Deutscher Bundestag Drucksache 18/1033 18. Wahlperiode 03.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/669 – Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2013 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw . Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten , abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar , weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt. Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge in den letzten eineinhalb Jahrzehnten – trotz aktuell steigender Zugangszahlen – deutlich gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) halbierte sich fast von über 200 000 im Jahr 1997 auf etwa 115 000 zum Stand 31. Dezember 2012 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/12457), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank noch stärker – um 78 Prozent – von knapp 650 000 (Ende 1997) auf etwa 150 000 Personen (Ende 2012). Zum Stand 31. Dezember 2012 lebten weiterhin gut 36 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa 6 000 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Etwa 50 000 Personen verfügten Ende 2012 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a AufenthG), etwa 48 000 aufgrund eines langjährigen Aufenthalts und einer unzumutbaren Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), sowie knapp Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. März 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 19 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Drucksache 18/1033 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Über 214 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre als „jüdische Kontingentflüchtlinge “ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft aufgenommen. Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus in Deutschland sank von über 1 Million im Jahr 1997 auf etwa 425 000 im Jahr 2012. 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 38 893 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 23 690 männliche und 15 202 weibliche sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 33 489 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 5 390 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 14 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt . a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Asylberechtigte insgesamt 38 893 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 89,2 befristete Aufenthaltsrechte 9,3 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 1,5 Asylberechtigte insgesamt 38 893 darunter: Türkei 13 986 Iran 5 954 Afghanistan 2 463 Sri Lanka 1 685 Irak 1 586 Syrien 1 460 Kosovo 1 223 Pakistan 804 Äthiopien 726 Polen 709 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1033 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 83 412 Personen mit Flüchtlingsschutz, darunter 50 968 männliche und 32 433 weibliche sowie 11 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 34 986 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 48 407 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 19 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Asylberechtigte insgesamt 38 893 Länder Baden-Württemberg 5 928 Bayern 3 822 Berlin 1 864 Brandenburg 84 Bremen 596 Hamburg 2 052 Hessen 5 296 Mecklenburg-Vorpommern 61 Niedersachsen 4 582 Nordrhein-Westfalen 11 665 Rheinland-Pfalz 1 102 Saarland 695 Sachsen 173 Sachsen-Anhalt 81 Schleswig-Holstein 811 Thüringen 81 Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 83 412 davon mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 54,4 befristete Aufenthaltsrechte 41,9 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,7 Drucksache 18/1033 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erteilt wurde (subsidiärer Schutz), lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren )? a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Personen mit Flüchtlingsschutz Deutschland 83 412 darunter: Irak 33 661 Iran 9 626 Syrien 7 466 Türkei 6 280 Afghanistan 6 159 Russische Föderation 2 632 Eritrea 2 424 Pakistan 2 028 Somalia 1 876 Sri Lanka 1 478 Personen mit Flüchtlingsschutz 83 412 Länder Baden-Württemberg 8 693 Bayern 13 736 Berlin 2 887 Brandenburg 390 Bremen 1 302 Hamburg 3 073 Hessen 9 040 Mecklenburg-Vorpommern 416 Niedersachsen 9 622 Nordrhein-Westfalen 25 810 Rheinland-Pfalz 2 699 Saarland 739 Sachsen 1 233 Sachsen-Anhalt 958 Schleswig-Holstein 2 149 Thüringen 665 Schutz). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1033 Zum Stichtag 31. Dezember 2013 sind 45 299 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 24 471 männlich, 20 824 weiblich und vier mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht. 21 185 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 24 100 Personen sechs Jahre oder weniger, bei 14 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Zum Stichtag 31. Dezember 2013 sind 216 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG erfasst, davon 133 männlich und 83 weiblich . 47 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 169 Personen sechs Jahre oder weniger. b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer ? Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und Ländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG Deutschland 45 299 darunter: Afghanistan 12 610 Syrien 11 717 Kosovo 1 894 Irak 1 803 Türkei 1 569 Ungeklärt 1 328 Somalia 1 210 Iran 1 061 Serbien 1 020 Russische Föderation 984 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG Deutschland 216 davon: Syrien 168 Ungeklärt 13 Somalia 7 Iran 6 Afghanistan 6 Sri Lanka 4 Irak 3 Serbien 2 7 weitere je 1 Drucksache 18/1033 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Bei wie vielen der nach den in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31 Dezember 2013 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die nicht nach „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ und auch nicht nach dem jeweiligen Schutzstatus unterscheiden , waren 6 537 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2013 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 und 3 AufenthG nach § 25 Absatz 3 AufenthG nach § 25 Absatz 2 AufenthG Bundesland Deutschland 45 299 216 Baden-Württemberg 3 836 16 Bayern 5 204 21 Berlin 2 829 – Brandenburg 801 7 Bremen 579 2 Hamburg 3 501 – Hessen 5 851 40 Mecklenburg-Vorpommern 703 3 Niedersachsen 5 130 28 Nordrhein-Westfalen 9 895 49 Rheinland-Pfalz 1 764 9 Saarland 831 10 Sachsen 1 040 2 Sachsen-Anhalt 806 6 Schleswig-Holstein 1 812 13 Thüringen 717 10 Anhängige Widerrufsprüfverfahren Deutschland 6 537 darunter: Irak 1 156 Iran 974 Afghanistan 668 Kosovo 442 Türkei 422 Russische Föderation 404 Sri Lanka 346 Syrien 302 Somalia 262 Eritrea 211 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1033 5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 22 461 Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 840 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 609 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwölf Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern ? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 5 836 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG erfasst. 1 727 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 4 108 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Bundesländern und Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus insgesamt 22 461 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 75,1 befristete Aufenthaltsrechte 19,4 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 5,5 Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus Deutschland 22 461 darunter: Kosovo 7 262 Irak 4 626 Türkei 3 060 Serbien 1 505 Serbien und Montenegro (ehemals) 936 Albanien 611 Serbien (ehemals) 436 Jugoslawien (ehemals) 431 Sri Lanka 388 Polen 248 Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden . Drucksache 18/1033 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 26. März 2012 haben die Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a AufenthG angeordnet und nach Einvernehmenserklärung des Bundesministeriums des Innern nach jeweils sechs Monaten stets verlängert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 2012 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8547 verwiesen. Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 5 836 Bundesländer Baden-Württemberg 246 Bayern 432 Berlin 19 Brandenburg 83 Bremen 284 Hamburg 11 Hessen 367 Mecklenburg-Vorpommern 17 Niedersachsen 706 Nordrhein-Westfalen 2 234 Rheinland-Pfalz 632 Saarland 71 Sachsen 129 Sachsen-Anhalt 51 Schleswig-Holstein 471 Thüringen 83 Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG Deutschland 5 836 darunter: Serbien 969 Irak 591 Kosovo 450 Mazedonien 404 Russische Föderation 272 Türkei 253 Ungeklärt 209 Afghanistan 191 Aserbaidschan 176 Indien 170 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1033 7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern , den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 135 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erfasst, darunter 95 nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, fünf nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b sowie 35 nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Summe 95 5 35 135 männlich 70 4 30 104 weiblich 25 1 5 31 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Aufenthaltsdauer 95 5 35 135 6 Jahre und weniger 25 2 11 38 mehr als 6 Jahre 70 3 24 97 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Länder 95 5 35 135 Baden-Württemberg 20 – 8 28 Bayern 28 1 11 40 Berlin 1 – – 1 Brandenburg – – 1 1 Bremen 1 1 – 2 Hamburg 2 – – 2 Hessen 12 1 5 18 Niedersachsen 9 1 3 13 Nordrhein-Westfalen 19 – 6 25 Rheinland-Pfalz 2 1 – 3 Saarland – – 1 1 Thüringen 1 – – 1 Drucksache 18/1033 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG Deutschland 95 darunter: Irak 23 China 5 Syrien 4 Türkei 4 Vietnam 4 Bosnien und Herzegowina 3 Indien 3 Japan 3 Korea (Republik) 3 Kosovo 3 Pakistan 3 Serbien 3 Ungeklärt 3 Vereinigte Staaten von Amerika 3 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG Deutschland 5 Ukraine 2 Irak 1 Marokko 1 Togo 1 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG Deutschland 35 Irak 15 China 4 Türkei 4 Iran 2 Korea (Republik) 2 Bosnien und Herzegowina 1 Indien 1 Korea, Demokratische Volksrepublik 1 Kosovo 1 Marokko 1 Mazedonien 1 Syrien 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1033 8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2013 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen? Die Aufnahme von jüdischen Einwanderern richtet sich nach der Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 21. Dezember 2011, die auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 und § 75 Nummer 8 AufenthG ergangen ist. Nach dem Stand vom 31. Dezember 2013 sind 205 920 Antragsteller einschließlich ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren nach Deutschland eingereist. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geordneten Verfahrens bis zum Stichtag 10. November 1991 eingereist waren. Insgesamt sind damit 214 455 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. 9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2013 insgesamt 584 Personen. 236 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 348 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 584 Länder Baden-Württemberg 48 Bayern 50 Berlin 102 Brandenburg 17 Bremen 10 Hamburg 27 Hessen 35 Mecklenburg-Vorpommern 9 Niedersachsen 47 Nordrhein-Westfalen 178 Rheinland-Pfalz 10 Saarland 6 Sachsen 11 Sachsen-Anhalt 15 Schleswig-Holstein 9 Thüringen 10 Drucksache 18/1033 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2013 insgesamt 6 085 Personen. 5 192 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 891 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG Deutschland 584 darunter: Iran 104 Syrien 100 Libanon 64 Afghanistan 54 Ungeklärt 31 Irak 25 Eritrea 21 Türkei 18 Kosovo 17 Usbekistan 16 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6 085 Länder Baden-Württemberg 661 Bayern 445 Berlin 1 829 Brandenburg 101 Bremen 35 Hamburg 134 Hessen 290 Mecklenburg-Vorpommern 24 Niedersachsen 259 Nordrhein-Westfalen 1 333 Rheinland-Pfalz 187 Saarland 132 Sachsen 169 Sachsen-Anhalt 128 Schleswig-Holstein 168 Thüringen 190 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1033 11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 38 434 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 34 716 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 704 Personen sechs Jahre oder weniger und bei 14 Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Zudem waren 5 486 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen 301 Personen seit mehr als sechs Jahren in Deutschland lebten und 5 185 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG Deutschland 6 085 darunter: Kosovo 964 Türkei 797 Serbien 677 Irak 300 Syrien 275 Bosnien und Herzegowina 273 Armenien 263 Russische Föderation 258 Libanon 227 Iran 156 Bundesland AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG AE nach § 23 Absatz 2 AufenthG Deutschland 38 434 5 486 Baden-Württemberg 4 591 926 Bayern 1 670 744 Berlin 4 330 278 Brandenburg 196 192 Bremen 794 34 Hamburg 2 203 151 Hessen 3 635 337 Mecklenburg-Vorpommern 126 109 Niedersachsen 3 553 427 Nordrhein-Westfalen 13 659 914 Rheinland-Pfalz 1 284 222 Saarland 823 47 Sachsen 284 497 Sachsen-Anhalt 427 148 Schleswig-Holstein 575 146 Thüringen 284 314 Drucksache 18/1033 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und in der Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war? b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie auf Bundestags- Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Absatz 1 AufenthG Deutschland 38 434 darunter: Kosovo 6 652 Serbien 6 041 Türkei 3 776 Libanon 2 833 Bosnien und Herzegowina 2 811 Afghanistan 1 778 Syrien 1 594 Ungeklärt 1 331 Iran 990 Irak 721 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG Deutschland 5 486 darunter: Irak 2 446 Syrien 898 Ukraine 675 Russische Föderation 630 Somalia 155 Eritrea 104 Usbekistan 92 Weißrussland 84 Moldau 76 Aserbaidschan 70 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1033 drucksache 17/1539, Antwort zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG)? c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten? d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten? e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten? Zum 31. Dezember 2013 waren im AZR insgesamt 2.211 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG gespeichert. Weitere Details können den folgenden Tabellen entnommen werden. Bundesländer 12. a) 12. b) 12. c) 12. d) 12. e) Zu 12. Altfallregelung Aufenthaltserlaubnis auf Probe Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge integrierte Kinder von Geduldeten Summe Deutschland 1 924 158 94 15 20 2 211 davon: Baden-Württemberg 56 8 3 2 2 71 Bayern 93 10 4 2 5 114 Berlin 26 14 7 1 – 48 Brandenburg 31 2 2 – – 35 Bremen 33 5 4 – – 42 Hamburg 63 5 10 1 – 79 Hessen 21 1 3 – 3 28 MecklenburgVorpommern 19 1 – – – 20 Niedersachsen 247 37 27 1 1 313 Nordrhein-Westfalen 1 099 51 26 4 6 1 186 Rheinland-Pfalz 107 21 4 3 1 136 Saarland 47 – 1 – – 48 Sachsen 10 – – – – 10 Sachsen-Anhalt 25 3 3 – – 31 Schleswig-Holstein 40 – – – 2 42 Thüringen 7 – – 1 – 8 Drucksache 18/1033 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG gefasst worden. Daher wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt. 14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 21 501 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 11 022 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 sowie 10 479 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 12. a) 12. b) 12. c) 12. d) 12. e) Zu 12. Altfallregelung Aufenthaltserlaubnis auf Probe Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge integrierte Kinder von Geduldeten Summe Deutschland 1 924 158 94 15 20 2 211 darunter: Kosovo 643 15 16 2 3 679 Serbien 395 50 9 1 1 456 Türkei 177 10 12 – 3 202 Syrien 119 11 11 – – 141 Irak 39 10 3 2 3 57 Libanon 43 7 4 – – 54 Afghanistan 44 3 4 – 2 53 Ungeklärt 41 4 5 1 – 51 Serbien und Montenegro (ehemals) 35 5 1 – – 41 Bosnien und Herzegowina 28 6 3 – 2 39 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 11 022 10 479 21 501 6 Jahre und weniger 9 061 1 507 10 568 mehr als 6 Jahre 1 961 8 969 10 930 unbekannt 0 3 3 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1033 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Bundesland Deutschland 11 022 10 479 21 501 Baden-Württemberg 550 456 1 006 Bayern 2 020 368 2 388 Berlin 3 255 1 420 4 675 Brandenburg 32 62 94 Bremen 83 116 199 Hamburg 878 726 1 604 Hessen 509 349 858 Mecklenburg-Vorpommern 76 513 589 Niedersachsen 467 2 498 2 965 Nordrhein-Westfalen 2 546 3 143 5 689 Rheinland-Pfalz 246 311 557 Saarland 60 190 250 Sachsen 83 83 166 Sachsen-Anhalt 45 101 146 Schleswig-Holstein 147 116 263 Thüringen 25 27 52 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Deutschland 11 022 10 479 21 501 darunter: Libyen 3 151 46 3 197 Türkei 476 1 905 2 381 Russische Föderation 1 427 278 1 705 Serbien 188 1 076 1 264 Kosovo 230 1 030 1 260 Libanon 82 864 946 Bosnien und Herzegowina 156 448 604 Irak 224 365 589 Ungeklärt 80 451 531 Vereinigte Arabische Emirate 517 7 524 Drucksache 18/1033 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 87 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 83 4 87 6 Jahre und weniger 74 3 77 mehr als 6 Jahre 9 1 10 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Länder 83 4 87 darunter: Baden-Württemberg 7 – 7 Bayern 7 – 7 Berlin 5 2 7 Brandenburg – – – Bremen 6 – 6 Hamburg 8 – 8 Hessen 15 – 15 Mecklenburg-Vorpommern 1 – 1 Niedersachsen 9 1 10 Nordrhein-Westfalen 17 1 18 Rheinland-Pfalz 1 – 1 Saarland 5 – 5 Sachsen 2 – 2 Sachsen-Anhalt – – – Schleswig-Holstein – – – Thüringen – – – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1033 16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2013 lebten 49 085 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland. 37 041 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 12 026 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 18 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden . § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Deutschland 83 4 darunter: Nigeria 23 Bulgarien 14 Rumänien 7 Brasilien 3 Thailand 3 Albanien 2 China 2 Iran 2 Kenia 2 Marokko 2 Pakistan 2 Russische Föderation 2 Serbien 2 Dominikanische Republik 1 Libyen 1 Serbien 1 Syrien 1 Drucksache 18/1033 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG 49 085 Länder Baden-Württemberg 3 728 Bayern 2 642 Berlin 4 758 Brandenburg 698 Bremen 1 643 Hamburg 4 142 Hessen 2 908 Mecklenburg-Vorpommern 378 Niedersachsen 4 764 Nordrhein-Westfalen 15 894 Rheinland-Pfalz 1 922 Saarland 421 Sachsen 1 091 Sachsen-Anhalt 1 123 Schleswig-Holstein 2 197 Thüringen 776 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG Deutschland 49 085 darunter: Kosovo 6 164 Türkei 5 476 Serbien 5 271 Ungeklärt 3 358 Afghanistan 2 650 Irak 1 983 Bosnien und Herzegowina 1 781 Staatenlos 1 482 Libanon 1 378 Syrien 1 299 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1033 17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. AE nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Summe Summe 2 765 398 274 3 437 männlich 1 345 179 161 1 685 weiblich 1 420 219 113 1 752 AE nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Summe Länder 2 765 398 274 3 437 Baden-Württemberg 274 56 41 371 Bayern 115 23 16 154 Berlin 69 5 2 76 Brandenburg 27 6 1 34 Bremen 81 11 6 98 Hamburg 92 7 6 105 Hessen 138 21 15 174 Mecklenburg-Vorpommern 42 7 5 54 Niedersachsen 599 95 83 777 Nordrhein-Westfalen 954 127 82 1 163 Rheinland-Pfalz 91 24 10 125 Saarland 58 3 1 62 Sachsen 50 8 4 62 Sachsen-Anhalt 65 – – 65 Schleswig-Holstein 69 4 1 74 Thüringen 41 1 1 43 Drucksache 18/1033 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1 AufenthG Deutschland 2 765 darunter: Türkei 504 Kosovo 318 Serbien 304 Libanon 206 Syrien 199 Irak 150 Armenien 142 Ungeklärt 142 Russische Föderation 119 Aserbaidschan 106 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Deutschland 398 darunter: Türkei 68 Kosovo 62 Serbien 43 Irak 35 Libanon 32 Armenien 17 Aserbaidschan 14 Iran 14 Syrien 12 Russische Föderation 11 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Deutschland 274 darunter: Türkei 90 Kosovo 36 Serbien 34 Irak 19 Libanon 13 Syrien 11 Jordanien 10 Russische Föderation 8 Armenien 7 Serbien (ehemals) 6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/1033 18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren , nach Bundesländern, nach Alter 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 94 508 Personen mit einer Duldung er- Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 296 männlich 138 weiblich 158 Länder Baden-Württemberg 12 Bayern 2 Berlin 46 Brandenburg 1 Bremen 0 Hamburg 0 Hessen 26 Mecklenburg-Vorpommern 12 Niedersachsen 73 Nordrhein-Westfalen 54 Rheinland-Pfalz 3 Saarland 32 Sachsen 1 Sachsen-Anhalt 29 Schleswig-Holstein 3 Thüringen 2 Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG Deutschland 296 darunter: Türkei 65 Libanon 56 Kosovo 41 Serbien 21 Armenien 18 Ungeklärt 14 Jordanien 10 Irak 9 Syrien 7 Russische Föderation 7 fasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Alter, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Drucksache 18/1033 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Duldung 94 508 Aufenthaltsdauer 0–3 Jahre 50 226 mehr als 3 Jahre 44 233 0–4 Jahre 55 905 mehr als 4 Jahre 38 554 0–5 Jahre 59 411 mehr als 5 Jahre 35 048 0–6 Jahre 61 819 mehr als 6 Jahre 32 640 0–8 Jahre 66 222 mehr als 8 Jahre 28 237 0–10 Jahre 72 098 mehr als 10 Jahre 22 361 0–12 Jahre 78 227 mehr als 12 Jahre 16 232 0–15 Jahre 83 989 mehr als 15 Jahre 10 470 unbekannt 49 Personen mit Duldung 94 508 Länder Baden-Württemberg 10 803 Bayern 7 602 Berlin 7 567 Brandenburg 1 795 Bremen 1 826 Hamburg 4 367 Hessen 4 930 Mecklenburg-Vorpommern 1 353 Niedersachsen 10 415 Nordrhein-Westfalen 29 554 Rheinland-Pfalz 3 392 Saarland 911 Sachsen 3 186 Sachsen-Anhalt 2 936 Schleswig-Holstein 2 203 Thüringen 1 668 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/1033 19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2013 waren im AZR 110 435 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung erfasst. 457 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 109 953 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 25 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Personen mit Duldung 94 508 Alter 0–11 Jahre 16 581 12–15 Jahre 5 516 16–17 Jahre 3 372 18–20 Jahre 5 656 21–29 Jahre 20 930 30–39 Jahre 20 464 40–49 Jahre 12 884 50–59 Jahre 5 954 60–69 Jahre 1 957 70 Jahre und mehr 1 193 Ohne Altersangaben 1 Personen mit Duldung Deutschland 94 508 darunter: Serbien 12 436 Irak 7 727 Kosovo 5 771 Türkei 4 950 Mazedonien 4 930 Ungeklärt 4 858 Russische Föderation 4 247 Libanon 3 481 Bosnien und Herzegowina 3 397 Indien 3 264 Drucksache 18/1033 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltsgestattung 110 435 Länder Baden-Württemberg 14 699 Bayern 17 679 Berlin 5 742 Brandenburg 3 205 Bremen 1 075 Hamburg 3 103 Hessen 9 301 Mecklenburg-Vorpommern 2 279 Niedersachsen 9 417 Nordrhein-Westfalen 23 628 Rheinland-Pfalz 5 220 Saarland 802 Sachsen 4 712 Sachsen-Anhalt 2 891 Schleswig-Holstein 4 643 Thüringen 2 039 Personen mit Aufenthaltsgestattung Deutschland 110 435 darunter: Afghanistan 14 349 Russische Föderation 10 635 Syrien 7 916 Pakistan 7 155 Iran 7 060 Serbien 6 788 Irak 4 930 Somalia 4 178 Mazedonien 3 946 Eritrea 3 844 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/1033 20. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2013 waren im AZR 442 Personen mit dem Sachverhalt „Als Flüchtling im Ausland anerkannt“ erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. 21. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2013 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren, bei Gerichten auch die Zahlen für das Jahr 2012 nennen) ausgesprochen? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 442 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 75,1 befristete Aufenthaltsrechte 22,4 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,5 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt Deutschland 442 darunter: Vietnam 55 Irak 50 Türkei 41 Afghanistan 27 Russische Föderation 26 Ukraine 23 Äthiopien 19 Iran 19 Libanon 17 Eritrea 16 Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 II, III, V, VII AufenthG Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Jahr 2013 919 9 996 9 213 Gerichte Jahr 2012 97 1 226 1 671 Jahr 2013 126 2 320 1 567 Drucksache 18/1033 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2013 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Summe 533 561 männlich 326 236 unbekannt 36 weiblich 207 289 Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Summe 533 561 darunter mit dem Aufenthaltsstatus in % unbefristete Aufenthaltsrechte 46,1 befristete Aufenthaltsrechte 39,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 14,4 Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Summe 533 561 Baden-Württemberg 64 094 Bayern 62 496 Berlin 37 577 Brandenburg 6 497 Bremen 9 023 Hamburg 24 977 Hessen 50 019 Mecklenburg-Vorpommern 4 518 Niedersachsen 50 428 Nordrhein-Westfalen 153 257 Rheinland-Pfalz 24 544 Saarland 7 359 Sachsen 11 701 Sachsen-Anhalt 8 328 Schleswig-Holstein 12 651 Thüringen 6 092 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/1033 Jahr der Asylentscheidung Aufhältige – Asylantrag abgelehnt nach Jahr Summe 533 561 vor 1980 70 1980 bis 1989 4 306 1990 6 388 1991 7 789 1992 9 563 1993 18 068 1994 20 121 1995 21 692 1996 22 515 1997 22 418 1998 23 726 1999 24 796 2000 36 314 2001 31 134 2002 33 871 2003 33 874 2004 30 015 2005 26 331 2006 21 694 2007 14 860 2008 8 327 2009 8 256 2010 12 579 2011 14 607 2012 22 092 2013 25 429 unbekannt 32 726 Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Deutschland 533 561 darunter: Türkei 81 392 Kosovo 62 772 Serbien 42 665 Vietnam 28 280 Afghanistan 27 623 Syrien 18 088 Irak 17 366 Libanon 16 192 Polen 13 502 Ungeklärt 12 790 Drucksache 18/1033 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2013 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren 2 157 062 Personen erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 2 157 062 Länder Baden-Württemberg 348 263 Bayern 430 627 Berlin 109 581 Brandenburg 20 980 Bremen 22 195 Hamburg 58 236 Hessen 238 867 Mecklenburg-Vorpommern 15 060 Niedersachsen 159 591 Nordrhein-Westfalen 505 838 Rheinland-Pfalz 110 323 Saarland 28 177 Sachsen 33 129 Sachsen-Anhalt 16 756 Schleswig-Holstein 43 122 Thüringen 16 317 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Deutschland 2 157 062 darunter: Polen 508 635 Rumänien 245 264 Italien 217 745 Griechenland 135 237 Bulgarien 133 639 Ungarn 118 374 Niederlande 77 121 Spanien 71 984 Österreich 66 814 Frankreich 63 647 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/1033 EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus 1 956 495 Länder Baden-Württemberg 322 466 Bayern 403 896 Berlin 81 544 Brandenburg 18 592 Bremen 20 213 Hamburg 49 194 Hessen 214 546 Mecklenburg-Vorpommern 13 357 Niedersachsen 148 914 Nordrhein-Westfalen 456 431 Rheinland-Pfalz 103 132 Saarland 26 623 Sachsen 27 991 Sachsen-Anhalt 14 790 Schleswig-Holstein 40 115 Thüringen 14 691 EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus Deutschland 1 956 495 darunter: Polen 508 635 Rumänien 245 264 Italien 217 745 Griechenland 135 237 Bulgarien 133 639 Ungarn 118 374 Niederlande 77 121 Spanien 71 984 Österreich 66 814 Frankreich 63 647 Drucksache 18/1033 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 37 090 Länder Baden-Württemberg 3 573 Bayern 4 831 Berlin 4 083 Brandenburg 697 Bremen 414 Hamburg 1 992 Hessen 4 736 Mecklenburg-Vorpommern 424 Niedersachsen 2 311 Nordrhein-Westfalen 9 011 Rheinland-Pfalz 1 473 Saarland 217 Sachsen 1 595 Sachsen-Anhalt 612 Schleswig-Holstein 682 Thüringen 439 Unmittelbar ausreisepflichtige Personen Deutschland 37 090 darunter: Serbien 3 435 Türkei 3 009 Russische Föderation 2 562 Rumänien 2 029 Mazedonien 1 490 Bosnien und Herzegowina 1 458 Kosovo 1 261 Polen 1 232 Bulgarien 1 002 Irak 899 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/1033 24. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2013 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im Ausländerzentralregister 73 534 aufhältige Personen gespeichert, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit waren. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 73 534 Länder Baden-Württemberg 16 707 Bayern 14 745 Berlin 3 362 Brandenburg 154 Bremen 510 Hamburg 1 954 Hessen 6 852 Mecklenburg-Vorpommern 156 Niedersachsen 4 075 Nordrhein-Westfalen 18 664 Rheinland-Pfalz 3 528 Saarland 1 282 Sachsen 225 Sachsen-Anhalt 126 Schleswig-Holstein 1 144 Thüringen 50 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Deutschland 73 534 darunter: Italien 22 116 Griechenland 13 345 Frankreich 4 892 Portugal 4 286 Türkei 3 612 Österreich 3 337 Niederlande 3 273 Spanien 2 820 Polen 2 744 Großbritannien mit Nordirland 2 380 Drucksache 18/1033 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2013 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im Ausländerzentralregister 132 958 aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 58 469 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 74 454 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 35 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt . Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 132 958 Länder Baden-Württemberg 13 769 Bayern 19 520 Berlin 975 Brandenburg 1 171 Bremen 2 505 Hamburg 3 538 Hessen 14 098 Mecklenburg-Vorpommern 755 Niedersachsen 10 941 Nordrhein-Westfalen 49 138 Rheinland-Pfalz 4 848 Saarland 1 212 Sachsen 4 285 Sachsen-Anhalt 1 467 Schleswig-Holstein 2 620 Thüringen 2 116 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt Deutschland 132 958 darunter: Türkei 20 203 Serbien 8 281 Kosovo 7 434 China 6 411 Russische Föderation 5 336 Irak 3 900 Vereinigte Staaten von Amerika 3 425 Syrien 3 228 Marokko 3 201 Bosnien und Herzegowina 3 125 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/1033 26. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2013 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 2 682 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG erfasst. Darunter waren 1 116 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. 525 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 590 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember 2013 bzw. im Jahr 2013 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 101 124 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 18 039 mit Speicherung im Jahr 2013. 91 561 Personen mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf, davon 17 565 mit einer Speicherung im Jahr 2013. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1 116 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 31,7 unbefristet 29,2 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 39,1 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Deutschland 1 116 darunter: Türkei 176 Irak 53 Syrien 51 Kosovo 50 Russische Föderation 50 Drucksache 18/1033 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2013 bzw. waren zum 31. Dezember 2013 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren im AZR 383 Personen zur Festnahme ausgeschrieben, davon 105 mit Speicherung im Jahr 2013. Darunter waren 70 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten , davon 27 mit einer Speicherung im Jahr 2013. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 91 561 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 58,2 unbefristet 38,7 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,1 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Deutschland 91 561 darunter: Irak 18 943 Afghanistan 10 407 Marokko 8 684 Iran 7 484 Syrien 5 376 Tunesien 4 178 Libanon 3 733 Pakistan 3 412 Türkei 2 975 Kasachstan 2 720 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 70 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % befristet 1,4 unbefristet 61,4 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 37,2 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/1033 d) Wie viele Personen wurden in den Jahren 2012 bzw. 2013 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw. Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert antworten)? In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2012 sind insgesamt 26 491 Tatverdächtige (hiervon 26 332 nichtdeutsche) bezüglich des Vorwurfs der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AufenthG erfasst. Die zehn wichtigsten Herkunftsländer der Tatverdächtigen sind: Afghanistan 2 897, Volksrepublik China 938, Irak 1 183, Iran 878, Kosovo 711, Pakistan 711, Russische Föderation 1 340, Serbien 1 446, Syrien 1 002 und Türkei 1 649. Zum unerlaubten Aufenthalt gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1, 2 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b AufenthG sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2012 42 936 Tatverdächtige (hiervon 42 386 nichtdeutsche) registriert. Die zehn wichtigsten Herkunftsländer der Tatverdächtigen sind: Afghanistan 3 244, Irak 1 581, Iran 1 834, Kosovo 1 991, Pakistan 1 757, Russische Föderation 1 596, Serbien 3 017, Syrien 1 700, Türkei 4 011 und Vietnam 1 259. Die Zahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor. Die von den Ländern übermittelten Einzeldatensätze zu den einzelnen Straftaten werden jährlich durch das Bundeskriminalamt für die Polizeiliche Kriminalstatistik aufbereitet und anschließend von der Innenministerkonferenz gebilligt. Mit den Ländern ist vereinbart, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik regelmäßig möglichst zeitnah erst nach den Pressefreigaben bzw. den Pressekonferenzen der Innenminister der einzelnen Länder durch den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz und den Bundesinnenminister in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die gemeinsame Pressekonferenz zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013 findet voraussichtlich im Mai/Juni 2014 statt. Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig Deutschland 70 darunter: Rumänien 18 Polen 11 Ungarn 4 Niederlande 4 Algerien 3 Russische Föderation 3 Türkei 2 Albanien 2 Bulgarien 2 Frankreich 2 Tschechische Republik 2 Iran 2 Drucksache 18/1033 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2013 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2013 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Bezogen auf die Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) – ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit – war im AZR zum Stichtag 31. Dezember 2013 zu insgesamt 111 035 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 17 466 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2013 war zu 15 132 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 3 732 eine Versagung der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst. Von den 111 035 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 70 843 zum Stichtag 31. Dezember 2013 in Deutschland aufhältig. Von den 17 466 Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren zum Stichtag 31. Dezember 2013 13 493 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 70 843 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 20,7 befristete Aufenthaltsrechte 70,4 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 8,9 Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Deutschland 70 843 darunter: China 6 435 Indien 5 347 Vereinigte Staaten von Amerika 4 721 Kosovo 4 072 Russische Föderation 3 388 Türkei 3 363 Serbien 3 179 Japan 2 612 Ukraine 2 538 Afghanistan 2 418 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/1033 a) Wie viele Zustimmungen erfolgten im Jahr 2013 ohne Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 des AufenthG (bitte soweit möglich nach den Gründen differenzieren)? Im Jahr 2013 wurden von den insgesamt 57 070 getroffenen Entscheidungen über eine Zustimmung 24 531 Zustimmungen ohne Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 AufenthG (Vorrangprüfung) erteilt. Eine differenzierte Darstellung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 13 493 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 12,1 befristete Aufenthaltsrechte 54,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 33,4 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Deutschland 13 493 darunter: Afghanistan 1 099 Irak 1 017 Türkei 1 000 Kosovo 820 Pakistan 643 Serbien 624 Iran 577 Syrien 531 Indien 416 Vereinigte Staaten von Amerika 416 Drucksache 18/1033 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2013 nach §32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) vom 6. Juni 2013 an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach den Absätzen 1 bis 4 des § 32 BeschV differenzieren)? Auf der Grundlage des § 32 Absatz 1 der Beschäftigungsverordnung wurden von Juli bis Dezember 2013 insgesamt 1 067 Zustimmungen zu einer Beschäftigung von Personen mit Duldung erteilt. Die Absätze 2 bis 4 beinhalten kein Zustimmungserfordernis der BA, Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. c) In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt? Das Vorliegen der Versagungstatbestände wird von der zuständigen Ausländerbehörde festgestellt, aber nicht im AZR erfasst. Da in diesen Fällen auch keine Zustimmungsanfrage an die BA erfolgt, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Zustimmungen im Jahr 2013 ohne Vorrangprüfung (Rechtslage bis 6/2013 in Klammern) 24 531 § 2 Abs. 2 BeschV – Blaue Karte EU – Mangelberuf – Gehalt (§ 27 Abs. 2 BeschV) 2 487 § 4 BeschV – leitende Angestellte und Spezialisten … (§ 28 BeschV) 2 435 § 6 Abs. 1 BeschV – Ausbildung inländischer Abschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 4 BeschV) 260 § 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV – Ausbildungsberuf – Vermittlungsabsprache/ab 7/2013 273 § 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV – Ausb.-Berufe ausl. Abschluss – Mangelberuf – ab 7/2013 51 § 8 BeschV – Anerkennungspraktikum – ausl. Abschlüsse – (§ 24 BeschV) 52 § 10 BeschV – Internationaler Personenaustausch, Auslandsprojekte (§ 31 BeschV) 7 916 § 11 Abs. 1 BeschV – Sprachlehrer (§ 26 (1) BeschV) 256 § 12 BeschV – Au-pair-Beschäftigungen (§ 20 BeschV) 6 736 § 13 BeschV – Hausangestellte von Entsandten (§ 22 BeschV) 25 § 19 Abs. 2 BeschV – Entsandte Arbeitnehmer/Werklieferverträge (§ 36 BeschV) 287 § 29 Abs. 1 BeschV – Niederlassungspersonal (§ 39 (2) BeschV) 37 § 29 Abs. 2 BeschV – Gastarbeitnehmer (§ 40 BeschV) 181 § 29 Abs. 5 BeschV – Internationale Abkommen (§ 41 Nr. 5 BeschV) 1 685 § 37 BeschV – Härtefallregelung (§ 7 BeschVerfV) 95 § 6 BeschVerfV – Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses – bis 6/2013 1 299 § 6a BeschVerfV – Opfer von Straftaten- bis 6/2013 4 § 8 BeschVerfV – Familienangehörige von Fachkräften – bis 6/2013 16 § 10 (2) Nr. 2 BeschVerfV – Zustimmung nach 4-jährigem Aufenthalt – bis 6/2013 377 § 10 (2) Nr. 1 BeschVerfV – Zustimmung zur Berufsausbildung – bis 6/2013 59 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/1033 d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2013 die Zustimmungsfiktion nach § 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie bewertet die Bundesregierung die ersten Erfahrungen mit dieser Regelung insgesamt? Die Regelungen zur Zustimmungsfiktion gemäß § 36 Absatz 2 (neue Fassung – Zweiwochenfrist) werden seit dem 1. August 2012 bei der Bearbeitung der Zustimmungsanfragen beachtet. Die Einhaltung der Zweiwochenfrist ist gewährleistet . Im Jahr 2013 wurde in etwa 17 400 Fällen eine Unterbrechung der Zweiwochenfrist veranlasst. Dies entspricht einem Anteil von etwa 22 Prozent aller Entscheidungen der BA über Zustimmungen und Ablehnungen. Im Jahr 2013 haben Arbeitgeber das Vorabzustimmungsverfahren nach § 36 Absatz 3 BeschV (neue Fassung) in etwa 2 300 Fällen genutzt. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung nimmt grundsätzlich positive Reaktionen der Arbeitgeber wahr. Die Arbeitgeber schätzen, dass bereits im Vorfeld einer etwaigen Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers dieser Teil des Einreiseverfahrens abschließend geklärt werden kann. e) Wie häufig wurde im Jahr 2013 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt? Seit dem Inkrafttreten der BeschV am 1. Juli 2013 wurden nach der Härtefallregelung insgesamt 60 Fälle positiv entschieden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333