Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10324 18. Wahlperiode 14.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9968 – Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehrere EU-Staaten verkaufen ihre Staatsbürgerschaften gegen hohe Geldbeträge und Investitionen an Nicht-EU-Ausländer oder vergeben an Investoren und Immobilienkäufer „goldene Visa“ für langandauernde Aufenthaltsrechte . Um ihre Staatshaushalte aufzubessern, verkaufen EU-Länder wie Malta und Ungarn Staatsbürgerschaften an reiche Nicht-EU-Bürger – vorzugsweise aus China, Russland und den arabischen Staaten. Die Käufer werden gegen Bezahlung zu EU-Bürgern mit den damit verbundenen Rechten. Sie dürfen sich frei innerhalb der Union bewegen, Unternehmen gründen, an Wahlen teilnehmen , wohnen und arbeiten, wo sie wollen und ihre Kinder auf Universitäten innerhalb der EU schicken (www.welt.de/politik/ausland/article131468167/ Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld-EU-Buerger.html). Die Regierung von Malta beschloss Ende des Jahres 2013 ein entsprechendes Verkaufsprogramm von vorerst 1 800 maltesischen Staatsbürgerschaften. Um als Nicht-EU-Ausländer eine maltesische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen 650 000 Euro in einen Staatsfonds eingezahlt werden sowie zusätzlich 350 000 Euro in Immobilien und weitere 150 000 Euro in Staatsanleihen angelegt werden. Laut dem für die Durchführung des Passprogramms zuständigen Unternehmen Henley & Partners mit Sitz auf der britischen Kanalinsel Jersey gibt es bereits mehr als 200 Bewerber aus rund 30 Nicht-EU-Ländern (www.welt.de/politik/ausland/article131468167/Tausende-Reiche-werden-gegen- Geld-EU-Buerger.html). Um die Staatsbürgerschaft der Republik Zypern zu erhalten, müssen Interessenten laut der Firma Residency Bond Program Ltd. neben einer Gebühr von 50 000 Euro 2 500 000 Euro in Immobilien anlegen und nach einem möglichen Verkauf nach drei Jahren noch Immobilienbesitz im Wert von einer halben Million Euro auf der Insel behalten (www.residency-bond.eu/cyprus-citizenship. html). Einen bulgarischen Pass soll es bei einer Investition von einer halben Million Euro auch ohne Sprachkenntnisse geben. Großbritannien vergibt bei einer Investition von einer Million Pfund zunächst ein Visum, nach fünf Jahren unbe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10324 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode grenztes Aufenthaltsrecht und nach sechs Jahren den Pass. Auch Österreich verkauft EU-Pässe gegen Millionen-Investitionen (www.welt.de/politik/ausland/ article131468167/Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld-EU-Buerger.html). Einige Länder bieten statt Staatsbürgerschaften mehrjährige oder sogar lebenslange Aufenthaltsrechte an. In Ungarn müssen EU-Ausländer 360 000 Euro einzahlen (von denen sie 300 000 Euro nach fünf Jahren zurückerhalten), um für Ehepartner, abhängige Kinder und Eltern eine lebenslange Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten (www.residency-bond.eu/residency-bond-program.html). Auch Portugal, Lettland, Griechenland, Ungarn, Irland und Spanien verkaufen Aufenthaltsrechte gegen Investitionen und Gebühren (www.welt.de/ politik/ausland/article131468167/Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld-EU- Buerger.html). Eine Mehrheit der Fraktionen im EU-Parlament kritisiert die Praxis des Handels mit Staatsbürgerschaften. So wird die Gefahr gesehen, dass Kriminelle durch den Kauf von Staatsbürgerschaften leicht Zugang nach Europa erhalten. „Es darf nicht länger so sein, dass reiche Menschen aus Nicht-EU-Ländern sich Staatsbürgerschaften in der Europäischen Union kaufen können, während die armen Menschen, die wegen Hunger und Gewalt aus ihrer Heimat fliehen, im Mittelmeer ertrinken“, kritisiert die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament Dr. Inge Grässle (CDU) im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“. In einem Entschließungsantrag forderte das EU-Parlament die Kommission auf, gemeinsame Regeln für die Vergabe der Staatsangehörigkeit aufzustellen und zu prüfen, ob das Gesetz der maltesischen Regierung gegen EU-Verträge verstoße. Auch die Europäische Kommission sieht die Entwicklung mit Sorgen. Allerdings haben EU-Mitgliedstaaten bislang die volle Souveränität bei der Entscheidung , wem sie zu welchen Konditionen ihre Staatsbürgerschaft zugestehen (www.welt.de/politik/ausland/article131468167/Tausende-Reiche-werdengegen -Geld-EU-Buerger.html; www.n-tv.de/politik/EU-ist-machtlos-gegen- Pass-Verkauf-article12086236.html). Im Folgenden werden alle Praktiken, in denen EU-Mitgliedstaaten die Vergabe eines Aufenthaltstitels oder der Staatsbürgerschaft allein oder im Wesentlichen an den Kauf von Staatsanleihen, Anteilen an Staatsfonds oder Immobilien in festgelegten Größenordnungen koppeln, als „Verkauf“ bezeichnet. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, die Fragen in diesem Sinne zu beantworten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung macht sich die von den Fragestellern verwendete Formulierung „Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen“ durch die vorliegende Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht zu Eigen. Die untenstehenden Antworten beruhen vor allem auf Abfragen der deutschen Auslandsvertretungen in den Gastländern. Die Aussagen erheben dabei keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10324 1. Welche EU-Staaten verkaufen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Staatsbürgerschaften zu welchen Kosten und Bedingungen an Nicht-EU- Ausländer? a) Seit wann gelten jeweils die diesbezüglichen Regeln in den einzelnen Ländern? b) Wie viele Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger aus welchen Herkunftsstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in welchen EU-Staaten von der Möglichkeit des Kaufs einer Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht? Die Fragen 1, 1a und 1b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die EU-Mitgliedstaaten Malta, Zypern, Bulgarien und Rumänien entlang der im Folgenden dargestellten Praxis bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften vorgehen: Das in Rede stehende Verfahren in Malta setzt nach Informationen der Bundesregierung voraus, dass der Antragsteller eine Immobilie in Malta kauft oder anmietet . Zusätzlich muss er oder sie in beiden Fällen einen Beitrag zum Nationalen Entwicklungs- und Sozialfonds leisten sowie Investitionen in von der staatlichen Behörde „Identity Malta“ festgelegte Aktien, Anleihen oder Zweckgesellschaften tätigen. Dabei gelten spezifische Mindestwerte. Die Gebühren für den Hauptantragsteller betragen laut Informationen der Bundesregierung 650 000 Euro – weitere Gebühren fallen gegebenenfalls für Ehepartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder oder abhängige Elternteile an, falls diese ebenfalls die maltesische Staatsangehörigkeit erhalten wollen. Weitere Gebühren, unter anderem für die Überprüfung der Antragsteller, fallen an. Für Hauptantragsteller gilt eine Obergrenze von insgesamt 1 800 Personen. Sie müssen unter anderem einen mindestens zwölfmonatigen Aufenthalt in Malta vor Ausstellung der Einbürgerungsurkunde, eine Gesundheitsversicherung sowie gute Gesundheit nachweisen. Laut Informationen der Bundesregierung kann die zyprische Staatsangehörigkeit unter anderem durch Investitionen in die zyprische Wirtschaft in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro oder dem Kauf eines Anteils im Wert von mindestens 2,5 Mio. Euro an einer juristischen Person, die mindestens 12,5 Mio. Euro in Zypern investiert hat, erworben werden. Zusätzlich muss der Antragsteller immer auch eine Immobilie in Höhe von mindestens 500 000 Euro erworben haben. Bulgarien vergibt die bulgarische Staatsbürgerschaft an Nicht-EU-Staatsangehörige , wenn die betreffende Person seit mindestens einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien besitzt und eine Investition in Höhe von einer Million Lew (512 820 Euro) für ein vom bulgarischen Staat als prioritär eingestuftes Projekt getätigt hat. Besitzt der Antragssteller schon seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis , kann die Investition auch im Immobilien- oder Finanzbereich liegen. In Rumänien müssen Antragsteller zum Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit mehrere Bedingungen erfüllen. Dazu zählt ein Aufenthalt in Rumänien von mindestens acht Jahren, beziehungsweise von fünf Jahren für Personen, die mit einem rumänischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Für Personen, die in Rumänien mehr als eine Million Euro investieren, kann die vorgesehene Mindestaufenthaltsdauer zur Hälfte gekürzt werden. Zu weiteren Fällen beziehungsweise zu weiteren Details der genannten Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10324 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche EU-Staaten bieten nach Kenntnis der Bundesregierung gegen welche Zahlungen oder Investitionen und zu welchen Bedingungen Aufenthaltsgenehmigungen für welche Dauer an? a) Seit wann gelten jeweils die diesbezüglichen Regeln in den einzelnen Ländern? b) Wie viele Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger aus welchen Herkunftsstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in welchen EU-Staaten von der Möglichkeit des Kaufs einer solchen Aufenthaltsgenehmigung Gebrauch gemacht? Die Fragen 2, 2a und 2b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die EU-Mitgliedstaaten Irland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Estland, Lettland, die Tschechische Republik, Kroatien , Ungarn, Polen, Portugal, Spanien, Malta, Rumänien, Bulgarien und Griechenland entlang der im Folgenden dargestellten Praxis bei der Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen vorgehen: In Irland ermöglicht das in der jetzigen Form seit 2013 bestehende „Immigrant Investor Programme“ Investoren aus Staaten, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums sind, ein Aufenthaltsrecht für sich und ihre Familie zu erhalten. Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Programm sind entweder Investitionen in irische Unternehmen, die Gründung einer Stiftung für ein öffentliches Projekt, Investitionen in Immobilien oder Fonds. Die legale Herkunft des Geldes muss belegt werden. Wer sich auf dieser Basis erfolgreich bewirbt, erhält zwei Jahre Aufenthaltsrecht für sich und seine Kernfamilie. Der Aufenthalt kann anschließend um weitere drei Jahre verlängert werden. Nach Informationen der Bundesregierung bietet das Vereinigte Königreich seit 2011 ein „Investor Immigration Program“ für wohlhabende Privatpersonen an, die eine hohe Geldsumme für die Wirtschaft und Entwicklung des Vereinigten Königreiches zur Verfügung stellen wollen. Bei einer Investitionssumme von zwei Millionen Britischen Pfund erhält der Investor ein so genanntes „Tier 1 (Investor ) visum“, das ihm oder ihr einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich für drei Jahre und vier Monate gewährt. Dieses Visum kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein und unter anderem nachweisen, dass die Investitionssumme entweder ihm selbst, seinem beziehungsweise ihrem Ehe- oder Lebenspartner gehört, und er oder sie ein Konto bei einer britischen Bank besitzt. Unter Umständen kann der Investor nach zwei bis fünf Jahren das Recht erhalten, sich unbegrenzt im Vereinigten Königreich aufzuhalten . Nach Informationen der Bundesregierung existiert seit 2016 im französischen Aufenthaltsgesetz die Visumskategorie „Passeport Talent“. Dieser mehrjährige Aufenthaltstitel (bis zu vier Jahre Gültigkeit) kann unter anderem in folgenden Fällen erteilt werden: Firmengründung, Verwirklichung eines innovativen Geschäftsprojekts , Investition und damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen während der Aufenthaltsdauer. Gemäß estnischem „Alien Act“ kann ein Antragsteller zu Geschäftszwecken und für Investitionen ab einer Summe von 16 000 Euro für Privatpersonen oder 65 000 Euro für Firmen einen befristeten Aufenthaltstitel erlangen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung beinhaltet das lettische Einwanderungsgesetz seit 2010 Regelungen für die Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen auch im Zusammenhang mit Investitionen. Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann ein Antragsteller befristete Aufenthaltstitel (bis zu fünf Jahre) unter anderem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10324 bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen beantragen: Investition in eine lettische Kapitalgesellschaft und Einzahlung in den Staatshaushalt; Erwerb einer Immobilie; Vorhandensein nachrangiger Verbindlichkeiten einer Kreditanstalt der Republik Lettland sowie Einzahlung in den Staatshaushalt; Kauf nationaler Wertpapiere und Einzahlung in den Staatshaushalt. Genaueres regelt das lettische Einwanderungsgesetz. In der Tschechischen Republik ist die Gewährung von Aufenthaltstiteln bei Gründung einer Firma und entsprechenden Investitionen möglich. Diese sind nach Informationen der Bundesregierung als Einzelfälle zu werten. Hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen in Kroatien liegt der Bundesregierung die Information vor, dass solche Personen einen Aufenthaltstitel erhalten können, die eine Firma in Kroatien gegründet haben, sofern sie mindestens 51 Prozent der Firmenanteile halten. In Ungarn werden nach Informationen der Bundesregierung Aufenthaltstitel in Fällen vergeben, in denen Antragsteller Staatsanleihen im Wert von 300 000 Euro mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren erwerben. Laut neuesten Angaben des Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsamtes BÁH gab es seit dem Start des Programmes 2013 bis zum 31. August 2016 2 727 Personen, die aufgrund von Obligationskauf eine Niederlassungsberechtigung erwarben (2 358 Chinesen, 175 Russen, 20 Iraner, 19 Pakistaner, 16 Ukrainer, 15 Syrer, 14 Iraker, 13 Libanesen , 12 Türken, 85 Sonstige). In Polen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine unmittelbare Gesetzesgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Gegenzug für Investitionen . Es kann jedoch eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer „selbständigen Tätigkeit“ angestrebt werden. Bei Gründung eines Unternehmens in Polen kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung auch ein Aufenthaltstitel gewährt werden . Investoren, die in Rumänien mehr als eine Million Euro investieren oder mehr als 100 Vollzeit-Arbeitsplätze gründen, erhalten eine langfristige Aufenthaltserlaubnis . Die Gültigkeitsdauer von Geschäftsvisa orientiert sich auch an der Höhe der in Rumänien getätigten Investition. In Bulgarien kann ein Antragsteller, der über ein Visum verfügt, in folgenden Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen: Wenn der Bewerber Vertreter einer ausländischen Gesellschaft ist, die Mitglied der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer ist, wenn er mindestens 600 000 Lew (307 692 Euro) in Immobilien in Bulgarien investiert, oder wenn er mindestens 50 Prozent einer bulgarischen Gesellschaft hält, die mindestens 250 000 Lew (128 205 Euro) in wirtschaftlich unterentwickelte Regionen investiert und dadurch mindestens fünf Arbeitsplätze schafft. In Spanien haben Investoren von außerhalb der EU, die in die spanische Wirtschaft investieren, unter anderem bei Erfüllung folgender Kriterien die Möglichkeit , eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen: Investition in Höhe von zwei Millionen Euro oder mehr in spanische Staatsanleihen mit mindestens fünfjährigem Besitz, Investition in Höhe von einer Million Euro in Aktien spanischer Firmen , Kauf von Immobilien mit Wert von 500 000 Euro oder bei Investition in Höhe von einer Million Euro in Investmentfonds oder Risikokapitalfonds. Bei Investitionen der ersten und zweiten Kategorie dürfen die investierten Beträge im Moment der Anfrage für eine solche Aufenthaltsgenehmigung nicht älter als 60 Tage sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt und kann nach Ablauf um die Dauer von fünf Jahren verlängert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10324 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In Portugal können befristete Aufenthaltstitel unter anderem erworben werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Kapitaltransfer im Wert von mindestens 1 Mio. Euro; Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen; Immobilien -Erwerb; Kapitaltransfer zu Forschungszwecken oder zur Förderung kultureller Projekte, zur Sanierung oder Instandhaltung von nationalem Kulturerbe, oder zur Unterstützung öffentlicher Einrichtungen, die Kulturförderung betreiben; Investition in Risikokapital oder Investmentfonds. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst für ein Jahr und kann anschließend im Zweijahresrhythmus verlängert werden. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und nach sechs Jahren die portugiesische Staatsangehörigkeit erlangt werden. In Malta können natürliche Personen, die nicht Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind, eine unbefristete Genehmigung zum Aufenthalt in Malta erlangen. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem: Kauf einer Immobilie mit einem Mindestwert von 270 000 Euro bis 320 000 Euro (je nach Lage), die für mindestens fünf Jahre im Eigentum verbleiben muss oder Anmietung einer Immobilie in Malta für mindestens fünf Jahre, deren Miete mindestens Euro 10 000 beziehungsweise 12 000 Euro pro Jahr betragen muss und eine einmalige Zahlung von 30 000 Euro sowie einer davon absetzbaren Bearbeitungsgebühr von 5 500 Euro und Investition in einem von der staatlichen Behörde „Identity Malta“ vorgegebenen Rahmen in Höhe von mindestens 250 000 Euro für mindestens fünf Jahre und Einkommen von mindestens 100 000 Euro jährlich außerhalb von Malta oder ein Kapitalvermögen von mindestens 500 000 Euro. In Griechenland wurde 2014 das „Gesetz zu Migration, sozialer Integration und sonstigen Vorschriften“ verabschiedet, das unter anderem die Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis regelt und die Möglichkeit für Angehörige aus Drittstaaten eröffnet, eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von fünf Jahren zu erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis wird unter anderem an qualifiziertes Personal im Rahmen eines Investitionsvorhabens erteilt . Sie wird für die Dauer des Investitionsvorhabens verlängert. Ein weiterer Anspruchsgrund für die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis ist gegeben beim Vorliegen von Immobiliarvermögen in Griechenland mit einem Wert von 250 000 Euro. In diesem Fall hat der Eigentümer einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von fünf Jahren. Diese kann solange verlängert werden, bis das Eigentumsrecht erlischt oder anderweitig übertragen wird. Die auf diese Weise erlangte Aufenthaltsdauer ist ausdrücklich nicht anrechenbar auf die Aufenthaltszeiten, die für den Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit erforderlich sind. 3. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen in den entsprechenden Ländern eine Sicherheitsüberprüfung der Bewerber, um den Verkauf an Kriminelle auszuschließen (bitte soweit möglich Ausführungen zu Art und Umfang dieser Überprüfung machen)? Nach den Richtlinien des irischen „Immigrant Investor Programme 2014“ muss die antragstellende Person eine Beurteilung vorlegen, unter anderem auszustellen von den Polizeibehörden der Länder, in denen sich der Antragsteller während der letzten zehn Jahre mindestens sechs Monate aufgehalten hat. Sobald ein Investitionsvorschlag genehmigt ist, muss ein Führungszeugnis eingereicht werden, ausgestellt von einem in Irland zugelassenen Juristen und sowohl die charakterliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10324 Eignung bestätigen als auch die Abwesenheit von Vorstrafen. Entsprechendes gilt für alle Familienangehörige über 16 Jahre. Bei jeder Bewerbung werden individuell sowohl die Angaben zur Investition als auch die Angaben zur Person von einem „Evaluierungskommittee“ geprüft. Dieses „Evaluierungskommittee“ besteht aus hohen Beamten der zuständigen irischen Behörden und tagt viermal im Jahr. Im Vereinigten Königreich muss der Antragsteller über einen gültigen Personalausweis verfügen und einen Auszug aus dem Vorstrafenregister aus den Ländern beibringen, in denen er in den letzten zehn Jahren mindestens zwölf Monate gelebt hat. Soweit der Bundesregierung bekannt, müssen die Antragsteller zur Erlangung eines ungarischen Aufenthaltstitels persönlich an einer ungarischen Auslandsvertretung zur Identitätsprüfung vorsprechen. Zu den notwendigen Unterlagen gehört unter anderem ein Führungszeugnis, ausgestellt durch eine Behörde des Landes , in dem sie gemeldet sind. Die Antragsteller werden auf Einträge im Schengener Informationssystem (SIS) überprüft. Nach dem Eingang der Unterlagen haben Polizei, Sicherheitsdienst und die Anti-Terroreinheit (TEK) Ungarns 20 Tage Zeit, die Antragsteller zu überprüfen. Das ganze Verfahren soll seit dem 1. Juli 2016 nicht länger als 30 Tage dauern. Zur Erlangung der maltesischen Staatsangehörigkeit muss eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden. Antragssteller legen ein polizeiliches Führungszeugnis oder in Ausnahmefällen eine eidesstattliche Erklärung vor, dass kein Eintrag in einem Strafregister vorliegt. Weitere Bedingungen sind unter anderem: Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bei der INTERPOL gelistet , vor einem internationalen Strafgerichtshof angeklagt oder zu irgendeiner Zeit Teil eines Gerichtsverfahrens vor einem internationalen Strafgerichtshof gewesen sein, unabhängig davon, ob ein Schuldspruch erfolgte oder nicht; sie dürfen keine Bedrohung oder potenzielle Bedrohung für die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder Gesundheit darstellen. Bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen durch Malta gelten diese Bedingungen analog. Bewerber um die bulgarische Staatsbürgerschaft müssen ein Führungszeugnis vorlegen sowie einen Nachweis, dass kein laufendes Ermittlungsverfahren gegen sie anhängig ist. Im spanischen Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels dürfen die Antragsteller keine Vorstrafen in Spanien und in den Ländern, in denen der Bewerber in den letzten fünf Jahren, gewohnt hat, haben (maßgeblich ist das spanische Recht). Im Falle des portugiesischen Verfahrens werden die Antragsteller von der portugiesischen Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) im portugiesischen Strafregister überprüft und müssen Führungszeugnisse aus ihrem Heimatland und aus den Ländern vorlegen, in denen sie länger als ein Jahr gelebt haben. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie keine Schulden gegenüber dem portugiesischen Finanzamt oder der portugiesischen Sozialversicherung haben. Personen, die eine zyprische Staatsangehörigkeit durch Investitionen in Zypern erwerben möchten, müssen dafür unter anderem einen Auszug aus dem Strafregister ihres Herkunftslandes vorlegen. Die Bewerbungsunterlagen werden sowohl im Finanzministerium als auch im Innenministerium geprüft. Über die Verleihung der Staatsangehörigkeit entscheidet abschließend das zyprische Kabinett. Vorbestrafte Antragsteller werden nicht berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10324 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im lettischen Verfahren finden Sicherheitsüberprüfungen bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln nach Maßgabe des lettischen Einwanderungsgesetzes statt. Zu weiteren Details der genannten Verfahren beziehungsweise zur Situation in den übrigen EU-Staaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, die ihre Staatsbürgerschaften verkaufen, möglich, diese wieder zu entziehen, wenn die Käufer bestimmte Straftaten begehen oder sich nach erfolgtem Verkauf der Staatsbürgerschaft herausstellt, dass beim Kauf bereits vorliegende Straftaten verschwiegen wurden? Inwiefern gilt die Möglichkeit des Entzugs analog für verkaufte Aufenthaltsgenehmigungen ? In Malta und Zypern ist der Entzug der Staatsangehörigkeit möglich. Eine aufgrund von Investitionen in Zypern erworbene Staatsangehörigkeit kann durch Kabinettsbeschluss wieder entzogen werden, etwa wenn sich die Person nach Erwerb der zyprischen Staatsangehörigkeit strafbar gemacht hat. In Irland wird die Aufenthaltsgenehmigung unter anderem dann ungültig, wenn das ausgestellte Zeugnis über den „guten Charakter“ und die Vorstrafenlosigkeit (siehe Antwort zu Frage 3) falsch ausgestellt wurde. Eine lettische Aufenthaltsgenehmigung kann nach nationalem Recht unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Unter anderem sieht das lettische Einwanderungsgesetz vor, dass die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen ist, wenn eine Person durch ein in- oder ausländisches Gericht für eine Straftat, die auch nach lettischem Recht strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist. 5. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die verkaufte Staatsbürgerschaft regelmäßig als zweite, zusätzliche Staatsbürgerschaft angeboten oder die Aufgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft verlangt? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Malta von den Antragstellern nicht die Aufgabe ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit verlangt. 6. Inwieweit und unter welchen Bedingungen ist es in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung gegen Geld oder Investitionen zu erhalten, und in wie vielen und welchen Fällen wurden solche Regelungen bislang angewandt? Den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gegen einen Geldbetrag oder Investitionen sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht vor. Das Ausländerrecht bietet Angehörigen von Drittstaaten im Rahmen des § 21 AufenthG die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu erhalten. Dafür muss ein wirtschaftliches Interesse oder eine regionales Bedürfnis bestehen, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein. Niederlassungsabkommen sehen völkerrechtliche Vergünstigungen vor. Diese Regelung ist gewöhnlicher Bestandteil des deutschen Ausländerrechtes und in einer Vielzahl von Fällen angewandt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10324 7. Inwieweit und bei welchen EU-Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermittlung von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen gegen Geldzahlungen oder Investitionen von Privatfirmen abgewickelt ? a) Welche Firmen sind das, und wo ist ihr Sitz? b) Wer beauftragt diese Firmen jeweils? c) Welche Vermittlungsgebühren nehmen diese Firmen für ihre Tätigkeiten? d) Wo und in welcher Form werben diese Firmen Kundinnen und Kunden für den Kauf von Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen an? Die Fragen 7, 7a bis 7d werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen die nachstehenden Informationen vor: Zur Erlangung eines irischen Aufenthaltstitels ist es möglich und üblich, dass sich Investoren von einem Rechtsbeistand gegen entsprechende Bezahlung beraten und vertreten lassen. Auch bei der Antragstellung für eine Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich können sich Antragsteller von Beratungsfirmen unterstützen lassen. In Ungarn ist das Zentrum für die Verwaltung von Staatsschulden zuständig. Dieses schließt Verträge mit wirtschaftlichen Gesellschaften, die sich ausschließlich mit der Veräußerung der „Staatspapiere für Niederlassung“ befassen. Vor Vertragsschluss muss der Wirtschaftsausschuss des Parlaments den einzelnen Firmen , die mit dem Obligationsverkauf beauftragt werden sollen, eine entsprechende Genehmigung erteilen. Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen derzeit fünf Firmen über eine solche Genehmigung zur Veräußerung der Anleihen. Die spanische Praxis betreffend gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung meist europaweit tätige Privatfirmen, die sich auf die Beratung beim Erwerb von Aufenthaltstiteln spezialisiert haben (unter anderem Anwaltskanzleien und Finanzberatungsfirmen ). Ebenso werben Immobilienmakler mit dieser Möglichkeit. Die Privatfirmen werden ausschließlich durch potenzielle Investoren beziehungsweise Käufer spanischer Immobilien beauftragt. In Malta sind nach Informationen der Bundesregierung Agenturen, Kanzleien und Einzelpersonen tätig (eine Liste ist im Internet unter http://iip.gov.mt/agents-list/ verfügbar). Die Agentur Identity Malta, der Konzessionsnehmer oder ein zugelassener Vermittler dürfen Werbung für die in Rede stehenden Möglichkeiten machen . Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen sind durch einen registrierten Vertreter /Agenten zu stellen. Bezüglich Portugal gibt es portugiesische und internationale Firmen, die bei der Beantragung von genannten Aufenthaltstiteln beraten beziehungsweise die Beantragung oder Verlängerung komplett übernehmen. 8. Inwieweit sieht die Bundesregierung Programme von EU-Staaten zum Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen grundsätzlich kritisch, und welche Risiken oder Gefahren kann sie darin erkennen? 9. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich beim Handel mit Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen nicht nur um eine nationale Angelegenheit der jeweiligen EU-Staaten handelt? Die Fragen 8 und 9 werden wie folgt zusammengefasst beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10324 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Grundsätzlich gilt, dass jeder Staat nach seinem Ermessen die sachlichen Voraussetzungen bestimmen kann, unter denen er seine Staatsangehörigkeit vergibt. Indessen knüpft das Recht der Europäischen Union mit der in Artikel 20 AEUV geregelten Unionsbürgerschaft an die „Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats“ an, die automatisch die Unionsbürgerschaft und damit eine Rechtsstellung verschafft , einschließlich des Freizügigkeitsrechts innerhalb der gesamten Europäischen Union. Die Vergabe der Staatsangehörigkeit durch einen Mitgliedstaat hat damit rechtliche wie faktische Folgen für die gesamte Union und ihre Mitgliedstaaten . Diese Folgen müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihres Staatsangehörigkeitsrechts nach dem europarechtlichen Prinzip der loyalen Zusammenarbeit zwischen EU und Mitgliedstaaten berücksichtigen und abwägen. Zudem kann auch die Art und Weise, nach der die Mitgliedstaaten langfristige Aufenthaltstitel vergeben, Auswirkungen auf die Unionspolitik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung haben. 10. Inwieweit, wann und mit welchem Ergebnis war der Handel einiger EU- Staaten mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen bereits nach Kenntnis der Bundesregierung Thema innerhalb von welchen EU-Gremien ? Nach Kenntnis der Bundesregierung war die in Rede stehende Praxis einiger EU- Mitgliedstaaten bisher kein zentrales Thema von Ratssitzungen oder in vorbereitenden Gremien des Rates der EU. 11. Welche Kritik aus dem Europaparlament und der Europäischen Kommission am Handel mit Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen durch einzelne EU-Staaten ist der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Das Europäische Parlament hat am 16. Januar 2014 eine Entschließung angenommen , in der es den direkten oder indirekten Verkauf von Staatsbürgerschaften durch EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch Malta, kritisiert. Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission darin zur Prüfung auf, ob diese Praxis dem Unionsrecht und den Grundsätzen der Nicht-Diskriminierung entspricht . Die Europäische Kommission hat am 26. Mai 2014 zu der Resolution Stellung genommen und fordert die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, dass sie bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften – unter Achtung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen und ihrer nationalen Regelungen – sicherstellen, dass eine echte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Mitgliedstaat oder seiner Bevölkerung existiert. Dieser Bedingung sei laut Europäischer Kommission im Falle Maltas durch die nachträglich ergänzte Pflicht eines zwölfmonatigen Aufenthalts im Vorfeld der Einbürgerung Rechnung getragen worden. Die Europäische Kommission hat in besagter Stellungnahme ebenfalls angekündigt, die Praxis der Mitgliedstaaten bei der Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen an Investoren genauer zu prüfen. Die Bundesregierung hat die Entschließung des Europäischen Parlaments und die erfolgte Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10324 12. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung , um den Handel mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen durch einige EU-Länder zu verhindern oder zu regulieren? 13. Sieht die Bundesregierung grundsätzlich eine rechtliche Lücke im EU- Recht, um den Handel mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen zu verhindern, und wenn ja, welche, und was gedenkt sie zu unternehmen , um diese Lücke zu schließen? Die Fragen 12 und 13 werden zusammengefasst beantwortet. Für die Vergabe von Staatsangehörigkeit und die Regelung längerfristiger Aufenthalte liegen die Zuständigkeiten bei den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU. Die Mitgliedstaaten haben bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit im Bereich der Staatsangehörigkeit das Unionsrecht zu beachten. Über die Einhaltung wacht die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit (auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen). Im Rahmen der Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik gibt es eine zwischen Union und Mitgliedstaaten geteilte Kompetenz der EU zum Erlass von Maßnahmen zur Regelung von Aufenthaltstiteln für einen langfristigen Aufenthalt (Artikel 79 Absatz 2 a) AEUV). Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333