitoring, Advising, generelle Aspekte und Prinzipien, Definitionen, Kommunikationstechniken, Dokumentation und Evaluation“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/8067)? Inhalte sind die „Operational Guidelines for Monitoring Mentoring and Advising in Civilian CSDP Missions“ des EAD, Interkulturelle Kommunikation und Arbeiten mit Dolmetschern/Sprachassistenten. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es sich bei der niederländischen königlichen Marechaussee, die das Steuerungskomitee der EUPST-II-Trainings leitet, um eine rein militärische Einheit handelt? Zu Struktur und Organisation ausländischer Streitkräfte oder Polizeiorganisationen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. a) Inwiefern wurde das polizeiliche Training in Lübeck wie auch die anderen EUPST-II-Maßnahmen von dem Steuerungskomitee des EUPST II unter der Leitung der niederländischen königlichen Marechaussee koordiniert? Die an der Bundespolizeiakademie in Lübeck durchgeführten EUPST II Mentoring & Advising Trainings (Seminare) wurden im Rahmen des Projektes von der Bundespolizei angeboten und nach Beschluss des Steuerungskomitees in eigener Zuständigkeit vorbereitet und durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10180 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) An welchen von der niederländischen königlichen Marechaussee vorbereiteten Treffen haben die Bundespolizei oder andere deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/8067 teilgenommen? Bei der Vorbereitung der „Comprehensive Live Exercise“ in Weeze vom 4. bis 21. April 2016 wurden von der Bundespolizei keine Aufgaben übernommen. Die Bundespolizei (-11-) und die Polizeien der Länder Niedersachsen (-2-) Brandenburg (-1-) der Hansestadt Bremen (-1-) und der Freien und Hansestadt Hamburg (-1-) stellten insgesamt -16- Teilnehmer an der o. a. Übung als Trainingsexperten. 8. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse eingeholt, worin die Mitarbeit der Europäischen Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) als „associated partner“ am EUPST II besteht (Bundestagsdrucksache 18/8067)? Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. 9. Inwiefern liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse vor, welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen das EUPST-II-Training, an dem auch die Bundespolizei teilnahm, beobachtet haben (Bundestagsdrucksache 18/8067)? An der Übung „Lowland Grenade 2016“ vom 4. bis 15. April 2016 in Weeze nahm ein Angehöriger der Bundeswehr als Beobachter teil. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 10. Worin bestand der Trainingsplan für das Training in Weeze, welche Module wurden geübt, und inwiefern beinhalteten diese auch Formationstrainings während Großeinsätzen oder Trainings in Hundertschaften? Im Rahmen der „Comprehensive Live Exercise“ vom 4. bis 21. April 2016 wurden für verschiedene Szenarien Trainingsmaßnahmen angeboten, sowohl für mögliche beratende als auch exekutive Funktionen in internationalen Friedenseinsätzen : - Monitoring, Mentoring und Advising - Community Policing - Interaktion mit lokalen Partnern - Menschenrechte - Gender - Kriminalitätsbekämpfung (Ermittlungen, Kriminaltechnik, etc.) - Polizeiliche Einsatzverfahren zur Harmonisierung des polizeilichen Handelns in internationalen Teams - Zivilpolizeiliche Maßnahmen bei demonstrativen Aktionen - auch im Zusammenhang mit Formationstrainings bei Großeinsätzen bzw. Trainings in Hundertschaften - Personenschutz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10180 11. In welchen Zusammenarbeitsformen haben welche deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 mit ausländischen Gendarmerieeinheiten trainiert oder geübt? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Darüber hinaus haben im Jahr 2016 bei der Bundespolizei keine weiteren Zusammenarbeitsformen im Sinne dieser Anfrage stattgefunden. Die Bundeswehr arbeitet im Rahmen der NATO mit ausländischen Gendarmerieeinheiten zusammen, soweit diese militärpolizeiliche Aufgaben für die Streitkräfte der NATO-Partner wahrnehmen. Spezielle Trainings oder Übungen mit ausländischen Gendarmerieeinheiten wurden nicht durchgeführt. 12. Wann und wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Weeze, Lübeck und Vicenza weitere, noch nicht in einschlägigen Bundestagsdrucksachen mitgeteilte Übungen bzw. Konferenzen, Seminare oder andere Ausbildungsformen hinsichtlich des EUPST II abgehalten? Ein Vertreter der Bundespolizeiakademie Lübeck nahm vom 24. bis 26. Oktober 2016 in Tallinn/EST als deutscher Vertreter am Herbst Meeting des Steering Committee EUPST II teil. Zudem ist eine Fortbildungsveranstaltung des EUPST II „EU Concept Core Course“ vom 6. bis 17. November 2016 in Jämi und Tampere (Finnland) geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333