Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 15. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10355 18. Wahlperiode 17.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10177 – Leerstandsproblematik bei Kleingartenanlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der 17. Wahlperiode gab das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) das Forschungsvorhaben „Bewältigung der Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ in Auftrag. Die ausgearbeitete Studie wurde zu Beginn des Jahres 2013 vorgestellt. Ziel des Forschungsvorhabens war es, eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit den Leerständen im Kleingartenwesen zu entwickeln. Durch den demographischen Wandel in der Bundesrepublik Deutschland ist in vielen Regionen das Problem entstanden, dass die Kleingartenanlagen sukzessive von Leerstand bedroht sind. Besonders betroffen sind kleinere Städte und ländliche Regionen. Gerade Ostdeutschland ist akut von dieser Problematik betroffen , belegen die Daten aus der Studie. So befinden sich mehr als die Hälfte aller Klein-gärten in den östlichen Bundesländern. Bei einem 15-prozentigen Anteil der ostdeutschen Länder an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ist somit die Pro-Kopf-Quote bedeutend höher als in Westdeutschland . Während in Ostdeutschland durchschnittlich auf 100 Einwohner vier Kleingärten kommen, ist es im Westen der Bundesrepublik Deutschland weniger als ein Garten. Insgesamt sind 4 bis 5 Prozent des bundesdeutschen Kleingarten -Gesamtbestandes von Leerstand betroffen und der Großteil des Leerstandes , nämlich 85 Prozent, befindet sich in fünf ostdeutschen Bundesländern. Ein hoher Leerstand stellt die Kleingartenanlagen und die Kleingartenverbände vor bedeutende Probleme. Die leerstehenden Gärten müssen entweder von den Vereinen weiter bewirtschaftet werden oder rückgebaut werden. Damit sind erhebliche Kosten verbunden. Die vorgestellten Handlungsempfehlungen sollten ein erster Schritt sein, um Hilfe bei Problemen wie ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder mögliche Fördermaßnahmen zu geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10355 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Kleingartenwesen hat eine unverzichtbare Bedeutung für das Leben in der Stadt. Die Existenz des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) unterstreicht den hohen Stellenwert und ist für die Bundesregierung Anlass, die Entwicklung des Kleingartenwesens nach Bedarf zu untersuchen. Im Jahr 2013 stand im Fokus der Untersuchung die Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen. In der Vorläuferstudie aus dem Jahr 2008 wurde untersucht , welche städtebauliche, ökologische und soziale Funktion dem Kleingartenwesen zukommt. 1. Teilt die Bundesregierung die Aussage aus der 2008 in Auftrag gegebenen Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens “, dass „Kleingärten als grüne Oasen, Naherholungsgebiete, Orte der Freizeitgestaltung, des Naturerlebens und der Gemeinschaft sowie auch zunehmend als Möglichkeit, sich mit unbelastetem Obst und Gemüse selbst zu versorgen und gesund zu ernähren, wichtige städtebauliche, soziale und ökologische Funktionen erfüllen“? Wenn ja, beurteilt die Bundesregierung das Kleingartenwesen als schützenswertes städtisches Kulturelement? Wenn nein, warum nicht? Das Kleingartenwesen hat in Deutschland einen besonderen Stellenwert, denn es dient bedeutenden städtebaulichen, ökologischen und sozialen Anliegen, wie auch die im Jahr 2008 veröffentlichte Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ bestätigt. Kleingartenanlagen können nach Auffassung der Bundesregierung auch ein wichtiger Bestandteil der städtischen Kulturlandschaft sein. 2. Teilt die Bundesregierung die Bewertung durch die 2013er Studie, dass der „Leerstand von Kleingärten sich vor allem für Klein- und Mittelstädte, besonders im ländlichen Raum, als Problem“ erweist? Wenn ja, dass hier dringender Handlungsbedarf von Nöten ist, um die Existenz der Kleingärten zu sichern? Wenn nein, warum nicht? Die demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft haben auch Auswirkungen auf das Kleingartenwesen. Ein Nachfragerückgang ist in den letzten Jahren vor allem bei Kleingärten in schrumpfenden und ländlichen Regionen zu verzeichnen . Vor diesem Hintergrund wurde die Studie „Bewältigung der Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ erstellt . 3. Welche gesetzgeberischen bzw. administrativen Konsequenzen (z. B. Stadtumbau West und Ost, Bundeskleingartengesetz etc.) erfolgten bzw. sind geplant seitens der Bundesregierung im Einklang mit den Ergebnissen bzw. Handlungsempfehlungen der Studie „Bewältigung der Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ (bitte detailliert aufzeigen)? Die Studie zur „Bewältigung der Leerstandsproblematik in Kleingärten in strukturschwachen Regionen“ enthält Empfehlungen für die Praxis; sie enthält keine Empfehlungen bezüglich gesetzgeberischer Konsequenzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10355 Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) hat sich nach Auffassung der Bundesregierung als rechtlicher Rahmen für das Kleingartenwesen bewährt. 4. Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde die Studie mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände bzw. dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. ausgewertet? Die Studie wurde u. a. in Zusammenarbeit mit den für das Kleingartenwesen zuständigen 16 Landesministerien, dem BDG und seinen 20 Landesverbänden erstellt . Die Bundesregierung befindet sich im Gespräch mit dem BDG zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens. 5. Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgehend von den Studienergebnissen einen internen bzw. externen Leitfaden (für Kommunen, Länder, Verbände) für den Umgang mit der Leerstandsproblematik erarbeitet? Nein. Die Zuständigkeit für das Kleingartenwesen liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. 6. Welches finanzielle Budget stellte die Bundesregierung in den einzelnen Jahren seit 2013 bereit, um die Handlungsempfehlungen umzusetzen? Die Bundesregierung hat hierzu kein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt. 7. Hat die Bundesregierung detaillierte Kenntnisse über die Eigentumsverhältnisse von Kleingartenanlagen in der Bundesrepublik Deutschland, und befinden sich auch Kleingartenanlagen auf Grundstücken in Bundesbesitz (bitte sortiert nach Ländern aufzeigen)? Eine detaillierte Erfassung der Eigentumsverhältnisse im Kleingartenwesen liegt der Bundesregierung nicht vor. Insgesamt befinden sich 135 Kleingartenanlagen auf Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Eine Differenzierung nach Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und sogenanntes Grabeland ist nicht erfolgt. Die Kleingartenanlagen verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer: Baden-Württemberg 8 Bayern 2 Berlin 3 Brandenburg 17 Hamburg 1 Hessen 1 Mecklenburg-Vorpommern 22 Niedersachsen 11 Nordrhein-Westfalen 5 Sachsen 16 Sachsen-Anhalt 20 Schleswig-Holstein 11 Thüringen 18 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10355 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welchen Stand hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Zusammenlegung der beiden Stadtumbauprogramme Ost und West, und wird die Zusammenlegung nahtlos an das Auslaufen der alten Programme (31. Dezember 2016) anschließen? Wenn nicht, werden die beiden Stadtumbauprogramme Ost und West verlängert ? Der Bund setzt die Zusammenführung der Stadtumbauprogramme entsprechend dem Koalitionsvertrag im Jahr 2017 um. Nach dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung soll das neue gemeinsame Stadtumbauprogramm dazu im Jahr 2017 um 50 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Umsetzung der Zusammenführung erfolgt auf der Grundlage der Evaluierung der Stadtumbauprogramme. Gemeinsam mit den Ländern setzt der Bund die Zusammenführung mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 um. 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Betrag, der für den Rückbau von Kleingartenanlagen aus den Stadtumbauprogrammen bereitgestellt wurde? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zum Betrag vor, der für den Rückbau von Kleingartenanlagen aus den Stadtumbauprogrammen bereitgestellt wurde. 10. Ist bei der Zusammenlegung der beiden Stadtumbauprogramme Ost und West geplant, die Rückbaumaßnahmen durch Kleingartenvereine als eigene Fördermaßnahme aufzuwerten? Die Anpassung einer Kleingartenanlage im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist bereits grundsätzlich mit den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung wie z. B. den Stadtumbauprogrammen möglich. Deshalb sind dazu keine weiteren Regelungen bei der Zusammenführung der Stadtumbauprogramme geplant. Die Umsetzung der Städtebauförderungsprogramme obliegt den Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333