Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10322 18. Wahlperiode 14.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10142 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den Islam “ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im eigenen Land, jeder vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland verbieten (www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. verweisen auf eine tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung (www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120pressehandout .pdf). Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog „Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die Pro-Bewegung (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche Agitation etwa gegen Moscheeneubauten als ein Mittel, um die so genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen . Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen Aufmärschen. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10322 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7498 mitteilte, wurde Ende 2015 die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ vom zuständigen Fachgremium befürwortet, die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) liegt damit bei der Innenministerkonferenz (IMK). 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand und weitere Zeitplan der Überarbeitung des Themenfeldkataloges beim Oberthema „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „Islamfeindlichkeit“? Der Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „islamfeindlich “ wurde auf der Innenministerkonferenz vom 14. bis 17. Juni 2016 beschlossen . Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 treten die Änderungen in Kraft. 2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht? Grundsätzlich können einzelne rechtsextremistische Gruppierungen aufgrund ihrer fremdenfeindlichen Ideologie auch als islam- bzw. muslimfeindlich eingestuft werden. Zu den rechtsextremistischen Beobachtungsobjekten der einzelnen Landesbehörden für Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen. Darüber hinausgehend beobachtet das Land Bayern den Landesverband der Partei „Die Freiheit“ und den Personenkreis um dessen Vorsitzenden im Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit außerhalb des Rechtsextremismus (in Bayern werden entsprechende Bestrebungen diesem gesonderten Phänomenbereich zugeordnet), weil tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen. Ebenso werden die Gruppierungen „PEGIDA-München“, „PEGIDA Nürnberg“, „NüGIDA“ und „PEGIDA Franken“ als extremistische Gruppierungen beobachtet , bei denen die Verantwortlichen in unterschiedlicher Zusammensetzung aus dem rechtsextremistischen Spektrum wie auch aus dem Bereich der verfassungsschutz -relevanten Islamfeindlichkeit stammen. 3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2016 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Der Bundesregierung sind für das dritte Quartal 2016 folgende Kundgebungen rechtsextremistischer Organisationen mit dezidiert islamfeindlichem Motto im Sinne der Anfrage bekannt geworden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10322 Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN 05.07.2016 TH Eisenach NPD-LV Thüringen NPD/JN „Nein zu Halal und Islamisierung – Eisenach bleibt deutsch“ 25 23.07.2016 BY Würzburg NPD-LV Bayern NPD/JN „Einwanderung ist tödlich – Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ 20 20.08.2016 ST Magdeburg „DIE RECHTE“-KV Magdeburg/ Jerichower Land „DIE RECHTE“ „Gehört der Islam zu Deutschland?“ 30 * TN: Teilnehmer Darüber hinaus sind der Bundesregierung die nachfolgenden Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands im dritten Quartal 2016 bekannt geworden, bei denen eine rechtsextremistische bzw. verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war. Bezüglich der Gruppierungen „PEGIDA München“ und „PEGIDA Nürnberg“ wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen. Datum Land Ort Name TN 04.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 65 07.07.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 40 08.07.2016 TH Greiz THÜGIDA 30 11.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70 18.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80 18.07.2016 BY München PEGIDA München 120 20.07.2016 TH Jena THÜGIDA 20 25.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70 25.07.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 120 27.07.2016 TH Triptis THÜGIDA 30 28.07.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 70 01.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 01.08.2016 BY München PEGIDA München 140 01.08.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 65 08.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 08.08.2016 BY München PEGIDA München 80 15.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 17.08.2016 TH Jena THÜGIDA 180 22.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75 22.08.2016 BY München PEGIDA München 70 29.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75 29.08.2016 BY München PEGIDA München 60 05.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 90 05.09.2016 BY München PEGIDA München 95 05.09.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 245 12.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10322 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Land Ort Name TN 12.09.2016 BY München PEGIDA München 90 19.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 19.09.2016 BY München PEGIDA München 85 22.09.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 50 26.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50 26.09.2016 BY München PEGIDA München 70 * TN: Teilnehmer 4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2016 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadenshöhe , Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien, Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das dritte Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe, Phänomenbereich , Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im dritten Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen “ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist. Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern . Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das dritte Quartal 2016 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/ Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem Unterthema erfolgt nur dann, wenn ein solches relevant ist. Sofern in der Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10322 Der BKA-interne LAPOS-Begriff für das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ gilt nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen sind nicht enthalten. lfd. Nr. Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm ) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMK links PMK Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 1 01.07.16 Lahr/ Schwarzwald BW Sachbeschädigung § 303 StGB X Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 2 05.07.16 Dormagen NW Störung der Religionsausübung § 167 StGB X Hasskriminalität (Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 3 10.07.16 Erfurt TH Sachbeschädigung § 303 StGB X Ausländer-/Asylthematik (gegen Asylbewerber/ Flüchtlinge) Hasskriminalität (Fremdenfeindlich) 0 4 15.07.16 Salzgitter NI Verwenden v. Kennzeichen verfassungswidriger Org. § 86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) Nationalsozialismus/ Sozialdarwinismus (Verherrlichung / Propaganda) 0 5 23.07.16 Baar-Ebenhausen BY Sachbeschädigung § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 6 31.07.16 Konz RP Sachbeschädigung § 303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10322 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm ) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMK links PMK Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 7 09.08.16 Rotenburg (Wümme) NI Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB X Befreiungsbewegungen/ Internationale Solidarität (PKK/ Kurden /TUR) Innenund Sicherheitspolitik (Betätigungsverbote) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 8 12.08.16 Ahrensburg SH Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 9 12.08.16 Erfurt TH Sachbeschädigung § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion) 0 10 13.08.16 Glückstadt SH Sachbeschädigung § 303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 11 23.08.16 Schwäbisch Hall BW Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Ausländer-/Asylthematik (gegen Asylbewerber /Flüchtlinge) Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, gegen links, gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) Politischer Kalender (Judenpogrom ("Reichskristallnacht")) 0 12 23.08.16 Leipzig SN Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Ausländer-/Asylthematik Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, gegen links) 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10322 lfd. Nr. Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm ) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMK links PMK Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 13 24.08.16 Frankfurt am Main HE Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Ausländer-/Asylthematik Hasskriminalität (Fremdenfeindlich) 0 14 24.08.16 Einbeck NI Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Ausländer-/Asylthematik (Unterbringung von Asylbewerbern, gegen Asylbewerber/ Flüchtlinge) Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 15 24.08.16 Hoya NI Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Ausländer-/Asylthematik (Unterbringung von Asylbewerbern , gegen Asylbewerber /Flüchtlinge) Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 16 26.08.16 Parchim MV Sachbeschädigung § 303 StGB X Ausländer-/Asylthematik Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 17 04.09.16 Zwickau SN Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 18 05.09.16 Eberswalde BB Volksverhetzung § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Rassismus, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen sonstige politische Gegner) 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10322 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm ) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMK links PMK Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 19 08.09.16 Eberswalde BB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Rassismus) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen sonstige politische Gegner) 0 20 08.09.16 Eberswalde BB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Rassismus) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen sonstige politische Gegner) 0 21 11.09.16 Höxter NW Schwere Brandstiftung § 306a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Rassismus) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 22 11.09.16 Zwickau SN Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB X Hasskriminalität (Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 23 16.09.16 Essen NW Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) Nationalsozialismus/ Sozialdarwinismus (Verherrlichung / Propaganda) 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10322 lfd. Nr. Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm ) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMK links PMK Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 24 25.09.16 Schwäbisch Gmünd BW Verwenden v. Kennzeichen verfassungswidriger Org. § 86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Innen- und Sicherheitspolitik (Polizei) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) Nationalsozialismus/ Sozialdarwinismus (Verherrlichung / Propaganda) 0 25 26.09.16 Dresden SN Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB X Hasskriminalität (Religion) Islamismus/ Fundamentalismus Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) Politischer Kalender (Tag der Deutschen Einheit) 0 26 27.09.16 Annaberg- Buchholz SN Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10322 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden im dritten Quartal 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländer aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2016 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015, Antworten zu den Fragen 5 und 6 ausgeführt, ist eine differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK derzeit noch nicht möglich. Im Hinblick auf die Einführung eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im dritten Quartal 2016 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2016 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015 wird verwiesen. Im Hinblick auf die Einführung eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10322 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2016 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2016 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2016 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im dritten Quartal 2016 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet. Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des GBA bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6762 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10322 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 18/8290 gibt es bezüglich des zweiten Quartals 2016? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt: lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechts norm) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMK links PMK- Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 1 30.04.16 Hückelhoven NW Sachbeschädigung § 303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 2 17.05.16 Fulda HE Beleidigung § 185 StGB X Hasskriminalität (Religion) 0 3 17.06.16 Nordhausen TH Sachbeschädigung § 303 StGB X Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 4 22.06.16 Frickenhausen BW Volksverhetzung § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 1 5 22.06.16 Dortmund NW Bedrohung § 241 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) Konfrontation/ Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 Die folgende Straftat wurde zwischenzeitlich als nicht politisch motiviert nachbewertet , da der Tatverdächtige schuldunfähig ist. 14.06.16 Osna- brück NI Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 1 * TV: Tatverdächtig Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333