Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10317 18. Wahlperiode 11.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10128 – Klage der EU-Kommission gegen die PKW-Maut der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 zwischen CDU, CSU und SPD wird die PKW-Maut als eines der zentralen Projekte dieser Bundesregierung im Verkehrsbereich beschrieben. Doch knapp zehn Monate vor Ende der Legislaturperiode ist bis heute die Einführung gescheitert. Nach Auffassung der Fragesteller aus gutem Grund. Sowohl Juristen, Landesregierungen als auch die Europäische Kommission haben mehrfach Bedenken angemeldet und Letztere hat mittlerweile eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. 1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene PKW-Maut noch innerhalb dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, und falls nein, wann rechnet sie mit einer Entscheidung des EuGH (bitte begründen)? Der Start der Infrastrukturabgabe wird in der nächsten Wahlperiode erfolgen. 2. Sollte die PKW-Maut für ausländische Fahrzeughalter umgesetzt werden und dann vom EuGH für unzulässig erklärt werden, wird die Bundesregierung dann die Maut oder die Entlastung bei der Kfz-Steuer aufheben? Sowohl das Gesetz zur Einführung der Infrastrukturabgabe als auch das 2. Verkehrssteueränderungsgesetz sind europarechtskonform. 3. Welche Kosten sind der Bundesregierung bisher durch das Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission bei der PKW-Maut entstanden ? Im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung auf EU-Ebene wurden 9 800 Euro verausgabt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10317 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Von welchen Gerichtskosten geht die Bundesregierung für sich bei einer Niederlage vor dem EuGH aus (bitte aufschlüsseln)? Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fallen in aller Regel keine Gerichtskosten an (vgl. Artikel 143 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs). 5. Wird die Bundesregierung das Projekt der Einführung der PKW-Maut (gemäß Bundestagsbeschluss vom 27. März 2015) zurückziehen, sofern sie vor dem EuGH nicht erfolgreich ist, wird sie Änderungen vornehmen, wenn ja welche, oder wird sie die Geldbußen der Europäischen Kommission in Kauf nehmen, und falls ja, wie hoch werden diese schätzungsweise nach Kenntnis der Bundesregierung ausfallen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Wie viele Planstellen der Bundesregierung beschäftigen sich seit dem Bundestagsbeschluss mit der PKW-Maut, und welcher Personalfinanzplan ist dafür jährlich im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgesehen (falls dies nicht auf Mitarbeiterstellen aufschlüsselbar ist, welche Abteilung(en) mit wie vielen Mitarbeitern und welchem Personalfinanzplan ist/sind dafür zuständig)? Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind 3 Planstellen in der Abteilung Grundsatzangelegenheiten besetzt. Personalmittel sind in Höhe von 280 000 Euro veranschlagt. 7. Welche Kosten sind für Gutachten, weitere Vorplanungen, bestehendes und zusätzlich eingeplantes Personal, Entwicklung eines Mautsystems und Sonstiges bei der Bundesregierung im Zuge der PKW-Maut angelaufen (bitte insgesamt sowie tabellarisch nach Art und Jahr aufgeschlüsselt angeben)? Die bisherigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe belaufen sich mit Stand 30. September 2016 auf insgesamt 8 155 308,14 Euro für das Jahr 2016. Davon entfallen 1 155 988,67 Euro auf Personalmittel. Die Sächlichen Verwaltungsausgaben umfassen 6 953 819,52 Euro und die Sonstigen Ausgaben belaufen sich auf 45 499,95 Euro. Die Kosten für Personalmittel und Sonstige Ausgaben für das Jahr 2015 wurden im allgemeinen Haushalt der beteiligten Behörden verbucht. Ausgaben für Sachverständige zur Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe (sächliche Verwaltungsausgaben ) sind im Jahr 2015 nicht angefallen. 8. Welche Systemkosten in welcher Höhe wird die angekündigte PKW-Maut jährlich sowie im ersten Jahr (bitte zusätzliche Anlaufkosten anführen) verursachen , und welche Nettoeinnahmen wird die Bundesregierung jährlich verbuchen können (bitte Zeitpunkte der Kosten- bzw. Einnahmeschätzungen nennen)? Die Systemkosten (laufende Betriebs- und Personalkosten) inklusive der über die Vertragslaufzeit zu verteilenden Implementierungsaufwendungen werden mit rd. 200 Mio. Euro pro Jahr angesetzt. Die Gesamteinnahmen (brutto) aus der Infrastrukturabgabe werden auf der Grundlage des geltenden Infrastrukturabgabegesetzes jährlich mit rd. 3,9 Mrd. Euro prognostiziert, wobei rd. 3,2 Mrd. Euro auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rd. 700 Mio. Euro auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge entfallen sollen. Die um die Systemkosten geminderten Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe sollen rd. 500 Mio. Euro pro Jahr betragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10317 Soweit sich vor dem Hintergrund der Gespräche mit der Europäischen Kommission Änderungen der prognostizierten Einnahmen ergeben, werden diese zu gegebener Zeit in das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infrastrukturabgabegesetzes eingebracht. 9. Zu welchen Terminen haben Vertreter der Bundesregierung bzw. des Bundesverkehrsministeriums bisher mit Vertretern der Europäischen Kommission über die PKW-Maut gesprochen (bitte unter Nennung des jeweiligen Datums, Anlasses und Ergebnisses der Termine)? Im Verlauf der konzeptionellen Arbeiten zur Infrastrukturabgabe hat es diverse Abstimmungen von Vertretern des BMVI auf unterschiedlichen Ebenen mit der Europäischen Kommission gegeben. 10. Welche weiteren juristischen Gutachten liegen der Bundesregierung neben dem Gutachten von Prof. Dr. Hillgruber von der Universität Bonn (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5437) vor, die die Rechtsauffassung der Bundesregierung stützen? 12. Welche weiteren juristischen Gutachten sind der Bundesregierung bekannt, die nicht ihre eigenen sind, aber die Rechtsauffassung der Bundesregierung stützen? Die Fragen 10 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gutachten von Prof. Dr. Fritz Söllner, von Prof. Dr. Friedemann Kainer und von RA Priv. Doz. Dr. Bernhard Müller stützen die Rechtsauffassung der Bundesregierung . 11. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung für das Gutachten von Prof. Dr. Hillgruber von der Universität Bonn aufgewendet, und aus welchem Haushaltstitel stammen diese Gelder? Für das Gutachten wurden insgesamt 26 300 Euro aufgewendet. Die Vergütung für das Gutachten wurde aus Kapitel 1209 Titel 526 02 („Sachverständige“) gezahlt . 13. Welche externe „Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5437) die PKW-Maut betreffend hat die Bundesregierung bisher in Auftrag gegeben (bitte unter Angabe der Kosten und Beratungszeitraum)? Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfassen die juristische, technische und wirtschaftliche Beratung sowie eine Projektmanagementunterstützung des BMVI in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens der Infrastrukturabgabe. Insgesamt sind Aufwendungen in Höhe von rund 6 Mio. Euro entstanden. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen haben Ende Oktober 2015 begonnen und ruhen seit Juli 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10317 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche weiteren Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission laufen derzeit gegen das Bundesverkehrsministerium, und wann ist jeweils mit einer Entscheidung zu rechnen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fallen in den Zuständigkeitsbereich des BMVI. Der Zeitpunkt der Entscheidung liegt im Ermessen der Europäischen Kommission. Soweit eine Verfahrenseinstellung (insbes. wegen Inkrafttretens von Gesetzen in Deutschland) absehbar ist, ist dies in der Tabelle angegeben. Verfahrensnr. Inhalt des Verfahrens Verfahrensstand 2016/4061 Vereinbarkeit des Monopols der technischen Prüfstellen TÜV und DEKRA für Begutachtungen mit Art. 15 und 16 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt und Art. 49 und 56 AEUV Mahnschreiben der KOM von Juli 2016. 2016/2058 Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft Mahnschreiben der KOM von Juli 2016. 2016/0177 Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation Vollständige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht im November 2016; dann Einstellung des Verfahrens zu erwarten . 2016/0041 Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie der KOM 2014/85/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein Umsetzung der Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode angestrebt; dann Einstellung des Verfahrens zu erwarten . 2015/2157 Nicht ordnungsgemäße Umsetzung bzw. Anwendung der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft Mahnschreiben der KOM von Februar 2016. 2015/2065 Nicht ordnungsgemäße Anwendung von Vorschriften der Durchführungsverordnungen Nr. 1321/2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt, Nr. 748/2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits - und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben Mahnschreiben der KOM von September 2015. 2015/2013 Vereinbarkeit des Abstimmungsverhaltens von DEU auf der 25. Sitzung des OTIF-Revisionsausschusses mit dem Ratsbeschluss 2014/699/EU und mit Art. 4 Abs. 3 EUV Klagebeschluss der KOM von Juni 2016. 2015/0265 Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2012/24/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums Richtlinie inzwischen vollständig in Deutschland umgesetzt ; Einstellung des Verfahrens in Kürze wird erwartet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10317 Verfahrensnr. Inhalt des Verfahrens Verfahrensstand 2014/4173 Vereinbarkeit der deutschen Vorschriften über obligatorische Fahrzeuguntersuchungen innerhalb bestimmter Prüfintervalle (§ 32 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ) mit der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft Mahnschreiben der KOM von November 2014; ergänzendes Mahnschreiben von Dezember 2015. 2014/2244 Nichtratifizierung des Protokolls zur Konsolidierung des Eurocontrol-Übereinkommens v. 13.12.60 und des Protokolls über den Beitritt der EU zum Eurocontrol-Übereinkommen Begründete Stellungnahme der KOM von April 2016; Inkrafttreten der beiden Ratifizierungsgesetze Anfang 2017 angestrebt; dann Einstellung des Verfahrens zu erwarten. 2014/2218 Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen in NRW Beim EuGH anhängig als Rs. C-58/16. 2014/2094 Umsetzung von Verpflichtungen aus der Verordnung 550/2004 über die Erbringung von Flugsicherheitsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum und aus der Verordnung 549/2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums – FABEC Begründete Stellungnahme der KOM von 2015. 2014/2079 Nicht ordnungsgemäße bzw. unvollständige Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein, geändert durch die Richtlinien 2009/113/EG und 2011/94/EU Beim EuGH anhängig als Rs. C-30/16. 2013/4000 Vereinbarkeit der Verfahren zur Festlegung der Flugverfahren mit der UVP- und der FFH-Richtlinie. Mahnschreiben der KOM von Mai 2013. 2013/2254 Nicht ordnungsgemäße Anwendung von Vorschriften der Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kfz – Verwendung des Kältemittels R134a in Pkw- Klimaanlagen Klagebeschluss der KOM v. Dezember 2015. 2012/2191 Nicht ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Vorschriften der Richtlinie 91/440/EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft und von Vorschriften der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung Beim EuGH anhängig als Rs. C-482/14. Schlussanträge des Generalanwalts vom 26.5.16. 2010/2067 Vereinbarkeit des bilateralen Luftverkehrsabkommens DEU-RUS mit der Niederlassungsfreiheit und den EU- Wettbewerbs-vorschriften Mahnschreiben KOM von 2010. 2008/4946 und 2009/4580 Vereinbarkeit der Vorschriften für die Planung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Mahnschreiben der KOM von Juni 2009 und Juni 2011; ergänzendes Mahnschreiben der KOM im Verfahren 2008/ 4946 von Juni 2015. 1996/2073 Open Skies – Verstoß v. Luftverkehrsabkommen gegen Unionsrecht Mahnschreiben gem. Art. 260 Abs. 2 AEUV von Juli 2004 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333