Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10330 18. Wahlperiode 15.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10159 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: drittes Quartal 2016) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich nach Auffassung der Fragesteller immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die „Militärdoktrin“ der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist nach Auffassung der Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten , Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies nach Auffassung der Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr . Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 02. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453) und vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/84). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/ 12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154) , vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom 05. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 05. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundesdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 02.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundesdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198) sowie 23. August 2016 (Bundesdrucksache 18/9450) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10330 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum Bundeskriminalamt – BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a bis 1f können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mission Gesamtstärke Mission Zoll/ Polizei Kräfte DEU (Einsatzort) davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo zivile Kräfte Andere Mandatsende OSZE SMM Ukraine 695 (insg. einschl . Polizei) 1 (Kiew 1) 1 0 0 0 31. März 2017 UNMIK Kosovo 9 1 (Pristina 1) 1 offen EUMM Georgien 56 8 (Gori 3, Mtskheta 1, Zugdidi 2) 1 1 6 14. Dezember 2018 UNMIL Liberia 571 2 (Monrovia 2) 2 31. Dezember 2016 UNMISS Südsudan 1427 0 15. Dezember 2016 UNAMID Darfur/ Sudan 3.200 3 (El Fascher 1, Nirtiti 2) 3 30. Juni 2017 UNSCOM Somalia 16 2 (Mogadishu 2) 1 1 1. März 2017 MINUSTAH Haiti 2.301 3 (Port au Prince 3) 2 1 15. April 2017 EUPOL COPPS Palästina 24 3 (Westbank 3) 3 30. Juni 2017 EUBAM Moldau/ Ukraine 69 7 (Odessa 2, Kotovsk 2, Chisinau 1, Kurchuhan 1, Otaci 1) 7 30. November 2017 EULEX Kosovo 254 55 (Pristina 26, Mitrovica 25, Prizren 1) 6 1 48 14. Juni 2018 EUCAP Nestor 3 1 (Hargeisa 1) 1 12. Dezember 2016 MINUSMA Mali 1269 18 (Bamako 9, Timbuktu 3, Mopti 3) 3 15 30. Juni 2017 EUBAM Rafah 4 1 (Tel Aviv 1) 1 30. Juni 2017 EUAM Ukraine 34 6 (Kiew 5, Kharkiv 1) 2 4 30. November 2017 EUCAP Sahel Mali 18 1 (Bamako 1) 1 14. Januar 2017 EUBAM Libyen 8 1 (Tunis/ Tunesien 1) 1 21. August 2017 Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale Polizeiprojekten an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10330 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Antwort zu den Fragen 2, 2a bis 2d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT AFG 45 Funktionen: Sicherheit, Administration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor , Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif) 18 1 0 26 0 Bil. Projekt SDA 16 Funktionen: Projektleitung, Administration, Trainingsexperten (Standorte: Riad, Damman, Jeddah, Yanbu, Al Wajh, Al Gurayat) 16 0 0 0 0 Bil. Projekt TUN 28 Funktionen: Projektleitung und Vertretung, Administration , Kurzzeitexperte, zivile lokale Beschäftigte , (Standorte: Tunis, Tabarka, Djerba, Monarquia, Qued Zarga) 26 0 0 0 2 Bil. Projekt BIH 8 Projektleitung und Trainingsexperten am Standort Sarajevo 6 0 0 0 2 Twinning UKR 2 Projektleitung Twinning am Standort Kiew 1 0 0 0 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 zu Frage 3 verwiesen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Gefährdungslage EUBAM (Moldau/Ukraine) Im Jahr 2016 ist ein deutscher Diplomat Sonderbeauftragter des deutschen OSZE- Vorsitzes für die Lösung des Transnistrienkonflikts. Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnierten seit 2012, bis in diesem Jahr unter deutschem OSZE-Vorsitz dem politischen Prozess mit einem ersten 5+2-Treffen wieder neue Dynamik verliehen werden konnte. Ein Einstieg in die Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiter schwer erreichbar. In Chișinău ist seit dem 20. Januar 2016 eine neue Regierung unter Pavel Filip als Premierminister im Amt. Die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen ist für den 13. November 2016 geplant. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE, der Europarat, die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden. Die zivile GSVP Mission EUAM dient dabei der strategischen Beratung der UKR Behörden bei der Reform und Restrukturierung des zivilen Sicherheitssektors. Nach anfänglichem Fokus auf Kiew wird die Mission durch sogenannte „Regional Outreach Teams“ inzwischen auch außerhalb der Hauptstadt tätig, jedoch nicht in der Nähe der Konfliktlinien im Donbass. OSZE SMM Ukraine Der zum 1. September 2016 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder verletzt . Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Ein deutscher Bundespolizist ist im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt. Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10330 Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Für die Sicherheit im Land sind seit Beginn der Resolute-Support-Mission der NATO im Januar 2015 die Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften (Afghan National Defense and Security Forces - ANDSF) verantwortlich . Die in Teilen des Landes seither zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die ANDSF kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege; den regierungsfeindlichen Kräften, vornehmlich den Taliban, ist es aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräume weiter auszubauen. Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine Verstetigung der Professionalität der ANDSF, die mit dem Ende ISAF im Einsatz weitgehend auf sich gestellt sind und große Herausforderungen im Sicherheitsbereich bewältigen müssen. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes hat sich im Vergleich zum letzten Quartal aufgrund der Kampfhandlungen im Grenzgebiet zu Jemen und wiederholten Raketenbeschusses aus Jemen verschlechtert. Durch den Beschuss mit Kurzstreckenraketen sind militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan besonders betroffen. Die Verfügbarkeit von Raketen größerer Reichweite ermöglichte auch einzelne Angriffe auf andere Orte in Saudi-Arabien. So schlug am 2. September 2016 eine SCUD Rakete bei Taif unweit von Mekka, ca. 550 km nördlich der Grenze ein. Eine weitere SCUD schlug am 10. September 2016 in der Provinz Jizan ein. Im Oktober wurden zwei Ausländer durch Raketenbeschuss verwundet. Seit der Serie von IS Selbstmordanschlägen am 4. Juli 2016 in Djidda, Qatif und Medina bei denen insgesamt vier Sicherheitskräfte getötet und mehrere Menschen verletzt worden waren, hat es keine größeren Vorfälle mehr gegeben. IS und Al Qaida haben jedoch wiederholt zu weiteren Anschlägen aufgerufen. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Opposition hat im März 2016 ihre Blockade der Arbeit des kosovarischen Parlaments weitgehend aufgegeben und ist weitgehend zu regelmäßiger Parlamentsarbeit zurückgekehrt. Zurzeit haben die Abgeordneten der Minderheitenpartei Lista Srpska aus Protest gegen das Trepca- Privatisierungsgesetz ihre Mitarbeit „eingefroren“. Der kosovarischen Polizei gelang es durchgängig die Situation auch bei den von der Opposition organisierten Großdemonstrationen unter Kontrolle zu bringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode UNMIL (Liberia) Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hat sich stabilisiert, gleichwohl bleibt LBR ein wirtschaftlich wie politisch fragiler Staat. Am 9. Juni 2016 wurde Liberia nach mehreren örtlich und bezüglich der Zahl der Infizierten eng begrenzten Folgeausbrüche erneut für Ebola-frei deklariert. Das deutsche Personal bei UNMIL war nicht von der Epidemie betroffen. Aktuelle Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung der humanitären Hilfe, die Unterstützung des Reformprozesses der Justiz- und Sicherheitsinstitutionen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und der Schutz des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat läuft gemäß Resolution 2308 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum 31. Dezember 2016. UNMISS (Südsudan) Nach der Rückkehr von Rebellenführer Riek Machar nach Dschuba und seiner Vereidigung als Vize-Präsident brachen am 7. Juli 2016 heftige Kämpfe in der Hauptstadt aus, die erst am 15. Juli 2016 wieder eingestellt wurden. Riek Machar wurde durch den neuen Vizepräsidenten Taban Deng Gai ersetzt. Machar befindet sich seitdem im Exil. Im August haben die Afrikanische Union (AU) und die Intergovernmental Authority on Development (IGAD) den Vereinten Nationen eine massive Verstärkung von UNMISS durch eine regionale Schutztruppe angeboten. Mit Resolution 2304 (2016) des VN-Sicherheitsrats vom 12. August 2016 wurde nicht nur die angebotene regionale Schutztruppe mit bis zu 4 000 Soldatinnen und Soldaten mandatiert, sondern auch das UNMISS-Mandat bis zum 15. Dezember 2016 verlängert und die Mandatsobergrenze auf 17 000 Soldatinnen und Soldaten erhöht. Die Resolution hält an der Umsetzung des Friedensabkommens der südsudanesischen Konfliktparteien fest und fordert zu dessen Einhaltung auf. Während des Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in Südsudan deutlich verschärft. Von dem Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN OCHA) wird erwartet, dass im Jahr 2016 etwa 6,1 Millionen Südsudanesen auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Ca. 2,5 Millionen Menschen wurden seit dem Jahr 2013 innerhalb des Landes oder in Nachbarstaaten vertrieben. Rund 200 000 Binnenflüchtlinge sind in Schutzcamps der Vereinten Nationen geflüchtet. Zudem hat sich die wirtschaftliche Lage Südsudans in den letzten Monaten rapide verschlechtert. Durch die Bundesregierung wurde im Rahmen der polizeilichen Beteiligung an der Mission UNMISS ein Team von Spezialisten der Polizeien des Bundes und der Länder zur Analyse sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt und Entwicklung einer Präventionsstrategie entsandt. Die unbewaffneten deutschen Polizeikräfte wurden wegen der im Juli 2016 in Juba ausgebrochenen Kämpfe bis auf weiteres abgezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10330 UNAMID (Sudan) Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Die Sicherheitslage hat sich beruhigt, bleibt aber angespannt und instabil. Die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung bleibt prekär. Am Nationalen Dialog zur Beilegung der Konflikte in Sudan, den die Regierung im Oktober 2014 angestoßen hatte, nahmen die wichtigsten Oppositionsparteien bis zum offiziellen Abschluss im Oktober 2016 nicht teil. Die von der AU-Mediation entworfene Roadmap zu Friedensverhandlungen zwischen Regierung und Opposition wurde am 08. August 2016 auch von Vertretern der Oppositionsallianz Sudan Call unterschrieben. Auch aus Darfur waren Rebellengruppen beteiligt , nicht aber die in Jebel Marra aktiven Kämpfer. Die Friedensverhandlungen stocken derzeit an der Frage des humanitären Zugangs in die Konfliktgebiete. Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2016 mit Resolution 2296 (2016) das UN- AMID-Mandat bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs bleiben die Kernaufgaben der Mission. UNSOM, EUCAP Nestor (Somalia) Somalia befindet sich derzeit in einem Föderalismusprozess, in dem Gliedstaaten gegründet und eine dezentrale Verwaltung des Landes aufgebaut wird. Die nächsten Wahlen sollen basierend auf einem Hybrid-Wahlmodell noch vor Jahresende 2016 stattfinden. Die ersten direkten demokratischen Wahlen – „one person, one vote“ – unterstützt durch eine unabhängige Wahlkommission sind für das Jahr 2020 anvisiert. Seit 2007 leistet die AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) im Auftrag des VN-Sicherheitsrates einen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrorgruppe in Südsomalia . UNSOM wurde im Jahr 2013 eingerichtet und ist mandatiert, die Konsolidierung der politischen, sicherheitspolitischen und rechtsstaatlichen Strukturen Somalias zu unterstützen. Kernaufgaben sind Beratung, Vermittlung und Unterstützung beim Friedens- und Aussöhnungsprozess, Beratung zur Friedenskonsolidierung und beim Staatsaufbau, Unterstützung der somalischen Regierung bei der Koordinierung der internationalen Geber sowie die Beobachtung der Menschenrechtslage und diesbezüglicher Kapazitätsaufbau innerhalb der somalischen Regierung. EUCAP Nestor ist eine nicht-exekutive, zivile EU Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP). Das Mandat endet zum 12. Dezember 2016, eine Verlängerung bis Ende 2018 wird aktuell vorbereitet. Nach ursprünglich regionalem Auftrag zum Ausbau der maritimen Sicherheitskapazitäten am Horn von Afrika sind die Missionsaktivitäten seit Ende 2015 ausschließlich auf Somalia konzentriert und das Missionshauptquartier nach Mogadischu verlagert. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die im September 2015 begonnene Gewaltwelle ist im April 2016 deutlich zurückgegangen . Die Anschlagshäufigkeit bewegt sich auf dem Niveau vor September 2015. Dennoch bleibt die Sicherheitslage weiterhin stark angespannt. Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bleibt grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahme unregelmäßiger, temporärer Öffnungen . Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. EUMM (Georgien) Lage und Missionsstärke der EUMM sind unverändert. Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt, aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Georgien-Südossetien Verwaltungslinie etabliert. Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei Alltagsproblemen und VBM zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung , landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Das Mandat des Sicherheitsrats für die VN-Mission MINUSMA wurde am 29. Juni 2016 durch Resolution 2295 (2016) bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung mit der Bundeswehr an MINUSMA mit Beschluss vom 28. Januar 2016 verlängert (bis zum 31. Januar 2017) und auf bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten erweitert. Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015 wurde der innermalische Friedensvertrag von der Regierung und den an den Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen unterzeichnet. Der Friedensvertrag soll nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von Algerien einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die 2011 begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die terroristisch-islamistischen Gruppierungen wie AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar Eddine. Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln an die Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistischeterroristische Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die Zivilbevölkerung durch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/10330 EUBAM Libyen (z.Zt. Tunesien) Auch das dritte Quartal 2016 war geprägt von dem fortwährenden Bemühen, das Politische Abkommen vom Dezember 2015 vollständig umzusetzen. Die Sicherheitslage im Lande bleibt fragmentiert und labil. In Sirte konnte der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) konnte auf wenige Gebäude zurückgedrängt werden. Der vollständige Verlust territorialer Herrschaft durch den IS in Libyen ist somit absehbar . Nicht gebannt ist jedoch die landesweite Gefahr, die von IS-Terroristen ausgeht. Die Einnahme wichtiger Ölinfrastruktur durch die Miliz LNA (Libyan National Army) unter ihrem Chef Haftar hat eine Wiederaufnahme von Ölexporten aus Ölterminals im Sirte-Becken ermöglicht. MINUSTAH (Haiti) Hurrikan Matthew hat am 4. Oktober 2016 weite Gebiete im Süd-, aber auch im Nordwesten Haitis verwüstet. MINUSTAH unterstützt seit dem v. a. mit Nothilfeund Aufbauarbeiten. Die internationale Hilfe lief nur langsam an. Es gab zunächst Probleme bei der Koordinierung durch die nationalen Behörden und der VN, Fälle von Straßenblockaden und Plünderungen von Hilfslieferungen. Die national zuständige „Direction de Protection Civile“ wird ihrer Aufgabe inzwischen besser gerecht und auch die Koordinierung durch die VN (OCHA) verläuft zufriedenstellend . Allerdings ist die ankommende Hilfe noch nicht ausreichend. Die weitere Entwicklung der Sicherheitslage wird davon abhängen, wie schnell die dringend benötigte Hilfe bei allen Betroffenen ankommt. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum zweiten Quartal 2016. 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten angeben)? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aktuell (Stand 30. September 2016) 62 Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten ins Ausland entsandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Afghanistan Kabul 2 Marokko Rabat 1 Ägypten Kairo 1 Mexiko Mexiko-City 1 Albanien Tirana 1 Niederlande Den Haag 1 Algerien Algier 1 Österreich Wien 1 Argentinien Buenos Aires 1 Pakistan Islamabad 1 Brasilien Brasilia 1 Panama Panama-Stadt 1 Brasilien Sao Paulo 1 Nigeria Lagos 1 Bulgarien Sofia 1 Peru Lima 1 China Peking 2 Polen Warschau 1 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Portugal Lissabon 1 Frankreich Paris 2 Rumänien Bukarest 2 Ghana Accra 1 Russische Föderation Moskau 2 Griechenland Athen 1 Saudi Arabien Riad 1 Großbritannien London 2 Schweden Stockholm 1 Indien Neu Delhi 1 Serbien Belgrad 1 Indonesien Jakarta 1 Spanien Madrid 2 Italien Rom 2 Südafrika Pretoria 1 Jordanien Amman 1 Thailand Bangkok 2 Kasachstan Astana 1 Tunesien Tunis 1 Kenia Nairobi 2 Tschechische Republik Prag 1 Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1 Kosovo Pristina 1 Türkei Ankara 1 Kroatien Zagreb 1 Ukraine Kiew 1 Lettland Riga 1 USA Washington 2 Libanon Beirut 1 Ver. Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind aktuell fünf Verbindungsbeamte (VB) des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein VB der Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei Schleswig-Holstein, der Landespolizei Hessen sowie ein Vertreter der Landespolizei Nordrhein-Westfalen tätig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind. Ergänzend ist ein VB des BKA zur Joint Cybercrime Taskforce (J-CAT) zu Europol entsandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10330 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Dokumenten- und Visumberater Mit Stand 30. September 2016 waren 44 Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei an 28 Standorten in 21 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl Ägypten Kairo 3 Äthiopien Addis Abeba 1 Algerien Algier 1 China Kanton/Guangzhou 1 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Mumbai 1 Indien Neu Delhi 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Malaysia Kuala Lumpur 1 Nigeria Lagos 3 Pakistan Islamabad 0 Russland Moskau 3 Russland Sankt Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Südafrika Pretoria 3 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 3 Ukraine Kiew 1 Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2 Vietnam Hanoi 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Sicherheitsbeamte, Sicherheitsberater und -beamte Mit Stand 30. September 2016 waren 22 Sicherheitsberater der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Ankara 1 Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis Abeba 1 USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1 Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1 Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1 Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1 Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1 Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1 China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1 Irak, Bagdad 2 Libanon, Beirut 1 Mali, Bamako 1 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen 257 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte (inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein (Stand 30. September 2016): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/10330 Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad Albanien Tirana Jordanien Amman Äthiopien Addis Abeba Niger Niamey Spanien Madrid Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische Republik Prag Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei Ankara Istanbul Izmir Bosnien und Herzegowina Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest Bulgarien Sofia Mali Bamako USA Washington (VN) New York (GK) Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje Frankreich Paris Moldau Chișinău Burundi Bujumbura Georgien Tiflis Niger Niamey Griechenland Athen Nigeria Abuja Lagos Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang Indien New Delhi Pakistan Islamabad Karachi Indonesien Jakarta Palästinensische Gebiete Ramallah Irak Bagdad Erbil Polen Warschau Iran Teheran Russland Moskau Kaliningrad St. Petersburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Mit Stand 30. September 2016 waren 24 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei sowie 4 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Spanien 1 Bosnien-Herzegowina 1 Frankreich 2 Ungarn 1 Marokko 1 Albanien 1 Tunesien 2 Serbien 1 Italien 2 Rumänien 1 Ukraine 1 Bulgarien 1 Kroatien 1 Griechenland 2 Tschechische Republik 1 Türkei 2 Polen 1 Russland 1 Litauen 1 China 1 Libanon (zgl. Polizeiberater) 1 Indien 1 Ägypten 1 Zusätzlich haben Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen in folgenden 10 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien , Republik Moldau, Montenegro, Albanien, ejR Mazedonien. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? Mit Stand 30. September 2016 waren insgesamt 8 Beamte als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. Berater eingesetzt. Land Ort PVB Einsatzart Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1 Bilateral Griechenland Seehafen Patras 1 Bilateral Italien Flughäfen Bergamo und Mailand (je -1-) 2 Bilateral Italien Seehafen Bari 1 Bilateral Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 7e und 7g verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/10330 e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in der Frage 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (International Liaison Officer) gemäß Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien-Herzegowina , Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Funktion Anzahl Head of Operations Division 1 Situation Centre 1 Training Unit 1 Return Operations Sector 1 Pooled Resources 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten 2 Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit 20 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes EPN Poseidon 2016 den griechischen Behörden zur Verfügung gestellt. Im September 2016 wurden der bulgarischen Grenzbehörde 2 Streifenfahrzeuge mit 4 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX- Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2016 zur Verfügung gestellt. d) die im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Im 3. Quartal 2016 wurden insgesamt 10 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Für die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) waren im dritten Quartal 2016 in der Spitze 103 Beamte zeitgleich entsandt. Davon waren 40 Beamte Angehörige der Polizeien der Länder und 2 Beamte der Bundeszollverwaltung (BZV). Die Angehörigen der BZV waren auf Chios im Einsatz. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeien der Länder waren in den fünf Registrierzentren in Griechenland (Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos) sowie in Italien (Lampedusa, Pozallo , Messina, Syracruse, Taranto und Trapani) eingesetzt. Maßnahme Anzahl FRONTEX Joint Operation Triton 9 FRONTEX EPN Poseidon Sea 81 FOA South EAST OA 6 FP Landborder 5 FP Airborder 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/10330 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte 1 5.7.2016 Albanien Belgien, Island 0 2 12.7.2016 Albanien Polen 27 3 13.7.2016 Kosovo Österreich 18 4 19.7.2016 Albanien Frankreich, Niederlande 27 5 26.7.2016 Armenien Niederlande 34 6 2.8.2016 Kosovo Ungarn 20 7 2.8.2016 Russische Föderation Bulgarien, Österreich 19 8 17.8.2016 Albanien Finnland 35 9 18.8.2016 Kosovo Österreich 24 10 24.8.2016 Albanien Frankreich, Luxemburg 29 11 26.8.2016 ejR Mazedonien/ Bosnien Herzegowina Ungarn 26 12 7.9.2016 Albanien Niederlande 22 13 7.9.2016 Ghana Schweiz 23 14 13.9.2016 ejR Mazedonien Österreich 21 15 14.9.2016 Kosovo Österreich, Ungarn 20 16 20.9.2016 Serbien Schweden 33 17 22.9.2016 Nigeria Schweden, Ungarn, Schweiz, Slowakei, Griechenland , Österreich 10 18 27.9.2016 Georgien Schweiz, Griechenland 0 19 28.9.2016 Albanien Frankreich 0 20 29.9.2016 Pakistan Griechenland, Ungarn 23 21 29.9.2016 Albanien Schweden, Island 16 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben), eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend zusätzlich die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten: Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Albanien Murriquan CP Land 2016 1 Grenzkontrolle Bulgarien Katolina FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Bulgarien Kapitan Andreevo FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Bulgarien Svilengrad FOA South East OA 4 Grenzüberwachung Finnland Salla FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Finnland Vaalimaa FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Ungarn Tompa FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Ungarn Röszke FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Kroatien Bajakovo FP Land 2016 2 Grenzkontrolle Kroatien Karasovici FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Kroatien Tovarnik FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Rumänien Moravita FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Frankreich Paris FP Air (EM 2016) 3 Grenzkontrolle Niederlande Amsterdam FP Air 2016 1 Grenzkontrolle Österreich Wien FP Air 2016 1 Grenzkontrolle Italien Lampedusa EPN Triton 2016 min. 1 max. 4 Grenzkontrolle/ Registrierung Italien Pozallo EPN Triton 2016 min.1 max.3 Grenzkontrolle/ Registrierung Italien Taranto EPN Triton 2016 min. 1 max. 4 Grenzkontrolle/ Registrierung Italien Trapani EPN Triton 2016 min. 2 max.5 Grenzkontrolle/ Registrierung Italien Syracuse EPN Triton 2016 4 Grenzkontrolle/ Registrierung Griechenland Kipi FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Griechenland Kastanies FP Land 2016 1 Grenzkontrolle Griechenland Lesbos EPN Poseidon 2016 min.14 max.35 Grenzüberwachung Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos EPN Poseidon 2016 min. 26 max. 36 Grenzüberwachung Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Kos EPN Poseidon 2016 min.1 max.4 Grenzkontrolle Registrierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/10330 Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Griechenland Chios EPN Poseidon 2016 min.11 max.26 Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Leros EPN Poseidon 2016 min.1 max.3 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Athen/Piräus EPN Poseidon 2016 2 Unterstützung Frontex Koordinierung Seestreifen Griechenland LO zur NATO EPN Poseidon 1 Unterstützung Frontex Koordinierung Seestreifen Stand: 30. September 2016 Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen . Im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 sind insgesamt 337 Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 333 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 107 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung unerlaubter Einreise 56 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch 31 Fälle Kfz-Kriminalität 6 Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-Zugehörigkeit ) 12 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz , Verdacht Geldwäsche 2 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 15 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 24 Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat 2 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 19 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung 46 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 13 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Antragsteller an Schengenaußengrenze) Zusätzlich wurden 4 Erkenntnisanfragen bearbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Bundeskriminalamt Das BKA hat im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool keine Gerätschaften zur Verfügung gestellt. Bundespolizei Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: 1 mobilen Herzschlagdetektor 3 Einsatzhubschrauber 1 Einsatzschiff 2 Kontroll- und Streifenboote 10 Wärmebildkameras 2 Einsatzfahrzeuge Die 2 Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der Frontex EPN Poseidon 2016 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt. Die 2 Streifenfahrzeuge werden mit 4 Beamten der Bundespolizei von der bulgarischen Grenzbehörde im Einsatzraum Svilengrad seit September 2016 bis voraussichtlich Dezember 2016 im Rahmen der Frontex JO Flexible Operational Activities 2016 zur Wahrnehmung von Grenzüberwachungsfahrten eingesetzt. 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? Bundeskriminalamt Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des BKA an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen. Bundespolizei I. UEFA EURO 2016 Aus Anlass der UEFA EURO 2016 in Frankreich hat die Bundespolizei auf Ersuchen der Republik Frankreich auf der Grundlage des Prümer Beschlusses (Artikel 19 ff.) die Republik Frankreich bei ihrer Einsatzbewältigung im Zeitraum vom 5. Juni bis 10. Juli 2016 unterstützt. Darüber hinaus wird auf die Antwort Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/10330 der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen. II. gemischte Zugstreifen Auf der Grundlage der "Einsatzregelung für die gemischten deutsch-französischen Streifen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr" (alt: Absichtserklärung DEU-FRA) wurden auch im Berichtszeitraum gemeinsame Streifen auf vereinbarten Strecken, z. B. den Bahnstrecken Stuttgart – Paris, Frankfurt/Main – Paris und Aachen – Lüttich durchgeführt. a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? I. UEFA EURO 2016 Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) war mit einer Delegation von szenekundigen Beamten verschiedener Länderpolizeien über den gesamten Zeitraum der UEFA EURO 2016 insbesondere an Spielorten der deutschen Nationalmannschaft in Frankreich eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen. II. gemischte Zugstreifen Gemischte Zugstreifen finden entsprechend konkreter bilateraler Absprachen mindestens einmal monatlich statt. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Werden täglich, wöchentlich oder monatlich auf Grundlage bilateraler Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark, Niederlande, Belgien, Österreich, Polen und Tschechien sowie in Ungarn und Italien durchgeführt. Darüber hinaus werden auf vereinbarten Bahnstrecken, z. B. Aachen – Lüttich und Kaiserslautern – Paris gemeinsame Streifen durchgeführt. Weiterhin finden täglich Einsätze im Rahmen der trinationalen Zugstreifen gemeinsam mit Österreich und Ungarn sowie gemeinsam mit Österreich und Italien nach einem zwischen den beteiligten Polizeibehörden abgestimmten Streifenplan in relevanten Zugverbindungen auf ungarischem bzw. italienischem Hoheitsgebiet statt. Die im Direktionsbereich Bad Bramstedt auf Grund der angespannten Migrationslage im ersten Quartal 2016 einseitig durch Dänemark ausgesetzten gemeinsamen Streifen wurden im zweiten Quartal wieder aufgenommen und fortgeführt. Neben den gemeinsamen Streifen mit den tschechischen und polnischen Behörden hat die Bundespolizeidirektion Pirna die tschechische Polizei anlässlich des Rockfestivals „Let it Roll“ in Milovice am 30. und 31. Juli 2016 unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? I. UEFA EURO 2016 Die Delegation der ZIS unterstützte die französischen Behörden bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Spiele mit deutscher Beteiligung, ohne hoheitlich tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen. II. gemischte Zugstreifen Gemeinsame Zugstreifen zielen auf die Erhöhung der Bahnsicherheit und die Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Reisenden im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ab. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Des Weiteren sind trinationale Zugstreifen ein Instrument zur Gewinnung von Aufklärungserkenntnissen hinsichtlich illegaler Binnenmigration. Der Einsatz zum Rockfestival „Let it Roll“ der Bundespolizeidirektion Pirna erfolgte in erster Linie, um die Kommunikation zwischen der tschechischen Polizei und den deutschen Festivalteilnehmern zu verbessern. c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien, Bundespolizei und BKA angeben)? I. UEFA EURO 2016 Die Delegation der ZIS bestand für den Zeitraum der WM bis 20. Juli 2016 aus acht, bis zum Ende des Turniers aus 12 Einsatzkräften. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen. II. gemischte Zugstreifen Die Einsatzregelung für die gemischten deutsch-französischen Zugstreifen sieht streckenbezogen eine lageabhängige Bestreifung mindestens einmal monatlich sowie täglich vor. Dabei bestehen die Teams aus mindestens zwei deutschen Polizeivollzugsbeamten (PVB). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/10330 III. grenzpolizeiliche Maßnahmen gemeinsamen Maßnahmen zu den Nachbarstaaten: Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten Italien Zugstreife trilaterale Streife DEU-AUT-ITA) täglich insgesamt 138 Streifen , je Streife zwei italienische und ein österreichischer Beamter je Streife 2 Beamte der Bundespolizei, vereinzelte Beteiligung von Beamten des Freistaat Bayern Tschechien Streife bilateral variabel 18 gemeinsame Streifen (BPOLD M), 45 gemeinsame Streifen durch die BPOLD PIR, je Streife ein bis zwei tschechische Beamte je Streife 1-2 Beamte der BPOL Ungarn Zugstreife trilateral (DEU- AUT-UNG) alle zwei Wochen für 7Tage (insgesamt 51 Tage) je Streife 2 ungarische Beamte und 1 österreichischer Beamter je Streife ein Beamter der BPOL Polen gemeinsame Streife bilateral Deutsch-polnischer Polizeivertrag vom 15. Mai 2014 täglich 367 gemeinsame Streifen durch BPOLD Berlin und 329 gemeinsame Streifen durch die BPOLD PIR und 217 gemeinsame Streifen der BPOLD BBS mit je 1-2 polnischen Beamten je Streife ein bis zwei Beamte der BPOL Frankreich gemeinsame Streife bilateral variabel 181 Streifen der BPOD S und 130 gemeinsame Streifen der BPOD KO mit je ein bis zwei französischen Beamten je Streife ein bis zwei Beamte der BPOL Schweiz gemeinsame Streife bilateral variabel 356 Streifen mit je ein bis zwei schweizerischen Beamten je Streife ein bis zwei Beamte der BPOL Dänemark gemeinsame Streife bilateral variabel 18 Streifen mit je ein bis zwei dänischen Beamten je Streife ein bis zwei Beamte der BPOL und des Landes Schleswig-Holstein Niederlande gemeinsame Streife bilateral variabel 61 gemeinsame Streifen der BPOLD STA mit je einem Beamten der niederländischen Polizei je Streife ein Beamter der BPOL Belgien gemeinsame Streife bilateral variabel 3 Streifen mit je einem Beamten der niederländischen Polizei je Streife ein Beamter der BPOL Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit Luxemburg erfolgten keine gemeinsamen Maßnahmen. Die bilateralen und trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem Beamten der Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen. d) Von wem ging das Ersuchen aus? I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen Die Anforderung der deutschen Delegation der ZIS erfolgte durch das französische Innenministerium. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender Polizeiabkommen , von Verträgen oder bestehenden Zusammenarbeitskonzeptionen etc. regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt. Die Begleitung der Fernschnellzüge (UEFA EURO 2016) erfolgte auf Ersuchen der französischen Behörden als gemeinsame Streifen. Die Initiative zu den gemeinsamen Zugstreifen mit DEU-AUT-ITA und DEU- AUT-HUN (trilaterale Streifen) ging jeweils von deutscher Seite aus. Die Unterstützung der tschechischen Polizei während des Rockfestivals erfolgte auf Ersuchen der tschechischen Behörden. e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen Zu polizeilichen Handlungen der Delegation der ZIS wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen. Die eingesetzten Beamten der BPOL haben auf französischem Hoheitsgebiet keinen unmittelbaren Zwang angewendet. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Maßnahmen von Notwehr/Nothilfe/des unmittelbaren Zwanges im Rahmen der gemeinsamen Streifen mit dem Nachbarstaat sind nicht bekannt bzw. eine explizite statistische Erfassung hierzu findet nicht statt. f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen Über die eingesetzten Führungs- und Einsatzmittel der ZIS liegen dem Bundesinnenministerium keine konkreten Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/10330 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen. III. grenzpolizeiliche Maßnahmen Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 wird verwiesen. 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Bundeskriminalamt Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe sind in der nachfolgenden Übersicht wiedergegeben (Stand 30. September 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet. Eine Ausnahme bilden Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/ oder einer Landespolizei vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden. In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden; darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Anfrage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten Algerien Arbeits-besuch Organisation und Management von kriminaltechnischen Laboren Durchgeführt 07.09.2016 09.09.2016 0610 687 07 3.472,74 € Angola Arbeits-besuch Hospitation Cybercrime Durchgeführt 18.07.2016 25.07.2016 0610 687 07 600,00 € Äthiopien Arbeits-besuch Überarbeitung des Lehrplans der Polizeischule – Besuch bei der DHPOL (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 25.09.2016 27.09.2016 0501 687 34 5.130,60 € Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda Arbeitsbesuch Entsendung eines Langzeitberaters (Maßnahme im Rahmen des OAF II- Projekts) In Umsetzung 26.09.2016 02.12.2016 0501 687 34 5.000,00 € Belize, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua Multinationaler Lehrgang Ermittlungen bei Geiselnahmen und Entführungen In Umsetzung 26.09.2016 07.10.2016 0610 687 07 40.000,00 € Benin Arbeits-besuch Bürgernahe Polizei (Community Policing) Durchgeführt 19.09.2016 23.09.2016 Selbstzahler 0,00 € Ghana, Nigeria Multinationaler Lehrgang Terrorismusbekämpfung In Umset-zung 28.09.2016 06.10.2016 0610 687 07 15.000,00 € Jordanien Lehrgang Kernelemente Polizeilichen Führungsmanagements im Krisenfall (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 19.07.2016 21.07.2016 0501 687 23 23.963,49 € Kenia Arbeits-besuch Teilprojekt 6 - Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Unterprojekt Entwicklung einer Lehrveranstaltung zum Thema "criminal research " (kriminalistisch /kriminologische Forschung/Auswertung) - Erhebung (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 27.06.2016 01.07.2016 0501 687 34 935,46 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/10330 Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten Kenia Arbeits-besuch Teilprojekt 6 – Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Unterprojekt Entwicklung einer Lehrveranstaltung zum Thema "criminal research " (kriminalistisch / kriminologische Forschung /Auswertung) (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 29.08.2016 02.09.2016 0501 687 34 3.000,00 € Kenia, Uganda Arbeitsbesuch Besuch der Leiter der Kriminalpolizeien aus Kenia und Uganda im BKA (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 11.07.2016 15.07.2016 0610 687 07 549,52 € Mexiko Lehrgang Diensthundeführer- ausbildung In Umsetzung 01.08.2016 26.11.2016 0610 687 07 5.355,53 € Pakistan Arbeits-besuch Schulung an kriminaltechnischen Geräten im Rahmen des EU-Grant „Fight against trafficking from/to Afghanistan with the ECO Member States” Durchgeführt 30.08.3016 01.09.2016 0610 687 07 2.528,45 € Palästinensische Autonomiegebiete Lehrgang Workshop Konflikttraining (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 15.07.2016 20.07.2016 0501 687 23 5.360,38 € Palästinensische Autonomiegebiete Arbeitsbesuch Projektkoordinierung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 26.08.2016 31.08.2016 0501 687 23 6.405,40 € Palästinensische Autonomiegebiete Lehrgang Tatortarbeit (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 16.09.2016 30.09.2016 0501 687 23 6.573,47 € Peru Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) Durchgeführt 11.07.2016 22.07.2016 0624 532 04 0,00 € Peru Arbeits-besuch Technische Assistenz – Risikoanalyse (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) Durchgeführt 08.08.2016 19.08.2016 0624 532 04 0,00 € Peru Arbeits-besuch Studienbesuch zum Themenbereich Rauschgiftbekämpfung (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) Durchgeführt 17.09.2016 25.09.2016 0624 532 04/ 0624 687 01 800,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten Tansania Lehrgang Teilprojekt 6 – Changemanagement Überarbeitung Lehrplan Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 10.07.2016 20.07.2016 0501 687 34 20.000,00 € Tansania Lehrgang Terrorismusbekämpfung Durchge-führt 13.07.2016 21.07.2016 0610 687 07 19.513,36 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 2 – Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden (Mentoring) (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 08.08.2016 12.08.2016 0501 687 34 3.949,78 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 1 – Tatortarbeit bei Kapitaldelikten (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 05.09.2016 09.09.2016 0610 687 07 6.100,03 € Tunesien Lehrgang Verkehrsunfallaufnahme (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 18.07.2016 22.07.2016 6002 687 03 3.833,10 € Tunesien Lehrgang Operative Analyse (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 23.08.2016 31.08.2016 6002 687 03 3.500,00 € Uganda Lehrgang Teilprojekt 6 – Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Ausbildung der Trainer, Lehrproben (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Durchgeführt 01.09.2016 17.09.2016 0501 687 34 5.431,45 € Ukraine Lehrgang Sprachkurs - Fortsetzung der 2015 begonnenen Sprachausbildung deutsch für Beamte der Sicherheitsbehörden In Umsetzung 02.12.2015 24.11.2016 0610 687 07 1.026,00 € Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung im 3. und 4. Quartal 2016 aufgeführt. Da die Ausbildung im 4. Quartal 2016 fortgeführt wird, sei auf Frage 11 entsprechend verwiesen. Die Stipendiaten aus dem Kosovo und der Mongolei (in der Tabelle kursiv gekennzeichnet ) nehmen aufgrund bereits vorhandener Deutsch-Sprachkenntnisse nicht am Vorbereitungsmodul der Stipendiatenausbildung (Sprachausbildung) im Jahr 2016 teil, sondern werden erst zum Basismodul Anfang 2017 zu der Gruppe stoßen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/10330 Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Albanien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 € Benin Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Kolumbien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Ecuador Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Indonesien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Jordanien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 € Kosovo Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland Geplant 0624 687 01 Libanon Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Moldau Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 € Montenegro Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € Mongolei Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland Geplant 0624 687 01 Nigeria Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 € Palästinensische Autonomiege - biete Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland Beendet 04.07.2016 26.09.2016 0501 687 23 3747,12 € Serbien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 € Tunesien Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 6002 687 03 19.000,00 € Usbekistan Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 € EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe): Aus der Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und über welchen Zeitraum die Maßnahmen laufen, hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei bis zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM GD Home getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISEC 2011 ca. 11.000,- € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504 Development of analytical methods for sensitive detection and identification of organic gunshot residues (OGSR) based on liquid chromatography -mass spectrometry (LC-MS) for routine casework 01.01.2013 - 31.07.2016 ISEC 2012 ca. 1.000,- € Home/2012/ISEC/AG/400004382 Cyber-OC - Scope and manifestations in selected EU-member states 01.04.2014 - 31.07.2016 ISEC 2013 ca. 25.000,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005 International Specialist Law Enforcement (ISLE) 02.06.2014 - 21.10.2016 ISEC 2013 ca. 8.000,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018 Development and Distribution of the European Vehicle Identification Database (EuFID) 01.10.2014 - 30.09.2016 ISEC 2013 ca. 39.500,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027 Strengthening and sustainable establishment of the European Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST) 01.01.2015 - 31.12.2016 ISEC 2013 ca. 16.000,- € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421 SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market development of NPS by forensic analysis of the composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE) 01.04.2015 - 31.03.2017 ISEC 2013 ca. 34.000,- € HOME/2013/ISEC/MO/ENFSI/4000005962 ENFSI – Arbeitsgruppen/forensische Datenbanken 01.01.2015 - 31.12.2016 ISF-zentral 2014 ca. 30.000,-€ HOME/2014/ISFP/AG/ENFS/4000007822 Towards the development of Pan-European databases in forensic science – TDPEDFS (ENFSI) 01.01.2016 - 31.12.2017 ISF-zentral 2014 ca. 140.000,-€ HOME/2014/ISFP/AG/RADX/400007532 Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awarness (CONTRA) 01.03.2016 - 28.02.2018 ISF-zentral 2015 ca. 10.000,- € EMPACT/01/OAP.2015/CCA/01/rev1/01 OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA) 09.05.2015 - 08.05.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/10330 Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISF-dezentral 2015 ca. 16.000,- € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)" 01.07.2016 - 30.06.2018 ISF-zentral 2015 0,00 € HOME/2015/ISFB/AG/VISA/0001 Development of the next generation uniform format EU visa sticker (NEVIS) 01.02.2016 - 31.07.2016 ISF-zentral 2016 ca. 1.000,- € EMPACT/01/OAP.2016/CCA OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA) 15.04.2016 - 31.12.2016 ISF-dezentral 2016 0,00 € IK25-5793-2016-09 - Projekt Prinz - Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität 01.09.2016 - 31.08.2019 Bundespolizei Land Bezeichnung Art der Ausbildung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Afghanistan Luftsicherheit Partnerschaftsmaßnahme Grund- und Multiplikatorenschu - lung 27.06.- 27.07.2016 Kabul AFG Nationalpolizei ca. 40 2 Noch nicht abgerechnet 0501 Afghanistan Grenzkontrolle Partnerschaftsmaßnahme Grund- und Multiplikatorenschu - lung 29.09.- 23.10.2016 Kabul AFG Nationalpolizei 40 1 Noch nicht abgerechnet 0501 Afghanistan Grenz-/Luftsicherheitskon - trolle Kombi-Aufbaukurs für Multiplikatoren 01.09.- 30.09.2016 Mazar-e- Sharif AFG Nationalpolizei 30 2 Noch nicht abgerechnet 0501 Afghanistan Dokumenten- / Urkunden-sicherheit Besuch CID/MOI in Deutschland 18.07.- 22.07.2016 Deutschland CID / MOI 5 2 12138,10 0501 Saudi Arabien Grenzschutz Schulung Grenzschutz Grundlehrgang Lehr- und Methodenkompetenz 02.08.- 12.08.2016 Lübeck SDA Border Guard 30 1 150,00 0601 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Art der Ausbildung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Ukraine Grenzschutz Schulung Grenzschutz Grenzüberwachung (Land) Grenzpolizeiliche Maßnahmen Im Streifendienst 24.- 29.07.2016 Grenze zu SLO/HUN UKR Grenzdienst 15 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Ukraine Grenzkontrolle Dokumenten-/ Urkunden-sicherheit Einweisung in den Aufgabenbereich der Verhinderung der Unerlaubten Einreise auf dem Luftweg (AG VERDI) 19.09.- 23.09.2016 Hannover UKR Grenzdienst 5 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Ukraine Hospitation 1-tägige Hospitation einer Angehörigen des SBGS im BPOLP 14.09.2016 Potsdam UKR Grenzdienst 1 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Ukraine Dokumentenund Urkundenprüfung Schulung im Bereich des Kriminaltechnischen Dienstes unter Nutzung eines Urkundenlabors mit Schwerpunkt Dokumenten - und Urkundenprüfung 19.09.- 23.09.2016 Kiew UKR Grenzdienst 4 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Serbien Grenzschutz DEU-FRA Zusammenarbeit (Prüfung franz. Seite) Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Streifendienst (Identitätsüberprüfung , Fahndungsmaßnah - men, Kontrollstellen , etc.) 12.09.- 16.09.2016 Serbien SRB Grenzpolizei 15 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/10330 Land Bezeichnung Art der Ausbildung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Serbien Grenzschutz DEU-FRA Zusammenarbeit (Prüfung franz. Seite) Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Streifendienst (Identitätsüberprüfung , Fahndungsmaßnah - men, Kontrollstellen , etc.) 05.09.- 09.09.2016 SRB Grenzpolizei 15 2 Noch nicht abgerechnet 0601 ejR Mazedonien Luftsicherheit Luftsicherheit für Kontroll- und Streifenbeamte 26.09.- 30.09.2016 Skopje MKD Grenzpolizei 10 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Ägypten Grenzkontrolle Grenzkontrolle für Führungskräfte mit Fortbildungsaufgaben 26.09.- 29.09.2016 Frankfurt Ägyptische Grenzpolizei 2 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Ägypten Luftsicherheit Evaluierung von Zusammenarbeitsfeldern im Bereich der Luftsicherheit (Fact-Finding) am internationalen Flughafen Kairo 19.09.- 23.09.2016 Kairo Ägyptische Grenzpolizei 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Libanon Grenzkontrolle Lehrgang Fachkraft Polizeiliche Identitätsprüfung 20.09.- 28.09.2016 Beirut LBN General Security 10 2 Noch nicht abgerechnet 0510 Palästina Aus- und Fortbildung Implementierung einer Abteilung für "Interne Fortbildung " innerhalb der Palestina Guard Unit und Entwicklung einer "Jahresplanung Interne Fortbildung PGU" 18.07.- 22.07.2016 Lübeck Palästinensische Zivilpolizei Noch nicht abgerechnet 0510 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Art der Ausbildung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Palästina Aus- und Fortbildung Sprachkurs für ehemalige Stipendiaten zur Aufrechterhaltung der DEU Sprachkompetenz 31.08.- 05.10.2016 Palästinensische Zivilpolizei Noch nicht abgerechnet 0510 Marokko Grenzkontrolle /Luftsicherheit Grenzkontrolle/ Luftsicherheit 22.08.- 26.08.2016 Frankfurt MAR-Grenzpolizei 1 1 Noch nicht abgerechnet 0601 Marokko Auswertung und Analyse Polizeiliche Auswertung und Analyse 20.09.- 23.09. 2016 Potsdam MAR-Grenzpolizei 4 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Marokko Luftsicherheit Luftsicherheitskontrolle 26.09.- 30.09. 2016 Stuttgart MAR-Grenzpolizei 4 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Albanien Grenzpolizei Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der grenzpolizeilichen maritimen Aufgaben 19.09.- 23.09.2016 Durres ALB-Grenzpolizei 10 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Bosnien Grenzpolizei/ - kontrolle Lehrgang zur polizeilichen Nutzung von Wärmebildtechnik 05.09.- 09.09.2016 Sarajevo BIH Grenzpolizei 15 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Montenegro Dokumentenund Urkundensicherheit Lehrgang Urkundenfachkraft (Flughafen Podgorica -Tivat und Flughafen Köln/Bonn) 12.09.- 16.09.2016 Tivat MNE-Grenzpolizei 10 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Moldau Grenzkontrolle Grundlehrgang Polizeiliche Identitätsprüfung 26.09.- 30.09.2016 Chisinau MDA-Grenzpolizei 15 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Moldau Aus- und Fortbildung Leiterin der Ausund Fortbildung der moldauischen Grenzpolizei Akademie bei der BPOLAK 12.09.- 15.09.2016 Lübeck MDA-Grenzpolizei 4 2 Noch nicht abgerechnet 0601 Stand: 30.September 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/10330 Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum Anzahl ausl. Teilnehmer . Anzahl DEU Teilnehmer Kosten Kroatien ABH Entwicklung und Umsetzung von Präventionsarbeit in einem Polizeipräsidium 05.09.- 08.09.2016 5 1.584,79 € Kroatien ABH Einsatzhospitation von kroatischen Führungskräften 07.09.- 12.09.2016 5 3.490,00 € 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 10a bis 10f beantworten)? Bundeskriminalamt Die in Planung befindlichen Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe des BKA sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt (Stand: 30. September 2016). Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Ägypten Arbeits- besuch Sicherheitsfahrtraining -(Vorabreise) Geplant 13.11.2016 15.11.2016 0610 687 07 5.000,00 € Ägypten Arbeits- besuch Internationales Sprengstoffsymposium des BKA in Magdeburg Geplant 28.11.2016 02.12.2016 0610 687 07 2.500,00 € Ägypten Arbeits- besuch Workshop zu terroristischen Internetseiten Geplant 13.12.2016 15.12.2016 0610 687 07 5.000,00 € Algerien Lehrgang Verhandlungstechniken für Zugriffseinheiten Geplant 17.10.2016 21.10.2016 0610 687 07 5.000,00 € Algerien Arbeits- besuch Informationsaustausch -Islamistischer Terrorismus Geplant 01.11.2016 25.11.2016 0610 687 07 3.000,00 € Argentinien Arbeits- besuch Informationsaustausch -Synthetische Drogen Geplant 20.11.2016 27.11.2016 0624 687 01 14.000,00 € Armenien, Aserbaidschan , Georgien, Moldau, Ukraine, Weißrussland Multinationaler Lehrgang Bekämpfung des Cybercrime (Maßnahme im Rahmen des EuroEast Police Projektes Comp.2) Geplant 21.11.2016 22.11.2016 0624 532 04/ 0624 687 01 0,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Armenien, Aserbaidschan , Georgien, Moldau, Ukraine, Weißrussland Multinationaler Lehrgang Führungslehre/Management (Maßnahme im Rahmen des EuroEast Police Projektes Comp.2) Geplant 24.11.2016 25.11.2016 0624 532 04/ 0624 687 01 0,00 € Aserbaidschan Arbeitsbesuch Häusliche Gewalt (Maßnahme im Rahmen des EuroEast Police Projektes Comp.1) Geplant 12.12.2016 16.12.2016 0624 532 04/ 0624 687 01 0,00 € Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda Arbeitsbesuch Entsendung eines Langzeitberaters (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) In Umsetzung 26.09.2016 02.12.2016 0501 687 34 5.000,00 € Belize, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua Multinationaler Lehrgang Ermittlungen bei Geiselnahmen und Entführungen In Umsetzung 26.09.2016 07.10.2016 0610 687 07 40.000,00 € Ghana, Nigeria Multinationaler Lehrgang Terrorismusbekämpfung In Umsetzung 28.09.2016 06.10.2016 0610 687 07 15.000,00 € Jordanien Arbeits- besuch Expertenaustausch Auswertung Internet (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 23.10.2016 27.10.2016 0501 687 23 14.900,00 € Jordanien Arbeits- besuch Expertenaustausch Werkzeugspuren, Sicherung und Auswertung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 31.10.2016 04.11.2016 0501 687 23 14.300,00 € Jordanien Arbeits- besuch Projektkoordinierung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 01.11.2016 04.11.2017 0501 687 23 5.400,00 € Jordanien Multinationaler Lehrgang Bekämpfung Kfz- Kriminalität (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 27.11.2016 01.12.2016 0501 687 23 10.500,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/10330 Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Kenia Arbeits- besuch Teilprojekt 6 - Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Unterprojekt Entwicklung eines "Evaluationskonzeptes " für die vermittelten Lehrinhalte am DCI - Entwicklung (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) Geplant 24.10.2016 28.10.2016 0501 687 34 3.000,00 € Kenia Arbeits- besuch Teilprojekt 6 - Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Unterprojekt Entwicklung eines "Evaluationskonzeptes " für die vermittelten Lehrinhalte am DCI - Umsetzung (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) Geplant 07.11.2016 11.11.2016 0501 687 34 7.000,00 € Kenia Lehrgang Teilprojekt 6 - Überarbeitung Lehrplan Polizeischule Train the Trainer Seminar zu Standard Operation Procedure (SOP) (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) Geplant 01.11.2016 30.11.2016 0501 687 34 7.000,00 € Marokko Arbeits- besuch Internationales Sprengstoffsymposium des BKA in Magdeburg (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 28.11.2016 02.12.2016 0501 687 23 4.000,00 € Mexiko Lehrgang Diensthundeführer-ausbildung In Umsetzung 01.08.2016 26.11.2016 0610 687 07 5.355,53 € Montenegro Lehrgang Verdeckte Ermittlun-gen Geplant 14.11.2016 18.11.2016 0624 532 04 0,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Nigeria Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und - methoden (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 14.11.2016 18.11.2016 0501 687 23 16.400,00 € Nigeria Arbeits- besuch Projektkoordinierung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 01.10.2016 31.12.2016 0501 687 23 5.400,00 € Nigeria Arbeits- besuch Sondierungsreise Aufbau Forensiklabor (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 27.11.2016 02.12.2016 0501 687 23 5.400,00 € Nigeria Arbeits- besuch Teilnahme am Treffen der ETUTU Gruppe in Birmingham (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 06.10.2016 07.10.2016 0501 687 23 2.600,00 € Palästinensische Autonomiegebiete Arbeitsbesuch Schnittstellenberatung Community Policing - 3. Phase (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 04.11.2016 18.11.2016 0501 687 23 18.450,00 € Palästinensische Autonomiegebiete Arbeitsbesuch Kriminalstatistik (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 04.11.2016 11.11.2016 0501 687 23 5.000,00 € Peru Arbeits- besuch Technische Assistenz Schiffs- und Containerkontrollen (Maßnahme im Rahmen des Peru EU- Projekts) Geplant 10.10.2016 21.10.2016 0624 532 04 0,00 € Ruanda Multinationaler Lehrgang Teilprojekt 3 - Multiplikatorenausbildung Bekämpfung Rauschgift -Kriminalität (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts ) Geplant 10.10.2016 14.10.2016 0610 687 07 15.000,00 € Russische Föderation Arbeitsbesuch Konsultationen Politisch motivierte Kriminalität (Fortführung ) Geplant 28.11.2016 02.12.2016 0624 687 01 6.000,00 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 2 - Polizeiliche Ermittlungsmethoden Mentoring Geplant 21.10.2016 28.10.2016 0501 687 34 12.000 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/10330 Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Tunesien Lehrgang BAO-Training für Führungskräfte: International Critical Incident (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) In Umsetzung 23.10.2016 29.10.2016 6002 687 03 26.900,00 € Tunesien Lehrgang Verhandlungen bei Entführungen (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) In Umsetzung 09.10.2016 15.10.2016 6002 687 03 18.500,00 € Tunesien Arbeitsbe-such Internationales Sprengstoffsymposium des BKA in Magdeburg (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 28.11.2016 02.12.2016 6002 687 03 3.500,00 € Ukraine Arbeits- besuch Hospitation Cybercrime (Fortführung) In Umsetzung 26.09.2016 10.10.2016 24.10.2016 07.10.2016 21.10.2016 04.11.2016 0610 687 07 4.000,00 € Ukraine Lehrgang Sprachkurs - Fortsetzung der 2015 begonnenen Sprachausbildung deutsch für Beamte der Sicherheitsbehörden In Umsetzung 02.12.2015 24.11.2016 0610 687 07 1.026,00 € Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten Hinsichtlich der begünstigten Empfängerstaaten wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen, da der Durchführungszeitraum des Vorbereitungsmoduls in das 3. und 4. Quartal 2016 fällt. Darüber hinaus berichtet das BKA zu nachfolgenden internationalen Aktivitäten: Im Rahmen des EU-finanzierten Projektes „EU Law Enforcement Support for the fight against Drugs in Peru“ sind für das laufende Jahr 2016 insgesamt acht Ausbildungsvorhaben in den Häfen Perus vorgesehen. Ziel der EU ist es, die peruanische Regierung bei der Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Drogenkontrolle 2014 bis 2017“ zu unterstützen. Diese erstreckt sich einerseits auf klassische Bereiche der Entwicklungshilfe, wie z. B. Nachfragereduzierung , Verhinderung des Kokaanbaus und die Entwicklung wirtschaftlicher Alternativen und andererseits auf Verbesserungen im Bereich Prävention und Strafverfolgung des Drogenschmuggels und der damit im Zusammenhang stehenden Kriminalitätsphänomene. Für den letztgenannten Bereich sieht die EU eine Unterstützung durch das o. a. Kapazitätsbildungsprojekt vor. Insgesamt sind hierfür sechs Millionen Euro für den Zeitraum 2014 bis 2017 vorgesehen. Das Engagement der Behörden der Mitgliedstaaten und der Zielbehörden in Peru soll sich auf die vier Bereiche „Maritime Sicherheit“, „Luftfracht“, „Informationssammlung und -auswertung“ und „Ermittlungen“ erstrecken. Mit dem Projektengagement werden - neben der Stärkung der zuständigen peruanischen Behörden im Kampf gegen den Schmuggel von Kokain - folgende spezifische Ziele verfolgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode • Stärkung der Kontrollen und Verhinderung des Drogenschmuggels mit kommerziellen und nicht-kommerziellen Luftfahrzeugen • Stärkung der Kapazitäten zur Verhinderung des Drogenschmuggels durch maritime Kontrollen an den wichtigsten internationalen peruanischen Häfen und maritimen Anlagen • Stärkung der Fähigkeiten im Bereich Informationssammlung und -auswertung • Stärkung der peruanischen Behörden bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Kriminalität mit Bezug zum Drogenschmuggel Der deutsche Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung der maritimen Sicherheitskomponente . Hinsichtlich der im 3. Quartal 2016 durchgeführten und im 4. Quartal 2016 geplanten Maßnahmen im Rahmen des Projektes wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. Seit Januar 2014 befindet sich das EU-Projekt „EuroEast Police“ (Eastern Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der Östlichen Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, der Ukraine und Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget von 5 Mio. Euro in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den weiteren begünstigten Staaten ausschließlich an Maßnahmen der Komponente 2 teil, welche sich auch mit der internationalen Zusammenarbeit der Staaten der Östlichen Partnerschaft befasst. Deutschland beteiligt sich hierbei als Partner in einem Konsortium, gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden sowie dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das polnische Innenministerium leitet das Konsortium. Nach erfolgten Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder wurden gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen umzusetzen bis März 2018, erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und Korruptionsbekämpfung “ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des Projekts wahrnehmen. Hinsichtlich der im 3. Quartal 2016 durchgeführten und im 4. Quartal 2016 geplanten Maßnahmen im Rahmen des Projektes wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning Projekt „Fight against organised crime (Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial investigation )“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und Staatsanwaltschaft ) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie der Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart wird voraussichtlich im 4. Quartal 2016 mit einer Laufzeit von 18 Monaten sein. Das Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Polizeikräfte (AAH-P) wird vom Auswärtigen Amt (AA) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) über vier Jahre in fünf Partnerländern (Jordanien, Marokko, Nigeria, Palästinensische Autonomiegebiete und Tunesien ) implementiert. Hierfür stellt das AA für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein Budget von 19,5 Mio. Euro sowie für vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/10330 ein Budget in Höhe von 6 Mio. Euro zur Verfügung. Angelehnt ist das AAH-P an das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P), welches seit mehr als vierzig Jahren besteht. Grundlage des AAH- P ist ein im Jahr 2014 zwischen AA, BMI, BKA und Bundespolizei konsentiertes Konzept. Angestrebt wird die Schaffung einer funktionsfähigen, rechtsstaatlich verankerten Polizei als wesentliche Komponente der Verbesserung der inneren Sicherheit und Reform des Sicherheitssektors in fragilen und Transformationsstaaten. Das AAH-P knüpft als Ergänzung des Konzeptes und der Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe des BKA am bestehenden Engagement des BKA in den fünf Staaten an, ermöglicht eine Fortsetzung und - durch den vierjährigen Programmzeitraum - eine weitere Verstetigung und Nachhaltigkeit von geplanten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe. Zugleich kann auf bereits bestehende Kooperationsstrukturen zurückgegriffen werden. Das AAH-P legt den Schwerpunkt auf die Ausbildungshilfe; Ausstattungshilfe soll primär ausbildungsbegleitend und ergänzend geleistet werden. Die im Jahr 2016 für die Staaten Jordanien, Marokko, Nigeria, Palästinensischen Autonomiegebiete und Tunesien geplanten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe werden insoweit vollumfassend aus dem Titel des AA finanziert. Bundespolizei Die für das 4. Quartal 2016 geplanten Maßnahmen der Bundespolizei befinden sich in der Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum Anzahl ausl. Tlnm. Anzahl DEU Tlnm. Kosten Kroatien ABH Entwicklung und Umsetzung der Präventionsarbeit in einem Polizeipräsidium 17.10.- 24.10.2016 6 9.298,50 € Kroatien ABH Einsatz- und Übungsevaluation für Führungskräfte der Polizei und der Polizeiakademie 20.10.- 26.10.2016 1 4 13.045,98 € Kroatien ABH Trainings-/Fortbildungsveranstal -tung für Ausbilder in der Bereitschaftspolizei 24.10.- 28.10.2016 9 7.858,77 € Kroatien ABH Einsatzhospitation , OSZE- Außenministerkonferenz 48./49. KW 5 8.000,00 € Kroatien ABH Seminar interkulturelle Kompetenz 24.10.- 28.10.2016 4 3 8.835,50 € Kroatien ABH Arbeitstagung für hauptamtliche Mitarbeiter in der Prävention der Polizei 28.11.- 02.12.2016 3 5.000,00 € Moldau ABH Seminar zur Steuerung von polizeilichen Maßnahmen und Projekten mit Bürgerbeteiligung 07.11.- 10.11.2016 6 6.097,36 € Moldau ABH Seminar Entwicklung und Förderung der Kriminalprävention 17.- 20.12.2016 3.000,00 € Serbien ABH Seminar interkulturelle Kompetenz 3 3 2.000,00 € Serbien ABH Arbeitstagung für hauptamtliche Mitarbeiter in der Präventionsabteilung der Polizei 28.11.- 02.12.2016 3 2.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/10330 Weitere Maßnahmen Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Schweiz Fortbildungsveranstaltung Ausbildung zum "Fliegenden Einsatzleiter" beim Grenzwachtkorps in CHE 19. - 30.09.2016 CHE 12 Tschechien Expertentreffen DEU - CZE Besprechung zur Rückführungspraxis 11.08.2016 CZE 5 Tschechien Expertentreffen Tagung der Unterarbeitsgruppe "Recht" der Regionalen Sächsisch - Tschechischen Arbeitsgruppe 31.08.2016 CZE 7 8 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Seminar "Gemeinsame Einsatzformen" in Zelezna Ruda/CZ 05. - 07.09.2016 CZE 10 15 Tschechien Fortbildungsveranstaltung DEU - CZE Fortbildung "Gemeinsame Einsatzformen " 20. - 22.09.2016 CZE 4 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Lehrgang für Angehörige Gemeinsamer Streifen 19. - 23.09.2016 CZE 8 9 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Hospitation zur Sprachfortbildung bei der Cz- Polizeischule 19. - 30.09.2016 CZE 1 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Gemeinsame Fortbildung/Übung zur Verhütung und Ahndung extremistischer Erscheinungen bei Großveranstaltungen 26. - 28.09.2016 CZE 55 Ungarn Österreich Fortbildungsveranstaltung slowakisch Sprachkurs zugunsten der ungarischen Polizei 04.05. - 13.07.2016 HUN 10 HUN 2 AUT 12 Niederlande Fortbildungsveranstaltung Vorstellung der High Risk Unit der KMAR 07. - 08.09.2016 NLD 4 Polen Hospitation Unterstützung polnische Polizei anlässlich 31. Weltjugendtag 26. - 31.07.2016 POL 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Schweiz Ausbildung zum "Fliegenden Einsatzleiter" beim Grenzwachtkorps 19. - 30. September 2016 in Sion (CHE) 0 12 Frankreich Feierlichkeiten zum 10-jährigen Bestehen der deutsch-französischen Bahnstreife im Bereich der BPOLD S 6. Oktober 2016 Gemeinsa - mes Zentrum Kehl 50 Beamte aus Frankreich und Deutschland Tschechien Fortbildungsveranstaltung Grenzschutz, DEU - CZE Seminar der Urkundenfachkräfte in DEU 7. - 9. September 2016 in Jöhstadt 5 7 Tschechien Fortbildungsveranstaltung, Polizeitraining mit der Polizei der Tschechischen Republik in CZE 19. - 23. September 2016 in Ostrov 8 Lettland BSRBCC / ATA II - Meeting (Fortbildung) 27. - 29.9. 2016 in Riga 1 Lettland Seminar BSRBCC 27. - 29.9. 2016 in Riga 1 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA und Bundespolizei aufgliedern )? Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/10330 Bundeskriminalamt Im Februar 2016 wurde im Auftrag des BMI erstmals ein Beamter des BKA an die Deutsche Vertretung in Ramallah (Palästinensische Autonomiegebiete/Westjordanland ) abgeordnet, um den bilateralen deutschen Polizeiaufbau in den Palästinensischen Autonomiegebieten zu unterstützen. Die Wahrnehmung der Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet. Vom 26. September 2016 bis 2. Dezember 2016 befindet sich ein Beamter des BKA als Langzeitberater für das Projekt „Polizeiaufbau Ostafrika II“ in Kenia. Die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, welche im Rahmen des Projektes zugunsten der Staaten Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, und Uganda umgesetzt werden, sind in der Auflistung zu den Fragen 10, 11 und 13 enthalten. Bundespolizei Die Bundespolizei beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Derzeit sind vier Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei als Verbindungsbeamte mit dem Austausch, der Analyse und der Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst. Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt. Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie bei der Europäischen Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Diese sind für fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich. Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in Accra/Ghana eingesetzt. Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen Auswärtigen Dienstes in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Weitere Entsendungen: Land Art der Ausbildung/Bezeichnung Zeitraum /Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Polen Unterstützung Polnischer Grenzschutz im Rahmen gemeinsamer Streifen anlässlich vorübergehender Wiedereinführung von Grenzkontrollen zum NATO-Gipfel in Warschau (8.-9. Juli 2016). 4. Juli bis 9. Juli 2016 4 4 Polen Durchführung gemeinsamer Trio-Streifen (Bundespolizei /Polnischer Grenzschutz/Polnische Polizei) anlässlich der Musikveranstaltung "Haltestelle Woodstock". Einsatzschwerpunkt Bahnhof Kostrzyn stationär und Durchführung grenz-überschreitender Zug-begleitungen zur Ab-sicherung des Bahnverkehrs 14. Juli bis 17. Juli 2016 Kostrzyn 2 2 Polen Unterstützung Polnischer Grenzschutz im Rahmen gemeinsamer Streifen anlässlich vorübergehender Wiedereinführung von Grenzkontrollen zum 31. Weltjugendtag einschließlich Papstbesuch (26.-31. Juli 2016). 18. Juli bis 2. August 2016 (Verkehrsverbindung - E 30 und E 36) 4 4 Polen Unterstützung der polnischen Polizei durch 1-PVB- BPOL / 1-PVB LapoBB bei der Sprachmittlung/bei Kontakten mit deutschen Pilgern. Der Einsatz fand in Uniform ohne Waffen und Exekutiv-befugnisse statt. 26. Juli bis 31. Juli 2016 2 Polen Arbeitstreffen der Koordinatoren der Erprobung "Gemeinsame Deutsch-Polnische Dienststellen". Beide Seiten stimmten den durch die deutsche Seite erstellten Halbjahresbericht für das 1. Halbjahr 2016 sowie den Entwurf einer Konzeption zur Einrichtung gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststellen final ab. 19.September 2016 Świecko 6 7 Polen Abstimmung zur Erstellung des halbjährlich zu erstellenden deutsch-polnischen Lagebildes für die gesamte deutsch-polnische Grenze 1 x monlich Świecko 2 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/10330 Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum Palästinensische Autonomiegebiete 1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als Course Director in der Palästinensischen Akademie in Jericho) seit Januar 2015 ein Beamter des Bundeskriminalamtes für die Bundespolizei (Maßnahme dauert an) Libanon 1 Polizeiberater zgl. Verbindungsbeamter (siehe Antwort zu Frage 6c) seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an) Niederlande EUROPOL 1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an EUROPOL) 2 Nationale Experten seit 01.11.2014 Maßnahme dauert an a) seit 01.02.2014 Maßnahme dauert an b) seit 01.06.2015 Maßnahme dauert an USA Migrations- und grenzpolizeilicher Berater der Bundespolizei in den USA, deutsches Generalkonsulat New York Maßnahme dauert an Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder sind derzeit keine Polizistinnen und Polizisten im Ausland eingesetzt. 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Die im Jahr 2016 bisher durchgeführten sowie weiterhin geplanten Maßnahmen der polizeilichen Ausstattungshilfen des Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und des Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sind in den nachstehenden Tabellen aufgelistet: Bundeskriminalamt Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkula-tion Albanien Zwei Kraftfahr-zeuge Generaldirektion der Albanischen Staatspolizei 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 53.000,00 € Albanien Informationstechnik in Form von Computern Generaldirektion der Albanischen Staatspolizei 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 10.000,00 € Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda Forensische Lichtquelle, Tatortmaterial (Teilprojekt 9 – Maßnahme im Rahmen des OAF II- Projekts) National Police Service Kenya, Tansania Police Force, Uganda Police Force, Ethiopian Federal Police, Rwanda National Police 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 6.654,57 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkula-tion Ghana Drug-Wipe-Test Ghana Police Service (GPS)/Criminal Investigation Department (CID)/ Drug Unit 01.10.2016 31.10.2016 0610 687 07 2.972,50 € Jordanien Ausstattung eines Lehrsaales mit Mobiliar und Technik (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Special Branch (SB), Ausbildungsakademie 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 25.900,00 € Jordanien Fadenzähler, Teleskopspiegel, Warnwesten (lehrgangsbegleitende Ausstattungshilfe ) (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Criminal Investigation Department sowie Interpol 01.04.2016 30.09.2016 0501 687 23 1.278,77 € Jordanien Fernlenkmanipulator , Kfz, Wasserdisruptor (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Innenministerium, Explosive Handling Unit 01.08.2016 31.12.2016 0624 687 01 295.000,00 € Kambodscha APC, Drucker, Kameras mit Teleobjektiv , digitale Videokamera Commissariat General, Department of Anti-Human trafficking & Juvenile Protection 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 9.500,00 € Kenia Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek - Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) National Police Service Kenya, DCI Training School 14.11.2016 18.11.2016 0501 687 34 45.580,00 € Kolumbien Einsatzfahrzeuge, Ferngläser, Kameras Direction Nationale Anti Narcoticos 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 50.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/10330 Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkula-tion Marokko Software zur Operativen Analyse (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN (Direction Générale de la Sûreté Nationale) und GR (Gendarmerie Royale) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 80.100,00 € Marokko Kfz (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN (Direction Générale de la Sûreté Nationale) 14.09.2016 31.12.2016 0624 687 01 370.000,00 € Nigeria Ausstattung mit Mobiliar und Klimaanlage (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) National Agency for the Prohibition of Traffic in Persons or other Related Matters (NAPTIP) 01.10.2016 31.12.2016 0501 687 23 25.000,00 € Palästinensische Autonomiegebiete Tatorttaschen (lehrgangsbegleitende Ausstattungshilfe ) (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 17.391,47 € Palästinensische Autonomiegebiete Unabhängige Stromversorgung für IT-Bereich (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 15.875,00 € Palästinensische Autonomiegebiete Verlängerung der AFIS-Garantie (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 50.000,00 € Palästinensische Autonomiegebiete Unabhängige Stromversorgung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police – PCP) 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 1.500,00 € Palästinensische Autonomiegebiete Taschenlampen (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Palästinensische Zivilpolizei (Palestinian Civil Police - PCP – ANA) 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 15.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkula-tion Serbien Referenzmaterial KT (Maßnahme im Rahmen des Twinning-Projektes „Fight against organised crime“) Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 EU/BMI 16.000,00 € Serbien Observations-technik Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 3.152,50 € Serbien Informationstechnik (Vier Kameras ) Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 6.405,02 € Serbien Informationstech-nik (Laptops) Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 743,84 € Serbien Sechs Kraftfahr-zeuge Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 80.854,18 € Serbien Informationstech-nik (Drei PC) Staatsanwaltschaft Belgrad 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 2.827,98 € Somalia Informationstechnik in Form von Laptops Somalia Police Force CID 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 € Somaliland Informationstechnik in Form von Laptops Somaliland Police Force CID 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 € Tansania Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek - Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Tansania Police Force, Dar Es Salaam Police Academy 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 34 44.963,56 € Tansania Ausstattung Lehrsäle u. Bibliothek (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Tansania Police Force, Police Training School Moshi 01.01.2016 31.12.2016 0501 687 34 17.500,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/10330 Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkula-tion Tunesien Ausstattung Polizeischule : Einrichtung von vier Lehrsälen mit Mobiliar und Standardtechnik (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale, Schule Carthage- Salambo 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 54.000,00 € Tunesien Ausstattung Polizeischule mit Schultafeln, Notebooks, Beamern und LED- Fernsehern (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Schule Bir Bouregba 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 10.188,90 € Tunesien Tatorttaschen (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale, Police scientifique et technique (Kriminaltechnik ) 23.05.2016 27.05.2016 6002 687 03 16.600,00 € Tunesien Umbau und Ausstattung eines Lehrsaales (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Schule Qued Zarga 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 45.000,00 € Tunesien Ausstattung eines Konferenzsaales mit Mobiliar, Klimaanlage, Ausstattung einer Einsatzzentrale (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Spezialeinheit in Bir Bouregba 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 29.907,69 € Tunesien Digitalkameras für Tatortarbeit nach Sprengstoffdelikten (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale und Garde Nationale (Spezialeinheiten USGN/BAT) 01.01.2016 25.08.2016 6002 687 03 6.330,13 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkula-tion Tunesien Acht AFIS-Terminals (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale , Police scientifique et technique (Kriminaltechnik ) 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 159.600,00 € Tunesien Evofinder, Mikroskope (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Police Nationale , Police scientifique et technique (Kriminaltechnik ) 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 220.000,00 € Tunesien Materialien zur Verkehrsunfallaufnahme , Personenkontrolle , Durchsuchung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) DGSN, Garde Nationale, Schule Bir Bouregba 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 23.433,13 € Tunesien IT-Ausstattung, Arbeitsplatzrechner , Laptops, Tabletts (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Tunesisches Innenministerium 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 15.000,00 € Tunesien Zündmaschinen für Wasserdisruptoren (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) USGN 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 9.000,00 € Uganda Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek - Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Uganda Police Force - Polizeischule Kabalye in Masindi 01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 58.310,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/10330 Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkula-tion Uganda Ausstattung Lehrsäle u. Bibliothek - Ausstattung des neu gegründeten Police Staff College (vgl. DHPol) (Maßnahme im Rahmen des OAF II-Projekts) Uganda Police Force 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 50.000,00 € Ukraine Gefrierschrank Innenministerium, Abteilung Kriminaltechnik 04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 11.305,00 € Ukraine UV-Box Innenministerium, Abteilung Kriminaltechnik 04.12.2015 30.09.2016 0610 687 07 3.214,00 € Ukraine Informationstechnik in Form von Prozessoren, Mainboard, Speichermedien , Netzteil, Notebooks ) Innenministerium, Abteilung zu Bekämpfung der Cybercrime 01.08.2016 31.12.2016 0610 687 07 18.000,00 € Bundespolizei Land Empfänger Ausstattung Kosten Serbien SRB Grenzpolizei 4 Geländefahrzeuge (Dacia Duster) 58.800 0610 Palästina Palästinensische Zivilpolizei 1 Multifunktionsdrucker 1065,12 0610 Libanon LBN General Security Dokumenten-Box HD 32.645 0501 Projekt TUN: Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Krankentransportwagen Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca.150.000,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 9 Wärmebildgeräte Wurde bereits in der 1. Q benannt. 319.050,00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 motorisierte Schlauchboote (riged inflatable boat) Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 405.230,00 Kap.6002 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische Nationalgarde 41 Nachtsichtgeräte Wurde bereits in der 1. Q benannt. 270.659.00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 26 Quads Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 260.000,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Lichtmastanhänger Wurde bereits in der 1. Q benannt. 39.375,58 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde Grundausstattung Lage- / Einsatzzentrale Wurde bereits in der 1. Q benannt. 8.396.68 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 800 Hesco Schutzkörbe Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 339.200 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Containerbasierte Räumlichkeiten für Fortbildung und Lage-/Einsatzzentrale Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 145.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 30 Nachtsichtgeräte In der 1. Q wurden 80 im Wert von ca. 529.440 benannt . Neu, statt 80 sind ca. 30 im Wert von ca., 200.000 € vorgesehen. Ca. 200.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 1. Q genannte Werkstattausstattung ist für 2016 nicht mehr vorgesehen. Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Werkstattausstattung für IuK-Gerät/Führungs-und Einsatzmittel Die in der 1. Q genannte Werkstattausstattung für IUK ist nicht mehr vorgesehen. Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Funk-/IT-Netz Die in der 1. Q genannte Ertüchtigung Funk/IT ist zurzeit nicht mehr für 2016 geplant. Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Signalpistolen/Signalmittel Die in der 1. Q genannte Ausstattung mit Signalpistolen / Signalmittel ist nicht mehr vorgesehen. Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Durchsuchungsspiegel 2 Durchsuchungsspiegel wurden bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt 2 sind 68 im Wert von ca. 12.800 € vorgesehen. Ca. 12.800 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Power Moon Sets 2 Sets wurden bereits in der 1. Q und 2 weitere in der 2. Q genannt. Ca. 28.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Nagelgurt / Stop Stick Sets 2 Nagelgurte wurden bereits in der 1. Q und 2 weitere in der 2. Q genannt. Ca. 4.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 46 Notstromaggregate 2 Notstromaggregate wurden bereits in der 1. Q und 10 weitere in der 2. Q genannt. Neu, statt 12 sind 46 im Wert von ca. 350.000 € vorgesehen Ca. 350.000 Kap.6002 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/10330 Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische Nationalgarde 450 Betten/Matratzen/Bettzeug/Spinde 216 Sets wurden bereits in der 1. Q und 234 weitere in der 2. Q genannt. Ca. 157.500 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 450 Stühle 216 Stühle wurden bereits in der 1. Q genannt und 234 weitere in der 2. Q genannt 216. Neu, statt 11.700 € sind 26.500 € vorgesehen. Ca. 26.500 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 125 Tische 72 Tische wurden bereits in der 1. Q und 78 weitere in der 2. Q genannt. Neu, statt 150 sind 125 im Wert von 14.000 € vorgesehen. Ca. 14.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 23 Küchen/Gaskochstellen 21 Küchen wurden bereits in der 1. Q und 2 weitere in der 2. Q genannt. Neu, statt 57.500 € sind 131.500 € vorgesehen. Ca. 131.500 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ausstattung Lehrklassen Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 15.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 1. Q genannte Werkstattausstattung ist für 2016 nicht mehr vorgesehen. Ca. 5.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Trainerausstattung Wurde bereits in der 1. Q benannt. 26.683,45 Kap.6002 Tunesien Tunesische Grenzpolizei 200 Dokumentenprüfgeräte Die in der 1. Q genannte Ausstattung mit Dokumentenprüfgeräten ist nicht mehr vorgesehen. Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Fortbildungs-/ Übernachtungseinrichtung Wurde bereits in der 1. Q benannt. Ca. 60.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 1. und 2. Q genannte Ertüchtigung ist für 2016 nicht mehr vorgesehen. Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 1080 Hesco Schutzkörbe Wurde bereits in der 2. Q benannt. Ca. 457.920 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 20 VW T 6 Wurde bereits in der 2. Q benannt. Ca. 620.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 2. Q genannte Ausstattung Toyota Hilux ist nicht mehr vorgesehen. Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 37 Nissan Navara Statt der in der 2. Q genannten Anzahl von 4 Kfz sind 37 Nissan Navara vorgesehen. Ca. 992.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Lichtmastanhänger Wurde bereits in der 2. Q benannt. Ca. 100.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 200 Taschenlampen Statt der in der 2. Q genannten Anzahl von 450 für ca. 18.000 € sind 200 vorgesehen. Ca. 9.000 Kap.6002 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10330 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Übernachtungseinrichtung Wurde bereits in der 2. Q benannt. Ca. 35.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Übernachtungseinrichtung Ca. 30.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Gemeinschaftseinrichtung Ca. 21.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 300 Einsatzstiefel Ca. 27.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 250 Einsatzhandschuhe Ca. 12.000 Kap.6002 Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum Kosten Kroatien ASH Fahrräder für bürgernahe polizeiliche Einsätze 07/16 6.074,40 € Kroatien ASH Körperschutzausstattung 07/16 64.799,60 € Kroatien ASH Präventionsmedien 12/16 15.000,00 € Moldau ASH Präventionsfahrzeug 12/16 59.000,00 € Moldau ASH Ausstattung einer Beratungsstelle für einsatzbedingte „post traumatic stress syndrom“ 13.000,00 € Serbien ASH IT für ein polizeiliches Präventionszentrum 10.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333