Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10215 18. Wahlperiode 07.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10073 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im dritten Quartal 2016 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis September 2016 im Bundesgebiet 30 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon acht Konzerte und 22 Liederabende, statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10215 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu folgenden 15 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 03.07.2016 Brühl NW Michael Regener 10.07.2016 Eisenach TH Michael Regener 16.07.2016 Sondershausen TH „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Randgruppe Deutsch“, Frank Rennicke, „Nahkampf“ 23.07.2016 Kloster Veßra TH „Flak“ 05.08.2016 Forst BW Frank Rennicke 06.08.2016 Hamm NW „Fylgien“ 13.08.2016 Eisenach TH „Brauni“, “Hermunduren”, „Toitonicus“, „Marci“, „Maik S aus MD“, „Resistentia“, „FreilichFrei“ 20.08.2016 Torgau-Staupitz SN „Mistreat“, „I.C. 1“, „Non Plus Ultra“, „W.U.T.“ 20.08.2016 Kirchheim TH „Lunikoff-Verschwörung“, „Frontfeuer “, „Tätervolk“, „Treueorden“, „Uwocaust“, „Makss Damage“ 03.09.2016 Grevesmühlen MV „Old Glory“, „Treueorden“ 03.09.2016 Pirna SN „Fylgien“, „Liedermacher Björn“ 04.09.2016 Eisenach TH Michael Regener 10.09.2016 Meiningen TH „FreilichFrei“, „Wut aus Liebe“ 23.09.2016 Zehdenick BB Frank Rennicke 24.09.2016 Raum Oberhavel BB Frank Rennicke Zu den weiteren 15 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht erfolgen, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hin- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10215 weisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden drei der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen von der NPD veranstaltet . Dabei handelt es sich um einen Liederabend am 3. Juli 2016 in Brühl/Nordrhein-Westfalen, ein Konzert am 16. Juli 2016 in Sondershausen/Thüringen sowie einen Liederabend am 3. September 2016 in Pirna/Sachsen. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei zwei Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um das Sommerfest des NPD-Kreisverbandes Friesland /Ostfriesland am 16. Juli 2016 in Wilhelmshaven/Niedersachsen, auf der der Liedermacher „Fylgien“ auftrat, sowie das Sommerfest des NPD-Landesverbandes Sachsen am 6. August 2016 in Grimma/Sachsen mit einem Auftritt von Michael Regener. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im dritten Quartal 2016 bei zwei Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ in Baden-Württemberg, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um das Sommerfest des Kreisverbandes Rhein-Neckar der Partei „DIE RECHTE“ am 27. August 2016 in Sinsheim , auf der die Liedermacher „FreilichFrei“ und „Der Rebell“ auftraten, sowie eine Saalveranstaltung des Landesverbandes der Partei „DIE RECHTE“ am 24. September 2016 in Karlsruhe mit einem Auftritt der Liedermacherin „Wut aus Liebe“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10215 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Die acht Konzerte wurden von insgesamt ca. 1 651 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 206 Personen. Zu fünf Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 17 Liederabende wurden von insgesamt ca. 898 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 53 Personen. 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im dritten Quartal 2016 im Ausland organisiert ? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2016 ein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Dabei handelt es sich um das Konzert am 13. August 2016 in Volmunster/ Frankreich, auf dem „Kategorie C“ und „MakssDamage“ auftraten. 7. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2016 bei vier Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Kategorie C“, „KdF“, „MakssDamage “, „Sachsonia“, „Sista Bataljen“, „Stonehammer“, „Sturmbrüder“, „Verboten “ und „Weiße Revolutionäre“. 8. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2016 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im dritten Quartal 2016 kein Konzert der rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgelöst. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2016 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im dritten Quartal 2016 zwei Konzerte im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um geplante Konzertveranstaltungen am 9. Juli 2016 in Nadrensee/Mecklenburg-Vorpommern und am 30. Juli 2016 in Gangkofen/Bayern. Darüber hinaus wurden drei Liederabende im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um geplante Liederabende am 30. Juli 2016 im Raum Halbe/Brandenburg, am 30. Juli 2016 in Beverstedt/Niedersachsen sowie am 10. September 2016 in Wandlitz/Brandenburg. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10215 10. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2016 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegt für das dritte Quartal 2016 die nachfolgende Meldung vor: Datum Ort Land Straftaten 20.08.2016 Kirchheim TH Zehn Strafanzeigen; wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und § 86a StGB 03.09.2016 Grevesmühlen MV Strafanzeigen wegen Verstoß gegen § 131 StGB (Gewaltdarstellung) 11. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 10 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2016 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/9313 vom 1. August 2016) für das zweite Quartal 2016 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2016 weitere sechs rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon vier Konzerte und zwei Liederabende statt. Zu vier Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 07.05.2016 Bautzen SN unbekannt 14.05.2016 Raum Bonn NW „Halgadom“, „Flak“, „Sleipnir“, „Klavierfront“ 04.06.2016 Erfurt TH „Zeitnah“, „FreilichFrei“, Axel Schlimper 25.06.2016 Raum Ostsachsen SN „Endless Struggle“, „Selbssteller“, „Barricades“, „Sista Bateljen“ Zu den weiteren zwei Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2016 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in den Klammern beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 28 Konzerte (24). Zu zwei nachgemeldeten Konzerten sind keine Besucherzahlen bekannt. Die verbleibenden 21 Konzerte (19) wurden von insgesamt ca. 6 744 Personen (6 644) besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 321 Personen (344). Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 25 Liederabende (23). Zu den zwei nachgemeldeten Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10215 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im dritten Quartal 2016 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. 13. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im dritten Quartal 2016, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im dritten Quartal 2016 liegen diese Informationen zu neun Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl 06.07.2016 Görlitz SN 1 09.07.2016 Berlin BE 1 10.07.2016 Merzenich NW 1 27.07.2016 Neuss NW 68 15.08.2016 Altlandsberg BB mehrere 17.08.2016 Potsdam BB 1 27.08.2016 Solingen NW 1 03.09.2016 Chemnitz SN 23 17.09.2016 Philippsreut BY 1 14. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2016 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2016 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2016 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. September 2016 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 54 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert . Sechs der im Jahr 2016 indizierten Tonträger wurden auch im Jahr 2016 produziert beziehungsweise veröffentlicht. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wann die Tonträger produziert beziehungsweise veröffentlicht wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10215 15. Gegen wie viele der im Jahr 2016 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu dem Tonträger „SOS Abendland Volume I (Gegen Islamisierung, Flüchtlinge und anderen Moslem Dreck)“, Sampler (Bundesanzeiger AT 29. April 2016) beschlagnahmt durch AG Halle (Saale), liegt ein Beschlagnahmebeschluss vom 10. August 2016, Az.: 395 Gs 449 UJs 17381/16 (303/16), vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333