Deutscher Bundestag Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode 03.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/816 – Steigerung der Qualität hochschulstatistischer Daten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der 15. Bericht des Ausschusses für Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 wurde dem Deutschen Bundestag im Mai 2013 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/13668). Der 17. Deutsche Bundestag hat diesen Bericht nicht mehr beraten. Er enthält aber wertvolle Hinweise darauf, wie die Hochschulstatistik verbessert werden muss, um für anstehende politische Entscheidungen eine ausreichende Datengrundlage bereitzustellen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Ausschuss für die Hochschulstatistik berät gemäß § 7 des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz – HStatG) das Statistische Bundesamt in Fragen der Weiterentwicklung der Hochschulstatistik, insbesondere bei der Erstellung des Erhebungs- und Aufbereitungsprogramms und dessen jährlicher Anpassung an die Bedürfnisse der Hochschulplanung. Mitglieder des Ausschusses sind neben mehreren Bundesministerien (Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF, Bundesministerium der Verteidigung , Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Bundesministerium der Finanzen) Vertreter von Landesministerien, der Statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie von Hochschulen und der Wissenschaft. Alle vier Jahre hat der Ausschuss über seine Arbeit einen schriftlichen Bericht vorzulegen , der den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten ist. Der 15. Bericht des Ausschusses für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 wurde im Mai 2013 dem Deutschen Bundestag vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/13668). Er wird im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 28. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend beraten. Der Bericht enthält eine Darstellung der Rahmenbedingungen und strukturellen Änderungen im Hochschulsystem, die Entwicklungen in der Hochschulstatistik im Zeitraum von 2008 bis 2012 sowie auf der Basis einer Bestandsanalyse die Drucksache 18/1040 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode künftigen Herausforderungen für die Hochschulstatistik. Hieraus hat der Ausschuss für die Hochschulstatistik Vorschläge zur Verbesserung der Datenlage abgeleitet. Diese Vorschläge sind zum Teil unmittelbar auf Grundlage des aktuellen HStatG umsetzbar, zum Teil bedarf es zur Umsetzung der Vorschläge einer Novellierung des Gesetzes. Die Bundesregierung nimmt die Handlungsempfehlungen des Hochschulstatistikausschusses auf und prüft ihre Umsetzung. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich zahlreiche Vorschläge – der Natur der Sache entsprechend – noch in einer Prüf- bzw. Konzeptionsphase. Soweit ohne Gesetzesänderung Anpassungen zur Weiterentwicklung der Hochschulstatistik möglich sind, ist die Bundesregierung aufgeschlossen und unterstützt die Umsetzung durch das Statistische Bundesamt. Für die notwendige Änderung der gesetzlichen Grundlage plant die Bundesregierung entsprechend der Aussage im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode, dass sie die Bildungsstatistik durch eine Novellierung der entsprechenden Gesetze sichern wird, eine Überarbeitung des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen. Hierbei werden Experten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung einbezogen sowie der Ausschuss für die Hochschulstatistik beteiligt. 1. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Erhebungsmethodik und/oder die Analyseverfahren der Hochschulfinanzstatistik anzupassen , um belastbare und steuerungsrelevante Informationen zu Ausstattungs - und Mittelverwendungsvergleichen zu liefern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Definitionen von Einnahmen und Ausgaben der Hochschulen aufgrund neuer Finanzierungsformen und Bund-Länder-Programmen zu aktualisieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik für eine Prüfung einzusetzen, ob das Personal an Hochschulen in Vollzeitäquivalenten differenzierter berechnet werden kann? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, zumindest zu prüfen, ob ein länderübergreifendes Kennzahlenset auf der Ebene einzelner Hochschulen sowie Studienbereiche bzw. Lehr- und Forschungsbereiche bereitgestellt werden soll und welche Implikationen sich hieraus an die Hochschulstatistiken ergeben? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 5. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die Übergangsquoten von Schule ins Studium neu berechnet werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1040 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass geklärt wird, ob das Merkmal „Duales Studium“ differenziert nachgewiesen werden kann, und dass das Merkmal, falls möglich, auch aufgenommen wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass geklärt wird, ob das Merkmal „kooperative“ Studiengänge und die Haupt- und Nebenhörer in allen Bundesländern nachgewiesen werden können, und dass das Merkmal, falls möglich, auch aufgenommen wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 19. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass Vorschläge für die Harmonisierung der Erhebungen zur Studienfinanzierung entwickelt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 20. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die Parameter zur Berechnung der Koeffizienten für Forschung und Entwicklung (FuE) empirisch zu überprüfen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 5 sowie die Fragen 13, 14, 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Hochschulstatistik ist in dieser Legislaturperiode geplant. Derzeit befindet sich das Statistische Bundesamt in einer ersten Planungsphase. Konkrete Umsetzungsschritte werden gemeinsam mit dem Ausschuss für die Hochschulstatistik diskutiert und gegebenenfalls festgelegt. 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dabei auch dafür einzusetzen, dass Studienanfängerprognosen künftig differenzieren zwischen deutschen Studienanfänger/-innen (inkl. Bildungsinländer/-innen) und ausländischen Studienanfänger/-innen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Vorausberechnungen über die Studienanfängerinnen und -anfänger erfolgen durch das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und wird von deren Gremien verabschiedet . Hierbei wird die aktuelle Anzahl der ausländischen Studienanfängerinnen und -anfänger fortgeschrieben. Die Bundesregierung ist an der Erstellung nicht beteiligt. Der Bundesregierung ist kein Verfahren zur zuverlässigen Vorausberechnung ausländischer Studienanfängerinnen und -anfänger an deutschen Hochschulen bekannt. Drucksache 18/1040 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auch dafür einzusetzen, dass je ein überprüfbares Merkmal zum Studienabbruch und zum Studienfach- und -ortswechsel eingeführt und abgefragt wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Nach dem aktuellen HStatG können diese Merkmale nicht erhoben werden, daher berechnet das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH in einer Modellrechnung alle zwei Jahre die Studienabbruchquoten sowohl nach den geplanten Abschlüssen als auch nach verschiedenen Fächergruppen. Diese Modellrechnung stößt allerdings an methodische Grenzen . Für verlässliche empirische Daten zum Bildungsverlauf und somit insbesondere zum Studienabbruch und zum Studienfach- und -ortswechsel ist die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studierende erforderlich. Im Rahmen der Novellierung des HStatG wird dies geprüft werden. 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dabei auch dafür einzusetzen, dass freigebliebene Studienplätze erfasst werden, die einer örtlichen Zugangsbeschränkung unterlagen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Nein. Angaben zu freigebliebenen Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen sind nach flächendeckender Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens bei der von den Ländern im Zusammenwirken mit den Hochschulen getragenen Stiftung für Hochschulzulassung verfügbar . Die KMK hat beschlossen, bis dahin jeweils zum Abschluss des Zulassungsverfahrens im Wintersemester über den Verlauf des Zulassungsverfahrens Bericht zu erstatten. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dabei auch dafür einzusetzen, dass freigebliebene Masterstudienplätze erfasst werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Situation und Entwicklung im Masterbereich wird kontinuierlich von der KMK beobachtet. Die derzeitigen Erhebungen der Länder zeigen, dass es durch örtliche Zulassungsbeschränkungen trotz der hohen Übergangsquoten vom Bachelor- ins Masterstudium nicht zu Engpässen kommt. 11. Welchen Maßstab legt die Bundesregierung an und welche Quellen wird sie verwenden, um „die Verfügbarkeit ausreichender Master-Studienplätze im Bereich IT“ zu messen, die sie laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“ anstrebt? Die Verantwortung für die Bereitstellung eines ausreichenden Studienangebots liegt grundsätzlich bei den Ländern. Zur Situation im Masterbereich wird auf den Beschluss der KMK vom 20. Juni 2013 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1040 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass der Merkmalskatalog der Hochschulstatistik hinsichtlich der Anfänger eines Masterstudiums überprüft und wenn möglich um dieses ergänzt wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die Berechnung der Masterstudierendenquote und der Erfolgsquote bei den Masterstudierenden konzeptionell überarbeitet wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Masterstudierendenquoten und Erfolgsquoten bei den Masterstudierenden sind auf der Basis des aktuellen HStatG nur unzureichend zu ermitteln. Vom Statistischen Bundesamt wurde zwar eine Methodik hierzu entwickelt, die empirischen Ergebnisse deuten jedoch auf eine systematische Unterschätzung hin. Kurzfristig soll dieses Verfahren weiterentwickelt werden, indem z. B. alle Studierenden einheitlich erfasst werden sollen, die ein Masterstudium beginnen, auch wenn zu ihrem Bachelorstudium noch kein endgültiges und vollständiges Prüfungsergebnis vorliegt. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit und Vollständigkeit des Nachweises der Masterstudierenden verbessert. Ein befriedigendes Ergebnis zur Abbildung der Übergänge zwischen Bachelor- und Masterstudium auch im Hinblick auf zwischengeschaltete Auslandsemester oder Berufstätigkeit kann jedoch nur mit einer Verlaufsstatistik erreicht werden. Ihre Einführung wird bei der Novellierung des HStatG geprüft. 15. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, ein Indikatorenmodell und eine Datengewinnungsstrategie für die Berichterstattung zum wissenschaftlichen Nachwuchs zu entwickeln? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines tragfähigen Indikatorenmodells für den Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs (BuwiN) wurde durch das BMBF am 21. Januar 2013 eingesetzt. Sie arbeitet unter Leitung des Statistischen Bundesamtes, einer Vertretung der Statistischen Landesämter und einschlägiger wissenschaftlicher Experten. 16. Welchen Schwerpunkt wird der Bundesbericht zum wissenschaftlichen Nachwuchs für seine nächste Ausgabe im Jahr 2017 untersuchen? Welche Themen standen bzw. stehen zur Auswahl, und warum setzte bzw. setzt sich die Bundesregierung für welches Schwerpunktthema ein? Beim BuwiN handelt es um einen vom Deutschen Bundestag geforderten und einmal pro Legislaturperiode vorzulegenden Bericht, der entsprechend den wissenschaftlichen Standards von einer unabhängigen Expertengruppe erstellt wird. Die Gremien des BuwiN befassen sich derzeit mit Vorschlägen zu möglichen Schwerpunktthemen. Drucksache 18/1040 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche möglichen Ergänzungen der Fragestellungen des Bundesberichts zum wissenschaftlichen Nachwuchs erwägt die Bundesregierung für die derzeitige Bearbeitungsphase? Die Beratungen dazu erfolgen derzeit ebenfalls in den einschlägigen Gremien BuwiN. 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, die freiwilligen Erhebungen zu den Promovierenden zu wiederholen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Das BMBF hat mit Datum vom 21. November 2013 mit dem Statistischen Bundesamt eine Verwaltungsvereinbarung für eine Wiederholungsbefragung zu den Promovierenden geschlossen. Die Arbeiten hierzu werden zum 1. April 2014 beginnen. 21. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die Auswirkungen von Zusammenschlüssen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Neustrukturierungen der Hochschulmedizin auf den Berichtskreis und die Ergebnisse der Hochschulstatistik geprüft werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Kooperationen zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und teilweise auch Unternehmen, die den Zusammenschluss zu einer Einrichtung zum Gegenstand haben (z. B. Karlsruher Institut für Technologie – KIT) sowie die Neustrukturierung der Hochschulmedizin (z. B. Privatisierungen von medizinischen Einrichtungen, Zusammenlegung der Universitätskliniken Kiel und Lübeck und der Berliner Hochschulkliniken) führen zu strukturellen Änderungen im Hochschulsystem. Diesen Veränderungen muss auch die Hochschulstatistik Rechnung tragen. Entsprechende Empfehlungen zur Aufteilung der Ressourcen auf die Bereiche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden, soweit möglich, bereits umgesetzt. Medizinische Einrichtungen sollen beim Ausweis hochschulstatistischer Kennzahlen gesondert dargestellt werden, um ihren Besonderheiten Rechnung zu tragen . Für die Hochschulstatistik wird zu prüfen sein, welche Auswirkungen diese institutionellen Änderungen auf den Berichtskreis und die Ergebnisse der Hochschulstatistik haben. 22. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass hochschulstatistische Kennzahlen für private Hochschulen entwickelt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Das Statistische Bundesamt hat dem Ausschuss für die Hochschulstatistik am 9. November 2013 einen ersten Entwurf einer Sonderpublikation zu privaten Hochschulen vorgestellt. Nach einer abschließenden Prüfung der Ergebnisse auf Basis des aktuellen Berichtsjahres und redaktionellen Überarbeitungen soll die Publikation im ersten Halbjahr 2014 veröffentlicht werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1040 23. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 88/2011 der Kommission vom 2. Februar 2011 (Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, kurz: UOE-Verordnung) bestehenden Lieferverpflichtung an internationalen Organisationen erfüllt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Lieferverpflichtungen werden vom Statistischen Bundesamt erfüllt, unterstützt von weiteren Datenlieferanten. 24. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einzusetzen, dass die Datenqualität der Merkmale zum Studium im Ausland in der Studierenden- und Prüfungsstatistik verbessert werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Um die internationale Mobilität deutscher Studierender einerseits hinsichtlich der zeitlichen Entwicklung, aber andererseits auch unter dem Aspekt struktureller Unterschiede in Bezug auf Studienfächer, angestrebter Abschlussprüfung, Alter und Geschlecht der Studierenden differenziert untersuchen zu können, ist es erforderlich, die Datenqualität der Merkmale zum Studium im Ausland zu verbessern. 25. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Hochschulstatistikgesetzes , die die folgenden Themen berücksichtigt: a) den Nachweis von Studierenden, Prüfungen, Personal und Finanzen zusätzlich nach Hochschulstandort, b) die vollständige Erfassung der Promovierenden im laufenden Lieferprogramm der amtlichen Statistik, c) die Aufnahme von Merkmalen zur sozialen Herkunft und zum Migrationshintergrund in den Erhebungskatalog der Studierenden- und Prüfungsstatistik , d) den Nachweis von Studierenden und Prüfungen in Studiengängen, bei denen Abschlüsse von ausländischen Hochschulen in Deutschland erworben werden können, e) die Ergänzung des Merkmalskatalogs der amtlichen Hochschulstatistik um die Umfrage zu „Frauen in Führungspositionen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“, f) die Erweiterung des Merkmalskatalogs der Hochschulstatistik um Outputindikatoren für die Evaluierung von FuE-Leistungen und Leistungen in der Lehre (bitte für die unter den Fragen 25a bis 25f nachgefragten Änderungen aufschlüsseln , falls ja, wie und bis wann sie angestrebt werden, falls nicht, bitte einzeln begründen, warum nicht)? Diese Themen werden im Zuge der geplanten Novellierung des HStatG geprüft. Drucksache 18/1040 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Was ist der aktuelle Stand (bitte Zeitplan und Inhalte nennen) bezüglich der Umsetzung der Empfehlungen zu einem „Kerndatensatz Forschung“ des Wissenschaftsrates vom 25. Januar 2014, und welche Empfehlungen wurden dabei – und ggf. warum – bisher noch nicht berücksichtigt? Welche konkreten Kerndaten aus den Empfehlungen beabsichtigt die Bundesregierung bei der Erhebung außenvorzulassen – und ggf. warum? Die „Empfehlungen zu einem Kerndatensatz Forschung“ richtet sich an unterschiedliche Akteure des Wissenschaftssystems. Der Wissenschaftsrat stellte Inhalte eines möglichen Kerndatensatzes dar, der weiterer Spezifizierung bedürfe . Darüber hinaus empfahl er, die weitere Spezifikation der Kerndaten und einer Fächerklassifikation im Rahmen eines Projektes zu fördern. Dieses Projekt wird seit dem 1. August 2013 mit den in der Empfehlung dargelegten Elementen durch das BMBF gefördert. Die Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre. Erst das Ergebnis dieses Projektes wird zeigen, welche Daten in welcher Spezifizierung in den Kerndatensatz aufgenommen werden können und sollen. Dies kann in eine weitere Empfehlung des Wissenschaftsrates münden, die die bisherige Empfehlung des Wissenschaftsrats inhaltlich ergänzt. 27. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Standardisierung und Interoperabilität verschiedener Datensätze in den Bereichen Bildung und Forschung zu gewährleisten, zu verbessern und die Datensätze frei verfügbar zu machen? Die Standardisierung und Interoperabilität verschiedener Erhebungen in den Bereichen Bildung und Forschung sicherzustellen, gehört zu den Kernaufgaben des Statistischen Bundesamtes. Ziel ist es, zwischen spezifischen Datenanforderungen einzelner Bildungs- oder Forschungsbereiche und dem Aufbau eines Gesamtsystems einen ausgewogenen Ausgleich zu schaffen. Entsprechend § 6 HStatG kann die Hochschulstatistik auch nach einzelnen Hochschulen veröffentlicht werden. Da entsprechend den Vorschriften zur statistischen Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz Einzelangaben generell geheim zu halten sind, können die Datensätze der Hochschulstatistik, sofern sie Einzelangaben über natürliche Personen (Personal, Studierende oder Absolventinnen und Absolventen an Hochschulen) betreffen, jedoch nicht frei verfügbar sein. Hinzuweisen ist darauf, dass das Statistische Bundesamt ein breit gefächertes Angebot von Basisdaten zu Hochschulen im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus werden nutzerspezifische Sonderauswertungen zur Verfügung gestellt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333