Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. November 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10380 18. Wahlperiode 21.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10093 – Zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang August 2016 wurde die transsexuelle Aktivistin Hande Kader getötet. Nach Angaben von Transgender-Europe wurden mehr als 40 Transsexuelle oder Transgender seit dem Jahr 2008 in der Türkei getötet (http://transrespect. org/wp-content/uploads/2016/05/TvT_TMM_IDAHOT2016_Tables_EN.pdf). Anfang August 2016 wurde die enthauptete Leiche eines schwulen syrischen Flüchtlings gefunden (www.n-tv.de/panorama/Schwuler-Syrer-in-der-Tuerkeienthauptet -article18344811.html). Homosexuelle Handlungen werden in der Türkei zwar nicht strafrechtlich verfolgt, jedoch Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender häufig angegriffen und Strafverfolgungsbehörden selten der Täter habhaft. Der Gay-Pride in Istanbul wurde in den letzten zwei Jahren untersagt und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt werden in den letzten Jahren verstärkt in ihrer Arbeit behindert (z. B. www. queeramnesty.de/laender/artikel/kategorie/tuerkei/view/tuerkei-urgent-actionlgbti -veranstaltungen-verboten.html). In den Medien haben NGOs zu diesem Themenfeld keine Möglichkeit, über ihre Arbeit zu informieren (www.bento.de/queer/homosexualitaet-in-der-tuerkei-wie-die-lgbt-szene-aufunterdrueckung -reagiert-835703/). Der Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan sprach wiederholt abwertend über nichtheterosexuelle Lebensweisen und bezeichnete Homosexualität als nicht vereinbar mit dem Islam (z. B. www.queer. de/detail.php?article_id=25989). Leider führt die Ausrufung des Ausnahmezustandes in einem Staat nicht zur Stärkung der Menschrechtssituation von Minderheiten . Es ist auch nach der Verlängerung des Ausnahmezustandes in Türkei nichts Gegenteiliges zu erwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10380 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Verfolgungen von Lesben, Schwulen , Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei sehr aufmerksam. Berichte über Verfolgungen und Straftaten an Lesben, Schwulen , Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) sind ihr aus vielfältigen Quellen und dem engen Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 2. Inwieweit sind der Bundesregierung gegen LSBTTI verhängte Bußgelder, Hausdurchsuchungen und polizeiliche Gewalt bekannt? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Transgender-Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen regelmäßig mit Geldstrafen durch die türkische Polizei belegt werden. Als rechtliche Grundlage werden dabei das Gesetz gegen Ordnungswidrigkeiten und das Straßenverkehrsgesetz herangezogen. Auch über polizeiliche Hausrazzien berichten türkische LSBTTI-Vereine. Bei den Istanbuler Pride Days und Trans Pride-Days in 2015 und 2016 gab es nach Angaben türkischer Nichtregierungsorganisationen (NRO) polizeiliche Gewaltübergriffe gegenüber LSBTTI. 3. Wie viele gegen LSBTTI gerichtete Hassverbrechen, Angriffe und Morde sind der Bundesregierung in der Türkei bekannt? In der Türkei existiert keine offizielle Statistik zu Straftaten an LSBTTI-Personen . Die vorhandenen Daten zu Straftaten an LSBTTI beruhen daher auf Angaben türkischer Medien und türkischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Informationen hierzu sammeln. Nach Angaben des Berichts „Human Rights Violations of LGBTI individuals in Turkey“, den die NRO KAOS GL, die International Gay Lesbian Human Rights Commission (IGLHCR) und LGBTI News Turkey sowie weitere türkische LSBTTI -Vereine im Jahr 2014 erstellt hatten zur Vorlage beim United Nations Human Rights Council, wurden zwischen 2010 und 2014 in der Türkei mindestens 41 Morde an LSBTTI-Personen verübt. 4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission , dass nach wie vor der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gesetzlich und in der Praxis nicht ausreichend durchgesetzt werde bzw. insbesondere die Rechte von LSBTTI nicht ausreichend gewahrt seien (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission , dass die geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung und Hassrede gegen sowie die Wahrung der Rechte von LSBTTI Anlass zu großer Besorgnis gäben (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10380 6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission , dass die Türkei ein umfassendes Rahmengesetz für die Bekämpfung von Diskriminierungen verabschiedet habe, das den EU-Standards entspricht und die Rechte von Frauen und Kindern sowie von LSBTTI wirksam gewährleistet (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wendet sich gegen jede Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung und Identität und setzt sich konsequent gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen ein. Sie steht daher in ständigem Dialog mit der türkischen Regierung , auch zu deren fortgesetzten Reformanstrengungen mit dem Ziel der Angleichung türkischer Rechtsnormen an europäische Standards. 7. Inwieweit spricht nach Kenntnis der Bundesregierung das Verbot der Gay- Prides in Istanbul 2015 und 2016 und das gewaltsame Vorgehen der Polizei für den mangelnden Willen des Gouverneurs bzw. der Sicherheitsbehörden, die Sicherheit der Demonstration zu gewährleisten (www.n-tv.de/politik/ Polizei-loest-Gay-Pride-Demo-in-Istanbul-auf-article17984306.html)? Im Jahr 2015 wurde die Gay Pride Parade in Istanbul zunächst genehmigt, jedoch kurzfristig vor Beginn von den Behörden verboten. Nachdem Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Parade sich dennoch versammelten, löste die Polizei die Veranstaltung gewaltsam auf. Im Jahr 2016 wurde die Gay Pride Parade von den türkischen Behörden unter Verweis auf Sicherheitsgründe erst gar nicht genehmigt . Dieser Anordnung widersetzten sich einige Demonstranten und die türkische Polizei griff abermals durch; bekannt ist, dass sie dies auch gegen Gegendemonstranten tat. 8. Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Drohungen gegen die Gay- Pride-Demonstration, deren Verbot und dem gewaltsamen Vorgehen gegen diese ein Indiz dafür, dass immer mehr Islamisten das Klima in der Türkei bestimmen (www.taz.de/!5313381/), und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies? Das Verbot der Gay Pride Parade in 2016 wurde von den türkischen Behörden mit der angespannten Sicherheitslage im Land begründet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass verschiedene, in den vorhergehenden Monaten verübte Anschläge in der Türkei zu der Einschätzung der Sicherheitslage geführt haben. Der Bundesregierung sind die Hintergründe zur Entscheidung nicht bekannt. 9. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor ein Disziplinarsystem der Streitkräfte, das Homosexualität als „psychosexuelle Störung “ definiert, und wenn ja, wie beurteilt es die Bundesregierung und die medizinischen Vorschriften des Militärs, wonach Homosexualität als Krankheit gilt (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)? Im Gesundheitsgesetz der türkischen Streitkräfte (Staatsanzeiger Nr. 29530 vom 12. November 2015 unter 4. Sexuelle Identität- und Verhaltensstörungen) wird Homosexualität wie folgt beschrieben: „Sexuelle Verhaltensweisen und Einstellungen , die im militärischen Umfeld die Harmonie und Funktionalität beeinträchtigen könnten.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10380 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Homosexualität führt daher im Grundsatz zur Wehrdienstuntauglichkeit, die jedoch bis zum gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 durch ärztliches Gutachten in Militärkrankenhäusern festgestellt werden musste. In Folge des gescheiterten Putschversuchs wurden alle militärischen Krankenhäuser geschlossen ; das Personal wurde entweder verhaftet, entlassen oder in zivile Einrichtungen überführt. Die medizinische Versorgung der türkischen Streitkräfte obliegt seitdem dem türkischen Gesundheitsministerium. Inwieweit dort die ehemaligen Gesundheitsgesetze der türkischen Streitkräfte zukünftig Anwendung finden werden , ist aufgrund der aktuellen Transformation der Streitkräfte nicht absehbar. 10. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor in der Türkei strafrechtliche Bestimmungen, die die Darstellung von „unnatürlichem “ Sexualverhalten unter Strafe stellen (Europäische Kommission, Türkei -Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft), und wie beurteilt die Bundesregierung diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich seit der Veröffentlichung des zitierten Berichts der Europäischen Kommission im November 2015 an der Rechtslage in der Türkei nichts geändert. Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen . 11. Inwiefern hat die Bundesregierung die Situation von LSBTTI im Rahmen von Gesprächen mit der Türkei bzw. der türkischen Regierung thematisiert? Die Bundesregierung thematisiert die Lage von LSBTTI auf unterschiedlichen Ebenen: Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei halten regelmäßigen Kontakt zu türkischen zivilgesellschaftlichen LSBTTI-Vereinigungen. Zudem organisierte die Botschaft in Ankara am 18.Mai 2016 zusammen mit dem türkischen LSBTTI-Verein „KAOS GL“ eine Veranstaltung zum Thema „Die Situation von LSBTTI-Beschäftigten im privaten Sektor in der Türkei“ (siehe auch: (www. hurriyetdailynews.com/german-embassy-flies-rainbow-flag-in-show-of-supportfor -turkeys-lgbti-community.aspx?pageID=238&nID=99351&NewsCatID=339). Ziel der Veranstaltung war es, über Probleme von LSBTTI-Personen am Arbeitsmarkt und in Unternehmen in der Türkei, etwa bei Bewerbungen oder am Arbeitsplatz , zu informieren und dadurch für die Probleme von LSBTTI zu sensibilisieren . Geladen waren Vertreterinnen und Vertreter von deutschen und türkischen Unternehmen in der Türkei, von türkischen Gewerkschaften, Unternehmensverbänden , deutschen Stiftungen, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Parlamentsausschuss für Arbeits- und Sozialpolitik, von der Republikanischen Volkspartei Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) und der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP), von internationalen Organisationen in Ankara, der EU Delegation und anderen Botschaften. Auch bei Gesprächen des Auswärtigen Amtes mit türkischen Vertretern ist die Lage von LSBTTI regelmäßiges Gesprächsthema. Zuletzt wurde am 6. Oktober 2016 eine türkische LSBTTI-Delegation im Auswärtigen Amt empfangen. 12. Welche Veränderungen der Situation von LSBTTI sind der Bundesregierung nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 bekannt, und wie beurteilt sie diese? Bislang sind der Bundesregierung keine Veränderungen der LSBTTI-Lage im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putschversuch bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10380 13. Wie vielen Menschen aus der Türkei wurde in Deutschland ein Asylrecht gewährt, weil sie in der Türkei wegen ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Orientierung/Identität verfolgt wurden (bitte eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre)? Asylgründe werden nicht statistisch erfasst, so dass eine Aussage im Sinne der Fragestellung nicht möglich ist. 14. Wie vielen Menschen aus der Türkei wurde in Deutschland ein Asylrecht gewährt, weil sie in der Türkei wegen ihres Engagements für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verfolgt wurden (bitte eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre)? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 15. Inwiefern war oder ist die Menschenrechtssituation von LSBTTI ein Thema im Rahmen der Verhandlungen um den Beitritt der Türkei in die Europäische Union? Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte spielen in EU-Beitrittsverhandlungen grundsätzlich eine prioritäre Rolle. Sie werden auch in den EU- Türkei-Beziehungen, etwa im Rahmen des EU-Türkei-Assoziierungsabkommens grundsätzlich angesprochen und im Länderbericht der Kommission prominent behandelt. Dazu zählt auch die Menschenrechtssituation von LSBTTI. Das Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte), in dessen Rahmen das Thema gehört , ist in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei jedoch noch nicht geöffnet. 16. Inwiefern sind deutsche LSBTTI-Touristinnen und -Touristen in der Türkei durch staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung gefährdet? Das Auswärtige Amt informiert in seinen Reise- und Sicherheitswarnungen (www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit. html?nn=555292?nnm=555292) über die allgemeine rechtliche Situation von LSBTTI-Personen in der Türkei, auf die dortigen Ausführungen wird insoweit verwiesen. 17. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der Bekämpfung von Fluchtursachen ergreifen, um LSBTTI-Netzwerke in der Türkei institutionell zu stärken? Die Unterstützung von LSBTTI-Aktivistinnen und Aktivisten ist ein wichtiges Anliegen der deutschen Menschenrechtspolitik. Das Auswärtige Amt fördert Menschenrechtsprojekte von Nichtregierungsorganisationen und unterstützt ihre Vernetzung. In diesem Sinne wird die Bundesregierung auch weiterhin den engen Dialog mit Organisationen der türkischen LSBTTI-Gemeinde pflegen. Für 2017 ist etwa ein größeres Projekt zur internationalen Vernetzung von LGBTI-Aktivistinnen und Aktivisten aus Südosteuropa geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/10380 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche LSBTTI-Netzwerke oder Gruppen wurden oder werden in der Türkei durch Mittel des Bundes (z. B. im Rahmen der Entwicklungshilfe) bislang unterstützt (bitte eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre)? Die Türkei ist aufgrund ihres sozio-ökonomischen Entwicklungsstandes seit 2008 kein Partnerland der regulären Entwicklungszusammenarbeit mehr. Die aktuellen Vorhaben, die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2015 vor Ort finanziert werden, verorten sich im Kontext der syrischen Flüchtlingskrise und kommen syrischen Flüchtlingen sowie Menschen in den aufnehmenden Gemeinden zugute. LSBTTI-Gruppen sind dabei bisher keine explizite Zielgruppe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333